umwelt-online: BGI 739 - Holzstaub - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen, Absaugen und Lagern (4)
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Beispiele von Absauganlagen Anhang 18


Beispiel einer Absauganlage für Handwerksbetriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern


1 Formatkreissäge DN 140
2 Vertikale Plattensäge DN 160
3 Komb. Abrichte/Dickte DN 160
4 Tischfräse DN 160
5 Tischbandsäge ohne Absaugung
6 Tischbandschleifmaschine DN 180
7 Kantenschleifmaschine DN 140
8 Kantenanleimmaschine DN 120
9 Astlochfräse ohne Absaugung
10 Furnierfügesäge ohne Absaugung
11 Dübellochbohrmaschine ohne Absaugung
12 Abgesaugter Arbeitstisch DN 160
Filterfläche 60 m2
Ventilatorleistung 7,5 kW

Beispiel einer Absauganlage für Handwerksbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern


1+2 Formatkreissäge DN 140
3 Vertikale Plattensäge DN 160
4 Abrichte DN 160
5 Dickte DN 160
6+7 Tischfräse DN 160
8 Tischbandsäge ohne Absaugung
9 Tischbandschleifmaschine DN 160 + 120
10 Breitbandschleifmaschine DN 280
11 Kantenschleifmaschine DN 140
12 Kantenanleimmaschine DN 140
13 Astlochfräse ohne Absaugung
14 Tischoberfräse ohne Absaugung
15 Kettenstemmer DN 55
16 Zapfenschneid- u. Schlitzma. DN 220
17 Furnierfügesäge ohne Absaugung
18 Dübellochbohrmaschine ohne Absaugung
19+20 Abgesaugter Arbeitstisch DN 160
Filterfläche 120 m2  
Ventilatorleistung Vent. 1: 5,5 kW
Vent. 2+3: 7,5 kW

Beispiel einer Absauganlage für Handwerksbetriebe mit bis zu 15 Mitarbeitern


1+2 Formatkreissäge DN 140
3 Horizontale Plattensäge DN 200
4 Abrichte DN 160
5 Dickte DN 160
6+7 Tischfräse DN 160
8 Tischbandsäge ohne Absaugung
9 Tischbandschleifmaschine DN 160 + 120
10 Breitbandschleifmaschine DN 350
11 Kantenschleifmaschine DN 140
12 Kantenanleimmaschine DN 200
13 Astlochfräse ohne Absaugung
14 Tischoberfräse ohne Absaugung
15 Kettenstemmer DN 55
16 Zapfenschneid- u. Schlitzma. DN 220
17 Furnierfügesäge ohne Absaugung
18 Dübellochbohrmaschine ohne Absaugung
19 + 20, 21 Abgesaugter Arbeitstisch DN 160
22 Hacker DN 200
23 Kehlmaschine DN 250
24 Pendelsäge DN 120
25 CNC-Oberfräse DN 200
Filterfläche 250 m2
Ventilatorleistung 30 kW (reinluftseitig)

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Bauliche Gestaltung und Einrichtungen von Silos Anhang 19


Allgemeines

Silos müssen standsicher und ausreichend fest und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Bei der Dimensionierung müssen die Maßnahmen zum Explosionsschutz berücksichtigt werden (Anordnung, Größe, statischer Ansprechüberdruck und Entlastungsfähigkeit der Druckentlastungseinrichtungen).

Runde Siloquerschnitte fördern die Bildung von Staub- und Spänebrücken weniger als eckige Siloquerschnitte.

Solche Brückenbildungen treten auch weniger auf in Silos mit im Verhältnis zum Durchmesser geringen Füllhöhen.

Brandschutz

Silos müssen so errichtet und ausgeführt werden, dass die Ausbreitung eines Brandes

Silos können aus Materialien mit unterschiedlichem Brandverhalten, z.B. Beton, Mauerwerk, Stahl, Holz, hergestellt werden:

Freistehende Silos, Silos an Gebäuden, Sicherheitsabstände

Sicherheitsabstand zu anderen Gebäuden:

Die angegebenen Abstände sind Richtwerte. Die für die Baugenehmigung zuständige Behörde kann im Einzelfall andere Abstände zulassen oder festlegen.

Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von Silos aus nichtbrennbarem Material muss

Silos in Gebäuden

Silos in Gebäuden müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Silos auf Gebäuden

Silos auf Gebäuden müssen folgende Anforderungen erfüllen:

 

Öffnungen in Wänden und Decken

Für einen sicheren Betrieb, eine sichere Kontrolle und sichere Wartung sind Öffnungen in Wänden und Decken erforderlich.

Das Silo muss im unteren Bereich direkt von außen zugänglich sein.

Zugänge mindestens in Nähe des Silobodens und oberhalb des maximalen Füllstandes vorsehen.

Seitliche Türen oder Klappen zum Begehen des Silos sollten mindestens 1,9 m x 0,9 m groß sein.

Lichte Weite von Einsteigöffnungen mindestens 0,6 m, von Einfahröffnungen mindestens 0,8 m.

Einsteig- oder Einfahröffnungen in Silodecken durch verschließbare und festgeführte Deckel oder fest angebrachte Roste sichern. Einsteig- oder Einfahröffnungen in Silowänden durch verschließbare und festgeführte Klappen, Türen o.ä. sichern.

Die Verschlüsse dürfen sich nur mit Werkzeug oder Schlüssel öffnen lassen. Geöffnete Deckel müssen durch Scharniere mit dem Silo verbunden bleiben.

Neben und über Einfahröffnungen für die Aufstellung bzw. Montage der Einfahreinrichtung so viel Platz vorsehen, dass diese ohne Schwierigkeiten eingesetzt werden kann.

An Zugängen Hinweiszeichen anbringen.

Vor Türen und anderen seitlichen Öffnungen in Höhen von mehr als 2 m über dem Boden Podeste mit einer Grundfläche von mindestens 0,8 m x 1 m einrichten.

Podeste mit Umwehrungen, z.B. Geländer mit Handlauf, Knieleiste und Fußleiste, ausrüsten, die mindestens 1 m, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 1,1 m hoch sind.

An Türen und seitlichen Klappen müssen Absturzsicherungen zum Inneren des Silos hin vorhanden sein, z.B.

Für Stocherarbeiten ist ein zusätzlicher Geländerholm in der Öffnung in einer Höhe von mindestens 1,3 m über dem Podest zweckmäßig.


Müssen Türen und seitliche Klappen bei anstehendem Spänegut geöffnet werden, sollten in den Öffnungen schräg nach innen geneigte und nach oben ausziehbare Jalousiebretter vorhanden sein, um das Ausfließen des Spänegutes einzuschränken.

Bei bodennahen Zugängen wird eine innen über der Öffnung fest angebrachte Abweisplatte empfohlen.

Öffnungen mit Reißfolien oder Berstscheiben als Druckentlastungseinrichtungen in Decken oder Dachflächen gegen Absturz von Personen sichern, z.B. durch Umwehrungen oder unmittelbar unter der Druckentlastungseinrichtung fest angebrachte, grobmaschige Gitter.

Türen oder Klappen als Zugang zu mechanischen Austrageinrichtungen müssen so mit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegelt werden, dass beim Öffnen der Antrieb zwangsläufig stillgesetzt wird. Dieser darf dabei durch die Brennstoffanforderung einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltet werden können. Für Kontrollzwecke darf der Antrieb bei geöffneter Tür mit einem Schalter ohne Selbsthaltung eingeschaltet werden können.

Aufstiege, Podeste

Dachflächen, Decken und Podeste von Silos, die betreten werden sollen, mit sicheren Zugängen oder Aufstiegen ausrüsten, z.B. fest angebrachten Steigleitern mit Rückenschutz nach DIN 24532.

Bei Absturzhöhen von mehr als 5 m ist an Steigleitern ein durchgehender Rückenschutz notwendig.

Alternativ zum Rückenschutz können an der Steigleiter angebrachte Fallschutzeinrichtungen mit Absturzsicherung eingesetzt werden. Diese bestehen aus Führungsschiene und Fallschutzläufer, an dem die Absturzsicherung befestigt wird.


An Steigleitern in Abständen von höchstens 10 m Ruhebühnen einrichten.

Aufstiege oder Zugänge gegen unbefugten Aufstieg sichern, z.B. anstelle einer bis zum Boden führenden Steigleiter eine einhängbare ca. 3 m lange Anlegeleiter einsetzen.

Gestaltung des Siloinneren

Innenwände möglichst glatt ausführen, Absätze, Gesimse u.ä. Vorsprünge vermeiden. Podeste, Steigeisengänge, Leitern und ähnliche Einbauten unterhalb des maximalen Füllstandes vermeiden, um Stauungen und Brückenbildungen vorzubeugen. Die Böden von Podesten im Innerer von Silos als Gitterroste ausführen.

Rohrleitungen von Sprühwasser-Löscheinrichtungen, elektrische Leitungen und sonstige Leitungen unterhalb des maximalen Füllstande möglichst außerhalb des Silos verlegen.

Füllstandsanzeige

Der Füllstand des Silos muss von außen erkennbar sein, z.B. durch Sichtfenster oder mittels Füllstandsanzeiger, um ein Überfüllen (Bedecken der Druckentlastungseinrichtungen, Verschließen der Beschickungsöffnungen zu verhindern.

Befüllen

Beim Befüllen des Silos durch direktes Einblasen des Füllgutes kann ein relativ hoher Innendruck entstehen. Werden Siloaufsatzfilter mit Zellenradschleusen verwendet, bleibt das Silo annähernd drucklos.

Druckentlastungseinrichtungen, Füllstandsanzeiger und Löscheinrichtungen dürfen z.B. durch Späneflug bei Einblasleitungen in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden. Dazu sollte der Späneflug entsprechend gerichtet oder durch Bleche umgelenkt werden.

Erfahrungen aus Schadensfällen haben gezeigt, dass Spänefeuerungen in Verbindung mit Absauganlagen mit reinluftseitiger Ventilatoranordnung (sog. Unterdruckanlagen), bei denen das abgeschiedene Spänegut mit einem Transportventilator über eine Ringleitung ins Spänesilo befördert wird, zusätzliche Brandschutzeinrichtungen benötigen. Bei undichten Zellenradschleusen an Unterdruck-Filteranlagen kann sich der Unterdruck bei abgeschaltetem Spänetransport- Ventilator bis ins Silo ausbreiten und ohne Schutzeinrichtungen sogar bis zum Heizkessel fortsetzen. Dabei besteht Rückbrandgefahr.

Entleeren

Das Entleeren von Spänesilos kann

Entnahmeöffnungen und -einrichtungen müssen so angeordnet und gestaltet sein, dass Personen

Mechanische Austrageinrichtungen so auswählen, dass der gesamte Siloquerschnitt von der Austrageinrichtung erfasst wird ("tote" Ecken vermeiden).

Türen oder Klappen als Zugang zu mechanischen Austrageinrichtungen müssen so mit dem Antrieb der Austrageinrichtung verriegelt werden, dass beim Öffnen der Antrieb zwangsläufig stillgesetzt wird. Dieser darf dabei durch die Brennstoffanforderungen einer Feuerungsanlage nicht wieder eingeschaltet werden können. Für Kontrollzwecke darf der Antrieb bei geöffneter Tür mit einem Schalter ohne Selbsthaltung eingeschaltet werden können.
Die Druckluft strömt über das Dreiwegeventil (1) ein, schiebt den Kolben (2) vor und füllt den Behälter auf Bereitschaftszustand. Der Behälter ist aufgefüllt. Es gibt keinen Druckluftverbrauch mehr. Um den Luftstoß auszulösen, wird das Dreiwegeventil entlüftet. Die gespeicherte Luft strömt schlagartig durch das Ausblasrohr der Luftkanone


Einrichtungen zum Beseitigen von Stauungen

In Silos kann es zu Störungen durch Stauungen des Spänegutes oder Brückenbildung kommen. Zur Beseitigung solcher Störungen sollten über die Höhe des Silos ausreichend viele Öffnungen vorgesehen werden, z.B. Stocherluken im Abstand von maximal 6 m übereinander.

Zum manuellen Beseitigen von Stauungen oder zum Lockern des Spänegutes sind z.B. Stocherstangen geeignet.

Treten häufig Störungen im Materialfluss auf, die nicht von Hand beseitigt werden können, sollten technische Lösungen eingesetzt werden, z.B. Druckluftkanonen, die von Hand oder automatisch ausgelöst werden können.

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Vorschriften, Regeln und Veröffentlichungen Anhang 20


Wesentliche Forderungen für das sichere Errichten und Betreiben von Silos und Filteranlagen werden insbesondere gestellt in:

1. Gesetze/Verordnungen, Technische Regeln

Gewerbeordnung

Bauordnungen der Länder

Gerätesicherheitsgesetz mit 9. GSGV (Maschinenverordnung) und 11. GSGV (Explosionsschutzverordnung)

Gefahrstoffverordnung

Störfall-Verordnung

mit TAA-GS-07 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung, Teil 1: "Anwendungsbereich"

und TAA-GS-13 Leitfaden "Explosionsfähige Staub/Luft-Gemische und Störfallverordnung, Teil 2: "Störfallvorsorge und Anhang",

Arbeitsstättenverordnung mit Arbeitsstätten-Richtlinien,

Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen (ElexV)

Betriebssicherheitsverordnung

Technische Regeln für Dampfkessel ( TRD) "Holzfeuerungen an Dampfkesseln" - TRD 414 Ausrüstung.

2. Unfallverhütungsvorschriften

Grundsätze der Prävention (BGV A1),

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3),

Kraftbetriebene Arbeitsmittel (VBG 5),

Stetigförderer (VBG 10),

Leitern und Tritte (BGV D36),

Silos (BGV C12).

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8)

3. Berufsgenossenschaftliche Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) - (BGR 104)

Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen - Richtlinien "Statische Elektrizität" (BGR 132),

BG-Regeln: Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen (BGR 134)

Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel (BGR 159), Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190)

Richtlinien für die Beschickungseinrichtungen in Holzspäne- und Holzstaubfeuerungen (ZH 1/472).

Bestimmung von Holzstaub (BGI 505-41)

4. Europäische Normen

prEN 12779 Holzbearbeitungsmaschinen - Absauganlagen für Holzstaub und Holzspäne - sicherheitsbezogene Leistung und sicherheitstechnische Anforderungen

EN 13 205 Arbeitsplatzatmosphäre - Bewertung der Leistungsfähigkeit von Geräten für die Messung der Konzentration luftgetragener Partikel

5. DIN-Normen

DIN EN 481  
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 8416 Entstauber für die gewerbliche Nutzung - sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
DIN 14494 Sprühwasser-Löschanlagen
DIN 24532 Senkrechte ortsfeste Leitern aus Stahl

6. VDE-Bestimmungen

DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
DIN VDE 0165 Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
DIN EN 50014/VDE 0170/0171 Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche
DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
VDE 0700 T 1 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Allgemeine Anforderungen
VDE 0700 T69 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Besondere Anforderungen für Staub- und Wassersauger einschließlich kraftbetriebener Bürsten für industrielle und gewerbliche Zwecke

7. VDI-Richtlinien

VDI 2263 Staubbrände und Staubexplosionen - Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen
VDI 3673 Druckentlastung von Staubexplosionen

8. Bestimmungen der Schadenversicherer

VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten - Richtlinien für den Brandschutz
VdS 2029 Holzbe- und holzverarbeitende Betriebe - Richtlinien für den Brandschutz
VdS 2092 Richtlinien für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau
VdS 2093 Richtlinien für CO2-Feuerlöschanlagen - Planung und Einbau
VdS 2106 Richtlinien für Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen - Planung und Einbau
VdS 2108 Richtlinien für Schaumlöschanlagen - Planung und Einbau
VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasser-Löschanlagen - Planung und Einbau
VdS 2234 Brand- und Komplextrennwände - Merkblatt für die Anordnung und Ausführung
VdS 2241 Betriebsbuch für Funkenlöschanlagen
VdS 2490 Errichterfirmen für Feuerlöschanlagen

9. VDMA-Einheitsblätter

24179 Absauganlagen für Holzstaub und -späne
Teil 1: Leistungsprogramm für die Wartung
Teil 2: Anforderungen für Ausführung und Betrieb

Literatur

[ 1] Holz-Berufsgenossenschaft Projektbericht zur Umsetzung der TRGS 553 "Holzstaub"
[ 2] B. Detering, M. Heimann, K. Möcklinghoff, L. Müller, M. Pappe, B. Wüstefeld, J. Wolf
Ist der deutsche Luftgrenzwert für Holzstaub mit einer fortschrittlichen Staubminderungstechnik in der Praxis überall einzuhalten?
Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 59 (1999) Nr. 11/12, Springer-VDI-Verlag
[ 3] B. Detering, J. Neuschäfer-Rube, M. Poppe, W. Woeste, B. Wüstefeld, J. Wolf Staubintensive Handarbeiten bei der Holzbearbeitung im Handwerk Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 60 (2000) Nr. 11/12, Springer-VDI-Verlag
[ 4] B. Detering, A. Becker Studie zur Holzstaubbelastung in Sägewerksbetrieben der Holz- Berufsgenossenschaft
Holz-Berufsgenossenschaft (1999), unveröffentlichtes Manuskript
[ 5] M. Poppe, B. Detering, J. Neuschäfer-Rube, W. Woeste, B. Wüstefeld, J. Wolf Holzstaubbelastung in Arbeitsbereichen der deutschen Holzindustrie Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, 62/2002 Nr. 5, Springer-VDI-Verlag
[ 6] B. Wüstefeld, E. Siewert, G. Ott, F. Mirzaei, I. Köhler, R. Hebisch, P. Frahm, E. Brucksch, R. Betz
Untersuchung der Ländermessstellen zur Holzstaubexposition an Handarbeitsplätzen.
Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, 62/2002 Nr. 6, Springer-VDI-Verlag
[ 7] F. Kremers, A. Becker, B. Detering, G. Rauch, J. Wolf
Ermittlung der Ursachen von Bränden und Explosionen in Mitgliedsbetrieben der Holz-Berufsgenossenschaft
Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 61/2001 Nr. 9, Springer-VDI-Verlag
[ 8] BIA- Report 12/1997 Brenn- und Explosionskenngrößen von Stäuben Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
[ 9] SCOEL/SUM/102 B, 06/2002 Recommendation from the Scientific Committee an Occupational Exposure Limits for Wood Dust

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Anerkannte Prüfstellen für Explosionsklappen, Berstscheiben und Reißfolien sind u.a. Anhang 21


DMT - Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH
Institut für Brand- und Explosionsschutz
Bergbau-Versuchsstrecke Beylingstr. 65
44329 Dortmund
Telefon 02 31/24 91-2 86
Telefax 02 31/24 91-2 41

IBExU Institut für Sicherheitstechnik GmbH
Fuchsmühlenweg 7
09599 Freiberg
Telefon 0 37 31/38 05-0
Telefax 0 37 31/2 36 50

FSA Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin mbH
Dynamostr. 7-11
68165 Mannheim
Telefon 06 21/44 56-4 30
Telefax 06 21/44 56-4 02

Das Verzeichnis ist nicht vollständig.

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Lieferanten von Löschdüsen (1) und Löschanlagen (2) Anhang 22

 

1 Lechler GmbH u. Co KG
Ulmer Str. 128
72555 Metzingen
Telefon 0 71 23/96 20
1,2 Total Walther Feuerschutz GmbH
Waltherstr. 51
51069 Köln
Telefon 02 21 /67 85-0
Telefax 02 21/67 85-3 70
1,2 Minimax GmbH
Industriestr. 10-12
23843 Bad Oeldesloe
Telefon 0 45 31/8 03-0
Telefax 0 45 31/8 03-2 48, -2 99
2 Jakob Nohl GmbH
Gebäudetechnik, Feuerschutzanlagen
Martinstr. 22-24
64285 Darmstadt
Telefon 0 61 51/4 04-0
Telefax 0 61 51/4 04-2 55
2 AME-Brandschutz Arendt, Mildner & Evers GmbH
Lilienthalstr. 1
30179 Hannover
Telefon 05 11/67 93-0
Telefax 05 11/67 93-2 90
2 H. Krantz-TkT GmbH
Uersfeld 24
52072 Aachen
Telefon 02 41/4 34-1

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

GDV
Büro Schadenverhütung
Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
Telefon 02 21/77 66-1 54
Telefax 02 21/77 66-3 05

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Lieferanten von Berstscheiben (1) und Explosionsklappen (2) Anhang 23

 

1 Rembe GmbH Mess- und Regeltechnik
Gollbergweg 21
59929 Brilon
Telefon 0 29 61/74 05-0
1 Johann Wolf GmbH & Co. Systembau KG
Am Stadtwald 20
94486 Osterhofen
Telefon 0 99 32/3 70
Telefax 0 99 32/28 93
1 Bormann und Neupert Armaturen, Einbindesysteme, Berstscheiben, Filter
Volmerswerther Straße 30
40221 Düsseldorf
Telefon 02 11/9 30 55-0
Telefax 02 11/3 98 21 71
1 Fike Deutschland GmbH
Edisonstr. 22
68309 Mannheim
Telefon 06 21/73 80 12
2 A. Thorwesten Silobau
Daimlerring 39
59269 Beckum
Telefon 0 25 21/93 33-0

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

GDV
Büro Schadenverhütung
Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
Telefon 02 21/77 66-1 54
Telefax 02 21/77 66-3 05

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Lieferanten von Funkenlöschanlagen Anhang 24


Fogus-GreCon Greten GmbH & Co. KG
Hannoversche Str. 58
31061 Alfeld (Leine)
Telefon 0 51 81/79-0
Telefax 0 51 81/79-2 29

Minimax GmbH
Industriestr. 10-12
23843 Bad Oeldesloe
Telefon 0 45 31/8 03-0
Telefax 0 45 31/8 03-5 00

T&B electronic GmbH
Liebigstr. 2
31061 Alfeld (Leine)
Telefon 0 51 81/2 56 55
Telefax 0 51 81/2 60 55

Flommtec e.k. (firefly AB)
Ginsterweg 7
33818 Leopoldshöhe
Telefon 0 52 02/88 10 66
Telefax 0 52 02/88 10 67

Das Verzeichnis ist nicht vollständig. Weitere Auskünfte erteilt der

GDV
Büro Schadenverhütung
Amsterdamer Str. 174
50735 Köln
Telefon 02 21/77 66-1 54
Telefax 02 21/77 66-3 05

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Lieferanten von Füllstandüberwachungseinrichtungen Anhang 25


Höcker Polytechnik GmbH
Postfach 12 09
49172 Hilter
Telefon 0 54 09/405-0
Telefax 0 54 09/405-595

Maihak AG
Poppenbütteler Bogen 96
22399 Hamburg
Telefon 0 40/2 78 94-0

Nivus GmbH
Im Täle 2
75031 Eppingen
Telefon 0 72 62/91 91-0

UWT Apparatebau GmbH
Westendstr. 5
87488 Betzigau
Telefon 08 31/5 71 23-0

Lab Elektronik GmbH
Königstr. 194
32427 Minden
Telefon 05 71/5 05 18-0

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Lieferanten von Filteranlagen Anhang 26


Auskunft erteilt der

Arbeitskreis Lufttechnik Holz
des Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik im VDMA
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon 0 69/66 03-18 59
Telefax 0 69/66 03-28 59

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Lieferanten von schwerentflammbaren Absaugschläuchen aus Kunststoff (DIN 4102 - Baustoffklasse B1) Anhang 27


(Inhaber entsprechender Prüfbescheide des Instituts für Bautechnik, Berlin)

Hersteller: Produkt:
Masterflex AG
Willy-Brandt-Allee 300
D-45891 Gelsenkirchen
Telefon 02 09/9 70 77-0
Telefax 02 09/9 70 77-22
Flamex B-F se

Flamex B- se

Flamex B-H se

Master-PUR Step

Joseph Norres u. Co. GmbH
Leit- und Schutzschläuche
Freiligrathstr. 38
45881 Gelsenkirchen
Telefon 02 09/8 00 00-0
Telefax 02 09/81 18 77
Protope PUR-SE
(alle Nennweiten)
Claus Wall GmbH u. Co. KG
45881 Gelsenkirchen
(Schläuche und restliche Adresse siehe Fa. Norres)
 
Schauenburg
Ruhrkunststoff GmbH
Weseler Str. 35
45478 Mülheim Ruhr
Telefon 02 08/99 91-0
Telefax 02 08/5 33 74
Flexodur P 1 N PU SE/A

(alle Nennweiten)

Das Verzeichnis ist nicht vollständig.

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Erlaubnisschein für Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne Anhang 28

Sicheres Arbeiten in Silos für Holzstaub und -späne


Vorbereitung

Weitere Zufuhr von Spänegut in das Silo durch Abschalten der Beschickungseinrichtung (z.B. Transportventilator, Zellenradschleusen, Förderschnecke) verhindern.

Abreinigen der Filteranlage durch Betätigen des Not-Aus-Schalters für die gesamte Absauganlage verhindern.

Da die Abreinigung der Filteranlage nach dem Stillsetzen der Ventilatoren automatisch anläuft, genügt das Abschalten der Ventilatoren alleine nicht! 9

Arbeiten in Silos

Tätigkeiten im Inneren von Silos nur mit schriftlicher Erlaubnis der Betriebsleitung durchführen (Erlaubnisschein). Die im Erlaubnisschein aufgeführten speziellen Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten.

Außer den im Erlaubnisschein benannten Personen dürfen keine weiteren Personen zu den Arbeiten im Inneren herangezogen werden.

Tätigkeiten im Inneren des Silos nur unter ständiger Aufsicht einer zweiten Person durchführen. Nie eigenmächtig und alleine in Silos einfahren. In nicht entleerte Silos nur von oben her und nur bis zum Füllgut einfahren.

Zum Einfahren in Silos Auffanggurt in Verbindung mit einem Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung verwenden. Höhensicherungsgerät an dem vorgesehenen Anschlagpunkt befestigen.

Einsteigen ohne diese Einrichtungen ist nicht zulässig!

Der Bediener der Einfahreinrichtung darf während der Arbeiten im Silo die Winde nicht verlassen.

Die eingefahrene Person muss solange mit dem Personenaufnahmemittel verbunden bleiben, bis sie wieder ausgefahren ist.

Nur für Zone 22 zugelassene ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z.B. Handleuchte) in Schutzart IP 54 oder höher verwenden.

Beim Einfahren in nicht entleerte Silos Atemschutz (Vollmaske mit Partikelfilter P2) tragen. Nach Beendigung der Arbeiten alle Zugänge und Öffnungen wieder verschließen.

Beseitigung von Stauungen

Stauungen im Füllgut (z.B. Spänebrücken) nur von oben oder von den vorgesehenen Podesten bzw. Öffnungen beseitigen. Nie unterhalb von gestautem Füllgut aufhalten!

Zum Beseitigen folgende Hilfsmittel einsetzen (z.B. Stocherstangen):
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
Nur mit schriftlicher Erlaubnis
in Silos einfahren
Hinweisschild am Siloeinstieg
Einfahreinrichtung verwenden Höhensicherungsgerät mit Rettungshubeinrichtung
Vollmaske mit Partikelfilter P2 Auffanggurt


Arbeiten an mechanischen Austrageinrichtungen

Beim Öffnen von Zugängen bzw. Klappen muss die mechanische Austrageinrichtung zwangsläufig abgeschaltet werden, z.B. über einen Verriegelungsschalter an der Zugangstür.
Achtung: Bei geöffneter Zugangstür darf die Austrageinrichtung über die Heizung (Brennstoffanforderung) nicht eingeschaltet werden können.

Löschen von Bränden im Silo

Sofort Betriebsleitung bzw. Feuerwehr verständigen. Ventil für die Wasserzufuhr in die Sprühwasser-Löscheinrichtung öffnen bzw. Schlauchverbindung zur trockenen Löschleitung herstellen 9.

Türen und Klappen im Brandfall nicht öffnen, weil durch Lufteintritt und Aufwirbelungen zusätzliche Explosionsgefahr besteht.

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Muster-Betriebsanweisung Holzstaub Anhang 29

Unterweisung "Gefahrstoffe"

Die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen umgehen, wurden durch Betriebsanweisungen) der einzelnen Arbeitsstoffe (Zubereitungen) darüber unterrichtet, dass beim Umgang mit diesen Arbeitsstoffen

§ 7, 14 VBG 1, § 20 Gefahrstoffverordnung

Über die Betriebsanweisung(en) bin ich ausführlich unterrichtet worden (mindestens jährlich):

Nr. Name, Vorname Datum Unterweisung bestätigt
 
     
 
     
 
     
 
     

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1 Messverpflichtung siehe Gefahrstoffverordnung, europäische Richtlinie 90/394/EWG. Welche Probenahmesysteme für das Messen von einatembarem Staub geeignet sind, wird nach EN 13205 bzw. BGI 505-41 festgestellt. Die in Deutschland üblichen Probenahmegeräte Gravikon VC 25 und E-Staub-Kopf GSP erfüllen diese Voraussetzungen.
2 In bestimmten Fällen (z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oder feuchten Spänen können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s) erforderlich sein.
3 In bestimmten Fällen z.B. bei hohen Zerspanungsvolumina, hohen Vorschubgeschwindigkeiten oder feuchten Spänen können für eine wirksame Absaugung höhere Luftgeschwindigkeiten (bis 28 m/s) erforderlich sein. Absauggeschwindigkeiten über 28 m/s sind technisch nicht sinnvoll (Protokoll der Besprechung Holz-BG und VDMA vom 9.11.99)
4 Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheiben mit nahezu trägheitslosen Membranen aus Polyethylen oder Aluminium (mit einer Masse < 0,5 kg /m2) durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearme Einrichtungen trägheitslos ansprechen, auf Ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.
5 Toleranz - 2 m/s
6 Wert bezieht sich auf den Transport von Staub
7 Tischbandsägemaschinen müssen - im Gegensatz zu handwerklicher Fertigung - bei industrieller Bearbeitung unbedingt abgesaugt werden, wobei auch eine Fängeroptimierung in Verbindung mit einer wirksamen Absaugleistung (w > 20 m/s) bei Messungen im Einzelfall zu Überschreitungen des Holzstaubgrenzwertes von 2 mg/m3 geführt hat.
8 Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheiben mit nahezu trägheitslosen Membranen aus Polyethylen oder Aluminium (mit einer Masse < 0,5 kg/m2) durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearme Einrichtungen trägheitslos ansprechen, auf ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.
9 Nichtzutreffendes streichen
ENDE