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DGUV Regel 109-005 - Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen (BGR/GUV-R 151)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR/GUV-R)
(vorherige ZH 1/325)

(Ausgabe 04/1991; 10/2006; 01/2011)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

Archiv 10/2006

Vorbemerkung

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind im Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500) und DIN EN 13414 "Anschlagseile aus Stahldrahtseilen, Sicherheit"

Teil 1: "Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke",

Teil 2: "Vom Hersteller zu liefernde Informationen für Gebrauch und Instandhaltung",

Teil 3: "Grummets und Kabelschlag-Anschlagseile"

enthalten.

In dieser Regel sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Drahtseilen zu beachten sind.

Die bisherigen Fachgrundlagen, die zwischenzeitlich außer Kraft gesetzte Unfallverhütungsvorschrift "Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" (VBG 9a) sowie die zurückgezogene Norm DIN 3088 "Drahtseile aus Stahldrähten; Anschlagseile im Hebezeugbetrieb; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" werden nur herangezogen, wenn die bisherigen Texte zum Verständnis notwendig sind.

Im Anhang 1 sind die Tragfähigkeitstabellen wiedergegeben und zwar für Anschlagseile mit Faserseele nach den in Deutschland üblichen Tabellen des FSA (Fachverband Seile und Anschlagmittel).

1 Allgemeine Verwendung

1.1 Vor der ersten Benutzung des Anschlagseiles sollte sichergestellt werden, dass das Herstellerkennzeichen und das Kennzeichen für die Tragfähigkeit auf dem Anschlagseil mit den Angaben auf der Herstellerbescheinigung übereinstimmen.

Es wird empfohlen, alle Einzelheiten über das Anschlagseil in einem Register, z.B. Prüfbuch, Karteikarte oder EDV-Datenblatt, für Anschlagseile aufzuzeichnen, damit für die Dokumentation der Prüfungen entsprechend § 11 "Aufzeichnungen" der Betriebssicherheitsverordnung eine Grundlage besteht. Hier sollte auch die Herstellerbescheinigung einbezogen werden.

1.2 Vor dem Einsatz sind die geeigneten Anschlag-Drahtseile entsprechend der vorgesehenen Anschlagart und der erforderlichen Tragfähigkeit auszuwählen.

Siehe Kennzeichnung auf dem Tragfähigkeitsanhänger.

1.3 Anschlag-Drahtseile müssen ohne augenfällige Mängel sein, sie sollten vor jeder Verwendung auf offensichtliche Anzeichen von Verschleiß hin untersucht werden.

Falls Zweifel an der Sicherheit des Anschlagseiles bestehen, sollte es abgelegt oder einer gründlichen Untersuchung durch einen Sachkundigen unterworfen werden.

Falls der Anhänger, der das Anschlagseil kennzeichnet und die Tragfähigkeit angibt, sich ablöst und die notwendigen Informationen nicht auf dem Aufhängeglied oder auf andere Weise angegeben sind, muss das Anschlagseil abgelegt werden.

Mängel, die zur Ablegereife führen, siehe Abschnitt 4.

1.4 Drahtseile unter 8 mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagseil für allgemeine Hebezwecke verwendet werden. In DIN EN 13414-1 "Anschlagmittel aus Stahldrahtseilen, Sicherheit; Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke" sind deshalb keine Seile unter 8 mm Durchmesser genormt.

1.5 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden. Angaben über die Tragfähigkeiten bei verschiedenen Anschlagarten siehe Tabellen im Anhang.

1.6 Als Anschlag-Drahtseile, die über längere Transportwege um die Ladeeinheit geschlungen bleiben, dürfen nur neue oder vor der Verwendung geprüfte Anschlagseile mit Presshülsen als Endverbindung verwendet werden. Die Drahtseile dürfen hierbei weder durch die Art des Gutes noch durch die Lagerung während des Transportes beschädigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Anschlag-Drahtseile bis zu 40 % der Tragfähigkeit höher belastet werden.

1.7 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht geknotet werden.

1.8 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt und nicht über scharfe Kanten gezogen werden.

Eine scharfe Kante liegt vor, wenn der Radius der Kante kleiner als der Seildurchmesser ist.

1.9 Bei Lasten mit scharfen Kanten dürfen Anschlag-Drahtseile nur eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen des Anschlag-Drahtseiles geschützt sind. Eine Beilage, z.B. ein Kantenschoner, kann dort erforderlich sein, wo ein Seil die Last berührt, um entweder das Seil oder die Last oder beide zu schützen. Scharfe Kanten von harten Werkstoffen verbiegen das Seil oder beschädigen es. Andererseits kann das Seil die Last wegen des hohen Anpressdruckes beschädigen. Kantenschoner sollten verwendet werden, um diese Beschädigungen zu vermeiden.

1.10 Spleiße und Pressklemmen dürfen nicht an Kanten der Last, in Kranhaken oder in die Bucht der Schnürung gelegt werden.

1.11 Anschlag-Drahtseile dürfen nicht durch Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden.

1.12 Anschlag-Drahtseile dürfen durch Verdrehen nicht verspannt werden.

Lasten am Einzelstrang können sich drehen. Um dies zu verhindern und um ein gefährliches Schaukeln der Last zu verhindern, wird ein Leitseil empfohlen.

1.13 Auf Anschlag-Drahtseile dürfen Lasten nicht abgesetzt werden, wenn das Seil dadurch beschädigt werden kann.

1.14 Anschlag-Drahtseile sind so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Hängegang nicht angeschlagen werden darf. Ausgenommen ist der Anschlag

1.15 Beschlagteile müssen im zusammengebauten Zustand frei beweglich sein. Aufhängeglieder müssen auf dem Kranhaken frei beweglich sein.

Beschlagteile sind z.B. Aufhängeringe, Lasthaken.

1.16 Seile, die mehrmals um die Last gelegt werden, dürfen sich nicht kreuzen. Die Windungen müssen nebeneinander liegen.

1.17 Anschlag-Drahtseile, müssen so angeschlagen werden, dass der Öffnungswinkel der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 20° nicht überschreitet.

Im Normalfall wird die Seilschlaufe doppelt so lang wie breit ausgeführt. Diese Schlaufe passt dann in die auf die Tragfähigkeit des Anschlagseiles ausgelegten Kranhaken.

Werden zu kurze Seilschlaufen über zu große Lasthaken geschlungen, wird der zulässige Öffnungswinkel von 20° überschritten. In diesem Fall kann mit einem Vorläufer, der an einem Ende eine entsprechend vergrößerte Seilschlaufe und am anderen Ende einen kleineren Lasthaken enthält, der zulässige Öffnungswinkel eingehalten werden.

1.18 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen sollten weder in säurehaltige Lösungen eingetaucht noch säurehaltigen Dämpfen ausgesetzt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Produktionsprozesse säurehaltige Lösungen, Dämpfe und Sprays beinhalten; in diesen Fällen sollte der Seilhersteller um Rat gefragt werden und darauf hingewiesen werden, wenn das Anschlagseil Chemikalien bei hohen Temperaturen ausgesetzt wird.

2 Verwendung unter besonderen gefährlichen Einsatzbedingungen

Bei der Einstufung von Anschlagseilen für allgemeine Hebezwecke sind gefährliche Einsatzbedingungen, wie Offshore-Einsätze, das Heben von Personen und das Heben von besonders gefährlichen Lasten, wie flüssige Metalle, ätzende Stoffe oder spaltbares Material, nicht berücksichtigt. In diesen Fällen sollte der Gefährdungsgrad von einem Sachkundigen geprüft werden und die Tragfähigkeit sollte entsprechend angepasst werden.

3 Einsatztemperaturen

In Tabelle 1 werden die Einsatztemperaturen aufgezeigt, die für Anschlag-Drahtseile unter Berücksichtigung der Art der Seilendverbindungen und der Seileinlagen zulässig sind.

Für Anschlag-Drahtseile, die mit Rundstahlketten oder mit Hebebändern zusammengebaut werden, gelten die jeweils geringeren Einsatztemperaturen nach Tabelle A 1 der DIN EN 818-6 "Anschlagketten" bzw. DIN EN 1492 "Textile Anschlagmittel; Sicherheit; Teil 1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke" bzw. DIN EN 1492 "Textile Anschlagmittel; Sicherheit; Teil 2: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke".

Tabelle 1: Veränderte Tragfähigkeiten von Anschlagseilen auf Grund der Temperatur

Art der Seilendverbindung Pressklemmen-
werkstoll
Seilein-
lage
Veränderte Tragfähigkeiten in % der Tragfähigkeit des Anschlagseiles
      Temperatur T in °C
      -40 < T ≤ 100 100 < T ≤ 150 150 < T≤ 200 200 < T ≤ 300 300 < T ≤ 400 400 < T
Zurückgebogene Seilschlaufe Aluminium Faser 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Zurückgebogene Seilschlaufe Aluminium Stahl 100 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Flämisches Auge Stahl Faser 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Flämisches Auge Stahl Stahl 100 100 90 75 65 nicht anwenden
Spleiß - Faser 100 nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden nicht anwenden
Spleiß - Stahl 100 100 90 75 65 nicht anwenden

Die Verwendung von Anschlagseilen aus Stahldrahtseilen innerhalb der zulässigen Temperaturbereiche der Tabelle hat keine dauerhafte Minderung der Tragfähigkeit zur Folge, wenn das Seil wieder auf Normaltemperatur abgekühlt wird.
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen werden durch Temperaturen bis -40 °C nicht negativ beeinflusst und diesbezüglich ist deshalb keine Minderung der Tragfähigkeit erforderlich.
Sollen Anschlagseile aus Stahldrahtseilen bei Temperaturen unterhalb -40 °C verwendet werden, sollte der Hersteller konsultiert werden.


4 Prüfung

Anschlag-Drahtseile sind nach §§ 3, 10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung nach den vom Unternehmer entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen durch einen Sachkundigen erforderlich werden.

5 Ablegereife

Anschlag-Drahtseile sind während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Werden folgende Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Anschlag-Drahtseile der weiteren Benutzung zu entziehen:

Seilart Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von
  3d 6d 30d
Litzenseil drei benachbarte Drähte einer Litze 6 14
Kabelschlagseil / Grummet * 10 **) 15 **) 40 **)
*) Siehe Abschnitt 3.15.4.1 des Kapitels 2.8 der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500).

**) nach DIN 3088

Die in der Tabelle angegebenen Zahlen gelten als äußerste Grenzwerte. Ein Ablegen der Seile bei niedrigeren Drahtbruchzahlen dient der Sicherheit.
Mit d ist der Seilnenndurchmesser bezeichnet.


6
Aufbewahrung

Anschlag-Drahtseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden können, müssen geschützt gelagert werden.

7 Instandsetzungsarbeiten

Anschlag-Drahtseile dürfen im Seilbereich nicht instand gesetzt werden. Einzelstränge an mehrsträngigen Seilen dürfen durch gleichwertige Seilstränge ausgetauscht werden. Bauteile, die gerissen, sichtbar verformt, verdreht oder stark korrodiert sind oder von denen Ablagerungen nicht entfernt werden können, müssen abgelegt und ersetzt werden.

Geringe Beschädigungen, wie Kerben und Vertiefungen an Endverbindungen, dürfen durch sorgfältiges Schleifen oder Feilen beseitigt werden. Die Oberfläche sollte sanft in das benachbarte Material ohne abrupte Querschnittsänderung übergehen. Die vollständige Entfernung der Beschädigung darf die Dicke des Querschnitts an dieser Stelle nicht weiter als bis auf das vom Hersteller festgelegte Mindestmaß oder um nicht mehr als 10 % des Nennmaßes des Querschnitts vermindern.

.

Belastungstabellen nach DIN EN 13.414 (Teile 1 und 3) Anhang 1


Die Tragfähigkeiten der Tabellen 1 und 2 "Anschlagseile mit Fasereinlage" entsprechen der FSA-Tabelle (Fachverband Seile und Anschlagmittel, Prinz-Georg-Straße 106, 40479 Düsseldorf), weil Seile nach dieser Veröffentlichung marktüblich sind. Die Tragfähigkeit ist nicht immer die höchstmögliche nach DIN EN 13414 (Teile 1 oder 3), sondern abgestimmt auf die wirtschaftlich sinnvolle Kombination des Seiles mit Haken und Aufhängegliedern.

Werden Seile vom Hersteller mit geeigneten Zubehörteilen ausgestattet mit den Tragfähigkeitswerten der Europäischen Norm geliefert, so dürfen sie entsprechend den Tragfähigkeitsanhängern belastet werden.

Die Tragfähigkeitswerte der Tabelle 3 "Anschlagseile mit Stahleinlage", Tabelle 4 "Kabelschlagseile mit Stahleinlage", Tabelle 5 "Kabelschlag-Grummets mit Fasereinlage" und Tabelle 6 Buchstaben a) und b) "Kabelschlag-Grummets mit Stahleinlage" entsprechen den Teilen 1 und 3 der DIN EN 13414 und stellen ab 100 mm Ø einen Auszug dar. Durch Striche (---) gekennzeichnete Felder sind bei schweren Seilen unübliche Anwendungsfälle, weil man bei Tabellen 1 und 2 dann Kabelschlagseile einsetzt bzw. bei Tabelle 6 Buchstabe b) den Schnürgang vermeidet, insbesondere in Verbindung mit Neigungswinkeln.

Gespleißte Seile haben gegenüber Seilen mit Pressklemmen eine um 12 % niedrigere Tragfähigkeit.

Tabelle 1: Anschlagseile mit Fasereinlage, Seilklassen 6 x 19 und 6 x 36 oder Endlosseile mit zwei Pressklemmen (FC)

Neigungswinkel Einsträngiges Anschlagseil Zweisträngiges Anschlagseil Drei- und viersträngiges Anschlagseil Endlosseil
0° bis 45° 45° bis 60° 0° bis 45° 45° bis 60°
Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion
  direkt geschnürt direkt direkt direkt direkt geschnürt
Seilnenndurchmesser mm Tragfähigkeit in kg
8 700 560 950 700 1500 1050 1100
9 850 680 1200 850 1800 1300 1400
10 * 1000 800 1400 1000 2100 1500 1600
11 * 1250 1000 1800 1250 2600 1900 2100
12 * 1500 1200 2100 1500 3200 2300 2500
13 * 1750 1400 2500 1750 3700 2600 2900
14 * 2000 1600 2800 2000 4200 3000 3200
16 2700 2150 3800 2700 5650 4000 4300
18 * 3150 2500 4400 3150 6600 4700 5000
20 * 4000 3200 5600 4000 8400 6000 6400
22 * 5000 4000 7000 5000 10.500 7500 8000
24 6300 5000 8800 6300 13.200 9400 10.000
26 * 7000 5600 9800 7000 14.700 10.500 11.200
28 * 8000 6400 11.200 8000 16.800 12.000 12.800
32 11.000 8800 15.000 11.000 23.000 16.500 17.600
36 14.000 11.200 19.000 14.000 29.000 21.000 22.400
40 17.000 13.600 23.500 17.000 36.000 26.000 27.200
44 21.000 16.800 29.000 21.000 44.000 31.500 33.500
48 25.000 20.000 35.000 25.000 52.000 37.000 40.000
52 29.000 23.000 40.000 29.000 62.000 44.000 -
56 33.500 26.800 47.000 33.500 71.000 50.000 -
60 39.000 31.000 54.000 39.000 81.000 58.000 -
*) Tragfähigkeiten bis auf letzte Spalte wegen marktüblicher Haken und Zubehörteilen (siehe DIN EN 1677) etwas reduziert. Bei Einbau geeigneter Zubehörteile etwas höhere Tragfähigkeiten entsprechend DIN EN 13414-1.
Anmerkung: Bei den Tragfähigkeiten in Tabelle 1 wird vorausgesetzt, dass bei einsträngigen Anschlagseilen mit Schlaufen ohne Kausche der Anschlagpunkt einen Durchmesser von mindestens dem Zweifachen des Seilnenndurchmessers hat.


Tabelle 2: Anschlagseile mit Fasereinlage, Seilklassen 6 x 19 und 6 x 36 geschnürt oder Endlosseile mit zwei Pressklemmen (FC)

Neigungswinkel Einsträngiges Anschlagseil Zweisträngiges Anschlagseil Zweisträngiges Anschlagseil Endlosseil Doppelstrang
0° bis 45° 45° bis 60°
Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion
  geschnürt geschnürt geschnürt geschnürt zweifach umgelegt
Seilnenndurchmesser
in mm
Tragfähigkeit in kg
8 560 760 560 1100 2800
9 680 960 680 1400 3400
10 800 1100 800 1600 4000
11 1000 1440 1000 2100 5000
12 1200 1700 1200 2400 6000
13 1400 2000 1400 2900 7000
14 1600 2200 1600 3200 8000
16 2150 3050 2150 4300 10.800
18 2500 3500 2500 5000 12.600
20 3200 4500 3200 6400 16.000
22 4000 5600 4000 8000 20.000
24 5000 7000 5000 10.000 25.200
26 5600 7800 5600 11.200 28.000
28 6400 9000 6400 12.800 32.000
32 8800 12.300 8800 17.600 44.000
36 11.200 15.500 11.200 22.400 56.000
40 13.600 19.000 13.600 27.200 68.000
44 16.800 23.500 16.800 33.500 84.000
48 20.000 28.000 20.000 40.000 100.000
52 23.000 32.000 23.000 - -
56 26.800 37.500 26.800 - -
60 31.000 43.500 31.000 - -
Anmerkung 1: Die Schnürgangstabellenwerte sind von den Endlosseilwerten DIN EN 13414-1 abgeleitet und damit aufgerundet, weil die Seile wegen der Einschnürung in der Tragfähigkeit um 20 % reduziert sind, die Beschlagteile aber davon nicht beeinflusst werden.

Anmerkung 2: Schwere Endlosseile werden üblicherweise aus Seilen gelegt (Tragfähigkeiten siehe Tabellen 5 und 6).


Tabelle 3
: Tragfähigkeiten für Anschlagseile mit Stahleinlage für die Seilklassen 6 x 19, 6 x 36 und 8 x 36 mit verpressten Seil-Endverbindungen (IWRC)

Neigungswinkel Einsträngiges Anschlagseil Zweisträngiges Anschlagseil Drei- und viersträngiges Anschlagseil Endlosseil
0° bis 45° über 45° bis 60° 0° bis 45° über 45° bis 60°
Druck- und Lokalversion
direkt geschnürt direkt direkt direkt direkt geschnürt
Seilnenndurchmesser mm Tragfähigkeit in kg
8 750 600 1050 750 1550 1100 1200
9 950 760 1300 950 2000 1400 1500
10 1150 920 1600 1150 2400 1700 1850
11 1400 1100 2000 1400 3000 2120 2250
12 1700 1350 2300 1700 3550 2500 2700
13 2000 1600 2800 2000 4150 3000 3150
14 2250 1800 3150 2250 4800 3400 3700
16 3000 2400 4200 3000 6300 4500 4800
18 3700 3000 5200 3700 7800 5650 6000
20 4600 3700 6500 4600 9800 6900 7350
22 5650 4500 7800 5650 11.800 8400 9000
24 6700 5400 9400 6700 14.000 10.000 10.600
26 7800 6250 11.000 7800 16.500 11.500 12.500
28 9000 7200 12.500 9000 19.000 13.500 14.500
32 11.800 9500 16.500 11.800 25.000 17.500 19.000
36 15.000 12.000 21.000 15.000 31.500 22.500 23.500
40 18.500 15.000 26.000 18.500 39.000 28.000 30.000
44 22.500 18.000 31.500 22.500 47.000 33.500 36.000
48 26.000 21.000 37.000 26.000 55.000 40.000 42.000
52 31.500 25.200 44.000 31.500 66.000 47.000 50.000
56 36.000 28.800 50.000 36.000 76.000 54.000 58.000
60 42.000 33.600 58.000 42.000 88.000 63.000 67.000
Anmerkung 1: Bei den Tragfähigkeiten in Tabelle 3 und 4 wird vorausgesetzt, dass bei einsträngigen Anschlagseilen mit Schlaufen ohne Kausche der Anschlagpunkt einen Durchmesser von mindestens dem Zweifachen des Seilnenndurchmessers hat.

Anmerkung 2: Seile mit Stahlseele werden meist mit Flämischem Auge mit Stahlpressklemmen hergestellt, um entsprechend Tabelle 1 bis 400 °C (dann 65 % Tragfähigkeit) eingesetzt zu werden.


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