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5 Auswahl von Schutzeinrichtungen
Die Auswahl einer Schutzeinrichtung erfolgt durch den Konstrukteur einer Maschine, nachdem eine Risikobeurteilung durchgeführt worden ist (vgl. Abschnitt 3). Kriterien der Auswahl sind insbesondere durch die Maschinenrichtlinie und DIN EN 292-2 vorgegeben. Die Maschinenrichtlinie unterscheidet bei der Auswahl von trennenden Schutzeinrichtungen zwischen jenen, die bewegliche Teile der Kraftübertragung (A) und solchen, die bewegte Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen (B), sichern.
A. Bewegliche Teile der Kraftübertragung
Zum Schutz der Personen gegen Gefahren durch bewegliche Teile der Kraftübertragung (wie z.B. Antriebsscheiben, Treibriemen, Zahnräder, Zahnstangen, Kraftübertragungswellen usw.) müssen
verwendet werden.
Die letztgenannte Lösung ist zu wählen, wenn häufige Eingriffe vorgesehen sind.
B. Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen (Wirkbereich)
Zum Schutz von Personen vor Gefahren durch bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess teilnehmen (wie z.B. Schneidwerkzeuge, Pressenstößel, Walzen, in Bearbeitung befindliche Werkstücke usw.), müssen folgende Schutzeinrichtungen verwendet werden:
Können bestimmte am Arbeitsprozess teilnehmende bewegliche Teile aufgrund von Arbeitsvorgängen, die das Eingreifen des Personals in ihrer Nähe erfordern, nicht oder nur teilweise gesichert werden, müssen diese Teile, soweit technisch möglich, versehen werden mit
Die Zusammenhänge bzgl. der Klassen A und B verdeutlicht Abbildung 21.
Weitergehende Aussagen zur Auswahl trennender Schutzeinrichtungen befinden sich in DIN EN 953. Demnach sind grundsätzlich alle Lebensphasen der Maschinen zu berücksichtigen. Dazu gehören:
Wichtige Auswahlkriterien sind außerdem:
Abb. 21: Auswahl von Schutzeinrichtungen
Kombination von verschiedenen Schutzeinrichtungen
Weist eine Maschine mehrere Gefahrbereiche auf und ist während des Betriebs ein Zugang zu einem dieser Bereiche erforderlich, können die trennenden Schutzeinrichtungen, z.B. aus einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung kombiniert, mit einer verriegelten beweglichen Schutzeinrichtung bestehen. Wird in Verbindung mit einer feststehenden trennenden Schutzeinrichtung eine mechanische Beschickungseinrichtung zur Zufuhr von Werkstücken in einer Maschine verwendet (wodurch evtl. die Notwendigkeit des Zugangs zum Gefahrbereich entfällt), kann eine Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion zum Schutz gegen eine Gefährdung durch Einziehen oder Abscheren zwischen der mechanischen Beschickungseinrichtung und der feststehenden trennenden Schutzeinrichtung verwendet werden (vgl. Abb. 22).
Abb. 22: Kombination von Schutzgitter und Lichtschranken an einem Stapelautomaten
Auswahl von trennenden Schutzeinrichtungen nach Anzahl und Ort der Gefährdungen
Trennende Schutzeinrichtungen sind auch in Abhängigkeit von den Randbedingungen auszuwählen:
Für bestimmte Produktionsverfahren kann es sinnvoll sein, einen Gefahrbereich in verschiedene Teilbereiche zu unterteilen, um Tätigkeiten (z.B. Prüfen, Einstellen) in einem Teilbereich zu ermöglichen, ohne dass der Maschinenbetrieb in einem anderen Teilbereich beeinträchtigt wird. In diesem Fall müssen die trennenden Schutzeinrichtungen für jeden Teilbereich den Anforderungen entsprechen.
Auswahl von trennenden Schutzeinrichtungen nach der erforderlichen Art und Häufigkeit des Zugangs zu Maschinenbereichen
Gefährdungen durch bewegliche Kraftübertragungsteile (Antriebe) müssen entweder mit feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen oder mit beweglichen verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen gesichert sein; eine Regelung in Abhängigkeit von der Zugangshäufigkeit gibt es hierfür nicht (Abb. 23).
Bei beweglichen Teilen, die am Arbeitsprozess teilnehmen, ist in Abhängigkeit von den Zugangskriterien folgendes zu berücksichtigen:
| 1 | Kein Zugang während des Arbeitsvorgangs erforderlich: Für solche Fälle sollten feststehende trennende Schutzeinrichtungen aufgrund ihrer Einfachheit und Zuverlässigkeit verwendet werden. | |
| 2 | Zugang während des Arbeitsvorgangs erforderlich: | |
| 2.1 | Zugang nur bei Maschineneinstellung, Verfahrenskorrektur oder Instandhaltung erforderlich. | |
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| 2.2 | Zugang während des Arbeitszyklus erforderlich: | |
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| 2.3 | Zugang zum Gefahrbereich betriebsbedingt nicht vollkommen verhindert: Wenn Werkzeuge, z.B. Sägeblätter, ein teilweises Entfernen der Schutzeinrichtung erfordern, sind die folgenden trennenden Schutzeinrichtungen geeignet: | |
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Abb. 23: Schutzeinrichtungen an einem Antrieb (Kardanwelle, Trommellaufrad)
Abb. 24: Elektrisch verriegelte Schutzgitter, die zu Instandhaltungs- und Reinigungszwecken geöffnet werden können
6 Anforderungen an Schutzeinrichtungen
Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung und die Ausführung
Die Schutzeinrichtungen sind entsprechend den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu konzipieren, d.h. sie
Trennende Schutzeinrichtungen werden häufig als Schutzgitter konzipiert. Da Schutzgitter u. U. über-, unter- und durchgriffen werden können, sind insbesondere Sicherheitsabstände zu Gefahrstellen zu berücksichtigen. Nähere Ausführungen befinden sich dazu in DIN EN 294, DIN EN 349 und DIN EN 811. Sicherheitsabstände in Abhängigkeit von der Öffnungsweite sind in Abb. 25 dargestellt.
Abb. 25: Sicherheitsabstände beim Hindurchreichen
Feststehende trennende Schutzeinrichtungen
Diese Schutzeinrichtungen müssen ihre örtliche Position sicher beibehalten und so befestigt sein, dass sie nur mit Werkzeug geöffnet werden können. Soweit möglich, sollen sie nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben.
Flügelmuttern, Rändelschrauben, Magnetverschlüsse und dergleichen, die ein Lösen von Hand gestatten, sollten nicht eingesetzt werden, da sie nur eine eingeschränkte Schutzwirkung haben. Ist mit Selbstlockern (z.B. durch Erschütterungen) zu rechnen, müssen die Verbindungen gesichert werden. Dies geschieht z.B. durch Fächerscheiben, Federscheiben, Splinte oder selbstsichernde Muttern (Abb. 26).
Abb. 26: Befestigung einer Schutzeinrichtung durch selbstsichernde Schrauben
Beweglich trennende Schutzeinrichtungen
Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen müssen so konzipiert und in die Steuerung der Maschine integriert werden, dass
Bei Verbrennungsmotoren müssen die beweglichen Schutzeinrichtungen, die den Zugang zu den beweglichen Teilen im Motorraum sichern (z.B. eine Motorhaube) keine Verriegelungseinrichtung aufweisen, wenn sie nur unter Verwendung eines Werkzeuges bzw. eines Schlüssels oder nur durch Betätigung eines Stellteiles in einer geschlossenen Kabine mit verriegelbarem Zugang vom dort befindlichen Fahrerplatz zu öffnen sind.
Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen
Verstellbare Schutzeinrichtungen, die den Zugang auf die für die Arbeit unbedingt notwendigen beweglichen Teile (z.B. Bearbeitungswerkzeuge, Werkstücke) beschränken, müssen
Besondere Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen
Diese Schutzeinrichtungen, zu denen z.B. Zweihandschaltungen und solche mit Annäherungsreaktion (Abb. 27) gehören, müssen so konzipiert und in die Steuerung der Maschine integriert werden, dass
Abb. 27: Mehrstrahl-Lichtschranken zur Sicherung des Bewegungsbereichs einer Schiebebühne
Zusätzliche Aspekte bei trennenden Schutzeinrichtungen
Vorhersehbare Einflussfaktoren des Maschinenumfelds und des Betriebs - und zwar über die gesamte Lebensdauer der Maschine -sind bei Gestaltung und Einsatz trennender Schutzeinrichtungen zu berücksichtigen.
Maschinenumfeld
Zu den Aspekten des Maschinenumfeldes gehören vor allem der Zugang zu Maschinen, der Schutz vor wegfliegenden Teilen und Gefahrstoffen sowie Lärm.
Zugang zu Gefahrbereichen
Zur Minimierung der Zugangshäufigkeit zu Gefahrbereichen sollten -soweit möglich -die routinemäßigen Einstell-, Schmier- und Instandhaltungsarbeiten ohne das Öffnen oder Entfernen der trennenden Schutzeinrichtungen durchzuführen sein. In Fällen, in denen der Zugang in den Gefahrbereich erforderlich ist, muss dieser so frei und ungehindert wie möglich erfolgen können. Gründe für den erforderlichen Zugang können z.B. sein:
Schutz vor wegfliegenden Teilen
Können Teile (z.B. zerbrochene Werkzeuge, Werkstücke) von der Maschine wegfliegen, müssen die Schutzeinrichtungen aus geeignetem Material hergestellt sein (vgl. Abb. 28).
Abb. 28: Schutzhaube für ein Diamantsägeblatt und Verkleidung eines Keilriemenantriebes, die z.B. eine ausreichende Stoßfestigkeit, Steifigkeit und eine sichere Befestigung sowie einen Schutz gegen wegfliegende Teile bieten
Schutz vor gefährlichen Stoffen
Bei den Emissionen gefährlicher Stoffe aus der Maschine (z.B. Kühlmittel, Dämpfe, Gase, Späne, Funken, Stäube) müssen die Schutzeinrichtungen so gestaltet werden, dass diese Stoffe soweit wie möglich zurückgehalten werden (Abb. 29), bzw. geeignete Abführeinrichtungen vorhanden sind.
Abb. 29: Schutzeinrichtung an einem Förderband, das gleichzeitig einen Schutz gegen Staubemissionen bietet
Lärm
Ist wegen eines zu hohen Pegels Maschinenlärm zu vermindern, sollten Schutzeinrichtungen so gestaltet und ausgeführt werden, dass sich auch eine Lärmminderung ergibt.
Menschliche Faktoren
Aspekte der Benutzer-Interaktion mit Maschinen, die vorhersehbar sind (z.B. beim Beschicken, Warten oder Schmieren), müssen bei der Gestaltung und Ausführung trennender Schutzeinrichtungen berücksichtigt werden. Derartige Aspekte sind z.B. die Sichtbarkeit, ergonomische Kriterien und die bestimmungsgemäße Verwendung.
Sichtbarkeit des Arbeitsprozesses
Die Schutzeinrichtungen sollten eine ausreichende Sicht auf den Arbeitsprozess ermöglichen.
Ergonomie
Schutzeinrichtungen müssen unter Berücksichtigung ergonomischer Leitsätze gestaltet und verwendet werden.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Schutzeinrichtungen müssen - soweit durchführbar - unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Gebrauchs und des vernünftigerweise vorhersehbaren Missbrauchs gestaltet werden.
Konstruktion der Schutzeinrichtungen
Alle vorhersehbaren Aspekte des Betriebs der trennenden Schutzeinrichtungen müssen bei der Konstruktion berücksichtigt werden. Es ist außerdem sicherzustellen, dass Gestaltung und Ausführung der trennenden Schutzeinrichtungen keine zusätzlichen Gefährdungen erzeugen.
Quetsch-, Scher- oder Fangstellen
Schutzeinrichtungen müssen so gestaltet werden, dass sie mit anderen Maschinenteilen oder anderen trennenden Schutzeinrichtungen keine Quetsch-, Scher- oder Fangstellen oder andere Gefahrstellen bilden.
Haltbarkeit der Schutzeinrichtungen
Schutzeinrichtungen müssen so konzipiert werden, dass ihre Funktion während der gesamten vorhersehbaren Lebensdauer der Maschine erhalten bleibt; anderenfalls sind Vorkehrungen z.B. gegen Verschleiß zu treffen. Insbesondere im Steine- und Erdenbereich ist wegen der äußeren Bedingungen auf eine stabile Ausführung (Abb. 30) zu achten.
Abb. 30: Stabile Ausführung einer Schutzeinrichtung am Antrieb einer Siebmaschine
Gestaltung der Schutzeinrichtungen
Bei der äußeren Gestaltung von Schutzeinrichtungen müssen scharfe Kanten und Ecken oder andere Gefahrstellen vermieden werden.
Haltbarkeit von Verbindungsstellen
Geschweißte, geklebte oder mechanisch zusammengefügte Verbindungsstellen müssen für die vorhersehbare Beanspruchung ausgelegt sein. Bei Verwendung von Klebern müssen diese eine Verträglichkeit mit den angewendeten Arbeitsverfahren und eingesetzten Materialien aufweisen. Bei Verwendung mechanischer Verbindungselemente müssen Festigkeit, Anzahl und Abstand ausreichen, um die Festigkeit und Steifigkeit der trennenden Schutzeinrichtung sicherzustellen.
Entfernen nur durch Werkzeuge
Abnehmbare Teile von trennenden Schutzeinrichtungen dürfen nur mit Hilfe eines Werkzeugs entfernbar sein.
Festgelegte Stellung abnehmbarer Schutzeinrichtungen
Soweit möglich, muss eine abnehmbare Schutzeinrichtung so gestaltet werden, dass sie ohne ihre Befestigungseinrichtungen nicht in ihrer Schutzstellung verbleibt.
Selbsttätig schließende Schutzeinrichtungen
Die Öffnungsweite einer selbsttätig schließenden Schutzeinrichtung ist so zu begrenzen, dass sie nicht größer ist als dies für den Durchgang des Werkstücks erforderlich ist. Ein Feststellen der Schutzeinrichtung in geöffneter Stellung darf nicht möglich sein.
Derartige Schutzeinrichtungen werden z.B. an handgeführten Holzkreissägemaschinen eingesetzt; die Stärke des Holzbretts bestimmt dabei die Öffnungsweite der Schutzeinrichtung.
Einstellbare Schutzeinrichtungen
Einstellbare Teile müssen so gestaltet werden, dass die Öffnung auf ein Mindestmaß entsprechend dem Materialdurchgang beschränkt werden kann. Auf eine einfache Einstellung ohne Einsatz eines Werkzeugs ist zu achten. Schutzeinrichtungen dieser Art werden z.B. an Bandsägemaschinen eingesetzt. Die Einstellungshöhe der Schutzeinrichtung (Verdeckung) wird durch die Werkstückdicke bestimmt.
Bewegliche Schutzeinrichtungen
Das Öffnen beweglicher trennender Schutzeinrichtungen darf nur bewusst erfolgen. Soweit durchführbar, müssen derartige Schutzeinrichtungen so an der Maschine oder angrenzenden festen Elementen befestigt werden, dass sie auch in geöffneter Stellung festgehalten werden, z.B. durch Scharniere oder Führungen. Die Befestigungen dürfen nur mit Hilfe eines Werkzeugs gelöst werden können.
Steuernde Schutzeinrichtungen
Steuernde trennende Schutzeinrichtungen dürfen nur verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Auswahl der Materialien
Bei der Auswahl geeigneter Materialien (Werkstoffe) für die Ausführung von Schutzeinrichtungen müssen Vor- und Nachteile der Materialien (Abb. 31) und außerdem nachstehende Aspekte berücksichtigt werden.
Abb. 31: Vor- und Nachteile von Werkstoffen für Schutzeinrichtungen
| Materialien | Vorteile | Nachteile |
| Blech |
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| Streckmetall |
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| Lochblech |
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| Welldrahtgitter |
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| Glas |
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| Sicherheitsglas |
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| Durchsichtiger Kunststoff |
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| Glasfaserverstärkter Kunststoff |
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Stoßfestigkeit
Schutzeinrichtungen müssen derart gestaltet werden, dass sie vorhersehbaren Stößen (z.B. durch Maschinenteile, Werkstücke) standhalten. Sind Schutzeinrichtungen mit Sichtscheiben ausgestattet, müssen die Auswahl des Materials und die Anbringung besonders sorgfältig durchgeführt werden. Es sind Materialien mit Eigenschaften auszuwählen, die dem Gewicht und der Geschwindigkeit der auftreffenden Werkstück- oder Werkzeugteile standhalten.
Stützpfosten oder Rahmen der Schutzeinrichtung müssen einen steifen und stabilen Aufbau gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Verformung des Materials die Einhaltung von Sicherheitsabständen beeinträchtigen kann.
Sichere Befestigung
Die Schutzeinrichtungen oder Teile davon müssen durch Befestigungspunkte bzw. deren Abstand und Anzahl ausreichend gesichert sein. Die Befestigung kann durch mechanische Befestigungsmittel oder Klammern, aber auch durch geschweißte oder geklebte Verbindungsstellen oder andere für den Einsatz geeignete Mittel erfolgen.
Zuverlässigkeit der beweglichen Teile von Schutzeinrichtungen
Bewegliche Teile, z.B. Scharniere, Führungen, Griffe und Schnappverschlüsse müssen zur Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebes für den vorgesehenen Einsatz und die Arbeitsumgebung geeignet sein.
Beobachtung der Maschinenfunktion
Ist eine Beobachtung der Maschinenfunktion erforderlich, müssen Materialien von Schutzeinrichtungen mit entsprechenden optischen Eigenschaften ausgewählt werden (z.B. Gitter, durchsichtige Verdeckungen).
Elektrostatische Eigenschaften
Bestimmte Anwendungsfälle können die Auswahl von Materialien erfordern, die sich nicht elektrostatisch aufladen. Damit sollen sowohl Staub- und Teilchenansammlungen als auch eine plötzliche elektrische Entladung mit dem Risiko von Zündvorgängen für Feuer und Explosion vermieden werden. Gegebenenfalls können dann trennende Schutzeinrichtungen eine Erdung erfordern, die den Aufbau einer statischen Aufladung auf ein gefährdendes Niveau vermeidet.
Temperaturbeständigkeit
Es müssen Materialien ausgewählt werden, die ihre Eigenschaften nicht verlieren, z.B. nicht zu Sprödbruch neigen, sich nicht stark verformen oder giftige oder leicht entzündliche Dämpfe abgeben, wenn sie vorhersehbaren Temperaturschwankungen oder plötzlichen Temperaturwechseln ausgesetzt sind. Ausgewählte Materialien müssen ihre Eigenschaften unter den vorgesehenen klimatischen Bedingungen sowie den Arbeitsplatzbedingungen beibehalten.
Brennbarkeit
Bei vorhersehbarer Brandgefahr müssen die ausgewählten Materialien funkenbeständig und feuerhemmend sein und dürfen z.B. keine leicht entzündlichen Dämpfe abgeben.
| Vorschriften und Regeln | Anhang |
Europäische Richtlinien
Nationale Gesetze und Verordnungen
Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3)
Unfallverhütungsvorschrift "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5)
Harmonisierte Normen
| DIN EN 292-1 | November 1991 Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodik |
| DIN EN 292-2 | Juni 1995 Sicherheit von Maschinen; Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze; Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikationen |
| DIN EN 294 | August 1992 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen |
| DIN EN 349 | Juni 1993 Sicherheit von Maschinen; Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen |
| DIN EN 418 | Januar 1993 Sicherheit von Maschinen; NOT-AUS-Einrichtung, funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze |
| DIN EN 528 | Oktober 1996 Regalbediengeräte; Sicherheit |
| DIN EN 547-1 | Februar 1997 Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen; Teil 1: Grundlagen zur Bestimmung von Abmessungen für Ganzkörper-Zugänge an Maschinenarbeitsplätzen |
| DIN EN 547-2 | Februar 1997 Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen; Teil 2: Grundlagen für die Bemessung von Zugangsöffnungen |
| DIN EN 547-3 | September 1997 Sicherheit von Maschinen; Körpermaße des Menschen; Teil 3: Körpermaßdaten |
| DIN EN 563 | Januar 2000 Sicherheit von Maschinen; Temperaturen berührbarer Oberflächen; Ergonomische Daten zur Feststellung von Temperaturgrenzwerten für heiße Oberflächen |
| DIN EN 574 | Februar 1997 Sicherheit von Maschinen; Zweihandschaltungen; Funktionelle Aspekte; Gestaltungsleitsätze |
| DIN EN 614-1 | April 1995 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Gestaltungsgrundsätze; Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze |
| DIN EN 626-1 | November 1994 Sicherheit von Maschinen; Reduzierung des Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, die von Maschinen ausgehen; Teil 1: Grundsätze und Festlegungen für Maschinenhersteller |
| DIN EN 626-2 | August 1996 Sicherheit von Maschinen; Reduzierung des Gesundheitsrisikos durch Gefahrstoffe, die von Maschinen ausgehen; Teil 2: Methodik beim Aufstellen von Überprüfungsverfahren |
| DIN EN 775 | August 1993 Industrieroboter Sicherheit (ISO 10218: 1992 modifiziert) |
| DIN EN 811 | Dezember 1996 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den unteren Gliedmaßen |
| DIN EN 842 | August 1996 Sicherheit von Maschinen; Optische Gefahrensignale; Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung |
| DIN EN 894-1 | April 1997 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 1: Allgemeine Leitsätze für Benutzer-Interaktion mit Anzeigen und Stellteilen |
| DIN EN 894-2 | April 1997 Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 2: Anzeigen |
| DIN EN 953 | November 1997 Sicherheit von Maschinen; Trennende Schutzeinrichtungen; Allgemeine Anforderungen an Gestaltung und Bau von feststehenden und beweglichen trennenden Schutzeinrichtungen |
| DIN EN 954-1 | März 1997 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen; Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze |
| DIN EN 981 | Januar 1997 Sicherheit von Maschinen; System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale |
| DIN EN 982 | September 1996 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Hydraulik |
| DIN EN 983 | September 1996 Sicherheit von Maschinen; Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnische Anlagen und deren Bauteile; Pneumatik |
| DIN EN 999 | Februar 1995 Sicherheit von Maschinen; Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeit von Körperteilen |
| DIN EN 1037 | April 1996 Sicherheit von Maschinen; Vermeidung von unerwartetem Anlauf |
| DIN EN 1050 | Januar 1997 Sicherheit von Maschinen; Leitsätze zur Risikobeurteilung |
| DIN EN 1088 | Februar 1996 Sicherheit von Maschinen; Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen; Leitsätze für Gestaltung und Auswahl |
| DIN EN 1525 | Dezember 1997 Sicherheit von Flurförderzeugen; Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme |
| DIN EN 1526 | November 1997 Sicherheit von Flurförderzeugen: Zusätzliche Anforderungen für automatische Funktionen von Flurförderzeugen |
| DIN EN 1760-1 | September 1997 Sicherheit von Maschinen; Druckempfindliche Schutzeinrichtungen; Teil 1: Allgemeine Leitsätze für die Gestaltung und Prüfung von Schaltmatten und Schaltplatten |
| DIN EN 60204-1 | November 1998 Sicherheit von Maschinen; Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Elektrische allgemeine Anforderungen (VDE 0113 Teil 1) |
| DIN EN 61496-1 | Juni 1998 Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (IEC 61496-1: 1997) |
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