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1 Bezeichnung der Betriebsstätte
| (Bezeichnung der Betriebsstätte) |
| (Straße, Nr.) |
| (Postleitzahl, Ort) |
| (Name des Betreibers) |
Bei Wechsel des Betreibers
| ... ... ... ... ... | ... ... ... ... ... | seit: | ... ... ... ... ... |
| (Bezeichnung) | (Name) | (Datum) | |
| ... ... ... ... ... | ... ... ... ... ... | seit: | ... ... ... ... ... |
| (Bezeichnung) | (Name) | (Datum) | |
| ... ... ... ... ... | ... ... ... ... ... | seit: | ... ... ... ... ... |
| (Bezeichnung) | (Name) | (Datum) | |
| ... ... ... ... ... | ... ... ... ... ... | seit: | ... ... ... ... ... |
| (Bezeichnung) | (Name) | (Datum) |
2 Serviceadressen
| Service Schankanlagen Technik: | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |
| Service Reinigung: | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |
| Service Kältetechnik: | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |
| Getränkelieferant: | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |
| Gaslieferant: | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |
| weitere Adressen: | ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
3 Getränkeschankanlage
3.1 Anlagenbeschreibung
| Art der Anlage: | |||
| Kelleranstich | Thekenanstich | ||
| Überkopfanstich | Ausschank über die Decke | ||
| Getränkelagerraum: | |||
| Kühlraum | Kühlzelle | Fassvorkühler | |
| Theke | ungekühlter Raum | ||
| Temperatur Lagerraum: ... ... ... ... ... °C | |||
| Begleitkühlung: | |||
| Fabrikat: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Leistung: ... ... ... ... ... ... ... W | ||
| Trockenpython / Nasspython | Temperatur Wasserbad: ... ... ... ... ... ... °C | ||
| Durchlaufkühler: | ja | nein | |
| Fabrikat: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Temperatur Wasserbad: ... ... ... ... ... ... °C | ||
| Leitungslänge: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... m | Steighöhe: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... m | ||
| Querschnitt: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... m | Leitungsmaterial: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | ||
| Leitung: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| Biersorte | |||||
| CO2 Gehalt (g/l) | |||||
| Sättigungsdruck (Bar) | |||||
| Betriebsdruck (Bar) | |||||
| Druckgas (CO2, N2) | |||||
| Zapfhahn (Typ) | |||||
| Volumenstrom (l/min) | |||||
| Biertemperatur (°C) |
| Gläserreinigung: | Maschine | Bürste | Spülgerät |
| Gläserdusche: | ja | nein | |
| sonstige Einbauten: ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |||
| ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | |||
| (z.B. Durchflussmengenmesser, Schaumstopper, Computerausschank, Bierpumpe, automatische Reinigung, Gaswarngerät) | |||
3.2 Übergabeprotokoll
Ausfertigung für den Errichter der Schankanlage
Der Betreiber/Unternehmer wurde in den Betrieb der Schankanlage eingewiesen. Auf die Gefahren insbesondere im Umgang mit Druckgasen - (Kohlendioxid, Stickstoff) wurde hingewiesen.
Die Schankanlage wurde nach der Anlagenbeschreibung nach Abschnitt 3.1 dieses Anhanges erstellt. Sie entspricht dem Stand der Technik, z.B. DIN 6650, und dem Leitfaden Schankanlagen des Deutschen Brauer-Bundes e.V.
Die Schankanlage wurde in einem gereinigten, betriebssicheren und funktionsfähigen Zustand an den Betreiber/Unternehmer übergeben.
| Datum | Stempel und Unterschrift Betreiber/Unternehmer | Datum | Stempel und Unterschrift Errichter der Schankanlage |
3.3 Anlagenänderungen / Anlagenergänzungen
Änderungen der Getränkeschankanlage
Es wurde(n) eingebaut bzw. ausgewechselt:
| Bauteil(e): |
| Grund der Änderung: |
| Datum: |
| Unterschrift: |
| Bauteil(e): |
| Grund der Änderung: |
| Datum: |
| Unterschrift: |
| Bauteil(e): |
| Grund der Änderung: |
| Datum: |
| Unterschrift: |
4 Beurteilung und Prüfung der Schankanlage nach der Betriebssicherheitsverordnung
Gefährdungsbeurteilung (siehe § 3 der Betriebssicherheitsverordnung): Der Betreiber/Unternehmer hat eine Gefährdungsbeurteilung für seine Getränkeschankanlage durchzuführen.
Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es, die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen für das Betreiben zu ermitteln und festzulegen.
Beispiel:
Gefährdung durch Druckgasversorgung (CO2)
Konsequenz: Bei einem Defekt an der Druckgasleitung besteht in diesem Raum Lebensgefahr durch extreme Kohlendioxidkonzentration. Der Raum muss daher abgesichert werden durch z.B. ein Gaswarngerät oder eine ausreichende Be- und Entlüftung (Lüftungsanlage durch Fachfirma auslegen lassen!). | ||||||||||||
Prüfung vor Inbetriebnahme (siehe § 10 der Betriebssicherheitsverordnung):
Der Betreiber/Unternehmer hat sicherzustellen, dass das Arbeitsmittel Schankanlage vor
durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Schankanlage zu überzeugen.
Wiederkehrende Prüfung (siehe § 10 der Betriebssicherheitsverordnung):
Das Arbeitsmittel Schankanlage ist in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person (Prüfer) auf Sicherheit prüfen zu lassen. Art, Umfang und Fristen sind dabei vom Betreiber/Unternehmer festzulegen.
Befähigte Personen/ Prüfer (siehe § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/ TRBS 1203)
Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Dokumentation
Der Betreiber/ Unternehmer oder die befähigte Person haben die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der Prüfungen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen der Prüfungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens aber bis zur nächsten Prüfung. Die Gefährdungsbeurteilung ist jederzeit und aktuell zur Verfügung zu halten.
5 Qualität, Hygiene und Reinigung von Schankanlagen
Für die Erhaltung einer hervorragenden Bierqualität ist stets eine einwandfreie Sauberkeit und Hygiene der Schankanlage notwendig. Dabei ist es egal, ob der Betreiber seine Schankanlage selbst reinigt, oder eine Fachfirma damit beauftragt.
Der Betreiber ist immer für den hygienisch einwandfreien Zustand seiner Schankanlage sowie die einwandfreie Pflege der Gläser und Gläserspüleinrichtungen verantwortlich.
In diesem Kapitel sind die notwendigen Reinigungsarbeiten als Übersicht dargestellt.
Weiterhin finden sie Tipps zur Durchführung eines Qualitäts- und Hygiene-Checks.
5.1 Qualitäts- und Hygiene-Check
Getränke unterliegen, wie nahezu alle Lebensmittel, wenn auch in unterschiedlichem Maße, dem Verderb durch Mikroorganismen. Solche Mikroorganismen sind überall zu finden insbesondere in der Luft, am menschlichen Körper, an Gerätschaften sowie auf dem Fußboden. Produktreste, Ablagerungen und Beläge stellen für Mikroorganismen eine Nahrungsquelle dar. Solche Verschmutzungen sind regelmäßig zu entfernen.
Es gilt dafür Sorge zu tragen, dass nur wenige, oder besser keine Mikroorganismen in die Getränke bzw. in Schankanlagen gelangen, dort Nährstoffe finden und sich vermehren können. Wie das zu verhindern ist, haben wir im Kapitel 5.2 beschrieben.
Anhand der nachfolgenden Qualitäts-Merkmale können Sie prüfen, ob sich die Schankanlage in einem ordentlichen Betriebszustand befindet, oder ob Mängel vorliegen.
Produktspezifische Merkmale
Sensorische Merkmale
Visuelle Merkmale
5.2 Reinigungsplan
| WAS ? | WIE ? | WANN ? | WER ? |
| Zapfhahn, Auslauftülle (innen und außen) | Trinkwasser *, Zapfhahnbürste, Handpumpe | Mindestens täglich, nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn | Betreiber |
| Zapfhahn (außen) | Trinkwasser *, Zapfhahnbürste | Mindestens täglich, nach Betriebsschluss und vor Betriebsbeginn | Betreiber |
| Schanktisch und Gläserspülbürsten | Trinkwasser * mit geeignetem Reinigungsmittel | Mindestens täglich | Betreiber |
| Zapfkopf (innen und außen) | Mit Trinkwasser * spülen | Bei jedem Fasswechsel | Betreiber |
| Fitting | Mit Trinkwasser * ausbürsten und spülen | Bei jedem Neu- und Wiederanschluss des Fasses, insbesondere nach der Leitungsreinigung | Betreiber oder Schankanlagenreiniger |
| Zapfhahn (innen), Zapfkopf (innen und außen) | Trinkwasser *, Zapfhahnbürste, geeignetes Reinigungsmittel | Wöchentlich | Betreiber oder Schankanlagenreiniger |
| Bierleitung | Chemisch oder chemisch- mechanisch | Mindestens wöchentlich | Betreiber oder Schankanlagenreiniger |
| Getränkelagerraum: Bierkeller, Fassvorkühler, Kühlzelle, Thekeneinschub | So, dass die Räume und die Einbauten stets in einem hygienisch einwandfreien Zustand sind. Insbesondere müssen Bier- und Getränkereste entfernt werden, um einer Schimmelbildung vorzubeugen. | Betreiber | |
* möglichst Warmwasser
5.3 Reinigungsnachweis
Beispiel:
| Datum | Leitung | Bauteile | chemisch- mech- anische Reinigung | Chemische Reinigung | Reini- gungs- mittel | Durch- geführt durch: | Unterschrift | ||
| sauer | alkalisch | sauer | alkalisch | Betreiber / Firma | |||||
| 30. Juni 2005 | 1 bis 4 | Zapfkopf, Zapfhahn | X | Mustermittel (S/A) | Hans Mustermann | ||||
| 7. Juli 2005 | 1 bis 4 | Zapfkopf, Zapfhahn | X | Mustermittel (A) | Hans Mustermann | ||||
| 14. Juli 2005 | 1 bis 4 | Zapfkopf, Zapfhahn | X | Mustermittel (A) | Hans Mustermann | ||||
Hinweis: Eine automatische Protokollierung ist möglich, wenn hierdurch ein gleichwertiger Nachweis erreicht wird.
Reinigungsnachweis für Bierleitungen und Bauteile, z.B. Zapfhähne, Zapfköpfe:
| Datum | Leitung | Bauteile | chemisch- mechanische Reinigung | Chemische Reinigung | Reinigungsmittel | Durchgeführt durch: | Unterschrift | ||
| sauer | alkalisch | sauer | alkalisch | Betreiber / Firma | |||||
Hinweis: Eine automatische Protokollierung ist möglich, wenn hierdurch ein gleichwertiger Nachweis erreicht wird.
6 Unterweisungsnachweise
Nach § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) ist der Betreiber/ Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person verpflichtet, die Versicherten über die Gefahren im Umgang mit dem Arbeitsmittel Schankanlage zu unterweisen, insbesondere über:
Darüber hinaus sind die Versicherten auf die notwendigen Reinigungs- und Kontroll- Aufgaben hinzuweisen:
Weitere Themen:
Hinweis: Unterweisungen an die Entwicklung der Betriebsbedingungen anpassen und regelmäßig wiederholen.
Unterweisungsnachweis
Hiermit bestätige(n) ich/ wir, am ... ... ... (Datum) über folgende Themen unterwiesen worden zu sein:
|
| Weitere Themen: |
| Unzutreffendes streichen | ||
| Name/Vorname ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Unterschrift ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| Name/Vorname ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Unterschrift ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| Name/Vorname ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Unterschrift ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| Name/Vorname ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Unterschrift ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
| Name/Vorname ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... | Unterschrift ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... |
7 Bedienungsanleitungen/ Technische und sonstige Unterlagen zur Schankanlage
Hier können Sie sämtliche vorhandenen Unterlagen zur Anlage abheften, z.B.:
| Vorschriften und Regeln | Anhang 5 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden Vorschriften und Regeln zusammengestellt:
1. Gesetze, Verordnungen,
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ( GPSG),
Verordnung über Lebensmittelhygiene ( 852/2004/EG),
Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte,
Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV),
Druckgeräteverordnung ( 14. GPSGV),
Arbeitsstättenverordnung ( ArbStättV),
PSA-Benutzungsverordnung ( PSA-BV),
Lastenhandhabungsverordnunf ( LasthandhabV)
Bauverordnungen der einzelnen Bundesländer, Gaststättengesetz ( GaststättenG)
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten,
Gaststättenbauverordnungen einzelner Bundesländer.
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1),
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3),
BG-Regel "Grundsätze der Prävention" (BGR A1),
BG-Regel "Arbeiten in Gaststätten" (BGR 110),
BG-Regel "Benutzung von Augen und Gesichtsschutz" (BGR 192),
BG-Regel "Einsatz von Schutzhandschuhen" (BGR 195).
(Bezugsquelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim)
Arbeitssicherheitsinformationen (ASI)
3. Normen
(Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin)
| DIN 6650-1 | Getränkeschankanlagen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen, |
| DIN 6650-2 | Getränkeschankanlagen; Teil 2: Werkstoffanforderungen, |
| DIN 6650-3 | Getränkeschankanlagen; Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen an Bau- und Anlagenteile, |
| DIN 6650-4 | Getränkeschankanlagen; Teil 4: Hygieneanforderungen an Bau- und Anlagenteile, |
| DIN 6650-6 | Getränkeschankanlagen; Teil 6: Anforderungen an Reinigung und Desinfektion, |
| DIN 6650-7 | Getränkeschankanlagen; Teil 7: Hygienische Anforderungen an die Errichtung von Getränkeschankanlagen, |
| DIN 6653-2 | Getränkeschankanlagen; Ausrüstungsteile; Teil 2: Anforderungen an das Betriebsverhalten und Prüfverfahren von Kohlendioxid-Warngeräten, |
| DIN VDE 0100 | Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, |
| DIN VDE 0105 Teil 100 | Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Festlegungen. |
| ENDE | |