umwelt-online:BGV A8 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (3)
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4 Gestaltung der Sicherheitszeichen

Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen können auch mit einem Zusatzzeichen zusammen als Kombinationszeichen ausgeführt werden. Die Darstellung der Lichtkante ist dann nicht erforderlich.

 

4.1 Verbotszeichen

Lichtkante: 0,025 d
Rand: 0,1 d
Querbalken: 0,08 d
Form: kreisrund  
Grundfläche: weiß  
Bildzeichen: schwarz  
Rand: rot  
Querbalken: rot und 45° zur Waagerechten von
links oben nach rechts unten geneigt

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muß mindestens 35 % betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

 

4.2 Warnzeichen

Lichtkante: 0,025 b
Rand: 0,06 b
Form: dreieckig, 60° Neigung, Spitze nach oben
Grundfläche: gelb  
Bildzeichen: schwarz  
Rand: schwarz  

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens muß mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.3 Gebotszeichen

Lichtkante 0,025 d
Form: kreisrund  
Grundfläche: blau  
Bildzeichen: weiß  

Die Sicherheitsfarbe Blau muß an der Oberfläche des Zeichens mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.4 Rettungszeichen

Lichtkante 0,025 a
Form: quadratisch  
Grundfläche: grün  
Bildzeichen: weiß  
   
Lichtkante 0,025 a
2 x a = b
Rechteckige Rettungszeichen können auch senkrecht stehen.
Siehe auch Zeichengröße in Abschnitt 4.8.
Form: rechteckig
Grundfläche: grün
Bildzeichen: weiß

Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens muß mindestens 50 % betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.

4.5 Brandschutzzeichen

Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche rot.

4.6 Hinweiszeichen

Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche blau und Schrift weiß.

4.7 Zusatzzeichen

Lichtkante 0,025 b
Rand 0,025 b
Form: rechteckig  
Grundfläche: weiß, oder Sicherheitsfarbe entsprechend Abschnitt 2
Schrift: schwarz für Grundfläche weiß und gelb; weiß für Grundfläche rot, blau und grün

4.8 Zeichengröße und Schrifthöhe 

4.8.1 Für die Bemessung der Größe eines Zeichens soll die Formel

h = E/Z

angewendet werden.

h = Höhe des Sicherheitszeichens
Als Höhe h des Zeichens gilt bei Verbots- und Gebotszeichen das Maß d, bei Warnzeichen das Maß 0,817 b und bei Hinweis-, Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen das Maß a.
E = Erkennungsweite
Z = Distanzfaktor
Der Distanzfaktor gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche. Er beträgt für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 40 und für Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Z = 100.

4.8.2 Im Abschnitt 7 sind für handelsübliche Schildergrößen die zugehörigen Erkennungsweiten aufgeführt. Für die Lesbarkeit der Texte auf Hinweis- oder Zusatzzeichen soll die Formel

h = E/Z

angewendet werden.

h = Schrifthöhe
E = Erkennungsweite
Z = Distanzfaktor

Für Buchstaben und Ziffern gilt Z = 300. Die Formel gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche und für einen Leseabstand bis 25 m.

Siehe auch DIN 1450 "Schriften, Leserlichkeit".

4.8.3 Für die Größe eines leuchtenden Sicherheitszeichens (Leuchtzeichen) nach § 14 Abs. 3 beträgt der Distanzfaktor für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 65 und für Rettungs- und Brandschutzzeichen Z = 200.

5 Farbbereiche für Sicherheitsfarben

Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 "Kennfarben" bzw. dem RAL-Farbregister RAL-F 14 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können.

Sicher-
heits-
farbe
Bezeichnung nach DIN 5381 Bezeichnung nach RAL-F 14
Rot Kennfarbe DIN 5381 - Rot RAL 3001 Signalrot
Gelb Kennfarbe DIN 5381 - Gelb RAL 1003 Signalgelb
Grün Kennfarbe DIN 5381 - Grün RAL 6032 Signalgrün
Blau Kennfarbe DIN 5381 - Blau RAL 5005 Signalblau
Weiß Kennfarbe DIN 5381 - Weiß RAL 9003 Signalweiß
Schwarz Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz RAL 9004 Signalschwarz

 

6 Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen

Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1:1 bis 1,5:1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, daß der Anteil der Sicherheitsfarbe "Gelb" mindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.

7 Erforderliche Mindestgrößen von Sicherheitszeichen und Schrifthöhen
(bezogen auf handelsübliche Schildergrößen)

Verbots- und Gebotszeichen Warnzeichen Rettungs- und Brandschutz-
zeichen; Hinweis- und Zusatzzeichen
Hinweis- und Zusatzzeichen
Erkennungsweite
   
m
Durchmesser
d
mm
Seitenlange
b 1
mm
Seitenlange
a
mm
Schrifthöhe
h
mm
1 50 50 12,5 4
2 50 100 25 8
3 100 100 50 10
4 100 200 50 14
5 200 200 50 17
6 200 200 100 20
8 200 400 100 27
9 400 400 100 30
10 400 400 100 34
12 400 400 200 40
14 400 600 200 47
16 400 600 200 54
17 600 600 200 57
19 600 600 200 64
21 600 900 300 70
24 600 900 300 80
1) Erkennungsweite ist auf die Höhe h = 0,817 × b bezogen; das Maß "b" gibt die Schildergröße an.

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