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1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

Allgemein gilt:

 Abb. 21: Länge der Gabelzinken in Abhängigkeit zum Transportgut

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 12 ArbStättV; BGR 234

1.4.1 Herabfallen von Lagergut aus Lagereinrichtungen

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

  Abb. 22: Sicherung der obersten Ablage an der Stirnseite eines Palettenregals   Abb. 23: Beispiel für Einsatz und Gestaltung von Tiefenauflagen
 Abb. 24: Lagerung von Kleinteilen in Stapelkästen   Abb. 25: Beispiel für eine Umreifung mit zusätzlichen Eckwinkeln
 Abb. 26: Beispiel für Verbindung von Lagergerät mit Ladegut    Abb. 27: Fasslagerung mit geeigneten Zwischenlagen

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1; BGR 234; BGI 582; Informationsbroschüre L 01.3 der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft

1.4.2 Herabfallen von Transportgut von Flurförderzeugen

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 11, 12, 13, 16, 27 BGV D27

1.4.3 Herabfallen von Transportgut beim Handtransport

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

1.4.4 Herabfallen von Transportgut von Ladeflächen

1.4.5 Herabfallen von Teilen der Einrichtung oder des Gebäudes

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.4 Unkontrollierte Bewegung/Herabfallen von Lager- oder Transportgut und anderen Gegenständen

Abb. 29: Beispiele von Aushebesicherungen der Längsträger an Palettenregalen

   

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 17 ArbStättV; BGV A1; § 13 BGV A8; BGV D27; BGR 234; DIN 15 185-2

  Abb. 28: Zurrgurt zur Sicherung der Last gegen Herabfallen

1.5 Anstoßen an Einrichtungen oder Ladung

Allgemein gilt

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 12 ArbStättV; BGV A1; BGR 234; BGI 582

1.5.1 Anstoßen an Fahrzeugteilen oder Ladung

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.5 Anstoßen an Einrichtungen oder Ladung

Abb. 30: Betätigung von Stellteilen (hier: Fahrzeug-Dachhöhenverstelleinrichtung) außerhalb des Gefahrbereichs

1.5.2 Anstoßen beim Verziehen von Schienenfahrzeugen

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 1.5 Anstoßen an Einrichtungen oder Ladung

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 34, 35 BGV D30

1.6 Überlastung, Bruch und Durchbiegung

Lagereinrichtungen und -geräte wie folgt kennzeichnen:

Abb. 31: Beispiel für eine Regalkennzeichnung

Abb. 32: Beispiel für die Kennzeichnung der Gitterboxpalette nach DIN 15155

Abb. 33: Beispiel für die Kennzeichnung eines Stapelbehälters

ABC/1 t/4,4 t/88

Es bedeuten:

ABC = Hersteller, Einführer oder Betreiber
1 t = zulässige Nutzlast einer Stapeleinheit
4,4 t = zulässige Auflast
88 = Baujahr 1988
Metall 1/200 l (Stützweite)
Andere Werkstoffe 1/150 l

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1; BGR 234

1.7 Umgang mit Rollbehältern

Rechtsgrundlagen und Informationen: BG 30 Merkblatt M 67; Arbeitsschutz-Merkblatt der UKPT "Rollbehälter und Flachpaletten"

1.8 Umgang mit Ladebrücken

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1; BGR 233; DIN EN 1398

1.9 Umgang mit Seilwinden

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 26, 27 BGV D30

2. Elektrische Gefährdungen

Körperdurchströmung

Allgemein gilt:

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 3 BGV A2

3. Chemische Gefährdungen

3.1 Chemische Gefährdungen durch Transport- oder Lagergut

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 15, 16, 19 GefStoffV; TRGS 520; BGV A1

3.2 Motoremissionen

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 19 GefStoffV; TRGS 554; TRGS 900; § 12 BGV D27; § 16 BGV D29

3.3 Batteriesäure

Rechtsgrundlagen und Informationen: GefStoffV; BGV A1; BGR 157

4. Biologische Gefährdungen

Biologische Gefährdungen durch Transportgut

Rechtsgrundlagen und Informationen: BioStoffV; BGV A1; §§ 3 bis 6, 10, 11 BGV C4; TRBA 400

5. Brand- und Explosionsgefährdungen

Allgemein gilt:

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 13 ArbStättV; BGR 133; BGI 560

5.1 Brand- und Explosionsgefährdungen durch Transportgut

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 13 ArbStättV

5.2 Brand- und Explosionsgefährdungen durch Transport-mittel oder durch Arbeitsumgebung

Für allgemeine Informationen siehe Abschnitt 5. Brand- und Explosionsgefährdungen

Rechtsgrundlagen und Information: § 20 BGV D27; VDE 0510 Teil 3

6. Thermische Gefährdungen durch Transportgut oder Flurförderzeug

Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV A1

7. Physikalische Gefährdungen

7.1 Lärm

Abb. 34: Beispielsweise kann eine Geräuschreduzierung von Rädern kraftbetriebener Flurförderzeuge durch Absenkung der Shore-Härte der Räder erreicht werden.

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 15 ArbStättV; § 12 BGV B3

7.2 Vibrationen und Stöße

Rechtsgrundlagen und Informationen: § 3 ArbSchG; § 16 ArbStättV

7.3 Elektromagnetische Felder

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 6, 7 BGV B11

8. Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen

8.1 Verkehrswege

8.1.1 Verkehrswege in der Ebene

Tabelle 1: Erforderliche Durchfahrtshöhen (Maße in m)

Art des Fahrzeugs Lichte Höhe über Verkehrsweg
Fahrzeuge ohne oder mit
kleiner Hubhöhe
(bis ≈ 1,2 m Hub)
Fahrzeuge mit großer
Hubhöhe
Flurförderzeuge mit Lenkung durch Gehenden 2,00 3,50
Flurförderzeuge mit Standlenkung 2,50
Flurförderzeuge mit Fahrersitzlenkung 2,50
Mobilkrane 4,00
Lastkraftwagen

Abb. 35: Wendeplatzbedarf für Fahrzeuge (Maße in m)

Fahrzeug äußerer Wendehal-
bmesser
der Räder
Bemerkungen
Art Breite Länge
Flurförderzeuge mit Lenkung durch Gehenden 1 0,80 bis 1,30 1,20 bis 2,00 1,00 bis 1,60  
Flurförderzeuge mit Standlenkun 2 0,90 bis 1,50 1,50 bis 2,50 1,50bis 2,0  
Flurförderzeuge mit Fahrersitzlenkur 3 4 0,90 bis 1,50 2,50 bis 3,80 1,50 bis 2,50 Maße gelten nur für Gabelstabler mit einer Traglast bis 3 t
Mobilkrane 3 1,50 bis 2,50 3,50 bis 5,50 2,50 bis 7,20 Für Mobilkrane bis 9 t Traglast
leichte Lastwagen bis 1,5 t Tragfähigkeit 1,50 bis 2,40 4,00 bis 5,00 4,00 bis 6,00 Für Lastkraftwagen bis 6,00 m Fahrzeuglänge
1) Benennungen siehe DIN 15 140
2) Benennungen und größte Breiten siehe DIN 15 140
3) Benennungen für Krane siehe DIN 001 15 Teil 1 und Teil 2
4) Benennungen siehe DIN 15 140; siehe auch DIN 133 15 Teil 1 und Teil 2

Tabelle 2: Breite von Verkehrswegen

Anzahl der Personen
(Einzugsgebiet)
Breite* ap
Normal
bis 5 0,875
bis 20 1,00
bis 100 1,25
bis 250 1,75
bis 400 2,25
* Baurichtmaß

Abb. 36: Verkehrsbreiten bei gemischtem Fahrzeug-/Fußgängerverkehr

Rechtsgrundlagen und Informationen: ArbSchG; §§ 12, 17 ArbStättV; BGV A1; BGI 561; BGR 234; DIN 5035-2

Rettungswege, Notausgänge

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 17, 19 ArbStättV; ASR 17/1,2, 10/1; BGI 606

Bodenunebenheiten mit Höhenunterschied > 4 mm und herumliegende Teile vermeiden, z.B.:

Türen und Tore

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 10, 11, 17, 19 ArbStättV; ASR 17/1,2; BGR 181

8.1.2 Verkehrswege über unterschiedliche Ebenen, z.B. Treppen, Leitern

Schrägrampen

Treppen

Abb. 37: Benutzung des Handlaufs beim Begehen einer Treppe

Rechtsgrundlagen und Informationen: §§ 12, 17 ArbStättV; BGI 561; DIN EN ISO 14122 Teile 1 bis 3; pr EN 14122-4

Laufstege

Abb. 38: Abmessungen von Laufstegen

  x :y α t in cm
1:2,5 22° 38
1:3,0 18° 40
1:3,5 16° 42
1:4,0 14° 43
1:4,5 13° 45
1:5,0 11° 46
tan α = x : y
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