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7 Arbeitsmedizinische Aspekte
Durch Arbeiten an Bildschirmgeräten können folgende körperliche Beeinträchtigungen auftreten:
Die drei erstgenannten sind typische Probleme durch unergonomische Körperhaltungen und Bewegungsmangel am Arbeitsplatz. Hierauf wurde bereits in den vorhergehenden Abschnitten mehrfach eingegangen.
In der Bildschirmarbeitsverordnung wird in § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" besonders hervorgehoben, dass neben körperlichen Problemen und psychischen Belastungen auch eine mögliche Gefährdung des Sehvermögens zu berücksichtigen ist. In § 6 "Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens" (vgl. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 37 "Bildschirmarbeitsplätze") werden weitere Maßnahmen verlangt.
7.1 Beanspruchung des Sehvermögens
Die Arbeit an Bildschirmgeräten stellt hohe Anforderungen an die Augen. Daher sind zwei Faktoren unbedingt zu beachten - die Sehfähigkeit und die Ermüdungserscheinungen.
Bei der Kommunikation mit dem Computer, welche nicht nur über die Eingabegeräte (Tastatur, Maus usw.), sondern auch durch den Bildschirm über das Auge erfolgt, stellen sich nach ca. eineinhalb Stunden Blickbindung Ermüdungserscheinungen ein. Die Konzentration lässt nach und man fängt u.a. an, die "berühmten Sternchen vorm Auge" zu sehen. Dies sind Signale vom Körper, dass die (individuelle) Beanspruchungsgrenze erreicht ist. Wie schon in Abschnitt 6.1 beschrieben, kann das Erreichen der Beanspruchungsgrenze durch Mischtätigkeit oder regelmäßige (stündliche) Kurzpausen verhindert werden. Bei Überbeanspruchung des Sehapparates sind sonst Kopfschmerzen und Augenbeschwerden die Folge.
Diese können aber auch die Auswirkungen von unzureichender Sehfähigkeit sein. Die Monitore mit ihrem Auflösungsvermögen, Farbdarstellungsvarianten, möglichem Flimmern sowie häufigen Bildwechseln stellen hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nur wer gute oder durch Sehhilfen korrigierte Augen hat, kann beschwerdefrei am Bildschirm arbeiten.
Durch gutes Sehvermögen und regelmäßige Bildschirmpausen können gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie Bindehautreizungen, tränende Augen, Augenermüdungen, Augenschmerzen, Doppel- oder Verschwommensehen sowie Kopfschmerzen, vermieden werden. Mit Beseitigung der Ursachen verschwinden auch die Beschwerden wieder.
Die Vielzahl der arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Erkenntnisse stellen immer wieder fest, dass bleibende Augenschäden durch Bildschirmarbeit nicht möglich sind, aber die Augen sehr wohl belastet werden. Die bei vielen Beschäftigten etwa mit dem vierzigsten Lebensjahr auftretende Fehlsichtigkeit im Nahbereich ist keine Folge der Arbeit am Computer, sondern altersbedingt. Diese wird nur durch die hohen Anforderungen an die Augen durch die Bildschirmarbeit schneller bemerkt.
7.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Um einer Belastung der Sehorgane vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber in der Bildschirmarbeitsverordnung vor, dass der Arbeitgeber eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbietet (Bild 7-1).
Die Untersuchungen der Augen sind vor Aufnahme einer Tätigkeit am Bildschirmgerät, in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden, welche auf die Tätigkeit mit dem Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, durch eine fachkundige Person durchzuführen.
Bild 7-1: Empfohlene Vorgehensweise bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens sowie bei der Beschaffung von speziellen Sehhilfen
Hierfür hat sich seit Jahren der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" bewährt. Die Untersuchung wird von hierfür ermächtigten Ärzten (Augen- und Betriebsärzten) durchgeführt und nach 60 Monaten (bei über 40-jährigen Personen nach 36 Monaten) wiederholt.
Bei der Untersuchung der Augen werden die Sehschärfe, die Stellung der Augenachsen, die Wahrnehmung der Sehtiefe, das zentrale Gesichtsfeld sowie der Farbensinn überprüft.
Wird bei dieser Überprüfung ein Augenproblem festgestellt, ist eine gründliche augenärztliche Untersuchung erforderlich, um abzuklären, welche Abhilfen oder Korrekturmaßnahmen möglich sind. Bei dieser Untersuchung können auch Sehfehler gefunden werden, welche nicht in einem Zusammenhang mit dem Bildschirmarbeitsplatz stehen.
Die Kosten der Untersuchungen und den daraus resultierenden Maßnahmen werden wie folgt getragen:
Vom Arbeitgeber:
Von der Krankenkasse:
Hinweis:Das vom Augenarzt ausgestellte Rezept sollte vom Betriebsarzt nochmals überprüft und abgezeichnet werden, ansonsten müssen die Kosten für die spezielle Sehhilfe gegenüber dem Finanzamt als geldwerter Vorteil versteuert werden.
7.3 Spezielle Sehhilfen
Die häufigsten Sehfehler sind eine Störung der Akkommodation, d.h. der Anpassung des Auges an die jeweilige Entfernung. Diese Sehfehler sind fast immer durch Universal-/Fern- oder Lesebrillen auszugleichen. Normale Lese- oder Fernbrillen stellen aber keine speziellen Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz dar, welche vom Arbeitgeber zu stellen sind.
Wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, sind aber am Bildschirmarbeitsplatz verschiedene Sehentfernungen (für Bildschirm, Tastatur, Vorlagenhalter usw.) erforderlich. Bei einigen wenigen Beschäftigten kann es daher aufgrund besonderer Sehfehler vorkommen, dass diese mit einer Fern- oder einer Lesebrille nicht ausreichend sehen können. Dies kann u.a. zu Augenbrennen, Kopfschmerzen sowie zu einer verminderten Leistungsfähigkeit bei der Arbeit am Bildschirmgerät führen. Hier wird dann eine spezielle Sehhilfe benötigt.
Hierbei kann es sich um folgende Korrekturmöglichkeiten handeln:
Bild 7-2 zeigt eine Übersicht der verschiedenen Korrekturmöglichkeiten.
Vom Arbeitgeber sind für die speziellen Sehhilfen folgende Kosten zu übernehmen:
Es bietet sich an, in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, welche Kosten, bis zu welcher Höhe (z.B. beim Gestell) und unter welchen Voraussetzungen (Vorsorgeuntersuchung, ärztliche Bescheinigung, Überprüfung der Arbeitsplatzbedingungen usw.) vom Arbeitgeber getragen werden. Dies schafft Klarheit im Betrieb und verhindert, dass von den Betroffenen Brillen beschafft werden, welche keine speziellen Sehhilfen darstellen und so unnötige Kosten entstehen.
Bild 7-2: Übersicht über die verschiedenen Korrekturmöglichkeiten
8 Sonstiges
8.1 Fußböden
In der Unfallstatistik für den Büro- und Verwaltungsbereich ist das Stolpern und Fallen auf ebenem Boden die häufigste Unfallursache. Der Fußbodenbeschaffenheit kommt daher eine große Bedeutung zu.
Man unterscheidet dabei zwischen harten (PVC, Fliesen usw.) und weichen (Teppichböden usw.) Fußbodenbelägen.
Bei den harten Belägen ist die Rutschhemmung von Wichtigkeit. Da im Büro überwiegend leichtes Schuhwerk mit den verschiedensten Sohlenbeschaffenheiten getragen wird, muss der Fußbodenbelag rutschhemmend gestaltet und erhalten werden. Dies gilt besonders für den Eingangsbereich (Bild 8-1) und zwar bei jeder Witterung (Regenwetter oder Schneematsch im Winter). Hier sollten nur Fliesen oder Estriche mit griffiger Oberfläche verwendet werden.
Bild 8-1: Eingangsbereich mit glattem Fußbodenbelag (Fliesen und PVC), durch Fußabtreter Rutschgefahr nur bedingt gemindert
Ähnliches gilt für Teeküchen, Toiletten und andere Nassbereiche.
Glatte Kunststoffbeläge können daher nur in den eigentlichen Büroräumen und Fluren eingesetzt werden. Bei Einsatz von falschen oder ungeeigneten Reinigungsmitteln können aber auch diese Böden schnell zu einer (Rutsch-) Gefahr werden.
Fliesen mit deutlichen Fugen sind für Büroarbeitsplätze ungeeignet (Bild 8-2). Die Rollen der Stühle werden in der Bewegung gebremst, was zum Kippen der Stühle führen kann. Auf Dauer leidet auch die Haltbarkeit der Rollen.
Bild 8-2: Für Bürostühle ungeeigneter Fußboden und unzulässige Fußstütze
Anders verhält es sich mit den Teppichböden. Diese haben aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit immer eine hohe Rutschsicherheit für das Schuhwerk und garantieren ein sicheres Gleiten der Rollen. Dafür kommt dem Erhaltungszustand hier eine große Bedeutung zu (Mängel durch Abnutzung, schlechte Verlegung usw.).
Es tritt aber noch eine andere Problematik auf: die elektrostatische Aufladung.
Diese stellt zwar keine Gesundheitsgefahr dar, ist aber für die Betroffenen störend und wirkt sich negativ auf das Arbeitsklima aus.
Elektrostatische Aufladungen können durch Auswahl geeigneter Teppichböden vermieden werden.
Es werden im Handel aber auch Fußböden angeboten, welche Metallfolien zur Erdung eingearbeitet haben oder eine entsprechende Unterkonstruktion erhalten.
Das einfachste Mittel zur Vorbeugung vor störenden Entladungen ist aber, die Luftfeuchtigkeit zwischen 50 und 65 % zu halten (vgl. Abschnitt 4.4).
8.2 Stolpern und Stürzen
Fast kein Fußboden ist exakt eben. Stolperstellen können aber vermieden werden, wenn der Fußboden keine Höhenunterschiede von mehr als 4 mm aufweist. Dies gilt vor allem für Fliesen, Türschwellen, Kabelkanäle und Teppichansätze.
Auch bei schlecht verlegten Teppichböden entstehen Stolperstellen durch Bodenwellen. Dies geschieht auch durch Alterungsprozesse und starke Abnutzungen. Solche Stellen sollten schnellstmöglich durch einen Fachmann beseitigt werden.
Ein weiteres Problem sind die vielen Kabel für die Elektrifizierung und Vernetzung der EDV-Arbeitsplätze (Bild 8-3). Aufgrund der meist vor Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze bereits vorhandenen Steckdosen und Anschlüsse müssen oft Anschlusskabel über Verkehrswege usw. verlegt werden. Hierfür werden spezielle Kabelabdeckungen im Handel angeboten, um Stolperstellen zu verhindern. Am eigentlichen Arbeitsplatz selbst sollten die in moderne Tische eingebauten Kabelkanäle genutzt werden, um den "berühmten Kabelsalat" zu vermeiden. Sollten diese fehlen, gibt es Nachrüstsätze für die Arbeitstische im Fachhandel.
Bild 8-3: Beispiel für Kabelabdeckung und fehlende Kabelkanäle (lose hängende Kabel)
Auch bei der Lagerung von Aktenmaterial kann es zu Unfällen kommen. Einerseits durch unsachgemäße bzw. unsichere Lagerung und andererseits durch fehlende oder ungeeignete Aufstiege. Ab einer Greif- bzw. Arbeitshöhe von etwa 1,80 m werden Aufstieghilfen benötigt.
Dies können für Büroräume Stehleitern oder auch Tritte sein. In der Praxis haben sich auch so genannte "Elefantenfüße" bewährt (Bild 8-4).
Bild 8-4: Beispiel für die Benutzung eines "Elefantenfußes"
8.3 Elektrische Gefährdungen
8.3.1 Zustand der elektrischen Betriebsmittel
Eine andere Unfallquelle ist die elektrische Gefährdung.
Bei Kontakt mit elektrischem Strom kann es beim Menschen zu Verletzungen durch
kommen.
Es ist daher von Wichtigkeit, dass die elektrischen Anlagen, die Geräte und ihre Anschlussleitungen in fehlerfreiem Zustand errichtet, eingebaut und betrieben werden.
Hierbei kommt auch der Alterung des Isoliermaterials der elektrischen Leitungen eine große Bedeutung zu. Die Alterung in Verbindung mit mechanischer Beanspruchung (knicken der Leitung usw.) ist häufig Ursache für Unfälle mit elektrischem Strom.
Die Prüfung des Zustandes der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist daher sehr wichtig. Dies gilt auch für privat mit in den Betrieb genommene Geräte, wie Kaffeemaschinen und Radios.
8.3.2 Prüfungen
Beigefügter Tabelle können die erforderlichen Prüfungen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) entnommen werden. Zum besseren Verständnis die verwendeten Begriffe hier kurz erläutert:
ortsfest:
Geräte und Anlagen, die üblicherweise nicht unter Spannung bewegt werden.
ortsbeweglich:
Geräte und Anlagen, die unter Spannung bewegt werden (z.B. Handbohrmaschine) sowie Mehrfachstecker und Anschlusskabel.
Errichter:
Elektrofachfirma, welche die Anlage erstellt oder eingebaut hat.
Prüfeinrichtung:
Prüfknopf am Fehlerstrom (FI)-Schutzschalter, jetzt auch RCD (Residual Current Protective Device) genannt (befindet sich im Sicherungskasten, für alle Neuanlagen Pflicht).
Elektrofachkraft (befähigte Person):
Person, welche aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis der Vorschriften und Normen in der Lage ist, den Zustand der elektrischen Anlagen und Geräte zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.
Benutzer:
Personen, welche die Anlagen und Betriebsmittel nutzen bzw. im Gebrauch haben.
Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
| Einrichtungen | zu prüfen sind: | Prüffrist | Prüfer | Prüfbuch |
| Elektrische Anlagen und Betriebsmittel allgemein | ordnungsgemäßer Zustand, falls keine entsprechende Bescheinigung des Errichters vorliegt | vor der ersten Inbetriebnahme | Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft | Bescheinigung |
| ordnungsgemäßer Zustand, falls keine entsprechende Bestätigung des Reparaturunternehmens vorliegt | nach einer Änderung oder Instandsetzung | Bescheinigung | ||
| Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel | ordnungsgemäßer Zustand | mindestens alle 4 Jahre oder alle 3 Monate | Elektrofachkraft | - (die Verwendung von Prüfplaketten wird empfohlen) |
| Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel; Anschlussleitungen mit Steckern; Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen | ordnungsgemäßer Zustand | Richtwert 6 Monate, wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist bis auf zwei Jahre verlängert werden, jedoch in Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens jährlich, in Büros unter ähnlichen Bedingungen mindestens zweijährlich | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person | - (die Verwendung von Prüfplaketten wird empfohlen) |
| Fehlerstrom- und Fehlerspannungs- Schutz-Einrichtungen bei stationären Anlagen | einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | mindestens alle 6 Monate | Benutzer | - |
9 Vorgehen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes und auch § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung fordern vom Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ermitteln.
An Bildschirmarbeitsplätzen ist hierbei insbesondere auf eine Gefährdung des Sehvermögens, auf körperliche Probleme und psychische Belastungen einzugehen.
Für die Dokumentation nach § 6 Abs. 1 ArbSchG haben sich in der Praxis an Bildschirmarbeitsplätzen Checklisten (auch in Form von Software) bewährt.
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist die Beteiligung der an Bildschirmgeräten Beschäftigten unumgänglich. Schließlich sind sie es, die an diesem Arbeitsplatz tätig sein müssen.
Für die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird folgendes in der Praxis bewährtes Verfahren vorgeschlagen:
Ziel der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sollte es sein, alle Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten und die Mitarbeiter zu einem entsprechenden Arbeiten zu veranlassen.
So kann Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgebeugt und dem Betrieb Kosten durch Arbeitsausfälle gespart, aber auch die Effektivität erhöht werden.
10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen
Die nachfolgende Checkliste für Mitarbeiter und Unternehmer stellt eine Hilfe für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen in Büro und Verwaltung dar. Sie ist geeignet, die Beurteilung, wie im Abschnitt 9 beschrieben, durchzuführen.
Die vorliegende BG-Information stellt dabei die Grundlage und Basisinformation für die Beantwortung der notwendigen Fragen dar.
Arbeitsplatzbeurteilung
Checkliste mit allen zu klärenden Fragen und Hinweisen zur Beurteilung
entsprechend der Bildschirmarbeitsverordnung, BGI 650 und BGI 742
Vereinigung der Metallberufsgenossenschaften
| Abteilung | |
| Gebäude | |
| Raum | |
| Name, Vorname | |
| Telefonnummer | |
| Tätigkeit | |
| Arbeitsaufgabe | |
| Arbeitszeit pro Woche | |
| Anteil Bildschirmarbeit | |
| Beurteiler | |
| Datum | |
Verschiedene Fragen können bereits zentral geklärt werden; meist die mit
gekennzeichneten.
Bestimmte Fragen können oft nur am Arbeitsplatz beantwortet werden; die üblichen sind mit
gekennzeichnet.
Mit Hilfe der Markierungen können auch zwei unterschiedliche Fragebögen erstellt werden, die getrennt eingesetzt werden.
| Bildschirm A | ja | nein | |
A1 | Wird das Bild als flimmerfrei empfunden? Hinweis: Empfehlenswert mehr als 100 Hz, sonst Flimmern möglich; nie unter 85 Hz bei CRT-Monitoren. Bei LCD-Monitoren 60 Hz. | | |
A2 | Ist das auf dem Bildschirm dargestellte Bild stabil und ist es frei von Verzerrungen? Hinweis: Flachbildschirme immer in der größtmöglichen (physikalischen) Auflösung betreiben. | | |
A3 | Ist ausreichend Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenhintergrund in allen Anwendungsteilen? Hinweis: Zum Beispiel schwarz auf weiß, dunkelblau auf pastellgelb, dunkelrot auf weiß oder wird die WINDOWS © - Grundeinstellung verwendet? | | |
A4 | Wird kein sattes Blau oder sattes Rot verwendet? Hinweis: Nur für Ausnahmen möglich (z.B. Warnhinweis); nie sattes Blau und sattes Rot nebeneinander. | | |
A5 | Wird eine Positiv-Darstellung verwendet? Hinweis: Dunkle Zeichen auf hellem Hintergrund anstreben. | | |
A6 | Ist der Bildschirm frei von störenden Spiegelungen und Reflexionen? Hinweis: Ggf. Bildschirmaufstellung verändern (siehe I1). | | |
A7 | Sind die Buchstaben gut lesbar? Hinweis: Bei einem Sehabstand von 70 cm Buchstaben mindestens 4,5 mm hoch; bei kleinerem Sehabstand (z.B. 50 cm oder weniger) mindestens 3,2 mm. Die Buchstaben müssen scharf und deutlich sein. | | |
A8 | Ist der Bildschirm frei und leicht drehbar und neigbar? Hinweis: Dies muss unabhängig von der Tastatur möglich sein. | | |
A9 | Steht der Bildschirm in der richtigen Höhe? Hinweis: Oberste Bildschirmzeile ca. 20 - 30 mm unter Augenhöhe; niemals oberste Bildschirmzeile höher als Augenhöhe. | | |
A10 | Hat der Bildschirm eine matte und helle Gehäuseoberfläche? | | |
A11 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. des Bildschirms bzw. ist er mit diesem zufrieden? | | |
A | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Tastatur ( B) | ja | nein | |
B1 | Ist die Tastatur getrennt vom Bildschirm? Hinweis: Keine Geräteeinheit von Bildschirm und Tastatur | | |
B2 | Ist die Tastaturhöhe (gemessen in der 3. Reihe von unten) maximal 30 mm? | | |
B3 | Ist die Neigung der Tastatur veränderlich und maximal 15°? | | |
B4 | Hat die Tastatur eine matte und helle Gehäuseoberfläche? | | |
B5 | Befinden sich dunkle Zeichen auf hellen Tasten, sind die Zeichen gut lesbar und die Tasten ergonomisch? | | |
B6 | Besteht zwischen vorderer Tischkante und vorderer Tastaturkante ein Abstand von 5-10 cm bzw. ist dies möglich und ist die Tastatur auf der Tischfläche beweglich und variabel anordenbar? Hinweis: Hierdurch ist eine Auflage der Handballen und damit ein entspanntes Arbeiten möglich. | | |
B7 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. der Tastatur bzw. ist er mit dieser zufrieden? | | |
B | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Arbeitsstuhl des Beurteilers ( C) | ja | nein | |
C1 | Ist der Stuhl standsicher? Hinweis: Mindestens 5 Rollen. | | |
C2 | Ist die Bremswirkung der Rollen auf die Härte des Bodenbelages abgestimmt und bremsen diese in unbelastetem Zustand? Hinweis: Spezielle Rollen für Teppichböden (schwarz) bzw. für glatte Kunststoffböden (grau) verwenden. | | |
C3 | Ist der Stuhl höhenverstellbar? | | |
C4 | Ist die Sitzfederung in jeder Höhe funktionsfähig? | | |
C5 | Ist die Sitzfläche gepolstert und an der Vorderkante abgerundet? | | |
C6 | Ist die Sitzfläche nicht zu kurz, aber auch nicht länger als die Oberschenkel des Beschäftigten? Hinweis: Schon bei mittelgroßen Personen sind sie oft zu kurz. | | |
C7 | Reicht die Rückenlehne mindestens bis zur Unterkante der Schulterblätter, ist sie höhenverstellbar und ermöglicht die Rückenlehne eine Unterstützung im Lendenbereich? | | |
C8 | Ist die Rückenlehne in mindestens 3 Stufen verstellbar? Hinweis: Durch eine vordere, mittlere und hintere Sitzhaltung (dynamisches Sitzen) ist ein entspanntes Arbeiten möglich. | | |
C9 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. des Arbeitsstuhls bzw. ist er mit diesem zufrieden? | | |
C | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Arbeitsfläche/Arbeitstisch ( D) | ja | nein | |
D1 | Ist die Tischtiefe ausreichend groß? Hinweis: Bei einem Sehabstand von 70 cm und Vorhandensein eines 17-Zoll-Röhren-Bildschirms Tischtiefe mindestens 100 cm; liegen andere Maße vor (z.B. bei Flachbildschirmen), dann Tischtiefe nie kleiner als 80 cm. Der Bildschirm inkl. Kabel darf hinten nie über den Tisch in den frei zugänglichen Raum hineinragen. | | |
D2 | Ist die Tischbreite ausreichend groß? Hinweis: Bei gemischter Tätigkeit, d.h. Arbeiten mit und ohne EDV- Unterstützung, Tischbreite mindestens 160 cm; wenn umfangreiche Arbeiten notwendig, Breite ggf. 200 cm, evtl. Beistelltisch verwenden. | | |
D3 | Ist die Höhe ausreichend? Hinweis: Bei nicht höheneinstellbaren Tischen (72 ± 1,5 cm); bei höheneinstellbaren Tischen mindestens 68-76 cm. | | |
D4 | Oberfläche der Arbeitsfläche hell und matt? | | |
D5 | Oberfläche der Tischauflage hell und matt? | | |
D6 | Ist Beinfreiheit gegeben ? Hinweis: Kein Container und kein Computer direkt unterhalb des Bildschirms. Keine Schubladen unter der Tischplatte (auch nicht für die Tastatur) sowie Tischplattenstärke maximal 3 cm. Bei Mischarbeit ca. 100-120 cm Breite empfohlen; sonst mindestens 60 cm Beinraumbreite. | | |
D7 | Abgerundete Ecken und Kanten? Hinweis: Radius mindestens 2-3 mm. | | |
D8 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. des Arbeitstisches bzw. der Arbeitsfläche und ist er zufrieden? | | |
D | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Vorlagen- und Konzepthalter ( E) | ja | nein | |
E1 | Sind die Vorlagen gut lesbar? | | |
E2 | Ist der Vorlagenhalter in Höhe und Neigung frei positionierbar? | | |
E3 | Ist der Vorlagenhalter der Arbeitsaufgabe angemessen? Hinweis: Genügend groß, genügend stabil, genügend hoch? | | |
| E | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Fußstütze ( F) | ja | nein | |
F1 | Wird bei Bedarf (siehe G2) eine Fußstütze zur Verfügung gestellt? | | |
F2 | Ermöglicht die Fußstütze ein ganzflächiges Aufsetzen der Füße? | | |
F3 | Ist die Fußstütze in der Höhe und Neigung einfach zu verstellen? | | |
| F | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Ergonomische Körperhaltung/Anordnung der Arbeitsmittel ( G) | ja | nein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G1 | Besteht ein rechter Winkel zwischen Oberarm und Unterarm ohne Anheben der Schulter, wenn der Unterarm flach auf der Tischfläche aufliegt bzw. wenn die Tastatur bedient wird? | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G2 | Besteht ein rechter Winkel zwischen Oberschenkel und Unterschenkel, wenn die Füße flach auf dem Boden oder einer Fußstütze stehen?
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G3 | Sind die Füße ganzflächig aufgestellt? Hinweis: Fußstütze ggf. erforderlich. | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G4 | Kann eine bequeme Kopfhaltung eingenommen werden? Hierbei ist der Kopf leicht nach vorne geneigt. Hinweis: Oberste Zeile ca. 20 - 30 cm unter Augenhöhe. Der Bildschirm sollte so nach hinten geneigt sein, dass die Blickrichtung und die Bildschirmoberfläche etwa einen rechten Winkel bilden. | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G5 | Ist eine häufige Änderung der Sitzposition möglich und sind wechselnde Bewegungen und Körperhaltungen möglich? | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G6 | Ist der Arbeitsplatz in Abhängigkeit von der Tätigkeit wie in einer der unten stehenden Abbildungen angeordnet? | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G7 | Ist vor der Tastatur ausreichend Fläche zur Auflage der Handballen? Hinweis: Die Tastatur sollte so angeordnet werden, dass die Handballenauflage 5-10 cm beträgt. | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G8 | Ist der Vorlagenhalter so angeordnet, dass große Kopf- und Augenbewegungen vermieden werden? | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G9 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. seiner Körperhaltung oder bzgl. der Anordnung der Arbeitsmittel und ist er zufrieden? | | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
G | Bemerkungen des Beurteilers: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Platzbedarf ( H) | ja | nein | |
H1 | Beträgt die Fläche des Raumes pro Mitarbeiter mindestens 8-10 m2 bzw. bei Großraumbüros 12-15 m2? | | |
H2 | Ist die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz mindestens 1,5 m2 groß? | | |
H3 | Beträgt die Tiefe der Bewegungsfläche am Arbeitsplatz an jeder Stelle mindestens 100 cm? | | |
H4 | Ist der Zugang zum einzelnen Arbeitsplatz mindestens 60 cm breit? | | |
H5 | Ist der Zugang zu mehreren (bis 5) Arbeitsplätzen mindestens 80 cm breit? | | |
H6 | Ist der direkte Zugang zu den Heizkörpern und Fenstern vorhanden und mindestens 50 cm breit? | | |
H7 | Sind genügend große Flächen vor den Büromöbeln vorhanden? Hinweis: Es muss genügend Fläche vorhanden sein, um Schreibtischtüren, Auszüge oder Schubladen ohne Probleme öffnen zu können. Diese Flächen dürfen nicht Bestandteil von (Mindest-)Verkehrswegen sein. | | |
H8 | Ist der Boden überall stolperfrei? Hinweis: keine hochgeklappten Teppichecken, keine losen Anschlussleitungen, Höhenunterschied maximal 4 mm. | | |
H9 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. des Platzbedarfes am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsraum und ist er zufrieden? | | |
H | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Anordnung des Arbeitsplatzes im Raum ( I) | ja | nein | |
I1 | Ist die Blickrichtung des Nutzers beim Benutzen des Bildschirms parallel zum Fenster? Hinweis: Winkel von 45° oder 30°, die oft zu sehen sind, sind falsch. | | |
I2 | Beträgt der Abstand zwischen Fenster und Bildschirm möglichst 2 m oder mehr? | | |
I3 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. der Anordnung des Arbeitsplatzes im Raum und ist er zufrieden? | | |
I | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Beleuchtung (J) | ja | nein | |
J1 | Wird am Arbeitsplatz eine Heiligkeit von mindestens 500 Lux erreicht? | | |
J2 | Sind die Leuchtdichteverhältnisse und ist die Farbgestaltung ausgewogen? Hinweis: Raumbegrenzungsflächen weder zu hell noch zu dunkel, keine glänzende Flächen, keine monotone Raumbeleuchtung. | | |
J3 | Ist Blendung durch Lampen oder Leuchten vermieden? Hinweis: Langgestreckte Leuchten parallel zur Fensterfront, einfallendes Licht schräg seitlich von oben, Leuchtkörper mit Spiegelraster oder indirekter Beleuchtung. | | |
J4 | Ist die Leuchtfarbe warm-weiß oder neutral-weiß? | | |
J5 | Ist geeigneter, verstellbarer Lichtschutz vorhanden? Hinweis: Sind an allen Fenstern z.B. vertikale Textil-Lamellen und bei direkter Sonneneinstrahlung zusätzlich horizontale Metall-Jalousien? | | |
J6 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. der Beleuchtung und ist er zufrieden? | | |
J | Bemerkungen des Beurteilers | ||
| Klima ( K) | ja | nein | |
K1 | Beträgt die Raumtemperatur 21-22 °C, bei hohen Außentemperaturen sollte maximal 26 °C erreicht werden? | | |
K2 | Ist der Arbeitsplatz zugluftfrei? Hinweis: Luftgeschwindigkeit maximal 0,1-0,15 m/s. | | |
K3 | Ist die relative Luftfeuchtigkeit weder zu trocken noch zu feucht? Hinweis: Relative Luftfeuchtigkeit möglichst zwischen 50-65 %. | | |
K4 | Werden Klimaanlagen (wenn vorhanden) regelmäßig gereinigt und gewartet? | | |
K5 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. des Raumklimas und ist er damit zufrieden? | | |
K | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Lärm ( L) | ja | nein | |
L1 | Beträgt der Beurteilungspegel bei überwiegend geistiger Tätigkeit maximal 55 dB (A)? | | |
L2 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. der Geräuschkulisse an seinem Arbeitsplatz bzw. ist er damit zufrieden? | | |
L | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Arbeitsablauf und Organisation ( M) | ja | nein | |
M1 | Wird die Arbeit am Bildschirmgerät regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch kurze Pausen unterbrochen? | | |
M2 | Wird der Benutzer regelmäßig unterwiesen? Hinweis: Zum Beispiel über mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Fehlern bzw. Maßnahmen zu deren Vermeidung; ergonomische Sitzhaltung und Aufstellung des Bildschirmes. | | |
M3 | Ist der Mitarbeiter in Bezug auf seinen Aufgabenbereich ausreichend unterwiesen und entsprechend qualifiziert? | | |
M4 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. des Arbeitsablaufes und der Organisation und ist er damit zufrieden? | | |
M | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Vorsorge ( N) | ja | nein | |
N1 | Werden vor Aufnahme der Tätigkeit, regelmäßig alle 3 bzw. 5 Jahre und auf Wunsch des Arbeitnehmers Vorsorgeuntersuchungen (Sehtests) angeboten? | | |
N2 | Orientiert sich die Vorsorgeuntersuchung an dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirm-Arbeitsplätze"? | | |
N3 | Werden spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten - soweit erforderlich - zur Verfügung gestellt ? Hinweis: Es muss eine spezielle Sehhilfe nur zur Verfügung gestellt werden, wenn bei Brillenträgern die übliche Sehhilfe nicht ausreicht. | | |
| N | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Software ( O) | ja | nein | |
O1 | Ist die Software an die auszuführende Arbeitsaufgabe angepasst (Aufgabenangemessenheit)? | | |
O2 | Werden Angaben über den Einsatzzweck, den Funktionsumfang und die jeweiligen Dialogabläufe automatisch gemacht oder kann der Benutzer auf Wunsch entsprechende Angaben erhalten (Selbstbeschreibungsfähigkeit)? | | |
O3 | Kann der Benutzer in Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe den Arbeitsablauf, die Geschwindigkeit, die Auswahl und Reihenfolge sowie Art und Umfang von Ein- und Ausgabe beeinflussen (Steuerbarkeit)? | | |
O4 | Ist die Dialoggestaltung so gestaltet, dass der Benutzer die Abläufe entsprechend seinen Kenntnissen und Erfahrungen nachvollziehen kann (Erwartungskonformität)? | | |
O5 | Beschreibt die Software falsche Eingaben bzw. Fehler, macht sie Vorschläge zur Beseitigung und ist die Beseitigung mit geringem Aufwand möglich (Fehlertoleranz)? | | |
O6 | Kann der Benutzer die Software entsprechend seinen individuellen Fähigkeiten und den Notwendigkeiten anpassen; z.B. Schriftgröße, Wahl der Darstellungsform und Detaillierungsgrad von Ausgaben (Individualisierbarkeit)? | | |
O7 | Unterstützt die Software den Benutzer während des Erlernens des Programmes (Lernförderlichkeit)? | | |
O8 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. der Software und ist er zufrieden? | | |
O | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Psychische Belastungen ( P) | ja | nein | |
P1 | Werden Belastungen durch Arbeitsaufgabe und -organisation weitgehend vermieden? Hinweis: Zum Beispiel durch Widerspruchsfreiheit der Arbeitsanforderungen, Wechsel anforderungsverschiedener Aufgaben, körperliche Abwechslung, ausreichend Information über die Arbeitsorganisation. | | |
P2 | Werden Belastungen durch das Arbeitsumfeld gering gehalten? Hinweis: Zum Beispiel durch Möglichkeit von Kurzpausen bei der Bildschirmarbeit, Störungsfreiheit bei der Arbeitstätigkeit, arbeitsbedingte Kommunikation und Unterstützung, Rückmeldungen über die Arbeitsergebnisse. | | |
P3 | Werden Belastungen durch die Mensch-Maschine-Schnittstelle (Software) vermieden? Hinweis: durch angemessene Informationsdarstellung, Lernfreudigkeit der Technik, geringe Gedächtnisbelastung bei der Technikbenutzung. | | |
P4 | Hat der Mitarbeiter keine Klagen bzgl. psychischer Belastungen und ist er zufrieden? | | |
P | Bemerkungen des Beurteilers: | ||
| Sonstiges ( Q) | ja | nein | |
Q1 | Werden die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sicher betrieben? Hinweis: Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sind mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen; ortsveränderliche Betriebsmittel sind mindestens halbjährlich zu überprüfen; bei sehr geringen Fehlerquoten (unter 2 %) kann die Prüffrist verlängert werden; maximale Prüffrist 2 Jahre. | | |
Q2 | Sind genügend viele Feuerlöscher vorhanden, die gut sichtbar angebracht und schnell erreichbar sind, und werden diese mindestens alle 2 Jahre überprüft? Sind die Mitarbeiter mit dem Umgang ausreichend vertraut? | | |
Q3 | Ist ein Alarmplan ebenso wie ein Flucht- und Rettungsplan aufgestellt und den Beschäftigten bekannt? | | |
Q4 | Sind Notausgänge gekennzeichnet und leicht zu öffnen? | | |
Q5 | Sind die Flure mindestens durch 100 Lux erleuchtet? | | |
Q6 | Sind die Fußböden der Flure sicher begehbar und leicht zu reinigen? | | |
Q7 | Sind die Stufen von Treppen ausreichend groß und gut erkennbar und sind Geländer vorhanden? | | |
Q8 | Werden Aufzüge mindestens alle 2 Jahre durch eine Hauptprüfung und dazwischen mindestens durch eine Zwischenprüfung überprüft? Ist ein Aufzugswärter vorhanden und leicht erreichbar? | | |
Q9 | Sind ab einer Arbeitshöhe von 1,80 m (z.B. bei Schränken) Aufstiegshilfen vorhanden? | | |
Q10 | Ist der Mitarbeiter allgemein ohne Beschwerden, hat er keine Klagen, fühlt er sich an seinem Arbeitsplatz wohl? | | |
Q | Bemerkung des Beurteilers: | ||
11 Vorschriften und Regeln
11.1 Gesetze und Verordnungen
11.2 Unfallverhütungsvorschriften
11.3 BG-Regeln und BG-Informationen
11.4 Normen
| DIN EN ISO 10075-1 | |
| "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen", | |
| Teil 1: Allgemeines und Begriffe | |
| Teil 2: Gestaltungsgrundsätze
Teil 3: Grundsätze und Anforderungen an Verfahren zur Messung und Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen | |
| DIN EN ISO 29241 (ISO 9241) | |
| "Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten", | |
| Teil 1-17 (zum Teil bisher nur als ISO 9241 erhältlich) | |
| Teil 1: Allgemeine Einführung | |
| Teil 2: Anforderungen an die Arbeitsaufgabe - Leitsätze | |
| Teil 3: Anforderung an visuelle Anzeigen | |
| Teil 4: Anforderungen an die Tastatur | |
| Teil 5: Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Körperhaltung | |
| Teil 6: Anforderungen an die Arbeitsumgebung | |
| Teil 7: Anforderungen an visuelle Anzeigen bezüglich Reflexionen | |
| Teil 8: Anforderungen an Farbdarstellungen | |
| Teil 9: Anforderungen an Eingabegeräte - ausgenommen Tastaturen | |
| Teil 10: Grundsätze der Dialoggestaltung | |
| Teil 11: Anforderung an die Gebrauchstauglichkeit - Leitsätze | |
| Teil 12: Informationsdarstellung | |
| Teil 13: Benutzerführung | |
| Teil 14: Dialogführung mittels Menüs | |
| Teil 15: Dialogführung mittels Kommandosprachen | |
| Teil 16: Dialogführung mittels direkter | |
| Teil 17: Dialogführung mittels Bildschirmformularen Manipulation | |
| DIN 4543 | |
| "Büroarbeitsplätze" | |
| Teil 1: Flächen für die Aufstellung und die Benutzung von Büromöbeln; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung | |
| DIN 5035 | |
| "Beleuchtung mit künstlichem Licht" | |
| Teil 1: Begriffe und allgemeine Anforderungen | |
| Teil 2: Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien | |
| Teil 7: Beleuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplätzen und mit Arbeitsplätzen mit Bildschirmunterstützung | |
| Teil 8: Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen | |
| ISO 13406 | |
| "Ergonomische Anforderungen für Tätigkeiten an optischen Anzeigegeräten in Flachbauweise" | |
| Teil 1: Einleitung | |
| Teil 2: Anforderungen an Flachbildschirme | |
| DIN EN 12464 | |
| "Licht und Beleuchtung von Arbeitsstätten" | |
| Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen | |
11.5 Andere Schriften
11.6 Filme
Für Unterweisungen und Schulungen zum Thema Büro- und Bildschirmarbeit werden folgende Videofilme der Berufsgenossenschaften empfohlen:
11.7 Software
| ENDE | |