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BGI/GUV-I 8696 / DGUV Information 211-031 - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 08/2009)


Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.


1 Was bietet Ihnen diese Schrift?

Moderne Fahrerarbeitsplätze 1), beispielsweise von Flurförderfahrzeugen in der Logistik oder Fahrzeugen im Transport, werden zunehmend mit bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen ausgestattet. Diese Systeme sollen die Disposition oder die Flottensteuerung vereinfachen und effizienter machen. Für die Fahrer stellt ihre Integration in den Arbeitsablauf eine neue Herausforderung dar, die mit zusätzlichen Belastungen verbunden sein kann. Bei sinnvoller Anwendung können sie den Fahrer auch von fahrfremden Tätigkeiten entlasten und ein stressfreieres Arbeiten ermöglichen.

Diese Information gibt Hinweise, wie die Arbeit mit bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen am Fahrerarbeitsplatz so gestaltet werden kann, dass diese zusätzlichen Belastungen möglichst minimiert und so mögliche Gefährdungen und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden können. Sie wendet sich an die zuständigen Führungskräfte, an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie an andere betriebliche Praktiker, die in ihrem jeweiligen Unternehmen mit der Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen, den dafür erforderlichen betrieblichen Prozessen oder deren Unterstützung durch Informationstechnologie verantwortlich sind.

2 Einführung

Die zunehmende Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Arbeitswelt sowie der Einsatz moderner Konzepte und Technologien zur Prozesssteuerung haben dazu geführt, dass sich auch die Arbeit an Fahrerarbeitsplätzen schon seit längerem nicht mehr nur auf das reine Führen des Fahrzeugs - einschließlich zugehöriger Tätigkeiten, wie z.B. Be- und Entladen, kleine Wartungsarbeiten etc. - beschränkt sondern oft auch die Bedienung eines bordeigenen Informations- und Kommunikationssystems mit Bildschirmen 2) umfasst. In der Regel dienen diese Systeme der zentral gesteuerten Auftragsvergabe, Disposition und Navigation und/oder der technisch unterstützen Ausführung festgelegter Tätigkeiten, wie z.B. der mit einem zentralen Steuerungssystem verbundenen Datenerfassung.

Die Gestaltung der Arbeit an Fahrerarbeitsplätzen sowie die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze selbst sind heutzutage durch Vorschriften, Normen und Empfehlungen sowie durch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse weitestgehend im Sinne einer menschengerechten Ausgestaltung geregelt. Für die Arbeit mit Bildschirmgeräten1 an Fahrerarbeitsplätzen existieren bisher jedoch nur wenig praxisgerechte Gestaltungsrichtlinien, die sich zudem meist auf die technischen Aspekte der Bildschirme beschränken. Die isolierte Betrachtung der Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen unter technischen Gesichtspunkten wird jedoch weder dem Arbeitssystem Fahrerarbeitsplatz gerecht, noch erfüllt sie die Ansprüche einer ganzheitlichen menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung.

Die vorliegende Schrift soll Empfehlungen für die Auswahl und Benutzung von Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen geben, die im Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften und Gestaltungsempfehlungen für Fahrerarbeitsplätze in der Praxis eine ganzheitliche menschengerechte Gestaltung des Arbeitssystems Fahrerarbeitsplatz ermöglichen.

3 Wozu dienen bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen?

Die Arbeitsaufgaben an Fahrerarbeitsplätze lassen sich in primäre und sekundäre Arbeitsaufgaben einteilen.

Die primären Aufgaben ("Fahrtätigkeit" im öffentlichen Straßenverkehr), für die das Fahrzeug von seinem ureigenen Zweck her vorgesehen ist und die durch die Steuerung und Bedienung des Fahrzeugs in der vorgesehenen Weise durch den Fahrer erfüllt werden. Beispiele hierfür sind die Beförderung von Menschen im Personenverkehr, der Transport von Waren und Material auf Umschlagplätzen oder die Kommissionierung von Aufträgen in Lagern. Die Erfüllung der primären Arbeitsaufgaben am Fahrerarbeitsplatz kann lediglich durch die zweckdienliche Verwendung des Fahrzeugs als Arbeitsmittel erfolgen. Zunehmend unterstützen Bildschirmgeräte auch diese primären Aufgaben wie z.B. Navigationssysteme, Abstandsanzeigen, Kamerabilder bei Rückwärts- und Rangierfahrten.

Die sekundären Aufgaben ("fahrfremde Tätigkeiten" im öffentlichen Straßenverkehr) sind diejenigen, die sich nicht auf den ureigenen Zweck beziehen sondern auf Zwecke in neben- oder nachgelagerten Bereichen der Fahrtätigkeit. Beispiele hierfür sind die Steuerung und Überwachung von an- bzw. aufgebauten Geräten, der Fahrkartenverkauf im ÖPNV durch den Busfahrer, die Disposition im Materialtransport oder die in Echtzeit stattfindende Aktualisierung des Warenwirtschaftssystems im Lager.

Für die Erfüllung der sekundären Arbeitsaufgaben ist unter Umständen die Ausstattung des Fahrzeugs bzw. des Fahrerarbeitsplatzes mit einer zusätzlichen Technologie erforderlich. Häufig handelt es sich hierbei um ein Bildschirmgerät, das vom Fahrer zusätzlich zur primären Aufgabe kontrolliert bzw. bedient werden muss.

Die bordeigenen Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen können in zwei Kategorien eingeteilt werden. Die erste Kategorie umfasst Systeme mit einer statischen Funktion bzw. einer Menge von statischen Funktionen, die vom Fahrer lediglich abgerufen werden können. Ein Beispiel hierfür ist ein Bildschirmgerät für den Fahrkartenausdruck und -verkauf im ÖPNV. Die zweite Kategorie umfasst Systeme, die zur interaktiven Unterstützung des Arbeitsablaufs dienen und vom Fahrer kontextabhängig bedient werden müssen.

Beispiele für solche interaktive Funktionen sind

In der Regel umfassen die Systeme dieser Kategorie hierfür eine zumindest einseitige Kommunikation bzw. Information zum Fahrerarbeitsplatz (Ablaufsteuerung) und meist auch einen Kommunikationsrückweg (Dateneingabe) vom Fahrerarbeitsplatz zur Einsatzleitung, zur Warenwirtschaft oder anderen Einheiten.

Abb. 1 IT-gestützte Fahrzeuge in der Warenhaltung

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Abb. 2 Bus des ÖPNV mit IT-Terminal

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Für bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen ist grundsätzlich zu überlegen, ob durch den Einsatz eines Bildschirmgerätes auch zusätzliche unerwünschte Belastungen für den Fahrer an seinem Arbeitsplatz auftreten können und falls ja, wie diesen durch geeignete allgemeine Maßnahmen zu begegnen ist. Des Weiteren muss in der betrieblichen Praxis am jeweils konkreten Fahrerarbeitsplatz geprüft werden, ob weitere spezifische Belastungen durch den Einsatz des Bildschirmgeräts entstehen können, welche Faktoren darauf Einfluss haben und welche konkreten Maßnahmen entsprechend durchgeführt werden sollten.

Abb. 3 Typische Situation der Einbindung von Kommunikations- und Informationssystemen an Fahrerarbeitsplätzen

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4 Können bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen zusätzliche Belastungen bei der Arbeit verursachen?

Die Arbeit an einem Fahrerarbeitsplatz findet nicht isoliert von der äußeren Umwelt statt und lässt sich daher auch nicht auf die reine Fahrtätigkeit reduzieren. Sie ist vielmehr eingebettet in ein komplexes Arbeitssystem mit vielfältigen Anforderungen und äußere Bedingungen. Hierzu gehören z.B.

Ein für die Unterstützung der Fahrtätigkeit oder die Erfüllung von sekundären Aufgaben eingesetztes Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz kann direkt oder indirekt zusätzliche Belastungen für den Fahrer verursachen:

Direkte zusätzliche Belastungen sind dabei solche, die im Bildschirmgerät bzw. dem dahinterliegenden System selbst begründet sind. Hierzu zählen neben den rein ergonomischen Belastungen (z.B. spiegelnde Bildschirmoberflächen, nicht einwandfrei bedienbare Tasten, wenig anwendungsfreundliche Bedieneroberflächen, ungünstige Zwangshaltungen bei der Bedienung) auch Faktoren wie z.B. längeres Warten auf eine Reaktion des Bildschirmgeräts auf eine erfolgten Eingabe, unvollständige Informationen durch das Bildschirmgerät über auszuführende Aktionen oder auch unvorhergesehene Systemabstürze oder unverständliche Fehlermeldungen.

Indirekte zusätzliche Belastungen können sich dagegen aus der Interaktion des Fahrers mit dem Bildschirmgerät unter weiteren Randbedingungen, wie sie beispielsweise oben aufgeführt wurden, ergeben. So kann beispielsweise die Notwendigkeit mit dem Bildschirmgerät zu interagieren

Ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz kann daher eine weitere Quelle zusätzlicher Belastungen des Fahrers mit negativen Beanspruchungsfolgen, vor allem Unfall- und Gesundheitsgefahren, darstellen.

Im Folgenden sollen nur noch diese durch ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz direkt oder indirekt verursachten oder damit in Zusammenhang stehenden zusätzlichen Belastungen betrachtet werden.

Abb. 4 Typischer Einsatz mobiler IT an Staplerfahrzeugen

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5 Allgemeine Grundsätze aus vorhandenen Regelungen

Für die Bereitstellung und Benutzung von Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen gilt grundsätzlich die

Technische Regeln konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen ist insbesondere die

hilfreich.

Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1151 legen grundsätzliche Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und der Ableitung von geeigneten Maßnahmen an der Schnittstelle Mensch-Arbeitsmittel fest:

5.1 Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz

Beschäftigten dürfen nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

5.2 Grundlegende ergonomische Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln

Diese betreffen die Gestaltung von Bedienelementen, eine angemessene Beleuchtung, die Sicherstellung der Informationserkennung sowie die Körperhaltung, die die Beschäftigten bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen.

5.3 Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen umfassen grundsätzlich technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen (TOP-Prinzip).

Bei der Bereitstellung und Benutzung von Bildschirmgeräten im öffentlichen Straßenverkehr sind zusätzlich die Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO) zu beachten.

Die europäische Kommission hat im Jahre 2006 Empfehlungen "über sichere und effiziente bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme: Neufassung des europäischen Grundsatzkataloges zur Mensch-Maschine-Schnittstelle" herausgegeben, die insbesondere Grundsätze für die Installation und Empfehlungen für die sichere Nutzung bordeigener Informations- und Kommunikationssysteme im öffentlichen Straßenverkehr enthalten.

Für den Bereich der Bildschirmarbeit existiert eine Reihe von allgemeinen Regelungen, die zwar nicht speziell für die Arbeit mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen geschaffen sind, die jedoch in ihren allgemeinen Grundsätzen durchaus sinnvoll auch für Fahrerarbeitsplätze angewendet werden können. Die wichtigsten sind:

Die Bildschirmarbeitsverordnung legt grundsätzliche Anforderungen an stationäre Bildschirmarbeitsplätze im Büro fest. Sie ist aufgrund dessen zwar als Verordnung explizit nicht anwendbar auf Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen ( BildschArbV § 1 Abs. 1 und 2), jedoch können viele der in ihrem Anhang aufgeführten allgemeinen Anforderungen durchaus auch für die Bildschirmarbeit an Fahrerarbeitsplätzen als sinnvolle Gestaltungsmaßnahmen angesehen werden. Es handelt sich hierbei um folgende Anforderungen:

Angemessene Zeichengestaltung
Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen- und Zeilenabstand haben.

Flimmerfreiheit
Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss stabil und frei von Flimmern sein; es darf keine Verzerrungen aufweisen.

Helligkeit und Kontrast
Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepasst werden können.

Reflexionsfreiheit
Der Bildschirm und Tastatur müssen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein.

Tastenanschlag und Bedienung
Form und Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung der Tastatur ermöglichen. Die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein.

Diese allgemein formulierten Grundsätze werden durch spezielle Regelungen konkretisiert. Für die ergonomische Gestaltung von Bildschirmen und Tastaturen maßgebend ist hier die Information "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650). Eine Zusammenstellung der dort definierten Kriterien, die sinnvoll auch auf Bildschirme an Fahrerarbeitsplätzen anwendbar sind, findet sich in Anhang 1.

Die internationale Norm DIN EN ISO 9241-110 "Grundsätze der nutzergerechten Dialoggestaltung" adressiert speziell den Bereich Anwenderschnittstelle durch die Festlegung von sieben Gestaltungsgrundsätzen. Diese Gestaltungsgrundsätze sind unabhängig vom Einsatzzweck der Software und gelten daher für alle Bildschirmgeräte in allen Einsatzbereichen, somit auch für Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen. Eine Zusammenstellung und Erläuterung der dort definierten wichtigsten Gestaltungsgrundsätze findet sich in Anhang 2.

6 Konkrete Hinweise zur Gestaltung der Arbeit

Menschliche Arbeit findet nicht für sich isoliert statt, sondern stets unter Verwendung von Werkzeugen und Ressourcen (Technik) sowie in Interaktion mit einer Umwelt und im Rahmen übergeordneter Prozesse (Organisation). Das arbeitende Individuum selbst (Person) stellt dabei die dritte Komponente dieses Systems dar, denn es setzt mit den Grenzen seiner persönlichen Beanspruchbarkeit und seines Arbeitsvermögens. Überbelastungen mit negativen Beanspruchungsfolgen (Unfall- und Gesundheitsgefahren, verringerte Leistungsfähigkeit, Arbeitsfehler) kann in allen drei Komponenten mit geeigneten Gestaltungsmaßnahmen präventiv begegnet werden.

Das TOP-(technische, organisatorische, personenbezogene Maßnahmen) Modell soll im Folgenden der Systematisierung konkreter Gestaltungshinweise für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen dienen.

6.1 Gestaltungshinweise für die Technik (T)

Vorbemerkung:

Wenn ein Bildschirmgerät gemäß § 4 des "Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes ( GPSG)" für die Verwendung an Fahrerarbeitsplätzen vorgesehen ist, darf es für diesen Zweck eingesetzt werden. Die folgenden Gestaltungshinweise für die Technik sollen dem Arbeitgeber eine Hilfe an die Hand geben, mit der er eine bestmögliche Auswahl unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes treffen kann.

6.1.1 Positionierung der Bildschirm- und Eingabeeinheit

Die Bildschirm- und Eingabeeinheit sollte so positioniert sein,

Abb. 5 seitlich positionierter Bildschirm

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Für die Positionierung des Bildschirmgerätes stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Zentrale Positionierung im Blickfeld
Diese Positionierung ist nur dann sinnvoll, wenn der Fahrer über das Bildschirmgerät während der Fahrt für die Fahrt notwendigen Informationen erhält, wie z.B. Abstandsanzeige, wichtige Betriebszustände oder Kamerabilder bei Rückwärts- und Rangierfahrt, sofern die Anzeige dieser Informationen nicht bereits in die Instrumententafel integriert ist. Die Darstellung von Informationen, die nicht unmittelbar für die Fahrt relevant sind, oder der Einsatz von Dialogfunktionen auf einem zentral positionierten Bildschirmgerät kann zur Ablenkung des Fahrers und somit u.U. zu kritischen Verkehrssituationen führen. Daher sollten Bildschirmgeräte für solche Anwendungen nicht zentral im Blickfeld positioniert werden.

Positionierung oberhalb des Blickfeldes
Die Positionierung des Bildschirmgerätes oberhalb oder seitlich oberhalb des Blickfeldes zwingt den Fahrer zu einer belastenden Kopf-Haltung. Ist außerdem noch die Bedienung des Bildschirmgerätes erforderlich, so erfordert dies u.U. eine für den gesamten Körper ungünstige Streckhaltung.

Seitliche Positionierung am unteren Rand des Blickfeldes
Die leicht seitliche Positionierung des Bildschirmgerätes am unteren Rand des Blickfeldes bietet folgende Vorteile:

Das Bildschirmgerät sollte dabei so positioniert werden, dass der Fahrer für Ablesen und Bedienen des Gerätes den Kopf leicht nach unten neigen muss.

Grundsätzlich wird daher die seitliche Positionierung des Bildschirmgerätes am unteren Rand des Blickfeldes empfohlen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass durch die Anbringung des Bildschirmgerätes

Bei der Positionierung des Bildschirmes in Verbindung mit seinen Darstellungseigenschaften, (Helligkeit und Hintergrund u.a.) sollte beachtet werden, dass es nicht zu störenden Reflexionen z.B. an der Windschutzscheibe kommt, die die Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Dies kann insbesondere bei Dunkelheit auftreten.

Abb. 6 oberhalb positionierter Bildschirm

Abb. 7 seitlich positionierter Bildschirm

Das unbedingt freizuhaltende Fernsichtfeld wird in einer Abhandlung der Stadtpolizei Zürich wie folgt definiert:

Fahrzeugführer müssen, bei einer Augenhöhe von ca. 0,75 m über der Sitzfläche, außerhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius, die Fahrbahn frei überblicken können. 3)

Abb. 8 Sichtfeld nach vorne

Eine zentral an der Windschutzscheibe positionierte Bildschirmeinheit steht dem unvereinbar gegenüber. Ein Navigationsgerät (vergleichsweise kleines Bildschirmgerät) führt bereits zu einer massiven Sichtbehinderung von ca. 2x3 m bei einem Sehabstand von 15 m (vgl. Abb. 9). Das Unfallrisiko steigt dadurch um ein Vielfaches.

Abb. 9 Sichtbehinderung - zentral positionierte Bildschirmeinheit

Daraus ergeben sich konkrete Empfehlungen zur Positionierung von Bildschirmeinheiten an Fahrerarbeitsplätzen (vgl. Abb. 10):

Abb. 10 Empfehlungen zur Positionierung von Bildschirmeinheiten im KFZ

Um eine sichere und ergonomisch günstige Positionierung der Bildschirmgeräte zu gewährleisten, gilt es den Raum der Handerreichbarkeit ebenso zu berücksichtigen, wie das freizuhaltende Sichtfeld des Fahrers.

Eine dreh- und beugungsfreie Handerreichbarkeit ist in einem Feld von max. 40 cm Tiefe und max. 60 cm Breite ab der Körpermitte gegeben. Bezogen auf die Gegebenheiten eines Fahrzeugcockpits ergibt sich der in Abbildung 10 vermerkte Raum als möglicher Positionierungsbereich (Raum der Handerreichbarkeit).

Der freizuhaltende Sichtbereich (in Abb. 10 weiß dargestellt) bezieht sich auf die gesamte Breite der Windschutzscheibe. Eine Verletzung dieses Raumes führt zu gefährlichen Sichtbehinderungen wie sie aus Abb. 9 hervorgehen.

6.1.2 Tasten am und Touchpoints auf dem Bildschirm

Die Bedienung des Bildschirmgerätes kann grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen:

Feste Tasten:
Hier liegen die Tasten meist außen um das Anzeigefeld des Bildschirmgerätes herum. Sie haben entweder eine feste Funktionalität oder es kann ihnen durch die Anwendungssoftware eine oder mehrere wechselnde Funktionalitäten zugewiesen werden. Die Zuordnung der Funktionalität erfolgt dabei am besten durch eine räumlich gut erkennbare Zuordnung von Bildschirminhalten zu den Tasten. Beachtet werden sollten hierbei neben den Anforderungen "Tastenanschlag und Bedienung" der BildschArbV folgende Gestaltungsgrundsätze:

Abb. 11 Datenterminal mit festen Tasten

Variable Tasten:
Hier sind die Tasten als sog. "Touchpoints" auf einem berührungsempfindlichen Bildschirm (Touchscreen) in die Bildschirmdarstellung integriert. Auf diese Weise wird eine intuitive Bedienbarkeit durch direkte Abbildung der Funktion auf die Taste erreicht. Allerdings sind Touchscreens empfindlicher gegenüber Vibrationen, dies kann daher z.B. beim Einsatz in ungenügend gefederten Fahrzeugen zu unerwünschtem Verrutschen bzw. Dejustierung der Touchpoints führen. Im diesem Falle ist die beabsichtigte Zuordnung der Funktionalität zu den Tasten nicht mehr gegeben. Beachtet werden sollten hierbei, ebenfalls neben den Anforderungen "Tastenanschlag und Bedienung" der BildschArbV, folgende Gestaltungsgrundsätze:

Drehknöpfe zur Informations- bzw. Menüselektion in Verbindung mit einem Drucktaster zur Bestätigung stellen eine Kombination dieser beiden Tastenprinzipien (fest und variabel) dar. Aufgrund der Fehleranfälligkeit dieser Eingabemethode sowie des langen Zeitraumes, in dem dadurch mindestens eine Hand des Fahrers belegt ist, wird jedoch von einer Verwendung dieser Art von Tasten für Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen abgeraten, wenn diese während der Fahrtätigkeit betätigt werden sollen.

Eingabeeinrichtungen, die in der Hand gehalten werden müssen, sich für eine Bedienung während der Fahrt nicht geeignet.

Notruf-Taste
Wenn eine Notruftaste in das Bildschirmgerät integriert ist, sollte Folgendes beachtet werden:

6.1.3 Handschuhbedienbarkeit

Trägt der Fahrer während seiner Arbeitstätigkeit zum Schutz gegen die Kälte, Verschmutzung oder Verletzungen Handschuhe, beispielsweise weil es sich bei dem Fahrzeug um einen offenen Stapler handelt oder der Fahrer bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Fahrerkabine des Öfteren für Ladetätigkeiten verlassen muss, so sollte das Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz für die Bedienung mit Handschuhen geeignet sein. Zu beachten sind dabei insbesondere folgende Gestaltungsprinzipien:

6.1.4 Störende Reflexionen am Bildschirm

Eine reflexionsfreie Befestigung des Bildschirmgerätes ist im Fahrzeug in der Regel nicht möglich. Zumindest bei Fahrzeugen, die auch im Außenbereich eingesetzt werden, sind Reflexionen auf dem Bildschirmes daher nicht immer zu vermeiden. Um zu vermeiden, dass dadurch Informationen nicht wahrgenommen werden oder der Fahrer zu Abschattung eine Hand benutzen muss, die in einer unvermuteten kritischen Situation dann nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, sollte mindestens eine der drei folgenden Standardmaßnahmen ergriffen werden:

Die drehbare Befestigung des Bildschirm als Maßnahme gegen störende Reflexionen ist dagegen nicht empfehlenswert, da eine solche Lösung mechanisch zu anfällig ist, insbesondere bei unebenem Untergrund, und je nach Stand des Lichteinfalls u.U. trotzdem kein Wegdrehen aus der Lichtquelle ermöglicht ohne den Bildschirm aus dem Blickbereich zu drehen.

6.1.5 Helligkeit, Kontrast und Größe der Bildschirminhalte

Neben der Blendung durch direkte äußere Lichteinstrahlung auf dem Bildschirm sind auch die Helligkeit sowie der Kontrast der Bildschirmdarstellung für die gute Erkennbarkeit der dargestellten Inhalte entscheidend. Sind die dargestellten Inhalte nicht gut zu erkennen, kann dies zu Belastungen der Augen, der Konzentrationsfähigkeit, zur Ablenkung vom Arbeitsumfeld oder zu Informationsverlust führen. Es sollten daher die folgenden Gestaltungsprinzipien beachtet werden:

6.1.6 Akustische Signale

Akustische Signale des Bildschirmgerätes können verschiedene Funktionen erfüllen:

Durch den Einsatz akustischer Signale an einem Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz können jedoch auch besondere Belastungssituationen für den Fahrer entstehen. So wird ein als zu laut oder zu häufig empfundener akustische Signalton u.U. nicht als Hilfe sondern als störend empfunden. Weiterhin kann ein akustisches Informationssignal den Fahrer während einer Fahrt dazu veranlassen, seine Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abzuwenden. Es sollten daher beim Einsatz akustischer Signaltöne folgende Gestaltungsprinzipien berücksichtigt werden:

6.1.7 Darstellung und Abbildung der Arbeitsabläufe

Das Bildschirmgerät bildet zusammen mit den dargestellten Funktionen ein Teilsystem innerhalb des Arbeitsablaufs. Bei der Gestaltung dieses Systems soll daher auf folgende allgemeine Grundsätze geachtet werden:

6.2 Gestaltungshinweise zur Organisation (O)

6.2.1 Schulung/Einweisung in die Anwendung

Bildschirmgeräte am Fahrerarbeitsplatz sind Arbeitsmittel. Um einen reibungslosen Ablauf des Arbeitsprozesses zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Fahrer das Bildschirmgerät ebenso beherrscht wie das Fahrzeug selbst und das Bildschirmgerät auch in gleicher Weise als integralen Bestandteil des Arbeitsablaufs empfindet. Grundsätzlich sollte daher folgendes gelten:

6.2.2 Handhabung von Verbesserungsvorschlägen

Bei den folgenden Empfehlungen handelt es sich um grundsätzliche Maßnahmen, die nicht spezifisch sind für Fahrerarbeitsplätze mit bordeigenen Informations- und Kommunikationssystemen. Sie haben jedoch eine besondere Bedeutung für diese Arbeitsplätze, insbesondere wenn mit Hilfe der Systeme Arbeitsaufgaben mit komplexer Information und Kommunikation, z.B. zwischen Einsatzleitstellen und Fahrern bewältigt werden müssen.

In der täglichen Arbeit mit den Bildschirmgeräten tauchen u.U. Fehler, Probleme oder Ideen zur Verbesserung des Systems auf, die in der Entwurfsphase nicht erkannt wurden. Diese sollten durch einen entsprechenden Prozess erfasst und einer stetigen Verbesserung des Systems zugeführt werden. Für eine motivierte und aktive Mitarbeit der Fahrer ist hierbei eine Rückmeldung über den Verbleib und Bearbeitungsstatus von Meldungen seitens der Fahrer erforderlich. Auch hierfür sind geeignete Prozesse zu gestalten. Mindestens sollten bei der Gestaltung der Prozesse folgende Prinzipien beachtet werden:

6.2.3 Information und Erfahrungsaustausch

Da die einzelnen Fahrer eines Arbeitsbereichs in der Regel getrennt und verteilt tätig sind, ist es notwendig, Möglichkeiten zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch über die Arbeit mit dem Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz zu schaffen. Diese können dann einerseits dazu genutzt werden, um zentral Informationen, wie beispielsweise über anstehende Neuerungen des Systems oder Änderungen im Arbeitsablauf, an alle Fahrer zu verteilen. Und anderseits kann hierdurch ein durch die Fahrer selbst gesteuerter Austausch von Erfahrungen über den Umgang mit dem Bildschirmgerät bei der täglichen Arbeit angeregt werden. Möglichkeiten zur Gestaltung eines solchen Informations- und Erfahrungsaustausches können sein:

Grundsätzlich ist die Informationsweitergabe nach dem Push-Prinzip zu bevorzugen (die ersten drei der aufgeführten Möglichkeiten), d.h. alle für die Durchführung einer Arbeitsaufgabe notwendigen Informationen sollten gleichzeitig mit der Arbeitsaufgabe vom Absender weitergegeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Information die Empfänger tatsächlich erreicht. Informationen, die nach dem Pull-Prinzip, d.h. durch eigenverantwortliches Nachfragen der Empfänger weitergegeben werden (letztere der aufgeführten Möglichkeiten), können durchaus auch von den Adressaten übersehen werden. Solche Maßnahmen sind daher allenfalls eine zusätzliche Möglichkeit.

6.2.4 Bedienung des Bildschirmgeräts während der Fahrt

Die Bedienung des Bildschirmgerätes während der Fahrt birgt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenrisiko. Selbst ein nur kurzer Blick auf den Bildschirm und eine eventuelle Bestätigung eines Auftrages durch Tastendruck stellt eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, die durchaus zu einer kritischen oder sogar Unfallsituation führen kann. Beweggründe für die Betätigung des Bildschirmgerätes während der Fahrt sind u.a.:

Um hier eine unmittelbare Gefährdung des Fahrers und ggf. weiterer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

Zusätzlich können ggf. technische Maßnahmen, die die Bedienung des Bildschirmgerätes während der Fahrt vermeiden, realisiert werden. Beispiele sind:

6.2.5 Unterstützende Prozesse

Ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz ist kein unabhängiges Arbeitsmittel sondern Teil eines größeren Gesamtsystems. Dieses größere System enthält in der Regel technische und organisatorische Komponenten. Als Beispiele für technische Komponenten sind WLAN-Netze, Server, Speichermodule, Telekommunikationsanlagen zu nennen. Beispiele für organisatorische Komponenten sind Zuständigkeiten sowie unterstützende Prozesse für die jeweiligen technischen Komponenten, unterstützende Prozesse für den Fahrer, Schnittstellen zwischen organisatorischen Einheiten. Den unterstützenden Prozessen kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie für den ungestörten Arbeitsablauf notwendig sind.

Unterstützende Prozesse mit besonderer Relevanz für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen sind u.a.:

6.2.6 Besser gut konzipieren als nachbessern!

Es wird empfohlen, die in dieser BGI dargestellte systematische Betrachtung aller wesentlichen Seiten der Gestaltung des Einsatzes von Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen schon in der Konzeptionsphase vor der betrieblichen Einführung heranzuziehen. Folgenden Aspekten sollte dabei besondere Beachtung geschenkt werden:

6.3 Hinweise zu personenbezogenen Maßnahmen (P)

Die unten aufgeführten Maßnahmen werden üblicherweise zu den "organisatorischen Maßnahmen" gezählt, weil sie betrieblich organisiert werden. Sie beziehen sich jedoch unmittelbar auf die Qualifizierung und Handlungskompetenz der Beschäftigten. Deshalb sind sie hier unter "personbezogenen Maßnahmen" eingeordnet.

6.3.1 Schulung/ Einweisung

Ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz ist ein Arbeitsmittel, der Fahrer muss daher mit dem sachgerechten Gebrauch dieses Arbeitsmittels ausreichend vertraut sein. Hierfür sind geeignete Maßnahmen der Kompetenzbildung vorzusehen. Dies können sein:

Welche der Maßnahmen in welchem Umfang jeweils angemessen ist, hängt von der Komplexität und dem Anwendungsbereich des Bildschirmgerätes ab. Ggf. ist eine Kombination aus mehreren Maßnahmen sinnvoll.

6.3.2 Umfassende Handlungskompetenz

Belastungen können nicht nur durch ein Arbeitsmittel wie das Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz selbst verursacht werden, sondern auch dann, wenn dieses Arbeitsmittel, z.B. aufgrund einer Störung, plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht. Der gewohnte Arbeitsablauf ist in einer solchen Situation u.U. erheblich gestört, was zu vermeidbaren Stress führen kann. Der Fahrer muss daher in die Lage versetzt werden, in einer solchen Situation angemessen handlungsfähig zu sein. Folgende Kompetenzbildungsmaßnahmen werden daher als generelle Gestaltungsmaßnahmen empfohlen:

Unabhängig von Störungen des Bildschirmgerätes sollte der Fahrer wissen, wie sein Arbeitsablauf in das umgebende System eingebettet ist. Dazu zählen u.a. Kenntnisse über

Hierzu sollten generell ebenfalls entsprechende Unterweisungen oder Schulungen durchgeführt werden.

7 Wo kann man sich weiter informieren?

Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt grundsätzlich die Bereitstellung und Benutzung (auch) von bordeigenen Informations- und Kommunikationssystemen. Konkretisiert wird sie für diese Systeme durch die

http://bundesrecht.juris.de

Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die gesetzliche Grundlage für Bildschirmarbeit. Die Verordnung ist zwar für Fahrerarbeitsplätze nicht gültig, jedoch sind die in ihrem allgemeinen Teil aufgeführten grundsätzlichen Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeit auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen sinnvoll.

http://bundesrecht.juris.de

"Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650)
Diese Fachinformation der Verwaltungs-BG enthält einige grundsätzliche Gestaltungsprinzipien für Bildschirmarbeit, die auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen sinnvoll sind.

http://www.vbg.de

"Nutzungsqualität von Software" (BGI 852-1)
Diese Informationsschrift der Verwaltungs-BG enthält grundlegende Informationen zum Einsatz von Software in Arbeitssystemen sowie der Gestaltung der Nutzungsqualität von Software.

http://www.vbg.de

Fahrerarbeitsplatz in Linienbussen
Ein Forschungsprojekt der BG-Bahnen und der Fahrzeughersteller zur ergonomischen Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen und Bussen.

http://www.dguv.de webcode: d71965

Empfehlungen der europäischen Kommission ( 2007/78/EG) "über sichere und effiziente bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme: Neufassung des europäischen Grundsatzkataloges zur Mensch-Maschine-Schnittstelle"

http://eurlex.europa.eu


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Grundsätze aus der "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650) Anhang 1


Im Folgenden werden diejenigen Gestaltungsgrundsätze und -kriterien aus der Informationsschrift "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650), die auch für Bildschirme an Fahrerarbeitsplätzen sinnvoll sind, zusammengestellt. Sie sollen der Auswahl geeigneter Geräte dienen.

Als Bildschirmgeräte werden an Fahrerarbeitsplätzen sowohl spezielle Geräte mit fest installierten Anwendungen als auch Standard-Systeme (z.B. mobile Industrie-PCs auf Windows- oder Linux-Basis) verwendet. Für die Zeichendarstellung werden dabei heutzutage in der Regel LCD-Bildschirme 5) verwendet, während CRT-Bildschirme (Röhrenbildschirme) meist nur noch als Überwachungsmonitore am Fahrerarbeitsplatz eingesetzt werden.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher zum einen auf allgemeine Anforderungen an Bildschirme, die unabhängig von deren Art sind, und zum anderen auf spezielle Aspekte von LCD-Bildschirmen. Für CRT-Bildschirme, die zur Darstellung alphanumerischer Zeichen verwendet werden, gelten die Empfehlungen in analoger Weise, jedoch wird auf diese Art von Bildschirmen nicht weiter eingegangen.

A1.1 Zeichenschärfe, Leuchtdichte und Kontrast

Generell, also unabhängig von Art und Typ des Bildschirmgerätes, sollte die Darstellung von alphanumerischen Zeichen auf einem Bildschirmgerät folgende allgemeinen Anforderungen erfüllen:

Zeichenschärfe:

Um die maximale Zeichenschärfe zu erreichen, empfiehlt es sich, den Bildschirm in der optimalen Auflösung ("physikalische" oder "native" Auflösung") zu betreiben. Die technische Beschreibung sollte eine Angabe dazu enthalten. Die Zeichengröße wird nicht über die Auflösung, sondern über die Software eingestellt! Da in manchen Fällen softwarebedingt kleinere Auflösungen als die physikalische Auflösung des LCD-Bildschirms benutzt werden, um die Größe von sonst zu kleinen Zeichen zu verändern, sollten vor einer Kaufentscheidung möglichst alle benutzten Softwareanwendungen mit den in Frage kommenden LCD-Bildschirmen und Grafikkarten geprüft werden.

Die Zeichengröße sollte generell über die installierte Software einstellbar sein. Es gilt folgender Zusammenhang zwischen Zeichenhöhe und Sehabstand (Abb. 14)

Abb. 14 Zusammenhang zwischen Zeichenhöhe und Sehabstand

Das heißt z.B., dass beim optimalen Sehabstand von 50 cm die Zeichenhöhe mindestens 3,2 mm betragen sollte. Handelt es sich bei dem Bildschirmgerät um einen Standard-PC, sollte daher kein Bildschirm mit einer Bilddiagonale unter 14,3 Zoll eingesetzt werden.

Reflexionen und Spiegelung:

Zur Vermeidung von Reflexionen und Spiegelungen sollten Bildschirme sehr gut entspiegelt sein, d.h. insbesondere, dass die Bildschirmgeräte mit hochglänzenden Bildschirmoberflächen ungeeignet sind für den beruflichen Einsatz 6).

Grundsätzlich bewirkt die Darstellung dunkler Zeichen auf hellem Untergrund (Positivdarstellung), dass sich nicht ganz vermeidbare Reflexionen und Spiegelungen weniger störend auswirken und eine flexiblere Aufstellung innerhalb der Arbeitsumgebung ermöglicht wird.

Flimmerfreiheit:

Flimmerfreiheit ist bei LCD-Bildschirmen, wenn sie digital angesteuert werden technisch bedingt gewährleistet. Bildstabilitätsprobleme können bei LCD-Bildschirmen mit analoger Ansteuerung auftreten, wenn Grafikkarte und Bildschirm schlecht synchronisiert sind. Technologiebedingt bietet ein LCD-Bildschirm auch bei einer Bildwiederholfrequenz von 60 Hz (in der Regel von den meisten Herstellern empfohlen) ein absolut flimmerfreies Bild. Bei CRT-Bildschirmen sollte eine Bildwiederholfrequenz von 85 Hz nicht unterschritten werden.

Auch für mobile in unterschiedlichen Umgebungen eingesetzte Bildschirme gilt aufgrund der bisherigen Erfahrungen, dass eine flimmerfreie Positivdarstellung bessere Anpassungsmöglichkeiten an die physiologischen Eigenschaften des Menschen und an die Arbeitsumgebung bietet.

A1.2 Blickwinkel und Sehabstand

Optimaler Blickwinkel und Sehabstand sind bei mobilem Einsatz in der Regel nicht immer zu gewährleisten. Dennoch sollte versucht werden, durch geeignete Positionierung des Bildschirmgerätes am Fahrerarbeitsplatz den optimalen Bedingungen möglichst nahe zu kommen.

Der Sehabstand zum Bildschirm sollte 50 cm möglichst nicht unterschreiten. Die Oberkante des Bildschirmes sollte unterhalb der Augenhöhe liegen, so dass man leicht geneigtem Blick bzw. Kopf auf den Bildschirm hinunterschaut.

A1.3 Tastatur

Für Tastaturen an Bildschirmgeräten ist eine ergonomische Bedienbarkeit wegen der insgesamt ungünstigen Einsatzbedingungen besonders zu beachten.

Diese ist gegeben, wenn eine sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung für den Benutzer sowie ein schnelles Auffinden der jeweiligen Taste und eine gute Fingerführung gewährleistet sind. Dies erfordert:


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Grundsätze einer ergonomischen Dialoggestaltung Anhang 2


Die internationale Norm DIN EN ISO 9241-110 führt sieben nachfolgend beschriebene Grundsätze der nutzergerechten Dialoggestaltung für informationstechnische Anwendungssysteme auf.

Diese Grundsätze sollen dazu dienen, geeignete Software auszuwählen bzw. zu gestalten. Sie sind auch auf Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen anwendbar.

A2.1 Aufgabenangemessenheit

Ein Dialog ist aufgabenangemessen, wenn er den Benutzer unterstützt, seine Arbeitsaufgabe effektiv und effizient zu erledigen.

Beispiele:

A2.2 Selbstbeschreibungsfähigkeit

Ein Dialog ist selbstbeschreibungsfähig, wenn jeder einzelne Dialogschritt durch Rückmeldung des Dialogsystems unmittelbar verständlich ist oder dem Benutzer auf Anfrage erklärt wird.

Beispiele:

A2.3 Steuerbarkeit

Ein Dialog ist steuerbar, wenn der Benutzer in der Lage ist, den Dialogablauf zu starten sowie seine Richtung und Geschwindigkeit zu beeinflussen, bis das Ziel erreicht ist.

Beispiele:

A2.4 Erwartungskonformität

Ein Dialog ist erwartungskonform (d.h. verlässlich), wenn er konsistent ist und den Merkmalen des Benutzers entspricht, z.B. seinen Kenntnissen aus dem Arbeitsgebiet, seiner Ausbildung und seiner Erfahrung sowie allgemein anerkannten Konventionen.

Beispiele:

A2.5 Fehlertoleranz

Ein Dialog ist fehlertolerant, wenn das beabsichtigte Arbeitsergebnis trotz erkennbar fehlerhafter Eingaben entweder mit keinem oder mit minimalem Korrekturaufwand seitens des Benutzers erreicht werden kann.

Beispiele:

A2.6 Individualisierbarkeit

Ein Dialog ist individualisierbar, wenn das Dialogsystem Anpassung an die Erfordernisse der Arbeitsaufgabe sowie an die individuellen Fähigkeiten und Vorlieben des Benutzers zulässt.

Beispiele:

A2.7 Lernförderlichkeit

Ein Dialog ist lernförderlich, wenn er den Benutzer beim Erlernen des Dialogsystems unterstützt und anleitet.

Beispiele:


.

TOP-Checkliste für bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen Anhang 3


Gestaltungshinweise Zu vermeidende Fehler und Gefahren
1. Technik
1.1 Tasten und Touchpoints
pro Taste nur eine Funktionalität zuordnen
  • Fehlbedienung
  • beidhändiges Betätigen notwendig
  • ungünstige Zwangshaltung
feste Zuordnung Funktionalität zu Taste
  • Fehlbedienung, Unsicherheit
leichte Erkennbarkeit der Zuordnung
  • Unsicherheit
  • Fehlbedienung
ausreichend große Tasten
  • Fehler durch Mehrfach/ Fehlauslösung einer Funktion;
  • eingeschränkte Handschuhbedienbarkeit
Rückmeldung der Tasten bei Betätigung
  • Mehrfachauslösung einer Funktion
schwingungsarme Befestigung des Bildschirms
  • Fehlbedienung durch Verrutschen / Dejustierung der Touchpoints
1.2 Notruftaste
Realisierung nur mit fester Taste
  • Dejustierung bei variabler Taste auf dem Touchscreen
Bedienung auch bei Ausfall des Bildschirmgerätes möglich
  • kein Notruf möglich bei Ausfall des Gerätes
Notruftaste am Bildschirm nur optional zu separater Taste
  • kein Notruf möglich bei Ausfall des Gerätes
1.3 Handschuhbedienbarkeit
ausreichend große Tasten in ausreichendem Abstand
  • Fehler durch Drücken der (falschen) benachbarten Taste
druck- statt berührungsempfindliche Touchpoints
  • Stress aufgrund unerwarteter Reaktion des Bildschirmgeräts
  • mechanische Schäden durch erneutes stärkeres Drücken
deutliche taktile Rückmeldung der Taste
  • Fehler durch erneutes Drücken der Taste
  • Stress aufgrund nicht wahrgenommener Rückmeldung
  • ggf. mechanische Beschädigung durch zu starkes Drücken der Tasten
schmutzunempfindliches Bildschirmgerät
  • mechanische Beschädigung durch Schmutzeinwirkung
  • ggf. Fehlfunktion durch Verschmutzung
1.4 Blendung am Bildschirm
nicht spiegelnde Bildschirmoberfläche
  • störende und beeinträchtigende Reflexionen auch bei indirekter Lichteinstrahlung
Sonnen- / Blendfilter für Bildschirm (nicht bei Touchscreen)
  • störende und beeinträchtigende Reflexionen bei Sonneneinstrahlung
fester Blendschutz um Bildschirmgerät
  • Blendung bei Sonneneinstrahlung
1.5 Positionierung des Bildschirms
seitliche Positionierung am unteren Blickbereich
  • Ablenkung während der Fahrt (bei zentraler Position)
  • ergonomisch ungünstige Zwangshaltung
  • ungenügender Platz für individuelle Justierung
Ungünstige Position in Verbindung mit zu heller Darstellung / zu hellem Hintergrund
  • Sichtbeeinträchtigung u.a. durch Spiegelungen in der Frontscheibe
1.6 Darstellung und Abbildung der Arbeitsabläufe
dringende Aufträge in der Darstellung farblich abheben;

abgearbeitete Aufträge nicht mehr darstellen;

Reihenfolge der Darstellung gemäß der Bearbeitungsreihenfolge;

farbliche Kennzeichnung des aktuellen Auftrages

  • erschwerte Priorisierung im Arbeitsablauf
  • Stress
Randfunktionalitäten (Anfrage Rückruf, Toilettenwunsch, Pause) als Bildschirm- tasten integrieren
  • zusätzliche Belastung durch Benutzung weiterer technischer Systeme
2. Organisation
2.1 Schulung / Einweisung in die Anwendung
individuelle Schulung bei Einführung/ Neuanwendung
  • Fehler und Stress aufgrund nicht berücksichtigter unterschiedlicher Vorkenntnisse und Affinitäten
  • Arbeitsunzufriedenheit, da die Einbettung der Arbeit mit dem Bildschirmgerät in den größeren Zusammenhang nicht bekannt ist
  • Stress bei Störung oder Ausfall des Bildschirmgerätes
Einweisung / Ergänzungsschulung bei Hard- u. Software-Änderungen
  • Belastungen und Arbeitsmehraufwand durch nicht angemessene Bedienung
  • Störung des Betriebsablaufs
2.2 Handhabung von Verbesserungen
jeden Verbesserungsvorschlag entgegennehmen und bearbeiten
  • Motivation zur Einreichung von Vorschlägen geht rapide zurück
Rückmeldung an den Einreicher in jedem Fall
  • dito
Begutachtung der Vorschläge nicht durch unmittelbaren Vorgesetzten
  • Vorgesetzter als erster Begutachter wirkt als Barriere für kreative Vorschläge
  • Gefahr der vorzeitigen und nicht sachgerechten Ablehnung
Beteiligung der betroffenen Kollegen an der Begutachtung
  • Erzeugung von Abwehrhaltungen
Umsetzung im Rahmen einer Release-Planung
  • zusätzlicher Arbeitsaufwand durch ständige Änderungen
  • Behinderung des individuellen Arbeitsablaufs aufgrund häufiger Umgewöhnung
2.4 Information und Erfahrungsaustausch
gezielte Information über Änderungen und Neuerungen
  • geringere Akzeptanz von Änderungen
  • Gefahr der Arbeitsunzufriedenheit
Möglichkeiten zum selbstorganisierten Erfahrungsaustausch
  • Erfahrung aus praktischer Arbeit wird nicht geteilt
2.5 Bedienung während der Fahrt
Fahrt- und Rüstzeiten in Disposition einplanen
  • Arbeits- und Zeitdruck kann zu Bedienung während der Fahrt zwingen
Anhalte- und Parkpositionen schaffen
  • Bedienung während der Fahrt notwendig
  • kritische Verkehrssituationen als möglich Folge von Ablenkung
Anpassen des Verhaltens der Einsatzleitung
  • erhöhter Arbeits- und Zeitdruck durch Aufträge und Nachfragen seitens der Einsatzleitung während der Fahrt
  • riskantes Fahrverhalten des Fahrer aufgrund von Angst vor Repressalien
Einrichten einer Fahrten-Taste (techn. Maßnahme)
  • positiv: Verhindert Auftragsübermittlung während der Fahrt
  • negativ: zusätzlicher Bedienungsaufwand beim Fahrer
Sperrung des Bildschirmgerätes für Eingabe bei Fahrt (techn. Maßnahme)
  • Verhindert Bedienung während der Fahrt
2.6 Unterstützende Prozesse
IT-Service/ Wartung
  • verspätete Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach System-Störung
  • Störung des Arbeitsablaufs
Kompetenzbildung (siehe auch 3.1)
  • nicht ausreichend ausgebildeter Anwender
zentrale Positionierung im Blickfeld
(wenn dargestellte Informationen für die Fahrtätigkeit erforderlich)
  • Ablenkung von Verkehrsgeschehen durch seitlichen Blick auf den Bildschirm
2.7 Akustische Signale
Tasten-Rückmeldesignal nur für Touchpoints
  • überflüssige weitere Rückmeldung bei mechanischen Tasten
  • störende Belastung durch Tastenrückmeldung
Lautstärke von Informationssignalen individuell einstellbar
  • Signal wird von Umgebung übertönt, falls zu leise
  • Signal wird als belastend empfunden, wenn zu laut
Warnsignale automatisch an Umgebungslautstärke anpassbar
  • dito
Grundzustand bei Einschalten des Bildschirmgerätes
  • individuelle Einstellung des Vorbenutzers bleibt bestehen
3. Personenbezogene Maßnahmen
3.1 Schulung f Einweisung (siehe auch 2.1)
Durchführung einer Schulung oder Einweisung
  • ungenügende Kenntnis im Umgang mit dem Bildschirmgerät
  • geringe Integration des Arbeitsmittels in den Arbeitsablauf
  • Störung des Arbeitsablaufs
Durchführung von praktischen Übungen (im realen Einsatz)
  • fehlende praktische Fertigkeit mit dem Arbeitsmittel Bildschirmgerät
  • Unsicherheiten im Arbeitshandeln
3.2 Umfassende Handlungskompetenz
Umgang mit Systemstörungen
  • Stress und Fehler aufgrund unklarer Handlungsvorgaben
Arbeitsablauf ohne Bildschirmgerät
  • Belastung durch Arbeitsmehraufwand
  • Behinderung nachfolgender Arbeitsabläufe, Störung des Betriebsablaufs


Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 IT-gestützte Fahrzeuge in der Warenhaltung
Quelle: endostock - Fotolia.com

Abb. 2 Bus des ÖPNV mit IT-Terminal
Quelle: Robert Ford - Fotolia.com

Abb. 3 Typische Situation der Einbindung von Kommunikations- und Informationssystemen an Fahrerarbeitsplätzen
Quelle: aliola - Fotolia.com

Abb. 4 Typischer Einsatz mobiler IT an Staplerfahrzeugen
Quelle: Fa. Tormaxx (mit freundlicher Genehmigung). http://ww2.tormaxxweb.de

Abb. 5 seitlich positionierter Bildschirm (eigenes Foto)

Abb. 6 oberhalb positionierter Bildschirm
Quelle: aris sanjaya - Fotolia.com

Abb. 7 seitlich positionierter Bildschirm
Quelle: Robert Ford - Fotolia.com

Abb. 8 Sichtfeld nach vorne
Quelle: Stadt Zürich - Stadtpolizei Zürich: Die sichere Verwendung von mobilen Navigationsgeräten, 2007 (mit freundlicher Genehmigung).

Abb. 9 Sichtbehinderung - zentral positionierte Bildschirmeinheit
Quelle: Stadt Zürich - Stadtpolizei Zürich: Die sichere Verwendung von mobilen Navigationsgeräten, 2007 (mit freundlicher Genehmigung).

Abb. 10 Empfehlungen zur Positionierung von Bildschirmeinheiten im KFZ
(eigene Darstellung)

Abb. 11 Datenterminal mit festen Tasten
Quelle: Dark Vectorangel - Fotolia.com

Abb. 14 Zusammenhang zwischen Zeichenhöhe und Sehabstand
Quelle: BGI 650 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze


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1) Fahrerarbeitsplätze an schienengebundenen Fahrzeugen werden in dieser Schrift nicht berücksichtigt. Auskunft dazu gibt u.a. die DIN 5566.

2) Die Begriffe "bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen" und "Bildschirmgeräte" werden in dieser Schrift synonym verwendet.

3) Stadt Zürich - Stadtpolizei Zürich: Die sichere Verwendung von mobilen Navigationsgeräten, 2007.

4) Die BGI 650 (siehe Anhang) definiert Tastenflächen mit Kantenlängen oder Durchmessern von 12- 15 Millimeter und Tastenmittenabstände von 18-20 Millimeter als ausreichend groß und empfiehlt einen Tastenweg von 2-4 Millimeter sowie einen deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt mit einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0.5-0.8 Newton.

5) TFT-Bildschirme gehören von ihrem grundsätzlichen Aufbau- und Funktionsprinzip ebenfalls zur Klasse der LCD-Bildschirme, unterscheiden sich jedoch hiervon hinsichtlich der technologischen Realisierung. Das dies für den hier betrachteten Anwendungsbereich jedoch bedeutungslos ist, soll im Folgenden lediglich die allgemeinere Klassenbezeichnung verwendet werden.

6) Nach DIN EN ISO 9241-7 und DIN EN ISO 13406-2 werden Bildschirme bezüglich ihrer Reflexionseigenschaften, für Positiv- und Negativdarstellung getrennt, in drei Reflexionsklassen eingeteilt. Nur Bildschirme der Reflexionsklasse I sind für den mobilen Einsatz zu empfehlen.

7) Diese Maße gelten für die Bedienung ohne Handschuhe. Für eine Bedienung mit Handschuhen wird bei gleicher Tastengröße ein Tastenmittenabstand von 40 mm empfohlen.

8) Bei mechanischen Tasten kann dies durch einen Tastenweg von 2 mm bis 4 mm und einem deutlich wahrnehmbaren Druckpunkt sowie einer Tastendruckkraft in der Größenordnung von 0,5 N bis 0,8 N gewährleistet werden. Bei Touchpoints durch eine entsprechende akustische und/oder optische Rückmeldung.


UWS Umweltmanagement GmbH ENDE