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BGI 879-1 / DGUV Information 209-062 - Kettenkarteikarte - Montierte Anschlagkette aus Einzelteilen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/231)

(Ausgabe 04/2004)


Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.


Kettenkarteikarte
BGI 879-1

Ausgabe April 2004

Montierte Anschlagkette aus Einzelteilen

Für Hebezeugketten und für Anschlagketten mit eingeschweißten Aufhänge- und Endgliedern ist eine Kettenkarteikarte (BGI 879-2) zu verwenden.


Druck- und Lokalversion
Bezeichnung der Anschlagkette
Bestell- Nr.: Ketten- Nr.: Güteklasse 1-strängig
... ... ... ... t
Tragfähigkeit

... - strängig

Nenndicke
... ... ... ... mm
Länge
... ... ... ... m
Gewicht
... ... ... ... kg
β ≤ 45°
... ... ... ... t
β ≤ 60°
... ... ... ... t
Alle verwendeten Einzelteile der Kette sind mit dem Druck- und Lokalversion -Stempel oder einem anderen entsprechenden Herstellerzeichen wie folgt zu versehen :
  Herstellerzeichen *) Güteklassenzeichen Prüfzeugnis
Nr. Datum
Einzelglied(er) Druck- und Lokalversion  ...      
Kette Druck- und Lokalversion  ...      
Verbindungsteil(e) Druck- und Lokalversion  ...      
Anschlagteil(e) Druck- und Lokalversion  ...      
Alle Einzelteile wie Einzelglieder Verbindungsteile und Anschlagteile entsprechen DIN EN 1677-1 und mindestens der Güteklasse der verwendeten Kette. Es wird bestätigt, dass die Montage vollständig und fehlerfrei erfolgt ist. Die Original- Prüfzeugnisse der jeweiligen Hersteller liegen vor.
Ort und Datum: Unterschrift:


*) Druck- und Lokalversion -Zeichen oder anderes Identifikationszeichen des Herstellers für Ketten

Nächster Prüftermin: An den Betrieb ausgegeben am:

         
          Außenbetriebnahme am:

         
Austauschteil Austauschdatum Herstellerzeichen *)
...
Güteklassenzeichen Prüfzeugnis
Nr.: Datum:
 ...      
 ...      
 ...      
 ...      
 ...      
Werden Anschlagketten durch Austausch von Kettensträngen oder Einzelteilen instandgesetzt, so sind die Daten der ausgetauschten Teile in die Kettenkartei aufzunehmen.

Instandsetzen durch Schweißen o.Ä. und Wärmebehandlung von Ketten darf nur von Kettenherstellern mit entsprechenden Vorrausetzungen durchgeführt werden.

*) -Zeichen oder anderes Identifikationszeichen des Herstellers für Ketten

Überwachung beim Gebrauch
Besichtigt Befund
Instandsetzung
Durchgeführte Arbeiten
Geprüft
Darum Unterschrift des Prüfers Datum Unterschrift des Prüfers
 





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