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BGI 8611 / DGUV Information 214-058 - Maßnahmen zur Minderung der Lärmgefährdung bei der Abfallsammlung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 05/2008)


Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.


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Maßnahmen zur Minderung der Lärmgefährdung bei der Abfallsammlung

Durch die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ( LärmVibrationsArbSchV) wird die Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz neu definiert. Es ist jetzt schon bei geringeren Belastungen erforderlich, Schutzmaßnahmen gegen eine Lärmgefährdung zu ergreifen. Auch die Arbeitgeber in der Entsorgungsbranche müssen auf diese Anforderungen reagieren.

Die vorliegende Informationsschrift soll den Verantwortlichen in den Entsorgungsunternehmen die Umsetzung der Vorgaben der Verordnung für den Bereich der Abfallsammlung erleichtern.

Was hat sich durch die Verordnung geändert?

Diese Verordnung legt Mindestanforderungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen durch Lärm und Vibration fest. Hierbei wurden die wesentlichen Grenzwerte für eine Lärmexposition um 5 dB(A) herabgesetzt und ein neuer Expositionsgrenzwert eingeführt. Die neuen Grenzwerte und die sich daraus ergebenden Maßnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.

Untere Auslösewerte LEX,8h = 80 dB(A)
bzw. Spitzenschalldruck
LpC,peak = 135 dB(C)
Maßnahmen (LEX,8h = 80 dB(A)):

Unterweisung der Mitarbeiter bezüglich ihrer Gefährdung und erforderlicher Maßnahmen.

Zusätzliche Maßnahmen

(LEX,8h >80 dB(A)):

Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung, Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen.

Obere Auslösewerte LEX,8h = 85 dB(A)
bzw. Spitzenschalldruck
LpC,peak = 137 dB(C)
Zusätzliche Maßnahmen

(LEX,8h = 85 dB(A)):

Lärmbereichskennzeichnung, Bereichsabgrenzung und Zugangseinschränkung. Gehörschutz-Tragepflicht.

Veranlassung einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung des Gehörs.

Führen einer Vorsorgekartei.

Zusätzliche Maßnahmen

(LEX,8h >85 dB(A)): Lärmminderungsprogramm.

Maximal zulässige Expositionsgrenzwerte LEX,8h = 85 dB(A)
bzw. Spitzenschalldruck
LpC,peak = 137 dB(C)
Erläuterung:

Grenzwert, der unter Berücksichtigung der Schalldämmung des Gehörschutzes nicht überschritten werden darf.


Verschiedene Arbeitsbereiche bei der Abfallsammlung sind bezüglich der Lärmbelastung beurteilt worden. Hierzu einige Beispiele zur Orientierung:

Tätigkeit Lärmbereich
LEX,8h in dB(A)
Maßnahmen
nur Fahrtätigkeit < 80 dB(A) keine Maßnahmen erforderlich
Fahrer (Seitenlader/Frontlader) bis 83 dB(A) bei Überschreitung des unteren Auslösewertes entsprechende Maßnahmen erforderlich
Raussteller ohne Tätigkeit an der Schüttung 80 bis 85 dB(A) Maßnahmen bei Überschreiten des unteren Auslösewertes erforderlich
Lader an der Schüttung > 85 dB(A) zusätzliche Maßnahmen bei Überschreiten des oberen Auslösewertes erforderlich
Glassammeln mit Ladertätigkeit > 85 dB(A) zusätzliche Maßnahmen bei Überschreiten des oberen Auslösewertes erforderlich
Sperrmüllabfuhr
(Abfallsammelfahrzeuge (ASF), z.B. Hecklader ohne Schüttung)
> 85 dB(A) zusätzliche Maßnahmen bei Überschreiten des oberen Auslösewertes erforderlich


Die Auslösewerte für die Spitzenpegel können z.B. bei nicht ausreichend gewarteten Schüttungen oder beim kraftvollen Schließen der Fahrzeugtüren auftreten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen Lärmbereiche im Betrieb ermittelt und Maßnahmen zur Lärmbekämpfung getroffen werden.

Abhängig z.B. vom technischen Zustand der Arbeitsmittel und der Organisation der Arbeitsabläufe, kann die durch den Arbeitgeber durchgeführte Gefährdungsbeurteilung zu anderen Ergebnissen führen. Die erforderlichen Maßnahmen sind entsprechend anzupassen.

Was ist zu veranlassen?

Der Arbeitgeber hat erforderliche Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik durchzuführen, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern. Dabei ist folgende Rangfolge zu berücksichtigen:

  1. Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
  2. Die Maßnahmen nach Nummer 1 haben Vorrang vor der Verwendung von Gehörschutz (s. § 7 Abs. 1 LärmVibrationsArbSch).

Technische Maßnahmen

Mit geeigneten technischen Maßnahmen kann die Lärmemission während der Sammelfahrt erheblich reduziert werden. Damit verringert sich auch die Belastung für die Müllwerker.

Relevante Lärmquellen sind z.B.:

Fahrzeug- und Schüttungstechnik

Für die Fahrzeugtechnik gilt, dass Trägerfahrzeuge, die der derzeit aktuellen Euronorm entsprechen, meist auch die geringsten Lärmemissionen aufweisen. Beim Fahrzeugaufbau gibt es sehr unterschiedliche Systeme, die nur schwer miteinander verglichen werden können, weil sie unterschiedlichen Anforderungen genügen müssen. Für alle Aufbauten gilt aber, dass eine lärmgeminderte Ladewanne beim Laden weniger geräuschintensiv ist als eine einfache Stahlwanne.

Bei der Schüttungstechnik bieten halb- und vollautomatische Systeme deutliche Vorteile gegenüber einer rein manuell gesteuerten Schüttung. Einer davon ist beispielsweise, dass sich der Lader während des Schüttvorganges vom Fahrzeug entfernen kann. Schon eine Entfernung von wenigen Metern zur Schüttung bewirkt eine deutliche Reduzierung der Lärmimmission. Ein ganz wichtiger Aspekt ist der Verzicht auf festes Anschlagen beim Entleerungsvorgang. Moderne Liftersysteme kommen zum Teil gänzlich ohne Anschlag aus. Ein manuelles Nachrütteln ist in aller Regel ebenfalls nicht mehr erforderlich und sollte prinzipiell auch vermieden werden.

Eine sehr wichtige Rolle kommt auch der Fahrzeuginstandhaltung zu. Durch eine optimale Wartung und Pflege der Fahrzeuge (z.B. ausreichende Schmierung der bewegten Teile - eine eingebaute Zentralschmierung ist hierfür hilfreich) lässt sich die Lärmemission des Fahrzeuges um bis zu 3 dB(A) senken.

Behälterauswahl

Bei der Behältertechnik gibt es verschiedene Möglichkeiten, Lärm zu verringern. Die wichtigste ist es, Stahl- durch Kunststoffbehälter zu ersetzen. Eine Pufferung im Bereich des Deckelfalzes oder die sogenannte "Deckelbremse" verhindern, dass der Deckel geräuschintensiv zufällt. Auch die Räder und ihre Aufhängung sollten so gebaut sein, dass beim Transport und Aufsetzen der Behälter kein unnötiges Klappern entsteht. Da diese Maßnahmen in den Sammelbehälternormen nicht explizit gefordert werden, muss dies bei der Beschaffung gesondert berücksichtigt werden.

Organisatorische Maßnahmen

Der Unternehmer sollte die Abfallsammelfahrten so organisieren, dass die Beschäftigten möglichst wenig belastet werden. Dies kann im Rahmen der Touren- und Einsatzplanung beeinflusst werden. Wechselnde Tätigkeiten (Tätigkeitsrotation) sind hilfreich, um einseitige Belastungen zu vermeiden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass dadurch bislang nicht lärmgefährdete Beschäftigte nun einer Lärmgefährdung ausgesetzt sein können.

Das lärmintensive Anschlagen bzw. Nachrütteln ist eine der maßgeblichen Lärmquellen. Begründet wird das Rütteln und feste Anschlagen mit dem schlechten Rutschverhalten des Behälterinhalts. Gerade bei Bioabfällen ist dies ein häufig auftretendes Problem. Die Abfallzusammensetzung, und somit auch sein Rutschverhalten, kann aber durch eine gezielte Beratung der Bürger wirksam beeinflusst werden. Gehölzschnitt beispielsweise sollte grundsätzlich nicht über die Biotonne entsorgt werden. Für andere Bioabfälle gibt es kompostierbare Einlegesäcke oder Tragetaschen zur Abfallaufnahme, die ein Festfrieren in der Tonne vermeiden helfen. Mit diesen einfachen organisatorischen Maßnahmen wird ein Nachrütteln oder festes Anschlagen in aller Regel überflüssig. Die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind als Teil des Lärmminderungsprogramms im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen keine sichere Unterschreitung der Auslösewerte gewährleisten, müssen personenbezogene Maßnahmen ergriffen werden (s. o.). Dazu gehört insbesondere das Tragen von Gehörschutz.

Welche Anforderungen werden an Gehörschützer bei der Abfallsammlung gestellt?

Bei der Auswahl von Gehörschutz sind grundsätzlich folgende Kriterien zu beachten:

Für den Bereich der Abfallsammlung sind darüber hinaus folgende Anforderungen maßgebend:

Kapselgehörschützer

Wegen der Belastung bei hohen Temperaturen sind Kapselgehörschützer bei der Abfallsammlung weniger geeignet. Zusätzlich ist bei Kapselgehörschützern ohne Elektronik mit einer deutlichen Beeinträchtigung des Richtungshörens zu rechnen. Bei der Sperrmüllsammlung oder bei der Entleerung von Glascontainern (Anfahren einiger Sammelstellen und dann kurzzeitige Benutzung des Gehörschutzes während des Sammelvorgangs) sind Kapselgehörschützer wegen des leichten Auf- und Absetzens gut geeignet.

Stöpsel mit Verbindungsschnur und Bügelstöpsel

Stöpsel mit Verbindungsschnur und Bügelstöpsel sind unhygienisch, wenn sie in der staubigen Arbeitsumgebung herausgenommen werden oder mit schmutziger Arbeitskleidung in Berührung kommen. Bügelstöpsel sind darüber hinaus wegen eventueller Anstoßgeräusche weniger geeignet.

Stöpsel zum einmaligen Gebrauch

Stöpsel zum einmaligen Gebrauch ohne Griff sind nur dann geeignet, wenn sie vor der Arbeit mit sauberen Händen eingesetzt werden und während der Lärmarbeit im Gehörgang verbleiben.

Stöpsel zum mehrmaligen Gebrauch und Otoplastiken

Stöpsel zum mehrmaligen Gebrauch oder Otoplastiken, wie z.B. fertig geformte Stöpsel mit Griff, sind insbesondere dann geeignet, wenn sie mit sauberen Händen eingesetzt und hygienisch einwandfrei aufbewahrt werden können.

Ferner sollten die Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken einen möglichst linearen Frequenzgang aufweisen, um die Wahrnehmung von Warnsignalen und die Sprachkommunikation so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Für Personen mit bereits bestehender Hörminderung oder ältere Arbeitnehmer sowie in Situationen mit erhöhter Unfallgefahr sind insbesondere elektroakustische Otoplastiken geeignet. Jedoch können auch elektroakustische Kapselgehörschützer für diesen Personenkreis in Betracht kommen.

Schalldämmung

Bei der Auswahl geeigneten Gehörschutzes hinsichtlich der Schalldämmung dienen folgende Pegelbereiche für den Tageslärmexpositionspegel bei der Abfallsammlung zur Orientierung:

Mülllader: 85 - 90 dB(A)

Rein- und Raussteller: 80 - 85 dB(A)

Gut ist die Wirkung des Gehörschutzes, wenn damit ein am Ohr wirksamer Restschallpegel von 70 bis 80 dB(A) zu erzielen ist. Bei der Restschallpegelermittlung ist für das mittel- bis hochfrequente Geräusch (Geräuschklasse HM) bei der Abfallsammlung der M-Wert des Gehörschutzes bei der Auswahl zu berücksichtigen. Da es sich in der Praxis gezeigt hat, dass die bei der Baumusterprüfung erzielten Dämmwerte zumeist nicht erreicht werden (falsches Einsetzen bei Stöpseln, akustische Lecks durch Brillenbügel bei Kapselgehörschützern), sind bei der Auswahl des Gehörschutzes Korrekturwerte zu beachten. Folgende Korrekturwerte K werden vom Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstung" empfohlen:

Der Restschallpegel berechnet sich nach folgenden Gleichungen:

L-Restschallpegel = Lärmexpositionspegel - (L-Wert - K-Wert)

HM-Restschallpegel = Lärmexpositionspegel - (M-Wert - K-Wert)

Da die an der Schüttung gemessenen Geräusche im Grenzbereich zwischen L-Klasse (Geräusche vom Dieselmotor) und HM-Klasse (Anschlaggeräusche) liegen, sollten die ermittelten Restschallpegel beide Restpegelkriterien erfüllen.

Für eine Otoplastik mit einem L- bzw. M-Wert von 15 bzw. 17 dB errechnet sich für den Arbeitsplatz des Müllladers z.B. folgender Restschallpegel (bei regelmäßiger Funktionskontrolle):

L-Restschallpegel = 85 dB (A) - (15 - 3) dB (A) -> Restschallpegel = 73 dB (A) = ok

M-Restschallpegel = 85 dB (A) - (17 - 3) dB (A) -> Restschallpegel = 71 dB (A) = ok

Die Spanne zwischen Über- und Unterprotektion ist sehr gering, daher sind auch nur wenige Gehörschützer geeignet. Bei zu starker Dämmung ist die Warnsignalwahrnehmung zu schwach und die Verständigung erschwert. Bei zu schwacher Dämmung ist das Gehör nicht ausreichend geschützt.

Gehörschützerauswahlprogramme, wie z.B. das von der DGUV bereitgestellte PC-Programm (http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/psasw/index.html), erleichtern die Auswahl und verhindern, dass wichtige Kriterien unberücksichtigt bleiben. Die im Anhang aufgeführten Gehörschützer erfüllen sowohl das HM- als auch das L-Restpegelkriterium und wurden mit dem o. g. Programm ermittelt.

Welche organisatorischen Maßnahmen sind erforderlich, wenn Gehörschützer bei der Abfallsammlung benutzt werden?

Ausnahmeregelung

Sollte durch das Tragen von Gehörschutz eine besondere Unfallgefahr entstehen, so kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde für die Überwachung der LärmVibrationsArbSchV eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


.

Gehörschützer bei Überschreitung des unteren Auslösewertes (80 dB(A))
(beispielhafte Auflistung)
Anhang A


Angaben zu Arbeitsplatz/Tätigkeit:

Verfahren: HML-Check auf Basis des unteren Auslösewertes mit Praxisabschlägen (Schnittmenge aus MH- und L-Klasse) LAeq: 80 - 85 (dB)

Restpegel unter dem Gehörschutz: 70 - 80 (dB)

Fertig geformte Gehörschutzstöpsel zum mehrfachen Gebrauch bestimmt

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel 1
min max
Einsatzbereich 1
Alpine gehoorbescherming B.V. AUV I (Filter UF 5) 73 78 77 - 87
EARmo B.V. EARfoon EF 4 (weiß) 74 79 76 - 86


Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel zum mehrfachen Gebrauchbestimmt

Praxisabschlag: 9 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel
min max
Einsatzbereich
AAFI Trading GmbH MACK's Earplugs 75 80 75 - 85
Ohropax GmbH Silicon 71 76 79 - 89


Otoplastiken

Praxisabschlag: 6 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel
min max
Einsatzbereich
Groeneveld Dordrecht ER 15 / ER 15 Concha 72 77 78 - 88
Groeneveld Elcea B.V. Elacin ClearSound RC15 (beige) 74 79 76 - 86


.

Gehörschützer bei Überschreitung des oberen Auslösewertes (85 dB(A))
(beispielhafte Auflistung)
Anhang B


Angaben zu Arbeitsplatz/Tätigkeit:

Verfahren: HML-Check auf Basis des unteren Auslösewertes mit Praxisabschlägen (Schnittmenge aus MH- und L-Klasse) LAeq: 85 - 90 (dB)

Restpegel unter dem Gehörschutz: 70 - 80 (dB)


Fertig geformte Gehörschutzstöpsel zum einmaligen Gebrauch bestimmt

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel 1
min max
Einsatzbereich 1
Safety Handels GmbH Phonstop G 72 77 83 - 93


Fertig geformte Gehörschutzstöpsel zum mehrfachen Gebrauch bestimmt

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel 1
min max
Einsatzbereich 1
Bilsom GmbH PerFit 5603/5604 70 75 85 - 95
C.K. European Ltd.Silent fit/Sonar 70 75 85 - 95
Cabot Safety Ltd.Ultratech 72 77 83 - 93
Dalloz Safety AB Bilsom 655/656 NST 71 76 84 - 94
Dimedico International B.V. Fit-all grün 71 76 84 - 94
Dimedico International B.V. Fit-all Schwarz 71 76 84 - 94
Drums & More ERX-MS, grünes Filter 70 75 85 - 95
Horen Gehoorbescherming Allfit 72 77 83 - 93
MSA Auer GmbH Duo Fit 70 75 85 - 95
MSA Auer GmbH Duo Fit Sonar 70 75 85 - 95
Safety Handels GmbH 4 SC 71 76 84 - 94


Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel, zum einmaligen Gebrauch bestimmt

Praxisabschlag: 9 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel
min max
Einsatzbereich
Cabot Safety Ltd. EAR classic 70 75 85- 95
Ohropax GmbH Ohropax 71 76 84- 94


Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel, zum mehrfachen Gebrauch bestimmt

Praxisabschlag: 9 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
Aearo Ltd Express 70 75 85 - 95
Aearo Ltd Express corded 70 75 85 - 95


Otoplastiken

Praxisabschlag: 6 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
AWECO GmbH&Co. KG AS 70 75 85 - 95
Dimedico International B.V. AudiSafe acrylate,Filter HEC 70 75 85 - 95
Dreve Otoplastik GmbH DLO Acryl
(Filter: DL-30)
73 78 82 - 92
Dreve Otoplastik GmbH DLO Silikon 71 76 84 - 94
Ergotec B.V. Varifoon (90) 70 75 85 - 95
Espace de l'Audition A.B.R. Cutnoise 72 77 83 - 93
Groeneveld Elcea B.V. Elacin Biopact (MM22) 71 76 84 - 94
Groeneveld Elcea B.V. Elacin ClearSound RC18 (brown) 73 78 82 - 92
Groeneveld Elcea B.V. Elacin ClearSound RC19 (black) 72 77 83 - 93
Groupe Olbinski Protector 70 75 85 - 95
Laboratoire Cotral Cotral Premium AT33 72 77 83 - 93
Laboratoire Cotral Cotral Premium SP 71 76 84 - 94
Les Embouts Monier AB 001/002 72 77 83 - 93
Maier GmbH Sonus PRE 40 72 77 83 - 93
Sanomed Medizintechnik GmbH Sanocryl
(Filter:DL-30)
73 78 82 - 92
Sanomed Medizintechnik GmbH Sanosil 0 71 76 84 - 94
Schinko-Neuroth GmbH Soundsaver 100 71 76 84 - 94
Stemal S.N.C. an-1 72 77 83 - 93
Variphone Benelux NV Noise-Ban
(Filter:DL-30)
73 78 82 - 92


Bügelstöpsel

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
Aearo Ltd Flexicap
(als Kinnbügel)
71 76 84 - 94
Aearo Ltd Flexicap
(als Nackenbügel)
73 78 82 - 92
Artelli nv/sa Artelli Plug Bend 70 75 85 - 95
Bacou-Dalloz AB PerForm
(als Kinnbügel)
71 76 84 - 94
Bilsom GmbH PerCap
(als Kinn-, Kopf-, Nackenbügel)
70 75 85 - 95
Delta Plus Group Conicap
(als Kinn-, Kopf-, Nackenbügel)
70 75 85 - 95
Elvex Corporation GelCaps GC 20
(als Kinnbügel)
71 76 84 - 94
Elvex Corporation GelPods GP-10 72 77 83 - 93
Hellberg Safety AB Access 72 77 83 - 93
Howard Leight Europe LPB 3
(als Kinnbügel)
72 77 83 - 93
Howard Leight Europe QB2 HYG
(als Kinnbügel)
70 75 85 - 95
Howard Leight Europe QB3 HYG
(als Kinnbügel)
71 76 84 - 94
Moldex-Metric AG Jazz-Band 6700
(als Kinnbügel)
72 77 83 - 93
Moldex-Metric AG Jazz-Band 6700
(als Nackenbügel)
71 76 84 - 94
Moldex-Metric AG Pura-Band 6500
(als Kinnbügel)
71 76 84 - 94
Moldex-Metric AG Pura-Band 6500
(als Nackenbügel)
70 75 85 - 95
Moldex-Metric AG Pura-Band 6600
(als Kinnbügel)
72 77 83 - 93
SwedSafe AB BP1 71 76 84 - 94
Uvex Arbeitsschutz GmbH U-cap
(als Kinn-, Kopf-, Nackenbügel)
70 75 85 - 95
Uvex Arbeitsschutz GmbH X-Cap 71 76 84 - 94


.

Gehörschützer für spezielle Einsatzzwecke
(beispielhafte Auflistung)
Anhang C


Kapselgehörschützer bei häufigem Auf- und Absetzen des Gehörschutz:

Zum Beispiel für kurzzeitige Lärmbelastung beim Entleeren von Glassammelbehältern, dazwischen Fahrten mit dem ASF ohne Gehörschutz.

Angaben zu Arbeitsplatz/Tätigkeit:

Verfahren: HML-Check auf Basis des unteren Auslösewertes mit Praxisabschlägen
(MH-Klasse) LAeq: 85 - 95 (dB)

Restpegel unter dem Gehörschutz: 70 - 80 (dB)

Kapselgehörschützer mit Universalbügel

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
Oy Silenta Ltd.. Bel II
(als Kinnbügel)
72 77 83 - 93
Oy Silenta Ltd. Bel II
(als Kopfbügel)
72 77 83 - 93
Oy Silenta Ltd. Bel II
(als Nackenbügel)
72 77 83 - 93
Oy Silenta Ltd. Bella
(als Kinnbügel)
70 75 85 - 95
Oy Silenta Ltd. Bella
(als Kopfbügel)
70 75 85 - 95
Oy Silenta Ltd. Bella
(als Nackenbügel)
70 75 85 - 95


Kapselgehörschützer mit Kopfbügel

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
3M United Kingdom 3M 1430 70 75 85 - 95
ASSI Arbeitsschutz GmbH 2000 70 75 85 - 95
Artilux Herzig AG Arton 2200 70 75 85 - 95
Bacou-Intersafe Nobelsafe Super 72 77 83 - 93
Bacou-Dalloz AB Mach 1 70 75 85 - 95
ENHA GmbH 3001 Star 70 75 85 - 95
Fondermann GmbH Compac 2000 FB 73 78 82 - 92
Fondermann GmbH Varigard 4000 SE 71 76 84 - 94
Lasogard GmbH LA 3001 70 75 85 - 95
Lasogard GmbH LA 3002 Bolt 70 75 85 - 95
Optac GmbH Opticom C 73 78 82 - 92
Unico Graber AG Sonico 2000 72 77 83 - 93
Unico Graber AG Sonico 85 72 77 83 - 93
Unico Graber AG Sonico Standard 70 75 85 - 95
Uvex Arbeitsschutz GmbH DB ex 2300+ 70 75 85 - 95


Kapselgehörschützer mit Nackenbügel

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
3M United Kingdom 3M 1430 71 76 84 - 94
Fondermann GmbH Vario 5001 N 70 75 85 - 95


Kapselgehörschützer mit Kopfbügel, zusammenklappbar

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
Peltor AB H61FA 70 75 85 - 95


.

Gehörschützer für spezielle Einsatzzwecke
(beispielhafte Auflistung)
Anhang D


Elektroakustische Kapselgehörschützer:

Angaben zu Arbeitsplatz/Tätigkeit:

Verfahren: HML-Check auf Basis des unteren Auslösewertes mit Praxisabschlägen (MH-Klasse) LAeq: 80 - 90 (dB)

Restpegel unter dem Gehörschutz: 70 - 80 (dB)


Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Dämmung

Praxisabschlag: 5 dB

Bescheinigungsinhaber Typbezeichnung Restpegel min max Einsatzbereich
3M United Kingdom 3M 1520 - 99
3M United Kingdom 3M 1525 - 99
Bacou-Dalloz AB Targo Trap - 96
Bilsom GmbH 707 Impact - 98
Bilsom GmbH Targo electronic - 100
Ceotronics AG ASR - 97
Hellberg Safety AB Active - 100
Hurricane Communications EED 1 - 93
Sordin AB CutOff Type 3 - 100


Bei elektroakustischen Gehörschützern sind auf Grund der Zusatzelektronik unter dem Gehörschutz Expositionspegel bis 85 dB möglich.


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1 Restpegel und Einsatzbereich beziehen sich auf Geräusche der MH-Klasse


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