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 Betriebsartenverzeichnis Anhang
(
Zu § 2 Abs. 1)


für die Zuordnung der Betriebe der Tabelle des § 2 Abs. 1

  Gruppe
1 2 3 4
  Abwasserbehandlung, -beseitigung   X    
  Archive, Bibliotheken       X
  Badeanstalten     X  
  Bauhöfe, Fuhrparks     X  
  Bürobetriebe (Ämter, Behörden, Verwaltungen)       X
  Feuerwehren   X    
  Flugplätze, Flugbereitschaften   X    
  Forstbetriebe   X    
  Gerichte       X
  Gesundheitsämter X      
  Hafenbetriebe     X  
  Heime, Hotels, Küchenbetriebe     X  
  Heizkraftwerke   X    
  Historische Bauten, Denkmäler     X  
* Hochschulen (außer Unikliniken), Akademien X X X X
* Justizvollzugsanstalten   X X  
  Kindergärten, Kindertagesstätten       X
  Krankenhäuser, Unikliniken, Sanatorien X      
  Laboratorien (außer in Hochschulen)   X    
  Landwirtsch., Gartenanl., Weinbau, Tierzucht   X    
  Luft-, Ziv. Bevölkerungsschutz     X  
  Marktbetriebe     X  
  Medizinische Untersuchungsämter X      
  Müllabfuhr, -deponie, -verbrennung   X    
  Museen, Sammlungen, Ausstellungen     X  
  Pflege- und Schwesternstationen, Altenpflegeheime   X    
  Polizei   X    
  Prüfstellen (Eichamt, TÜ-Amt u.a.)     X  
  Sand-, Kies-, Tongruben     X  
  Schlachthöfe, Viehhöfe   X    
  Schulen (berufsbildende)     X  
  Schulen (allgemein bildende und sonstige), Seminare       X
  Sparkassen, Versicherungen       X
  Spiel-, Freizeiteinrichtungen, Naturparks     X  
  Sportanlagen     X  
  Steinbrüche   X    
  Straßenbau und Straßenunterhaltung, Brückenunterhaltung     X  
  Straßenreinigung   X    
  Theater, Versammlungsräume, Festspiele     X  
  Untersuchungsämter, Labors (außer med.) (außer an Schulen u. Hochschulen)   X    
  Vermessungswesen     X  
  Wasserbau und -unterhaltung     X  
  Zoologische Gärten, Tiergehege   X    

*) Für diese Betriebe ist eine eindeutige Zuordnung in eine bestimmte Gruppe nicht möglich; die Zuordnung ergibt sich aus den jeweiligen Verhältnissen des einzelnen Betriebes. Maßgebend für die Zuordnung sind die Merkmale der Tabelle des § 2 Abs. 1. Bestehen Zweifel über die Zuordnung, ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger anzufragen.


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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Anlage 1


siehe ASiG.

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Fachaufsichtsschreiben zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Anlage 2


Wiedergabe des an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gerichteten Schreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 29. Dezember 1997 (AZ: IIIb7-36042-5)

In meinem Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 hatte ich Grundsätze für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit festgelegt. Die theoretische Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfasste darin mindestens 5 Wochen. Sie setze sich zusammen aus den Grundlehrgängen A und B von je 2 Wochen Dauer, deren Inhalte nach den von der damaligen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallverhütung (BAU) herausgegebenen Unterlagen "Grundlehrgänge A und B" zu gestalten waren und einem darauf aufbauenden branchenorientierten Aufbauseminar von mindestens einwöchiger Dauer.

Das bisher gültige Ausbildungskonzept der Fachkräfte für Arbeitssicherheit kann auf Grund der vielfältigen Entwicklungen in der Arbeitswelt, der Zunahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und der inzwischen erfolgten rechtlichen Änderungen den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz nicht mehr gerecht werden, so dass nach einhelliger Auffassung der Fachkreise eine Weiterentwicklung der bisherigen Ausbildungskonzeption notwendig ist.

Leitlinie der neuen Ausbildungskonzeption ist ein zeitgemäßes, ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, welches konsequent auf Prävention setzt. Charakteristisch für die neue Ausbildungskonzeption ist ein aufgaben- und handlungsbezogenes Lernen, welches den Erwerb fachlich-inhaltlicher, methodischer und betriebspraktischer Kompetenz in geeigneter Weise miteinander verknüpft.

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der in drei umfangreichen Forschungsprojekten gewonnenen Erkenntnisse über die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird das Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 durch mein heutiges Schreiben ersetzt. Auf die dazu geführten Abstimmungen, insbesondere das Gespräch am 30. Oktober 1997, nehme ich Bezug.

Als Grundsätze für die Ausbildung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind in Zukunft anzuwenden:

  1. Die theoretische Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfasst drei aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen, nach deren erfolgreicher Absolvierung die erforderliche Fachkunde als nachgewiesen angesehen werden kann.
  2. Um das unterschiedliche Anforderungsprofil sowie unterschiedliche Lernvoraussetzungen berücksichtigen zu können, werden für Sicherheitsingenieure einerseits und Sicherheitstechniker bzw. Sicherheitsmeister andererseits spezifische Ausbildungslehrgänge durchgeführt.
  3. Die Ausbildungsstufen I bis III sind in einem zeitlichen Rahmen durchzuführen, der die betriebliche Abwesenheitszeit der bisherigen Ausbildung (i.d.R. 6 Wochen in Seminarform) nicht übersteigt. Um die vorgesehenen Ausbildungsinhalte vollständig vermitteln zu können, sollen insbesondere moderne Techniken der Wissensvermittlung (z.B. mediengestützte Lernmethoden, Lernen im Betrieb) verstärkt eingesetzt werden.
  4. In der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) wird insbesondere Grundlagenwissen über arbeitsbedingte Belastungen und Gefährdungen sowie zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme vermittelt. Die Teilnehmer erwerben Verständnis für die Rolle und das Aufgabenspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Kenntnisse über das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem und das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes.
  5. In der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung) wird das in der Grundausbildung erworbene Wissen zur Planung, Umsetzung und Lösung komplexerer Aufgaben insbesondere anhand von Fallbeispielen angewendet.
  6. Die konkreten Inhalte der Ausbildungsstufen I und II sind entsprechend der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften erarbeiteten Ausbildungskonzeption und den darauf aufbauenden Ausbildungsmaterialien zu gestalten.
  7. In der Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) werden die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei i.d.R. auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsstufe III wird durch die zuständigen Unfallversicherungsträger entsprechend dem Bedarf an bereichsbezogener Vervollständigung der Fachkunde in ihren Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgelegt. Dabei sind die in der Anlage aufgeführten Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption zu berücksichtigen. Die zeitliche Abfolge einzelner Ausbildungseinheiten kann bereichsbezogen variieren, soweit die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
  8. Soweit Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachgewiesen werden können, entscheidet die zuständige Berufsgenossenschaft über eine mögliche Anrechnung. Die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger vereinbaren hierzu ein geeignetes Verfahren, um den Belangen der nach § 12 Arbeitssicherheitsgesetz zuständigen Behörde Rechnung zu tragen.
  9. Begleitend zu der theoretischen Ausbildung ist ein Praktikum durchzuführen, in dem das erworbene Wissen in der Praxis selbstständig, aufgabenorientiert und betriebsbezogen angewendet wird; dies kann insbesondere in Form von Arbeitsaufgaben zur Lösung konkreter betrieblicher Arbeitsschutzprobleme geschehen. Die Praktikumsaufgaben sollen i.d.R. innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden.
  10. Die theoretische Ausbildung und das Praktikum sollen innerhalb eines angemessenen Zeitraums von höchstens 3 Jahren absolviert werden.
  11. Als Qualifikationsnachweis für den Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz sind den Vorgaben der Gesamtkonzeption folgende und nach bundeseinheitlichen Kriterien erarbeitete Lernerfolgskontrollen durchzuführen.
  12. Bereits bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit können auch weiterhin als solche tätig sein. Eine nach dem alten Konzept begonnene Ausbildung kann innerhalb von 2 Jahren nach dem alten Konzept abgeschlossen werden.
  13. Bei einem Branchenwechsel der Fachkraft für Arbeitssicherheit entscheidet die Berufsgenossenschaft über den erforderlichen Umfang an bereichsbezogener Fortbildung. Die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger vereinbaren hierzu ein geeignetes Verfahren, um den Belangen der nach § 12 Arbeitssicherheitsgesetz zuständigen Behörde Rechnung zu tragen.
  14. Auch externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in überbetrieblichen Diensten müssen über die erforderlichen Branchenkenntnisse verfügen.

Ich bitte ab 1. Januar 2001 nach diesen Grundsätzen zu verfahren.

Im Auftrag Bieneck

Anlage

Anlage - Rahmenanforderungen an die wirtschaftsbereichsbezogene Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde in Ausbildungsstufe III

Die Ausbildungsstufe III sollte die nachgenannten 5 Themenfelder umfassen, die entsprechend der Branchenspezifik zu untersetzen sind:

  1. Spezifische Gefährdungsfaktoren
  2. Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen
  3. Spezifische Arbeitsverfahren
  4. Spezifische Arbeitsstätten
  5. Spezifische personalbezogene Themen 

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Übersicht über die Fachlektionen der Ausbildungsstufe III und der behandelten Themenfelder sowie der Unterthemen/ Lerninhalte Anlage 3
(zu § 4 Abs. 6)
  Fachlektion Typ Themenfelder Unterthemen/Lerninhalte
F1 Verwaltung, Büroarbeit A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

3. Spezifische Arbeitsverfahren

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Auswirkungen von sich verändernden Formen der Durchführung von Verwaltungsarbeit, Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitssystemen ausgehend von den Arbeitsaufgaben
  • Belastungen, Beanspruchungen, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Verwaltungstätigkeiten und bei Bildschirmarbeitsplätzen
  • Gestaltung von Bürogebäuden, Sick-Building-Syndrom, Gestaltung von Arbeitsumgebungsfaktoren (Klima, Beleuchtung, Farbgebung ...)
  • Arbeitssystem "Büroarbeit allgemein" - Gefährdungen, Gestaltungsanforderungen und -möglichkeiten
  • Vorgehensweisen zur Gestaltung von Arbeitsplätzen mit hohem luK-Anteil, Bildschirmarbeitsplätzen
F2 Werkstätten A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Arbeitssystemgestaltung in Werkstätten
  • Kfz-Werkstätten:
    Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Störungsbeseitigung
  • Metall bearbeitende Werkstätten
    (Instandhaltungsarbeiten, Vorrichtungsbau, Schlosserarbeiten)
  • Holz bearbeitende Werkstätten
  • Oberflächenbehandlung
F3 Haustechnik B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Wechselnde Aufgaben und Einsatzbedingungen
  • Umgang mit unterschiedlichsten Werkzeugen, Aufstiegshilfen, Geräten und Stoffen
  • Inspektion, Wartung und Instandsetzung im Bereich der Gebäudeunterhaltung
    • Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Abluftanlagen, Maschinenräume, Aufzugsanlagen, Sanitäranlagen etc.
    • Beleuchtungsanlagen
    • Prüfen von elektrischen Anlagen in Gebäuden und von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
    • Maschinen und Anlagen
    • Reinigungsarbeiten an und in Gebäuden und Gebäudeteilen,
  • Arbeiten in kleineren Werkräumen, Hauswerkstätten
  • Betreuung von speziellen Geräten (Aktenvernichter, Abfallzerkleinerungsmaschinen) und Arbeiten in und Betreuen von speziellen Bereichen
F4 Hoch- und Tiefbau B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Bauplanung
  • Unterstützung der Bauherrenfunktion (Umsetzung von Anforderungen der BaustellV)
  • Bauausführung, u.a.
  • Fremdvergabe an Unternehmen der freien Wirtschaft und die Bauüberwachung
  • Bauliche Instandhaltung
    • Hochbau
      • Maurerarbeiten
      • ...
    • Tiefbau
      • Instandsetzungsarbeiten an Straßendecken, Setzen von Randsteinen, Verlegen von Pflastersteinen etc.
      • Anlegen/Reparatur von Entwässerungseinrichtungen
      • Böschungssicherung
  • Überwachung von Ingenieurbauwerken
  • Wasserbauarbeiten
F5 Straßenunterhaltung, Straßenreinigung B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Bauliche Unterhaltung (Instandsetzungsarbeiten)
  • Pflege der Straßenausstattung (Inspektion, Wartung)
  • Winterdienstarbeiten
  • Arbeiten im Straßenverkehr (z.B. Baustellen, Unfalldienst)
  • Überwachung und Wartung von Einrichtungen wie Brücken, Tunnel, Verkehrsleiteinrichtungen, Lärmschutzwänden
F6 Abfallwirtschaft A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Abfallsammlung, u.a. von
  • Hausmüll und Sperrmüll
  • Abfällen aus Gewerbebetrieben
  • Sonderabfällen
  • Abfallbehandlung und Verwertung von Abfällen
    • Wertstoffhöfe, Sammelstellen, Müllumladestationen
    • Wertstoffsortiereinrichtungen
    • Kompostierung
    • Müllverbrennungsanlagen
  • Abfallbeseitigung durch Deponierung
F7 Abwassertechnische Anlagen B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/ Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Arbeitssysteme im Bereich der Abwassereinleitung
    (Instandhaltung/Störungsbeseitigung in Kanälen und Schächten)
  • Arbeitssysteme im Bereich der Abwasserbehandlung (Kläranlagen, Pumpstationen)
F8 Schulen, Kindertagesein-richtungen, Sportstätten A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Organisationsstrukturen
    (Schnittstellen innerer und äußerer Schulbereiche)
  • Belastungen, Beanspruchungen des pädagogischen Personals
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz von Kindern/Schülern
  • Sicherheits- und Gesundheitserziehung
  • Bau, Ausrüstung und Unterhaltung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, Sportstätten, Freizeiteinrichtungen
F9 Park- und Gartenanlagen, Forst A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Arbeitssysteme im Forst
    Holzernte; Waldpflege, Windwurfaufarbeitung
  • Arbeitssysteme der Landschaftsgestaltung, -pflege
  • Grünpflegearbeiten (Pflanz-, Schneid-, Fäll-, Mäharbeiten)
  • Arbeitsschutzmanagement im Forst
F10 Theater-
Veranstaltungsstätten
B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

Gefährdungsschwerpunkte bei
  • Bedienen der Theatertechnik
  • Bühnenauf-, -um-, -abbau
  • Arbeiten in den verschiedenen Werkstätten- und Ausstattungsbereichen (Schreiner, Schlosser, Maler, Plastiker, Requisiteure, Kostüm- und Maskenbildner)
  • Proben und Aufführungen
  • Arbeitsschutzmanagement im Theater
F11 Bäder B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Betrieb von Bädern
  • Wasseraufbereitung
  • Instandhaltungstätigkeiten (im Gebäude, Pflege von Außenanlagen; Reinigungsarbeiten)
F12 Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Restaurierungsarbeiten zum Teil unter besonderen Verhältnissen von
    • Gemälden
    • Schmuckstücken
    • Büchern
    • Stuck, Steinmetzarbeiten
    • Baudenkmälern
  • Bibliotheks-, Archivarbeiten
    • DV-Archivierung
F13.1 Gesundheitsdienst - Grundlagen A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Arbeitssysteme im Gesundheitsdienst:
    • Krankenhaus
      • Medizinischer Bereich
      • Pflegerischer Bereich
      • Wirtschaftlich-technischer Bereich
    • Altenheime
    • Rettungsdienst
  • Gefährdungsschwerpunkte im Gesundheitsdienst (Schwerpunkte: Infektionen, Gefahrstoffe, psychische Belastungen, Gefährdung durch Strahlung, elektromagnetische Felder)
  • Arbeitsschutzmanagement im Gesundheitsdienst
F13.2 Gesundheitsdienst - Handlungsstrategien
F14 Lehre;
Forschung;
Versuchsein-richtungen;
Untersuchungsämter
A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Organisation des Arbeitsschutzes in Hochschulen - Arbeitsschutzmanagement
  • Gefährdungsschwerpunkte bei
    • chemischen Arbeitsweisen (Arbeit in Laboratorien)
    • biologischen Arbeitsweisen (Umgang mit biologischen Stoffen, gentechnisch veränderten Stoffen
    • technisch-physikalischen Arbeitsweisen
F15 Küchen, Hauswirtschaft B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Dispositive Aufgaben in der Vorbereitung
  • Essensvorbereitung
  • Kochbetrieb
  • Essensportionierung und -ausgabe
  • Spülen, Reinigungsarbeiten
F16 Feuerwehr, Hilfsorganisationen A 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Gefährdungsschwerpunkte bei Tätigkeiten wie:
    • Einsatz
    • Übungen
    • Sport
    • Arbeitsdienst
    • Tätigkeit in Einsatzleitzentralen bzw. Rettungswachen
  • Tätigkeiten von Rettungsassistenten und anderem Personal
  • Tätigkeiten anderen Personals u.a. bei
    • Massenveranstaltungen
    • Katastrophenschutz, Erste Hilfe bei Notständen
    • Bergrettung
  • Arbeitsschutzmanagement bei der Feuerwehr
F17 Polizei;
Justizvollzugs-
anstalten;
Zoll
B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Organisation des Arbeitsschutzes bei Polizei, Zoll, JVA
  • Gefährdungsschwerpunkte bei der Polizeiarbeit
    (Einsätze im Straßenverkehr, Umgang mit Gewalt, psychische Belastungen, Training)
  • Gefährdungsschwerpunkte bei Justizvollzugsanstalten u.a.
    • Arbeitsverwaltung,
    • Wirtschaftsverwaltung
    • Pädagogischer Dienst (Anstaltslehrer)
F18 Flughäfen B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

2. Spezifische Maschinen/ Geräte/Anlagen

3. Spezifische Arbeitsverfahren

4. Spezifische Arbeitsstätten

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Innerbetrieblicher Verkehr auf dem Flugplatz
  • Arbeitsschutzmanagement auf Flughäfen
  • Flugzeugabfertigung
  • Unterhaltung von technischen Einrichtungen auf dem Flugplatzgelände
F19 Arbeitsgestaltung für Leistungsgewandelte und Behinderte B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Integration von Behinderten in die Arbeitsprozesse, Arbeitsgestaltung
  • Betriebliche Organisation zur Integration Behinderter
  • Überbetriebliche Einrichtungen
F20 Umgang mit Tieren;
Veterinärmedizin
B 1. Spezifische Gefährdungsfaktoren

3. Spezifische Arbeitsverfahren

5. Spezifische personalbezogene Themen

  • Tierunterkünfte
  • Versorgen und Pflegen von Tieren
  • Veterinärmedizinische Behandlung, Versorgen und Pflegen von erkrankten Tieren oder zu Versuchszwecken, infizierten Tieren
  • Tiertransporte, Umsetzen von Tieren


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*) Gilt für die BUK-Mitglieder in den Altbundesländern.
**) Gilt für die BUK-Mitglieder im Beitrittsgebiet.


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