DGUV R 113-001 (BGB 104) Explosionsschutz-Regeln
- Änderungsübersicht -
Mai 2019
BGR 104 / DGUV-R 113-001 aufrufen
Vorbemerkungen
DGUV Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
DGUV Regeln bündeln das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebs-/ Bereichsorientierung) sind Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Im Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) wurde festgelegt, dass der Textteil der EX-RL ohne Anlagen und ohne Beispielsammlung in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit einfließen soll. Insofern wurde gegenwärtig der Textteil der EX-RL in die Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) implementiert.
Die Abstimmungen zwischen dem ABS UA 3 "Brand- und Explosionsschutz", AGS UA II "Schutzmaßnahmen" und dem Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" laufen so,. dass der Textteil ausschließlich im ABS UA 3 bzw. AGS UA II bearbeitet wird. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, die beim Fachbereich "Rohstoffe und chemische Industrie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" Sachgebiet "Explosionsschutz" eingehen, werden an den ABS UA 3 bzw. AGS UA II weitergeleitet.
Damit bleibt dem Anwender weiterhin ein in sich geschlossenes Basiswerk zum Explosionsschutz erhalten.
Die Struktur der EX-RL ist wie folgt:
| Textteil | TRBS 1001 | Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit |
| TRBS 1111 | Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung | |
| TRBS 1112 | Instandhaltung | |
| TRBS 1112 Teil 1 | Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten - Beurteilung und Schutzmaßnahmen | |
| EmpfBS 1114 | Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln | |
| TRBS 1122 | Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen - Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV | |
| TRBS 1123 | Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen - Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV | |
| TRBS 1201 | Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen | |
| TRBS 1201 Teil 1 | Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen | |
| TRBS 1201 Teil 3 | Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU | |
| TRBS 1201 Teil 5 | Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdung durch Brand und Explosion | |
| TRBS 1203 | Befähigte Personen | |
| TRBS 2152 (TRGS 720) | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Allgemeines - | |
| TRBS 2152 Teil 1 (TRGS 721) | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Beurteilung der Explosionsgefährdung - | |
| TRBS 2152 Teil 2 (TRGS 722) | Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | |
| TRBS 2152 Teil 3 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre | |
| TRBS 2152 Teil 4 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre -Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß
beschränken | |
| TRBS 3151 (TRGS 751) | Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen | |
| TRGS 407 | Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung | |
| TRGS 509 | Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter | |
| TRGS 510 | Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern | |
| TRGS 725 | Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen | |
| TRGS 727
(BGI 5127; T033) | Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen | |
| DGUV Information | Explosionsschutzdokument (E 6) | |
| xxx | Organisatorische Maßnahmen (E 7) |
| Anlagen | Anlage 1 | GefStoffV (neu) |
| Anlage 2 | BetrSichV (neu) | |
| Anlage 2 alt | BetrSichV (alt) | |
| Anlage 3 | Hinweis auf das Verzeichnis der geprüften Gaswarngeräte (www.exinfo.de, Seiten-ID #6HY9) | |
| Anlage 4 | Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRBS 2152 Teil 2, Anhang Pkt. 2 (blau) |
Ein Begriffsglossar befindet sich auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de
Inhaltsverzeichnis
| E | Schutzmaßnahmen | |
| E 1 | siehe TRBS 2152 Teil 2 | |
| E 2 | siehe TRBS 2152 Teil 3 | |
| E 3 | siehe TRBS 2152 Teil 4 | |
| E 4 | siehe TRGS 725 | |
| E 5 | siehe TRBS 2152 Teil 1 | |
| E 6 | Explosionsschutzdokument | 1-94 |
| E 7 | Organisatorische Maßnahmen | 98 |
| E 7.1 | Einleitung | 98 |
| E 7.2 | Unterrichtung/Unterweisung der Beschäftigten | 99 |
| E 7.3 | Schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben | 99 |
| E 7.4 | Koordination | 100 |
| Anlage 1 | Gefahrstoffverordnung (2017) | |
| Anlage 2 | Betriebssicherheitsverordnung (2017) | |
| Anlage 2 (alt) | Betriebssicherheitsverordnung (alt) | |
| Anlage 3 | Hinweis auf die Liste funktionsgeprüfter Gaswarngeräte | |
| Anlage 4 | Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen nach TRBS 2152 Teil 2, Anhang Pkt. 2 |
| zu 1.2.1.2 | (Lagern, Bereithalten, Entleeren in Sicherheitsschränken) | b) Sicherheitsschrank entsprechend DIN EN 14470 Teil 2 betrieben mit mindestens 120fachem Luftwechsel, Aufstellung im Raum mit technischer Lüf- tung. Keine g. e. A. bei Druckgasflaschenwechsel. Durch spezielle Dichtungen und spezielle Anforderungen (siehe 1.2.1.1.2) wird ein Gasaustritt an den Verbindungsstellen vermieden. | 2.4.3.5 2.4.4.3 | keine Zone: im Schrank, aber bei geöffnetem Schrank sind Zündquellen beim Flaschenwechsel im Nahbereich um die Anschlussstelle zu vermeiden | keine |
| c) Wie b), jedoch kann z.B. ein Membranriss des Druckreglers nicht sicher ausgeschlossen werden oder g. e. A. ist beim Flaschenwechsel nicht ausgeschlossen oder keine speziellen Dichtungen und speziellen Anforderungen (siehe 1.2.1.1.2) vorhanden. | 2.4.3.5 2.4.4.3 | Zone 2: im Schrank, aber bei geöffnetem Schrank sind Zündquellen beim Flaschenwechsel im Nahbereich um die Anschlussstelle zu vermeiden | keine | ||
| d) Wie b), jedoch keine speziellen Dichtungen und speziellen Anforderungen, (siehe 1.2.1.1.2) und Sicherheitsschrank mit nur 10fachem Luftwechsel. | 2.4.3.5 2.4.4.3 | Zone 2: im Schrank, aber bei geöffnetem Schrank sind Zündquellen beim Flaschenwechsel im Nahbereich um
die Anschlussstelle zu vermeiden | keine | ||
| e) Wie b), jedoch Aufstellung im Raum mit natürlicher Lüftung. | 2.4.3.5 2.4.4.2 | Zone 2: im Schrank, aber bei geöffnetem Schrank sind Zündquellen beim Flaschenwechsel bis 1 m um die Schranköffnung zu vermeiden | keine | ||
| 1.2.1.3 | im Freien | Wie 1.2.1.1.1 und 1.2.1.1.2, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. | Wird im Nahbereich um die Anschlussstellen keine Zone festgelegt, so sind dennoch beim Wechsel der Druckgasbehälter Zündquellen im Nahbereich zu vermeiden | ||
| 1.2.1.4 | Entnahmestellen | Entnahmestellen sind aufgebaut mit:
Absperrventil, Entnahmestellendruckregler (optional) und Sicherheitseinrichtung mit Mehrfachfunktion nach DIN EN 730-1. An der Entnahmestelle erfolgt keine bestimmungsgemäße Gasfreisetzung. Die eigentliche Schlauchanschlussstelle ist hinsichtlich Zoneneinteilung separat zu betrachten (siehe 1.2.1.5). | xxxx | ||
| a) Entnahmestellen sind auf Dauer technisch dicht ausgeführt. | 2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||
| b) Entnahmestellen sind technisch dicht ausgeführt, durch regelmäßige Kontrollen werden bereits geringe Leckagen frühzeitig erkannt und behoben, so dass keine g. e. A. auftritt. | 2.4.3.3 2.4.3.5 | keine Zone | keine | ||
| xxx | c) Entnahmestellen sind technisch dicht ausgeführt, durch regelmäßige Kontrollen werden Leckagen frühzeitig erkannt und behoben, so dass g. e. A. nur selten und kurzzeitig auftritt. | 2.4.3.3 2.4.3.5 | Zone 2: Nahbereich in Abhängigkeit von der Freisetzungsrate und der Lüftung | keine | |
| 1.2.1.5 | Schläuche und Schlauchan- schlussstellen | a) Ein An- und Abschließen von Schläuchen nach DIN EN ISO 3821 erfolgt bei geschlossenem Absperrventil und im drucklosen Zustand des Gummischlauches. Bildung einer g. e. A. ist nicht zu erwarten. | 2.4.4.2 | keine Zone, jedoch sind Zündquellen im Nahbereich um die Anschlussstelle zu vermeiden | keine |
| b) Ein An- und Abschließen von Schläuchen nach DIN EN 50 3821 erfolgt bei geschlossenem Absperrventil und bei Verwendung von Schlauchkupplungen mit selbstständigen Gassperren nach DIN EN 561. Bildung einer g. e. A. ist nicht zu erwarten. | 2.4.4.2 | keine Zone, jedoch sind Zündquellen im Nahbereich um die Anschlussstelle zu vermeiden | keine | ||
| 1.2.2 | Entleeren von Flüssiggas- Flaschenanlagen sowie Bereithalten und Lagern von Flüssiggasflaschen | Zum Zeitpunkt eines Wechsels der Flüssiggasflasche(n) ist betriebsbedingt von einem kurzzeitigen Gasaustritt auszugehen. Wird nach jedem Flaschenwechsel die Dichtheit von Verbindungsstellen durch Prüfung nachgewiesen, ist g. e. A. nicht zu erwarten. Die Dichtheitsprüfung ist unter Betriebsdruck mit z.B. schaumbildenden Mitteln durchzuführen. | |||
| 1.2.2.1 | Entleeren in Räumen | Entnahme aus der Gasphase | |||
| a) Einzelne Flasche mit direkt an das Flaschenabsperrventil angeschlossenem Druckregelgerät. | 2.4.3.4 2.4.3.5 2.4.4.2 | keine Zone Jedoch sind betriebsmäßige Zündquellen im Nahbereich des Flaschenabsperrventils bzw. des Druckregelgerätes während des Flaschenwechsels zu vermeiden. | keine | ||
| zu 1.2.2.1 | (In Räumen) | 3. Wenn bei Mitteldruckanlagen der Schließdruck nicht erreicht wird, kann beim Flaschenwechsel Gas aus dem Leitungssystem und dem DruckregelgerätAusgangsbereich in gefahrdrohender Menge entweichen. Um dies auszuschließen, ist vor dem Flaschenwechsel das Flaschenventil der Flüssiggasflasche zu schließen und das im System befindliche Gas zu verbrauchen (z.B. verbrennen). | |||
| b) Wie a), jedoch nicht alle Punkte erfüllt. | 2.4.3.3 | Zonenfestlegung in Abhängigkeit von Häufigkeit und Freisetzungsrate, jedoch mindestens Zone 2 im Nahbereich | |||
| 1.2.2.2 | Lagern und Bereithalten von Flaschen in Räumen | Hinweis:
Flaschen sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern und stehend zu lagern. Die Flaschenabsperrventile müssen fest verschlossen und mit den vorgesehenen Schutzeinrichtungen versehen sein (z.B. Ventilschutzkappen, gegebenenfalls Verschlussmuttern). Flaschen sind grundsätzlich nicht in Räumen unter Erdgleiche zu lagern. Weitere Anforderungen siehe Ziffer 10.3 der TRGS 510. Flaschen dürfen höchstens in der gleichen Anzahl an den Stellen bereitgehalten werden, an denen Flaschen zum Entleeren angeschlossen sind. | |||
| zu 1.2.2.2 | (Lagern und Bereithalten von Flaschen in Räumen) | a) Flasche(n) in ausschließlich ungeöffnetem Zustand.
Hinweis: | 2.4.3.3 2.4.3.5 | keine Zone | keine |
| b) Flasche(n) (teil entleerte, leere ungereinigte) mit geschlossenem Flaschenabsperrventil.
Dichtheit durch Prüfung nachgewiesen.
Die Dichtheitsprüfung des geschlossenen Flaschenabsperrventils ist umgehend nach jedem Trennen von einer Flüssiggasanlage durchzuführen.
Hinweis: | 2.4.3.3 2.4.3.5 | keine Zone | keine | ||
| zu 1.2.3.1.1 | (Oberirdischer und halb- oberirdischer Flüssiggas-Lagerbehälter) | Zonen siehe nachfolgende Abbildungen: | |||
| Oberirdischer Lagerbehälter:
| |||||
| Halboberirdischer Lagerbehälter:
| 2.4.3.3 2.4.3.5 2.4.4.2 | Zone 2: 1 m um das Füllventil und kegelförmig bis zum Boden, am Boden R = 3 m | keine | ||
| zu 1.2.3.1.1 | (Oberirdischer und halb- oberirdischer Flüssiggas- Lagerbehälter) | Hinweise:
a) Durch geeignete Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen für die Zone 2 während der Dauer des Befüllvorganges eingehalten sind. Geeignete Maßnahmen kann die Kontrolle des Zonenbereiches auf Abwesenheit wirksamer Zündquellen sein. b) Wird die g. e. A. nur während des Befüllvorganges erzeugt und können Freisetzungen zu anderen Zeiten (etwa durch Dichtheitsprüfungen) ausgeschlossen werden, so können potenziell wirksame Zündquellen in der ausgewiesenen Zone nach Einzelprüfung (Gefährdungsbeurteilung) zulässig sein (z.B. Rasen mähen). Bei wiederkehrenden gleichartigen Tätigkeiten mit Auftreten potenziell wirksamer Zündquellen innerhalb des Zonenbereiches (z.B. Rasen mähen) ist die Gefährdungsbeurteilung in der Regel nur vor der erstmaligen Ausführung der Tätigkeit erforderlich. | |||
| 1.2.3.1.1 | Oberirdischer und halb- oberirdischer Flüssiggas- Lagerbehälter | ||||
| (Oberirdischer und halb- oberirdischer Flüssiggas- Lagerbehälter) | d) Erstreckt sich die Zone 2 auf öffentliche Verkehrs-Flächen, so ist während des Befüllvorganges der explosinsgefährdete Bereich entweder durch
| ||||
| 1.2.3.1.2 | Unterirdischer Flüssiggas- Lagerbehälter | Die am Lagerbehälter zum Befüllvorgang betätigten Armaturen (in der Regel Füllventil und Gasentnahmearmatur mit u. a. Peilventil) werden nach jedem Befüllen auf Dichtheit geprüft. Die Dichtheit kann mit z.B. schaumbildenden Mitteln geprüft werden.
Zonen siehe nachfolgende Abbildung: | |||
| 2.4.3.3 2.4.3.5 2.4.4.2 | Zone 1: Ganzer Domschacht Zone 2: Zylinder oberhalb Domschacht mit einer Höhe vom Domschacht H = 1 m und Durchmesser des Domschachts und kegelförmig bis zum Boden, am Boden R = 3 m + D/2 um Domschacht | keine | ||
| Hinweise:
a) Durch geeignete Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen für die Zone 2 während der Dauer des Befüllvorganges eingehalten sind. Geeignete Maßnahmen kann die Kontrolle des Zonenbereiches auf Abwesenheit wirksamer Zündquellen sein. b) Wird die g. e. A. nur während des Befüllvorganges erzeugt und können Freisetzungen zu anderen Zeiten (etwa durch Dichtheitsprüfungen) ausgeschlossen werden, so können potenziell wirksame Zündquellen in der ausgewiesenen Zone nach Einzelprüfung (Gefährdungsbeurteilung) zulässig sein (z.B. Rasen mähen). Bei wiederkehrenden gleichartigen Tätigkeiten mit Auftreten potenziell wirksamer Zündquellen innerhalb des Zonenbereiches (z.B. Rasen mähen) ist die Gefährdungsbeurteilung in der Regel nur vor der erstmaligen Ausführung der Tätigkeit erforderlich. c) Erstreckt sich die Zone 2 auf Nachbargrundstücke, so ist während des Befüllvorganges der explosionsgefährdete Bereich entweder durch
d) Erstreckt sich die Zone 2 auf öffentliche Verkehrsflächen, so ist während des Befüllvorganges der explosinsgefährdete Bereich entweder durch
| |||||
Bild 1: Gase leichter als Luft
Bild 2: Gase schwerer als Luft
| 1.2.4.1.2 | Erdgedeckte Lagerbehälter | Abgedeckter Domschacht mit Armaturen und MSR-Einrichtungen, jedoch keine Sicherheitsventilabblaseöffnung. | |||
| a) auf Dauer technisch dichte Anlagen. | 2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||
| b) technisch dichte Anlagen und Anlagenteile Bildung von g. e. A. durch den Austritt von geringen Gasmengen durch technisch dichte Ausrüstung möglich. Diese geringen Mengen verbleiben im Domschacht. | |||||
| Hinweis: Die Güte der Dichtungen entspricht deren Rohrklassen und Druckstufen. | |||||
| b1) abgedeckter Domschacht mit Gaswarneinrichtung zur Erkennung von g. e. A und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von g. e. A. | 2.4.3.3
2.5.2 und z.B. 2.4.4 | Zone 2: ganzer Domschacht | keine | ||
| b2) abgedeckter Domschacht mit geeigneten orga- nisatorischen Maßnahmen zur Erkennung von g. e. A. und geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung von g. e. A. | 2.4.3.3 | Zone 1. ganzer Domschacht | keine | ||
| Hinweis: Die kurzfristige Beseitigung von g. e. A. ist in der Regel nicht möglich. | |||||
| b3) abgedeckter Domschacht. | 2.4.3.3 | Zone 0: ganzer Domschacht Außerhalb Domschacht keine Zone | keine | ||
| 1.2.4.1.3 | Großtechnische Füllanlagen im Freien Zugehörige Ausrüstungen, wie z.B. Pumpen, Rohrleitungen, TSV, Probennahme, siehe entsprechende Abschnitte | Bei den folgenden Beispielen wird die Zoneneinteilung der fest installierten Anlagenteile unter Berücksichtigung des Transportmittels LkW und TkW betrachtet. Das Wirksamwerden des Transportmittels als Zündquelle muss durch organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen werden. | xxx | ||
| 1.2.4.1.3.1 | Anschlussstellen (Kupplung zwischen Verladeeinrichtung und Transportmittel mit Doppelblockarmaturen) | a) Vollschlauchsystem mit Gaspendelung und Entspannung und Spülung des Kupplungsstückes mit Inertgas vor dem Abkuppeln. Beim Abkuppeln der beweglichen Anschlussleitungen entsteht keine g. e. A. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine |
| b) Vollschlauchsystem mit Gaspendelung und Entspannung in ein geschlossenes System. Beim Abkuppeln der beweglichen Anschlussleitungen wird ein Restvolumen entspanntes Gas im Kupplungsstück freigesetzt. | 2.4.4.2 | Zone 1: Nahbereich um das Kupplungsstück (in Verladeposition) | keine | ||
| 1.2.4.1.3.2 | Waagengruben für Kesselwagen- und Straßenfahrzeugverladung (Gase schwerer als Luft) | Akkumulation von g. e. A. in der Waagengrube durch Quellen außerhalb, z.B. Füll- und Lageranlage, möglich. | |||
| a) keine Akkumulation, g. e. A., Akkumulation wird automatisch erkannt und wirksam beseitigt. Gaswarnanlage hochverfügbar und technische Lüftung hochverfügbar. | 2.5.3
2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||
| b) G. e. A wird automatisch erkannt und wirksam beseitigt. | 2.5.3
2.4.4.3 | Zone 2: ganze Waagengrube | keine | ||
| c) G. e. A. wird automatisch erkannt und alarmiert; wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von g. e. A. werden kurzfristig eingeleitet. | 2.5.2 | Zone 2: ganze Waagengrube | keine | ||
| . | d) eine ausreichende technische Belüftung der Waagengrube erfolgt nur während des Verladevorganges. Diskontinuierlicher Betrieb der Waage. | 2.4.4.3 | Zone 1: ganze Waagengrube | keine | |
| 1.2.4.2 | Pumpen für Gase in flüssigem Zustand | Hinweis: Nicht unmittelbar zum Pumpenkörper gehörende Anlagenteile sind separat zu bewerten, z.B. Rohrleitungen und Armaturen. Siehe entsprechende Abschnitte. | xxx | ||
| 1.2.4.2.1 | In Räumen | a) Auf Dauer technisch dichte Pumpen (z.B. magnetgekuppelte Pumpen, Pumpen mit doppelt wirken- der Gleitringdichtung und Funktionsüberwachung). | 2.4.3.2
2.4.3.5 | keine Zone | keine |
| b) Kleine Pumpenräume V < 100 m3, technisch dichte Pumpen (z.B. Pumpen mit einfach wirkender Gleitringdichtung); Bildung von g. e. A. durch Leckagen möglich. | 2.4.4.3 | Zone 2: gR | keine | ||
| c) wie b) | 2.4.4.2 | Zone 1: gR | keine | ||
| 1.2.4.2.2 | Im Freien auf Erdgleiche oder über Erdgleiche | a) Auf Dauer technisch dichte Pumpen (z.B. magnetgekuppelte Pumpen, Pumpen mit doppelt wirkender Gleitringdichtung und Funktionsüberwachung). | 2.4.3.2
2.4.3.5 | keine Zone | keine |
| b)Technisch dichte Pumpen (z.B. Pumpen mit einfach wirkender Gleitringdichtung); Kühlluftstrom der Motoren gegen die Pumpe gerichtet. Leckagen möglich, aber z. B durch regelmäßige Kontrollen frühzeitig erkannt. | 2.4.3.3 | Zone 2: im Nahbereich der Dichtung | keine | ||
| c) wie b) jedoch in Wetterschutz- bzw. Schallschutzeinhausung.
Hinweis: | 2.4.4.2 | Zone 1: im Nahbereich der Dichtung
Zone 2: bis 1 m um die Dichtung | keine | ||
| 1.2.4.2.3 | Im Freien unter Erdgleiche | a) auf Dauer technisch dichte Pumpen (z.B. magnetgekuppelte Pumpen, Pumpen mit doppelt wirkender Gleitringdichtung und Funktionsüberwachung). | 2.4.3.2
2.4.3.5 | keine Zone | keine |
| b) technisch dichte Pumpen in Vertiefungen (Tiefe kleiner als 1/10 der Breite und kleiner als 1,50 m), Kühlluftstrom der Motoren gegen die Pumpe gerichtet. Bildung von g. e. A. durch Leckagen möglich. | 2.4.3.3.3.3.3 | Zone 2: Nahbereich um die Dichtung sowie bis zur Wandung der Vertiefung, maximal 5 m Radius um die Pumpe, 0,5 m Höhe (siehe Bild 3 und Bild 4) | keine | ||
| c) technisch dichte Pumpe in Gruben. | Zone 1: ganze Grube bis Erdgleiche
Zone 2: Nahbereich horizontal um Grube, bis 0,3 m über Erdgleiche (siehe Bild 3) | keine |
Bild 3: Technisch dichte Pumpen in Vertiefung, Szenario 1
| zu 1.2.4.3.1 | (In Räumen) | Hinweis: G. e. A. kann nicht kurzfristig beseitigt werden. | |||
| c) Verdichten von Gasen mit hohem Wasserstoffanteil; hochgelegene Atmungsöffnungen. | 2.4.4.2 | Zone 2: 3 m horizontal um Austrittstelle, nach oben bis zur Decke | keine | ||
| 1.2.4.3.2 | Im Freien | a) auf Dauer technisch dichte Verdichter. | 2.4.3.2 | keine Zone | keine |
| b) technisch dichte | |||||
| b1) technisch dichte Verdichter für Gase leichter als Luft. | 2.4.3.3 | Zone 2: kugelförmig mit R = 1 m um die Austrittstelle mit nach oben tangential an die Kugel anschließendem Kegelstumpf mit oben liegender Basisfläche, deren Radius 3 m und deren Abstand h zur Austrittstelle 3 m beträgt (siehe Bild 6) | keine | ||
| b2) technisch dichte Verdichter für Gase schwerer als Luft. | 2.4.3.3 | Zone 2: kugelförmig mit R = 1 m um die Austrittstelle mit nach unten tangential an die Kugel anschließendem Kegelstumpf mit untenliegender Basisfläche, deren R = 3 m und deren Abstand h zur Austrittstelle 3 m beträgt (siehe Bild 7) | keine | ||
| b3) technisch dichte Verdichter für Gase gleichschwer wie Luft. | 2.4.3.3 | Zone 2: im Abstand von 3 m um die Austrittstelle | keine |
| 1.2.4.6.4 | Manuell betätigte Systementwässerung im Freien | Ablassen von Flüssigkeit unter ständiger Mitarbeiterkontrolle und Aufsicht, Bildung von g. e. A. durch Austritt von Gas möglich. | |||
| a) Ableitung in ein geschlossenes System oder eine technische Einrichtung, die die Bildung von g. e. A. verhindert. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||
| b) Bildung von g. e. A. möglich. Für diese Fälle sind Einzelfallbetrachtungen erforderlich! | |||||
| 1.2.5 | Abblase- und Entspannungsleitungen im Freien | Siehe Punkt 5.14. |
| 1.2.7.6 | Druckgasflaschen für gasförmigen Wasserstoff | Siehe 1.2.1. | |||
| 1.2.7.7 | Entnahmearmaturen | Entnahmearmaturen dienen z.B. dem Anschluss von Tankwagen (nur im Freien) oder Flaschen am Hochdruckspeicher. Während des Befüllvorgangs kann durch unentdeckte Leckagen Wasserstoff im Bereich der Anschlussstellen entweichen. | |||
| 1.2.7.7.1 | In Räumen | Bildung von g. e. A. betriebsmäßig möglich. In Rohrleitungen enthaltene Restmenge Wasserstoff kann aus- treten. Gasrücktritt- oder Absperrventil befindet sich in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle. Lüftungsöffnungen insbesondere im Dachbereich vorhanden. | 2.4.3.4
2.4.4.2 | Zone 1: 3 m um Füll- und gegebenenfalls Entleerungsanschluss
Zone 2: üR | keine |
| 1.2.7.7.2 | Im Freien | Entspannung in ein geschlossenes System. Beim Abkuppeln der beweglichen Anschlussleitung wird ein Restvolumen entspanntes Gas im Kupplungsstück freigesetzt. | 2.4.3.4
2.4.4.2 | Zone 1: Nahbereich um das Kupplungsstück (in Verladeposition) | keine |
| 1.2.7.8 | Geführte Auslässe ins Freie | Geführte Auslässe dienen der Abführung betriebsmäßiger Freisetzung von Wasserstoff bei regelmäßigen An- und Abfahrvorgängen und bei Auftreten von Überdruckereignissen. Beim Austritt von Wasserstoff ist mit Entstehung von g. e. A. zu rechnen. Die Ausbreitung ist mit einem für den Anwendungsfall geeigneten Berechnungsmodell zu ermitteln. | Zone 1: im Nahbereich um die Austrittsstelle Zone 2: Ausdehnung gemäß anerkannter Berechnungsmethode (siehe z.B. Shell Fred, weitere Hinweise hierzu in DVGW G 442) | keine | |
| 1.2.8 | Verdampferanlagen | Elektrisch-, dampf-, warmwasserbeheizte oder atmosphärische Verdampferanlagen.
Der Verdampfer einschließlich seiner Armaturen und Rohrleitungen ist auf Dauer technisch dicht ausgelegt.
Hinweis 1: Hinweis 2: | |||
| 1.2.8.1 | In Räumen | a) Verdampfer auf Dauer technisch dicht. Mit einem Austreten von Gas durch betriebsbedingte Austrittsstellen, z. 2.. Abscheider, Überdrucksicherung der Druckregler, ist nur selten und kurzzeitig zu rechnen. Die Austrittsstellen befinden sich im Freien. | |||
| a1) Gase schwerer als Luft. | Zone 2: kugelförmig mit R = 1 m um die Austrittstelle mit nach unten tangential an die Kugel anschließendem Kegelstumpf bis zum Boden mit untenliegender Basisfläche, deren Radius 3 m beträgt | keine | |||
| a2) Gase leichter als Luft. | Zone 2: kugelförmig mit R = 1 m um die Austrittstelle mit nach oben tangential an die Kugel anschließendem Kegelstumpf mit oben liegender Basisfläche, deren Radius 3 m und deren Abstand h zur Austrittstelle 3 m beträgt | keine | |||
| b) Wie a), jedoch betriebsbedingte Austrittsstellen, z.B. Abscheider, Überdrucksicherung der Druckregler, im Raum vorhanden. Gasaustritte führen nur selten und kurzzeitig zu g. e. A. | Zone 2: gR | keine | |||
| 1.2.8.2 | Im Freien | ||||
| 1.2.8.2.1 | Im Schutzschrank | Lüftungsöffnungen 1 % der Bodenfläche, jedoch mindestens 100 cm2, Anordnung entsprechend der Dichte des Gases. | |||
| a) Verdampfer auf Dauer technisch dicht, keine betriebsbedingten Austrittsstellen vorhanden. | 2.4.3.2 | keine Zone | keine | ||
| b) Betriebsbedingte Austrittsstellen, z.B. Abscheider oder Überdrucksicherung der Druckregler im Schrank, vorhanden. Gasaustritte führen nur selten und kurzzeitig zu g. e. A. | Zone 2: im Schrank und 1 m uni die Kontur des Schrankes | keine | |||
| 1.2.8.2.2 | Freistehend | a) Verdampfer auf Dauer technisch dicht, keine betriebsbedingten Austrittsstellen vorhanden. | 2.4.3.2 | keine Zone | keine |
| b) Betriebsbedingte Austrittsstellen, z.B. Abscheider oder Überdrucksicherung der Druckregler, vorhanden. Gasaustritte führen nur selten und kurzzeitig zu g. e. A. | |||||
| b1) Gase schwerer als Luft. | Zone 2: kugelförmig mit R = 1 m um die Austrittstelle mit nach unten tangential an die Kugel anschließendem Kegelstumpf bis zum Boden mit untenliegender Basisfläche, deren Radius 3 m beträgt. | keine | |||
| b2) Gase leichter als Luft. | Zone 2: kugelförmig mit R = 1 m um die Austrittstelle mit nach oben tangential an die Kugel anschließendem Kegelstumpf mit oben liegender Basisfläche, deren Radius 3 m und deren Abstand h zur Austrittstelle 3 m beträgt | keine | |||
| 1.3 | Inneres von Apparaturen, Behältern und Rohrleitungen - Allgemeines | a) Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, auch nicht bei seltenen Störungen oder besonderen Betriebszuständen, weil | xxx | ||
| a1) die OEG sicher überschritten ist; bei Betriebs- zuständen, bei denen die OEG unterschritten werden kann (z.B. Erstinbetriebnahme, unkontrollierter Luftzutritt bei der Probenahme) sind zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. zusätzlich inertisieren) erforderlich. | 2.3.2
2.3.3.2 | keine Zone | keine | ||
| a2) verfahrensbedingt die UEG sicher unterschritten ist (z.B. Abgasströme mit geringer Beladung). | 2.3.2 | keine Zone | keine | ||
| a3) die Sauerstoffgrenzkonzentration sicher unter- schritten ist; bei Betriebszuständen, bei denen die Sauerstoffgrenzkonzentration überschritten werden könnte, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. vermehrte Einspeisungsrate von Inertgas) erforderlich. | 2.3.3.2 | keine Zone | keine | ||
| a4) verfahrensbedingt Vakuum mit p < 0,1 bar (absolut) vorliegt; Schutzmaßnahmen, z.B. bei An- und Abfahrvorgängen unter Umständen erforderlich. | 2.3.4 | keine Zone | keine | ||
| b) Das Auftreten von g. e. A. ist normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig möglich: | |||||
| b1) Aufgrund seltener Störungen oder selten und kurzzeitig auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann | Zone 2 | keine | |||
| b1.1) die OEG unterschritten werden. | 2.3.2 | ||||
| b1.2) die UEG überschritten werden. | 2.3.2 | ||||
| b1.3) die Sauerstoffgrenzkonzentration über- schritten werden. | 2.3.3.2 | ||||
| b1.4) der Druck bei Vakuumbetrieb auf 1/10 des zulässigen Behälterdruckes ansteigen (z.B. 0,1 bar absolut bei 1 bar zulässigem Behälterdruck). | 2.3.4 | ||||
| b2) wie b1) | Zone 2 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||
| c) Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich: | |||||
| c1) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann | Zone 1 | keine | |||
| c1.1) die OEG unterschritten werden. | 2.3.2 | ||||
| c1.2) die UEG überschritten werden. | 2.3.2 | ||||
| c1.3) die Sauerstoffgrenzkonzentration über- schritten werden. | 2.3.3.2 | ||||
| c1.4) der Druck bei Vakuumbetrieb auf 1/10 des zulässigen Behälterdruckes ansteigen (z.B. 0,1 bar absolut bei 1 bar zulässigem Behälterdruck). | 2.3.4 | ||||
| c2) wie cl) | Zone 1 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können | |||
| d) G. e. A. tritt ständig, langzeitig oder häufig auf. | |||||
| d1) Das Gas/Luft-Gemisch liegt zeitlich überwiegend innerhalb der Explosionsgrenzen vor. | keine | Zone 0 | keine | ||
| d2) wie d1) | keine | Zone 0 | erforderlich, da betriebsmäßige Zündquellen nicht hinreichend vermieden werden können |
| 4.8 | Biogasanlagen
Explosionsgefahren bei An- und Abfahrvorgängen werden hier für die beispielhafte Festlegung von Zonen nicht betrachtet. Es wird davon ausgegangen, dass Biogasanlagen so konzipiert werden, dass diese Vorgänge seltener als alle zwei Jahre stattfinden. Für Instandhaltungsmaßnahmen sowie An- und Abfahrvorgänge sind Einzelfallbetrachtungen erforderlich. Biogasanlagen mit diskontinuierlich betriebenen Fermentern werden nachfolgend nicht betrachtet. Bei Anlagenteilen, in denen mit dem Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre durch brennbare Stäube z.B. bei Substratannahme, -aufbereitung und -einbringung sowie Gärresttrocknung, -förderung, -lagerung und -abfüllung) zu rechnen ist, sind zusätzlich die Beispiele unter Punkt 3) zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die Begriffe wie folgt zu verwenden: Gasspeicher: Gasraum in einem im Gassystem vorhandenen Behälter oder Membransystem jeweils mit Volumenvariabilität. Gassystem: Gesamtheit aller zusammenhängenden gasführenden Anlagenteile. | ||||
| 4.8.1 | Vorlagen zur Substratannahme | Grube oder Behälter, offen oder geschlossen, zur Annahme, Zwischenspeicherung und Aufgabe von Substraten, ggf. unter Mischung, Rückführung von Substrat oder Gärresten, mit oder ohne Beheizung. | |||
| 4.8.1.1 | Offene Vorlage im Freien | Grube oder Behälter für Gülle über den gesamten Querschnitt offen, mit oder ohne schwimmende Abdeckung (ohne Beheizung, ohne Substrat- und ohne Gärrestrückführung) Gasakkumulation nicht möglich. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine |
| 4.8.1.2 | Geschlossene Vorlage im Freien | Grube oder Behälter mit technisch dichter Abdeckung, durch regelmäßige Kontrollen werden bereits geringe Leckagen frühzeitig erkannt, geeignete Gaspendelung zum Gassystem zur sicheren Verhinderung von Unterdruck und Überdruck, dichte Substratzufuhr durch Beschickung unter Substratspiegel. Zu diesen geschlossenen Vorlagen gehören auch Vorlagen mit Substratrückführung, Substratmischung und Beheizung. | |||
| 4.8.1.2.1 | Inneres der geschlossenen Vorlage | 2.4.3.3
2.4.3.5 | Zone: wie die Zone mit höchsten Anforderungen des angeschlossenen Gassystems | keine | |
| 4.8.1.2.2 | Umgebung der geschlossenen Vorlage | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.4.4.2 | keine Zone | keine | |
| 4.8.1.3 | Abgedeckte Vorlagen ohne Substratrückführung und ohne Beheizung im Freien | Nicht technisch dichte Vorlagen, nicht an das Gassystem angeschlossen. Befüllöffnungen vorhanden. | |||
| 4.8.1.3.1 | Vorlagen für leicht abbaubare Substrate | Leicht abbaubare Substrate sind z.B. flüssige und postöse Bioabfälle. Ausreichender Volumenstrom (z.B. mindestens 5-facher Luftwechsel des Vorgrubenvolumens) durch überwachte Absaugung vorhanden. | 2.4.3.4
2.4.4.3 | Zone 2: im Inneren
keine Zone: außen | keine |
| 4.8.1.3.2 | Vorlagen für Gülle | a) Technische Lüftung, mindestens 2-facher Luftwechsel. | 2.4.4.3 | keine Zone | keine |
| b) Ausreichend große gegenüberliegende unver- schließbare Öffnungsflächen, z.B. nach Broschüre "Flüssigmist" der SVLFG 2016. | 2.4.4.2 | Zone 2: im Inneren
keine Zone: außen | keine | ||
| c) Nicht ausreichend große Öffnungsfläche. Luftaustausch nur aufgrund von Beschickungs- und Entleerungsvorgängen. | Zone 1: im Inneren
Zone 2: im Nahbereich um die Öffnungen | keine | |||
| 4.8.1.3.3 | Vorlagen für feste Stoffe unter Zumischung von Gülle (oder Wirtschaftsdünger) | Siehe 4.8.1.3.2. | |||
| 4.8.1.4 | Vorlagen mit Substrat-, Filtrat- oder Gärrestrückführung im Freien | Siehe 4.8.1.3.1. | |||
| 4.8.1.5 | Vorlagen für leicht abbaubare Substrate in Räumen | Leicht abbaubare Substrate sind z.B. flüssige und pastöse Bioabfälle. Ausreichender Luftvolumenstrom im Inneren der Vorlage (z.B. mind. 5-facher Luftwechsel des Vorgrubenvolumens) durch überwachte Absaugung vorhanden und Raum technisch gelüftet. | 2.4.3.4
2.4.4.3 2.4.4.4 | Zone 2: im Inneren der Vorlage und 1 m um Befüllöffnung | keine |
| 4.8.1.6 | Hydrolysebehälter im Freien | Diskontinuierliche (tageweise) Beschickung mit festen und flüssigen Stoffen und Entnahme nach Versäuerungsphase mit bestimmungsgemäßer Bildung von Wasserstoff. Explosionsschutz für Wasserstoff ist erforderlich. Einzelfallbetrachtung erforderlich. | |||
| 4.8.2 | Umgebung von Feststoffeintragssystemen | Rohrschneckensystem, das die Einsatzstoffe unter dem Flüssigkeitsspiegel des Fermenters einbringt. Der mögliche Entnahmevolumenstrom wird begrenzt und der Füllstand wird täglich kontrolliert oder bei Unterschreitung des minimalen Füllstands wird automatisch Alarm mit Abschaltung der Entnahme ausgelöst, so dass das Schneckensystem sich sicher unter dem Flüssigkeitsspiegel befindet. | 2.4.2
2.4.3.2 | keine Zone | keine |
| 4.8.3 | Gasraum im Fermenter | Äußere Umgebung siehe 4.8.5. | |||
| 4.8.3.1 | Gasraum im Fermenter ohne Berücksichtigung der nachstehenden Anlagenteile (4.8.6 ff.) | Der Behälter ist ständig mit Gas gefüllt und unter Überdruck. Bei Druckabfall kann Luftsauerstoff ins Innere eintreten. | |||
| zu 4.8.3.1 | (Gasraum im Fermenter ohne Berücksichtigung der nachstehenden Anlagenteile (4.8.6 ff.)) | a) Die Sauerstoffzufuhr ins Innere wird verhindert durch:
| 2.4.2 | keine Zone: im Inneren | keine |
| b) Wie a), jedoch sind nicht alle Maßnahmen zur Überwachung und Sicherstellung von Gasüberdruck realisiert. Das Auftreten von g. e. A. wird jedoch erkannt, und durch Maßnahmen wird sichergestellt, dass g. e. A. nur selten und kurzzeitig auftritt. | 2.4.2 | Zone 2 | keine | ||
| c) Aufgrund zu erwartender Störungen oder gelegentlich auftretender verfahrensbedingter Betriebszustände kann Luft ins Innere eintreten und so die OEG unterschritten werden. Das Auftreten von g. e. A. ist gelegentlich möglich. | 2.4.2 | Zone 1 | keine | ||
| 4.8.5 | Äußere Umgebung der Abdichtung von Gasmembranen im Freien | Gilt für Fermenter, Gärproduktlager usw. Alle Befestigungselemente müssen den in der Statik zu Beanspruchungen getroffenen Annahmen standhalten.
Erforderliche Klemmkräfte zur sicheren Einspannung der Membranen müssen dauerhaft aufrechterhalten und überwacht werden, z.B. durch Drucküberwachung mit Alarmierung. Das Innere wird unter 4.8.3 betrachtet. | |||
| a) Befestigung ist technisch dicht mit ausreichenden organisatorischen Maßnahmen kombiniert, Befestigung wird regelmäßig auf technische Dichtheit geprüft. Die Klemmverbindung wird nur selten gelöst. Die technische Dichtheit wird insbesondere durch der Druckstufe entsprechende Dichtungen, Auslegung gegen Niederschlags- und Windlasten und organisatorische Schutzmaßnahmen auf Dauer gewährleistet. Maximales Druckniveau pmax = 5 hPa (abhängig vom Befestigungssystem). Biogasbeständige Dichtungen (z.B. NBR). Die technische Dichtheit wird erstmalig, nach Wiederverschließen und wiederkehrend nach Prüfplan mittels repräsentativer nachvollziehbarer und reproduzierbarer Messverfahren, beispielsweise mit schaumbildenden Mitteln oder geeignetem Gasspürgerät geprüft. Zwischenzeitlich wiederkehrende Kontrolle auf Leckagen, z.B. durch Ortung mittels methansensitiver Gaskamera. | 2.4.3.3
2.4.3.5 | keine Zone: außen | keine | ||
| b) Wie a), jedoch wird die Befestigung nicht nur selten gelöst. | 2.4.3.3
2.4.3.5 | Zone 2: 2 m um die Befestigung | keine | ||
| 4.8.6 | Membransysteme von Fermentern oder Gärproduktlagern im Freien | Auslegung gegen Niederschlags- und Windlasten auf Dauer gewährleistet. Weitere Anforderungen bei Fermentern siehe 4.8.3 bzw. bei Gärproduktlagern siehe 4.8.8. | |||
| 4.8.6.1 | Tragluftsystem | Zum Tragluftsystem gehören der Zwischenraum, der Tragluftein- und -auslass und das Stützluftgebläse. | |||
| a) Der Tragluftauslass wird durch eine geeignete Gaswarneinrichtung mit Alarmierung überwacht. Verfügbarkeit der Stützluftversorgung und Querdurchströmung gewährleistet. Rückschlagklappe nach Stützluftgebläse. | 2.5.2 | Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems ab Rückschlagklappe und 3 m um Abluftöffnungen sowie 0,5 m um Zuluftöffnungen | keine | ||
| b) Wie a), jedoch ohne Rückschlagklappe. | 2.5.2 | Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems und 3 m um Zu- und Abluftöffnungen | keine | ||
| c) Wie a), jedoch ohne Gaswarneinrichtung; Einhaltung der aufgrund der Permeation zu erwartenden Methankonzentration in der Tragluft durch reget- mäßige (mind. tägliche) Überwachung der Tragluft mit Gasspürgerät, Dokumentation und Auswertung hinsichtlich der Entwicklung der Methankonzentration. | 2.4.3.5 | Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems ab Rückschlagklappe und 3 m um Abluftöffnungen sowie 0,5 m um Zuluftöffnungen | keine | ||
| d) Wie c), jedoch ohne Rückschlagklappe. | 2.4.3.5 | Zone 2: im Inneren des Tragluftsystems und 3 m um Zu- und Abluftöffnungen | keine | ||
| e) Wie a), jedoch ohne Gaswarneinrichtung. | 2.4.3.5 | Zone 1: im Inneren des Tragluftsystems ab Rückschlagklappe
Zone 2: 3 m um Abluftöffnungen sowie 0,5 m um Zuluftöffnungen | keine | ||
| f) Wie b), jedoch ohne Gaswarneinrichtung. | 2.4.3.5 | Zone 1: im Inneren des Tragluftsystems
Zone 2: 3 m um Zu- und Abluftöffnungen | keine | ||
| g) Stützluftgebläse mit Überschussluftabgang (keine Querdurchströmung des Zwischenraumes, damit gelegentliches Aufkonzentrieren von diffundieren- dem Biogas und schlagartiges Freisetzen bei Anheben der Gasmembran oder Gebläsestillstand möglich). Durch die Atmung aufgrund der Druckschwankungen wird zeitlich überwiegendes Aufkonzentrieren verhindert. | 2.4.3.5 | Zone 0: im Zwischenraum Zone 1: 3 m um Öffnungen
Zone 2: Gebläse bis Lufteintritt Zwischenraum | keine | ||
| 4.8.6.2 | Umgebung einwandiger Membransysteme | a) Die technische Dichtheit mit ausreichenden organisatorischen Maßnahmen kombiniert. Die technische Dichtheit wird erstmalig, nach Wiederverschließen und wiederkehrend nach Prüfplan mittels repräsentativer, nachvollziehbarer und reproduzierbarer Messverfahren, beispielsweise mit schaumbildenden Mitteln oder geeignetem Gasspürgerät geprüft. Zwischenzeitlich wiederkehrende Kontrolle auf Leckagen, z.B. durch Ortung mittels methansensitiver Gaskamera. | 2.4.3.3
2.4.3.5 | keine Zone | keine |
| b) Wie a), jedoch keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen wie ohne wiederkehrende Kontrolle. | 2.4.3.3 | Zone 2: 3 m um Folie und 2 m nach unten mit 45° (siehe Bild) | keine | ||
| 4.8.7 | Separate Gasspeicher | Weitere separate Gasspeicher sind unter 4.1.4.3 beschrieben. | |||
| 4.8.7.1 | Gassack | Gassack liegt auf dem Boden und wird durch eine feste Einhausung gegen Witterungseinflüsse geschützt. Die Einhausung ist auch bei befülltem Sack rundum zugänglich. | |||
| 4.8.7.1.1 | In Räumen | a) konstante Durchlüftung des Zwischenraumes zwischen Gassack und Einhausung und Strömungs- und Konzentrationsüberwachung und Installation einer Gasüberdrucksicherung sowie Installation eines Gasunterdruckschalters. | 2.4.3.3
2.4.4.3 2.5.3 | Zone 2: in der Einhausung und 3 m um alle Öffnungen zu anderen Räumen, sowie im Nahbereich um Öffnungen ins Freie mit Ausnahme der Gasüberdrucksicherungen (siehe 4.8.9) Im Innern gleiche Zone wie angeschlossenes Gassystem. | keine |
| b) Wie a), jedoch nur natürliche Lüftung. | 2.4.3.3
2.4.4.2 2.5.3 | Zone 1: in der Einhausung Zone 2: 3 m um alle Öffnungen Im Innern gleiche Zone wie angeschlossenes Gassystem. | keine | ||
| 4.8.7.1.2 | Im Freien | Wie 4.8.7.1.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. | |||
| 4.8.8 | Gasraum von Gärproduktlagern | ||||
| 4.8.8.1 | Gärproduktlager mit Verbin- dung zum Gassystem | a) Verhindern von Lufteinbrüchen durch
| 2.4.3.3
2.4.2 | Im Inneren gleiche Zone wie Gassystem | keine |
| b) Wie a), jedoch Überdruckfahrweise bei Gärproduktentnahme nicht sichergestellt. | Zone 1: im Inneren des Gärrestelagers und im Inneren des angeschlossenen Gassystems | keine | |||
| 4.8.8.2 | Gärproduktlager ohne Verbindung zum Gassystem | Gärprodukt mit geringem Gasproduktionspotenzial, wie z.B. nach VDI 3475 Blatt 4. | |||
| a) Offenes Gärproduktlager: kein Gasraum. | 2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||
| b) Gärproduktlager mit Gasraum, Be- und Entlüftungsöffnungen. | 2.4.4.2 | Zone 2: im Inneren und 1 m um die Öffnungen | keine | ||
| c) Wie b), jedoch natürliche Lüftung nicht gewährleistet. | Zone 1: im Inneren und 1 m um die Öffnung | keine | |||
| 4.8.9 | Umgebung der Gasüberdrucksicherung (GÜD) im Freien | Austrittsstelle der GÜD ist mindestens 3 m über Bedienstandplatz (Begehungsebene) und 1 m über Behälteroberkante mit einer Abblaseleistung bis 250 m3/h, freies gefahrloses Abströmen nach oben oder seitlich. Die GUD wird zur Sicherstellung der Funktion regelmäßig (z.B. täglich) überprüft. | |||
| a) Die vorhandene zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung, entspricht hinsichtlich dem Explosionsschutz dem Stand der Technik, hat mindestens die Kapazität wie die maximale Gasproduktionsrate der Biogasanlage und Vorrang vor der GÜD. Die GÜD spricht daher nur in sehr seltenen Fällen an. Für den Fall des Ansprechens sind Bereiche mit möglicher Gefährdung nach TRGS 407 festzulegen. | 2.4.2 | keine Zone | keine | ||
| b) Einschränken des Ansprechens der GÜD und Begrenzen einer Emission durch automatische Gasfüllstandsüberwachung zur Fahrweise mit Restvolumenreserve oder lastvariablen Verbrauch, z.B. BHKW mit Leistungsreserve, und Verbrennen durch zusätzliche und ständig verfügbare Gasverbrauchseinrichtung vor Ansprechen der GÜD. | 2.4.2 | Zone 2: 3 m um Abblaseöffnung der GÜD | keine | ||
| c) Wie b), jedoch nicht alle Punkte erfüllt. | 2.4.2 | Zone 1: 1 m um Abblaseöffnung der GUD
Zone 2: weitere 2 m | keine | ||
| d) Mit einer Abblaseleistung über 250 m3/h. | Eine Einzelfallbetrachtung ist erforderlich. | ||||
| 4.8.10 | Gasleitungen | Inneres von Biogas führenden Rohrleitungen. | |||
| a) Biogas führende Rohrleitungen technisch dicht; wiederkehrende Prüfung der Anlagenteile auf Dichtheit. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.4.2 | Gleiche Zone wie angeschlossene Anlagenteile | keine | ||
| b) Wie a), jedoch wird das Eindringen von g. e. A. in die Rohrleitungen durch automatische Abtrennung vom angeschlossenen Gassystem verhindert. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.4.2 | keine Zone | keine | ||
| 4.8.11 | Umgebung von Schaugläsern | Weitere gasführende Anlagenteile unter 4.1.4.1.2 beschrieben. | |||
| 4.8.11.1 | In Räumen | a) Schauglas gemäß Herstellererklärung auf Dauer technisch dicht. | 2.4.3.2 | keine Zone | keine |
| b) Schauglas technisch dicht, regelmäßige Dichtheitskontrolle nach Herstellerangaben. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||
| c) Wie b), jedoch keine regelmäßige Dichtheitskontrolle. | 2.4.3.3
2.4.4.2 | Zone 1: im Nahbereich
Zone 2: üR | keine | ||
| 4.8.11.2 | Im Freien | Wie 4.8.1 1.1, aber: Im Freien kann in Folge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen im Allgemeinen eine Zone mit geringeren Anforderungen festgelegt bzw. die Zonenausdehnung reduziert werden. | |||
| 4.8.12 | Kondensatabscheider | Die Kondensatabscheider befinden sich in der Regel zwischen Biogaserzeugung und Gasdruckerhöhungsgebläse. Der Sperrflüssigkeitsspiegel entspricht mindestens einem Druck von 15 hPa (150 mm Wassersäule) über dem maximalen Ansprechdruck von Sicherheitseinrichtungen. | |||
| 4.8.12.1 | In Räumen | Siehe 4.1.4.2.1 |
| 4.8.12.2 | Kondensatabscheider im Kondensatschacht (im Freien) | a) Die Füllhöhe wird messtechnisch überwacht mit automatischen sicherheitsgerichteten Folgehandlungen.
Das Unterschreiten des Flüssigkeitsspiegels der Flüssigkeitsvorlage und somit ein Leerlaufen oder Leersaugen (Austreten von Gas oder Einsaugen von Luft) ist zuverlässig verhindert, z.B. durch
| 2.4.2 | keine Zone | keine |
| b) Keine messtechnische Überwachung.
Natürliche Lüftung gewährleistet.
Hinweis: | 2.4.4.2 | Zone 1: im Kondensatschacht
Zone 2: 1 m um die Schachtöffnung | keine | ||
| c) Wie b), jedoch in abgedecktem Schacht. Akkumulation aufgrund der Lüftungsverhältnisse im Schacht. | Zone 0: im Schacht
Zone 1: 1 m um die Schachtabdeckung | keine | |||
| 4.8.13 | Umgebung von separaten Festbett-Entschwefelungsanlagen und Aktivkohleadsorbern in Räumen und im Freien | Die Anlagen befinden sich außerhalb von Fermentern.
Die Gasreinigungsmasse, z.B. Aktivkohle oder Eisen- masse, wird nicht im laufenden Betrieb entnommen und zugeführt. Anlage technisch dicht kombiniert mit organisatorischen Maßnahmen, wiederkehrende Prüfung auf Dichtheit.
Hinweis: | 2.4.3.3
2.4.3.5 | keine Zone | keine |
| 4.8.14 | Gasgebläse | ||||
| 4.8.14.1 | Inneres von Gasgebläsen | Automatische Abschaltung bei minimalem Gasfüllstand im vorgeschalteten Gasspeichersystem.
Die Zuleitung zum Gasgebläse kann unter Unterdruck stehen. Bei Tragluftdächern zusätzlich: Sicherstellung, dass Stützluftdruck kleiner als Druck des Gasspeichers, Dichtigkeit und Beständigkeit der Innenmembran. | |||
| a) Für Gasspeichersysteme: In den vorgeschalteten Anlagen ist das Entstehen von g. e. A. durch Gewährleistung des Überdrucks, auch in den Gasleitungen sicher verhindert. Die Anlagenteile, z.B. auch Kondensatabscheider, Kompensatoren und Rohrleitungen, sind technisch dicht ausgeführt, wiederkehrende Prüfung des Gasgebläse und der vorgeschalteten Anlagenteile auf Dichtheit. | 2.4.3.3
2.4.3.5 | keine Zone | keine | ||
| b) Wie a), jedoch nicht alle Bedingungen erfüllt, aber die Anlagenteile, z.B. auch Kompensatoren und Rohrleitungen sind technisch dicht ausgeführt und werden mit ausreichend organisatorischen Maßnahmen kombiniert, wiederkehrende Prüfung des Gasgebläses und der vorgeschalteten Anlagenteile auf Dichtheit und kontinuierliche Sauerstoffmessung im unmittelbaren Bereich des Gasgebläses mit automatischer Abschaltung des Gasgebläses bei 3 % Sauerstoffkonzentration. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.5.3 | keine Zone | keine | ||
| c) Wie b), jedoch diskontinuierliche Überwachung maximal alle 30 Minuten der Sauerstoffkonzentration mit automatischer Abschaltung bei 3 % Sauerstoffkonzentration. | 2.4.3.3
2.4.2 | Zone 2 | keine | ||
| d) Mit der Bildung von g. e. A. durch Einsaugen von Luft ist gelegentlich zu rechnen. | 2.4.3.3 | Zone 1 | keine | ||
| 4.8.14.2 | Umgebung von Gasgebläsen | Siehe 4.1.4.7.2 Umgebung von Gebläsen und Verdichtern. | |||
| 4.8.15 | Umgebung von manuellen Probenahmestellen für Gas in Räumen und im Freien | Absperreinrichtung gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert. Zusätzlicher Verschluss, z.B. zweite Absperreinrichtung oder gedichtete Schraubkappe auf Dichtheit geprüft und natürliche Lüftung. | 2.4.3.5
2.4.4.2 | keine Zone | keine |
| 4.8.16 | Umgebung von Gasanalysegeräten | Gasanalysegerät technisch dicht kombiniert mit ausreichenden organisatorischen Maßnahmen (regelmäßige Dichtheitskontrolle) sowie ausreichende Lüftung im Raum. Nach der Gasanalyse wird das Gas aus dem Analysegerät ins Freie abgeleitet. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.4.4.3 | keine Zone: im Raum
Zone 2: im Nahbereich um die Ableitöffnung | 7.2 am Eintritt des Gasanalysegerätes |
| 4.8.17 | BHKW-Aufstellungsraum | a) Gasführende Anlagenteile auf Dauer technisch dicht durch eine technisch dichte Bauweise kombiniert mit organisatorischen Maßnahmen, wiederkehrende Prüfung auf Dichtheit. Keine zusätzlichen Einbauten im Aufstellungsraum wie Verdichter, Aktivkohleadsorber, o. ä. Überwachung des Aufstellungsraumes auf g. e. A.: z.B. bei 20 % der UEG Alarmierung und Maximierung der Lüfterleistung (mindestens 5-facher Luftwechsel), bei 40 % der UEG automatische Abschaltung des Verdichters und der Gaszufuhr am BHKW (Doppelmagnetventil), Gasdruck bei Gasalarm < 5 hPa. Manuelle Absperrung außerhalb des BHKW-Aufstellraumes. | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.5.4 2.4.4.3 | keine Zone | keine |
| b) Wie a), jedoch nur technisch dicht aufgrund zusätzlicher Einbauten bis zur ersten sicherheitsgerichteten Absperrarmatur (z.B. Verdichter, Aktivkohleadsorber, Gasfilter o. ä., deren dauerhafte Dichtheit nicht über die gesamte Betriebsdauer gegeben ist), aber zusätzliche automatische Abschaltung der Gaszufuhr bei 40 % der UEG außerhalb des BHKW-Aufstellraumes (z.B. pneumatische Gasklappe) | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.5.4 2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||
| c) Wie a), jedoch bei Gasalarm ist ein Gasdruck unter 5 hPa nicht gewährleistet (z.B. keine Abschaltung des Gasgebläses), aber bei 40 % der UEG zusätzliche automatische Abschaltung der Gaszufuhr außerhalb des BHKW-Aufstellraumes (z.B. pneumatische Gasklappe). | 2.4.3.3
2.4.3.5 2.5.4 2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||
| 4.8.18 | Gasfackel | Siehe 4.1.4.8 (Gasfackel). | |||
| 4.8.19 | Räume mit substratführenden Anlagenteilen | Substratführende Anlagenteile sind z.B. Leitungen, Pumpen oder Schieber. | |||
| a) Bodenniveau des Raumes über Erdgleiche, Anschlüsse von Installationen technisch dicht und natürliche Lüftung. | 2.4.3.3
2.4.4.2 | keine Zone | keine | ||
| b) Wie a), jedoch Bodenniveau des Raumes unter Erd- gleiche, aber technische Lüftung. | 2.4.3.3
2.4.4.3 | keine Zone | keine | ||
| c) Wie a), oder b), jedoch ohne ausreichende Lüftung. | 2.4.3.3 | Zone 2: gR | keine | ||
| 4.8.20 | Lagerung des Feststoffanteils von Gärresten | Trennung des Gärrestes in eine feste und eine flüssige Phase. Lagerung des nicht aerobisierten und nicht getrockneten festen Gärrestes. Freisetzung von Biogas möglich. | |||
| 4.8.20.1 | In einer Halle | a) Technische Lüftung und Überwachung des Lagerraumes auf g. e. A.: bei 20 % der UEG Alarmierung und Zuschalten eines weiteren Lüfters. | 2.4.4.3
2.5.3 | keine Zone | keine |
| b) Wie a), jedoch nur Maximierung der Lüfterleistung (mindestens 5facher Luftwechsel). | 2.4.4.3
2.5.3 | Zone 2 gR | keine | ||
| c) Wie a), jedoch natürliche Lüftung. | 2.4.4.2 | Zone 1 | keine | ||
| 4.8.20.2 | Im Freien | keine Zone | keine | ||
| 4.9 | Bedrucken, Verarbeiten und Veredeln von Papier und ähnlichen Stoffen sowie Bedrucken von Textilien unter Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten als Lösemittel oder Lösemittelgemisch | Weitere Informationen siehe auch DIN EN 1010-1:2011-06 "Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen, Teil 1: Gemeinsame Anforderungen - Anhang A- Zoneneinteilung für Druck- und Veredlungsmaschinen". | |||
| 4.9.1 | Abfüllräume für Farben, Lösemittel und dergleichen | Siehe 2.2.1.1 Abfüllen in verschließbare Behälter mit maximal 1 m3 in Räumen und 2.2.2. Umgebung von Füllstellen bei offener Befüllung. | |||
| 4.9.2 | Räume mit Druckmaschinen | Bedrucken und Lackieren (Flächendruck) von Stoffen wie z.B. Papier, Kunststoffen, Textilien, Folien. Vorräte an brennbaren Farben und/oder Lösemitteln im Arbeitsraum zur gelegentlichen Entnahme für den Fortgang der Arbeit (Tagesbedarf) nur in geschlossenen, bruchsicheren und unbrennbaren, ortsveränderlichen Vorratsbehältern. |
| ENDE |