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DGUV Information 206-024 - Schichtarbeit - (k)ein Problem?!
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
Eine Orientierungshilfe für die Prävention
(Ausgabe 06/2025)
Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Februar 2018: Redaktionelle Überarbeitung der Publikation
1 Hintergrund für diese Orientierungshilfe
Fragen der Arbeitszeitgestaltung spielen zunehmend eine Rolle in der Beratung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeitszeit.
Auch wenn viele Beschäftigte stärker selbst bestimmen können, zu welcher Tageszeit sie arbeiten und wie sie die Arbeitszeit verteilen, gilt immer das Arbeitszeitgesetz . Um dessen Einhaltung zu gewährleisten, sind alle Arbeitgebenden verpflichtet, ein System einzurichten, das die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich geleistete Arbeitszeit komplett erfasst.
Beschäftigte sind zunehmend mit steigenden Leistungsanforderungen und Arbeitsverdichtung konfrontiert. Der klassische Normalarbeitstag innerhalb eines Zeitrahmens zwischen 7 und 19 Uhr wird zukünftig immer weniger Menschen betreffen.
Ein weiterer Entwicklungstrend ist die Zunahme von Schicht- und Wochenendarbeit. In Deutschland arbeiten gegenwärtig ca. 20 % der Beschäftigten nicht in der üblichen 8-Stunden-Arbeitszeit. Die Zahl älterer Erwerbspersonen in Schicht- und Nachtarbeit hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gleichzeitig ist der Anteil von Frauen unter den Schichtarbeitenden stark angestiegen.
Die bisherige Forschung zeigt, dass Schichtarbeit aufgrund ihrer Lage und Dauer häufig mit erhöhten gesundheitlichen Belastungen einhergeht und gravierende soziale Auswirkungen haben kann.
Deshalb ist für die betroffenen Beschäftigten eine betriebsbezogene Prävention besonders wichtig. Diese DGUV Information gibt Anregungen für eine gesundheitsgerechte Arbeitszeitgestaltung basierend auf arbeitsmedizinischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
2 Schichtsysteme
Schichtarbeit ist Arbeit zu verschiedenen, teils wechselnden oder ungewöhnlichen Tages- und Nachtzeiten. Jede Arbeit, die in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr früh mehr als zwei Stunden umfasst, gilt als Nachtarbeit. Abbildung 1 soll einen Überblick über die Grundformen der Schichtsysteme geben:
Abb. 1 Überblick über die Grundformen der Schichtsysteme
3 Unfallrisiken
Verschiedene Studien weisen auf folgende Zusammenhänge hin:
4 Gefährdungsbeurteilung
Die Arbeitszeitgestaltung, insbesondere Nacht- und Schichtarbeit, ist relevant für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Es geht darum zu ermitteln, mit welchen Maßnahmen der Betrieb oder die Einrichtung Gesundheitsgefährdungen und Unfallrisiken durch Schichtarbeit reduzieren und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördern kann.
Bei Schichtarbeit muss insbesondere die psychische Belastung in den Fokus gerückt werden, die sich aus Anforderungen im sozialen und privaten Umfeld ergibt.
Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung in der Arbeitswelt wächst die Notwendigkeit präventiver Ansätze und Maßnahmen für eine gute und gesundheitsorientierte Gestaltung der Schichtarbeit.
5 Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen
Viele Körperfunktionen des Menschen zeigen einen tagesperiodischen (zirkadianen) Rhythmus. Darüber hinaus gibt es wiederkehrende Abläufe mit längeren Phasen (Abhängigkeit z.B. von der Jahreszeit). Das innere Zeitgefüge bewirkt u. a. den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus mit Leistungsbereitschaft am Tag und Erholungsbereitschaft in der Nacht.
Diese "innere Uhr" zeigt ohne Beeinflussung von außen eine Tageslänge von 24 bis 25 Stunden und wird durch äußere Taktgeber synchronisiert.
Wichtige äußere Taktgeber sind:
Abb. 2 Abhängigkeit der Leistungsbereitschaft von der jeweiligen Tageszeit (Eigene Darstellung nach Schierz 2002 und Graf 1954)
Die zugrundeliegenden "internen Taktgeber" sind genetisch festgelegt und folgen einer Beeinflussung von außen nur in sehr eingeschränktem Maße. Jede Verschiebung des zirkadianen Systems im Menschen erfordert Zeit für eine Rückanpassung. Arbeit in wechselnden Schichten bewirkt genau solche Verschiebungseffekte, die sich summieren können. Je länger die Verschiebung andauert und je häufiger eine Verschiebung vorkommt, umso größer kann die Auswirkung auf die Gesundheit sein.
6 Gesundheitliche Auswirkungen
Die durch Nachtschicht bewirkte Notwendigkeit, am Tage schlafen zu müssen, führt zu chronischem Schlafmangel. Der Schlaf ist flacher, kürzer, weniger erholsam und wird häufiger unterbrochen.
Die individuelle Anpassungsfähigkeit an wechselnde Schlaf-Wach-Zeiten hängt u.a. vom genetisch vorbestimmten "Chromotypie" ab.
Der Tag-Nacht-Rhythmus des Menschen und damit die Toleranz für Schichtarbeit werden vom Chronotyp beeinflusst. Jeder Mensch verfügt über seine eigene innere biologische Uhr. Entsprechend gibt es Morgentypen ("Lerchen"), Abendtypen ("Eulen") und Mischtypen.
Nachgewiesene Auswirkungen von Nacht- und Schichtarbeit sind:
Weitere mögliche Folgeerscheinungen einer erzwungenen Verschiebung im Tag-Nacht-Rhythmus sind:
Erhöhte Risiken für Diabetes mellitus und für verschiedene Krebserkrankungen werden in der Wissenschaft diskutiert.
Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Schichtarbeit auftreten, sind oft multifaktoriell bedingt, z.B. durch falsche Ernährung, weniger Bewegung, Nikotin-, Koffein- und Alkoholkonsum. Zum Teil treten die gesundheitlichen Auswirkungen erst nach längerer Zeit auf.
Gesundheitliche Auswirkungen
Die Betroffenen empfinden soziale Beeinträchtigungen häufig stärker belastend als die gesundheitlichen Auswirkungen, z.B. durch ein Gefühl sozialer Isolation oder Beeinträchtigung des Familien- und Freizeitlebens.
Eine durch Schichtarbeit verursachte Berufskrankheit im Sinne der Berufskrankheitenverordnung gibt es nicht.
7 Nachtarbeit und künstliche Beleuchtung
Durch gezieltes Management der künstlichen Beleuchtung lässt sich der biologische Rhythmus so beeinflussen, dass z.B. die Anpassung an Nachtarbeit schneller erfolgt. Dieses Vorgehen greift in den Funktionsablauf des Organismus ein, insbesondere den Hormonhaushalt, u.a. über eine Beeinflussung des "Schlafhormons" Melatonin. Ergonomische Anforderungen an die Beleuchtung in der Nachtschicht werden aktuell über Studien zusammengestellt.
8 Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz
Für Personen, die in Nachtschicht arbeiten, ist das Recht auf arbeitsmedizinische Untersuchungen im Arbeitszeitgesetz verankert. Der Anspruch auf eine solche Untersuchung besteht alle drei Jahre, jenseits des 50. Lebensjahres in jährlichen Abständen. Bevorzugt sollte die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt hiermit beauftragt werden, da sie oder er die Arbeitsplätze kennt.
Insbesondere sind in der betriebsärztlichen Beratung nicht nur generelle, sondern auch individuelle gesundheitliche Aspekte der Schichtarbeit, beispielsweise Ernährung, Einnahme von Medikamenten, Umgang mit chronischen Erkrankungen, "Schlafhygiene" oder Umgang mit Stimulanzien zu berücksichtigen.
Aufgrund der gesicherten Erkenntnisse zu Schlafproblemen bei Nacht- und Schichtarbeit ist die Einrichtung einer Schlafsprechstunde als erweitertes betriebliches Angebot (Wunschvorsorge bei Schichtarbeit) zu empfehlen. In dieser Sprechstunde können zum Beispiel der Chronotyp festgestellt und Hinweise auf Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit oder andere gesundheitliche Probleme erfasst werden. Darauf basierend können konkrete Empfehlungen für den Einsatz in den Schichten gegeben werden.
Über die arbeitsmedizinische Betreuung hinaus sollte die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Schichtpläne beraten. Dies kann zum Beispiel durch die Vermittlung medizinischer Kenntnisse und Empfehlungen erfolgen - sowohl für die Planungsverantwortlichen als auch für die Schichtarbeitenden. Darüber hinaus sollte das Unternehmen allen Beschäftigten Angebote zur Erweiterung der Sicherheits- und Gesundheitskompetenz, insbesondere hinsichtlich schlafstörender und schlaffördernder Verhaltensweisen zugänglich machen.
9 Besondere Personengruppen
Bei der Schichtplangestaltung sollte besonderes Augenmerk auf Personen mit speziellen Bedürfnissen gelegt werden.
Für Menschen, die Religionsgemeinschaften angehören, können Freiräume eingeräumt werden. So lassen sich durch ein flexibles Pausenregime zum Beispiel Gebets- oder Fastenzeiten berücksichtigen.
Es ist empfehlenswert, Menschen mit hohen außerberuflichen Belastungen, z.B. durch Kindererziehung und familiäre Pflege, besonders zu berücksichtigen.
Für einzelne Beschäftigte können aus medizinischen Gründen regelmäßige und planbare Zeitabläufe notwendig sein, z.B. durch vorgegebene Zeiten der Medikamenteneinnahme.
10 Alter(n)sgerechte Schichtarbeit
Insgesamt werden die Belegschaften in den Unternehmen und Einrichtungen im Mittel älter. Damit ist ein steigender Anteil an Schichtarbeitenden in mittlerem und höherem Alter zu erwarten. Mit zunehmendem Alter wird die Streubreite der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit größer. Individuell gibt es unterschiedliche Ausprägungen.
Veränderungen können sein:
Mit steigendem Lebensalter nimmt die Häufigkeit von chronischen Erkrankungen im Durchschnitt zu. Dies kann dazu führen, dass einzelne ältere Beschäftigte nicht oder nur eingeschränkt für die Arbeit in Nachtschicht geeignet sind. Umso wichtiger ist das Präventionsziel, Schichtarbeit alternsgerecht zu gestalten. Maßnahmen sollten schon bei jungen Arbeit nehmenden ansetzen, um negative Langzeiteffekte über die gesamte Lebensarbeitszeit gering zu halten.
11 Checkliste und Empfehlungen aus der Arbeitswissenschaft
Grundsätzlich sind verschiedene Aspekte relevant:
| Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Arbeitswissenschaft | Erläuterungen | Handlungsbedarf |
| Aufeinanderfolge der Schichten | ||
| Vorwärtswechsel (Früh-, Spät-, Nachtschicht) ist besser als Rückwärtswechsel (Nacht-, Spät-, Frühschicht). | Ein Vorwärtswechsel entspricht eher dem inneren täglichen Rhythmus. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Auch bei vorwärts rotierenden Schichtwechseln sind schnelle Schichtwechsel besser, max. 2-3 Tage in der gleichen Schicht. | Da Beschäftigte vor Frühschichten meist nicht früher zu Bett gehen, kommt es bei langsamen Schichtwechseln (z.B. 5 Tage) zur Anhäufung großer Schlafdefizite. Lange Schichtblöcke erschweren soziale Kontakte. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Die Zahl der aufeinanderfolgenden Nachtschichten sollte möglichst klein sein (max. 3, besser nur 2). | Bei mehr aufeinander folgenden Nachtschichten beginnt der Körper, seinen Tag-Nacht-Rhythmus umzustellen.
Danach braucht der Körper umso länger für die Rückgewöhnung.
Durch viele aufeinanderfolgende Nachtschichten können sich Schlafdefizite anhäufen. Soziale Kontakte können allerdings besser als bei Wechselschichten gepflegt werden. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Nachtschichten sollten direkt aufeinander folgen und nicht durch einen freien Tag unterbrochen werden. | Ein einzelner freier Tag bringt den biologischen Rhythmus noch mehr aus dem Takt. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Einzelne Arbeitstage zwischen freien Tagen sollten vermieden werden. | Einzelne Arbeitstage zwischen freien Tagen führen zur Zerstückelung der Freizeit und reduzieren den Erholungswert. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Dauer und Verteilung der Arbeitszeit | ||
| Es sollten nicht mehr als fünf Arbeitstage oder fünf Schichten aufeinander folgen. | Sind die Blöcke aus Arbeitstagen länger, kommt es zu überdurchschnittlich großer Ermüdung. Eine längere Erholungsphase ist dann notwendig. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Eine Arbeitsschicht sollte nicht länger als 8 Stunden dauern. | Ein längerer Arbeitstag bedeutet eine höhere Belastung. Die dadurch entstehende Müdigkeit sammelt sich an und wird über die ganze Woche mitgenommen. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Lage der Arbeitszeit | ||
| Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen, möglichst nicht vor 6 Uhr. | Auch am Abend vor einer Frühschicht gehen die Beschäftigten kaum vor 22 Uhr ins Bett. Zusätzlich wird die Nacht noch durch einen evtl. langen Arbeitsweg verkürzt, so dass die Frühschicht fast als Nachtschicht empfunden wird. Es kommt zu Schlafmangel, Übermüdung und dadurch zu erhöhter Unfallgefahr. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Die Spätschicht sollte nicht zu spät enden, möglichst nicht nach 22 Uhr, am Wochenende möglichst schon um 18 Uhr. | Bei einem späten Ende kann es zu Schlafmangel kommen. Ein früheres Ende kommt auch den sozialen Bedürfnissen der Betroffenen entgegen. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Die Nachtschicht sollte möglichst früh enden, spätestens um 6 Uhr. | Meistens schlafen Nachschichtarbeitende nach der Schicht bis zum Mittag. Je eher also die Nachtschicht endet, umso länger ist der Tagschlaf. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Dauernachtschicht sollte vermieden werden. | Dauernachtschichten führen zu einer permanenten Teilanpassung des biologischen Rhythmus auch in der Freizeit. Langzeitfolgen stellen sich oft erst nach vielen Jahren (10 oder mehr) ein. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Wochenendarbeit sollte, wenn möglich, vermieden werden. | Wenn sie nicht vermeidbar ist, sollten freie Wochenenden geblockt werden können. Wochenendarbeit, insbesondere die Spätschicht am Samstag, erschwert erheblich die Pflege sozialer Kontakte. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Ruhezeit/Freizeit | ||
| Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten muss mindestens 11 Stunden betragen. Das ist gesetzli- che Anforderung. | Nur dann sind ausreichende Erholung und ausreichender Schlaf möglich. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Freizeiten sollten im Block genommen werden kön- nen, d. h. nach einer Schichtfolge mindestens 48 Stunden umfassen. | Nur dann sind ausreichende Erholung und ausreichender Schlaf möglich. Dies ist ins- besondere nach einer Nachschichtphase von Bedeutung. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende. | Der Nutzwert der Freizeit am Wochenende ist deutlich höher als unter der Woche, weil am Samstag und Sonntag mehr soziale Kontakte möglich sind. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Zwischen Montag und Freitag sollten mehrere freie späte Nachmittage oder freie Abende liegen. | Soziale Kontakte sind besser möglich und die Erhaltung der Work-Life-Balance wird unter- stützt. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Überlange tägliche Arbeits- zeiten sollten vermieden werden, d.h. Schichten von mehr als 8 Stunden Länge sind die Ausnahme, ebenso eine Ausdehnung der Arbeitszeit über 48 Stunden/Woche hinaus. | Eine regelmäßige Anhäufung von Arbeitszeit führt zu einer Verringerung von Erholungszeit. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Wenn Mehrarbeit nicht vermeidbar ist, sollte diese durch Freizeit ausgeglichen werden. | Damit ist eine Erholung nach Mehrarbeit gewährleistet. Auch eine Teilhabe am sozialen Leben lässt sich durch Freizeitausgleich besser gewährleisten. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Flexibilität | ||
| Schichtpläne sollten vorhersehbar sein (möglichst mind. 4 Wochen im Voraus) und eingehalten werden. | Das Privatleben muss für die Beschäftigten planbar bleiben, insbesondere wenn Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Schichten sollten eher nach einem höheren Bedarf geplant und ggf. abgesagt, als kurzfristig zusätzlich eingeschoben werden ("Absageschichten" sind besser als "Ansageschichten"). | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Die Schichtplanung sollte bei Bedarf Flexibilität und Individualisierung für Beschäftigte vorsehen. | Das unterstützt eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ideal wäre, wenn die Beschäftigten selbst die Verantwortung für die fristgerechte Erledigung der Aufgaben übernehmen können, also zeitautonom sind. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
| Bei der Schichtplangestaltung sollten die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Arbeitnehmenden berücksichtigt werden können. | Besonders Nachtschichten und lange Arbeitsphasen fallen Arbeitnehmenden mit gesundheitlichen Einschränkungen schwerer. Günstiger sind kürzere Arbeitsphasen im Wechsel mit kurzen Erholungspausen. | () Ja () Nein () Nicht relevant |
12 Rechtsgrundlagen zur Schichtarbeit
Im Folgenden sind die Abschnitte aus den Gesetzen genannt, die sich direkt auf die Gestaltung von Schichtarbeit auswirken.
Arbeitszeitgesetz ( ArbZG)
§ 6 Abs. 1: Gestaltung nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
§ 6 Abs. 2: tägliche Arbeitszeit und Ausgleichszeitraum
§ 6 Abs. 3: arbeitsmedizinische Betreuung
§ 6 Abs. 4: Umsetzung in Tagschicht
§ 6 Abs. 5: Ausgleich für Nachtarbeitszeit
Jugendarbeitsschutzgesetz ( JArbSchG)
§ 12 Schichtzeit
§ 13 Tägliche Freizeit
§ 14 Nachtruhe
Mutterschutzgesetz ( MuSchG)
§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
§ 5 Verbot der Nachtarbeit
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§ 87 Abs. 1 Nr. 2: Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.
Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage
Bundespersonalvertretungsgesetz ( BPersVG)
§ 80 Abs. 1 Nr. 1: Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage § 80 Abs. 1 Nr. 3: Mitbestimmung bei Arbeitszeitmodellen
Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG)
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit und Befristungsgesetz - TzBfG)
13 Weiterführende Informationen
www.dguv.de > Suche: "Schichtarbeit"
DGUV Information 206-027 "Leben mit Schichtarbeit - Tipps für Beschäftigte"
www.baua.de > Suche: "Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit"
www.inqa.de > Suche: "Starre Schichten ade: Wie flexible Schichtarbeit gelingt"
www.baua.de > Suche: "TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel - physische und psychische Faktoren"
Im Folgenden sind Erläuterungen, keine wissenschaftlichen Definitionen aufgeführt.
Die meisten Menschen lassen sich keinem Typ eindeutig zuordnen und sind deshalb Mischtypen.
Backhaus, N., Nold, J., Vieten, L.: Arbeitszeitreport Deutschland: Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021. In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), 2. Auflage, Dortmund 2023, https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2507-3.html
Backhaus, N., Vieten, L., Brenscheidt, F., Tisch, A.: Zusammenstellung aktueller gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zu Nachtarbeit und Dauernachtarbeit In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Dortmund 2023, https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Dauernachtarbeit.html
Beermann, B.: Leitfaden zur Einführung und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit. In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Dortmund 2005, https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A23.html
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM): S2k-Leitlinie Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit, Version 2.1, 31.10.2020, https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/002-030 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (Hrsg.):
DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen", Berlin 2018; https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3247/ nichtvisuellewirkungvonlichtaufdenmenschen
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