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5 Auswahl von Schutzeinrichtungen

Die Auswahl einer Schutzeinrichtung erfolgt durch den Konstrukteur einer Maschine, nachdem eine Risikobeurteilung durchgeführt worden ist (vgl. Abschnitt 3). Kriterien der Auswahl sind insbesondere durch die Maschinenrichtlinie und DIN EN 292-2 vorgegeben. Die Maschinenrichtlinie unterscheidet bei der Auswahl von trennenden Schutzeinrichtungen zwischen jenen, die bewegliche Teile der Kraftübertragung (A) und solchen, die bewegte Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen (B), sichern.

A. Bewegliche Teile der Kraftübertragung

Zum Schutz der Personen gegen Gefahren durch bewegliche Teile der Kraftübertragung (wie z.B. Antriebsscheiben, Treibriemen, Zahnräder, Zahnstangen, Kraftübertragungswellen usw.) müssen

verwendet werden.

Die letztgenannte Lösung ist zu wählen, wenn häufige Eingriffe vorgesehen sind.

B. Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen (Wirkbereich)

Zum Schutz von Personen vor Gefahren durch bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen (wie z.B. Schneidwerkzeuge, Pressenstößel, Walzen, in Bearbeitung befindliche Werkstücke usw.), müssen folgende Schutzeinrichtungen verwendet werden:

Können bestimmte am Arbeitsprozess teilnehmende bewegliche Teile aufgrund von Arbeitsvorgängen, die das Eingreifen des Personals in ihrer Nähe erfordern, nicht oder nur teilweise gesichert werden, müssen diese Teile, soweit technisch möglich, versehen werden mit

Die Zusammenhänge bzgl. der Klassen A und B verdeutlicht Abbildung 21.

Weitergehende Aussagen zur Auswahl trennender Schutzeinrichtungen befinden sich in DIN EN 953. Demnach sind grundsätzlich alle Lebensphasen der Maschinen zu berücksichtigen. Dazu gehören:

Wichtige Auswahlkriterien sind außerdem:

Abb. 21: Auswahl von Schutzeinrichtungen

Kombination von verschiedenen Schutzeinrichtungen

Weist eine Maschine mehrere Gefahrbereiche auf und ist während des Betriebs ein Zugang zu einem dieser Bereiche erforderlich, können die trennenden Schutzeinrichtungen, z.B. aus einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung kombiniert, mit einer verriegelten beweglichen Schutzeinrichtung bestehen. Wird in Verbindung mit einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung eine mechanische Beschickungseinrichtung zur Zufuhr von Werkstücken in einer Maschine verwendet (wodurch evtl. die Notwendigkeit des Zugangs zum Gefahrbereich entfällt), kann eine Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion zum Schutz gegen eine Gefährdung durch Einziehen oder Abscheren zwischen der mechanischen Beschickungseinrichtung und der feststehenden trennenden Schutzeinrichtung verwendet werden (vgl. Abb. 22).

Abb. 22: Kombination von Schutzgitter und Lichtschranken an einem Stapelautomaten

Auswahl von trennenden Schutzeinrichtungen nach Anzahl und Ort der Gefährdungen

Trennende Schutzeinrichtungen sind auch in Abhängigkeit von den Randbedingungen auszuwählen:

Für bestimmte Produktionsverfahren kann es sinnvoll sein, einen Gefahrbereich in verschiedene Teilbereiche zu unterteilen, um Tätigkeiten (z.B. Prüfen, Einstellen) in einem Teilbereich zu ermöglichen, ohne dass der Maschinenbetrieb in einem anderen Teilbereich beeinträchtigt wird. In diesem Fall müssen die trennenden Schutzeinrichtungen für jeden Teilbereich den Anforderungen entsprechen.

Auswahl von trennenden Schutzeinrichtungen nach der erforderlichen Art und Häufigkeit des Zugangs zu Maschinenbereichen

Gefährdungen durch bewegliche Kraftübertragungsteile (Antriebe) müssen entweder mit feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen oder mit beweglichen verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen gesichert sein; eine Regelung in Abhängigkeit von der Zugangshäufigkeit gibt es hierfür nicht (Abb. 23).

Bei beweglichen Teilen, die am Arbeitsprozess teilnehmen, ist in Abhängigkeit von den Zugangskriterien folgendes zu berücksichtigen:

1 Kein Zugang während des Arbeitsvorgangs erforderlich: Für solche Fälle sollten feststehende trennende Schutzeinrichtungen aufgrund ihrer Einfachheit und Zuverlässigkeit verwendet werden.
2 Zugang während des Arbeitsvorgangs erforderlich:
2.1 Zugang nur bei Maschineneinstellung, Verfahrenskorrektur oder Instandhaltung erforderlich.
  1. Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen (Abb. 24) sind anzubringen, wenn der Zugang häufig erforderlich ist (z.B. mehr als einmal pro Schicht); sie müssen mit einer Verriegelung bzw. einer Verriegelung mit Zuhaltung, z.B. bei Nachlauf der gefahrbringenden Bewegung versehen sein (vgl. DIN EN 1088).
  2. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen sind nur zu verwenden, wenn die Häufigkeit des Zugangs gering und das Wiederanbringen der Schutzeinrichtung einfach ist.
2.2 Zugang während des Arbeitszyklus erforderlich:
  1. Wenn der Zugang innerhalb eines kurzen Arbeitszyklus (wie z.B. bei Metallpressen) erforderlich ist, kann vorzugsweise eine kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtung verwendet werden.
  2. Eine steuernde trennende Schutzeinrichtung ist nur in Fällen einzusetzen, in denen die besonderen Bedingungen für ihre Anwendung erfüllt sind.
2.3 Zugang zum Gefahrbereich betriebsbedingt nicht vollkommen verhindert: Wenn Werkzeuge, z.B. Sägeblätter, ein teilweises Entfernen der Schutzeinrichtung erfordern, sind die folgenden trennenden Schutzeinrichtungen geeignet:
  1. Selbsttätig schließende trennende Schutzeinrichtung oder
  2. einstellbare trennende Schutzeinrichtung.

Abb. 23: Schutzeinrichtungen an einem Antrieb (Kardanwelle, Trommellaufrad)

Abb. 24: Elektrisch verriegelte Schutzgitter, die zu Instandhaltungs- und Reinigungszwecken geöffnet werden können

6 Anforderungen an Schutzeinrichtungen

Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung und die Ausführung

Die Schutzeinrichtungen sind entsprechend den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu konzipieren, d.h. sie

Trennende Schutzeinrichtungen werden häufig als Schutzgitter konzipiert. Da Schutzgitter u. U. über-, unter- und durchgriffen werden können, sind insbesondere Sicherheitsabstände zu Gefahrstellen zu berücksichtigen. Nähere Ausführungen befinden sich dazu in DIN EN 294, DIN EN 349 und DIN EN 811. Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von der Öffnungsweite sind in Abb. 25 dargestellt.

Abb. 25: Sicherheitsabstände beim Hindurchreichen

Feststehende trennende Schutzeinrichtungen

Diese Schutzeinrichtungen müssen ihre örtliche Position sicher beibehalten und so befestigt sein, dass sie nur mit Werkzeug geöffnet werden können. Soweit möglich, sollen sie nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben.

Flügelmuttern, Rändelschrauben, Magnetverschlüsse und dergleichen, die ein Lösen von Hand gestatten, sollten nicht eingesetzt werden, da sie nur eine eingeschränkte Schutzwirkung haben. Ist mit Selbstlockern (z.B. durch Erschütterungen) zu rechnen, müssen die Verbindungen gesichert werden. Dies geschieht z.B. durch Fächerscheiben, Federscheiben, Splinte oder selbstsichernde Muttern (Abb. 26).

Abb. 26: Befestigung einer Schutzeinrichtung durch selbstsichernde Schrauben

Beweglich trennende Schutzeinrichtungen

Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen müssen so konzipiert und in die Steuerung der Maschine integriert werden, dass

Bei Verbrennungsmotoren müssen die beweglichen Schutzeinrichtungen, die den Zugang zu den beweglichen Teilen im Motorraum sichern (z.B. eine Motorhaube) keine Verriegelungseinrichtung aufweisen, wenn sie nur unter Verwendung eines Werkzeuges bzw. eines Schlüssels oder nur durch Betätigung eines Stellteiles in einer geschlossenen Kabine mit verriegelbarem Zugang vom dort befindlichen Fahrerplatz zu öffnen sind.

Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen

Verstellbare Schutzeinrichtungen, die den Zugang auf die für die Arbeit unbedingt notwendigen beweglichen Teile (z.B. Bearbeitungswerkzeuge, Werkstücke) beschränken, müssen

Besondere Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen

Diese Schutzeinrichtungen, zu denen z.B. Zweihandschaltungen und solche mit Annäherungsreaktion (Abb. 27) gehören, müssen so konzipiert und in die Steuerung der Maschine integriert werden, dass

Abb. 27: Mehrstrahl-Lichtschranken zur Sicherung des Bewegungsbereichs einer Schiebebühne

Zusätzliche Aspekte bei trennenden Schutzeinrichtungen

Vorhersehbare Einflussfaktoren des Maschinenumfelds und des Betriebs - und zwar über die gesamte Lebensdauer der Maschine -sind bei Gestaltung und Einsatz trennender Schutzeinrichtungen zu berücksichtigen.

Maschinenumfeld

Zu den Aspekten des Maschinenumfeldes gehören vor allem der Zugang zu Maschinen, der Schutz vor wegfliegenden Teilen und Gefahrstoffen sowie Lärm.

Zugang zu Gefahrbereichen

Zur Minimierung der Zugangshäufigkeit zu Gefahrbereichen sollten -soweit möglich -die routinemäßigen Einstell-, Schmier- und Instandhaltungsarbeiten ohne das Öffnen oder Entfernen der trennenden Schutzeinrichtungen durchzuführen sein. In Fällen, in denen der Zugang in den Gefahrbereich erforderlich ist, muss dieser so frei und ungehindert wie möglich erfolgen können. Gründe für den erforderlichen Zugang können z.B. sein:

Schutz vor wegfliegenden Teilen

Können Teile (z.B. zerbrochene Werkzeuge, Werkstücke) von der Maschine wegfliegen, müssen die Schutzeinrichtungen aus geeignetem Material hergestellt sein (vgl. Abb. 28).

Abb. 28: Schutzhaube für ein Diamantsägeblatt und Verkleidung eines Keilriemenantriebes, die z.B. eine ausreichende Stoßfestigkeit, Steifigkeit und eine sichere Befestigung sowie einen Schutz gegen wegfliegende Teile bieten

Schutz vor gefährlichen Stoffen

Bei den Emissionen gefährlicher Stoffe aus der Maschine (z.B. Kühlmittel, Dämpfe, Gase, Späne, Funken, Stäube) müssen die Schutzeinrichtungen so gestaltet werden, dass diese Stoffe soweit wie möglich zurückgehalten werden (Abb. 29), bzw. geeignete Abführeinrichtungen vorhanden sind.

Abb. 29: Schutzeinrichtung an einem Förderband, das gleichzeitig einen Schutz gegen Staubemissionen bietet

Lärm

Ist wegen eines zu hohen Pegels Maschinenlärm zu vermindern, sollten Schutzeinrichtungen so gestaltet und ausgeführt werden, dass sich auch eine Lärmminderung ergibt.

Menschliche Faktoren

Aspekte der Benutzer-Interaktion mit Maschinen, die vorhersehbar sind (z.B. beim Beschicken, Warten oder Schmieren), müssen bei der Gestaltung und Ausführung trennender Schutzeinrichtungen berücksichtigt werden. Derartige Aspekte sind z.B. die Sichtbarkeit, ergonomische Kriterien und die bestimmungsgemäße Verwendung.

Sichtbarkeit des Arbeitsprozesses

Die Schutzeinrichtungen sollten eine ausreichende Sicht auf den Arbeitsprozess ermöglichen.

Ergonomie

Schutzeinrichtungen müssen unter Berücksichtigung ergonomischer Leitsätze gestaltet und verwendet werden.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Schutzeinrichtungen müssen - soweit durchführbar - unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Gebrauchs und des vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchs gestaltet werden.

Konstruktion der Schutzeinrichtungen

Alle vorhersehbaren Aspekte des Betriebs der trennenden Schutzeinrichtungen müssen bei der Konstruktion berücksichtigt werden. Es ist außerdem sicherzustellen, dass Gestaltung und Ausführung der trennenden Schutzeinrichtungen keine zusätzlichen Gefährdungen erzeugen.

Quetsch-, Scher- oder Fangstellen

Schutzeinrichtungen müssen so gestaltet werden, dass sie mit anderen Maschinenteilen oder anderen trennenden Schutzeinrichtungen keine Quetsch-, Scher- oder Fangstellen oder andere Gefahrstellen bilden.

Haltbarkeit der Schutzeinrichtungen

Schutzeinrichtungen müssen so konzipiert werden, dass ihre Funktion während der gesamten vorhersehbaren Lebensdauer der Maschine erhalten bleibt; anderenfalls sind Vorkehrungen z.B. gegen Verschleiß zu treffen. Insbesondere im Steine- und Erdenbereich ist wegen der äußeren Bedingungen auf eine stabile Ausführung (Abb. 30) zu achten.

Abb. 30: Stabile Ausführung einer Schutzeinrichtung am Antrieb einer Siebmaschine

Gestaltung der Schutzeinrichtungen

Bei der äußeren Gestaltung von Schutzeinrichtungen müssen scharfe Kanten und Ecken oder andere Gefahrstellen vermieden werden.

Haltbarkeit von Verbindungsstellen

Geschweißte, geklebte oder mechanisch zusammengefügte Verbindungsstellen müssen für die vorhersehbare Beanspruchung ausgelegt sein. Bei Verwendung von Klebern müssen diese eine Verträglichkeit mit den angewendeten Arbeitsverfahren und eingesetzten Materialien aufweisen. Bei Verwendung mechanischer Verbindungselemente müssen Festigkeit, Anzahl und Abstand ausreichen, um die Festigkeit und Steifigkeit der trennenden Schutzeinrichtung sicherzustellen.

Entfernen nur durch Werkzeuge

Abnehmbare Teile von trennenden Schutzeinrichtungen dürfen nur mit Hilfe eines Werkzeugs entfernbar sein.

Festgelegte Stellung abnehmbarer Schutzeinrichtungen

Soweit möglich, muss eine abnehmbare Schutzeinrichtung so gestaltet werden, dass sie ohne ihre Befestigungseinrichtungen nicht in ihrer Schutzstellung verbleibt.

Selbsttätig schließende Schutzeinrichtungen

Die Öffnungsweite einer selbsttätig schließenden Schutzeinrichtung ist so zu begrenzen, dass sie nicht größer ist als dies für den Durchgang des Werkstücks erforderlich ist. Ein Feststellen der Schutzeinrichtung in geöffneter Stellung darf nicht möglich sein.

Derartige Schutzeinrichtungen werden z.B. an handgeführten Holzkreissägemaschinen eingesetzt; die Stärke des Holzbretts bestimmt dabei die Öffnungsweite der Schutzeinrichtung.

Einstellbare Schutzeinrichtungen

Einstellbare Teile müssen so gestaltet werden, dass die Öffnung auf ein Mindestmaß entsprechend dem Materialdurchgang beschränkt werden kann. Auf eine einfache Einstellung ohne Einsatz eines Werkzeugs ist zu achten. Schutzeinrichtungen dieser Art werden z.B. an Bandsägemaschinen eingesetzt. Die Einstellungshöhe der Schutzeinrichtung (Verdeckung) wird durch die Werkstückdicke bestimmt.

Bewegliche Schutzeinrichtungen

Das Öffnen beweglicher trennender Schutzeinrichtungen darf nur bewusst erfolgen. Soweit durchführbar, müssen derartige Schutzeinrichtungen so an der Maschine oder angrenzenden festen Elementen befestigt werden, dass sie auch in geöffneter Stellung festgehalten werden, z.B. durch Scharniere oder Führungen. Die Befestigungen dürfen nur mit Hilfe eines Werkzeugs gelöst werden können.

Steuernde Schutzeinrichtungen

Steuernde trennende Schutzeinrichtungen dürfen nur verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Auswahl der Materialien

Bei der Auswahl geeigneter Materialien (Werkstoffe) für die Ausführung von Schutzeinrichtungen müssen Vor- und Nachteile der Materialien (Abb. 31) und außerdem nachstehende Aspekte berücksichtigt werden.

Abb. 31: Vor- und Nachteile von Werkstoffen für Schutzeinrichtungen

Materialien Vorteile Nachteile
Blech
  • stabil
  • vollständiger Berührungsschutz
  • keine Durchsicht
  • Schallübertragung
Streckmetall
  • Durchsicht
  • preisgünstig
  • leicht zu verarbeiten
  • scharfkantig
  • nicht stabil
  • kein Schutz gegen Stäube u. Flüssigkeiten
Lochblech
  • stabil
  • leicht zu verarbeiten
  • begrenzte Durchsicht
  • kein Schutz gegen Flüssigkeiten
  • bedingt durchgriffsicher
Welldrahtgitter
  • stabil
  • Durchsicht
  • leicht zu verarbeiten
  • kein Schutz gegen Späne,
  • Stäube, Flüssigkeiten bedingt durchgriffsicher
Glas
  • gute Durchsicht
  • vollständiger Berührungsschutz
  • splittert
  • verschmutzt leicht
Sicherheitsglas
  • gute Durchsicht
  • splitterfrei
  • kratzfest
  • vollst. Berührungsschutz
  • teuer
  • verschmutz leicht
Durchsichtiger Kunststoff
  • schlagfest
  • kratzfest
  • gute Durchsicht
  • vollst. Berührungsschutz
  • verschmutz leicht
Glasfaserverstärkter Kunststoff
  • stabil
  • vollst. Berührungsschutz
  • keine Durchsicht
  • evtl. geringer Widerstand gegen fliegende Teile


Stoßfestigkeit

Schutzeinrichtungen müssen derart gestaltet werden, dass sie vorhersehbaren Stößen (z.B. durch Maschinenteile, Werkstücke) standhalten. Sind Schutzeinrichtungen mit Sichtscheiben ausgestattet, müssen die Auswahl des Materials und die Anbringung besonders sorgfältig durchgeführt werden. Es sind Materialien mit Eigenschaften auszuwählen, die dem Gewicht und der Geschwindigkeit der auftreffenden Werkstück- oder Werkzeugteile standhalten.

Stützpfosten oder Rahmen der Schutzeinrichtung müssen einen steifen und stabilen Aufbau gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Verformung des Materials die Einhaltung von Sicherheitsabständen beeinträchtigen kann.

Sichere Befestigung

Die Schutzeinrichtungen oder Teile davon müssen durch Befestigungspunkte bzw. deren Abstand und Anzahl ausreichend gesichert sein. Die Befestigung kann durch mechanische Befestigungsmittel oder Klammern, aber auch durch geschweißte oder geklebte Verbindungsstellen oder andere für den Einsatz geeignete Mittel erfolgen.

Zuverlässigkeit der beweglichen Teile von Schutzeinrichtungen

Bewegliche Teile, z.B. Scharniere, Führungen, Griffe und Schnappverschlüsse müssen zur Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebes für den vorgesehenen Einsatz und die Arbeitsumgebung geeignet sein.

Beobachtung der Maschinenfunktion

Ist eine Beobachtung der Maschinenfunktion erforderlich, müssen Materialien von Schutzeinrichtungen mit entsprechenden optischen Eigenschaften ausgewählt werden (z.B. Gitter, durchsichtige Verdeckungen).

Elektrostatische Eigenschaften

Bestimmte Anwendungsfälle können die Auswahl von Materialien erfordern, die sich nicht elektrostatisch aufladen. Damit sollen sowohl Staub- und Teilchenansammlungen als auch eine plötzliche elektrische Entladung mit dem Risiko von Zündvorgängen für Feuer und Explosion vermieden werden. Gegebenenfalls können dann trennende Schutzeinrichtungen eine Erdung erfordern, die den Aufbau einer statischen Aufladung auf ein gefährdendes Niveau vermeidet.

Temperaturbeständigkeit

Es müssen Materialien ausgewählt werden, die ihre Eigenschaften nicht verlieren, z.B. nicht zu Sprödbruch neigen, sich nicht stark verformen oder giftige oder leicht entzündliche Dämpfe abgeben, wenn sie vorhersehbaren Temperaturschwankungen oder plötzlichen Temperaturwechseln ausgesetzt sind. Ausgewählte Materialien müssen ihre Eigenschaften unter den vorgesehenen klimatischen Bedingungen sowie den Arbeitsplatzbedingungen beibehalten.

Brennbarkeit

Bei vorhersehbarer Brandgefahr müssen die ausgewählten Materialien funkenbeständig und feuerhemmend sein und dürfen z.B. keine leicht entzündlichen Dämpfe abgeben.

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Vorschriften und Regeln Anhang


Europäische Richtlinien

Nationale Gesetze und Verordnungen

Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)

Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3)

Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5)

Harmonisierte Normen

DIN EN 292-1 November 1991
Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodik
DIN EN 292-2 Juni 1995
Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikationen
DIN EN 294 August 1992
Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen
DIN EN 349 Juni 1993
Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN 418 Januar 1993
Sicherheit von Maschinen; NOT-AUS-Einrichtung, funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze
DIN EN 528 Oktober 1996
Regalbediengeräte; Sicherheit
DIN EN 547-1 Februar 1997
Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen; Teil 1: Grundlagen zur Bestimmung von Abmessungen für Ganzkörper-Zugänge an Maschinenarbeitsplätzen
DIN EN 547-2 Februar 1997
Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen; Teil 2: Grundlagen für die Bemessung von Zugangsöffnungen
DIN EN 547-3 September 1997
Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen; Teil 3: Körpermaßdaten
DIN EN 563 Januar 2000
Sicherheit von Maschinen; Temperaturen berührbarer Oberflächen; Ergonomische Daten zur Feststellung von Temperaturgrenzwerten für heiße Oberflächen
DIN EN 574 Februar 1997
Sicherheit von Maschinen; Zweihandschaltungen; Funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze
DIN EN 614-1 April 1995
Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Gestaltungsgrundsätze; Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze
DIN EN 626-1 November 1994
Sicherheit von Maschinen; Reduzierung des Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, die von Maschinen ausgehen; Teil 1: Grundsätze und Festlegungen für Maschinenhersteller
DIN EN 626-2 August 1996
Sicherheit von Maschinen; Reduzierung des Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, die von Maschinen ausgehen; Teil 2: Methodik beim Aufstellen von Überprüfungsverfahren
DIN EN 775 August 1993
Industrieroboter Sicherheit (ISO 10218: 1992 modifiziert)
DIN EN 811 Dezember 1996
Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den unteren Gliedmaßen
DIN EN 842 August 1996
Sicherheit von Maschinen; Optische Gefahrensignale; Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung
DIN EN 894-1 April 1997
Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 1: Allgemeine Leitsätze für Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stellteilen
DIN EN 894-2 April 1997
Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 2: Anzeigen
DIN EN 953 November 1997
Sicherheit von Maschinen; Trennende Schutzeinrichtungen; Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen
DIN EN 954-1 März 1997
Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze
DIN EN 981 Januar 1997
Sicherheit von Maschinen; System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale
DIN EN 982 September 1996
Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik
DIN EN 983 September 1996
Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Pneumatik
DIN EN 999 Februar 1995
Sicherheit von Maschinen; Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeit von Körperteilen
DIN EN 1037 April 1996
Sicherheit von Maschinen; Vermeidung von unerwartetem Anlauf
DIN EN 1050 Januar 1997
Sicherheit von Maschinen; Leitsätze zur Risikobeurteilung
DIN EN 1088 Februar 1996
Sicherheit von Maschinen; Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen; Leitsätze für Gestaltung und Auswahl
DIN EN 1525 Dezember 1997
Sicherheit von Flurförderzeugen; Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme
DIN EN 1526 November 1997
Sicherheit von Flurförderzeugen: Zusätzliche Anforderungen für automatische Funktionen von Flurförderzeugen
DIN EN 1760-1 September 1997
Sicherheit von Maschinen; Druckempfindliche Schutzeinrichtungen; Teil 1: Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung von Schaltmatten und Schaltplatten
DIN EN 60204-1 November 1998
Sicherheit von Maschinen; Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Elektrische allgemeine Anforderungen (VDE 0113 Teil 1)
DIN EN 61496-1 Juni 1998
Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (IEC 61496-1: 1997)


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