BGI/GUV-I 503 / DGUV Information 204-006 - Anleitung zur Ersten Hilfe
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 04/2003; 09/2006; 05/2011; 11/2017 aufgehoben)
| Redaktioneller Hinweis:
Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Zur aktuellen Fassung
Archiv: 05/2011
redak.
Hinweis:
- bisherige ZH 1/143
- vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 4.3/1 Erste-Hilfe-Räume, 4.3/2, 3 Erste-Hilfe-Ausstattung
1 Aushang zur Ersten Hilfe
Rettungsleitstelle (Notruf):
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Ersthelfer/Ersthelferin:
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Betriebssanitäter/Betriebssanitäterin:
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Erste-Hilfe-Material bei:
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Erste-Hilfe-Raum:
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Nächste erreichbare Ärzte/Ärztinnen:
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| Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte/ Durchgangsärztinnen: |
Info: www.dguv.de/landesverbaende |
Nächstgelegenes Krankenhaus:
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Lerne helfen - werde Ersthelfer/Ersthelferin
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| | Info: www.dguv.de/fberstehilfe |
Meldung zur Ausbildung bei:
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Diese "Anleitung zur Ersten Hilfe" ergänzt das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-001) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb.
Ausführliche Informationen enthält das "Handbuch zur Ersten Hilfe" (DGUV Information 204-007).
2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person
3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen
4 Herzdruckmassage
- Rückenlage auf harter Unterlage
- Oberkörper freimachen
- Handballen einer Hand auf die Mitte der Brust legen
- Handballen der zweiten Hand auf die erste Hand legen und die Finger verschränken
- Mit gestrecktem Arm das Brustbein 5 bis 6 cm nach unten drücken
- Brustbein nach jedem Druck entlasten
- 30 x Herzdruckmassage (Arbeitstempo: 100 - 120/min) im Wechsel mit 2 x beatmen
- Wiederbelebung bis Atmung einsetzt oder Rettungsdienst übernimmt
5 Beatmung
- Kopf nackenwärts beugen
- 2 x beatmen im Wechsel mit 30 x Herzdruckmassage
- Mund zu Mund (Nase zuhalten)
siehe Abbildung
oder
- Mund zu Nase (Mund zuhalten)
- 1 Sekunde lang gleichmäßig Luft einblasen
6 Seitenlage
- Beine der bewusstlosen Person strecken
- Nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handinnenfläche zeigt dabei nach oben
- Ferne Hand der bewusstlosen Person fassen und Arm vor der Brust kreuzen, Hand nicht loslassen
- Mit der anderen Hand an den fernen Oberschenkel (nicht im Gelenk!) der bewusstlosen Person greifen und Bein beugen
- Bewusstlose Person zu sich herüber ziehen
- Hals überstrecken und Mund leicht öffnen
- An der Wange liegende Hand so ausrichten, dass der Hals überstreckt bleibt
- Ständige Atemkontrolle
7 Blutungen
Erkennen
- Blutende Wunden können durch Kleidungsstücke oder durch die Lage der verletzten Person verdeckt sein
Maßnahmen
- Einmalhandschuhe tragen
- Wunden keimfrei bedecken
- Gegebenenfalls Schocklagerung
- Gegebenenfalls Anlegen eines Druckverbandes
Anlegen eines Druckverbandes
- Wundauflage auf Wunde legen und mit 2 bis 3 Bindengängen fixieren
- Druckpolster, z.B. zweites Verbandpäckchen, auf Wundauflage platzieren
- Mit weiteren Bindengängen stramm befestigen
Bei Abriss von Körperteilen
- Abgetrennte Körperteile suchen
- In keimfreiem Verbandmaterial kühl verpackt der verletzten Person oder Rettungsdienst mitgeben (z.B. Replantat-Beutel)
8 Schock
Erkennen
- Frieren/ Zittern
- Blasse, kalte Haut
- Schweiß auf der Stirn
Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf.
Maßnahmen
- Für Ruhe sorgen
- Gegebenenfalls Blutungen stillen
- Vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken)
- Schocklage herstellen
- Zuwendung, Betreuung
- Ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung
9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen
Erkennen
- Schmerzen
- Abnorme Lage/Beweglichkeit
- Verkürzung der Gliedmaßen
- Funktionsverlust
- Schonhaltung
Maßnahmen
- Ruhigstellung des verletzten Körperteils in vorgefundener Lage
- Prellungen und Verrenkungen der Gelenke kühlen
- Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung Lage der verletzten Person möglichst nicht ändern
- Bei offenen Knochenbrüchen Wunden mit sterilem Material bedecken
10 Verbrennungen
Maßnahmen
- Brennende Person ablöschen
- Mit heißen Stoffen behaftete Kleidung sofort entfernen
- Auf der Haut festhaftende Kleidungsstücke nicht entfernen
- Kleinere Verbrennungen mit fließendem Wasser kühlen bis Schmerz nachlässt (einige Minuten)
- Brandwunden keimfrei bedecken
- Vor Wärmeverlust schützen
11 Verätzungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen
- Auf Selbstschutz achten (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz)
- Für Körperruhe sorgen
- Vor Wärmeverlust schützen
- Ärztliche Behandlung veranlassen
- Erbrechen nicht herbeiführen
Augen
- Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen
- Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch, z.B. mit einem feuchten Tupfer, entfernen
- Steriler Schutzverband
Haut
- Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
- Haut mit viel Wasser spülen
- Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken
- Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
- Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt)
Atmungsorgane
Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen.
12 Vergiftungen
Erkennen
- Angaben des Verletzten und anwesender Personen
- Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe
Allgemeine Maßnahmen
- Vergiftete Personen unter Selbstschutz (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen
- Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen
- Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung)
- Erbrechen nicht herbeiführen
- Gegebenenfalls Giftreste sichern
- Ärztliche Behandlung veranlassen
Haut
- Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
- Haut mit viel Wasser spülen
- Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken
- Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
Atmungsorgane
Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen, z.B. Sauerstoff, Antidote, und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen *.
13 Unfälle durch elektrischen Strom
Bei jedem Stromunfall muss mit Kreislaufstillstand gerechnet werden.
Allgemeine Maßnahmen
- Auf Selbstschutz achten
- In jedem Fall zunächst für Stromunterbrechung sorgen
Niederspannung
(üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt):
- Stecker ziehen
- Ausschalten
- Sicherung/Sicherungsautomat betätigen
Hochspannung
(durch Warnschild mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt):
Hochspannung
- Abstand halten (5 m Abstand) und sofort Notruf "Elektrounfall" veranlassen
- Fachpersonal herbeirufen (zwecks Ausschalten)
- Rettung aus Hochspannungsanlagen nur durch Fachpersonal!
- Hilfeleistung erst nach Eingreifen von Fachpersonal
Maßnahmen an verunfallter Person
- Bei jedem Elektrounfall ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung (Kreislauf)
- Versorgung des verletzten Person je nach Zustand (Verbrennung)
- Ärztliche Behandlung veranlassen
14 Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten:
| Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens |
Name der verletzten bzw. erkrankten Person
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Datum/Uhrzeit
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Ort/ Unternehmensteil
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Hergang
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Art und Umfang der Verletzung/ Erkrankung
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Name der Zeugen
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| Erste-Hilfe-Leistung |
Datum/ Uhrzeit
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Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Name des Ersthelfers/der Ersthelferin
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Wenn das herausnehmbare Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-003) fehlt, dann können Sie es bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen bestellen.
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* Hinweise zur Toxikologie und zur Ersten Hilfe in Sicherheitsdatenblättern, den Stoffmerkblättern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie und Stoffdatenbanken (z.B. www.gischem.de, www.dguv.de, WebCode d11892) sind ggf. zusätzlich zu beachten.
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