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3.11 Wasserversorgung

Mindestlöschwasserleistung:

Bei der Schutzfläche von 25 m2 und der geforderten Löschwasserbeaufschlagung von mindestens 7,5 l/(m2 * mm) ergibt sich eine Mindestlöschwasserleistung von 25 m2 x 7,5 l/(m2 * mm) = 187,5 l/min.

 Düsenwasserleistung:

Der Löschwasserüberdruck an den Löschdüsen muss mindestens 0,5 bar betragen. An den Löschdüsen steht jedoch durch die Wasserversorgung ein Leitungsdruck von 2 bar zur Verfügung. Bei der ausgewählten Löschdüse ergibt sich nach Herstellerangabe bei 2 bar für jede Löschdüse eine Düsenleistung von 56 l/min. Weil 4 Löschdüsen für eine vollständige Besprühung der Schutzfläche notwendig sind, ergibt sich eine gesamte Düsenwasserleistung von 4 x 56 l/min = 224 l/min. Die geforderte Mindestlöschwasserleistung von 187,5 l/min ist damit eingehalten.

Löschwasservorrat:

Die Mindestlöschzeit beträgt 30 min. Die 4 ausgewählten Löschdüsen mit der Löschwasserleistung von 4 x 56 l/min benötigen innerhalb dieser Zeit einen Mindestwasservorrat von 30 min x 4 x 56 l/min - 6720 l Löschwasser.

Rohrleitungsnetz:

3.12 Funkenlöschanlagen in Förderleitungen

3.13 Notwendigkeit

Funken oder glimmende Teilchen können z.B. bei der Spanplatten- und Türenherstellung in Mehrblattkreissägemaschinen und Breitbandschleifmaschinen entstehen. In diesen Fällen besteht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Wenn bei solchen Maschinen die Absauganlage mit einer Luftrückführung ausgestattet ist, ist zusätzlich zu einer ortsfesten Löscheinrichtung im Silo eine Funkenlöschanlage in der Absaugleitung erforderlich.

Führen mehrere Absaugleitungen zum Silo oder in die Filteranlage, sind Funkenlöschanlagen nur in den Absaugleitungen notwendig, an die die genannten Maschinen angeschlossen sind.

3.14 Wirkungsweise

Funkenlöschanlagen bestehen im wesentlichen aus einem oder mehreren Funkenmeldern sowie Löschdüsen zum Einsprühen von Löschwasser. Die Funken werden gelöscht, bevor sie das Silo erreichen.

Durch nachgeschaltete Funkenmelder können die Löschwirkung überwacht und gegebenenfalls die Fördereinrichtungen stillgesetzt werden.

3.15 Abstand zwischen Funkenmelder und Löschdüse

Für den Einbau einer Funkenlöschanlage ist eine ausreichende Länge der Förderleitung zwischen Funkenmelder und Löschdüsen (Mindestabstand) erforderlich, der von der Transportgeschwindigkeit des Fördergutes und der Gesamtverzögerungszeit des Anlagensystems abhängt.

Bei der Projektierung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Funken mit der gleichen Geschwindigkeit wie das Fördergut durch die Rohre bewegen.

Beispiel:

Fördergeschwindigkeit v - 20 m/s

Gesamtverzögerungszeit der Anlage tVZ = 0,3 s Abstand

a= v * tVZ = 20 m/s * 0,3 s = 6 m

Der Abstand zwischen Funkenmelder und Löschdüsen muss in diesem Fall also mindestens 6 m betragen.

4 Explosionsschutz

4.1 Notwendigkeit, Wirkung, Auftragsvergabe

In Silos besteht die Gefahr von Staubexplosionen, weil

In Silos für Holzstaub und -späne können Explosionen auch durch vorbeugende Maßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die gefährlichen Auswirkungen von Explosionen vermieden werden.

Da bei einer Explosion Überdrücke bis 10 bar auftreten können und eine explosionsdruckfeste Bauweise von Silo und Filteranlagen kaum möglich ist, ist als konstruktive Maßnahme Explosionsdruckentlastung notwendig.

Unter Explosionsdruckentlastung versteht man das sehr schnelle Offnen des gefährdeten Raumes oder Behälters im Explosionsfall an bestimmten Stellen. Dazu sind Öffnungen eingebaut, die mit Folien, Berstscheiben oder Explosionsklappen verschlossen sind. Durch diese "Sollbruchstellen" - Druckentlastungseinrichtungen -wird der Explosionsdruck so weit reduziert, dass das Silo nicht über seine Festigkeit beansprucht wird.

Der noch verbleibende Überdruck (als maximaler reduzierter Explosionsüberdruck bezeichnet) ist wesentlich kleiner als der maximale Explosionsüberdruck. Die Räume und Behälter müssen so dimensioniert sein, dass sie diesem maximalen reduzierten Explosionsüberdruck standhalten. Dies gilt auch für Zugänge wie Türen und Klappen.

Bei Silos mit ein- oder aufgebauter Filteranlage ist der Filterraum unabhängig vom Siloraum mit Druckentlastungseinrichtungen auszurüsten.

Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheiben mit Membranen aus Polyethylen oder Aluminium durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearme Einrichtungen trägheitslos -ansprechen, auf ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.

Vor der Auftragsvergabe und Installation von Druckentlastungseinrichtungen sollten die notwendigen Maßnahmen mit dem Schadenversicherer abgesprochen werden.

4.2 Ausführungen von Druckentlastungseinrichtungen

Die Druckentlastungseinrichtungen müssen nach VDI 3673 "Druckentlastung von Staubexplosionen" ausgeführt sein.

4.3 Berstscheiben und Reißfolien

Bei einer Explosion und beim Ansprechen der Berstscheiben dürfen Personen durch fortgeschleuderte oder herabfallende Teile nicht gefährdet werden können.

Um Schäden durch Windlasten zu vermeiden, sollten dünne Berstscheiben oder Reißfolien auf der Innenseite des Silos durch Streben oder Gitter abgestützt werden.

4.4 Explosionsklappen

Das Herabfallen der gesamten Entlastungseinrichtung oder das Fortschleudern von Klappen muss z.B. durch eine ausreichende Rahmenbefestigung und geeignete Ausführung der Scharniere verhindert werden.

Die Entlastungsfähigkeit ist nachzuweisen.

4.5 Lage der Druckentlastungsöffnungen

Außerhalb der Druckentlastungsöffnungen ist bei Explosionen mit gefährlichen Druck- und Flammenauswirkungen zu rechnen, Sie dürfen deshalb weder in andere Räume oder auf benachbarte gefährdete Gebäude noch direkt auf Verkehrs und Rettungswege gerichtet sein. Die Öffnungen für die Druckentlastungseinrichtungen sollten deshalb im oberen Teil der Wände oder in der Decke angeordnet werden.

Bei Siloeinbaufiltern sollten sie ebenfalls im oberen Teil der Wände angeordnet werden. Bei Anordnung in der Decke muss die Funktionsfähigkeit experimentell nachgewiesen werden. Um die Wirkung von Rückstoßkräften zu minimieren, sollten die Druckentlastungsöffnungen achssymmetrisch gegenüber liegen.

Die Druckentlastungseinrichtungen dürfen außerdem nicht mit Füllgut zugeschüttet werden können.

Grundsätzlich sollten die Druckentlastungseinrichtungen im Rohluftbereich angeordnet werden. Das Silo selbst ist immer Rohluftbereich. Falls im Einzelfall Druckentlastungseinrichtungen nur im Reinluftbereich angebracht werden können, z.B. bei Siloeinbaufiltern mit innen beaufschlagten Filterschläuchen, muss für deren Wirksamkeit ein Einzelgutachten einer anerkannten Prüfstelle vorliegen. Bei einer Anordnung im Reinluftbereich sind die erforderlichen Druckentlastungsflächen wesentlich größer als bei der Anordnung im Rohluftbereich.

Bei Anordnung von Druckentlastungsöffnungen im Dach oder in der Decke müssen Witterungseinflüsse, z.B. Schneelasten, berücksichtigt werden.

Das Einrichten von Silos im Untergeschoss - sogenannte Spänekeller -erfordert einen hohen Aufwand an brand- und explosionsschutztechnischen Maßnahmen (insbesondere Festigkeit des Raumes, Druckabteilung).

Werden Silos im Untergeschoss eingerichtet - sogenannte Spänekeller -müssen die Druckentlastungsöffnungen in der Kellerwand angeordnet werden. Bei Hanglagen müssen die Druckentlastungsöffnungen in den außenliegenden Kellerwänden angeordnet werden. Bei Wänden, die allseitig vom Erdreich umgeben sind, kann im Bereich der Druckentlastungsöffnungen ein Schacht vorgesehen werden, durch den im Explosionsfall der Überdruck und die Flammen ins Freie abgeleitet werden können.

Die Ausblasöffnung muss so platziert werden, dass der dabei entstehende Staub- und Flammenstrahl gefahrlos abgeleitet wird.

4.6 Bemessung der Druckentlastungseinrichtungen

Die Größe der Druckentlastungsfläche ist nach VDI 3673 "Druckentlastung von Staubexplosionen", Blatt 1 , Juli 1995, abhängig von:

Für sogenannte kubische Räume (H/D < 2) oder pred, max > 1,5 bar kann bei homogener Staubverteilung die erforderliche Druckentlastungsfläche A in m2 gemäß VDI 3673 für Berstscheiben nach folgender empirischer Formel ermittelt werden:

A= (3,264 * 10-5 * pmax * KSt * pred.max -0,569 + 0,27 * (pstat - 0,1) * predmax -0,5) * V0,753

Die meisten Silos haben aber ein H6hen/Durchmesser-Verhältnis von H/D > 2 (sogenannte langgestreckte Behälter). Für diese Silos sind - unter der Bedingung, dass Pred, max < 1,5 bar ist - größere Druckentlastungsflächen erforderlich.

Die erforderliche Vergrößerung ΔA ergibt sich bei homogener Staubverteilung für Berstscheiben aus der Gleichung:

ΔA= A *(-4,305 * log Pred,max + 0,758) * log (H/D)

Für Räume mit H/D > 2 (sogenannte langgestreckte Behälter) und Pred,max < 1,5 bar ergibt sich damit bei homogener Staubverteilung die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche für Berstscheiben zu:

Ages= A + ΔA

Die Gleichungen gelten für:

Erläuterungen zur Anwendung der Formeln

  1. Für das Volumen V ist bei Silos ohne Einbauten das Leervolumen zugrunde zu legen. Sind Einbauten vorhanden, kann deren Volumen vom Siloleervolumen abgezogen werden.
    Bei der Bestimmung des Volumens V von Filterkammern, z.B. Siloeinbaufiltern, kann das Volumen des Reinluftbereiches von dem der Filterkammer abgezogen werden.
    Bei Siloeinbaufiltern mit innen oder außenbeaufschlagten Filterschläuchen kann für das Volumen V näherungsweise das Hüllvolumen um sämtliche Schläuche (= das Volumen der Schläuche selbst + das der Schlauchzwischenräume) eingesetzt werden, wenn diese als kompaktes Volumen anzusehen sind.
  2. Für rechteckige Silogrundflächen errechnet sich der Durchmesser D aus D = 2 * Grundfläche/ π
  3. Der statische Ansprechüberdruck Pstat der Druckentlastungseinrichtung muss vom Hersteller angegeben werden. Er muss gleich oder kleiner dem maximalen reduzierten Explosionsüberdruck pred,max sein (pstat < pred,max)
  4. Der maximale reduzierte Explosionsüberdruck Pred,max (= zulässiger Innenüberdruck) ist vom Errichter des Silos nachzuweisen (VDI 2263, Blatt 3).
  5. Bei Holzstäuben ist mit einem maximalen Explosionsüberdruck pmax = 9 bar und mit einer Staubtechnischen Kenngröße KSt = 200 bar m/s zu rechnen. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden. Dann muss der Berechnung die entsprechende fachliche Begründung beigefügt werden.
  6. In Silos für Holzstaub und -späne liegt in der Regel eine homogene Staubverteilung vor. Wird in Ausnahmefällen von einer inhomogenen Staubverteilung ausgegangen, muss der Berechnung die entsprechende fachliche Begründung beigefügt werden.

Die ermittelte Gesamt-Druckentlastungsfläche kann in mehrere Einzel- Druckentlastungsflächen aufgeteilt werden.

In der folgenden Tabelle ist die erforderliche Gesamt-Druckentlastungsfläche Ages in Abhängigkeit vom Siloleervolumen V und vom Verhältnis H/D für folgende Werte angegeben:

V in m3 Ages in m2 bei H/D = 1 Ages in m2 bei H/D = 2 Ages in m2 bei H/D = 3 Ages in m2 bei H/D = 4
5 0,49 1,05 1,38 1,61
10 0,83 1,77 2,33 2,72
20 1,40 2,99 3,92 4,58
30 1,90 4,06 5,32 6,21
40 2,36 5,04 6,60 7,72
50 2,79 5,96 7,81 9,13
60 3,20 6,84 8,96 10,47
70 3,60 7,68 10,07 11,76
80 3,98 8,49 11,13 13,00
90 4,35 9,28 12,16 14,21
100 4,71 10,04 13,17 15,38
200 7,93 16,93 22,19 25,92
300 10,76 22,97 30,11 35,18
400 13,37 28,53 37,40 43,69
500 15,81 33,75 44,24 51,68
600 18,14 38,71 50,75 59,29
700 20,37 43,48 57,00 66,59
800 22,53 48,08 63,02 73,63
900 24,62 52,54 68,87 80,46
1000 26,65 56,88 74,56 87,10

Für sogenannte kubische Räume (H/D < 2) kann bei einem statischen Ansprechüberdruck der Entlastungseinrichtungen von pstat = 0,1 bar und Stäuben mit einem maximalen Explosionsüberdruck pmax = 9 bar bei homogener Staubverteilung die erforderliche Größe der Druckentlastungsfläche auch aus dem Nomogramm entnommen werden.

Bei Silos mit einem Höhen/Durchmesser Verhältnis von H/D > 2 kann bei homogener Staubverteilung die Flächenvergrößerung ΔA auch aus dem nachfolgenden Diagramm bestimmt werden:


4.7 Berechnungsbeispiel
a) Ausgangsgrößen:
Silo ohne Einbauten
Höhe des Silos: H = 8m
Grundfläche des Silos
(rechteckiger Querschnitt):
3,5 m * 3,5 m = 12,25 m2
maximaler reduzierter Explosionsüberdruck (Silofestigkeit) pred, max = 0,2 bar
statischer Ansprechüberdruck der Berstscheiben pstat = 0, 1 bar
Staubtechnische Kenngröße KSt = 200 bar m/s
Explosionsüberdruck pmax = 9 bar
b) Berechnungen:
Behälter/Silo-Leervolumen V = 8 m * 12,25 m2 = 98 m3
Äquivalenter Durchmesser D = 2 * 12,25 m2π = 3,95 m
Höhen/Durchmesser-Verhältnis H/D = 8 m/3,95 m ∼ 2
c) Bestimmung der Gesamt- Druckentlastungsflache:
Aus dem Nomograrnm ergibt sich zunächst für einen kubischen Raum eine erforderliche Druckentlastungsfläche A = 5 m2
Aus dem Flächenmehrbedarf-Diagramm ergibt sich für H/D = 2 ein Flächenmehrbedarf ΔA ∼ 110 % (entspricht 5,5 m2).
Die gesamte erforderliche Druckentlastungsfläche beträgt damit: Ages = 5 m2 + 5,5 m2 = 10,5 m2

5 Instandhaltung, Prüfungen

Druckentlastungseinrichtungen müssen durch einen Sachkundigen überprüft werden. Zum Beispiel

Sprühwasser-Löscheinrichtungen und Sprühwasser-Löschanlagen müssen durch einen Sachkundigen überprüft werden. Zum Beispiel

6 Melden von Bränden und Explosionen

Brände und Explosionen in Silo- und Filteranlagen müssen der Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt werden. Dies gilt auch für Fälle ohne Personenschaden.

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Vorschriften und Regeln Anhang 1

Anhang 1
Vorschriften und Regeln

Wesentliche Forderungen für das sichere Errichten und Betreiben von Silos werden insbesondere gestellt in:

1. Gesetze/Verordnungen

Gewerbeordnung,

Bauordnungen der Länder,

Gefahrstoffverordnung,

Störfall-Verordnung mit TAA GS 07 Leitfaden, Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung,

Teil 1: Anwendungsbereich" und TAA GS 1 3 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung,

Teil 2:"Störfallvorsorge und Anhang",

Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstätten-Richtlinien,

Technische Regel Dampfkessel TRD 414 "Holzfeuerungen an Dampfkesseln".

2. Unfallverhütungsvorschriften

Allgemeine Vorschriften (BGV A1),

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A2),

Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5)

Stetigförderer (VBG 10)

Leitern und Tritte (BGV D36),

Silos (BGV C12).

3. Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter

Sicherheitsregeln für den Brand und Explosionsschutz in Spanplattenanlagen (ZH 1/114),

Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen - Richtlinien "Statische Elektrizität" (BGR 132),

Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159),

Richtlinien für die Beschickungseinrichtungen in Holzspäne- und Holzstaubfeuerungen (ZH 1/472).

4. DIN-Normen

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 14494 Sprühwasser-Löschanlagen
DIN 24532 Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl
DIN 24533 Geländer aus Stahl

5. VDE-Bestimmungen

DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
DIN EN 50014/ VDE 0170/0171 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche
DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall

6. VDI-Richtlinien

VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren -Beurteilung -Schutzmaßnahmen
VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen

7. Bestimmungen

VdS 2029 Holzbe- und holzverarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz
VdS 2092 Richtlinien für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau
VdS 2093 Richtlinien für CO2 -Feuerlöschanlagen Planung und Einbau
VdS 2106 Richtlinien für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen -Planung und Einbau
VdS 2108 Richtlinien für Schaumlöschanlagen Planung und Einbau
VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasser Löschanlagen - Planung und Einbau
VdS 2241 Betriebsbuch für Funkenlöschanlagen

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Anerkannte Prüfstellen für Explosionsklappen Anhang 2


Berstscheiben und Reißfolien sind u.a.:

DMT Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH
Institut für Brand- und Explosionsschutz
Bergbau- Versuchsstrecke
Beylingstr. 65
44329 Dortmund
Telefon 023l/ 2491-286
Telefax 0231/ 2491-241


IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH
Fuchsmühlenweg 7
09599 Freiberg
Telefon 03731/ 3805-0
Telefax 03731/23650


FSA Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin mbH
Dynamostr. 7-11
68165 Mannheim
Telefon 0621/4456-430
Telefax 06 21/4456-402

.

Lieferanten von Löschdüsen (1) und Löschanlagen (2) Anhang 3


Lechler GmbH u Co KG (1)
Ulmer Str. 128
72555 Metzingen
Telefon 07123/ 9620


Total Walther Feuerschutz GmbH (1,2)
Waltherstr. 51
51069 Köln
Telefon 0221/67 85-0
Telefax 0221/6785-370


Minimax GmbH (1,2)
Industriestr. 10-12
23843 Bad Oeldesloe
Telefon 04531/ 8030
Telefax 0453l/ 803-248, 299


Jakob Nohl GmbH (2)
Gebäudetechnik, Feuerschutzanlagen
Martinstr. 22-24
64285 Darmstadt
Telefon 06151/ 4040
Telefax 06151/ 404-255


AME-Brandschutz Arendt, (2)
Mildner & Evers GmbH
Lilienthalstr. 1
30179 Hannover
Telefon 0511/ 67930
Telefax 0511/ 6793-2 90


H. Krantz-TkT GmbH (2)
Uersfeld 24
52072 Aachen
Telefon 0241/ 434-1

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

Verband der Schadenversicherer (VdS)e.V.
Riehler Str, 36
50668 Köln
Telefon 0221/ 7766-0
Telefax 0221/ 7766-109

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Lieferanten von Berstscheiben (1) und Explosionsklappen (2) Anhang 4


Rembe GmbH Mess- und Regeltechnik (1)
Gallbergweg 21
59929 Brilon
Telefon 02961/ 7405-0


Johann Wolf GmbH & Co. Systembau KG (1)
Am Stadtwald 20
94486 Osterhofen
Telefon 09932/370
Telefax 09932/ 2893


Bormann und Neupert (1)
Armaturen, Einbindesysteme, Berstscheiben, Filter
Volmerswerther Straße 30
40221 Düsseldorf
Telefon 0211/ 930550
Telefax 0211/ 3982171


Fike Deutschland GmbH (1)
Edisonstr. 22
68309 Mannheim
Telefan 0621/ 738012


A. Thorwesten Silobau (2)
Daimlerring 39
59269 Beckum
Telefon 02521/ 9333-0

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

Verband der Schadenversicherer (VdS) e.V.
Riehler Str. 36
50668 Köln
Telefon 0221/ 77660
Telefax 0221/ 7766-109

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Lieferanten von Funkenlöschanlagen Anhang 5


TOTAL Walther Feuerschutz GmbH
Waltherstr. 51
51069 Köln
Telefon 0221/ 6785-0
Telefax 0221/ 6785370


Fagus-GreCon Greten GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 58
31061 Alsfeld
Telefon 05181/79-0
Telefax 05181/79-229


MINIMAX GmbH
Industriestr. 10-12
23843 Bad Oeldesloe
Telefon 04531/803-0
Telefax 04531/803-248

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

Verband der Schadenversicherer (VdS) e.V.
Riehler Str. 36
50668 Köln
Telefan 0221/ 7766-0
Telefax 0221/ 77661-09


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