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3 Ergonomische Körperhaltung

Die richtige Einstellung von Tisch, Stuhl, Fußstütze und Bildschirm ist wichtig für ein beschwerdefreies Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz. Rückenschmerzen, Verspannungen oder Kopfschmerzen sind oft die Folge einer falschen Einstellung. Beschwerden im Bereich des Bewegungsapparates (Muskel-Skelett-System) stellen bei der Bildschirmarbeit mit ca. 40 % die wichtigste Krankheitsursache dar.

Durch gezielte Unterweisungen kann gegen falsche Gewohnheiten der Mitarbeiter viel erreicht werden. Ebenso müssen Vorgesetzte wissen, dass unterschiedlich hohe Tische keine Störung des optischen Eindruckes sind, sondern zur Senkung des Krankenstandes und zum Heben des Wohlbefindens bei der Bildschirmarbeit beitragen.

3.1 Einstellen von Stuhl- Tisch- Fußstütze

Die Vorgehensweise bei der Einstellung hängt entscheidend davon ab, ob ein höhenfester oder höhenverstellbarer bzw. höheneinstellbarer Tisch vorhanden ist.

Bei einem höhenfesten Tisch muss die Einstellung in zwei Schritten "von oben nach unten" erfolgen (Bild 3-1).

Bild 3-1: Einstellung bei höhenfestem Tisch

Für den ersten Schritt muss der Stuhl in der Höhe so eingestellt werden, dass zwischen senkrecht herabhängenden Oberarmen und auf dem Tisch liegenden Unterarmen ein rechter Winkel (oder etwas mehr) entsteht. Die Tastatur soll ohne Anheben der Schultern bedient werden können.

Zu niedrig eingestellte Stühle führen durch Anheben der Schultern zu Verspannungen im Schulterbereich, was Kopfschmerzen und im schlimmsten Fall orthopädische Probleme nach sich zieht.

Im zweiten Schritt muss kontrolliert werden, ob die auf dem Sitz liegenden Oberschenkel mit den Unterschenkeln einen rechten Winkel von 90° (oder etwas mehr) bilden. Bei kleineren Personen wird, damit die Füße nicht in der Luft bleiben oder auf den Stuhlrollen abgestellt werden müssen, für die korrekte Einstellung eine Fußstütze benötigt. Ansonsten rutscht der Benutzer auf die Stuhlvorderkante. Dadurch wird die Wirbelsäule durch die Stuhllehne nicht mehr unterstützt und es kommt zu Problemen im Lendenwirbelsäulenbereich.

Zu große Personen wiederum strecken die Füße nach vorne aus. Hierdurch kann die Wirbelsäule im Lendenwirbelsäulenbereich nicht abgestützt werden, was ebenfalls zu schmerzhaften Zuständen führen kann. In diesem Fall bleibt als einzige Möglichkeit die Verwendung eines höheren Arbeitstisches.

Die Einstellung bei höheneinstellbaren und höhenverstellbaren Tischen wird von "unten nach oben" vorgenommen (Bild 3-2).

Bild 3-2: Einstellung bei höheneinstellbarem Tisch

Im ersten Schritt wird der Stuhl so eingestellt, dass der Oberschenkel sich in der Waagerechten befindet. Die Füße stehen dabei fest auf dem Boden. Ober- und Unterschenkel bilden nun einen Winkel von ca. 90° (oder etwas darüber).

Im zweiten Schritt wird die Tischplatte in der Höhe so ein- bzw. verstellt, dass bei herabhängenden Oberarmen und den auf der Tischplatte aufliegenden Unterarmen (Hände auf der Tastatur!) zwischen Ober- und Unterarm mindestens ein rechter Winkel entsteht.

Die richtige Einstellung sollte öfters kontrolliert und ggf. korrigiert werden, damit keine falschen Höheneinstellungen von Tisch und Stuhl die Folge sind (Bild 3-3).

Merke:
Die Handgelenke dürfen sich beim Schreiben nie oberhalb der Ellenbogengelenke befinden, sonst treten Schulter- und Nackenbeschwerden auf.

Bild 3-3: Falsche Höheneinstellung von Tisch und Stuhl

3.2 Einstellen des Monitors

Es ist immer wieder anzutreffen, dass Bildschirme auf dem Computer (Desktop) oder auf besonderen Ständern stehen. Für viele Personen ist dies zu hoch. Eine zu hohe Einstellung führt auf lange Sicht zu Verspannungen insbesondere im Nackenbereich und dadurch auch zu Kopfschmerzen.

Der Bildschirm sollte so eingestellt werden, dass die natürliche Kopfhaltung der Menschen berücksichtigt wird. In arbeitsmedizinischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass der natürliche Neigungswinkel des Kopfes ca. 35° nach vorn beträgt (Bild 3-4).

Bild 3-4: Vertikales Blickfeld

Das optimale Blickfeld liegt zwischen 15° über und 15° unter diesem Winkel. Das maximale Blickfeld erstreckt sich von 35° über bis 25° unter dem o.g. Winkel. Innerhalb dieses Blickfeldes sollten sich Bildschirm, Konzepthalter bzw. Arbeitsvorlage und Tastatur befinden.

Dies bedeutet, dass die maximale Höhe der obersten Bildschirmzeile die Augenhöhe ist.

Die tatsächliche Höhe der obersten Bildschirmhöhe ist abhängig von der Arbeitsaufgabe und der Augenleistung des Nutzers. So wird eine junge Sekretärin mit viel Textverarbeitung wegen des Fließtextes (Bearbeitung in der untersten Zeile) eine höhere und ein älterer Sachbearbeiter mit Lesebrille eine tiefere Aufstellung bevorzugen. Die am häufigsten verwendeten Bildschirmzeilen sollten daher im optimalen Blickfeld liegen.

Insbesondere bei Tätigkeiten an CAD-Bildschirmen (20 Zoll und mehr) kann es daher vorkommen, dass ein auf Tischplattenhöhe stehender Monitor zu hoch steht. Auf diese Tatsachen nehmen die Möbelhersteller Rücksicht. Es werden Arbeitstische angeboten, bei denen der Bildschirm in der Arbeitsfläche versenkt werden kann. (siehe Bilder 2-17 und 2-18).

Die Bildschirmoberfläche ist so einzustellen, dass der Betrachter senkrecht auf den Bildschirm schaut; d.h. die Neigung des Bildschirmes sollte der Neigung der Gesichtsfläche entsprechen. Zur Vermeidung von Reflexionen kann es aber notwendig sein, den Bildschirm leicht nach vorn zu neigen.

Merke:
Die oberste Bildschirmzeile darf sich nie über der Augenhöhe befinden.

4 Arbeitsflächen und Arbeitsumgebung

4.1 Platzbedarf

Eine der meist gestellten Fragen ist die nach der erforderlichen Fläche eines Bildschirmarbeitsplatzes. Bei näherem Betrachten wird aber ersichtlich, dass es nicht allein auf die Grundfläche ankommt, sondern noch andere Faktoren eine Rolle spielen.

Nach der BG-Information "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (BGI 650) soll der Platzbedarf mit mindestens 8 - 10 m2 Veranschlagt werden. Bei Großraumbüros (ab 400 m2 Grundfläche) wird von 12 bis 15 m2 ausgegangen. Diese Werte sind Mindestanforderungen und berücksichtigen nicht den tatsächlichen Platzbedarf aufgrund der benötigten Möbel und Geräte.

Um einen Arbeitsplatz den üblichen Bewegungs- und Arbeitsabläufen anzupassen, sind folgende weitere Maße und Regelungen einzuhalten:

  1. Freie Bewegungsfläche (Benutzerfläche) am Sitzplatz mindestens 1,5 m2,
  2. Mindesttiefe des Arbeitsplatzes von 1 m (Bewegungsfläche des Stuhles),
  3. Mindestzugangsbreite von 0,6 m zu jedem Arbeitsplatz,
  4. Einhaltung der nach Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Mindestverkehrswegbreiten in Büroräumen (zwischen 0,875 und 2,25 m - je nach nutzender Personenzahl),
  5. Freihalten der so genannten Möbelfunktionsflächen (Platzbedarf zum Öffnen von Türen und Schubladen),
  6. Bewegungsflächen, Verkehrswege und Möbelfunktionsflächen dürfen sich nicht überschneiden und
  7. Freihalten einer Fensterzugangsfläche von 0,5 m Breite.

Nähere Einzelheiten und Beispiele können der BG-Information "Büroraumplanung" (BGI 5050) entnommen werden.

Erst wenn die vorgenannten Bedingungen eingehalten sind, ist die Grundfläche eines Büros ausreichend groß. Bei der Planung und Einrichtung eines Büros kommt es daher nicht auf die vorgeschriebene Mindestfläche an, sondern es muss geklärt werden, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände im Büroraum aufgestellt werden sollen und wie groß die zugehörigen Nutzerflächen sind. Dabei zeigt sich auch, dass insbesondere Winkelkombinationen für die Bildschirmtische mit Parallelaufstellung des Monitors zum Fenster erheblich mehr Fläche benötigen, als die genannten Mindestflächen. Hier kommt es auf eine sorgfältige Planung an.

4.2 Anordnung des Arbeitsplatzes im Raum

Für die Gesundheit der Beschäftigten bringt die richtige Anordnung mehr als andere Maßnahmen. So können auch Kosten gespart werden, z.B. entfallen Bildschirmfilter, welche die Auswirkungen einer schlechten Aufstellung (die zu Spiegelungen und Reflexionen führt) nur verringern, aber nicht beseitigen. Daher sollte vor Aufstellung von Möbeln über die ergonomisch günstigste Anordnung im Raum nachgedacht werden.

4.2.1 Abstand und Winkel zum Fenster

Bei der Aufstellung von Schreibtischen und Bildschirmen sollte an erster Stelle die Vermeidung von Blendungen und störenden Reflexionen stehen. Dies fordert die Bildschirmarbeitsverordnung im Anhang unter Nr. 16.

Eine Blendung entsteht, wenn die Kontraste im Arbeitsumfeld des Mitarbeiters zu groß sind. Das bedeutet erstens, dass das Verhältnis der Leuchtdichte des Arbeitsplatzes zur Leuchtdichte des näheren Umfeldes 3:1 nicht überschreiten und zweitens das Verhältnis zur Leuchtdichte des weiteren Umfeldes maximal 10:1 erreichen darf.

Die Kontraste können durch Messungen bestimmt werden. Einfacher ist es jedoch, sich an in der Praxis bewährte Vorgaben zu halten, welche in dieser Druckschrift angesprochen werden.

Neben der Blendung dürfen auch keine Reflexionen auf der Bildschirmoberfläche auftreten. Der Benutzer sucht sonst eine Kopfhaltung, bei der die Reflexionen möglichst gering sind, was meist zu einem unergonomischen Sitzen mit seinen Folgen (Verspannungen usw.) führt.

Die Bedeutung der Anordnung der Arbeitsplätze im Raum für die Praxis soll anhand des Photos im Bild 4-1 beispielhaft erläutert werden. Es entstand an einem Tag mit durchschnittlichen Beleuchtungsverhältnissen.

Bild 4-1: Leuchtdichten an einem (nicht korrekt angeordneten) Arbeitsplatz

In das Bild sind die gemessenen Leuchtdichten in cd/m2 eingetragen. Die Leuchtdichte betrug beim Blick aus dem Fenster im oberen Bereich rund 2800 cd/m2 (an Sonnentagen können über 5000 cd/m2 erreicht werden). Die Leuchtdichte unterhalb des Horizontes wurde mit 1900 cd/m2 gemessen. Die Gehäuse von Bildschirm und Tastatur weisen einen Wert von 240 cd/m2 auf. Die Leuchtdichte der Holzstruktur der Schreibtischoberfläche wurde wegen der Fensternähe mit 180 cd/m2 gemessen. Bildschirme leuchten bei Negativdarstellung mit 35 bis 50 cd/m2 bzw. bei Positivdarstellung mit 100 bis 150 cd/m2. Hier wurden 45 cd/m2 gemessen.

Hieraus ergibt sich ein Leuchtdichtenverhältnis für die nähere Umgebung von 180:45 also ca. 4:1 und für die weitere Umgebung von 2800:45 also ca. 62:1, womit die genannten Grenzwerte von 3:1 und 10:1 deutlich überschritten wurden.

Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Bildschirmgerät nie direkt vor dem Fenster stehen sollte.

Selbst bei einem Winkel von 45° zum Fenster ist der Kontrast im direkten Umfeld des Betrachters noch zu hoch. Hinzu kommt die Spiegelung durch die Beleuchtung, die nicht in einem Winkel von 45° zum Fenster angeordnet ist (vgl. Abschnitt 4.3.1).

Bild 4-2: Falsche Aufstellungen

Im Übrigen darf ein Bildschirm auch nicht so aufgestellt werden, dass sich ein Fenster im Rücken des Bildschirmbenutzers befindet. Sonst spiegelt sich das Fenster auf der Bildschirmoberfläche (auch bei LCD-Monitoren!).

Die optimale Aufstellung eines Bildschirms ist dann gegeben, wenn ein Mitarbeiter parallel zum Fenster auf den Bildschirm blickt. Bei dieser Stellung wird das einfallende Licht vom Fenster auf den Bildschirm so reflektiert, dass es den Mitarbeiter nicht stört. Die Bilder 4-2 und 4-3 verdeutlichen dies.

Bild 4-3: Richtige Aufstellung

Das Licht vom Fenster reflektiert von Wänden, Schreibtischoberfläche, Tastatur, Schreibunterlagen usw.

Hier macht sich der Einfluss der Farbgebung bemerkbar.

Auf die Einhaltung der Reflexionsgrade (Bild 4-6) muss geachtet werden. Besonders stark sind diese Reflexionen, je näher sich der Arbeitsplatz und damit der Bildschirm am Fenster befindet.

Eine Entfernung vom Fenster zum Bildschirm von 2 m oder mehr sollte, wenn möglich, eingehalten werden.

Zusammengefasst kann gesagt werden:

Blickrichtung auf den Bildschirm parallel zum Fenster

Abstand zum Fenster möglichst 2 m oder mehr

4.2.2 Musterlösungen

Ungünstige Aufstellungen, wie sie in der Praxis immer wieder angetroffen werden, sind in den Bildern 4-4 und 4-5 oben (a und b) dargestellt. Die ergonomisch richtigen Anordnungen sind in den unteren Bildhälften (c und d) zu sehen.

Durch geringfügige Umgestaltung wurde bei gleicher Grundfläche die parallele Aufstellung zum Fenster gewährleistet.

Der Bildschirm sollte dabei auf der fensterabgewandten Schreibtischseite stehen (Mindestabstand zum Fenster von 2 m wird sichergestellt). Wie in der BG-Information "Büroraumplanung" (BGI 5050) dargestellt, wird der Zugang zu den Fenstern (Fensterbedienfläche bzw. Mindestabstand von 0,5 m) gewährleistet.

Die richtige Anordnung der (Roll-) Container (hier blau dargestellt) verhindert Zwangshaltungen.

Die Verwendung von abgewinkelten Arbeitsplatten (Bilder 4-4 und 4-5, Bildteil d) empfiehlt sich besonders bei größeren Monitoren zur Tischvertiefung, wenn nur eine geringe Grundfläche zur Verfügung steht.

Bild 4-4: Musterlösungen für eine Person im Raum

Bild 4-5: Musterlösungen für zwei Personen im Raum

4.3 Beleuchtung

4.3.1 Künstliche Beleuchtung

Für eine gute Beleuchtung von Räumen sind mehrere Faktoren von Bedeutung:

Bei der Beleuchtungsstärke handelt es sich um so genannte Nennwerte. Nennwerte sind Mittelwerte bezogen auf den gesamten Raum. Gemessen werden diese Werte für Arbeitsflächen in 0,85 m und bei Verkehrswegen in 0,2 m Höhe. Auch ist ein Alterungszustand zu berücksichtigen, d.h. im Neuzustand sollten 125 % und im langjährigen Betrieb mindestens 80 % der Richtwerte erreicht werden. Ebenso sollte der Unterschied zwischen der durchschnittlichen (mittleren) Beleuchtungsstärke und dem Minimumwert (kleinster Wert) nicht mehr als 1:1,5 betragen. Dies sollte in regelmäßigen Zeitabständen nachgemessen werden.

Um das menschliche Auge nicht durch ständige Änderung der Empfindlichkeit zu belasten, sollten die Kontraste im Raum (bzw. im Gesichtsfeld) nicht zu groß, aber auch nicht zu klein sein.

Den Kontrast kann man gut über den Reflexionsgrad (Verhältnis des einfallenden zum reflektierten Lichtstrom) darstellen. Bild 4-6 gibt einen Überblick über die für Büroräume empfohlenen Reflexionsgrade.

Bild 4-6: Beleuchtung und Reflexionsgrade

Die Lichtrichtung sollte sich grundsätzlich am Tageslicht orientieren, damit die Büroräume zu jeder Tageszeit mit der gleichen Schattigkeit (Lichtrichtung) beleuchtet werden. Zur Vermeidung von Reflexblendungen auf den Bildschirmen sollten die Leuchtbänder parallel zur Fensterfront ausgerichtet sein. Bei zwei Lichtbändern ist ein Lichtband in der Nähe des Fensters und das andere in ca. 2/3 der Raumtiefe anzubringen. Hierbei sollten nur Leuchtkörper der Güteklasse 1, welche sehr hohe Anforderungen an die Begrenzung der Direktblendung stellt, verwendet werden. Es können auch Lampen mit einem UGR-Wert (Unified Glare Rating) von mindestens 19 verwendet werden (vgl. DIN 12464-1). Angaben hierzu sind vom Lampenhersteller zu bekommen.

Für die Beleuchtungsstärke gelten nach DIN EN 12464 folgende Wartungswerte:

Verkehrswege für Personen mind. 50 Lux
Treppen, Fahrtreppen, Pausen-, Umkleide- und Toilettenräume mind. 100 Lux
Sitzungs- und Besprechungsräume mind. 300 Lux
Büroräume mind. 500 Lux
Technisches Zeichnen und Großraumbüros mit hoher Reflexion mind. 750 Lux
Großraumbüros mit mittlerer Reflexion mind. 1000 Lux


Für die Beleuchtungskörper (meist Leuchtstoffröhren) sollten nur die Lichtfarben neutralweiß (nw) und warmweiß (ww) ausgewählt werden, da diese Lichtfarben als angenehm empfunden werden und eine gute Farbwiedergabe haben.

Merke:
Aufstellung der Bildschirmgeräte nie unter, sondern zwischen den Beleuchtungskörpern!

4.3.2 Natürliche Beleuchtung

Die Oberflächenvergütung des Bildschirms und die parallele Aufstellung des Bildschirmarbeitsplatzes zum Fenster und zwischen den Beleuchtungskörpern reichen allein nicht aus, um Reflexionen zu vermeiden. Aufgrund der hellen Fenster können immer noch Spiegelungen und Blendungen auftreten.

Aus diesem Grunde fordert die Bildschirmarbeitsverordnung in Nr. 16 des Anhanges:

"Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalles auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt".

Auf dem Markt sind folgende Maßnahmen zur Reduzierung von Blendungen weit verbreitet:

Gardinen:

Gardinen sind dekorativ und vermitteln eine wohnliche Atmosphäre, bieten jedoch keinen ausreichenden Sonnenschutz, denn sie haben einen hohen Lichttransmissionsgrad (hoher Prozentsatz an durchgelassenem Licht) und sind zudem nicht verstellbar (an die jeweilige Höhe der Sonneneinstrahlung anpassbar). Daher sind Gardinen als Blendschutz an Bildschirmarbeitsplätzen ungeeignet.

Metall-Folien-Rollos:

Metallfolien haben den Vorteil, dass bei geschlossenem Rollo weiterhin eine Blickverbindung nach außen besteht. Auf dem Markt werden Metall-Folien-Rollos mit unterschiedlichen Lichttransmissionsgraden angeboten, diese sind aber an Bildschirmarbeitsplätzen nur mit Einschränkungen verwendbar. Die Folien lassen immer den gleichen Prozentsatz des einfallenden Lichtes durch, sodass bei geringer Sonneneinstrahlung zu wenig Licht durchgelassen wird und bei hoher Einstrahlung zu viel. Der Einsatz an Bildschirmarbeitsplätzen ist u.a. möglich bei Kombination mit einer anderen Lichtschutzvorrichtung oder bei Verwendung von zwei getrennten Rollos mit niedrigem und hohem Lichttransmissionsgrad.

Horizontale (Metall-) Jalousien:

Horizontale Jalousien werden häufig als Sonnen- und Blendschutz angebracht. Die gewünschte Helligkeit wird durch Verstellen der Winkel der Jalousie-Elemente erzielt. Der Nachteil der horizontalen Metall-Jalousien ist, dass die abwechselnd verdunkelten und nicht verdunkelten Flächen eine Streifenbildung (so genannten "Zeileneffekt") hervorrufen. Er führt zum unmerklichen Ermüden der Augen. Weiterhin entfällt für die Dauer der Verschattung die Blickverbindung nach außen. Als alleinige Blendschutzmaßnahme sollten horizontale Jalousien daher an Bildschirmarbeitsplätzen nicht verwendet werden.

Vertikale Textil-Lamellen:

Die einzelnen vertikalen Lamellen bestehen aus Textilstoff mit definiertem Lichttransmissionsgrad. Durch die Drehung der Lamellen ist der Helligkeitsgrad im Raum einstellbar. Je nach Stellung der Lamellen ist eine Blickverbindung nach draußen möglich. Es sollten nur Lamellen mit einem Lichttransmissionsgrad von 5 - 20 % verwendet werden, da sonst ein (senkrechter) Zeileneffekt entsteht bzw. die Lichtschutzfunktion nicht ausreicht. Auch die BG-Information "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (BGI 650) vermerkt, dass vertikale Textil-Lamellen gut geeignet sind. Nachteilig ist die Empfindlichkeit gegen Wind bei geöffneten Fenstern.

Vertikale Textil-Lamellen kombiniert mit horizontalen Metall-Jalousien:

Diese Kombination ist der beste Blend- und Sonnenschutz, da sich ihre Vor- und Nachteile ideal ergänzen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Expertenkommission. Für bestimmte Gegebenheiten sind auch andere Lösungen möglich. Die Berufsgenossenschaften beraten gern bei der richtigen Auswahl. Weitergehende Informationen finden sich in der BG-Information "Sonnenschutz im Büro" (BGI 827).

4.4 Klima

Unter Raumklima versteht man das Zusammenspiel von Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit. Ein weiteres Element, welches oft nicht berücksichtigt wird, ist die Luftqualität. Für diese gibt es aber, außer für die Überwachung von gesundheitsschädigenden Stoffen (z.B. Formaldehyd), keine durch den Betrieb ermittelbaren Anhaltswerte.

4.4.1 Raumtemperatur

Von jedem Mitarbeiter wird die Temperatur im Arbeitsraum individuell unterschiedlich empfunden. Es ist daher schwierig, alle zufrieden zu stellen.

Wie bereits erwähnt, besteht bei der Temperatur eine Abhängigkeit von der Luftfeuchtigkeit und der Luftgeschwindigkeit. Das Klimasummenmaß dieser drei Faktoren ist die so genannte Normal-Effektiv-Temperatur.

Die Arbeitsstättenverordnung mit ihren zugehörigen Richtlinien schreibt für Büroräume eine Effektivtemperatur von 20 °C vor. Die in der ArbStättV vorgeschriebenen Werte sind Mindesttemperaturen, denn in der Praxis werden 20 °C bei der bewegungsarmen Arbeit am Bildschirm als zu kalt empfunden.

Eine Raumtemperatur von 21 - 22 °C ist heute als angemessen anzusehen.

Die Nr. 18 der Bildschirmarbeitsverordnung verlangt, dass die Wärmebelastung durch die Geräte am Bildschirmarbeitsplatz nicht zu Unzuträglichkeiten führen darf.

Eine Raumtemperatur von 26 °C, so die Technische Regel für Arbeitsstätten "Raumtemperaturen", soll nicht überschritten werden, da höhere Temperaturen als unzuträglich gelten (bei darüber liegender Außentemperatur im Hochsommer darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein).

Weiter ist die (relative) Luftfeuchtigkeit zu beachten. Bei geringer Luftfeuchtigkeit wird die Temperatur als kälter und bei hoher Luftfeuchtigkeit als wärmer empfunden. Für Büroräume sollte die Luftfeuchtigkeit deshalb stets zwischen 30 und 65 % liegen, wobei die höheren Werte ab 50 % zu bevorzugen sind, da dies hilft, statische Aufladungen zu verhindern. Dies ist bei einer Klimaanlage entsprechend zu regeln bzw. kann, wenn keine Klimaanlage vorhanden ist, durch Pflanzen oder andere Luftbefeuchter beeinflusst werden.

4.4.2 Luftgeschwindigkeit

In Büroräumen ohne Klimaanlage entsteht Zugluft durch geöffnete Türen und Fenster. Die dabei entstehenden Luftgeschwindigkeiten sind abhängig von den räumlichen Verhältnissen im und um das Gebäude. In der Praxis genügt meist zur Vermeidung von unangenehmer Zugluft eine Absprache zwischen den Mitarbeitern über das Öffnungsverhalten der Fenster.

Anders verhält es sich in Gebäuden mit Klimaanlage. Bei modernen Klimaanlagen werden Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit separat eingestellt und geregelt.

Dabei wird die Luftgeschwindigkeit so eingestellt, dass eine Geschwindigkeit von 0,15 m/s nicht überschritten wird. Bei höheren Geschwindigkeiten wird die Luftbewegung als unangenehme Zugerscheinung empfunden. Zu geringe Luftgeschwindigkeiten wiederum verhindern eine ausreichende Belüftung der Räume.

Ein anderer Aspekt bei Klimaanlagen ist die von fehlender oder mangelhafter Wartung ausgehende Gesundheitsgefahr. Gefahren stellen hier hauptsächlich zu trockene Luft (Luftfeuchtigkeit unter 40 %, was zu einer Beeinträchtigung der Schleimhäute führt) und Erkrankungen durch Bakterien und Pilze (zu seltene Reinigung und Filterwechsel der Klimaanlage) dar.

4.4.3 Ozon

Ein in der Presse viel diskutiertes Thema ist Ozon am Arbeitsplatz.

Als Verursacher werden Fotokopierer und Laserdrucker genannt.

Für Gefahrstoffe hat der Gesetzgeber in der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" (kurz AGW genannt) Werte festgelegt, bei deren Einhaltung die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird.

In der neuesten Fassung der TRGS 900 wird Ozon nicht mehr aufgeführt. Für Ozon am Arbeitsplatz betrug der alte Arbeitsplatzgrenzwert 0,1 ppm oder 0,2 mg/m3 Raumluft. Im Vergleich dazu betragen bei Ozonbelastung durch die Umwelt die Schwellenwerte für die Unterrichtung der Bevölkerung 0,18 mg/m3 und 0,24 mg/m3 für das Aussprechen von Verkehrsbeschränkungen usw.

Die Hersteller von Kopiergeräten und Laserdruckern haben sich in einer freiwilligen Vereinbarung verpflichtet, nur Geräte zu bauen, bei denen im täglichen Betrieb nur Ozonwerte von weniger als 5 % des alten gesetzlichen Grenzwertes entstehen. Messungen an Arbeitsplätzen durch die Berufsgenossenschaften haben dies bestätigt. Es kann daher gesagt werden, dass von der Ozonbelastung durch die Geräte für die Beschäftigten keinerlei Gesundheitsgefahren ausgehen.

Trotz dieser Tatsachen kann Ozon am Arbeitsplatz wahrgenommen werden, da die Geruchsschwelle zwischen 0,02 und 0,1 mg/m3 liegt. Ab ca. 0,12 mg/m3 kann es bei empfindlichen Personen zu Schleimhautreizungen von Augen, Nase und Rachen kommen.

Diese Werte werden normalerweise nicht erreicht, wenn die folgenden Maßnahmen berücksichtigt werden:

4.5 Lärm

Lärm beeinträchtigt nicht nur Arbeitsleistung und -qualität, sondern auch das allgemeine Gesundheitsempfinden. Dem wird in Nr. 17 des Anhangs zur Bildschirmarbeitsverordnung Rechnung getragen.

Der Gesetzgeber schreibt für alle Arbeitsplätze die einzuhaltenden Beurteilungspegel vor. Der Beurteilungspegel ist, vereinfacht ausgedrückt, der durchschnittliche Geräuschpegel am Arbeitsplatz während eines Acht-Stunden-Arbeitstages.

Der Beurteilungspegel an Bildschirmarbeitsplätzen in Büroräumen soll unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche (Straßenlärm usw.) höchstens 55 dB(A) betragen. Dieser Beurteilungspegel stellt den maximalen Wert dar und ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich bei Arbeiten an Bildschirmgeräten in der Regel um überwiegend geistige Arbeit handelt. Es zeigt sich aber, dass bei geringeren Werten eine erheblich größere Mitarbeiterzufriedenheit und auch Steigerung der Leistungsfähigkeit feststellbar ist.

Einfache Maßnahmen der Lärmminderung sind:

4.6 Bildschirmstrahlung

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze wird viel über die Strahlung durch Bildschirmgeräte diskutiert, obwohl die Fachleute seit Jahren versichern, dass von Bildschirmgeräten (insbesondere CRT-Monitoren) keine Strahlungsgefährdung ausgeht.

Sie stützen sich dabei auf eine große Zahl von fundierten Untersuchungen und Messungen, die weltweit durchgeführt wurden. Es muss dabei zwischen der Röntgenstrahlung und den nicht ionisierenden Strahlungen unterschieden werden.

4.6.1 Röntgenstrahlung

Röntgenstrahlen, d.h. ionisierende Strahlung, tritt beim Abbremsen der beschleunigten Elektronen auf, wenn der mit einer Beschleunigungsspannung erzeugte Elektronenstrahl im Inneren der Bildschirmröhre auf die dort aufgebrachte Phosphorschicht auftrifft und diese punktuell zum Leuchten anregt.

Dieses Abbremsen der beschleunigten Elektronen erzeugt im geringen Umfang auch Röntgenstrahlung. Diese Röntgenstrahlung wird im Glas der Bildröhre fast vollständig absorbiert.

Weltweit durchgeführte Messungen dieser Strahlung an Monitoren ergaben bei mehr als 95 % der Geräte keine die Nachweisgrenze der natürlichen Umgebungsstrahlung überschreitenden Werte.

Es gibt somit keinerlei Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Röntgenstrahlung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.

Grundsätzlich müssen Bildschirmgeräte aber nach der Röntgenverordnung überprüft und gekennzeichnet werden (Bild 4-7).

Bild 4-7: Kennzeichnung mit Hinweisen nach Röntgenverordnung


Bei Flachbildschirmen (LCD/TFT-Monitoren) kann technisch bedingt keine Röntgenstrahlung entstehen.

4.6.2 Nichtionisierende Strahlung

Zur nicht ionisierenden Strahlung zählen:

Statische Felder entstehen ebenfalls beim Auftreffen der Elektronen auf die Innenseite des Bildschirmes, wodurch es trotz der isolierenden Wirkung der Frontscheibe des Bildschirmes auch zu einer elektrostatischen Aufladung der außen liegenden Bildschirmoberfläche kommen kann.

Damit verbunden sind Veränderungen der Konzentration der Luftionen in unmittelbarer Umgebung des Geräts, was wiederum zu einer Aufladung der in der Luft befindlichen Staubpartikel führen kann.

Die statischen Felder führen durch das Anziehen von Staubteilchen zu einer Verschmutzung der Bildschirmoberfläche, sodass die Lesbarkeit beeinträchtigt wird.

Beim Berühren des Bildschirms mit den Fingern kann es zu einer Entladung kommen. Die unangenehmen Effekte einer plötzlichen Entladung sind allgemein bekannt.

Die besonders in der Diskussion stehenden elektromagnetischen Felder entstehen beim zeilenweisen Ablenken des Elektronenstrahls innerhalb der Bildröhre. Diese Ablenkung geschieht durch Magnetspulen, die ihrerseits ein Magnetfeld erzeugen, das auf den Benutzer des Bildschirmgerätes einwirkt. Die abgestrahlte Feldstärke ist dabei abhängig von der Gestaltung des Ablenkspulensystems durch den Hersteller.

Messungen der Feldstärke im Niederfrequenzbereich (50 Hz) zeigen, dass die Stärke der Magnetfelder aus Bildschirmgeräten nicht höher ist als bei den magnetischen Feldstärken in der Umgebung anderer elektrischer Geräte, wie sie im Haushalt verwendet werden, z.B. Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen und Radiogeräte.

4.6.2.1 Strahlenmesswerte

Im Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes wurden Untersuchungen an mehr als 400 Bildschirmgeräten über nicht ionisierende Strahlung ausgewertet.

Die Ergebnisse sowie die geltenden Grenzwerte sind in Bild 4-8 aufgeführt.

Bild 4-8: Messung nicht ionisierender Strahlung an Bildschirmgeräten - statische und elektromagnetische Felder

Strahlungsbereich Grenzwert bzw.
unschädlicher Richtwert
Gemessener Wert
30 cm vom Bildschirm
Verhältnis gemessener
Wert zu Grenz-/Richtwert
Statisches Feld 40000 V/m 30 - 70000 V/m 1 : (0,57 bis 1,33)
Elektromagn. Feld
5 Hz -1 kHz
5000 - 40000 V/m*
1000 -10000 V/m*
10 V/m
0,6 A/m
1 : (500 bis 4000)
1 : (1,67 bis 16,67)
10 kHz -150 kHz 1500 V/m
80 - 350 A/m*
1 -10 V/m
0,5 A/m
1 : (150 bis 1500)
1 : (160 bis 700)
150 kHz - 300 kHz 1500 V/m
30 - 80 A/m*
< 1 V/m
k.A.
1 : 1500
300 kHz - 30 MHz 100 -1500 V/m*
0,4 - 30 A/m*
0,005 V/m
0,000002 A/m
min. 1 : 20000
min. 1 : 200000
30 kHz - 300 MHz 100 V/m
0,25 A/m
0,005 V/m
0,000002 A/m
1 : 20000
1 : 125000
* frequenzabhängig
k. A. keine Angaben
Tabelle verändert nach:
Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes


Als Maß für die Exposition am Arbeitsplatz wurden die auftretenden Werte in 30 cm Entfernung von den Bildschirmen gemessen. Diese Entfernung liegt deutlich unter den heute üblichen Entfernungen von ca. 45 bis 80 cm.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die an den Arbeitsplätzen geltenden Grenz- bzw. Richtwerte um ein Vielfaches unterschritten werden, auch wenn in der Presse immer wieder anders lautende Meldungen veröffentlicht werden.

4.6.2.2 Strahlungsverringerung

Die elektrostatische Aufladung ist vom Bildschirmtyp abhängig. Ihre Wirkung auf den Benutzer lässt sich jedoch bei ausreichender Luftfeuchtigkeit (über 50 %) klein halten. Einige Monitore verfügen auch über eine automatische Entladung, sodass vom Benutzer keine Aufladung mehr bemerkt wird. Der Einsatz von Bildschirmfiltern führt zwar zu einer weiteren Reduzierung der Felder, doch die Gefahr der Verstaubung bleibt bestehen. Wegen der Herabsetzung der Hintergrundleuchtdichte und der Zeichenschärfe sollte aber auf den Einsatz dieser Filter verzichtet werden.

Elektromagnetische Felder lassen sich baulicherseits sehr klein halten. Wenn auch bisher keine Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Wellen nachgewiesen werden konnte, besteht doch die Empfehlung, Geräte einzusetzen, die sehr niedrige elektrische Feldemissionen aufweisen. In diesem Zusammenhang wird oft die so genannte "Schwedennorm" zitiert, die derartige Grenzwerte fordert. Gemeint waren damit zuerst die MPR II-Empfehlungen des schwedischen Maß- und Prüfinstituts, das Messvorschriften ausgearbeitet hat und Empfehlungen für Grenzwerte vorsah. Diese Werte wurden nochmals durch die TCO, schwedische Arbeitnehmerorganisation, überarbeitet und werden heute als "TCO- Standard" bei nahezu allen namhaften Geräteherstellern angewendet. Hierbei handelt es sich um die derzeit niedrigst möglichen erreichbaren Werte, die jedoch keine Grenzwerte im Sinne von "schädlich" bzw. "unschädlich" bedeuten, sondern nur der Forderung Ausdruck verleihen, was auf diesem Gebiet technisch durchführbar ist.

5 Software-Ergonomie

Auch das Zusammenwirken von Mensch und Arbeitsmittel, hier dem Computer, unterliegt den Grundsätzen der Ergonomie. Man spricht hier von Software-Ergonomie (auch Mensch-Maschine-Schnittstelle genannt). Diese ist in der Norm DIN EN ISO 29241 Teil 10 "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Grundsätze der Dialoggestaltung" beschrieben. Es werden sieben Dialoggrundsätze unterschieden, welche im Folgenden näher erläutert werden sollen. Die Norm stellt allerdings keinen festen Bewertungsmaßstab dar, sodass je nach Art der Software einzelne Dialoggrundsätze höher oder niedriger bewertet werden können.

Im Teil 8 "Anforderungen an die Farbdarstellungen" der gleichen Norm werden die Anforderungen an die farbliche Darstellungsweise auf dem Bildschirm beschrieben.

In der Bildschirmarbeitsverordnung ist dem Zusammenwirken zwischen Mensch und Arbeitsmittel ein ganzer Abschnitt gewidmet (Nr. 20 ff. des Anhanges), um der Bedeutung der Softwareanforderungen gerecht zu werden. In den Kommentierungen zur BildscharbV wird auch explizit die oben genannte Norm als Umsetzungskriterium genannt.

Weitere Erläuterungen finden sich in der BG-Information" Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (BGI 650) sowie in den vier Informationsschriften "Software" (BGI 852-1 bis BGI 852-4).

5.1 Aufgabenangemessenheit

Als aufgabenangemessen bezeichnet man einen Dialog, wenn er den Benutzer dabei unterstützt, seine Arbeitsaufgabe effektiv und effizient zu erledigen, ohne ihn durch die Eigenschaften des (Betriebs-)Systems unnötig zu belasten.

Beispiele:

5.2 Selbstbeschreibungsfähigkeit

Ein Dialog ist selbstbeschreibungsfähig, wenn auf Verlangen des Benutzers Einsatzzweck sowie Leistungsumfang des Dialogsystems erläutert werden können, sodass jeder einzelne Dialogschritt unmittelbar verständlich ist oder der Benutzer für den jeweiligen Dialogschritt entsprechende Erläuterungen aufrufen kann.

Beispiele:

5.3 Steuerbarkeit

Von steuerbar spricht man, wenn der Benutzer in der Lage ist, den Dialogablauf selbst zu starten sowie seine Richtung und Geschwindigkeit zu beeinflussen, bis das Arbeitsziel erreicht ist.

Der Anwender soll die Geschwindigkeit des Ablaufes sowie die Reihenfolge und Menge der Ein- und Ausgaben selbst beeinflussen können.

Beispiele:

Bild 5-1: Beispiel für gleiche Bedeutung von Ikons und identischem Aufbau

5.4 Erwartungskonformität

Ein Dialog ist erwartungskonform, wenn er in Eigenschaften und Funktionen immer gleich ist und den (Leistungs-) Merkmalen des Benutzers entspricht, z.B. seinen Kenntnissen aus dem Aufgabengebiet, seiner Ausbildung und seiner Erfahrung sowie allgemein anerkannten Konventionen gerecht wird.

Beispiele:

5.5 Fehlertoleranz

Ein Dialog ist fehlertolerant, wenn das beabsichtigte Arbeitsergebnis trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben entweder mit keinem oder minimalem Korrekturaufwand seitens des Benutzers erreicht werden kann.

Beispiele:

5.6 Individualisierbarkeit

Unter Individualisierbarkeit versteht man, wenn das Dialogsystem Anpassungen an die Erfordernisse der Arbeitsaufgabe, an die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben des Benutzers sowie an die persönliche Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsweise zulässt.

Beispiele:

5.7 Lernförderlichkeit

Ein Dialog ist lernförderlich, wenn er den Benutzer beim Erlernen der Software unterstützt und anleitet.

Beispiele:

Bild 5-2: Beispiel für das Anzeigen der Bedeutung von Ikons

5.8 Farbdarstellung

Bei den meisten der heute verwendeten Softwareprogramme haben die Benutzer die Möglichkeit, die Farbdarstellung selbst einzustellen. Daher ist es notwendig die Randbedingungen zu kennen, welche zu beachten sind.

Grundsätzlich sollte für die Bildschirmdarstellung nur eine Positivdarstellung (dunkle Zeichen auf hellem Grund wie bei der Papiervorlage) verwendet werden, um die Leuchtdichtenunterschiede zwischen dem Bildschirm und der Vorlage möglichst gering zu halten. Bei älteren DOS-Programmen war dies nicht der Fall, was insbesondere im CAD-Bereich zu Problemen führt, da die Mitarbeiter sich durch jahrelanges Arbeiten an die schlechtere Negativ-Darstellung gewöhnt haben.

Zur genauen Identifizierung der verwendeten Farben und ihrer im Programm zugeordneten Bedeutung sollen maximal 11 verschiedene Farben verwendet werden.

Dabei sollten nie mehr als sechs Flächenfarben (oder drei verschiedene Graustufen bei Schwarz-Weiß-Darstellung) gleichzeitig auf dem Bildschirm sichtbar sein, denn mehr kann das menschliche Auge nicht gleichzeitig unterscheiden.

Die heute am meisten verwendeten Farben sind dabei blau, cyan (türkis), gelb, grün, magenta (purpur), rot, schwarz und weiß.

Bild 5-3: Beispiele für geeignete und nicht geeignete Farbkombinationen bei mehrfarbigen Darstellungen

In Bild 5-3 ist ersichtlich, welche Farbkombinationen dabei empfehlenswert sind. Grundsätzlich sollte eine Darstellung von sattem Rot und Blau nebeneinander vermieden werden, da bei dieser Kombination eine sehr hohe Anforderung an den Scharfeinstellungsmechanismus des Auges gestellt wird.

Für Textverarbeitung ist eine unbunte (weiß, grau, schwarz) Positivdarstellung zu bevorzugen (z.B. die Grundeinstellung bei Word © für Windows ©, vgl. Bild 5-4).

Bild 5-4: Farbkontrast auf dem Bildschirm

6 Arbeitsablauf und Organisation

An dieser Stelle eine Arbeitsorganisation für einen Betrieb zu beschreiben oder gar vorzuschreiben, ist nicht Sinn und Ziel dieser Broschüre. Zur Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren müssen bei der Arbeit an Bildschirmgeräten aber, neben der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung, siehe Abschnitte 9 und 10), einige grundlegende Organisationsmaßnahmen beachtet werden.

Die drei wichtigsten dabei sind:

6.1 Organisation der Arbeitszeit am Bildschirmgerät

Im § 5 der BildscharbV geht der Gesetzgeber auf die Organisation der Arbeitszeit mit dem Bildschirmgerät ein. Dort wird bestimmt, dass die Arbeit mit dem Bildschirmgerät sich mit Tätigkeit ohne Bildschirmgerät abwechseln muss. Dies bezeichnet man als Mischarbeit und beruht auf der arbeitspsychologischen Erkenntnis, dass die Leistungs- und Belastungsfähigkeit eines Mitarbeiters bei regelmäßigem Aufgabenwechsel am größten ist.

Wenn eine solche gemischte Tätigkeit aufgrund der betrieblichen Situation nicht möglich ist, sind den Mitarbeiten so genannte Bildschirmpausen zu gewähren. Diese sollte ca. 5 - 10 Minuten pro Stunde betragen. Die Bildschirmpausen dürfen dabei nicht gesammelt oder zusammengelegt werden. Die Belastung der Augen (vgl. Abschnitt 7.1) ermöglicht eine maximale ununterbrochene Tätigkeit am Bildschirmgerät von ca. eineinhalb Stunden. Danach fällt die Leistungsfähigkeit rapide ab und ist nur durch größere Arbeitspausen wiederherzustellen. Daher sollten diese 5 - 10-minütigen Bildschirmpausen auch von den Mitarbeitern stets eingehalten werden.

6.2 Unterweisung der Mitarbeiter

Die wichtigste Maßnahme zur Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren am Bildschirmarbeitsplatz ist die Unterweisung. Die Praxis hat immer wieder gezeigt, dass die Behauptung "die Mitarbeiter wissen schon alles über ihre Arbeitsmittel, schließlich arbeiten sie schon lange genug damit" nicht zutrifft. Es kommt z.B. wiederholt vor, dass Beschäftigte noch nicht einmal wissen, wie ihr Bürostuhl zu verstellen ist.

Auch zeigt sich immer wieder, dass die Einsatzbereitschaft steigt, wenn die Mitarbeiter sich mit ihren Sorgen (z.B. Probleme beim Handling von Programmen, Belastungen bei der Bildschirmarbeit) ernst genommen fühlen.

Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) in Verbindung mit § 12 Arbeitsschutzgesetz.

Die Unterweisung der Beschäftigten muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich) erfolgen.

Hierbei sind mehrere kleinere Unterweisungen wesentlich wirkungsvoller als eine große Unterweisung.

Unterweisungsthemen für den Bürobereich sollten sein:

6.3 Psychische Belastungen

Die Bildschirmarbeitsverordnung sieht eine spezielle Beurteilung der psychischen Belastung am Bildschirmarbeitsplatz vor (Bild 6-1).

Der Gesetzgeber hat dabei auf eine abschließende Definition verzichtet, was unter psychischen Belastungen alles zu verstehen ist. Diese findet man in der DIN EN ISO 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen".

Im Folgenden soll daher beispielhaft aufgezeigt werden, welche psychischen Aspekte Belastungen darstellen und somit Auswirkungen auf die Beanspruchbarkeit der Mitarbeiter haben können.

6.3.1 Belastungen durch die Arbeitsaufgabe und -organisation

6.3.2 Belastungen durch das Arbeitsumfeld

6.3.3 Belastungen durch Mensch-Maschine-Schnittstelle

Bild 6-1: Auswertungsbogen für psychische Belastungen bei der Büroarbeit (nach: Das SANUS -Handbuch - Bildschirmarbeit EU-konform)


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