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BGI/GUV-I 8658-1/ DGUV Information 213-035 - Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren - Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 03/2015; 03/2019)



Redaktioneller Hinweis: Berufsgenossenschaften sind gemäß § 210 SGB VII Behörden; ihre amtlichen Veröffentlichungen nach § 15 SGB VII unterliegen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinem Urheberrechtsschutz.

Archiv: 03/2015


siehe auch: BGI/GUV-I 8658 / DGUV-I 213-034 - GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen - Hilfe zur Umsetzung der CLP-Verordnung
Übersicht:
BGI/GUV-I 8658-1/ DGUV Information 213-035 Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren - Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV
BGI/GUV-I 8658-2/ DGUV Information 213-036 Brand- und Explosionsgefahren - Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV
BGI/GUV-I 8658-3/ DGUV Information 213-037 Gesundheitsgefahren - Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV

Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der Gefahrensymbole nach GefStoffV

Physikalisch-chemische Befahren und Umweltgefahren

GHS-Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie H-Sätze R-Sätze 1 EU-Gefahrensymbol
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Achtung

Gase unter Druck verdichtete Gase H280 bisher nicht gekennzeichnet
verflüssigte Gase H280
tiefgekühlt verflüssigte Gase H281
gelöstes Gase H280
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Achtung

Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290 bisher nicht gekennzeichnet
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Achtung

Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, Kategorie 1 H400 R50
R50/53
N

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umweltgefährlich

Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorien 1 H410 R50/53
2 H411 2 R51/53
3 H412 3 R52/53
(ohne Symbol)
4 H413 3 R53
(ohne Symbol)
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Achtung

Die Ozonschicht schädigend, Kategorie 1 H420 R59 N

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umweltgefährlich

1 R-Sätze geben eine Orientierung an. Sie lassen sich häufig nicht 1:1 in Gefahrenkategorien bzw. H-Sätze umwandeln.
2 Stoffe oder Gemische, die mit diesem H-Satz bezeichnet sind, werden mit Piktogramm, aber ohne Signalwort gekennzeichnet.
3 Stoffe oder Gemische, die mit diesem H-Satz bezeichnet sind, werden ohne Piktogramm und ohne Signalwort gekennzeichnet.


Das jeweils zum Piktogramm gehörende Signalwort "Gefahr" oder "Achtung" ergibt sich aus dem Grad der Gefährdung, d.h. der Kategorie und dem H-Satz. In der Tabelle wird dies hervorgehoben durch die farbliche Zuordnung: rot = Gefahr, blau = Achtung, schwarz = kein Signalwort. Beispiel: Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 - H-Satz 290 erhält das Signalwort "Achtung".


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