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BGI 5020 - Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich - Leitfaden für die Gestaltung der Arbeitsorganisation in Zeitarbeitsunternehmen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 01/2010)


Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten


Präventive Gestaltung des Arbeitssystems Zeitarbeit

Die Inhalte dieses Branchenleitfadens orientieren sich an der präventiven Gestaltung des Arbeitssystems Zeitarbeit. Die einzelnen Elemente des Handlungssystems Zeitarbeit sind in dem Branchenleitfaden farblich gekennzeichnet. Das hilft Ihnen, sich einfach und schnell zu orientieren. Die im Text dieser Information aufgeführten Zahlen in Klammern - zum Beispiel [ 1], [ 2], ... - verweisen auf Rechtsquellen.

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Farb-Orientierungssystem in diesem Branchenleitfaden

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Vorbemerkung

Zeitarbeitsunternehmen können nur erfolgreich sein, wenn sie ihre Ressourcen möglichst effektiv und effizient nutzen. Die Praxis zeigt, dass erfolgreiche Leistungen das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit sind. Qualität, Sicherheit und Gesundheit sind in diesen Unternehmen Kriterien für den Erfolg.

In dieser Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) finden Sie als Unternehmer und Personalentscheidungsträger 1 von Zeitarbeitsunternehmen Informationen und Praxishilfen für die Gestaltung eines leistungsfähigen Arbeitssystems. Der Leitfaden

Auf der CD-ROM "Zeitarbeit" und unter www.vbg.de/zeitarbeit finden Sie die Inhalte dieses Leitfadens sowie eine Vielzahl weiterer Praxishilfen und Fachinformationen.

An diesem Leitfaden haben der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. - BZA -, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. - iGZ - und der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. - VDSI - sowie weitere Fachleute mitgearbeitet.

Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen zu diesem Leitfaden sind wir Ihnen dankbar.

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1 Zeitarbeit - Leistungsfähiges Arbeitssystem

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Sicher, gesund und erfolgreich ist ein Zeitarbeitsunternehmen nur, wenn alle Prozesse des Unternehmens geplant, organisiert, aber auch kontrolliert werden. Präventive Arbeitsgestaltung ist Voraussetzung für ein funktionierendes Arbeitssystem und damit für Qualität sowie wirtschaftlichen Erfolg.

Die Qualität präventiv gestalteter Arbeit fördert nicht nur das Image des Unternehmens, sondern führt auch zu einer besseren Mitarbeiterbindung (Motivation, Zufriedenheit) und zu geringeren Fehlzeiten. Der vorliegende Leitfaden zeigt Beispiele auf, wie eine solche präventive Arbeitsgestaltung mit einem hohen Nutzen für die Arbeitsqualität in Zeitarbeitsunternehmen konkret aussehen kann (Abbildung 1).

Abbildung 1

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Präventive Arbeitsgestaltung der Zeitarbeitsunternehmen umfasst das komplette Arbeitssystem über alle Prozesse der Wertschöpfungskette (Abbildung 2). Das heißt zum Beispiel:

Diese Aspekte der präventiven Arbeitsgestaltung treffen sowohl auf den Überlassungsprozess als auch auf die Betriebsorganisation zu.

Abbildung 2

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Rechtssichere Organisation für Zeitarbeitsunternehmen

Um rechtssicher arbeiten zu können, sind Aspekte des Arbeitsschutzes zwischen Ihnen und Ihrem Kunden abzustimmen. Entscheidend für das Ausmaß der notwendigen gegenseitigen Abstimmung sind die folgenden beiden Grundsätze:

  • Typische Form der Zeitarbeit
  • Beschäftigte des Zeitarbeitsunternehmens werden dem Kunden zur Arbeitsleistung im Kundenunternehmen überlassen.
  • Spezielle Formen der Zeitarbeit
Hier werden einige spezielle Formen der Zeitarbeit beschrieben, die auch in gemischten Formen auftreten - zum Beispiel On-Site-Management in Verbindung mit Master-Vendor. In dieser BGI wird auf die Arbeitsschutzaspekte einiger dieser speziellen Formen an den entsprechenden Stellen eingegangen; weitere rechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel das BGB, sind je nach Vertragsgestaltung zu beachten. Informationen zum Arbeitsschutz bei Werkverträgen finden sich in der BGI 865 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen", die unter www.arbeitssicherheit.de im Volltext nachgelesen werden kann.
On-Site-Management Master-Vendor
  • Der Personalentscheidungsträger (On-Site-Manager) des Zeitarbeitsunternehmens arbeitet direkt im Kundenunternehmen. Diese Form der Zeitarbeit wird auch In-House-Service genannt.
  • Der Einsatz mehrerer Zeitarbeitsunternehmen wird von einem Zeitarbeitsunternehmen, dem Master-Vendor, gesteuert und mit dem Kunden abgestimmt. Die Einsatzbedingungen werden im Master-Vendor-Vertrag geregelt.

    Der Kunde schließt Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit den jeweiligen Arbeitgebern der Zeitarbeitnehmer ab. Der Informationsfluss zwischen Kunden, Master-Vendor und Co-Lieferanten ist durchgängig sichergestellt.

Outplacement Dienstvertrag/Werkvertrag

(keine Zeitarbeitsform)

Ausgegliederte Beschäftigte des Kunden werden vom Zeitarbeitsunternehmen übernommen. Diese Beschäftigten arbeiten an ihren ehemaligen Arbeitsplätzen beim Kunden. Der Auftragnehmer - zum Beispiel auch ein Zeitarbeitsunternehmen - übernimmt den kompletten Auftrag zur Realisierung eines Produktes/einer Leistung in eigener Regie und Verantwortung. Die Leistung/das Produkt wird im Dienst-/Werkvertrag beschrieben. Haftung und Verantwortung für die Leistung/das Produkt liegen beim Auftragnehmer.
Beim Outsourcing wird ein kompletter Bereich eines Unternehmens inklusive Arbeitsmittel und Einrichtungen von einem anderen Unternehmen weitergeführt. Dies kann auch durch ein Zeitarbeitsunternehmen erfolgen.
AÜ-Vertrag = Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
DL-Vertrag = Dienstleistungsvertrag
MV-Vertrag = Master-Vendor-Vertrag
PET = Personalentscheidungsträger/Disponent


Leitfaden für eine präventive Arbeitsgestaltung

In dem folgenden Leitfaden finden Sie Informationen und Praxishilfen zum Aufbau und Erhalt eines leistungsfähigen Arbeitssystems für Zeitarbeitsunternehmen.

Neben den Informationen im Kapitel 2 finden Sie Praxishilfen "Zeitarbeit", die es Ihnen ermöglichen, die Anforderungen einfacher, direkter und schneller in die Praxis umzusetzen. Einige dieser Praxishilfen finden Sie direkt in dieser Information

Eine ganze Reihe weiterer Hilfen finden Sie auf der CD-ROM "Zeitarbeit" und unter www.vbg.de/zeitarbeit

2 Leitfaden Zeitarbeit - sicher, gesund und erfolgreich

Ein erfolgreiches Zeitarbeitsunternehmen basiert auf einer präventiven Gestaltung der Arbeitsprozesse sowie auf einem qualitativ hochwertigen Überlassungsprozess. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben. Der folgende Leitfaden Zeitarbeit umfasst beide Aspekte (Abbildung 3):

Abbildung 3

2.1 Betriebsorganisation

Wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiche Zeitarbeit sind die Leistungsbereitschaft aller Beschäftigten (auch der internen Beschäftigten), die gute Organisation und das optimale Zusammenspiel aller Beteiligten. Erst eine gute Organisation, ein leistungsgerechter Einsatz der Beschäftigten und ein aktivierendes Betriebsklima ermöglichen eine produktive Nutzung aller Ressourcen. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine präventive Gestaltung der Arbeitsprozesse, die unter anderem folgende Aspekte umfasst:

= auf der CD-ROM "Zeitarbeit" und unter www.vbg.de/zeitarbeit

Die mit gekennzeichneten Inhalte beziehen sich auf zusätzliche Aufgaben bei speziellen Formen der Zeitarbeit wie On-Site-Management, Master-Vendor.

2.1.1 Ziele im eigenen Unternehmen

Organisation der Zeitarbeit

Praxishilfen

"Unsere Unternehmensziele"

2.1.2 Befähigung der Mitarbeiter

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Personalentscheidungsträger

Fachliche Kompetenz

Fachliche Kompetenz der Personalentscheidungsträger bedeutet: Kenntnisse über die zu betreuenden Berufs- und Arbeitsbereiche besitzen beziehungsweise erwerben. Diese werden durch eine entsprechende Berufsausbildung und/oder eine gründliche Einarbeitung durch fachkundige Personen - z.B. qualifizierte Personalentscheidungsträger, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt - sichergestellt. Gemeinsame Arbeitsplatzbesichtigungen und Weiterbildung in arbeitsbereichsbezogenen Seminaren erweitern diese Kenntnisse.

Kenntnisse im Arbeitsschutz

Kenntnisse im Arbeitsschutz können in Seminaren der VBG erworben werden - zum Beispiel: Seminar "Disposition Zeitarbeit - sicher, gesund, erfolgreich".

On-Site-Management

Fachkompetenzen sind für On-Site-Manager besonders wichtig, da sie vor Ort sind und schneller sowie intensiver die Probleme beim Einsatz von Beschäftigten erkennen müssen; On-Site-Manager haben deswegen Berufserfahrungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen des Kunden. [ 4]

Praxishilfen

Online-Buchungsmöglichkeit der VBG nutzen (www.vbg.de)

Beschäftigte

2.1.3 Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Unternehmer

- Mit den Personalentscheidungsträgern und den Beschäftigten (auch den internen) wird schriftlich vereinbart, welche Verantwortung und Aufgaben sie haben - zum Beispiel in Arbeitsverträgen, Stellenbeschreibungen. Dies beinhaltet auch Pflichten und Verantwortung im Arbeitsschutz. [ 5]
Praxishilfen

"Übertragung von Unternehmerpflichten"

On-Site-Management: Beim Einsatz von On-Site-Managern ist mit dem Kunden zu klären, für welche zusätzlichen Aufgaben und Weisungsbefugnisse dieser verantwortlich ist.
On-Site-Management: Mit dem On-Site-Manager wird vereinbart, für welche zusätzlichen Aufgaben er verantwortlich ist - zum Beispiel Weisungsbefugnis bei Problemen, die direkt vom Personalentscheidungsträger erkannt werden.
Master-Vendor: Der Unternehmer vereinbart mit dem Kunden die Bedingungen des Master-Vendor-Auftrags.
Master-Vendor: Mit dem Personalentscheidungsträger, der für Co-Lieferanten zuständig ist, wird vereinbart, wie Beschäftigte der Co-Lieferanten informiert und betreut werden.
- Den Personalentscheidungsträgern steht für die erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben die entsprechende Zeit zur Verfügung (Zeitmanagement).
- Besondere Schutzbedürftigkeit von Jugendlichen - zum Beispiel Pausenregelungen -, von werdenden und stillenden Müttern - zum Beispiel beim Heben und Tragen - und von behinderten Menschen wird beachtet. [ 6]

Personalentscheidungsträger

- Mit den Beschäftigten wird schriftlich vereinbart - zum Beispiel in Einsatzbeschreibungen - und besprochen, welche Aufgaben sie im Kundeneinsatz haben. Dazu gehört insbesondere die Sensibilisierung und Verpflichtung zu sicherem und gesundem Arbeiten, zur Einhaltung der mit dem Kunden vereinbarten Schutzmaßnahmen, zum Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung, zur Berücksichtigung der Unterweisungsinhalte. [ 5]

Praxishilfen

" Allgemeine Arbeitsanweisungen für Personalentscheidungsträger/-innen"

On-Site-Management: Der On-Site-Manager nimmt zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr - zum Beispiel Weisungsbefugnis bei Problemen, die direkt vom On-Site-Manager erkannt werden.
Master-Vendor: Mit dem Personalentscheidungsträger, der für Co-Lieferanten zuständig ist, informiert und betreut Beschäftigte der Co-Lieferanten - zum Beispiel hinsichtlich Persönlicher Schutzausrüstungen, Änderungen des Auftrages.
- Bei der Disposition werden die Befähigungen sowie die persönlichen Belange der Beschäftigten berücksichtigt. [ 4]

Praxishilfen

" Allgemeine Arbeitsanweisungen für Beschäftigte"

2.1.4 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Arbeitsplätze beim Kunden

Arbeitsplätze im Zeitarbeitsunternehmen

Praxishilfen

" Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Zeitarbeitsunternehmen"

2.1.5 Angebot und Vertrag

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Praxishilfen

" Auftragsannahme (Formular)"

" Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung"

" Arbeitsschutzvereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher"

Master-Vendor

Der Master-Vendor schließt mit dem Kunden einen Vertrag ab, in dem auch die Bedingungen des Einsatzes der Co-Lieferanten eindeutig geregelt sind.

Der Master-Vendor schließt mit dem Co-Lieferanten einen Dienstleistungsvertrag, in dem die Einsatzbedingungen und die Steuerung der Beschäftigten vereinbart werden. Im Dienstleistungsvertrag verpflichtet sich der Master-Vendor, den Co-Lieferanten die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung mitzuteilen. Er teilt ihnen auch die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatzbesichtigung) mit, sofern eine Beurteilung durch den Co-Lieferanten nicht möglich ist.

Es ist festgelegt, dass sich die arbeitsschutzrelevanten Inhalte der Arbeitnehmerüberlassungsverträge und der Arbeitsschutzvereinbarungen zwischen Master-Vendor und Kunden sowie zwischen Kunden und Co-Lieferanten nicht unterscheiden.

2.1.6 Beschaffung

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Kennzeichnung

Technische Arbeitsmittel und Verbrauchsprodukte, die unter eine Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz fallen, müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Dazu gehören zum Beispiel elektrische Betriebsmittel, Persönliche Schutzausrüstungen und Maschinen.

Diese Produkte können auch zusätzlich mit dem GS-Zeichen versehen sein. Der Verwender kann dann davon ausgehen, dass die Erzeugnisse von einer unabhängigen Stelle geprüft worden sind und die Fertigung regelmäßig überwacht wird. [ 13]

Einrichtung einer Geschäftsstelle

2.1.7 Einsatzplanung

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Praxishilfen

"Aus Fehlern lernen"

2.1.8 Information und Kommunikation

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Informations- und Kommunikationswege

Praxishilfen

" Allgemeine Arbeitsanweisungen für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte"

Einsatz beim Kunden

Arbeitsplätze im Zeitarbeitsunternehmen

2.1.9 Prüfung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Praxishilfen

" Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Zeitarbeitsunternehmen"

" Allgemeine Arbeitsanweisungen für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte"

2.1.10 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess und Mitarbeiterbeteiligung

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Praxishilfen

" Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Zeitarbeitsunternehmen"

"Aus Fehlern lernen"

" Allgemeine Arbeitsanweisungen für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte"

2.1.11 Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sowie Notfallvorsorge

Praxishilfen

Weitere Informationen in der BGV A2

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

- Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist sichergestellt. [ 22]
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wie die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung für den Einsatz beim Kunden sichergestellt ist.
- Der Personalentscheidungsträger veranlasst die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vor Arbeitsaufnahme. Die ärztlichen Bescheinigungen liegen vor. [ 14]

Einsatz beim Kunden

Praxishilfen

Hilfen zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz

Arbeitsplätze im Zeitarbeitsunternehmen

Praxishilfen

" Arbeitsschutzvereinbarung"

Maßnahmen bei Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Praxishilfen

"Unfallanzeige" und "Berufskrankheiten-Anzeige" oder im Internet (www.vbg.de)


- Die Unfallanzeige wird ausgefüllt und an die VBG (Bezirksverwaltung gemäß Wohnsitz des Beschäftigten) und an die zuständige Arbeitsschutzverwaltung (Gewerbeaufsicht/Amt für Arbeitsschutz gemäß Unfallort) gesandt. [ 25]
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, dass Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen gemeinsam untersucht werden; der gegenseitige Informationsfluss ist sichergestellt.

2.1.12 Dokumentation

Betriebsorganisation der Zeitarbeit

Um die gewonnenen Informationen für künftige Überlassungen zu nutzen, aber auch um den Nachweis einer arbeitsschutzgerechten Gestaltung der Arbeitsorganisation zu erbringen, wird unter anderem Folgendes dokumentiert:

Praxishilfen

Praxishilfen

Dokumente im Zeitarbeitsunternehmen

Praxishilfen

Unterweisungshilfen der VBG nutzen (2 CD-ROMs),

  1. Fragebogen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
  2. Unterweisungsprogramm für die Zeitarbeit

Dokumente im Rahmen des Überlassungsprozesses

- Ergebnisse der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen - zum Beispiel Auftragsannahme, Arbeitsplatzbesichtigung vor Auftragsbeginn) [ 26]
- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit integrierter Arbeitsschutzvereinbarung oder Rahmenvertrag mit separater Arbeitsschutzvereinbarung
- Ergebnisse von Arbeitsplatzbesichtigungen nach Auftragsbeginn
- Durchgeführte Unterweisungen der Beschäftigten [ 27]
- Aushändigung von Persönlicher Schutzausrüstung
- Durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgekartei [ 28]
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wer welche Dokumente erstellt, nachhält und pflegt. Der Zugriff ist geregelt.

2.2 Überlassungsprozess

Die zweite wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Zeitarbeit ist neben einer guten Betriebsorganisation ein Überlassungsprozess, in dem präventiv Sicherheit und Gesundheit berücksichtigt werden. Nur so können alle Ressourcen effektiv und effizient eingesetzt werden. Ein so geplanter Überlassungsprozess umfasst folgende Schritte (Abbildung 4):

Abbildung 4


Die mit gekennzeichneten Inhalte beziehen sich auf zusätzliche Aufgaben bei speziellen Formen der Zeitarbeit wie On-Site-Management, Master-Vendor.

2.2.1 Akquisition


2.2.2 Auftragsannahme


- Der Kunde ist nach den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken verpflichtet, sichere und gesunde Arbeitsplätze auch für die Beschäftigten der Zeitarbeitsunternehmen bereitzustellen. Schon in der Auftragsannahme werden die Aspekte des Arbeitsschutzes für den geplanten Einsatz umfassend mit einbezogen. [ 34]
" Auftragsannahme (Formular)"
- Um einen sicheren Einsatz der Beschäftigten zu gewährleisten, wird sichergestellt, dass für alle Einsätze die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die daraus festgelegten Maßnahmen vorliegen. [ 26]
" Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll"
- Dazu sieht sich der Personalentscheidungsträger unbekannte Arbeitsplätze beim Kunden an und bespricht mit dem Kunden die genaueren Einsatzbedingungen.
- Der Personalentscheidungsträger klärt im Gespräch mit dem Kunden die Anforderungen für einen sicheren und gesundheitsgerechten Einsatz - zum Beispiel körperliche Anforderungen, Umgebungseinwirkungen, Persönliche Schutzausrüstungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Dabei lässt er sich vom Kunden die notwendigen Informationen aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen für die Tätigkeit der Beschäftigten mündlich oder schriftlich geben.
- Die Informationen aus der Besichtigung und dem Gespräch mit dem Kunden dokumentiert der Personalentscheidungsträger - zum Beispiel im Auftragsannahmeformular.
" Auftragsannahme (Formular)"
- Nur wenn die Besichtigung eines unbekannten Arbeitsplatzes vor der Auftragsannahme nicht möglich ist - zum Beispiel Einsätze als Kundendienstmonteure, auf Fernbaustellen oder in zugangsgesicherten Bereichen wie in der Kerntechnik -, werden die erforderlichen Informationen durch den Kunden dokumentiert - zum Beispiel mit dem Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll. In diesen Fällen wird zusätzlich eine Überprüfung der Angaben durch qualifizierte Beschäftigte im Rahmen eines Selbstchecks - siehe Kapitel 2.2.8 - vorgenommen und dokumentiert. Sie werden dazu zusätzlich qualifiziert und unterwiesen.
" Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll"
"Beschäftigten-Selbstcheck"
- Wird der Arbeitsplatz wiederholt besetzt, wird eine Besichtigung des Arbeitsplatzes vor Auftragsannahme dann vorgenommen, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändert haben.
" Auftragsannahme (Formular)"
Master-Vendor: Informationen über die Anforderungen des Kunden an die Tätigkeiten, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplatzbesichtigungen werden vom Master-Vendor an den Co-Lieferanten weitergegeben.
" Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll"
- Liegen aufgrund der Besichtigung des Arbeitsplatzes Erkenntnisse vor, dass ein sicherer und gesundheitsgerechter Einsatz des Beschäftigten nicht gewährleistet werden kann, oder fehlen wesentliche Informationen für einen sicheren Einsatz, wird der Auftrag nicht angenommen. [ 34]

2.2.3 Bewerbungsgespräch


2.2.4 Einstellung


2.2.5 Unterweisung


- Die Beschäftigten werden allgemein und vor jedem Einsatz tätigkeitsspezifisch unterwiesen. [ 17] Die größte Wirkung hat eine Unterweisung, in der das Gespräch mit anderen Medien - zum Beispiel dem Unterweisungsprogramm für die Zeitarbeit oder dem "Fragebogen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" - gemeinsam eingesetzt wird.

Unterweisungshilfen der VBG nutzen (2 CD-ROMs):

1. Fragebogen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
2. Unterweisungsprogramm für die Zeitarbeit
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wer die tätigkeitsspezifische Unterweisung vornimmt. Die arbeitsplatzspezifische Unterweisung übernimmt in jedem Fall der Kunde - siehe Kapitel 2.2.8.
- Die Unterweisungen werden mindestens einmal jährlich sowie aus gegebenen Anlässen - zum Beispiel bei Änderungen ihrer Tätigkeiten, nach aufgetretenen Sicherheitsmängeln und Gesundheitsgefahren oder nach erfolgten Unfällen - wiederholt. [ 17]
- Der Unterweisende und der Unterwiesene bestätigen schriftlich die Unterweisung. [ 27]

2.2.6 Disposition


- Bei der Einsatzplanung werden die Qualifikationen, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die persönlichen, psychischen und körperlichen Voraussetzungen der Beschäftigten, den Kundenanforderungen sowie den Anforderungen der Arbeitsaufgabe entsprechend, berücksichtigt. [ 4]

"Dispositionsplan"

- Die für den Einsatz erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind durchgeführt worden. [ 14], [ 35]

Auswahl möglicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Master-Vendor: Zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten ist die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vereinbart.
- Die erforderlichen Arbeitsmittel und die notwendige Persönliche Schutzausrüstung für den Einsatz beim Kunden werden zur Verfügung gestellt. [ 15]
Master-Vendor: Zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten ist vereinbart, wer die Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt.

2.2.7 Einsatzvorbereitung

Mitarbeiterinformation

Vertragliche Regelungen

Master-Vendor

Die arbeitsschutzrelevanten Inhalte der Arbeitnehmerüberlassungsverträge und der Arbeitsschutzvereinbarungen zwischen Master-Vendor und Kunden sowie zwischen Kunden und Co-Lieferanten unterscheiden sich nicht.

2.2.8 Einsatzdurchführung

Einsatzbeginn

- Die Beschäftigten, die an Arbeitsplätze gehen, die für sie unbekannt sind, werden grundsätzlich vom Personalentscheidungsträger oder von anderen Personen bis zum Vorgesetzten beim Kunden begleitet. Diese Person, die den Beschäftigten begleitet, kennt diesen Arbeitsplatz.
Der Einsatz beginnt mit der Einweisung in die Arbeitsaufgabe und -abläufe und der Unterweisung im sicheren und gesundheitsgerechten Arbeiten beim Kunden. [ 17]
- On-Site-Manager: Die Einweisung in die Arbeitsaufgabe, -abläufe und die Unterweisung im sicheren und gesundheitsgerechten Arbeiten beim Kunden erfolgt auch beim On-Site-Management durch den Kunden.
- Um Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit sicherzustellen, erkundigt sich der Personalentscheidungsträger nach Einsatzbeginn bei den Beschäftigten und Kunden über deren Erfahrungen - zum Beispiel Einarbeitung, Kenntnisse über Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsmitteln, Unterweisungen, Persönliche Schutzausrüstung, Überforderungen.

Arbeitsplatzbesichtigung (nach Einsatzbeginn)

- Die Einsatzbedingungen der Beschäftigten werden vom Personalentscheidungsträger oder von anderen Personen - zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt - durch Besichtigungen am Tätigkeitsort überprüft. Dabei wird unter anderem festgestellt,
- ob die Beschäftigten vom Kunden entsprechend den Anforderungen und Befähigungen (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag/Arbeitsschutzvereinbarung) eingesetzt werden,
- ob der Kunde die Beschäftigten über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an ihrem Tätigkeitsort (Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich) unterwiesen hat,
- ob der Kunde zum Schutz der Beschäftigten die Arbeitsschutzanforderungen einhält,
- ob den Beschäftigten die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht und diese von den Beschäftigten benutzt wird,
- ob gegebenenfalls weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind.
" Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll"
- Die Besichtigungen werden regelmäßig wiederholt. Die Intervalle richten sich auch nach den Gefährdungen.
Master-Vendor: Es ist zwischen Kunden und Master-Vendor sowie zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wer die Arbeitsplatzbesichtigung vornimmt und wie die Ergebnisse weitergegeben werden.
- Wird bei diesen Besichtigungen am Tätigkeitsort der Beschäftigten festgestellt, dass die Vereinbarungen und Verpflichtungen zum Arbeitsschutz nicht oder nur teilweise eingehalten sind, wird gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, wie diese erfüllt werden. Wenn kein sicherer und gesundheitsgerechter Einsatz der Beschäftigten gewährleistet ist, wird der Einsatz beendet. [ 40]
- In Fällen, in denen Arbeitsplatzbesichtigungen nicht möglich sind - zum Beispiel Einsätze als Kundendienstmonteure, auf Fernbaustellen oder in zugangsgesicherten Bereichen wie in der Kerntechnik -, übernimmt der Kunde die Arbeitsplatzbesichtigung, dokumentiert sie und übermittelt sie dem Zeitarbeitsunternehmen - zum Beispiel mit dem Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll.
" Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll"

In diesen Fällen wird zusätzlich eine Überprüfung der Angaben durch qualifizierte Beschäftigte im Rahmen eines Selbstchecks vorgenommen und dokumentiert. Sie werden dazu zusätzlich qualifiziert und unterwiesen.

"Beschäftigten-Selbstcheck"

Umsetzung

- Erfolgt durch den Kunden eine Umsetzung - zum Beispiel anderer Arbeitsbereich, andere Tätigkeit, andere Arbeitsschutzanforderungen -, werden die vertraglichen Vereinbarungen - zum Beispiel Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Arbeitsschutzvereinbarung - angepasst und es werden die entsprechenden Maßnahmen des Überlassungsprozesses geprüft und bei Bedarf wiederholt - siehe Kapitel 2.2.2 ff.
Master-Vendor: Master-Vendor und Co-Lieferanten informieren sich gegenseitig über die Umsetzung von Beschäftigten des Co-Lieferanten. Falls erforderlich, werden auch hier die vertraglichen Regelungen angepasst.

2.2.9 Einsatznachbereitung

Kundenbefragung - Mitarbeiterbefragung

- Der Kunde wird über die Leistung und Zuverlässigkeit der Beschäftigten befragt (auch in Bezug auf ihr sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten).
- Beschwerden des Kunden werden als eine Hilfe angesehen, die eigene Arbeit zu verbessern. Ein Verfahren wird festgelegt, wie mit Kundenbeschwerden umzugehen ist.
- Nach Einsatzende werden die Beschäftigten über den erfolgten Einsatz befragt.
"Aus Fehlern lernen"
- Die Ergebnisse der Kunden- und Mitarbeiterbefragung werden bei der Vorbereitung der zukünftigen Einsätze berücksichtigt.
Master-Vendor: Der Master-Vendor und die Co-Lieferanten besprechen Erfahrungen und mögliche Verbesserungen während des Einsatzes und danach. Die Zeitpunkte für die gemeinsamen Besprechungen sind festgelegt.

3 Praxishilfen Zeitarbeit

Im Folgenden finden Sie die "Praxishilfen Zeitarbeit", die es Ihnen erleichtern, die Abläufe im Unternehmen wirkungsvoll präventiv zu gestalten. Die Praxishilfen sind als Muster gedacht und sollten von Ihnen möglichst weiter auf die spezifischen Bedingungen in Ihrem Unternehmen zugeschnitten werden. Sie können die Dokumente auch kopieren und für Ihren Bedarf bearbeiten.

In jedem Fall sollten Sie notwendige konkrete Angaben ergänzen, wie beispielsweise Notrufnummern oder Namen von Verantwortlichen. Mit den "Praxishilfen Zeitarbeit" können Sie auch Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen, die Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz haben - zum Beispiel Beurteilungen der Arbeitsbedingungen oder Unterweisungen.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Zeitarbeitsunternehmen


1 Betriebsorganisation

Ziel

Eine qualitativ hochwertige und sichere Dienstleistung lässt sich nur umsetzen, wenn die Arbeit im Zeitarbeitsunternehmen sicher, gesundheitsgerecht und fachgerecht organisiert ist. Dies sind die Voraussetzungen für Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Außerdem muss die Arbeitsorganisation rechtssicher sein.

Zu beurteilende Aspekte der Betriebsorganisation

Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die Personalentscheidungsträger/-innen sind qualifiziert und befähigt (Sozial- und Führungskompetenz, fachliche Kompetenz, Kenntnisse rechtlicher Grundlagen und der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften in der Zeitarbeit).
Online-Buchungsmöglichkeiten für Seminare über www.vbg.de
[ ] [ ]
Es ist sichergestellt, dass bei der Einstellung von Beschäftigten die Befähigung für die vorgesehene Tätigkeit geprüft wird (fachliche Ausbildung, Qualifikationsnachweise, Erfahrungen sowie Eignung). [ ] [ ]
Die Verantwortlichkeiten inklusive der Aufgaben zum Arbeitsschutz (Pflichtenübertragung) sind festgelegt.
Formular "Übertragung von Unternehmerpflichten"
[ ] [ ]
On-Site-Management: Beim Einsatz von On-Site-Managern ist mit dem Kunden geklärt, für welche zusätzlichen Aufgaben und Weisungsbefugnisse dieser verantwortlich ist. Dem On-Site-Manager sind diese Aufgaben und Weisungsbefugnisse bekannt.
[ ] [ ]
Master-Vendor: Mit dem Kunden sind die Bedingungen des Master-Vendor-Auftrags vertraglich vereinbart. Mit dem Personalentscheidungsträger/der Personalentscheidungsträgerin, der/die für Co-Lieferanten zuständig ist, ist vereinbart, wie Beschäftigte der Co-Lieferanten informiert und betreut werden.
[ ] [ ]
Die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse der Personalentscheidungsträger/-innen sind eindeutig festgelegt und allen Beteiligten bekannt.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen"
[ ] [ ]
In den Arbeitsanweisungen für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte ist die Verpflichtung zum sicheren und gesunden Arbeiten enthalten.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte"
[ ] [ ]
Es ist angewiesen, dass alle Beschäftigten während der Arbeitszeit nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte"
[ ] [ ]
Eventuelle Beschäftigungsbeschränkungen für Arbeiten beim Kunden und für Arbeiten im eigenen Zeitarbeitsunternehmen werden beachtet - zum Beispiel für werdende und stillende Mütter, Jugendliche, ... [ ] [ ]
Beschäftigte, die besonderen Gefährdungen durch Einwirkungen oder Tätigkeiten ausgesetzt sind, werden arbeitsmedizinisch durch einen dazu ermächtigten Arzt/eine ermächtigte Ärztin untersucht.
Liste "Auswahl möglicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen"
[ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


Information und Kommunikation
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die Informations- und Kommunikationswege zwischen Kunden, Unternehmer(n)/-innen, Personalentscheidungsträgern/ Personalentscheidungsträgerinnen und Beschäftigten sind festgelegt und bekannt gemacht.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen und Beschäftigte"
[ ] [ ]
Es ist sichergestellt, dass bei jeder neuen Arbeitsaufgabe und bei jedem neuen Arbeitseinsatz eine einsatzbezogene Unterweisung durch den Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin erfolgt. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, in welchen Intervallen die Unterweisungen wiederholt werden. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, wie diese Unterweisungen und Einweisungen überprüft werden. [ ] [ ]
Die durchgeführten Unterweisungen werden dokumentiert. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, wie die Beschäftigten ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, unnötige Gefährdungen und Belastungen mit den Personalentscheidungsträgern/Personalentscheidungsträgerinnen besprechen können. [ ] [ ]
Das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk sowie aushangpflichtige Gesetze (Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind ausgelegt, oder es ist angegeben, wo sie zu finden sind - zum Beispiel im Intranet, auf CD-ROM.
Vorschriftentexte
[ ] [ ]
Die Gebrauchs- und Pflegeanleitungen von Persönlichen Schutzausrüstungen sowie die Bedienungsanleitungen von Arbeitsmitteln sind an geeigneten Plätzen zur Einsicht verfügbar gehalten (gegebenenfalls kopieren). [ ] [ ]
Die Personalentscheidungsträger/-innen werden weitergebildet - zum Beispiel Seminare der VBG nutzen. [ ] [ ]
Die Beschäftigten werden bei Bedarf weitergebildet. [ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


Beschaffung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Es werden nur sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel und Persönliche Schutzausrüstungen angeschafft - zum Beispiel gekennzeichnet mit CE-Zeichen, GS-Kennzeichen. [ ] [ ]
Die Erfahrungen der Beschäftigten werden bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen berücksichtigt. [ ] [ ]
Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen für Tätigkeiten beim Kunden werden die Anforderungen und die Erfahrungen beim Kunden berücksichtigt - zum Beispiel Arbeitnehmerüberlassungsverträge und Beurteilungen der Arbeitsbedingungen des Kunden, Kundenbefragungen. [ ] [ ]
Die Fristen für die Prüfung der Arbeitsmittel im Zeitarbeitsunternehmen, der unternehmenseigenen Arbeitsmittel für Arbeiten beim Kunden sowie der Persönlichen Schutzausrüstungen sind festgelegt. [ ] [ ]
Die befähigten Personen für diese Prüfungen sind benannt. [ ] [ ]
Die Prüfergebnisse werden dokumentiert. [ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


Umgang mit Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
- Ja Nein durch bis
Es ist festgelegt, dass der Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin keine mangelhaften und nicht funktionsfähigen Persönlichen Schutzausrüstungen und Arbeitsmittel einsetzt und diese der Benutzung entzogen werden.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen"
[ ] [ ]
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten nicht mit schadhaften oder nicht funktionsfähigen Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen arbeiten und dass sie diese der Benutzung entziehen.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Beschäftigte"
[ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


Arbeitsschutzorganisation
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
- Ja Nein durch bis
Die erforderliche sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung des Zeitarbeitsunternehmens wird durchgeführt. (Bei Fragen von VBG beraten lassen) [ ] [ ]
Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen im Zeitarbeitsunternehmen sind durchgeführt - zum Beispiel Meldeeinrichtung, Erste-Hilfe-Material, Ersthelfer.
Hilfen
[ ] [ ]
Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sind durchgeführt (die ausreichende Anzahl Feuerlöscher, Aushang zum Brandschutz).
Hilfen
[ ] [ ]
Es ist festgelegt, wer die Funktionstüchtigkeit und Mängelfreiheit der Erste-Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen überprüft. [ ] [ ]
Die Fristen für die Prüfung der Funktionstüchtigkeit und Mängelfreiheit der Erste-Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen sind festgelegt. [ ] [ ]
Die notwendigen Dokumentationen zum Arbeitsschutz werden erstellt - zum Beispiel Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Unterweisung, Prüfbescheinigungen, Verbandbuch.
Vorlagen in dieser Broschüre und auf der CD-ROM "Zeitarbeit"
[ ] [ ]
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wie die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung für den Einsatz beim Kunden sichergestellt ist.
[ ] [ ]
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wer welche Dokumente erstellt, nachhält und pflegt. Der Zugriff ist geregelt.
[ ] [ ]
In Betrieben mit durchschnittlich mehr als 20 Beschäftigten:
Es ist ein Arbeitsschutzausschuss gebildet, der regelmäßig zusammentrifft. [ ] [ ]
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten an räumlich zusammenhängenden Betriebsstätten sind Sicherheitsbeauftragte bestellt, die von der VBG ausgebildet wurden. [ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


2 Akquisition und Auftragsannahme

Ziel

Nur wenn schon bei der Akquisition und Auftragsannahme die möglichen Gefährdungen beim Kundenarbeitsplatz angesprochen werden und entsprechende Maßnahmen eingeplant sowie vertraglich vereinbart werden, kann die Arbeit der Beschäftigten effektiv, zufrieden stellend und sicher erfolgen.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
  Ja Nein durch bis
In den Akquisitionsgesprächen werden Aspekte des Arbeitsschutzes einbezogen (den Kunden über die Checkliste für den Entleiher der VBG informieren). [ ] [ ]
Bei der Auftragsannahme werden die Aspekte des sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitens beim Einsatz umfassend mit einbezogen.
" Auftragsannahme (Formular)"
[ ] [ ]
Der Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin sieht sich unbekannte Arbeitsplätze beim Kunden an und bespricht mit dem Kunden die genauen Einsatzbedingungen. [ ] [ ]
Der Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin informiert sich über die Beurteilung der Arbeitsbedingungen des Kunden für die Tätigkeit des Beschäftigten. [ ] [ ]
Es ist geregelt, wie Informationen über einen unbekannten Arbeitsplatz vor der Auftragsannahme eingeholt werden, dessen Besichtigung nicht möglich ist - zum Beispiel bei Kundendienstmonteuren/Kundendienstmonteurinnen, auf Fernbaustellen. [ ] [ ]
Die Informationen aus den Gesprächen mit den Kunden werden vom Personalentscheidungsträger/von der Personalentscheidungsträgerin dokumentiert.
" Auftragsannahme (Formular)"
[ ] [ ]
Bei allen Aufträgen wird mit dem Kunden Umfang und Art der Tätigkeiten und Leistungen klar abgesprochen, abgegrenzt und vertraglich festgelegt. [ ] [ ]
Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sind alle Rechte und zu übernehmenden Pflichten sowohl des Zeitarbeitsunternehmens als auch des Kunden sowie alle Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben mit den dafür erforderlichen Qualifikationen unmissverständlich geregelt.
" Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung"
[ ] [ ]
In den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sind jeweils Arbeitsschutzvereinbarungen enthalten, die die auftragsbezogenen Aspekte von Sicherheit und Gesundheit regeln - zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Persönliche Schutzausrüstungen, Unterweisungen, Arbeitsplatzbesichtigungen.
" Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung"
[ ] [ ]
Master-Vendor-Verträge
Im Master-Vendor-Vertrag mit dem Kunden sind auch die Bedingungen des Einsatzes der Co-Lieferanten eindeutig geregelt.
[ ] [ ]
In den Dienstleistungsverträgen mit den Co-Lieferanten sind die Einsatzbedingungen und die Steuerung der Beschäftigten vereinbart. Im Dienstleistungsvertrag verpflichtet sich der Master-Vendor, den Co-Lieferanten die Inhalte der Arbeitsschutzvereinbarung mitzuteilen.
[ ] [ ]
Es ist sichergestellt, dass sich die arbeitsschutzrelevanten Inhalte der Arbeitnehmerüberlassungsverträge und der Arbeitsschutzvereinbarungen zwischen Master-Vendor und Kunden sowie zwischen Kunden und Co-Lieferanten nicht unterscheiden.
[ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


3 Disposition und Einsatzvorbereitung

Ziel

Die Einsätze sind so zu planen und vorzubereiten, dass der Arbeitseinsatz ohne Störungen im Arbeitsablauf stattfindet und die Beschäftigten leistungsgerecht eingesetzt werden. Die erforderlichen Arbeitsmittel oder Persönlichen Schutzausrüstungen für die Beschäftigten werden zur Verfügung gestellt. Die Einsätze sind so zu planen und vorzubereiten, dass die Kunden möglichst zufrieden sind.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
  Ja Nein durch bis
Bei der Einsatzplanung ist sichergestellt, dass die Befähigung (Qualifikation, Erfahrung, Eignung) der Beschäftigten den Anforderungen der Arbeitsaufgabe beim Kunden entspricht (inklusive eventuell erforderlicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen). [ ] [ ]
Es ist sichergestellt, dass die Personalentscheidungsträger/-innen anhand der Auftragsdaten feststellen, welche Arbeitsmittel und Persönlichen Schutzausrüstungen für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen sind. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, dass die Personalentscheidungsträger/-innen die zur Verfügung zu stellenden Persönlichen Schutzausrüstungen und die Arbeitsmittel vor Weitergabe an die Beschäftigten auf Mängel und Funktionsfähigkeit überprüfen beziehungsweise die Überprüfung veranlassen.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen"
[ ] [ ]
Die Beschäftigten werden vor jeder neuen Arbeitsaufgabe und bei jedem neuen Arbeitseinsatz über die Arbeitsbedingungen beim Kunden informiert, und es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten entsprechend dem geplanten Arbeitseinsatz unterwiesen sind - zum Beispiel Beschreibung der Arbeitsaufgabe und des betrieblichen Umfeldes, Kontaktpersonen beim Kunden, erforderliche Schutzmaßnahmen, Wegbeschreibung zur Arbeitsstätte.
Unterweisungshilfen
[ ] [ ]
Master-Vendor: Der Master-Vendor informiert den Co-Lieferanten über die Anforderungen des Kunden an die Tätigkeiten und die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplatzbesichtigungen.
[ ] [ ]
Master-Vendor: Es ist zwischen Master-Vendor und Co-Lieferanten vereinbart, wer die tätigkeitsspezifische Unterweisung vornimmt. Die arbeitsplatzspezifische Unterweisung übernimmt in jedem Fall der Kunde.
[ ] [ ]
Die Beschäftigten sind angewiesen, den Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin zu informieren, wenn andere Arbeiten beim Kunden durchzuführen sind als vereinbart.
" Allgemeine Arbeitsanweisung für Beschäftigte"
[ ] [ ]
Die Beschäftigten sind angewiesen, sicherheitswidrige Anweisungen beim Kunden nicht durchzuführen und den Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin sofort zu informieren. [ ] [ ]
Die Beschäftigten sind angewiesen, den Vorgesetzten/die Vorgesetzte beim Kunden und/oder den Personalentscheidungsträger/die Personalentscheidungsträgerin über fehlerhafte Persönliche Schutzausrüstungen und mangelhafte Arbeitsmittel sowie über Probleme und Störungen im Arbeitsablauf zu informieren. [ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


4 Einsatzdurchführung

Ziel

Die Beschäftigten sollen sicher, gesundheitsgerecht und produktiv arbeiten. Sie werden am Tätigkeitsort eingewiesen, und die Personalentscheidungsträger/-innen machen sich vor Ort ein Bild vom Einsatz der Beschäftigten.

Beschaffung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
  Ja Nein durch bis
Es ist festgelegt, dass Beschäftigte, die an für sie unbekannte Arbeitsplätze gehen, grundsätzlich vom Personalentscheidungsträger/ von der Personalentscheidungsträgerin oder von anderen Personen, die den Arbeitsplatz kennen, begleitet werden. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, dass der Einsatz mit einer Einweisung in die Arbeitsaufgaben und -abläufe und der Unterweisung im sicheren und gesundheitsgerechten Arbeiten beim Kunden beginnt, wobei auch auf die Gefährdungen am Arbeitsplatz hingewiesen wird. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, dass die Personalentscheidungsträger/-innen sich nach Einsatzbeginn bei den Beschäftigten nach deren Erfahrungen erkundigen. [ ] [ ]
Es ist festgelegt, dass die Personalentscheidungsträger/-innen oder andere Personen - zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt/Betriebsärztin - die Einsatzbedingungen der Beschäftigten durch eine Besichtigung am Tätigkeitsort überprüfen.
" Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll"
[ ] [ ]
Es ist geregelt, wie Arbeitsplatzbesichtigungen - zum Beispiel bei Kundendienstmonteuren/Kundendienstmonteurinnen, auf Fernbaustellen - vorgenommen werden. [ ] [ ]
Die Intervalle und die Personen für die Begehungen sind festgelegt - entsprechend den Gefährdungen am Tätigkeitsort. [ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


5 Einsatznachbereitung


Ziel

Es werden von Kunden und Beschäftigten Informationen über den Einsatz und die Arbeitsbedingungen eingeholt. Diese Informationen sind bei den künftigen Einsätzen zu berücksichtigen.

Beschaffung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Persönlicher Schutzausrüstung
Bewährte Maßnahmen und Anforderungen Handlungsbedarf Aktivitäten bei Handlungsbedarf
  Ja Nein durch bis
Die Kunden werden über die Leistung und die Zuverlässigkeit der Beschäftigten befragt (auch über sicheres und gesundheitsgerechtes Verhalten).
Formular "Aus Fehlern lernen"
[ ] [ ]
Es ist festgelegt, wie Beschwerden der Kunden behandelt werden. [ ] [ ]
Beschäftigte werden nach Einsatzende vom Personalentscheidungsträger/von der Personalentscheidungsträgerin über ihre Erfahrungen befragt.
Formular "Aus Fehlern lernen"
[ ] [ ]
Es ist festgelegt, wie die Ergebnisse der Kunden- und Mitarbeiterbefragungen bei der Vorbereitung der künftigen Einsätze berücksichtigt werden. [ ] [ ]
Beratungsbedarf / weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch ______________________ am: ______________ Erledigt: _______


Auftragsannahme (Formular)

Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitschutzvereinbarung

Arbeitsschutzvereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher

Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen

Name des Zeitarbeitsunternehmens ___________________________

Name des Personalentscheidungsträgers/der Personalentscheidungsträgerin ___________

Datum ___________________________

In unserem Unternehmen sind folgende Anweisungen für das Arbeiten einzuhalten:

Allgemein

Die Texte der Vorschriften befinden sich: __________________

Einsatzplanung und -vorbereitung

Einsatzdurchführung

Einsatznachbereitung


 
Unterschrift Disponent/-in Unterschrift Arbeitgeber/-in


Allgemeine Arbeitsanweisung für Beschäftigte

Name des Zeitarbeitsunternehmens ______________________________

Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin ___________________________

Datum ________________________

In unserem Unternehmen sind folgende Anweisungen für das Arbeiten einzuhalten:

Allgemein

Einsatzvorbereitung

Einsatzdurchführung

 
Unterschrift Mitarbeiter/-in Unterschrift Arbeitgeber/-in


Praxishilfen auf der CD-ROM "Zeitarbeit" - Übersicht

Hier folgt eine Übersicht über die wichtigsten Praxishilfen, die Sie auf der CD-ROM "Zeitarbeit" und unter www.vbg.de/zeitarbeit finden. Sie können die Praxishilfen interaktiv direkt am Bildschirm ausfüllen und abspeichern. Oder Sie nutzen die Vorlagen in Word-Format: in diesem Format können Sie die Praxishilfen weiterbearbeiten und in ihren Workflow integrieren. Außerdem finden Sie auf der CD-ROM die wichtigsten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Zeitarbeitsunternehmen im Volltext.

Praxishilfen - Überlassungsprozess

Auftragannahme (Formular)

Arbeitsplatzbesichtigungs-Protokoll

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Arbeitsschutzvereinbarung

Arbeitsschutzvereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher

Beschäftigten-Selbstcheck

Praxishilfen - Organisation allgemein

Unsere Unternehmensziele

Gemeinsame Vereinbarung zum Unternehmensziel "Sicheres und gesundes Arbeiten"

Übertragung von Unternehmerpflichten

Einsatzinformation für die Beschäftigten

Erhaltene Persönliche Schutzausrüstungen

Auswahl möglicher arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Dispositionsplan

Aus Fehlern lernen

Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung

Checkliste "Büroarbeit"

Checkliste "Bildschirmdarstellung"

Checkliste "Hautgefährdende Tätigkeiten"

Praxishilfen - Arbeitsanweisungen und Unterweisungsnachweise

Allgemeine Arbeitsanweisung für Personalentscheidungsträger/-innen

Allgemeine Arbeitsanweisung für Beschäftigte

Unterweisung Bildschirmarbeit

Praxishilfen - Notfallmanagement

Verhalten im Brandfall

Verhalten bei Unfällen

Verbandbuch

Verbandkasten

Unfallanzeige

Berufskrankheiten-Anzeige

Internetadressen

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - www.vbg.de

Liste der Durchgangsärzte - www.dguv.de/landesverbaende/de/datenbank

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln - www.arbeitssicherheit.de


Rechtsquellen

Hier finden Sie die jeweiligen rechtlichen Grundlagen für die im Leitfaden Zeitarbeit dargestellten Maßnahmen:

[ 1] § 11 (6) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
[ 2] § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
[ 3] §§ 3, 12 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 4] § 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 7 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 5] §§ 4, 13, 15- 17 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; §§ 13, 15- 18 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 6] §§ 22 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG; § 33 ff. Mutterschutzgesetz - MuSchG; § 81 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX
[ 7] §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV; § 5 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 8] §§ 3, 11, 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
[ 9] § 4 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
[ 10] § 29 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 11] §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV; § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 12] §§ 3, 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG; § 19 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1); § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2)
[ 13] §§ 4- 7 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG; § 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
[ 14] § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4)
[ 15] § 4 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV; § 2 PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV; § 29 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 16] §§ 12, 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV; § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG; § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 17] § 12 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV; § 11 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG; § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 18] § 12 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV; § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 19] § 12 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 20] § 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; §§ 3, 10 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
[ 21] § 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 16 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 22] §§ 2, 3, 5, 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG; § 19 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1); § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2)
[ 23] § 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; §§ 4, 6 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV; §§ 24- 28 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 24] § 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; §§ 3, 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV; § 22 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 25] § 193 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII
[ 26] § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 27] § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 28] § 11 Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4)
[ 29] § 13 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 13 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 30] §§ 3, 10, 11 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
[ 31] § 5 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2)
[ 32] § 24 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 33] § 26 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 34] § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1); § 11 (6) Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
[ 35] Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4)
[ 36] § 4 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV; § 2 PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV; §§ 29, 30 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 37] § 31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 38] § 9 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; §§ 11, 15 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 39] §§ 3, 11, 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG
[ 40] § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG; §§ 3, 11, 12 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG; § 618 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB; § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
[ 41] § 16 (3) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - GefStoffV
[ 42] 3.3.5 Technische Regeln für Gefahrstoffe - Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401)

____________

1 wie Niederlassungsleiter, Disponenten, Abteilungsleiter, Personalberater und andere verantwortliche Personen, die Personalentscheidungen treffen.

2 Unter Beschäftigte werden in dieser Information Leiharbeitnehmer verstanden. Verwaltungs- und Akquisitionskräfte werden als interne Beschäftigte bezeichnet.


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