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DGUV Regel 109-006 - Gebrauch von Anschlag-Faserseilen (BGR/GUV-R 152)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR/GUV-R)
(vorherige ZH 1/326)

(Ausgabe 04/1991; 10/2006; 01/2011)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

Archiv 10/2006

Vorbemerkung

Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in der Regel für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten technischen Ausschüssen technische Regeln herausgegeben worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.

Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Gebrauch von Anschlag-Faserseilen bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen sind in

enthalten.

In dieser Regel sind die Regeln zusammengestellt, die bei der Verwendung von Anschlag-Faserseilen zu beachten sind. Werden für spezielle Einsätze vom Hersteller weitergehende Festlegungen getroffen, sind auch diese zu beachten.


1 Kennzeichnung und Gebrauchseigenschaften

1.1 Manila-Faserseile

1.1.1 Manila-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Manila und werden nach DIN EN ISO 1181 "Faserseile; Manila und Sisal; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Manila ist "Ma".

1.1.2 Manila-Faserseile haben eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf und besitzen einen geringen Abrieb. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.

1.1.3 Die Farbe des Kennfadens bei Manila-Faserseilen ist "schwarz" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Manila-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".

1.2 Hanf-Faserseile

1.2.1 Hanf-Faserseile bestehen aus dem pflanzlichen Faserstoff Hanf und werden nach DIN EN 1261 "Faserseile für allgemeine Verwendung; Hanf" hergestellt. Das Kurzzeichen für Hanf ist "Ha".

1.2.2 Hanf-Faserseile haben eine gute Griffigkeit und Handhabung sowie eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie laden sich nicht elektrostatisch auf. Sie sind aber verrottungsanfällig bei Feuchtigkeitseinfluss.

1.2.3 Die Farbe des Kennfadens bei Hanf-Faserseilen ist "grün" und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Hanf-Anschlag-Faserseilen ist "weiß".

1.3 Polyamid-Faserseile

1.3.1 Polyamid-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyamid und werden nach DIN EN ISO 1140 "Faserseile; Polyamid; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyamid ist "PA".

1.3.2 Polyamid-Faserseile haben eine gute Handhabung und eignen sich gut für dynamische Belastungsfälle. Sie sind jedoch anfällig gegen Säuren und haben im nassen Zustand einen Festigkeitsverlust bis 15 %.

1.3.3 Die Farbe des Kennfadens bei Polyamid-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyamid-Anschlag-Faserseilen ist "grün".

1.4 Polyester-Faserseile

1.4.1 Polyester-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polyester und werden nach DIN EN ISO 1141 "Faserseile; Polyester; 3-, 4- und 8-litzige Seile" hergestellt. Das Kurzzeichen für Polyester ist "PES".

1.4.2 Polyester-Faserseile haben eine gute Handhabung und eine geringe Längenänderung bei Belastung. Sie sind überwiegend chemikalienbeständig.

1.4.3 Die Farbe des Kennfadens von Polyester-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polyester-Anschlag-Faserseilen ist "blau".

1.5 Polypropylen-Faserseile

1.5.1 Polypropylen-Faserseile bestehen aus dem synthetischen Faserstoff Polypropylen. Polypropylen-Faserseile werden je nach Herstellungsverfahren der Fasern und den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Faserfestigkeiten nach folgenden Normen hergestellt:

1.5.2 Das Kurzzeichen für Polypropylen ist "PP". Für die weitere Unterscheidung in die einzelnen Sorten wird die Sortenkennzahl an das Kurzzeichen angefügt, z.B. für Polypropylen Sorte 2 "PP 2".

1.5.3 Polypropylen-Faserseile sind überwiegend chemisch beständig und gut handhabbar. Die geringe Temperaturbeständigkeit gegenüber anderen Faserseilen aus synthetischen Faserstoffen ist zu beachten.

1.5.4 Die Farbe des Kennfadens bei Polypropylen-Faserseilen und die Farbe des Kennzeichnungsträgers bei einsträngigen und endlosen Polypropylen-Anschlag-Faserseilen ist "braun".

2 Allgemeine Verwendung

2.1 Vor dem Einsatz ist das geeignete Anschlag-Faserseil entsprechend der vorgesehenen Anschlagart und der erforderlichen Tragfähigkeit auszuwählen; Chemiefaserseile aus Polyethylen und Naturfaserseile aus Baumwolle sind nicht zulässig.

Siehe Kennzeichnung auf dem Kennzeichnungsträger.

2.2 Ausgewählte Anschlag-Faserseile müssen ohne augenfällige Mängel sein.

Mängel, die zur Ablegereife führen, siehe Abschnitt 5.

2.3 Faserseile unter 16 mm Durchmesser dürfen nicht als Anschlagseile verwendet werden.

2.4 Anschlag-Faserseile dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden.

Angaben über die Tragfähigkeit bei verschiedenen Anschlagarten siehe Tabellen des Anhangs.

2.5 Als Anschlag-Faserseile, die über längere Transportwege um die Ladeeinheit geschlungen bleiben, dürfen nur neue oder vor der Verwendung geprüfte Anschlagseile verwendet werden. Die Faserseile dürfen hierbei weder durch die Art des Gutes noch durch die Lagerung während des Transportes beschädigt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Anschlag-Faserseile bis zu 40 % der Tragfähigkeit höher belastet werden.

2.6 Anschlag-Faserseile dürfen nicht geknotet werden.

2.7 Anschlag-Faserseile dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt und nicht über scharfe Kanten gezogen werden.

Eine Kante liegt vor, wenn der Radius der Kante kleiner als der Seildurchmesser ist.

2.8 Bei Lasten mit scharfen Kanten dürfen Anschlag-Faserseile nur eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen des Anschlag-Faserseiles geschützt sind.

Dies wird z.B. durch Kantenschoner erreicht.

2.9 Spleiße dürfen nicht an Kanten der Last, in Kranhaken oder in die Bucht der Schnürung gelegt werden.

2.10 Anschlag-Faserseile dürfen nicht durch Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden.

2.11 Anschlag-Faserseile dürfen durch Verdrehen nicht verspannt werden.

2.12 Auf Anschlag-Faserseile dürfen Lasten nicht abgesetzt werden, wenn das Seil dadurch beschädigt werden kann.

2.13 Anschlag-Faserseile sind so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass im Hängegang nicht angeschlagen werden darf. Ausgenommen ist der Anschlag

2.14 Beschlagteile müssen im zusammengebauten Zustand frei beweglich sein. Aufhängeglieder müssen auf dem Kranhaken frei beweglich sein.

2.15 Seile, die mehrmals um die Last gelegt werden, dürfen sich nicht kreuzen. Die Windungen müssen nebeneinander liegen.

2.16 Anschlag-Faserseile müssen so angeschlagen werden, dass der Öffnungswinkel der Endschlaufen an den Verbindungsstellen 40° nicht überschreitet (siehe Skizze).

Druck- und Lokalversion

Bei zu kurzen Schlaufen kann z.B. mit einem Vorläufer, der an einem Ende eine entsprechend vergrößerte Seilschlaufe und am anderen Ende einen kleineren Lasthaken enthält, der zulässige Öffnungswinkel eingehalten werden.

3 Verwendung von Anschlag-Faserseilen in extremen Temperaturbereichen oder in Verbindung mit Chemikalien

3.1 Sollen Anschlag-Faserseile in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, sind beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.

Anschlag-Faserseile dürfen in einem Temperaturbereich von -40 °C bis +80 °C mit 100 % der Tragfähigkeit eingesetzt werden.

3.2 Sollen Anschlag-Faserseile in Verbindung mit Chemikalien verwendet werden, sind unter Angabe von Einsatzdauer und Einsatzbedingungen beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen und zu beachten.

Notwendige Angaben sind z.B. Chemikalie, Konzentration, Temperatur, Verweildauer.

3.3 Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen aggressiven Stoffen in Verbindung gekommen sind, sollen vor der Lagerung und bei Bedarf gereinigt werden. Vor dem nächsten Einsatz muss das Anschlag-Faserseil vollständig abgetrocknet sein.

Anschlag-Faserseile, die mit Säuren, Laugen oder anderen wasserlöslichen Chemikalien in Verbindung gekommen sind, können durch Spülen mit Wasser gereinigt werden.

Üblicherweise wird mit einer Reinigung auch eine Prüfung der Anschlag-Faserseile verbunden; siehe Abschnitt 4.

4 Prüfung

Anschlag-Faserseile sind in Abständen, die vom Unternehmer nach einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden ( BetrSichV § § 10 und 11), durch eine befähigte Person prüfen zu lassen und zu dokumentieren.

5 Ablegereife

Anschlag-Faserseile sind während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel hin zu beobachten. Werden folgende Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Anschlag-Faserseile der weiteren Benutzung zu entziehen:

  1. Bei Naturfaserseilen (Ma, Ha)
  2. Bei Chemiefaserseilen (PA, PP, PES)

6 Aufbewahrung

6.1 Anschlag-Faserseile, deren Sicherheit durch Witterungseinflüsse und aggressive Stoffe beeinträchtigt werden kann, müssen geschützt gelagert werden.

6.2 Anschlag-Faserseile dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 70 °C dürfen nicht überschritten werden.

Heiße Stellen sind z.B. Heißdampfrohre, Heizstrahler

7 Instandsetzungsarbeiten

Anschlag-Faserseile dürfen nur durch das Nachstecken der Spleiße durch einen Sachkundigen instand gesetzt werden.


.

Belastungstabellen (Erweiterter Auszug aus DIN EN 1492-4) Anhang


Nachstehende Tabellen gelten für Anschlag-Faserseile nach dieser Norm.

Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Maßgebend für das Anwenden der Norm ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10.787 Berlin, erhältlich ist.

Tabelle 1: Anschlagseile aus Manila (MA) nach DIN EN ISO 1181 dreilitzig für Einzelstrang, zwei Stränge, Endlosseil mit Kurzspleiß und zwei Endlosseile mit Kurzspleiß 7

Seil- Nenn-
größe
DIN EN ISO 1181


Tragfähigkeit WLL in kg
  Ein Seil Zwei Seile Ein Endlosseil Zwei Endlosseile
 Form A
(3 Lit-
zen)
direkt Schnürgang Hängegang, parallel zweisträngig direkt Schnürgang doppelt doppelt doppelt einfach einfach direkt Schnürgang
Druck- und Lokalversion 1 Druck- und Lokalversion 2 Druck- und Lokalversion 3, 6 Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion 4, 6 Druck- und Lokalversion 5 Druck- und Lokalversion 6 Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion Druck- und Lokalversion
Nei-
gungs-
win-
kel β
- - - 0° ≤ 45° - - - 0° ≤ 45° 45° ≤ 60° 0° ≤ 45° 45° ≤ 60° 0° ≤ 45° 0° ≤ 45°
mm
16 260 200 1040 360 280 520 400 1050 720 520 360 260 720 560
18 320 250 1280 450 350 640 500 1300 900 640 450 320 900 700
20 400 320 1600 560 450 800 640 1600 1100 800 560 400 1100 900
22 470 380 1900 650 530 950 760 1900 1300 950 650 470 1300 1060
24 580 460 2300 810 640 1150 920 2300 1600 1150 810 580 1600 1280
26 680 540 2700 950 750 1350 1100 2700 1900 1350 950 680 1900 1500
28 780 620 3100 1100 870 1550 1250 3100 2200 1550 1100 780 2200 1740
30 880 700 3500 1200 980 1750 1400 3500 2400 1750 1200 880 2400 1960
32 1000 800 4000 1400 1120 2000 1600 4000 2800 2000 1400 1000 2800 2240
36 1300 1000 5200 1800 1400 2600 2000 5200 3600 12.600 1800 1300 3600 2800
40 1500 1200 6000 2100 1680 3000 2400 6000 4200 3000 2100 1500 4200 3360
44 1800 1400 7200 2500 2000 3600 2800 7200 5000 3600 2500 1800 5000 4000
48 2200 1800 8800 3100 2500 4400 3600 8800 6200 4400 3100 2200 6200 5000
1) Spalte auch für Zweistranggehänge ab 45° bis 60° Neigungswinkel
2) Spalte auch für Zweistranggehänge oder zwei Seile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
3) Spalte auch für zwei Endlosseile
4) Spalte auch für zwei Endlosseile direkt ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
5) Spalte auch für zwei Endlosseile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
6) Die Handhabungstoleranz ist 6° für Anschlagseile, die als senkrecht betrachtet werden; Hängegangregeln beachten
7) Alle Endlosseile mit Langspleiß nur 60 % der Tragfähigkeit!


Tabelle 2: Anschlagseile aus Hanf nach DIN EN 1261 dreilitzig für Einzelstrang, zwei Stränge, Endlosseil mit Kurzspleiß und zwei Endlosseile mit Kurzspleiß

Seil-Nenngröße
DIN EN 1261

7

Form A
(3 Litzen)

Tragfähigkeit WLL in kg
Ein Seil Zwei Seile Ein Endlosseil Zwei Endlosseile
direkt Schnürgang Hängegang, parallel zweisträngig direkt Schnürgang doppelt doppelt doppelt einfach einfach direkt Schnürgang
1 2 3, 6 4, 6 5 6
Neigungswinkel β - - - 0° ≤ 45° - - - 0° ≤ 45° 45° ≤ 60° 0° ≤ 45° 45° ≤ 60° 0° ≤ 45° 0° ≤ 45°
mm
16 250 200 1000 350 280 500 400 1000 700 500 350 250 700 560
18 300 240 1200 420 330 600 480 1200 840 600 420 300 840 670
20 350 280 1400 500 400 700 560 1400 1000 700 500 350 1000 800
22 430 350 1720 600 480 860 700 1750 1200 860 600 430 1200 960
24 500 400 2000 700 560 1000 800 2000 1400 1000 700 500 1400 1100
26 600 480 2400 850 680 1200 960 2400 1700 1200 850 600 1700 1360
28 700 560 2800 1000 800 1400 1100 2800 2000 1400 1000 700 2000 1600
30 800 640 3200 1100 880 1600 1300 3200 2200 1600 1100 800 2200 1760
32 900 720 3600 1300 1040 1800 1450 3600 2600 1800 1300 900 2600 2080
36 1200 960 4800 1700 1360 2400 1900 4800 3400 2400 1700 1200 3400 2700
40 1400 1100 5600 2000 1600 2800 2200 5600 4000 2800 2000 1400 4000 3200
44 1600 1300 6400 2200 1760 3200 2600 6400 4400 3200 2200 1600 4400 3500
48 2000 1600 8000 2800 2240 4000 3200 8000 5600 4000 2800 2000 5600 4500
1) Spalte auch für Zweistranggehänge ab 45° bis 60° Neigungswinkel
2) Spalte auch für Zweistranggehänge oder zwei Seile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
3) Spalte auch für zwei Endlosseile
4) Spalte auch für zwei Endlosseile direkt ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
5) Spalte auch für zwei Endlosseile (geschnürt) ab 45° bis zu 60° Neigungswinkel
6) Die Handhabungstoleranz ist 6° für Anschlagseile, die als senkrecht betrachtet werden; Hängegangregeln beachten
7) Die Tragfähigkeit (WLL) für Form B (vierlitzig, gedreht) ist um 10 % geringer. Alle Endlosseile mit Langspleiß nur 60 % der Tragfähigkeit!
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