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BGI 790-17 / DGUV Information 213-717 - Tätigkeiten mit Toluol im Illustrationstiefdruck
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 10/2007)
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
vergleiche TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Vorbemerkung
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung werden von
in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als BG-Informationen in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestellnummer BGI 790-001 ff. aufgenommen.
Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit zwischen
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese BG/BGIA-Empfehlungen beziehen sich auf Arbeitsverfahren und Tätigkeiten mit Toluol in Illustrationstiefdruckereien. In diesen Betrieben werden Kataloge, Zeitschriften, Prospekte und ähnliche Druckprodukte unter Verwendung von ausschließlich toluolhaltigen Druckfarben im Tiefdruckverfahren hergestellt.
Diese BG/BGIA-Empfehlungen beschreiben technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, die den Stand der Technik definieren. Sie geben Hinweise im Sinne einer "Guten Praxis" im Illustrationstiefdruck. Die , Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen legt eine sichere Arbeitsweise fest und - gilt als Empfehlung zur Erfüllung der Schutzzielanforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung. Ein vereinfachtes Verfahren zur messtechnischen Überwachung wird beschrieben.
1.2 Diese BG/BGIA-Empfehlungen finden keine Anwendung auf
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:
3 Arbeitsverfahren/ Tätigkeiten
Im Illustrationstiefdruck werden Produkte, wie Kataloge, Zeitschriften und Prospekte, in hohen Auflagen hergestellt. Dabei kommen derzeit Rollenrotations-Tiefdruckmaschinen mit einer Druckbreite bis zu 4320 mm zum Einsatz.
Die verwendeten Druckfarben und Verschnitte enthalten als Lösemittel ausschließlich Toluol. Zur Einstellung der Viskosität wird zusätzlich Toluol benötigt. Auch als Reinigungsmittel und in Einzelfällen zur Verdünnung der Rollenkleber wird Toluol in geringen Mengen verwendet. Über Rückgewinnungsanlagen wird das im Druckprozess eingesetzte Toluol im Kreislauf geführt.
Beim Tiefdruck liegen die druckenden Elemente (Näpfchen) vertieft in der Druckformoberfläche. Der Tiefdruckzylinder übernimmt die Druckfarbe aus der Farbwanne. Die niedrigviskose Druckfarbe füllt die Näpfchen des rotierenden Tiefdruckzylinders. Ein oszillierendes Rakelmesser zieht die überschüssige Druckfarbe von der Druckformoberfläche ab, so dass die Druckfarbe nur in den Näpfchen verbleibt. Eine Gummiwalze (der Presseur) drückt die durchlaufende Papierbahn gegen den Druckformzylinder. Die Druckfarbe wird direkt durch Druck und mittels einer elektrostatischen Druckhilfe auf das Papier übertragen. Anschließend wird die Papierbahn in einen vertikalen Trockenkanal geführt. Die beheizte Luft verdampft das Toluol aus der Druckfarbenschicht, die Druckfarbe trocknet rein physikalisch, bevor sie das nächste Druckwerk erreicht. Die mit Toluol beladene Trocknerabluft wird einer Lösemittelrückgewinnungsanlage (Aktivkohleadsorber) zugeführt. Um eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre in den Trockenkammern und im Abluftsystem zu vermeiden, wird die Abluftmenge dort mittels Konzentrationsmessung geregelt. Die an den Druckwerken benötigte Zuluftmenge wird über eine Klimaanlage gefiltert, beheizt und befeuchtet. Der im Druckwerk bzw. in der Maschinenkapsel durch hohe Absaugleistungen erzeugte Unterdruck verhindert weitgehend das Ausbreiten der Toluoldämpfe aus den Druckwerken in die Umgebungsbereiche.
Dem eigentlichen Druckbereich in Illustrationstiefdruckereien sind meist die Bereiche zur Herstellung der Druckformen und Anlagen der Druckweiterverarbeitung angegliedert.
3.1 Druckformherstellung
Zur Druckformherstellung werden alle Arbeitsbereiche gerechnet, die erforderlich sind, um die an der Tiefdruckmaschine benötigten Druckformen herzustellen. Hierzu zählen die Bereiche Zylindervorbereitung, Galvanik, Gravur und Zylinderkorrektur. Die Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Galvanik kann auf der Basis der BG-Information "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung-Galvanotechnik und Eloxieren" (BGI 790-016) erfolgen. Nur in der Zylinderkorrektur wird Toluol verwendet.
Tätigkeiten mit anderen Stoffen sind nicht Gegenstand dieser BG/BGIA-Empfehlungen und bedürfen einer eigenen Gefährdungsbeurteilung. Nach-folgend sind die Verfahren kurz beschrieben:
3.2 Druckbereich
Der Druckbereich besteht aus den Rollenrotations-Tiefdruckmaschinen sowie vereinzelt vorhandenen Andruckmaschinen. Die Tiefdruckmaschinen bestehen im Wesentlichen aus den Komponenten Rollenzuführung, Druckwerke, Überbau, Falzapparat und Auslage. Hinzu kommen diverse Zusatzaggregate und -einrichtungen zur Medienver- und -entsorgung sowie sicheren Steuerung der Maschine. Moderne Tiefdruckrotationen werden zentral von einem Leitstand aus überwacht und gesteuert.
Farbbehälter mit Umlaufpumpen versorgen die Druckwerke im Umlaufsystem ständig mit Druckfarbe. Für gleichbleibende Druckqualität wird die Druckfarbe gekühlt, die Farbzusammensetzung und Viskosität in der Regel automatisch überwacht und nachdosiert.
Zylinder- oder Presseurreinigungen erfolgen weitestgehend in der Maschine oder in einer speziellen Wascheinrichtung, Nachreinigungen von Hand sind gegebenenfalls notwendig. Daneben sind beim Beseitigen von Störungen auch Reinigungsarbeiten von Hand mit einem toluolgetränkten Putzlappen erforderlich.
Der Druck z.B. einer mehrfarbigen Zeitschrift läuft in der Tiefdruckmaschine wie folgt ab: Von einer Abrollung wird die Papierbahn zu den Druckwerken geführt, wo nacheinander die Druckfarben Gelb-Rot-Blau-Schwarz auf die Schöndruckseite der Bahn, anschließend in gleicher Reihenfolge auf die Widerdruckseite aufgebracht werden. Somit ist für einen beidseitig vierfarbigen Druck für jede Farbe mindestens ein Druckwerk erforderlich.
Nach dem Druckvorgang erreicht die Bahn den Überbau, wo durch Längsschnitte seitenbreite Stränge erzeugt, durch rechtwinklige Umlenkungen übereinander gelegt und dann als mehrlagiges Strangpaket dem Falzapparat zugeführt werden.
Hier werden zuerst die übereinander liegenden Stränge sektionsweise quer abgeschnitten. Zwischen dem Sammel- und dem Falzklappenzylinder erfolgt der Falzvorgang. Die gefalzten Produkte kommen in einem Schaufelrad schuppenförmig zur Auslage. Ausgelegt werden in der Regel Zwischenprodukte von Hand als Päckchen auf Palette, als Stange auf Stangenbildner oder auf eine Speicherrolle. Eine direkte Auslage der Zwischenprodukte in die Weiterverarbeitung ist wegen der Störanfälligkeit nicht üblich.
3.3 Weiterverarbeitung
Im Bereich der Weiterverarbeitung wird das Zwischenprodukt aus der Druckmaschine zu einem fertigen Druckprodukt weiterverarbeitet und verpackt. Hierzu gehören die Bereiche mit Einsteck-, Zusammentrag- und Sammelheftmaschinen sowie Klebebindern, Stanz- und Schneidemaschinen. Anschließend werden in Bereichen mit Kreuzlegern, Einschweiß- und Schrumpfmaschinen, Umwickelmaschinen, Bündelpressen sowie Palettieranlagen die Druckprodukte verpackt.
Obwohl die bedruckte Papierbahn nach dem Verlassen der Trocknerkammern schon berührungstrocken ist, verbleibt ein geringer Rest an Toluol gebunden in der aufgedruckten Druckfarbe sowie den Papierfasern und wird teilweise diffus an die Umgebungsluft in der Weiterverarbeitung abgegeben.
3.4 Reinigungsbereiche
Separate Reinigungsbereiche umfassen hauptsächlich Waschanlagen für Teile und Druckformzylinder. Die geschlossenen Anlagen arbeiten automatisch, müssen jedoch von Mitarbeitern be- und entladen werden.
3.5 Sonstige Arbeitsbereiche
Zu den sonstigen Arbeitsbereichen zählen insbesondere Farblager, Farbaufbereitung und Lösemittelrückgewinnung. In diesen Bereichen erfolgt kein offener Umgang mit Toluol oder toluolhaltigen Zubereitungen.
Des Weiteren gibt es Klimazentralen, Büros, Papier-, Zylinder- und Produktlager sowie Werkstattbereiche. In diesen Bereichen gibt es keine Tätigkeiten mit Toluol.
4 Gefahrstoffexposition
4.1 Gefahrstoffe
Im Tiefdruck wird ausschließlich Reintoluol eingesetzt. Reintoluol bezeichnet ein im Unterschied zu technischem Toluol besonders reines Produkt. Die Qualitätsanforderungen sind in der Norm DIN 16513 "Reintoluol als Lösemittel für Tiefdruckfarben" festgelegt.
Toluol ist ein leichtentzündlicher und gesundheitsschädlicher Arbeitsstoff, der mit den folgenden R-Sätzen gekennzeichnet ist:
| R11 | Leichtentzündlich |
| R38 | Reizt die Haut |
| R48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
| R63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen |
| R65 | Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
| R67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
Siehe Richtlinie 67/548/EWG "Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen".
Entsprechend der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" gilt für Toluol folgender Arbeitsplatzgrenzwert:
AGW = 50 ml/m3 (190 mg/m3)
Spitzenbegrenzung: Kurzzeitwertkategorie II, Überschreitungsfaktor 4 *).
Die mittlere Konzentration soll in keinem 15-Minuten-Zeitraum die 4fache Grenzwertkonzentration überschreiten. Für die Intervalle zwischen den Perioden mit einer Konzentration oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes (Kurzzeitwertphase) ist ein Zeitraum von einer Stunde anzustreben.
| Bemerkung H: | Hautresorptiv **) |
| Bemerkung Y: | Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. |
*) Im Rahmen der Feldstudie "Toluol in Tiefdruckereien" in den Jahren 1993 bis 2002 führte die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung in Zusammenarbeit mit renommierten Forschungsinstituten und den deutschen Tiefdruckereien sehr umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich möglicher akuter oder chronischer Wirkungen von Toluol durch. Die damaligen Schichtmittelwerte lagen " unter dem bis 1994 gültigen Grenzwert von 100 ppm, aber auch teilweise über dem heutigen Grenzwert. Ein Kollektiv von "Hochexponierten" zeigte im Vergleich zu einem Kollektiv von "Niedrigexponierten" keine reproduzierbaren Leistungs- und Befindlichkeitsstörungen. Insbesondere auf der Basis dieser Untersuchungen konnte der Überschreitungsfaktor auf 4 festgesetzt werden.
**) Die perkutane Penetration von flüssigem Toluol liegt bei direktem Hautkontakt grundsätzlich so hoch, dass die Einhaltung des Luftgrenzwertes nicht ausreicht. Im Rahmen der Feldstudie "Toluol in Tiefdruckereien" konnte jedoch gezeigt werden, dass unter den Praxisbedingungen des Illustrationstiefdruckes der dermalen Exposition auf Grund der eingesetzten Arbeitsverfahren und des konsequenten Einsatzes von Schutzhandschuhen keine Bedeutung zukommt. Dies zeigte sich auch in einer guten Korrelation von Luftexpositionsdaten mit den im Blut bestimmten Toluolkonzentrationen. Die perkutane Penetration von gasförmigem Toluol führt zudem grundsätzlich nur zu einer im Vergleich zur inhalativen Aufnahme geringen inneren Toluolbelastung.
Die wissenschaftliche Begründung zum Arbeitsplatzgrenzwert und der Spitzenbegrenzung sowie zur Hautresorption findet sich in den "Toxikologischarbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten" der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Diese stützen sich unter anderem auf die Ergebnisse der Feldstudie "Toluol in Tiefdruckereien".
Siehe auch Abschnitt 8 "Weitere Informationen".
4.2 Expositionsbeschreibungen
Tabelle 1 gibt eine Übersicht über Dauer und Höhe der Toluolexposition bei den verschiedenen Arbeitsverfahren/Tätigkeiten. Dabei werden die Dauer und die Höhe der Exposition jeweils in vier Kategorien beschrieben.
Tabelle 1: Dauer und Höhe der Toluolexposition bei den verschiedenen Arbeitsverfahren/Tätigkeiten
| Druckformherstellung | Toluol- exposition [ml/m³] | Dauer [min] |
| Zylinderkorrektur
Im Bereich der Zylinderkorrektur wird Toluol in Kleinstmengen zur Tiefenreinigung der Näpfchen vor Korrekturbeginn verwendet. Der für die Korrektur in geringen Mengen benötigte Abdecklack enthält ebenfalls Toluol. Bevorratung von schichtüblichen Mengen in geeigneten Behältnissen; Reinigungsarbeiten mit benetzten Mehrwegtüchern und Zellstoff; Entsorgung in geeignete feuersichere Behälter; Technische Belüftung der Arbeitsräume; aktive Trogabsaugung | 20-50 | 1-15 |
| Druckbereich | ||
| Fortdruck | ||
| Der Bereich Leitstand kann auf Grund der Maschinenkapselung und geeigneter technischer Be- und Entlüftungsmaßnahmen als expositionsarm angesehen werden. Während des Fortdrucks müssen regelmäßig Probeprodukte entnommen werden | < 5-20 | > 60 |
| Arbeiten in der Maschinenkapselung in den Seitenbereichen der Maschine (z.B. Zugabe von Sonderdruckfarben) | 20-50 | 1-15 |
| Arbeiten im Maschinenbereich zwischen den Druckwerken (z.B. Entfernen von Rakelstreifen) | > 50 | < 1 |
| Entstörung bei Papierbahnreißern | 5-50 | 15-60 |
| Beheben von technischen Störungen (z.B. Wickler), verbunden mit punktueller Toluolanwendung | > 60 | 1-15 |
| Arbeiten am Rollenstern (Rolleur) | < 5-20 | > 60 |
| Arbeiten an der Auslage der Druckprodukte (Helfer) | < 5-20 | > 60 |
| Rüsten und Reinigen
Eine Grundabsaugung der Maschinen/Umhausungen ist bei Maschinenstillstand gewährleistet. Für den Rüstvorgang läuft die Druckfarbe aus der Farbwanne in den Farbkasten zurück | ||
| Beim Rüsten werden Zylinder und unter anderem auch Presseure und andere Maschinenteile gewechselt. In einigen Fällen muss die restliche Druckfarbe aus den Farbkästen abgepumpt werden. Restdruckfarbenanhaftungen im Bereich der Farbwannen bedingen dort eine Freisetzung von Toluol | 5-50 | 15-60 |
| Manuelles Nachreinigen von fest installierten Maschinenteilen, die direkt in der Druckmaschine verbaut sind oder direktem Kontakt mit der Druckfarbe ausgesetzt sind (z.B. Presseure, Spritzschutze, Rakel), erfordert das Arbeiten mit toluolgetränkten Putzlappen | > 50 | 1-15 |
| Manuelles Reinigen von fest installierten Maschinenteilen oder Betriebsmitteln, die nicht direkt der Druckfarbe ausgesetzt sind (z.B. Boden, Maschinengehäuse, Falzapparat, Falzklappenzylinder), wird unter Einsatz von Reinigern auf Tensidbasis durchgeführt. Die Reinigung mit Toluol ist für diese Bereiche nicht zulässig | 5-20 | 15-60 |
| Weiterverarbeitung | ||
| Der Bereich der Weiterverarbeitung ist räumlich von den Druckwerken/der Druckmaschine getrennt. Aufgrund der schnellen physikalischen Trocknung der Druckfarbe (innerhalb der Druckmaschinenumhausung) setzen die frischen Druckprodukte nur noch geringe Mengen an Toluol frei | < 5-20 | > 60 |
| Reinigungsbereiche | ||
| Arbeiten beim Bestücken/Entnehmen von/aus Teilewaschanlagen (die Waschanlagen sind mit einem Nachlauf der Absaugung ausgestattet) | 20-50 | 1-15 |
| Manuelle Nachreinigung | > 50 | 1-60 |
| Instandhaltung/ Instandsetzung | ||
| Reparaturarbeiten in der betriebsbereiten Maschine
Eine Grundabsaugung der Maschinen/Umhausungen ist bei Maschinenstillstand gewährleistet. Während des Instandhaltungsvorgangs befindet sich innerhalb des Druckwerkes keine Druckfarbe in den Farbwannen | 20-5 | 15-60 |
4.3 Bewertung der Gefahrstoffexposition
Die Ergebnisse der im Druckbereich und in den Reinigungsbereichen durchgeführten Expositionsmessungen (siehe Anhang) zeigen, dass bezogen auf eine 8-stündige Arbeitsschicht die Arbeitsplatzkonzentration von Toluol bei allen Tätigkeiten unterhalb von 50 ppm liegt. Die Kurzzeitwertbedingungen werden eingehalten.
Da im Druckbereich und in den Reinigungsbereichen die ermittelte Konzentration teilweise jedoch in der Nähe des Grenzwertes liegt, ist hier eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen erforderlich. Hierfür kann ein einfaches Messverfahren zum Einsatz kommen.
In den Bereichen Druckformherstellung, Weiterverarbeitung sowie sonstigen Bereichen sind verfahrensbedingt keine höheren Expositionswerte zu erwarten. Dies wurde bereits in den 1998 erschienen BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen im Illustrationstiefdruck belegt. Seitdem ist die Exposition in diesen Bereichen auf Grund verfahrenstechnischer Optimierungen weiter gesunken. Auf Kontrollmessungen kann daher in diesen Bereichen verzichtet werden.
Obwohl Toluol gut über die Haut aufgenommen werden kann und dementsprechend auch in der TRGS 900 als "hautresorptiv" eingestuft ist, steht im Illustrationstiefdruck der inhalative Aufnahmeweg ganz im Vordergrund.
Die toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung für Toluol belegt, dass die Aufnahme von gasförmigem Toluol über die Haut nicht nennenswert ist. Ein direkter Hautkontakt zu flüssigem Toluol kann auf Grund des Arbeitsverfahrens und des konsequenten Einsatzes von Chemikalienschutzhandschuhen weitgehend ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Feldstudie "Toluol in Tiefdruckereien" konnte eine positive Korrelation der Luftexposition mit der Toluolkonzentration im Blut nachgewiesen werden. Der dermale Aufnahmeweg ist daher nur von untergeordneter Bedeutung.
Siehe auch Abschnit 8 "Weitere Informationen".
Als Ergebnis der Bewertung ist festzustellen, dass der Grenzwert in allen Bereichen eingehalten ist.
5 Schutzmaßnahmen
Die Tätigkeiten mit Toluol im Illustrationstiefdruck setzen eine Reihe von Schutzmaßnahmen hinsichtlich der inhalativen und dermalen Gefährdung sowie zum Brand- und Explosionsschutz voraus. Der Umfang der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsbereich bzw. der jeweiligen Tätigkeit.
5.1 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
5.2 Persönliche Schutzausrüstungen
Um einen optimalen Schutz der Mitarbeiter gegenüber Gefahrstoffen und mechanischen Gefährdungen zu realisieren, werden vom Unternehmer arbeitsbereichsbezogene persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt.
Die arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogene, korrekte und konsequente Anwendung dieser persönlichen Schutzausrüstungen wird durch regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sichergestellt. Die Unterweisung erfolgt auch mit Hinblick auf allgemeine Verhaltensregeln zu Hygiene und Sauberkeit am Arbeitsplatz.
Die eingesetzte persönlichen Schutzausrüstungen müssen für den Anwendungszweck geeignet sein.
Zur Auswahl sollten die Empfehlungen des Sicherheitsdatenblattes der verwendeten Zubereitung (Druckfarben, Reiniger, oder dergleichen) mit einbezogen werden.
Verwendung zertifizierter (CE-Zeichen!) und nach DIN EN 374-3 ("Erlenmeyer"-Piktogramm) geprüfter Chemikalienschutzhandschuhe, beständig .gegen Toluol, bei kurzer Expositionsdauer z.B. aus Nitril oder PVC mit guten Griffeigenschaften.
Aushang eines Hautschutzplanes mit Benennung eines geeigneten Hautschutzmittels im Umgang mit wasserlöslichen Arbeitsstoffen (Säuren und Laugen), mildem Hautreinigungsmittel bei geringer Verschmutzung, gegebenenfalls notwendigem Hautreinigungsmittel bei starken Verschmutzungen sowie einem Hautpflegemittel (siehe auch Muster Hand- und Hautschutzplan Allgemein Nr. 531.0 der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung).
Verwendung zertifizierter (CE-Zeichen!) und nach DIN EN 374-3 ("Erlenmeyer"-Piktogramm) geprüfter Chemikalienschutzhandschuhe, beständig gegen Toluol, bei kurzer Expositionsdauer z.B. aus Nitril oder PVC mit guten Griffeigenschaften.
Verwendung zertifizierter (CE-Zeichen!) und nach DIN EN 374-3 ("Erlenmeyer"-Piktogramm) geprüfter Chemikalienschutzhandschuhe, beständig gegen Toluol bei längerer Expositionsdauer z.B. aus PVA (Polyvinylalkohol), Fluorkautschuk bzw. Verwendung spezieller Folienhandschuhe (Durchbruchszeit gegenüber Toluol muss über 480 Minuten betragen).
Aushang eines Hautschutzplanes mit Benennung eines geeigneten Hautschutzmittels im Umgang mit wasserunlöslichen Arbeitsstoffen (Toluol), mildem Hautreinigungsmittel bei geringer Verschmutzung, gegebenenfalls notwendigem Hautreinigungsmittel bei starken Verschmutzungen sowie einem Hautpflegemittel (siehe auch Information "Hand- und Hautschutz Allgemein" Nr. 531.0 der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung).
Verwendung von Atemschutz mit Gasfilter Typ A, Kennfarbe: braun, bei Störfällen bzw. längeren Arbeiten mit hoher Exposition entsprechend Abschnitt 4.2.
Aushang eines Hautschutzplanes mit Benennung eines geeigneten abdruckfreien Hautschutzmittels, milden Hautreinigungsmittels sowie eines Hautpflegemittels (siehe auch Information "Hand- und Hautschutz in der Weiterverarbeitung" Nr. 531.9 der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung).
5.3 Brand- und Explosionsschutz
Das verwendete Lösemittel Toluol (Flammpunkt 6 °C) ist leichtentzündlich und kann somit bereits unter Normalbedingungen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden. Nach § 12 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Hersteller/Betreiber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument für gefährdete Bereiche zu erstellen. Darin sind folgende Maßnahmen zu beschreiben:
Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre muss sicher verhindert oder eingeschränkt werden, z.B. durch Absaugungen oder lüftungstechnische Maßnahmen.
Um dies sicherzustellen, muss die Tiefdruckrotation mit einer ausfallüberwachten Absaugung betrieben werden.
Im Bereich des Druckwerkes zwischen den Druckwerksseitenwänden, im Bedienungsgang zwischen den Druckwerken, im Bereich der Farbwanne, des Farbtanks und des Vorratsbehälters und der Papierbahn besteht Zone 1. Lediglich direkt oberhalb des Farbspiegels liegt Zone 0 vor.
Die bei der Produktion innerhalb des Trockners anfallenden Toluoldämpfe müssen direkt im oberen Teil des Trockners an der Papiereinlauf- und -auslaufseite abgesaugt und in Lösemittelrückgewinnungsanlagen aus der Luft gefiltert werden. Durch Sensoren in den Abluftkanälen muss dabei die Toluolkonzentration ständig überwacht werden.
Es muss sichergestellt werden, dass Toluol nur bestimmungsgemäß verwendet wird (nicht zur Reinigung großer Flächen, z.B. Fußböden). Farb- und Toluolbehälter sind geschlossen zu halten, die Lagerung darf nur in gut durchlüfteten Räumen erfolgen.
Mitunter ist es erforderlich, Farbreste aus den Farbkästen in Vorratsbehälter abzupumpen und bei einem späteren Einsatz wieder bereitzustellen. Für den Transport und die Bereitstellung dieser so genannten "Beckenfarbe" dürfen nur geschlossene und entsprechend gekennzeichnete Farbbehälter verwendet werden. Diese Behälter müssen stehend und gegen Umfallen und Auslaufen gesichert transportiert werden. Die kurzzeitige Bereitstellung in der Rotation muss außerhalb der Ex-Zonen der Maschinen und außerhalb der Transportwege erfolgen.
Verschüttete/ausgelaufene Druckfarbe ist mit geeigneten Saugmitteln umgehend aufzunehmen, die verunreinigten Saugmittel müssen in verschließbaren Behältern gesammelt und in belüfteten Bereichen zur ordnungsgemäßen Entsorgung bereitgestellt werden.
Gebrauchte, mit Lösemittel oder Farbe kontaminierte Putzlappen müssen in Putzlappensammelboxen gesammelt und dem Recycling übergeben werden. Die Boxen sind geschlossen zu halten.
Für Arbeiten, die Zündquellen mit sich bringen können (z.B. Reinigungs-, Instandhaltungs-, Montage- oder ähnliche Tätigkeiten) sind Verfahren zur Genehmigung von Schweiß-, Schleif-, und Trennarbeiten (Feuererlaubnisschein) und Arbeitsfreigabe für gefährliche Arbeiten (Arbeitsfreigabeschein) anzuwenden. Die Arbeiten dürfen erst dann freigegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass keine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Das kann z.B. durch eine Messung auf explosionsfähige Atmosphäre geschehen, die während der Arbeiten kontinuierlich überprüft wird (Ex-Mess-/Ex-Warngerät).
Sammel- oder Einzelbetriebsanweisungen sind in den Arbeitsbereichen auszuhängen. In diesen werden insbesondere Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln konkretisiert (z.B. der Umgang mit Restfarbe oder die Lagerung von Putzlappen in Behältern).
Die erforderliche Kennzeichnung nach Abschnitt 2.4 des Anhangs 4 der Betriebssicherheitsverordnung muss deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein (hinsichtlich Verbotszeichen P02 "Feuer und offenes Licht verboten", Warnzeichen W21 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" sowie Verbotszeichen P06 "Zutritt für Unbefugte verboten" siehe Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" [BGV A8]).
Die Tiefdruckrotationsmaschinen müssen alle in sich geerdet sein, so dass kritische elektrische Ströme abgeleitet werden und somit , keine Zündungen durch Funkenschläge entstehen können (Potenzialausgleich). Die elektrische Ableitfähigkeit des Bodens muss durch regelmäßige Reinigung sichergestellt sein. Das Betreten der Maschinen darf nur mit ausreichend ableitfähigen Sicherheitsschuhen erfolgen. Nur die Verwendung von funkenfreiem Werkzeug ist zulässig.
Kann die Zündung eventueller explosionsfähiger Atmosphäre durch die bisher erläuterten Schutzmaßnahmen nicht sicher verhindert werden, so sind konstruktive Maßnahmen zu treffen, durch die Beschäftigte und Dritte vor den Auswirkungen einer Explosion geschützt werden. Diese Schutzmaßnahmen können sowohl einzeln als auch kombiniert angewendet werden (z.B. Explosionsdruckentlastung in Verbindung mit vermindert explosionsdruckfester Bauweise).
Solche Maßnahmen sind:
Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die dem Geltungsbereich der Explosionsschutzverordnung ( 11. GPSGV) unterliegen, müssen den durch diese Verordnung geregelten Anforderungen entsprechen.
Die Tiefdruckrotationsmaschinen müssen mit Brandmeldern und Löschanlagen (z.B. CO2 oder druckwerksbezogene Aerosol-Löschanlage oder dergleichen) ausgestattet sein. Die Brandmelder bzw. die Löschanlagen sind auf die hausinterne und gegebenenfalls auf die Brandmeldeanlage der Feuerwehr aufgeschaltet. Die hauseigenen Brandschutzkräfte oder die Feuerwehr werden alarmiert.
Vor Auslösung einer Löschanlage und einer Flutung der Löschbereiche muss die Warnung der Beschäftigten automatisch über optische und akustische Signalanlagen vor Ort erfolgen. Die Räumung der CO2-Löschbereiche ist mindestens jährlich zu üben.
Der Drucksaal muss entsprechend der Arbeitsstätten-Verordnung mit der erforderlichen Anzahl geeigneter Handfeuerlöschgeräte für die Entstehungsbrandbekämpfung ausgestattet sein.
Siehe Arbeitsstättenverordnung.
Ein aktueller Flucht- und Rettungswegeplan muss vorhanden und dauerhaft angebracht sein. Die Rettungswege müssen als solche gekennzeichnet sein.
Eine Beschreibung aller getroffenen Brandschutzmaßnahmen für das Unternehmen findet sich im Brandschutzkonzept. Die Brandschutzordnung ist allen Mitarbeitern zugänglich zu machen (z.B. als Aushang).
5.4 Messtechnische Überwachung mit Photoionisationsdetektoren
Im Illustrationstiefdruck ist eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Messung der Konzentration von Toluol in der Luft am Arbeitsplatz erforderlich. Eine geeignete Methode stellt die Messung mit Photoionisationsdetektoren dar. Eine regelmäßige Überprüfung der Geräte und die Einhaltung der Kalibrierintervalle entsprechend den Vorgaben der Hersteller sind zu beachten.
Es wird folgende Messstrategie festgelegt:
Stationäre Messpunkte an der Druckmaschine werden in Anlehnung an die Norm DIN EN 13023 "Geräuschmessverfahren für Druck- und Papierverarbeitungs-, Papierherstellungs- und Ausrüstungsmaschinen" wie folgt ausgewählt:
| 1. Hauptsteuerpult: | Mitte Steuerpult; 0,5 m vor Steuerpult |
| 2. Abrollung: | 0,5 m seitlich der Abrollung am Hauptaufenthaltsort des Mitarbeiters am Rollenstern |
| 3. Auslage: | Hauptaufenthaltsort des Mitarbeiters an der Auslage (Speicherrolle, Stangenbildner, Päckchenbildner) |
| 4. Druckwerk: | seitlich an der Maschine, nach gelbem Farbwerk, oberhalb des gelben Farbkastens (Messwert repräsentiert die gesamte Aufenthaltszeit innerhalb der Druckmaschine). |
Siehe DIN EN 13023
Im Rahmen von Vergleichsmessungen konnte gezeigt werden, dass die Toluolkonzentrationen an den einzelnen Messpunkten relativ konstant sind. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass bei einer Mittelung über 15 Minuten ein für den jeweiligen Messort repräsentativer Messwert erhalten wird.
Für die verschiedenen Tätigkeiten (Drucker, Druckerhelfer, Helfer an der Auslage, Rolleur) sind die mittleren Aufenthaltszeiten an den genannten Messpunkten zu ermitteln. Die resultierende Exposition berechnet sich danach wie folgt:
| E | = Exposition |
| MW | = Messwert |
| T | = Aufenthaltszeit |
| SD | = Schichtdauer. |
Die Summe der Aufenthaltszeiten muss dabei der Schichtlänge von in der Regel 480 Minuten, abzüglich der Zeiten außerhalb der Arbeitsräume, entsprechen. In Reinigungsbereichen wird die Exposition tätigkeitsbezogen direkt am Arbeitsplatz ermittelt.
Spitzenexpositionen werden ebenfalls durch stationäre Messung über 15 Minuten bestimmt. Der gemittelte Messwert darf dabei das Vierfache des Grenzwertes (= 200 ppm) nicht überschreiten.
Die zeitlichen Abstände der Wirksamkeitsüberprüfung werden entsprechend der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen" festgelegt. Liegen die Messergebnisse oberhalb der bisherigen Werte, kann dies ein Hinweis auf eine verminderte Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sein.
6 Anwendungshinweise
Der Anwender dieser BG/BGIA-Empfehlungen muss bei Verfahrensänderungen und ansonsten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, die Gültigkeit der Voraussetzungen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Hierzu zählt unter anderem die Prüfung der unveränderten Gültigkeit dieser BG/BGIA-Empfehlungen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmeier Gefährdungsbeurteilung nach § 7 der Gefahrstoffverordnung.
BG/BGIA-Empfehlungen geben dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise dafür, wie er sicherstellen kann, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ein-gehalten sind bzw. der Stand der Technik erreicht ist, wenn keine AGW vorhanden sind. Bei Anwendung dieser BG/BGIA-Empfehlungen bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Informationsermittlung (§ 7), die Verpflichtung zur Beachtung der Rangordnung der Schutzmaßnahmen (§ 9), die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen und zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten (§ 14) sowie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (§§ 15 und 16) bestehen.
7 Überprüfung
Diese BG/BGIA-Empfehlungen sind im Juni 1998 erstmals veröffentlicht, im Zeitraum 2005 bis 2007 überarbeitet und im Oktober 2007 in der vorliegenden Fassung veröffentlicht worden. Sie werden im Abstand von drei Jahren überprüft und bei Bedarf in überarbeiteter Form veröffentlicht.
8 Weiterführende Literatur
Nachstehend sind die in dieser BG-Information in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln aufgeführt:
Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV),Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV),
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte",
- TRGS 402 "Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen",
RL 67/548/EWG Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe mit Stand Richtlinie 2004/73/EG (29. Anpassungsrichtlinie),
Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8),
BG-Information "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren" (BGI 790-016),
DIN 16513 Reintoluol als Lösemittel für Tiefdruckfarben,
DIN EN 13023 Geräuschmessverfahren für Druck- und Papierverarbeitungs-, Papierherstellungs- und Ausrüstungsmaschinen; Genauigkeitsklassen 2 und 3"
Die zitierten Arbeitsschutzvorschriften sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht (Bundesarbeitsblatt bzw. Gemeinsames Ministerialblatt, www.baua.de, Rubrik Gefahrstoffe).
Weitere Informationen enthalten:
| Gefahrstoffexposition im Illustrationstiefdruck | Anhang 1 |
Gefahrstoffexposition im Druckbereich und in den Reinigungsbereichen
Diese BG/BGIA-Empfehlungen beruhen auf Auswertungen von Arbeitsplatzmessungen im Illustrationstiefdruck. Ausgehend von den Erkenntnissen der 1998 veröffentlichten BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen im Illustrationstiefdruck wurden die Messungen auf die Druck- und Reinigungsbereiche als die Bereiche mit den höchsten Expositionswerten beschränkt.
Im Zeitraum 2005 bis 2007 wurden in zehn Betrieben an 55 Druckmaschinen und acht Waschanlagen Messungen durchgeführt.
Die Messungen . wurden nach dem in Abschnitt 5.4 beschriebenen vereinfachten Messverfahren durchgeführt. Von den so vorliegenden 273 Expositionsmessungen stammen 196 Messergebnisse aus betrieblichen Messungen und 54 Messergebnisse aus Messungen der Berufsgenossenschaft; diese Messungen wurden mit einem Photoionisationsdetektor stationär durchgeführt. Ergänzt wurde das Datenkollektiv um 23 Messergebnisse, die von einer akkreditierten außerbetrieblichen Messstelle in einem weiteren Betrieb erhoben wurden. Diese Messungen wurden personengetragen mit Passivsammlern ORSA bzw. in drei Fällen stationär mit aktiver Probenahme auf Aktivkohle durchgeführt.
Tabelle 2 enthält die statistisch ausgewerteten Arbeitsplatzkonzentrationen. Sie geben die schichtbezogene Exposition wieder. Im Druckbereich erfolgt dabei eine Differenzierung nach verschiedenen Tätigkeiten.
Tabelle 2: Übersicht Schichtmittelwerte
| Anzahl Messwerte | Minimal- wert [ppm] | Maximal- wert [ppm] | 50-%-Wert [ppm] | 95-%-Wert [ppm] | |
| Gesamt | 273 | 0,7 | 46 | 8,3 | 28,3 |
| Druckbereich | 265 | 1 | 46 | 8 f | 26 |
| a) Drucker | 86 | 1 | 33 | 10 | 28,1 |
| b) Farbmacher | 45 | 1 | 46 | 9,5 | 34 |
| c) Helfer | 66 | 1 | 34 | 9 | 23,4 |
| d) Rolleur | 68 | 1 | 29 | 6 | 17,6 |
| Reinigungsbereich | 8 | 0,7 | 40 | 15 | 37,6 |
Zur Ermittlung der kurzzeitig auftretenden höheren Exposition im maschinennahen Bereich wurden darüber hinaus 68 Messungen am Farbkasten des gelben Druckwerkes durchgeführt. Diese Messwerte (siehe Tabelle 3) sind repräsentativ für die mittlere Exposition im maschinennahen Bereich und im Sinne eines 15-minütigen Kurzzeitwertes zu interpretieren.
Tabelle 3: Übersicht Kurzzeitwerte
| Anzahl Messwerte | Minimalwert [ppm] | Maximalwert [ppm] | 50-%-Wert [ppm] | 95-%-Wert [ppm] | |
| Druckwerk, gelb | 68 | 1,5 | 126,1 | 27 | 70,9 |
In den 1998 erschienenen BG/BIA-Empfehlungen für den Illustrationstiefdruck wurden die Bereiche Druckformherstellung, Weiterverarbeitung sowie Sonstige Arbeitsbereiche als Bereiche ohne Kontrollmessverpflichtung ausgewiesen.
Seitdem ist die Exposition durch verfahrenstechnische Optimierungen weiter gesunken (siehe Tabelle 4).
Tabelle 4: Eckdaten Messwerte 1998 (Stoffindizes)
| Arbeitsbereich | Anzahl Messwerte | Geometrischer Mittelwert | 95-Perzentil |
| Druckformherstellung | 120 | 0,12 | 0,77 |
| Weiterverarbeitung | 430 | 0,10 | 0,29 |
| Sonstige Arbeitsbereiche | 148 | 0,21 | 0,76 |
| Mustermessprotokoll | Anhang 2 |
Messprotokoll zur Gefahrstoffmessung Toluol gemäß § 9 GefStoffV
| Betriebsname | Musterbetrieb |
| Adresse (Ort) | Musterstadt |
| Messdatum | 30.01.2007 |
| Messgerät/PID | PID 4711 |
| Ausführender | Herr Mustermann |
| Verantwortlicher | Frau Mustermann |
Produktionsbedingungen
| Maschinenbezeichnung | KBA xyz |
| Baujahr | 1999 |
| Anzahl Druckwerke | 8 |
| Druckbreite [mm], ist/maximal | 3000 |
| Zylinderumfang [mm] | 952 |
| Druckgeschwindigkeit [Ex/h] | 50000 |
| Produkt | TV-Journal |
| Schichtlänge [Min.] | 480 |
| Besonderheiten |
Messwerterfassung
| Messpunkte | Wert [ppm] | Besonderheiten |
| Steuerpult | 9 | |
| Rollenträger | 5 | |
| Auslage (Art angeben!) | 12 | Stangenauslage |
| Druckwerke gelb, Farbkasten | 67 | |
| außerhalb Druckbereich |
| Aufenthaltszeiten von/an [Min.] | Drucker | Farbmacher | Helfer | Rolleur |
| Steuerpult | 430 | 405 | 15 | 0 |
| Rollenträger | 15 | 0 | 0 | 465 |
| Auslage | 20 | 25 | 450 | 0 |
| Druckwerke gelb, Farbkasten | 15 | 50 | 15 | 15 |
| außerhalb Druckbereich | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Kontrollsumme (Schichtlänge) | 480 | 480 | 480 | 480 |
| Toluolexposition gesamt | 11 | 15 | 14 | 7 |
| Musterbetriebsanweisung | Anhang 3 |
| Firma | Betriebsanweisung | Datum: |
| Arbeitsbereich | Arbeitsplatz/Tätigkeit: | Unterschrift: |
| Gefahrstoffbezeichnung | ||
| Toluol (Toluen, Methylbenzol) | ||
| Gefahren für Mensch und Umwelt | ||
Leichtentzündlich |
| Xn Gesundheitsschäd- lich |
| Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | ||
|
| |
| Verhalten im Gefahrfall | ||
| Feuerwehr: 112
| |
| Erste Hilfe | ||
|
| |
| Sachgerechte Entsorgung | ||
| ||
| Checkliste "Gute Praxis" zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Toluol im Illustrationstiefdruck | Anhang 4 |
Gefährdungsbeurteilung
Firma:
Datum:
Arbeitsbereich:
Maschine:
Gefährdung durch Toluoldämpfe und Hautkontakt mit Toluol
| Maßnahmen | Erfüllt Ja/Nein | Zuständig- keit/ Name | Erledigung/ Datum |
| Eine ausreichende Zuluftmenge muss gewährleistet sein - Auslässe überprüfen (nicht herunter schalten, verstellen oder abkleben) - Zugfreiheit beachten! Luftschleier auf Wirksamkeit überprüfen | |||
| Ist sicher gestellt, dass die Zuluft zu den Arbeitsplätzen im Mittel weniger als 5 ppm Toluol enthält (Umluftanteile überprüfen, Zuluftströme dürfen nicht durch vorbeilaufende Transportketten, Wanddurchbrüche u. a. mit Toluol beladen werden)? | |||
| Sind alle Türen, Fenster, Klappen in der Schallschutzkapsel (Keller, Druckwerksebene, Überbau) geschlossen? | |||
| Ist der Unterdruck innerhalb der Schallschutzkapsel der Maschine gewährleistet? | |||
| Papierbahnkapselungen/Druckwerkskapselungen müssen während des Fortdrucks geschlossen sein | |||
| Leitstand wird mit leichtem Überdruck belüftet; keine Emissionsquellen im/am Leitstand; Probebogen wird möglichst emissionsarm gezogen; bei Schuppenstrom durch den Leitstand ist gewährleistet, dass austretende Emissionen abgeführt werden - keine Verwirbelung durch Frischluft | |||
| Die maximale Absaugleistung am jeweiligen Druckwerk muss bei Reinigungsarbeiten mit Toluol gewährleistet sein | |||
| Umgang mit Toluol bei Umrüstungs- und Reinigungsarbeiten so sparsam wie möglich | |||
| Ein schneller Rücklauf der Druckfarbe in den Farbkasten ist bei Stillstand der Maschine gewährleistet | |||
| Beschränkung aller Tätigkeiten im maschinennahen Bereich (Viskositätsmessung, Zylinder nachschleifen etc.) auf das absolut Notwendigste | |||
| Zylinderreinigung erfolgt in der Maschine oder in einer separaten Zylinder-Reinigungsmaschine (im geschlossenen System); Nachreinigung der Zapfen und Stirnseiten von Hand überwiegend mit Spachtel und sparsam mit Toluol | |||
| Presseurreinigung erfolgt automatisch oder manuell; Papierablagerungen werden mit einem wässrigen Spezialreiniger entfernt; nur für die Entfernung von Farbverunreinigungen wird Toluol eingesetzt - die Druckwerksabsaugung ist eingeschaltet | |||
| Reinigung von Teilen und Spritzschutzen erfolgt automatisch in einer separaten Teilereinigungsanlage; nach der Reinigung wird die Anlage leer gepumpt und abgesaugt, bevor der Deckel geöffnet werden kann. | |||
| Maschinenreinigung wird vorzugsweise mit wässrigen Spezialreinigern, Grundreinigung gegebenenfalls mit Trockeneis durchgeführt | |||
| Bodenreinigung erfolgt mechanisch grob mit Bronzeschrapper, dann mit Schrubber und wassermischbarem Spezialreiniger. Hartnäckige Rückstände auch mit Toluol (kleinflächig mit Schrubber und Putztuch). Ölrückstände werden mit Ölbinder sofort aufgenommen (Rutschgefahr) | |||
| Deckel von Behältnissen für Toluol müssen geschlossen sein (keine offenen Eimer, Putzlappenbehälter, Behältnisse für Reinigung von Hand) | |||
| Eine emissionsarme Rollenanklebung ist gewährleistet - vorzugsweise werden Klebebänder verwendet | |||
| Bei manuellen Tätigkeiten mit Toluol, z.B. Abwischen der Leitwalzen, Presseure usw. werden immer Schutzhandschuhe und bei längeren Arbeiten auch Atemschutz verwendet | |||
Zur Verhinderung des Hautkontaktes bei Tätigkeiten mit Toluol werden geeignete Chemikalienschutzhandschuhe verwendet:
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| Hautschutzplan ist umgesetzt und wird beachtet:
Mildes Hautreinigungsmittel, geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel | |||
| Ess-, Trink-, und Rauchverbot im Arbeitsbereich | |||
| Betriebsanweisungen liegen vor, Mitarbeiter sind unterwiesen |
| ENDE | |