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BGI 826 - Schutz gegen Absturz
Persönliche Absturzschutzausrüstung sachkundig auswählen, anwenden und prüfen Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/396)

- Peter Boddenberg, Edmund Bornhold, Rüdiger Meyer -

(Ausgabe 2005; 12/2010; 06/2013)


Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

Archiv 12/2010

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Vorwort

Absturzunfälle bilden einen besonderen Schwerpunkt des Unfallgeschehens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 7000 schweren und zum Teil tödlichen Absturzunfällen.

Abstürze führen meist zu schwersten Verletzungen. Diese Unfälle haben neben einer Beeinträchtigung von Körper und Seele der Verletzten (Trauma) häufig langwierige Heilungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Folge. Ursachen für diese Art von Unfällen sind nicht selten fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen.

Diese Informationsschrift soll den Verantwortlichen praxisbezogene Ratschläge zu folgenden Schwerpunkten geben:

Auswahl und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz

Mögliche Beschädigungen an Bestandteilen der PSA sowie Kriterien für deren Prüfung werden anschaulich aufgezeigt.

Die Verfasser danken für die zahlreichen Hinweise, die bei der Überarbeitung dieser Broschüre Berücksichtigung fanden.

1. Einführung, Allgemeines, Grundsätze

Um den Absturz von Personen an Arbeitsplätzen zu verhindern, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.

1.1 Allgemeine Forderungen gegen Absturz an Arbeitsplätzen

Wann spricht man von Absturz?

Wo kann es zu einem Absturz kommen?

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Absturzunfälle von hochgelegenen Arbeitsplätzen können z.B. vorkommen

Bild 1-1: "H" = senkrechter Höhenunterschied zwischen dem Arbeitsplatz "A" bzw. der Absturzkante und der Auftrefffläche "F" im absturzgefährdeten Bereich

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Eine Absturzgefahr liegt vor, wenn der Höhenunterschied "H" zwischen der Absturzkante oder Standfläche "A" und der Aufprallfläche "F" größer ist als 1,0 m.

Handelt es sich bei der Aufprallfläche "F" nicht um eine feste und ausreichend große und tragfähige Fläche, sondern um Stoffe, in denen man versinken kann, spielt der Höhenunterschied "H" keine Rolle (beträgt also 0 m), da sich die Gefährdung nicht aus dem Aufschlagen auf eine Fläche, sondern aus der Gefahr des Versinkens ergibt.

Abstürze sind auch möglich in Gruben, Gräben und Schächten.

Wo und wann müssen Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz von Personen ergriffen werden?

Die folgende Abbildung verdeutlicht, ab welchen Absturzhöhen Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen gem. der Unfallverhütungsvorschrift BGV C22 "Bauarbeiten" zwingend vorgeschrieben sind. Unabhängig davon sollte im konkreten Fall immer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Bild 1-2: Erforderliche Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen

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1.2 Grundsätzliches zu persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA gA)

Wann dürfen PSA gegen Absturz eingesetzt werden?

An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch kollektiv wirkende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen oder technische Maßnahmen wie die Verwendung von Seitenschutz, Fangnetzen oder Fanggerüsten) nicht beseitigt werden kann, darf Anseilschutz als individuelle Maßnahme eingesetzt werden.

Beachte!
Von allen denkbaren Maßnahmen zur Verhinderung eines Absturzes ist der Anseilschutz die schlechteste. Aber es ist eine wirksame Maßnahme.
Keine Maßnahme ist auch keine Lösung.

Bild 1-3: Rangfolge der Maßnahmen

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Wer legt den Einsatz von PSA gegen Absturz fest?

Die Unternehmer ermitteln durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, welches Arbeitsverfahren die geringsten Gefährdungen mit sich bringt und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Es ist stets die Schutzmaßnahme auszuwählen, welche die größte Schutzwirkung hat (Bild 1-3).

Bei der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz legt der Unternehmer oder der verantwortliche Vorgesetzte die Anschlageinrichtungen fest und gewährleistet durch Überwachung, dass der Anseilschutz bestimmungsgemäß benutzt wird.

Bild 1-4: Übersicht "Persönliche Absturzschutzausrüstung" (nach EN 363)

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Beachte!
Bei allen Einsatzzwecken ist die Gebrauchsanleitung/Betriebsanweisung zu beachten sowie eine Gefährdungsermittlung vor Benutzung durchzuführen.

Was versteht man unter "Persönlicher Absturzschutzausrüstung"?

In der Normung (siehe auch Abschnitt 10.4) werden die Begriffe "Persönliche Absturzschutzausrüstung", "Auffangsysteme", "Haltesysteme", "Arbeitsplatzpositionierung" usw. verwendet. Auch der Begriff "Anseilschutz" ist in der Praxis weit verbreitet und wird in den Unfallverhütungsvorschriften verwendet.

Im Bild 1-4 ist eine Übersicht entsprechend EN 363 dargestellt.

Systeme für seilunterstützten Zugang nehmen eine Sonderstellung ein. Diese Systeme werden in weiten Teilen in Anlehnung an den Bergsport eingesetzt. Ihr Einsatz bedarf einer besonders intensiven Ausbildung der Benutzer und erfordert ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Ausrüstungen für seilunterstützten Zugang und zur Arbeitsplatzpositionierung müssen besonderen ergonomischen Anforderungen genügen, weil der Benutzer während des Einsatzes ständig durch das System gehalten wird.

Um den Eindruck zu vermeiden, dass die Lektüre dieser Broschüre zum Einsatz von Systemen für seilunterstützten Zugang befähigt, werden diese Systeme hier nur am Rande behandelt.

Rückhaltesysteme verhindern den Absturz dadurch, dass die Bewegungsfreiheit der Benutzer durch Anseilen so eingeschränkt wird, dass die Absturzkante nicht erreicht werden kann. Auch auf solche Systeme soll im Weiteren nicht näher eingegangen werden.

Bild 1-5: Seilunterstützter Zugang (Foto: Bornack)

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1.3 Allgemeines über den Umgang mit PSA gegen Absturz

Es sind die von den Herstellern gegebenen Hinweise in der Gebrauchsanleitung zu beachten.

Die PSA ist bestimmungsgemäß zu benutzen und die Beschäftigten sollen pfleglich damit umgehen.

Alle Bestandteile der Systeme dürfen keinen Einflüssen ausgesetzt sein, die den sicheren Zustand beeinträchtigen können.

Bild 1-6: Muster einer Gebrauchsanleitung (siehe Anhang 4) [Bornack]

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Solche Einflüsse sind z.B.

Zum pfleglichen Umgang gehört aber auch, dass Auffanggurte, Verbindungsmittel u. a. Systembestandteile nicht zusammen mit Werkzeug/Material usw. aufbewahrt werden

Beachte!
Der missbräuchliche Einsatz von Systembestandteilen der PSA, z.B. als Anschlagmittel, ist strikt untersagt.

Sind PSA gegen Absturz zu kennzeichnen?

PSA müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein muss (Bild 1-7).

Jeder lösbare Bestandteil der Auffangsysteme muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Diese Kennzeichnung enthält mindestens folgende Angaben:

Bild 1-7: Beispiel einer vollständigen Kennzeichnung von PSA gegen Absturz (Fa. Skylotec)

Wie sind PSA gegen Absturz aufzubewahren?

Die Gebrauchsanleitung der Hersteller enthält dazu die erforderlichen Hinweise, die unbedingt zu beachten sind.

So sollen die Bestandteile der Schutzausrüstung aus Kunstfasern nicht unmittelbar der Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden und sind insgesamt vor Wärmequellen zu schützen. Die Lagerung soll hängend (Bild 1-8) in einem trockenen und nicht zu warmen Raum erfolgen. Eine Einwirkung aggressiver Stoffe (siehe auch "Umgang mit PSA") ist unbedingt zu vermeiden.

Bei einigen Ausrüstungen werden entsprechende Behältnisse mitgeliefert (Bild 1-9).

Wie ist eine sachgerechte Pflege durchzuführen?

Die Pflege der PSA gegen Absturz ist nach Angabe der Hersteller durchzuführen.

Eine regelmäßige Reinigung mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B. spezielle Industriereiniger) erhöht die Gebrauchsdauer.

Bild 1-8: Sachgemäße Lagerung und Aufbewahrung, Beispiel 1

Bild 1-9: Sachgemäße Lagerung und Aufbewahrung, Beispiel 2 [Foto: Sperian Fall Protection]

1.4 Kurzinformationen zum Einsatz von PSA gegen Absturz

Allgemeines Der missbräuchliche Einsatz von PSA gegen Absturz sowie deren Systembestandteilen, z.B. als Anschlagmittel, ist untersagt. [ ]
Ein richtig ausgewähltes und funktionierendes Auffangsystem verhindert nicht den Absturz. Es lindert aber, wenn es richtig verwendet wird, die Folgen des Sturzes. [ ]
Ist die Möglichkeit eines Absturzes nicht auszuschließen, sind immer Auffangsysteme einzusetzen. [ ]
Grundlage dazu ist die konkrete Gefährdungsbeurteilung. [ ]
Unterweisung Vor dem Einsatz sind die Inhalte der Benutzerinformationen der Hersteller, den Beschäftigten im Rahmen von besonderen Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. [ ]
Die Wirksamkeit der bei der Unterweisung festgelegten Maßnahmen ist konsequent zu kontrollieren. [ ]
Einsatz von PSA gegen Absturz Gebrauchsanleitung und Betriebsanweisung beachten. [ ]
Falldämpfer bei Erfordernis einsetzen! [ ]
Der Vorgesetzte legt die Anschlagpunkte fest, unterweist die Beschäftigten und kontrolliert die bestimmungsgemäße Benutzung (gemäß Gebrauchsanleitung) der PSA. [ ]
Nur geprüfte PSA gegen Absturz verwenden (Herstellerzeichen/CE-Prüfzeichen). [ ]
Jeder geprüfte und zugelassene Gurt ist der richtige - wenn er an der richtigen Stelle zum richtigen Zweck eingesetzt wird. [ ]
In Systemen dürfen nur aufeinander abgestimmte Teile verwendet werden. Füge nur zusammen, was zusammengehört. [ ]
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entfällt die Haftung des Herstellers. [ ]
Prüfung, Wartung, Instandhaltung Vor jeder Benutzung der PSA gegen Absturz Sichtprüfung durchführen. [ ]
Mindestens einmal jährlich und bei Bedarf PSA gegen Absturz durch Sachkundigen prüfen lassen. [ ]
Beschädigte und durch Absturz beanspruchte PSA nicht benutzen, aussondern! [ ]
Wartung der PSA gegen Absturz durch damit vertraute Personen. [ ]
Geräte oder Teile von PSA gegen Absturz dürfen nur vom Hersteller oder von autorisierten Personen instand gesetzt werden. [ ]
Ablegereife:
Verbindungsmittel: 4 bis 6 Jahre
Auffanggurte: 6 bis 8 Jahre (Zeiträume gelten auch für nicht genutzte PSA gegen Absturz) nach Angaben durch den Hersteller
[ ]
Rettung und Erste Hilfe Die Rettungsmaßnahmen müssen durch geschulte Beschäftigte und geeignetes Gerät gewährleistet werden, wenn sie zum Erfolg führen sollen! Diese Maßnahmen sind bei Planungsbeginn zu beachten. [ ]
Es ist wichtig, dass Ersthelfer mit der Person in Kontakt bleiben und diese auffordern, die Gliedmaßen zu bewegen. [ ]
Nach erfolgter Rettung aus der Hängelage den Abgestürzten nicht flach lagern. [ _]
Beim Eintreffen des Notarztes ist unbedingt auf den Umstand eines Absturzes hinzuweisen! [ ]


In den nachfolgenden Abschnitten wird auf die einzelnen Punkte näher eingegangen!

2. Auswahl und Einsatz von PSA gegen Absturz

Bei der Auswahl und dem Einsatz von PSA gegen Absturz werden Einzelteile oder Teilsysteme zu funktionsfähigen Systemen zusammengesetzt. Nur wenn alle Teile eines Systems aufeinander abgestimmt, an der richtigen Stelle eingebaut und voll funktionsfähig sind, bietet das gesamte System die vom Hersteller garantierte Sicherheit. Dies ist auch die Voraussetzung für die tätigkeits- und ortsbezogene Gefährdungsbeurteilung durch die Anwender.

2.1 Auf das System kommt es an!

Alle Prüfungen, die durch anerkannte Prüfstellen vor dem Inverkehrbringen durchgeführt werden, beziehen sich auf die bestimmungsgemäße Verwendung.

Alle Systeme dürfen nur so benutzt werden, wie der Hersteller es in der Gebrauchsanleitung beschrieben hat. Jede andere Form der Benutzung kann die Funktion des Systems negativ beeinflussen.

Beachte!
Sorgfalt ist oberstes Gebot. PSA gegen Absturz schützt vor schwersten Verletzungen, bleibenden Gesundheitsschäden oder dem Tod!

Was versteht man unter einem Auffangsystem und welche Aufgaben hat es?

Das Auffangsystem hindert die Benutzer nicht daran, Bereiche zu erreichen, wo Absturzgefahr besteht und verhindert auch nicht den freien Fall.

Es ist ein persönliches Absturzschutzsystem, das die während des Auffangvorganges auf den Körper der Benutzer wirkende Fangstoßkraft begrenzt und besteht aus dem Auffanggurt und Einzelteilen, die eine Verbindung zum Anschlagpunkt schaffen.

Die Aufgabe besteht darin, abstürzende Personen sicher aufzufangen, die Fallstrecke zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Benutzer nach dem Auffangvorgang vom System sicher gehalten werden.

Beachte!
Das Auffangsystem verhindert nicht den Absturz, sondern, bestimmungsgemäß eingesetzt, mildert es die Folgen des Absturzes!

Das Auffangsystem muss so zusammengestellt werden, dass verhindert wird, dass die Benutzer auf den Boden, eine bauliche Konstruktion oder ein Hindernis prallen.

Es ist zu beachten, die einzelnen Bestandteile des Auffangsystems so aufeinander abzustimmen, dass sie sich nicht gegenseitig in ihrer Funktion negativ beeinflussen.

Welchen Zweck erfüllt ein Rückhaltesystem?

Rückhaltesysteme sind PSA, die aus einem Haltegurt und einem Verbindungsmittel bestehen und Personen daran hindern, in Bereiche zu gelangen, in denen das Risiko eines Absturzes besteht.

Beachte!
Ist die Möglichkeit eines Absturzes nicht auszuschließen, sind immer Auffangsysteme einzusetzen.

2.2 Erst Gurten ...

Welcher Gurt für welchen Zweck?

Die Hersteller von PSA gegen Absturz bieten eine große Anzahl verschiedener Auffanggurte und Haltegurte sowie Kombinationen aus beiden Gurten an.

Beachte!
Jeder geprüfte und zugelassene Gurt ist der richtige, wenn er an der richtigen Stelle zum richtigen Zweck eingesetzt wird.

Ob ein Gurt z.B. besonderen ergonomischen Ansprüchen genügen muss und einen besonderen Tragekomfort bieten soll, ist abhängig davon, wie oft und wie lange der Gurt getragen wird.

Weitere Gesichtspunkte bei der Auswahl des Gurtes können z.B. Umgebungsbedingungen, wie große Hitze oder aggressive Einwirkungen am Einsatzort, sein.

Zusatzausstattungen, wie besondere Ösen (z.B. zusätzliche Fangösen, Steigschutzösen oder Trageösen für Taschen) sind sinnvoll, wenn die Art der Verwendung sie erforderlich machen (Bild 2-1)

Bild 2-1: Auffanggurt [Foto: Bornack]

Auffanggurte können in Kleidungsstücke integriert sein. Das kann z.B. dann zweckmäßig sein, wenn der Gurt ständig und zwangsläufig mitgeführt werden muss (Bilder 2-2 und 2-3).

Die farbliche Gestaltung der Gurte bleibt im Wesentlichen den Herstellern überlassen. Allerdings muss zur Erleichterung der Sichtprüfung das Nähgarn eine andere Farbe als das Gurtband haben.

Bild 2-2: Warnweste mit Auffanggurt [Foto: SpanSet]

Bild 2-3: Auffang-/Rettungsgurt mit wasserdichter, öl- und fettbeständiger Hose und integrierten Sicherheitsstiefeln [Foto: M·A·S]

Bild 2-4: Kennzeichnung Auffangöse [Foto: Artex]

2.3 Kein System für alle Fälle, aber für jeden Fall ein System!

Wie funktionieren Auffangsysteme mit Falldämpfer und wann werden sie eingesetzt?

Auffangsysteme mit Falldämpfer bestehen aus einem Auffanggurt, einem Falldämpfer und einem Verbindungsmittel, welches an einem Anschlagpunkt befestigt wird.

Dem Falldämpfer kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Er hat die Aufgabe, die Fangstoßkraft (Bild 2-5) aufzunehmen und in Bremskraft umzuwandeln.

Bild 2-5: Darstellung der Fangstoßkraft

Dies bewirkt, dass der Absturz abgebremst und durch den damit eingeleiteten Bremsweg das Verletzungsrisiko erheblich minimiert wird (Bild 2-6).

Beachte!
Je größer der Fallweg, desto länger der Bremsweg.

Bild 2-6: Fallversuch mit Prüftorso

Die Minimierung des Fangstoßes wird bei den Reibungsfalldämpfern oder auch Labyrinthfalldämpfern (Bilder 2-7 und 2-8) erreicht, indem das nicht tragende Seilende durch eine verengte Stelle in der Seilführung ("Labyrinth") des Verbindungselementes gezogen wird. Im Anwendungsspektrum haben die Reibungsfalldämpfer an Bedeutung verloren. Es dominieren die Bandfalldämpfer oder neu entwickelte Energie absorbierende Dämpfungselemente.

Bei den Bandfalldämpfern oder auch Aufreißfalldämpfern (Bild 2-9) wird die Webstelle, die das zusammengefaltete Gurtband zusammenhält, aufgerissen.

Die Länge des Bremsweges, einschließlich der auftretenden Seildehnung, ist in beiden Fällen auf 1,75 m begrenzt.

Bild 2-7: Reibungsfalldämpfer mit Verbindungsmittel

Bild 2-8: Verbindungsmittel mit Labyrinth, Falldämpfergehäuse geschlossen und geöffnet

Bild 2-9: Bandfalldämpfer unbenutzt und beansprucht

Bild 2-10: Y-Verbindungsmittel mit ingegriertem Bandfalldämpfer [Foto: Preising]

Ein weiterer Bestandteil dieses Systems ist das Verbindungsmittel. Bei dem Verbindungsmittel (Bild 2-11 und Bild 2-12) in einem Auffangsystem mit Falldämpfer handelt es sich meist um ein Chemiefaserseil oder Gurtband, welches mit Verbindungselementen, z.B. Karabinerhaken, Ösen u. Ä., ausgestattet ist. Das Verbindungsmittel kann mit dem Falldämpfer und/oder Auffanggurt fest verbunden sein oder als einzelner Bestandteil vorliegen.

Bild 2-11: Verbindungsmittel mit Reibungsfalldämpfer

Die Länge des Verbindungsmittels darf einschließlich der Verbindungselemente und Falldämpfer 2,0 m nicht überschreiten. Das Verbindungsmittel ist nur an den dafür vorgesehenen Auffangösen am Auffanggurt zu befestigen.

Für bestimmte Einsatzzwecke wurden 2-strängige Verbindungsmittel (auch Y-Verbindungsmittel genannt) entwickelt.

Bild 2-12: Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer

Bild 2-13 Freiraum unterhalb des Benutzers

Dadurch ist z.B. beim Arbeiten in Stahlkonstruktionsteilen gewährleistet, dass die Beschäftigten auch bei Positionswechsel immer gesichert arbeiten können (siehe Bild 2-10 und Bild 2-19).

Bei der Auswahl des Anschlagpunktes muss darauf geachtet werden, dass die bei einem Absturz auftretenden Kräfte sicher aufgenommen und weitergeleitet werden. Dies bedeutet einerseits, dass das Verbindungsmittel sicher gehalten wird, sich also z.B. nicht vom Befestigungspunkt lösen kann und andererseits, dass die Tragfähigkeit des Anschlagpunktes ausreichend bemessen ist.

Ein weiteres Kriterium für die Auswahl des Anschlagpunktes ist die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers (Bild 2-13).

Die notwendigen Angaben hierzu können den Gebrauchsanleitungen der Hersteller entnommen werden.

Berücksichtigt wird dabei

Der Anschlagpunkt sollte in jedem Fall möglichst oberhalb des Benutzers gewählt werden. Je geringer der freie, ungedämpfte Fall ist, desto geringer sind die auftretenden Energien. Der Bremsweg wird kürzer und der Freiraum unterhalb des Benutzers kann kleiner sein.

Bild 2-14: Anschlagpunkt auf einem Flachdach

Als Anschlagpunkte (Bilder 2-14 und 2-15) kommen beispielsweise

Die Tragfähigkeit ergibt sich aus statischen Berechnungen oder Tragfähigkeitsangaben auf der Konstruktion.

Bild 2-15: Ösenschrauben als Anschlagpunkte [Foto: Zin Co]

Bild 2-16: Anschlageinrichtung an einem beweglichen Anschlagpunkt, Beispiel 1 [Foto: Bornack]

Darüber hinaus können Anschlagpunkte auch Teile von Anschlageinrichtungen (Bilder 2-16 bis 2-18) sein. Solche Anschlageinrichtungen können in der Regel bei den Herstellern von PSA gegen Absturz bezogen werden. Sie sind teilweise fest eingebaut oder werden bei Bedarf an- oder aufgebaut.

Auffangsysteme mit Falldämpfern finden in der Praxis häufig Anwendung. Sie schränken jedoch die Bewegungsfreiheit der Benutzer durch die Begrenzung der Länge des Verbindungsmittels ein. Daher werden sie vorzugsweise dort eingesetzt, wo Arbeiten stationär durchgeführt werden.

Bild 2-17: Anschlageinrichtung mit einem beweglichen Anschlagpunkt, Beispiel 2 [Foto: Söll Sperian]

Bild 2-18: Anschlageinrichtung als horizontale Führung [Foto: Zin Co]

Sind entsprechende Anschlagmöglichkeiten vorhanden, können sie auch zum Überwinden von Entfernungen unter Absturzgefahr genutzt werden. Hierbei kann auch die Verwendung von zwei Verbindungsmitteln mit Falldämpfer, die wechselweise genutzt werden, sinnvoll sein (Bild 2-19).

Bild 2-19: Anwendungsbeispiel [Grafik: Krah-Petzl]

Wann werden Auffangsysteme mit Höhensicherungsgeräten eingesetzt und was ist dabei zu beachten?

Höhensicherungsgeräte sind Auffanggeräte, die mit einem einziehbaren Verbindungsmittel ausgestattet sind. Das Verbindungsmittel wird durch eine im Gerät befindliche Feder automatisch gespannt und eingezogen. Dadurch entfällt das Problem der Schlaffseilbildung. Im Falle eines Absturzes blockiert der Abrollmechanismus. Zusätzlich sind die Geräte mit einem Energie absorbierenden Einzelteil ausgestattet, welches die Funktion eines Falldämpfers hat.

Das Energie absorbierende Einzelteil ist meistens im Gerät eingebaut. Es darf jedoch z.B. aus Gründen der Platzeinsparung auch im Verbindungsmittel integriert sein. Die Verwendung eines zusätzlichen Falldämpfers ist nicht zulässig, da dieser die einwandfreie Funktion des Höhensicherungsgerätes beeinträchtigen kann.

Das Verbindungsmittel besteht in den meisten Fällen aus einem Gurtband (Bild 2-20) oder einem Drahtseil (Bild 2-21). Die Entscheidung, welches Verbindungsmittel gewählt wird, ist abhängig vom geplanten Einsatz.

Gurtbänder sind leichter und beweglicher, wogegen Drahtseile schwerer, aber dafür unempfindlicher gegen mechanische Beschädigungen, widerstandsfähiger gegen aggressive Medien sind und keinem Alterungsprozess durch UV-Strahlung unterliegen.

Bild 2-20: Höhensicherungsgerät mit Gurtband
[Foto: Honeywell-Falcon]
Bild 2-21: Höhensicherungsgerät mit Drahtseil
[Foto: Preising]


Die Hersteller bieten Höhensicherungsgeräte mit unterschiedlich langen Verbindungsmitteln an (meist zwischen 2,5 m und 30 m).

Dabei sollte beachtet werden, dass mit zunehmender Länge des Verbindungsmittels die Geräte größer und schwerer und damit auch unhandlicher werden (Bild 2-22).

Bild 2-22: Höhensicherungsgerät mit Kurzbetriebsanleitung

Bild 2-23: Höhensicherungsgerät mit Rettungsfunktion [Foto: IKAR]

Höhensicherungsgeräte mit Rettungsfunktion verfügen zusätzlich über eine Winde, mit der Personen nach einem Absturz hochgezogen oder abgelassen werden können (Bild 2-23).

Die Vorteile der Höhensicherungsgeräte liegen darin, dass dem Benutzer ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit und ein relativ großer Aktionsradius zur Verfügung steht (Bild 2-24).

Bild 2-24: Höhensicherungsgerät im Einsatz

Zusätzlich ist der erforderliche Freiraum unterhalb des Benutzers geringer, da die Fallhöhe durch das Gerät begrenzt ist (Bild 2-25).

Bild 2-25: Freiraum unterhalb des Benutzers

Bei der Verwendung von Höhensicherungsgeräten muss das Verbindungsmittel in die Auffangöse des Auffanggurtes eingehängt werden. Um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten, soll der Anschlagpunkt möglichst senkrecht oberhalb des Benutzers liegen. Sind andere Einsatzformen erlaubt, wird dieses vom Hersteller in der Gebrauchsanleitung und auf dem Gerät ausdrücklich angegeben. Wichtig ist, dass Höhensicherungsgeräte niemals über Medien eingesetzt werden dürfen, in denen man versinken kann. Dies können z.B. Flüssigkeiten oder Schüttgüter in Silos sein. Durch das langsame Einsinken löst der Blockiermechanismus der Geräte nicht aus und es besteht keine Schutzfunktion.

Beachte!
Höhensicherungsgeräte niemals an, auf oder über Stoffen einsetzen, in denen man versinken kann.

Welche Auffangsysteme können als Steigschutzeinrichtung und zum Überbrücken von Höhenunterschieden eingesetzt werden?

Zum Überbrücken von Höhenunterschieden werden Systeme mit mitlaufenden Auffanggeräten eingesetzt. Das mitlaufende Auffanggerät ist an einer Führung befestigt und begleitet den Benutzer während der Auf- und Abwärtsbewegung. Im Falle eines Absturzes blockiert das Gerät automatisch.

Es werden zwei Systeme unterschieden:

a) Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung

Solche Systeme haben eine Schiene (Bild 2-26) oder ein gespanntes Drahtseil als Führung und werden an ortsfesten Leitergängen als Steigschutzeinrichtung eingesetzt. Der Abstand zwischen der Führungsschiene und der Steigschutzöse des Auffanggurtes wird vom Hersteller vorgegeben. Er ist so kurz zu bemessen, dass der Benutzer durch Zurücklehnen die Blockierung des Läufers lösen kann und gleichzeitig muss er groß genug sein, damit genügend Bewegungsfreiheit für die Beine vorhanden ist.

Ein Falldämpfer ist hier aufgrund der geringen möglichen Absturzhöhe nicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt aber Hersteller, die solche Auffanggeräte mit Dämpfungselementen ausstatten.

Steigschutzeinrichtungen können mit Weichen an den Übergängen von vertikalen zu horizontalen Führungen ausgestattet sein (Bild 2-29).

Bild 2-26: Mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung [Fotos: HACA Leitern]

Bild 2-27: Motorisch angetriebene Aufstiegshilfe zum ermüdungsfreien Überbrücken großer Höhenunterschiede [Foto: Highstep Sytems]

Bild 2-28: Die Länge des Verbindungsmittels (Steigschutzöse - Vorderkante Schiene) wird vom Hersteller festgelegt. [Foto: Söll Sperian]

b) Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung

Bei nicht ortsfesten Leitergängen oder Steigeisengängen bietet sich die Verwendung von beweglichen Führungen an. Sie bestehen aus einem Chemiefaserseil (Bild 2-30) oder Drahtseil, das nur am oberen Ende an einem Anschlagpunkt befestigt ist.

Bild 2-29: Weiche in der festen Führung eines mitlaufenden Auffanggerätes Bild 2-30: Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung mit Bandfalldämpfer


Um Schlaffseilbildung zu verhindern und ein einwandfreies Mitlaufen des Auffanggerätes zu gewährleisten, sollte das Seil auch am unteren Ende befestigt oder mit einem Gewicht beschwert werden.

Im System "mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung" beträgt die Länge des Verbindungsmittels max. 1,0 m. Zur Begrenzung der Fangstoßkraft ist in den meisten Fällen ein Falldämpfer bzw. ein Energie absorbierendes Einzelteil im System integriert. Hier ist die bestimmungsgemäße Benutzung von besonderer Bedeutung (Keine eigenmächtige Verlängerung des Verbindungsmittels!).

Die Hersteller von PSA gegen Absturz bieten auch mitlaufende Auffanggeräte an, bei denen die Falldämpfung durch das Zusammenwirken des Auffanggerätes mit dem Seil erreicht wird (z.B. durch Klemmringe).

Da solche Geräte im Belastungsfall ein Stück auf der beweglichen Führung rutschen, befindet sich an der Führung eine Markierung, welche die nutzbare Seillänge einschränkt und für ausreichenden Bremsweg sorgt (Bild 2-32).

Bild 2-31: Mitlaufendes Auffanggerät mit integrierter Seilbremse. Unter Zugbelastung klemmt die Seilbremse und begrenzt den Fangstoß auf weniger als 6,0 kN. Ein zusätzlicher Falldämpfer wird nicht benötigt [Fotos: Bornack]

Bild 2-32: Mitlaufendes Auffanggerät Kennzeichnung

Bei der Verwendung einer beweglichen Führung muss darauf geachtet werden, dass das Verbindungsmittel in die Fangöse des Auffanggurtes eingehängt wird (Bild 2-36).

Da die mitlaufenden Auffanggeräte zum Teil lösbar mit der beweglichen Führung verbunden sind und sie nur in einer Richtung korrekt arbeiten, muss auf die Wirkrichtung geachtet werden.

Die richtige Funktionsrichtung ist auf den Geräten eindeutig und deutlich sichtbar gekennzeichnet.

Beachte!
Bei Auffanggeräten unbedingt die Funktionsrichtung beachten.

Nicht jedes Gerät ist mit jedem Seil kompatibel, deshalb muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Seil und das Gerät zusammenpassen. An den Geräten befinden sich entsprechende Hinweise (Bild 2-33).

Es besteht aber auch die Möglichkeit, Geräte und Seile anzuschaffen, die unlösbar miteinander verbunden sind. Dann sind Verwechslungen von vornherein ausgeschlossen.

Beachte!
Immer das passende Seil für das Auffanggerät verwenden.

Bild 2-33: Kennzeichnung am mitlaufenden Auffanggerät auf Chemiefaserseil

Bild 2-34: Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung [Foto: Preising]

Einsatz von Haltesystemen und Arbeitsplatzpositionierung

Haltesysteme bestehen aus Haltegurten, die mit (Gurt-)Bändern den Körper umschließen. Sie bewahren im Zusammenspiel mit den Verbindungsmitteln Personen vor dem Abstürzen oder Abrutschen.

Das Haltesystem soll ein möglichst gefährdungs- und belastungsarmes Arbeiten ermöglichen. Da das Haltesystem den Benutzer während der Arbeit unter Umständen über einen längeren Zeitraum in der Höhe halten muss, kommt der ergonomischen Gestaltung eine besondere Bedeutung zu (Bild 2-37).

Alle vermeidbaren Gefährdungen und Belastungen müssen ausgeschlossen werden. Daher soll es möglich sein, das System an die wechselnden Einsatzbedingungen anzupassen.

Gegen das Benutzen von Haltegurten bestehen keine Bedenken, wenn das Verbindungsmittel um den Anschlagpunkt geführt oder geschlungen wird, sodass eine 2-strängige Belastung gegeben und ein freies Hängen im Gurt ausgeschlossen ist.

Kann ein Absturz am Arbeitsplatz oder während des Zuganges nicht vollkommen ausgeschlossen werden, müssen Haltesysteme mit Auffangsystemen kombiniert werden. Eine Kombination aus Haltegurt und Auffang- bzw. Rettungsgurt bietet darüber hinaus die Möglichkeit, den Benutzer bei Bedarf zu retten und während des Rettungsvorganges sicher zu halten.

Das Arbeitsplatzpositionierungssystem ermöglicht dem Benutzer, seine Tätigkeit in einer Position, bei der er seinen Halt durch Hineinlehnen in das System oder Hängen im System erhält, so auszuführen, dass ein freier Fall verhindert wird (Bilder 2-35 und 2-37).

Bild 2-35: Zugangs- und Positionierungsverfahren [Foto: Bornack]


Beachte!
Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen sind Arbeitsverfahren, die immer nur in Verbindung mit PSA gegen Absturz verwendet werden dürfen.

Bild 2-36: Haltegurt mit in der Länge verstellbarem Verbindungsmittel [Grafik: Krah-Petzl]

Bild 2-37: Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung, kombiniert mit Positionierungssystem [Grafik: Krah-Petzl]

Rückhaltesysteme

Ein richtig verwendetes Rückhaltesystem schränkt den Bewegungsbereich der Benutzer ein, so dass sie daran gehindert werden, Bereiche mit Absturzgefahr zu erreichen. Es ist weder dafür vorgesehen, Stürze aufzufangen (Absturzschutzsystem), noch den Benutzer während seiner Tätigkeit zu halten (Arbeitsplatzpositionierungssystem).

Es ist besonders zu beachten, dass bei einer Schlaffseilbildung die Wirksamkeit des gesamten Rückhaltesystems unter Umständen nicht mehr gegeben ist.

Dann kann eine unmittelbare Absturzgefahr durch das Erreichen der Absturzkante drohen (siehe Bild 2-38).

Das Verbindungsmittel muss stets kürzer als die Entfernung zur Absturzkante sein. Dies kann z.B. durch die korrekte Einstellung des mitlaufenden Auffanggerätes (früher: Seilkürzer) erreicht werden.

Bild 2-38: Person mit Rückhaltesystem

3. Die Gefährdungsbeurteilung

Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996 wurden Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen je nach Tätigkeiten zu ermitteln, diese zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Was ist beim Einsatz von persönlicher Absturzschutzausrüstung grundsätzlich zu beachten?

Wie bereits ausgeführt, müssen Unternehmer zuerst prüfen, ob der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gerechtfertigt ist oder z.B. kollektiv wirkende technische Maßnahmen gegen Absturz realisierbar sind.

Die persönliche Absturzschutzausrüstung soll vor tödlichen Gefahren schützen!

Deshalb ist die bestimmungsgemäße Verwendung, wie

entsprechend der Gebrauchsanleitung der Hersteller und der Betriebsanweisung des Unternehmers unbedingt zu gewährleisten.

In den staatlichen Vorschriften und den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken werden Arbeitgeber bzw. Unternehmer für die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen verantwortlich gemacht. So zählt der Einsatz von Auffangsystemen als "gefährliche Arbeit", die bei der Gefährdungsbeurteilung und einer Risikobeurteilung besonders zu berücksichtigen ist.

Unternehmer müssen auch geeignete Vorgesetzte benennen, die auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen festlegen und kontrollieren sowie die Beschäftigten befähigen, die erforderliche PSA bestimmungsgemäß zu benutzen.

Im Anhang 1 werden Vorschläge zur Gefährdungsermittlung und Risikobewertung aufgezeigt.

Wie lässt sich eine Gefährdungsbeurteilung praktisch durchführen?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber nicht nur zur Beurteilung der Gefährdungen, sondern auch zur Dokumentation der Ergebnisse.

Im § 2 der PSA-Benutzungsverordnung haben Unternehmer eine Bewertung der zur Auswahl stehenden Ausrüstungen vorzunehmen, um festzustellen, ob diese

Zur Erleichterung dieser Verpflichtungen stellt die Berufsgenossenschaft Holz und Metall den Betrieben eine Reihe von Hilfsmitteln zur Verfügung (Bild 3-1).

Bild 3-1: Hilfsmittel zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung

Bild 3-2: Schematische Darstellung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Wie bereits im ersten Abschnitt grundsätzlich ausgeführt, ist vor Einsatz der PSA gegen Absturz Rang und Reihenfolge möglicher Schutzmaßnahmen zu beachten. Anhang 2 enthält einen Vorschlag für den Vorgesetzten zum systematischen Vorgehen, der einen Einsatz der PSA begründet.

Weiterhin ist eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen, die auch für die Auswahl eines geeigneten Systems ausschlaggebend ist.

Die nachfolgenden Punkte sollen Ihnen bei der Ermittlung der möglichen Gefährdungen durch die Arbeitsaufgabe und Arbeitsumgebung Hilfestellung geben.

Aber auch der Einsatz der PSA selbst kann zu Gefährdungen für den Benutzer führen. Entscheidend ist immer die konkrete Situation vor Ort.

Prüfen Sie:

Bei der Auswahl der PSA gegen Absturz bzw. der Auffangsysteme, deren Kernstück der Auffanggurt ist, sollte sorgfältig vorgegangen werden. Die PSA können letztlich nur dann wirksamen Schutz bieten, wenn sie bestimmungsgemäß angewendet werden. Hilfestellung bieten hier Produktauswahltabellen von namhaften Herstellern, die auch beispielhafte Lösungen anbieten.

Nach Ermittlung der Gefährdungen werden die erforderlichen Maßnahmen getroffen sowie die Mechanismen für geeignete Wirksamkeitskontrollen festgelegt.

Die Dokumentation kann formlos erfolgen oder mittels Formblättern, die auch für andere Tätigkeiten Verwendung finden (siehe Anhang 3).

Bild 3-3: Beispiel einer Produktauswahltabelle (Fa. Bornack)

4. Gebrauchsanleitung, Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Für den sachgerechten Umgang bzw. die sachgerechte Anwendung von PSA gegen Absturz sind Gebrauchsanleitung, Betriebsanweisung sowie die Unterweisung der Beschäftigten zwingend erforderlich.

Warum ist die Gebrauchsanleitung erforderlich?

Für Beschäftigte, die PSA gegen Absturz benutzen, ist es wichtig, dass sie schriftliche Anweisungen zur Verfügung gestellt bekommen.

Aus diesen soll erkennbar sein, wie diese PSA sachgerecht benutzt und gepflegt werden.

Welche Anforderungen muss die Gebrauchsanleitung erfüllen?

Gebrauchsanleitungen müssen verständlich (in der Amtssprache des Anwenderlandes), eindeutig, gut lesbar und ausführlich sowie erforderlichenfalls durch Skizzen ergänzt sein.

Damit soll gewährleistet werden, dass man die PSA gegen Absturz sachgerecht und gefährdungsfrei anwenden kann (siehe Anhang 4).

Welche Aussagen muss die Gebrauchsanleitung enthalten?

Sie muss enthalten:

Mit der Gebrauchsanleitung wenden sich Hersteller/Lieferanten an die späteren Nutzer. Sie zeigen die Belange auf, die ihr Produkt betreffen und die von den Anwendern für eine sichere Benutzung zu beachten sind.

Muss die Gebrauchsanleitung bei den Benutzern vorliegen?

Ja, die Benutzer müssen die Gebrauchsanleitung (oder Kopie) am Einsatzort einsehen können.

Muss eine Betriebsanweisung erstellt werden?

Ja, für die betriebliche Anwendung, die Einsatzart und die Pflege der PSA gegen Absturz haben Unternehmer unter Beachtung der Gebrauchsanleitung des Herstellers eine Betriebsanweisung zu erarbeiten.

Welche Angaben muss die Betriebsanweisung enthalten?

Die Betriebsanweisung sollte mindestens enthalten: Angaben

Die Betriebsanweisung ersetzt nicht die Gebrauchsanleitung, sondern präzisiert sie.

Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung und dem betrieblichen Einsatz bzw. den betrieblichen Bedingungen konkretisiert sie die Anwendungskriterien (siehe Anhang 5).

Ist eine Unterweisung erforderlich?

Unternehmer oder ihre Beauftragten haben den Beschäftigten auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung die Inhalte der Gebrauchsanleitung und Betriebsanweisung im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Die Unterweisung enthält Anweisungen und Erläuterungen.

Sie ist eine Methode zur Vermittlung von

Die Unterweisung ist ein Mittel, um die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, die zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

Welche Anforderungen werden an die Mitarbeiter gestellt?

Für die Personalauswahl sind die Unternehmer verantwortlich. Als Benutzer von PSA gegen Absturz kommen nur geeignete Personen infrage.

Benutzer sind unterwiesene und beauftragte Personen, die mit den Einsatzbedingungen, den möglichen Gefährdungen bei der Arbeit mit PSA gegen Absturz vertraut sind und den bestimmungsgemäßen Einsatz der PSA gegen Absturz gewährleisten

Sie müssen deshalb folgende Voraussetzungen erfüllen:

Was und wie sollte unterwiesen werden?

Die Unternehmer oder ihre Beauftragten erläutern anhand der Gebrauchsanleitung und der Betriebsanweisung den Umgang mit den persönlichen Schutzausrüstungen.

Die Unterweisenden führen dem Benutzerkreis das sachgerechte Anlegen der PSA vor und lassen die Beschäftigten selbst das Anlegen unter Aufsicht üben.

Sie geben Erläuterungen zur sachgemäßen Lagerung und Aufbewahrung und zeigen an Beispielen auf, bei welchen Mängeln die PSA gegen Absturz nicht weiterverwendet werden dürfen und den Sachkundigen für PSA gegen Absturz zur Prüfung übergeben werden müssen.

Weiterhin gehen die Unterweisenden auf besondere Schwerpunkte ein, die sich bei der Gefährdungsermittlung als bedeutsam ergeben haben.

Beachte!
Die Wirksamkeit der bei der Unterweisung festgelegten Maßnahmen ist konsequent zu kontrollieren.

Wann muss unterwiesen werden?

Unterwiesen werden muss vor der ersten Benutzung und bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, weiterhin nach besonderen Anlässen, z.B. nach Absturzunfällen, Sturz in das Auffangsystem, Änderung der Arbeitsbedingungen usw.

Die Unterweisung gliedert sich somit in

Bei Einsatz der Beschäftigten in Fremdbetrieben und auf Baustellen ist weiterhin eine spezifische Unterweisung von Bedeutung.

Hier sind die jeweiligen Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen und u. a. die Anschlagpunkte festzulegen.

Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren.

Bild 4-1: Beispiel einer praktischen Unterweisung

5. Prüfung der PSA gegen Absturz

Neben der notwendigen Qualität der Schutzausrüstungen und der sachgerechten Anwendung ist auch die regelmäßige Prüfung der PSA gegen Absturz notwendig.

Müssen PSA gegen Absturz geprüft werden?

PSA gegen Absturz sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich zu prüfen.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Die Unternehmer sind dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden.

Sie haben zu veranlassen:

5.1 Sachkundigenprüfung

Wer sind Sachkundige?

Als sachkundig gelten neben den Herstellern z.B. auch Personen, die an einem Lehrgang nach dem BG-Grundsatz "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für PSA gegen Absturz (BGG 906) erfolgreich teilgenommen haben.

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und Kenntnisse über den Einsatz und den Umgang mit PSA gegen Absturz besitzen.

Wer bildet Sachkundige aus?

Sachkundige werden durch die Hersteller der PSA sowie durch bestimmte Berufsgenossenschaften, beispielsweise die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, ausgebildet.

Als Nachweis erhalten alle Teilnehmer vom Lehrgangsträger ein Zertifikat (Bild 5-1).

Bild 5-1: Zertifikat

Wie lange dauert die Ausbildung?

Es sind gemäß BGG 906 mindestens 16 Lehreinheiten zu je 45 Minuten inklusive theoretischer und praktischer Prüfung erforderlich.

Welche Aufgaben haben Sachkundige?

Sie sollten die Unternehmer vor der Auswahl und dem Einsatz der PSA beraten.

Auf die sachgemäße Aufbewahrung der PSA nehmen sie Einfluss und beraten bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen zum Einsatz von PSA.

Sie sind in der Lage, Unternehmer bzw. Vorgesetzte durch ihr Sachkundewissen bei Unterweisungen zu unterstützen.

Sie führen Prüfungen der PSA entsprechend den Prüfkriterien der Hersteller sowie den bestehenden Vorschriften durch.

Weiterhin dokumentieren sie die Prüfergebnisse in den Prüflisten der Hersteller (Anhang 6) oder in eigenen Unterlagen und nehmen Einfluss darauf, dass die Prüffristen eingehalten werden.

Was prüfen Sachkundige?

Grundlage für die Prüfung der Sachkundigen sind die von den Herstellern zu den einzelnen Produkten gegebenen Prüfkriterien (Prüflisten) sowie das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die entsprechenden Vorschriften.

Auf der Grundlage ihrer Sachkenntnisse beurteilen sie die einzelnen Systeme und Systembestandteile und legen die erforderlichen Maßnahmen zur

fest.

Sachkundige dürfen zwar entsprechend dem genannten BG-Grundsatz produktübergreifend persönliche Absturzschutzausrüstungen prüfen, müssen aber etwaige Herstellereinschränkungen beachten. Das kann z.B. Höhensicherungsgeräte, Geräte für Rettungsmittel oder auch Ausrüstungsteile für den Steigschutz betreffen. Hier behalten sich im Regelfall die Hersteller die Sachkundigenprüfung vor.

Sind die Prüfungen zu dokumentieren?

Ja, die Prüfnachweise (Prüflisten oder Computerdateien) sind so aufzubewahren, dass jederzeit die erfolgte Prüfung und das Prüfergebnis nachgewiesen werden können.

Eine Kopie des aktuellen Prüfnachweises sollte dem Benutzer ausgehändigt werden (damit ist ein Nachweis am Einsatzort möglich! - siehe auch Anhang 7).

5.2 Überwachung während des Gebrauchs durch die Benutzer

Die Benutzer haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Unter Beachtung des hohen Stellenwertes für die persönliche Sicherheit sollte dies u. a. durch Beantwortung folgender Fragen erfolgen:

Ist die Sachkundigenprüfung z.B. durch Prägemarke, Anhänger o. Ä. erkennbar? (Bild 5-2) [ ]
Ist die Kennzeichnung, speziell das Herstellerjahr, lesbar? (Bild 5-3) [ ]
Sind Risse, Brüche bzw. Verformungen an den Beschlagteilen sichtbar? (Bild 5-4) [ ]
Sind Beschädigungen (Schnitte, Risse, Brandstellen u. Ä.) am Gurtmaterial vorhanden? (Bild 5-5) [ ]
Ist die Sichtprüfung durch starke Verschmutzung nicht möglich, muss eine Aussonderung erfolgen? (Bild 5-6) [ ]
Werden schadhafte Stellen an Verbindungsmitteln (Drahtbrüche, Klanken usw.) erkannt? (Bild 5-7 und Bild 5-8) [ ]
Ist der störungsfreie Aus- bzw. Einlauf des Bandes oder Seiles bei Höhensicherungsgeräten gegeben (Bild 5-9)? [ ]
Sind Sicherheitseinrichtungen, wie Sperren, Hakensicherungen usw., funktionsfähig? (Bild 5-10) [ _]
Sind die Verbindungselemente durch Korrosion in ihrer Funktion beeinträchtigt? (Bild 5-11). [ ]


Bild 5-2: Kennzeichnung der Sachkundigenprüfung

Bild 5-3: Herstellerkennzeichnung

Bild 5-4: Auffangöse deformiert

Bild 5-5: Beschädigung am Gurtmaterial

Bild 5-6: Stark verschmutzte persönliche Schutzausrüstungen

Bild 5-7: Beschädigung am Seil (Drahtbrüche)

Bild 5-8: Schadhaftes Verbindungsmittel

Bild 5-9: Funktionsprüfung

Bild 5-10: Defekte Hakensicherung

Bild 5-11: Stark korrodiertes Verbindungsmittel

Weiter gehende Hinweise sind auch den Gebrauchsanleitungen der Hersteller zu entnehmen.

Die Benutzer erkennen bei ihrer Prüfung Mängel. Was müssen sie tun?

Sie informieren ihre Vorgesetzten und lassen sich eine mängelfreie PSA aushändigen, keinesfalls dürfen sie die schadhafte Ausrüstung weiter benutzen.

Müssen die Benutzer ihre Sichtprüfung dokumentieren?

Nein.

Wen informieren die Benutzer bei Beschädigung der PSA während der Anwendung?

Sie informieren ihre Vorgesetzten unverzüglich über die Art und Ursache der Beschädigung und veranlassen damit, dass die schadhafte Ausrüstung nicht weiter benutzt wird, bis eine Entscheidung getroffen wurde.

6. Rettung und Erste Hilfe

Durch effektive Planung für eine erfolgreiche Rettung und wirksame Erste Hilfe sorgen.

Was ist das Wichtigste dabei?

Eine schnelle und wirksame Rettung und Erste Hilfe muss geplant und geübt werden. Wer sich erst im Notfall Gedanken macht, verliert wertvolle Zeit und riskiert Menschenleben.

Beachte!
Die Rettung von Beschäftigten ist keine Aufgabe für Laien! Nur ausgebildete Rettungskräfte, Sanitäter und Ersthelfer können für eine erfolgreiche Rettung sorgen.

Müssen Maßnahmen geplant werden?

Ja, unbedingt! Maßnahmen zur Rettung und Ersten Hilfe sind vor dem Beginn der Arbeiten zu planen. Bei der Planung sind auch erschwerende Randbedingungen zu berücksichtigen. Solche erschwerenden Bedingungen sind z.B.

Bei der Planung von Arbeiten, bei denen PSA gegen Absturz zum Einsatz kommen, haben die Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur schnellen Rettung und Ersten Hilfe vorzusehen.

Sie müssen daher dafür sorgen, dass zur Rettung und Ersten Hilfe

zur Verfügung stehen.

Was ist zu beachten, wenn eine Person in das Auffangsystem stürzt?

Nach Sturz in das Auffangsystem

Durch den Auffangvorgang und das anschließende freie Hängen im Auffanggurt kommt es zu einem Versacken des

Blutes in die unteren Extremitäten. Anschließend kann das Blut mangels Bewegung und wegen des fehlenden Trittwiderstandes und dem damit verbundenen Ausfall der "Muskelpumpe" in den Beinen nicht in den Körper zurückströmen. Dadurch wird die Blutversorgung lebenswichtiger Organe beeinträchtigt.

Infolge der schlechten Durchblutung kommt es bereits nach kurzer Zeit zu einem Schock.

Durch regelmäßige Beinbewegungen und die Verwendung von Trittschlingen zur Kontraktion der Beinmuskulatur kann der Eintritt des Schocks verzögert werden. Solche Trittschlingen sind als Zubehör erhältlich und sollten immer mit dem Auffanggurt mitgeführt werden.

Bild 6-1: Abgestürzte Person

Bild 6-1a: Hebesystem zum Retten von Personen aus der Tiefe (Foto: Capital Safety)


Beachte!
Es ist wichtig, dass Ersthelfer mit der Person in Kontakt bleiben und diese auffordern, die Gliedmaßen zu bewegen.

Wie bereits ausgeführt, ist bei der Planung zu berücksichtigen, dass sich die Rettungsmaßnahmen je nach Position der Person am Absturzort schwierig gestalten können.

In den wenigsten Fällen wird das Hochziehen ohne Hilfsmittel zum Standort des Absturzes möglich sein.

Hier ist eine schnelle Rettung nur durch Einsatz von Abseil- und Rettungshubgeräten möglich. Letztere findet man bei den Herstellerfirmen auch für verschiedene Einsatzgebiete konzipiert, z.B. für Arbeiten in Behältern, Gruben, Gräben oder für Silos.

Bild 6-1b: Rettungsrutsche für die Rettung durch Mannlöcher (Foto: Bornack)

Welche Maßnahmen der Ersten Hilfe sind vor Ort zu treffen?

Beachte!
Die Rettung hat unverzüglich und ohne Zeitverzug durch geschulte Mitarbeiter und mit geeignetem Gerät zu erfolgen.

Sofortmaßnahmen:

Beachte!
Keine Schocklagerung (Lagerung mit erhöhten Beinen).

Bild 6-2: Schocklagerung bedeutet Lebensgefahr


Bild 6-3: Richtige Lagerung - Kauerstellung


Bild 6-3a: Lagerung eines Bewusstlosen in stabiler Seitenlage


Beachte!
Beim Eintreffen des Notarztes ist unbedingt auf den Umstand eines Absturzes hinzuweisen.

Bild 6-4: Einsatz von professionellen Höhenrettern zur Rettung von in das Auffangsystem gestürzten Beschäftigten

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Retten?

Informationen zur Rettung von Personen aus Höhen und Tiefen finden Sie in folgenden Unterlagen:

Beachte!
Die Benutzung von Rettungsgeräten muss regelmäßig unterwiesen und trainiert werden. Auch die Handhabung der Rettungsgeräte ist durch wiederkehrende Unterweisung und regelmäßiges Training aufzufrischen.

7. Spezielle Arbeitsverfahren und weitere Anwendungsgebiete

Inhalt und Zweck dieser BG-Informationsschrift ist es, den Anwendern Hilfestellung bei der Auswahl und dem Einsatz von PSA gegen Absturz zu geben. Im Regelfall sind dies die vorgestellten Auffangsysteme, die auch mit Haltesystemen kombiniert werden können, z.B. zur Arbeitsplatzpositionierung.

Weitere Anwendungen von PSA gegen Absturz findet man z.B.

Derartige Arbeitsverfahren setzen von den Ausführenden besondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten voraus.

Bild 7-1: Beispiele für seilunterstütztes Arbeiten [Grafik: Krah-Petzl]

Diese "Höhenarbeiter" helfen an Stellen, an denen weder mit Gerüsten, Hubarbeitsbühnen oder PSA gegen Absturz gefährdungsfrei gearbeitet werden kann oder wo dieser Einsatz nicht zweckmäßig ist.

Die dabei verwendete Ausrüstung ähnelt den PSA gegen Absturz. Die Prüfungen der verwendeten Systembestandteile sind wie bei den PSA gegen Absturz nach Erlangen der Sachkunde durchführbar.

Die Ausbildung zur Prüfung erfolgt im Regelfall bei den Herstellern oder anderen dafür zugelassenen Stellen (Berufsgenossenschaften o. a.).

Informationen zu den Arbeitsverfahren finden Sie u. a. in der BG-Information "Handbetriebene Arbeitssitze" (BGI 772) oder Sie erhalten diese bei ihrer Berufsgenossenschaft.

Welche PSA gegen Absturz sind in Hubarbeitsbühnen einsetzbar?

In den Gebrauchsanleitungen für Hubarbeitsbühnen wird in den meisten Fällen mehr oder weniger konkret die Verwendung von PSA gegen Absturz gefordert.

Dazu müssen auch entsprechende Anschlagpunkte festgelegt sein.

Besondere Gefährdungen bestehen immer dann, wenn mit angehobenem Fahrkorb über unebenes Gelände gefahren wird (Gefahr des Hinausschleuderns).

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung muss insbesondere beachtet werden, dass hier ein Rückhaltesystem zur Anwendung kommt. Ein Sturz über den Seitenschutz und die Einwirkung der Fangstoßkraft auf die Bühne müssen unbedingt vermieden werden, damit die Standsicherheit gewährleistet bleibt. Das betrifft ebenso das unzulässige Übersteigen des Geländers oder Verlassen der Arbeitsbühne, auch unter Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (siehe BGI 720 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen).

8. Ausbildung und Schulung

Im Abschnitt 5 wurde bereits auf die Ausbildung von Sachkundigen für PSA gegen Absturz hingewiesen.

Müssen Prüfer für PSA gegen Absturz besonders ausgebildet sein?

Ja, da besondere Fachkenntnisse für die Prüfung von PSA gegen Absturz erforderlich sind. Diese Fachkenntnisse können in berufsgenossenschaftlichen Seminaren erworben werden. Verschiedene Hersteller bieten ebenfalls solche Seminare oder spezielle Seminare für besondere Ausrüstungen an.

Inhaltlich entspricht die Ausbildung dem BG-Grundsatzes "Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz" (BGG 906).

Die Ausbildung sollte durch vertiefende Seminare in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Um ein möglichst großes Wissensspektrum zu erlangen, sollte auf Seminare verschiedener Anbieter zurückgegriffen werden.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Die Teilnehmenden sollen über Kenntnisse des Arbeitsschutzes verfügen und bereits mit PSA im Betrieb vertraut sein.

Was sind die Ausbildungsinhalte?

Inhalte der Ausbildung sind:

Bild 8-1: Durchführung der praktischen Prüfung in der Bildungsstätte

Die Teilnehmenden sollen nach erfolgter Ausbildung die PSA gegen Absturz selbstständig sachkundig prüfen und sie auf deren Weiterverwendung oder Aussonderung beurteilen können.

Weiterhin sind sie in der Lage, die Unternehmer bei der Auswahl und Einsatz der PSA sowie bei der Unterweisung der Beschäftigten sachkundig beraten zu können.

Wo findet man Näheres zum Seminar?

In der aktuellen Seminarbroschüre der BGHM sind die Termine unter der Seminarbezeichnung "BPSK" ersichtlich.

Die Anmeldung erfolgt über die zuständige Berufsgenossenschaft. Verweisen Sie dabei auf die Seminarbroschüre der BGHM.

Bild 8-2: Seminarbroschüre

9. Herstellerverzeichnis

Artex
Gewerbepark 14 . 56587 Oberraden
Tel.: 02634 9432-0 . Fax: 02634 9432-22
E-Mail: info@artexnet.de

AMH Flachdachsicherungs GmbH
Alt Kladow 19 . 14089 Berlin-Kladow
Tel.: 030 36801277 . Fax: 030 36801279
E-Mail: service@amhberlin.de
Internet: www.amhberlin.de

BH Sala GmbH
Vertrieb durch BORNACK GmbH & Co. KG
(siehe BORNACK)

Georg Börner Chemisches Werk für Dach- und Bautenschutz GmbH & Co. KG
Heinrich-Börner-Str. 31 . 36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621.175-0 . Fax: 06621.175-200
E-Mail: info@georgboerner.de
Internet: www.georgboerner.de

BORNACK GmbH & Co. KG
Albert-Schäffler-Straße 7
74080 Heilbronn Tel.: 07131 9277-0 . Fax: 07131 9277-97
E-Mail: heilbronn@bornack.de
Internet: www.bornack.de

Capital Safety
Leintalstr. 12 . 71409 Schwaikheim Tel.: 07195 977110
E-Mail: Germany@capitalsafety.com
Internet: www.capitalsafety.eu

Edelmann + Ridder GmbH & Co. KG
Postfach 11 65 . 88305 Isny im Allgäu
Tel.: 07562.981-282 . Fax: 07562.981-100
E-Mail: mail@edelrid.de
Internet: www.edelrid.de

EKASTU Safety GmbH
Gutenbergstraße 75 . 70197 Stuttgart
Tel.: 0711 263590-0 . Fax: 0711 263590-30
E-Mail: info@ekastu.de
Internet: www.ekastu.de

Fahrleitungsbau GmbH
Wolbeckstraße 19 . 45329 Essen
Tel.: 0201 36402-0 . Fax: 0201 36402-163
E-Mail: info@faba.netechnik.de
Internet: www.fahrleitungsbau.de

Greifzug Hebezeugbau GmbH
Schneidtbachstr. 19-21 . 51469 Bergisch-Gladbach
Tel.: 02202 1004-0 . Fax: 02202 1004-70
E-Mail: info@greifzug.de
Internet: www.greifzug.de

Grün GmbH Spezialmaschinenfabrik
Siegener Str. 81-83 . 57234 Wilnsdorf-Niederdielfen
Tel.: 0271 3988-0 . Fax: 0271 3988-159
E-Mail: info@gruengmbh.de
Internet: www.gruengmbh.de

Günzburger Steigtechnik GmbH
Rudolf- Diesel-Straße 23 . 89312 Günzburg
Tel.: 08221 3616-01 . Fax: 08221 3616-80
E-Mail: info@steigtechnik.de
Internet: www.steigtechnik.de

Haca-Leitern
Lorenz Hasenbach GmbH & Co. KG
Postfach 12 80 . 65517 Bad Camberg
Tel.: 06434 25-0 . Fax: 06434 25-500
E-Mail: hallo@haca.com
Internet: www.haca.com

Hailo-Werk Rudolf Loh GmbH & Co. KG
Daimlerstraße 8 . 35708 Haiger
Tel.: 02773 82-224 . Fax: 02773 82-561
E-Mail: ahoechst@jlu.de
Internet: www.hailoprofessional.de

HighStep Systems AG
Blumenfeldstraße 51 . CH-8046 Zürich
Tel.: +41 44374433
E-Mail: t.wesselmann@highstepsystems.com
Internet: www.highstepsystems.com

IKAR GmbH
Nobelstraße 2 . 36041 Fulda
Tel.: 0661 2205 . Fax: 0661 21842

Logaer Maschinenbau GmbH
Teutonenstraße 3 . 26789 Leer
Tel.: 0491 979280 . Fax: 0491 9792888
E-Mail: info@logaer.de
Internet: www.1ogaer.de

MAS GmbH Absturzsicherungen
Unterm Gallenlöh 2, 57489 Drolshagen
Tel.: 02761 94107-0 . Fax: 02761 94107-10
E-Mail: info@masonline.de
Internet: www.masonline.de

Meckel GmbH Sicherheitssysteme
Postfach 40 67 . 57396 Kirchhunden
Tel.: 02764 9346-0 . Fax: 02764 9346-46
E-Mail: meckel@soellgmbh.com

Mittelmann Armaturen GmbH & Co. KG
Postfach 14 40 . 42481 Wülfrath
Tel.: 02058.901-01 . Fax: 02058.901-211
E-Mail: info@mittelmann.com
Internet: www.mittelmann.com

PETZL Professional Christoph & Markus Krah GmbH
Brauhausstraße 19 . 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 9323-0 . Fax: 08821 9323-23
E-Mail: info@krah.com
Internet: www.krah.com

PEWA Safety System GmbH
Talstraße 9-11 . 56305 Döttesfeld
Tel.: 02685 987590 . Fax: 02685 987587

Paul Preising GmbH & Co. KG
Dohrgauler Straße 22 . 51688 Wipperfürth
Tel.: 02269.288 . Fax: 02269 7838
E-Mail: info@ppreising.com
Internet: www.preising.net

Rische Seil- und Hebetechnik GmbH
Auf der Bleiche 12 . 31157 Sarstedt
Tel.: 05066 7470 . Fax: 05066 7449
E-Mail: rischeseile@tonline.de
Internet: www.seilerei.com

Rusec Runge & Eckert oHG
An der Knippenburg 111 . 46238 Bottrop
Tel.: 02041 18306-0 . Fax: 02041 18306-15
E-Mail: rusecohg@aol.com

Ruthenbeck GmbH
Postfach 16 41 . 58656 Hemer
Tel.: 02372 73393 . Fax: 02372 13315
E-Mail: info@ruthenbeck.de
Internet: www.ruthenbeck.de

Seilflechter Tauwerk GmbH
Auf dem Anger 7-9 . 38110 Braunschweig
Tel.: 05307 9611-0 . Fax: 05307 9611-55
E-Mail: info@seilflechter.de
Internet: www.seilflechter.de

SKYLOTEC GmbH
Im Bruch 11-15, 56567 Neuwied
Tel.: 02631 9680-0 Fax: 02631 9680-80
E-Mail: info@skylotec.de
Internet: www.skylotec.de

SpanSet GmbH & Co. KG
Jülicher Straße 49 . 52531 Übach-Palenberg
Tel.: 02451 4831-0 . Fax: 02451 4831-207
E-Mail: info@spanset.de
Internet: www.spanset.de

Sperian Fall Protection Deutschland GmbH & Co. KG
Seligenweg 10, 95028 Hof
Tel.: 09281 8302-0 . Fax: 09281 3626
E-Mail: soell@sperianprotection.com
Internet: www.steigschutz.de

SPERIAN PROTECTION Deutschland GmbH & Co. KG
Kronsforder Allee 16, 23560 Lübeck
Tel.: 0451 70274-0 . Fax: 0451 798058
E-Mail: infogermany@sperianprotection.com
Internet: www.sperianprotection.eu

Gebrüder Wanner GmbH
Postfach 60 40 . 89085 Ulm
Tel.: 0731.803-0 . Fax: 0731.803-50
E-Mail: info@wannerulm.de
Internet: www.wannerulm.de

ZARGES GmbH & Co. KG
Zargesstraße 7 . 82362 Weilheim
Tel.: 0881.687-0 . Fax: 0881.687-372
E-Mail: schachttechnik@zarges.de
Internet: www.zarges.de

Zin Co GmbH
Grabenstraße 33 . 72669 Unterensingen
Tel.: 07022 6003-0 . Fax: 07022 6003-21
E-Mail: flachdachzubehoer@zinco.de
Internet: www.zinco.de

Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

10. Literatur- und Quellenverzeichnis (Vorschriften und Regeln)

Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt.

10.1 Gesetze und Verordnungen

10.2 Unfallverhütungsvorschriften

10.3 BG-Regeln (BGR), BG-Informationen (BGI) und BG-Grundsätze (BGG)

10.4 DIN-EN-Normen

11. Abbildungsverzeichnis

[Grafik- Mini]: BGHM/swmedia

[Bild 1-1]: BGHM/PDDOR/Meyer/swmedia

[Bild 1-2]: BGHM/PDDOR/Meyer/swmedia

[Bild 1-3]: BGHM/PDDOR/Meyer/swmedia

[Bild 1-4]: BGHM/swmedia

[Bild 1-5]: Bornack GmbH & Co.KG/Katalog Fallstop Safety 2009

[Bild 1-6]: Bornack GmbH & Co.KG/Katalog Fallstop Safety 2009

[Bild 1-7]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 1-8]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 1-9]: Sperian Fall Protection Deutschland GmbH & Co.KG

[Grafik- Mini]: BGHM/swmedia

[Bild 2-1]: Bornack GmbH & Co.KG/Katalog Fallstop Safety 2009

[Bild 2-2]: Spanset/Katalog 01

[Bild 2-3]: MAS-Olpe GmbH/Katalog 2011/2012

[Bild 2-4]: ARTEX Personensicherungssystem GmbH/Auffanggurt AX21

[Bild 2-5]: BGHM/swmedia

[Bild 2-6]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-7]: BGHM/PD DOR/Meyer

[Bild 2-8]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-9]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-10]: PREISING GmbH & Co.KG

[Bild 2-11]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-12]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-13]: BGHM/swmedia

[Bild 2-14]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-15]: Zin Co GmbH/Sicherheit auf Flachdächern

[Bild 2-16]: Bornack GmbH & Co.KG/Prospekt Evolution

[Bild 2-17]: Söll Sperian Fall Protection Deutschland GmbH & Co. KG

[Bild 2-18]: Zin Co-Planungshilfe-Fallnet®SR Rail Katalog Multi

[Bild 2-19]: Krah GmbH PETZL Work Solutions

[Bild 2-20]: Honeywell Safety Products land (Falcon)

[Bild 2-21]: Preising GmbH & Co.KG

[Bild 2-22]: BGHM/BSNÜM/Müller

[Bild 2-23]: IKAR GmbH/HRA 24

[Bild 2-24]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-25]: BGHM/swmedia

[Bild 2-26]: HACA-Leitern, Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG

[Bild 2-27]: High Step Systems

[Bild 2-28]: Söll-Sperian Fall Protection

[Bild 2-29]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-30]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-31]: Bornack GmbH & Co.KG/Katalog Fallstop Safety 2009

[Bild 2-32]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 2-33]: BGHM/BSNÜM/Müller

[Bild 2-34]: Preising GmbH & Co.KG/Katalog PSA zur Absturzsicherung

[Bild 2-35]: Bornack GmbH & Co.KG/Katalog Fallstop Safety 2009

[Bild 2-36]: Krah GmbH PETZL Work Solutions

[Bild 2-37]: Krah GmbH PETZL Work Solutions

[Bild 2-38]: BGHM/swmedia

[Grafik Mini]: BGHM/swmedia

[Bild 3-1]: BGHM/BGR/GLIV-R 198

[Bild 3-2]: BGHM/PDHAN ASMA/Müller; Reuper

[Bild 3-3]: Bornack GmbH & Co.KG/Katalog Fallstop Rescue 03

[Grafik- Mini]: BGHM/swmedia

[Bild 4-1]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Grafik- Mini]: BGHM/swmedia

[Bild 5-1]: BGHM

[Bild 5-2]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-3]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-4]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-5]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-6]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-7]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-8]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-9]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-10]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 5-11]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Grafik- Mini]: BGHM/swmedia

[Bild 6-1]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 6-1a]: Capital Safety EMEA

[Bild 6-1b]: Bornack GmbH & Co.KG

[Bild 6-2]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 6-3]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 6-3a]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 6-4]: BGHM/PDDOR/Meyer

[Bild 7-1]: Krah GmbH PETZL Work Solutions

[Bild 8-1]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[Bild 8-2]: BGHM

[Bild A1]: BGHM/PDDOR/Meyer

[ Grafik]: BGHM/PDDOR/Meyer

[ Tabelle]: BGHM/PDHAN/ASMA/Müller; Reuper

[ Gebrauchsanleitung Auffanggurt]: PR 4 Telecom C/Bornack GmbH

[ Betriebsanweisung]: BGHM


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Übersicht Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung Anhang 1


Die Gefährdungsermittlung
Wer? - die Unternehmer sind für die Gefährdungsermittlung verantwortlich!
Wann? - vor der Auswahl von PSA!

- vor der Benutzung von PSA!

Was? - die Gefährdungen ermitteln, die durch technische Maßnahmen nicht verhindert oder gemindert werden können und deshalb organisatorische Maßnahmen bzw. PSA erfordern.
Wie? - der Unternehmer hat die Eigenschaften festzulegen, die PSA aufweisen müssen, damit sie Schutz gegen die Gefahren bieten.

- die Gefahren, die dabei von der Benutzung ausgehen können, sind zu berücksichtigen.

- bei Veränderung der Arbeitsplatzbedingungen sind die Ermittlungen zu überprüfen.

Wo? - die Unternehmer haben ihre Erkenntnisse zu dokumentieren.

Bei vergleichbaren Arbeitscharakteristiken und Gefährdungen ist eine einzelne Dokumentation möglich


Erläuterungen zur Risikobewertung

Grad der Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit (G)

Die Größe des Risikos eines Unfalles ergibt sich aus dem Produkt der Eintrittswahrscheinlichkeit W und der Schwere S eines Unfalles. Die Größe der sich daraus ergebenen Fläche stellt das Risiko dar.

Eine Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit (z.B. durch den Einsatz besonders geschulter Beschäftigter) führt genauso zu einer Minimierung des Risikos, wie die Reduzierung der möglichen Unfallschwere (z.B. kleinere Absturzhöhen, kürzere Auffangwege u.ä.).

Das Ziel der Risikobewertung ist es, die Arbeit so zu gestalten, dass das verbleibende Risiko möglichst gering gehalten wird.

Tödliche Unfallgefahren sind niemals akzeptabel und nach menschlichem Ermessen auszuschließen.

Bild A1: Größe des Risikos

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Checkliste zur Gefährdungsermittlung vor Einsatz von PSA gegen Absturz (PSA gA) Anhang 2


Weg zur Auswahl des richtigen Arbeitsverfahren

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Gefährdungsermittlung/ Dokumentation Anhang 3


Gefährdungsermittlung/Dokumentation Datum: 10.02.2010
Arbeitsbereich: Instandhaltung Bearbeiter: Herr Müller
Verantwortlicher: Herr Meier
Tätigkeit/ Bereich Gefährdung Maßnahme Hand-
lungs-
bedarf
weitere Infos Realisierung wie/ wann
Reparatur an der Traufkante Gebäude 7A Südseite 1 Mechanische Gefährdung

1.2 scharfe Blechkanten

- Gratentfernung in der Werkstatt

- Verwendung von Schutzhandschuhen

N BGV A1 Herr Meier lfd. bis zur Beendigung
1.4 unkontrolliert bewegte herabfallende Teile - kein Material oder Werkzeuge auf der Attika ablegen

- sorgfältiges Arbeiten Beendigung beim Verschrauben an der Außenkante

- Blechtafeln vor Windeinwirkung sichern

N BGV A1 Herr Meier lfd. bis zur Beendigung
1.5 Sturz auf der Ebene Ausrutschgefahr - besondere Beachtung bei Nässe und Reifglätte

- auf rutschfestes Schuhwerk achten

N BGV A1 lfd./ bei Bedarf
1.6 Absturz - PSA gegen Absturz wie in Betriebsanleitung festgelegt

- Stahlseil Reihe 1 der Flachdachsicherungen spannen

- Unterweisung, spezielle Einweisung vor Ort

- Sicherungsposten mit Meldeeinrichtung (Handy) außerhalb des Absturzbereiches

- Hubarbeitsbühne bereithalten

J BGV A1

BGV C22

BGR/GUV-R 198

20.02.10

vor Beginn V: H. Meier

lfd. K: H. Meier

2 Elektrische Gefährdung

2.1 ...


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Gebrauchsanleitung Auffanggurt Anhang 4


Auffanggurt anlegen

Auffanggurt anheben

A Auffanggurt an der rückseitigen Auffangöse anheben. Alle Gurte müssen offen und frei sein, d. h. sie dürfen nicht verdreht hängen.

Beingurte schließen

C Gurtbänder nicht verdrehen. Nietmarkierung am roten Kunststoffschieber muss außen sein.

D Steckverschlüsse nacheinander zusammenstecken ...

E ... und schließen

Auffanggurt anlegen

B Schultergurte wie eine Jacke anziehen.


Auffanggurt anlegen

Bauchgurt schließen

F Gurtbandende durch beide Metallrahmen ziehen..

G Gurtband durch hinteren Rahmen zurückführen.

H Blaue Sicherungskappe über Reibschnalle schieben.

Beingurte schließen

I Kunststoffverschluss zusammenstecken ...

E ... und schließen


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Muster einer Betriebsanweisung Anhang 5


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Muster einer Prüfliste PSA gegen Absturz Anhang 6


Diese Prüfliste ist bei jährlicher Prüfung jeweils vollständig auszufüllen. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
Datum Datum Datum Datum Datum
Prüfer Prüfer Prüfer Prüfer Prüfer
Gurtbänder
- Nicht angerissen?
- Nicht stark angescheuert?
- Nicht fehlerhaft?
- Nicht verdreht?
- Nicht verschmutzt?
- Reinigung durchgeführt?
Nähte
- Nahtbild vollständig?
- Nahtbild nicht beschädigt?
- Nähfadenende fixiert?
Metallbeschläge
- Vollzählig vorhanden?
- Ohne Korrosion (evtl. reinigen)?
- Ohne Verformung?
- Zustand funktionsfähig?
Kunststoffbeschläge
- Vollzählig vorhanden?
- Nicht verformt?
- Nicht beschädigt?
Sonstiges
- Typenschild vorhanden und lesbar?
- Auffangösen gekennzeichnet und unbeschädigt?


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Muster einer Karteikarte Anhang 7


Firma XYZ Niederlassung Ost Stammkartei für PSA gegen Absturz
Benennung; Katalognummer:

Fa. Mittelmann BJ 2008

Auffanggurt MKA 20 UNI

Inv.- Nr. 4713

Reg.-Nr.: 163.3/01
Eingang / Ausgang Prüfdatum Prüfergebnis Prüfer / Abteilung Kontrolle
Eingang 13.07.2008 Neueingang
Ausgang 24.07.2008 NL Ost, abgeholt Herr ...
Eingang 19.06.2009 Zentral, Prüfungen o. B.
Ausgang 25.06.2009 NL Ost, abgeholt Herr ...


Firma XYZ

Niederlassung West

Stammkartei für PSA gegen Absturz
Benennung; Katalognummer:

Fa. IKAR BJ 2007

Höhensicherungsgerät Typ H 9,5

Inv.- Nr. 999038

Geräte-Nr.: 26485/00
Eingang / Ausgang Prüfdatum Prüfergebnis Prüfer / Abteilung Kontrolle
Eingang 10.04.2008 Neueingang
Ausgang 22.04.2008 NL West, abgeholt Herr ...
Eingang 29.11.2008 Zentral, Prüfungen o. B.
Ausgang 19.12.2008 NL West, abgeholt Herr ...
Eingang 03.12.2009 Zentral, Prüfungen o. B.
Ausgang 06.12.2009 NL West, abgeholt Herr ...


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