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DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
| Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz. |
Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2020:
Wesentliche Änderungen:
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer. Sie sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Unternehmer können bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.
1 Anwendungsbereich
Der hohe Anteil von Rutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5 "Fußböden" regelt das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Sie fordert unter anderem, dass Fußbodenoberflächen von Bereichen, die in der Regel nass sind und barfuß begangen werden, sicher begehbar sind.
Diese DGUV Information gibt ergänzende Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Bodenbelägen in nassbelasteten Barfußbereichen vor.
Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen wer-den. Bodenbeläge im Sinne dieser DGUV Information sind auch Fußboden-auflagen, Rampen sowie Stufen von Treppen und Leitern.
Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z.B. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Sanitär- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten.
2 Begriffsbestimmungen
Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines nassbelasteten Bodenbelages, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN EN 16165 Anhang A ermittelt wird. Die Bewertungsgruppe A ist hinsichtlich der Rutschhemmung die geringste und C die höchste Bewertungsgruppe.
Gleitreibungskoeffizient, μ, ist der dimensionslose Quotient aus der horizontalen Reibungskraft und der vertikal wirkenden Kraft während der Bewegung zwischen dem Gleiter und dem horizontal liegenden Fußboden bei konstanter Geschwindigkeit.
μNM ist der Gleitreibungskoeffizient im Neuzustand, der sich bei einer Mes-sung nach DIN EN 16165 Anhang D mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (NM ist die Abkürzung für Nullmessung).
μKM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung nach DIN EN 16165 Anhang D mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (KM ist die Abkürzung für die standardisierte Kontrollmessung).
Nullmessung ist die Messung des μNM, die nach DIN EN 16165 Anhang D (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Neuzustand vor Bauendreinigung (verlegt und verfugt) durchgeführt wird. Das Ergebnis der Nullmessung ermöglicht einen Vergleich mit dem Bodenbelag zu einem späteren Zeitpunkt.
Kontrollmessung ist die Messung des μKM, die nach DIN EN 16165 Anhang D (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Gebrauchs-zustand durchgeführt wird.
SBR Gleiter ist der nach DIN EN 16165 Anhang D standardisierte Gleiter (Gummi-Material).
NaLS-Wasser ist das nach DIN EN 16165 Anhang D standardisierte Gleitmittel für die Messung im nassen Zustand, bestehend aus einer 0,1%igen Lösung von NaLS (Natrium-laurylsulfat) in entionisiertem Wasser.
Rückstellprobe ist die Aufbewahrung von Fußbodenmustern aus verwendeter Charge (mindestens 2 m2) für spätere Überprüfungen.
Unter Trittfreundlichkeit versteht man die Gestaltung der Oberfläche eines Bodenbelags, der beim barfüßigen Begehen als angenehm und schmerzfrei wahrgenommen wird und bei dem keine Verletzungsgefahr besteht.
3 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen
3.1 Rutschhemmung
Ein nassbelasteter Barfußbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist diese DGUV Information anzuwenden. Sie hat als Prüfgrundlage die "Schiefe Ebene" nach DIN EN 16165 Anhang A. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Boden-belagsarten zu prüfen. In der folgenden Tabelle wird das Prüfergebnis einer Bewertungsgruppe zugeordnet.
Tabelle 1 Zuordnung des Prüfergebnisses αbarefoot zu den Bewertungsgruppen
| Prüfergebnis αbarefoot | Bewertungsgruppe |
| über 12° bis 18° | A |
| über 18° bis 24° | B |
| über 24° | C |
Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden den einzelnen Bereichen die Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen. Die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht abschließend.
Tabelle 2 Zuordnung der Bewertungsgruppen für einzelne nassbelastete Barfußbereiche
| Bewertungs -gruppe | Bereiche |
| A | - Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken) - Einzel- und Sammelumkleideräume - Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt - Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken) |
| B | - Barfußgänge und Sanitärbereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind - Duschräume und Duschbereiche - Dampfbäder - Bereich von Desinfektionssprühanlagen - Beckenumgänge - Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt - Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken - Hubböden - Planschbecken - Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches soweit sie nicht C zugeordnet sind - Abdeckungen von Überlaufrinnen aus Profilelementen und Roste - Sauna und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind |
| C | - Ins Wasser führende Leitern und Treppen - Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen - Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern - Startblöcke - Durchschreitebecken - Kneippbecken, Tretbecken - Geneigte Beckenrandausbildung und begehbare Beckenköpfe - Abdeckungen von Überlaufrinnen, die nicht unter B fallen (z.B. Beschriftungstafeln) - Rampen im Beckenumgangsbereich mit Neigung > 6 % |
Begehbare Sitzflächen, wie z.B. Tribünen und Podeste in Beckennähe, in die Nässe verschleppt werden kann, sind wie Bodenbelagsflächen zu behandeln.
Werden Barfußbereiche planmäßig auch mit Schuhwerk begangen, sind zusätzlich die Anforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung nach der ASR A1.5 (R-Gruppe) zu beachten.
3.2 Planung und Verlegung
Bei Verlegung neuer Bodenbeläge wird neben der Auswahl der geeigneten Bodenbeläge nach 3.1. für die Überprüfung und Erhaltung der rutschhemmenden Eigenschaften folgendes Vorgehen empfohlen:
Unfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Deshalb sind insbesondere folgende zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen:
Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Einrichtungen und Bauteilen kann zur Erleichterung der Reinigung ein ebener, unprofilierter Bodenbelag eingesetzt werden.
3.3 Reinigung und Pflege
Reinigung und Pflege haben entscheidenden Einfluss auf die Rutschhemmung. Hierbei wird unterschieden zwischen der einmaligen Bauendreinigung vor Inbetriebnahme und der Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb.
Die Beschaffenheit des Bodenbelags, insbesondere die Rutschhemmung, darf durch den Einsatz der verwendeten Reinigungsmittel und -geräte nicht nachteilig verändert werden. Die Reinigungsanleitungen der Produkthersteller (bzgl. Bodenbelag und Reinigungsmittel) sind zu beachten.
3.3.1 Bauendreinigung
Nach Verlegung und Fertigstellung sind die Bodenbeläge so zu reinigen, dass die baubedingten Verschmutzungen (z.B. Zementschleier) beseitigt werden.
Die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge dürfen dabei nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
3.3.2 Unterhaltsreinigung
Für die Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb sind u. a. zu beachten:
Ergänzend wird auf die von der DGfdB herausgegebenen Richtlinie DGfdB R 94.04 "Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern" sowie auf die Listen RK (keramische Beläge) und RE (Edelstahl) in der Onlinedatenbank hingewiesen.
3.4 Zusätzliche Anforderungen
In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in medizinischen Badeabteilungen (z.B. balneologischen und hydrotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern und Kureinrichtungen).
Wegen körperlicher Beeinträchtigung von Patientinnen und Patienten müssen dort z.B. folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
4 Geprüfte Bodenbeläge
Das Kuratorium "Rutschhemmende Bodenbeläge - Liste NB" veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Listen mit der Zuordnung geprüfter Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche zu den festgelegten Bewertungsgruppen. Voraussetzung für die Prüfung und Aufnahme eines Bodenbelages in die Liste ist ein entsprechender Antrag des Herstellers.
Der Antrag zur Aufnahme in die Liste ist zu stellen an:
Kuratorium "Rutschhemmende Bodenbeläge - Liste NB"
c/o Institut für Wand- und Bodenbeläge der Säurefliesner-Vereinigung e. V. Postfach 12 54 D-30928 Burgwedel
Bei der Anwendung dieser Liste NB ist zu berücksichtigen, dass das Prüfergebnis nur für das geprüfte Baumuster gilt.
Der Hersteller hat für die gleichbleibende Qualität seiner Produkte zu sorgen.
Prüfungen der Bodenbeläge werden u. a. durch folgende akkreditierte Institute durchgeführt:
5 Prüfung der Bodenbeläge in nass-belasteten Barfußbereichen
5.1 Prüfgrundlagen
Die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche werden nach DIN EN 16165 "Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden-Ermittlungsverfahren" Anhang A "Prüfung durch barfüßiges Begehen einer schiefen Ebene" geprüft.
5.2 Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN EN 16165 Anhang A
Das Prüfverfahren simuliert die auftretenden Belastungsverhältnisse bei Bodenbelägen in Nassbereichen und berücksichtigt praxisnah die wichtigsten Parameter für die Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaft für barfuß begangene Bodenbeläge.
Bei diesem Verfahren gehen nacheinander zwei Personen auf einer neigbaren Ebene in aufrechter Haltung vor- und rückwärts über das zu beurteilende Prüfmuster. Der Neigungswinkel wird dabei soweit gesteigert, bis die Grenze des sicheren Gehens erreicht ist und die Personen ausgleiten.
Der erreichte mittlere Winkel des Ausrutschens dient zur Beurteilung der Rutschhemmung. Subjektive Einflüsse werden durch ein Verifizierungs- und Korrekturverfahren berücksichtigt.
6 Kontrolle der Rutschhemmung unter Betriebsbedingungen
Um Veränderungen der rutschhemmenden Eigenschaften von verlegten Böden bestimmen zu können, wird empfohlen, Vergleichswerte zu ermitteln, die für die rutschhemmende Wirkung des Bodenbelags charakteristisch sind.
Grundlagen und Handlungsempfehlungen sind in der DGUV Information 208-041 "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen" beschrieben.
6.1 Anlässe für Kontrollmessungen
Anlässe, eine Kontrolle durchzuführen, sind z.B.:
6.2 Prüfgrundlage
Für Messungen unter Betriebsbedingungen ist die DIN EN 16165 "Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden-Ermittlungsverfahren" Anhang D
"Tribometer-Prüfung" anzuwenden.
Kontrolle der Rutschhemmung unter Betriebsbedingungen
6.3 Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen nach DIN EN 16165 Anhang D
Ein Gleitmessgerät (Tribometer) nach DIN EN 16165 Anhang D, z.B. GMG 200, wird geräteunterseitig mit Gleitern ausgerüstet und parallel zur Oberfläche eines Bodenbelags mit konstanter Geschwindigkeit gezogen. Die erforderliche Zugkraft wird über die Messstreckenlänge ermittelt. Die Zugkraft wird durch die vertikal wirkende Kraft dividiert und ergibt den Gleitreibungskoeffizienten.
6.4 Anwendungsfälle
Einzelne Schritte zur Kontrolle bzw. präventiven Überwachung der Veränderung von Bodenbelagsoberflächen
Planung & Bau
Betrieb
6.4.1 Neu verlegte Bodenbeläge
Es wird empfohlen eine Nullmessung bei neu verlegten Bodenbelägen vor der Bauendreinigung durchzuführen. Die erste Kontrollmessung nach Bauendreinigung ermöglicht eventuelle Oberflächenveränderungen festzustellen (siehe 6.4).
Weitere Kontrollmessungen erlauben die regelmäßige Beurteilung der Rutschhemmung im weiteren Betrieb (Monitoring).
Bei einer Abweichung der Messwerte in einer Größenordnung von mehr als 10 % sind weitergehende Maßnahmen zu prüfen.
6.4.2 Messung von bereits in Nutzung befindlichen Bodenbelägen
Sofern keine Nullmessung vorhanden ist, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
Die Vergleichsmessungen müssen unter gleichen Prüfbedingungen durch-geführt werden.
6.4.3 Vorher/Nachher-Prüfungen
Bei folgenden möglichen Maßnahmen werden Vergleichsmessungen von Bodenbelagsflächen vor und nach Abschluss der Maßnahmen zur Wirksamkeitskontrolle empfohlen:
Dabei sind die Messungen an den gleichen Messstellen und unter gleichen Prüfbedingungen durchzuführen.
7 Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung von verlegten Bodenbelägen
Besteht der Verdacht, dass der Bodenbelag nicht sicher begangen werden kann, sind im Rahmen einer weiterführenden Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen (z.B. technischer, organisatorischer oder persönlicher Art) zu ergreifen.
Sollten diese Maßnahmen nicht zielführend sein, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, z.B.:
8 Literaturverzeichnis
Gesetze, Verordnungen, Regeln
DGUV Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Normen und Richtlinien
Bezugsquelle:
DIN Media GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bzw. VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
Weitere Quellen und Empfehlungen
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