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DGUV Regel 113-607 - Branche Kunststoffindustrie, Teil 2 - Herstellung und Konfektionierung von Kunststofffolien
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 03/2025)




1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise zur Arbeitssicherheit und einem erfolgreichen Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihre Sicherheitsbeauftragte.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Herstellung und Konfektionierung von Kunststofffolien. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.

2 Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit:
Was grundsätzlich gilt

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Binden Sie die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten systematisch in die betrieblichen Strukturen und Prozesse ein. Damit schaffen Sie eine solide Basis für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz . Doch es gibt weitere gute Gründe, warum Ihnen Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen wichtig sein sollten. So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nicht nur weniger häufig und lange krank, sie arbeiten auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitionen in Sicherheit und Gesundheit lohnen sich für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grundlage für einen gut organisierten Arbeitsschutz und stellen die Weichen für weitere wichtige Präventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

Verantwortung und Aufgabenübertragung

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer. Das heißt, Sie müssen die Arbeiten in Ihrem Betrieb so organisieren, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird und die Belastung Ihrer Beschäftigten nicht über deren individuelle Leistungsfähigkeit hinausgeht.

Diese Aufgabe können Sie auch schriftlich an andere zuverlässige und fachkundige Personen im Unternehmen übertragen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob diese Personen ihre Aufgabe erfüllen. Legen Sie bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen fest. Spätestens nach einem Arbeitsunfall oder nach Auftreten einer Berufskrankheit müssen deren Ursachen ermittelt und die Arbeitsschutzmaßnahmen angepasst werden.

Der Betriebsrat hat im Arbeits- und Gesundheitsschutz ein vollumfängliches Mitbestimmungsrecht, wenn ein Gesetz oder eine Vorschrift einen Sachverhalt nicht abschließend regelt.

Was für die Branche gilt: Effiziente Führungsstruktur

Damit in Ihrem kunststoffverarbeitenden Unternehmen alles reibungslos läuft, ist eine effiziente Führungsstruktur im Betrieb erforderlich. Meist wird in einem Kunststoffbetrieb mehrschichtig gearbeitet, was die Bestellung von Führungskräften wie Schichtführenden erforderlich macht. Ab einer gewissen Größenordnung des Betriebs können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nicht mehr alle Aufgaben selbst wahrnehmen. Die Leitung, Aufsicht und Koordination aller Arbeiten in Ihrem Unternehmen dürfen nur speziell dafür qualifizierte und ausgebildete Personen übernehmen. Dies können Sie selbst oder etwa leitende Beschäftigte sowie Aufsichtsführende sein, denen Sie schriftlich die entsprechenden Aufgaben übertragen. Diese Personen müssen

Aufgabe der Aufsichtsführenden ist es, die Arbeiten zu überwachen und für die sicherheitsgerechte Ausführung zu sorgen. Dazu gehören zum Beispiel die Planung und Organisation des Arbeitsablaufs, die Prüfung der Arbeitsplätze auf Sicherheit und Gesundheitsschutz oder die Durchführung der Unterweisungen.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Ihrem Unfallversicherungsträger. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, in welchem Umfang Sie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten müssen.

Sicherheitsbeauftragte

Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, müssen Sie zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die Sie ehrenamtlich neben ihren eigentlichen Aufgaben bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie achten z.B. darauf, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen ihre Kolleginnen und Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. So geben sie Ihnen verlässliche Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Qualifikation für den Arbeitsschutz

Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wissen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem Unternehmen, die mit Aufgaben zur Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren betraut sind, ausreichend qualifiziert sind. Geben Sie diesen Personen die Möglichkeit, an Aus- und- Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bieten hierzu vielfältige Seminare sowie Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an.

Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)

Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, auch "Gefährdungsbeurteilung" genannt. Diese hat das Ziel, für jeden Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten festzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen. Beurteilen Sie dabei sowohl die körperlichen als auch die psychischen Belastungen Ihrer Beschäftigten. Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, z.B. für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche Arbeiten sowie den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. Es gilt: Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist, müssen Sie Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip ergreifen. Das heißt, Sie müssen zuerst technische (T), dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der anschließenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommen Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach, sondern erhalten auch eine Übersicht der Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. So lassen sich auch Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen.

Was für die Branche gilt: Das S-T-O-P-Prinzip

In der Kunststoffindustrie hat sich zur Umsetzung von Maßnahmen das S-T-O-P-Prinzip bewährt.

Das bedeutet:

  1. Substitution (ersetzen durch eine weniger gefährliche Alternative)
  2. Technische Schutzmaßnahmen
  3. Organisatorische Schutzmaßnahmen
  4. Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Berücksichtigen Sie auch Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebes wie Wartung und Instandhaltung, Reparaturen oder Betriebsstörungen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig aktualisiert werden. Anlassbezogene Aktualisierungen wie nach Veränderungen an Maschinen (siehe Abschnitt 3.2.3) müssen vorgenommen werden.

Was für die Branche gilt: Arbeits und Betriebsanweissung

In Arbeits- und Betriebsanweisungen legen Sie schriftlich fest, wie in der Praxis gearbeitet werden muss, damit Arbeitsunfälle und Erkrankungen vermieden werden. Nutzen Sie hierfür auch die Erkenntnisse aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Themen für Betriebsanweisungen können sein:

Untersagen Sie ausdrücklich das Manipulieren von Schutzeinrichtungen, also auch das Entfernen von Verdekungen, Überbrücken von Endschaltern oder Ähnliches

Abb. 1 Übersicht der möglichen Tätigkeiten in einem Betrieb der Kunststofffolienherstellung


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Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit: Was grundsätzlich gilt und weisen Sie darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Die Arbeits- und Betriebsanweisungen müssen Ihren Beschäftigten jederzeit zugänglich sein. Sie dienen als Grundlage für Unterweisungen. Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal im Jahr über die möglichen Gefahren am Arbeitsplatz unterwiesen werden. Dies ist schriftlich zu dokumentieren. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Beschäftigten unterwiesen sind und ob sie sich an die Vorgaben der Betriebsanweisungen halten.

Verkehrssicherheit

Unfälle im Straßenverkehr führen überdurchschnittlich oft zu schweren und tödlichen Verletzungen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, die Sicherheit im Straßenverkehr positiv zu gestalten, egal ob es um tägliche Wege zur Arbeit, Universität, Schule oder Kindertageseinrichtung, um berufliche Fahrten oder um komplexe Transportaufgaben geht. Kinder und Jugendliche bewegen sich sicherer im Straßenverkehr, wenn Sie mit ihnen die notwendigen Verhaltensregeln einüben. Setzen Sie Akzente, z.B. indem Sie Fahrzeuge mit hochwertigen Sicherheitsausstattungen beschaffen, deren Benutzung unterweisen und Gefährdungen unterbinden (z.B. Rückwärtsfahren mit eingeschränkter Sicht). Machen Sie deutlich, dass Sie Fahrlässigkeit wie Sichteinschränkung in Fahrzeugen durch Aufkleber, Spruchbänder oder Gegenstände nicht akzeptieren. Fordern Sie Verantwortlichkeit ein, indem Sie dafür sorgen, dass nach jedem beruflichen Verkehrsunfall ein Auswertungsgespräch geführt wird.

Arbeitsmedizinische Maßnahmen

Ein unverzichtbarer Baustein im Arbeitsschutz Ihres Unternehmens ist die arbeitsmedizinische Prävention. Dazu gehören die Beteiligung des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin an der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge mit individueller arbeitsmedizinischer Beratung der Beschäftigten. Ergibt die Vorsorge, dass bestimmte Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergriffen werden müssen, müssen Sie diese für die betroffenen Beschäftigten in die Wege leiten.

Unterweisung

Ihre Beschäftigten können nur dann sicher und ges- und arbeiten, wenn sie über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz sowie ihre Pflichten informiert sind. Stellen Sie sicher, dass Ihre Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen und ausreichende Anweisungen erhalten, um Arbeiten sicher ausführen zu können. Hierzu gehören auch die Betriebsanweisungen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten eine Unterweisung möglichst an ihrem Arbeitsplatz erhalten. Diese kann durch Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte zuverlässige und fachkundige Person durchgeführt werden. Setzen Sie Beschäftigte aus Zeitarbeitsunternehmen ein, müssen Sie diese so unterweisen wie Ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebsärztin bzw. -arzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit können hierbei unterstützen. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Bei Jugendlichen ist dies halbjährlich erforderlich. Zusätzlich müssen Sie für Ihre Beschäftigten eine Unterweisung sicherstellen

Gefährliche Arbeiten

Manche Arbeiten in Ihrem Unternehmen sind besonders gefährlich für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sorgen Sie in solchen Fällen dafür, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht führt. Ist nur eine Person allein mit einer gefährlichen Arbeit betraut, sind Sie verpflichtet, für geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu sorgen, z.B. Kontrollgänge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/ Funkmeldesysteme oder Personen-Notsignal-Anlagen. Ihr Unfallversicherungsträger berät Sie dazu gerne.

Was für die Branche gilt: Gefährliche Arbeiten und Alleinarbeit

Gefährliche Arbeiten im Sinne der DGUV Vorschrift 1 können in Betrieben der Kunststofffolien-Herstellung sein:

Grundsätzlich sollte eine gefährliche Arbeit nicht von einer Person alleine ausgeführt werden.

Von Alleinarbeit spricht man, wenn eine Person außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen über einen längeren Zeitraum Arbeiten ausführt. Alleinarbeit kann in kunststoffverarbeitenden Unternehmen vorkommen, wenn sich nur eine Person im Arbeitsbereich aufhält, um beispielsweise den Produktionsprozess zu überwachen oder Qualitätsprüfungen im laufenden Betrieb durchzuführen.

Bei Alleinarbeit ist es von größter Bedeutung, dass die Person, die sich in einer Notlage befindet oder einen Unfall erlitten hat, rasch gerettet und versorgt werden kann. Hier ist der Einsatz von mobilen Geräten unerlässlich. Der Einsatz von Notsignalgeräten hat sich in diesem Zusammenhang bewährt. Diese Geräte können in definierten Fällen automatisch einen Alarm auslösen.

Was für die Branche gilt: Kommunikations, Warn und Alarmsysteme

Auch in kunststoffverarbeitenden Unternehmen kommt es zu schweren Arbeitsunfällen und zu großen Schadensereignissen wie z.B. Großbränden. Da es sich bei den Betrieben oftmals um kleine und mittelständische Unternehmen handelt, können diese Ereignisse existenzbedrohend sein.

Von elementarer Bedeutung ist es also, dass Ihre Beschäftigten im Notfall schnell und zielgerichtet handeln können. Daher gehören die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen, wie zum Beispiel die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeitsstätte, zum betrieblichen Arbeitsschutz. Lassen Sie daher so viele Beschäftigte wie möglich zu Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ausbilden, empfehlenswert sind mindestens fünf Prozent der Belegschaft. Empfehlenswert ist auch die Bestellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zum Brandschutzbeauftragten. Das zahlt sich im Notfall aus.

Weiterhin müssen an jeder Arbeitsstätte Kommunikations-, Warn- und Alarmsysteme installiert sein, um im Notfall unverzügliche Hilfs-, Evakuierungs- und Rettungsmaßnah men zu ermöglichen. Bedenken Sie auch, dass eventuell Rettungskräfte, wie Feuerwehr und Notarzt bzw. Notärztin, zu dem Einsatzort geführt werden müssen. Mobile Kommunikationssysteme wie schnurlose Telefone, Handys, etc. sind daher eine empfehlenswerte Anschaffung.

Zugang zu Vorschriften und Regeln

Machen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Unfallverhütungsvorschriften sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle für alle zugänglich. So sorgen Sie nicht nur dafür, dass Ihre Beschäftigten über die notwendigen Präventionsmaßnahmen informiert werden, Sie zeigen ihnen auch, dass Sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ernst nehmen. Bei Fragen zum Vorschriften- und Regelwerk hilft Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger weiter.

Persönliche Schutzausrüstungen

Wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen Gefährdungen für Ihre Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden können, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer verpflichtet, ihnen kostenfrei persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen. Bei der Beschaffung ist darauf zu achten, dass die PSA mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Welche PSA dabei für welche Arbeitsbedingungen und Beschäftigten die richtige ist, leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab. Vor der Bereitstellung sind Sie verpflichtet, die Beschäftigten anzuhören.

Zur Sicherstellung des Schutzziels ist es wichtig, dass die Beschäftigten die PSA entsprechend der Gebrauchsanleitung und unter Berücksichtigung bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und Ihnen festgestellte Mängel unverzüglich melden. Die bestimmungsgemäße Benutzung der PSA muss den Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen vermittelt werden. Durch die Organisation von Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung tragen Sie dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Nutzungsdauer gut funktionieren und sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.

Werden in Ihrem Unternehmen PSA zum Schutz gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden eingesetzt (z.B. PSA gegen Absturz, Atemschutz), müssen zusätzliche Maßnahmen beachtet werden. So müssen Unterweisungen zur bestimmungsgemäßen Benutzung dieser PSA praktische Übungen beinhalten. Weitere Maßnahmen können z.B. die Planung und sachgerechte Durchführung von Rettungsmaßnahmen, Überprüfung der Ausrüstungen durch Sachkundige oder die Erstellung von speziellen Betriebsanweisungen betreffen.

Abb. 2 Persönliche Schutzausrüstung

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Mit Gebotszeichen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung können Sie die Beschäftigten darauf hinweisen, an welchen Arbeitsplätzen welche PSA benutzt werden müssen.

Kennzeichnung von sicheren Produkten

Seit 1995 unterliegen alle Maschinen und viele andere Produkte europaweit geltenden Vorschriften zum Inverkehrbringen. Die Einhaltung muss der Hersteller oder Inverkehrbringer beim Verkauf mit einer CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung dokumentieren. Darüber hinaus kann der Hersteller oder Inverkehrbringer die Produkte auch durch unabhängige Stellen prüfen lassen. Eine erfolgreiche Prüfung der Sicherheit erkennt man z.B. am GS-Zeichen oder am DGUV Test-Zeichen.

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Brandschutz und Notfallmaßnahmen

Im Notfall müssen Sie und Ihre Beschäftigten schnell und zielgerichtet handeln können. Daher gehören die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, aber auch die Vorbereitung auf sonstige Notfallmaßnahmen, wie die geordnete Evakuierung Ihrer Arbeitsstätte, zum betrieblichen Arbeitsschutz. Lassen Sie daher so viele Beschäftigte wie möglich zu Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ausbilden, empfehlenswert sind mindestens fünf Prozent der Belegschaft. Empfehlenswert ist auch die Bestellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters zum Brandschutzbeauftragten. Das zahlt sich im Notfall aus. Damit Entstehungsbrände wirksam bekämpft werden können, müssen Sie Ihren Betrieb mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, wie tragbaren Feuerlöschern, ausstatten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit deren Benutzung durch regelmäßige Unterweisungen vertraut machen.

Erste Hilfe

Die Organisation der Ersten Hilfe in Ihrem Betrieb gehört zu Ihren Grundpflichten. Unter Erste Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, akuten Erkrankungen, Vergiftungen und sonstigen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, eines Arztes oder einer Ärztin erforderlich sind. Dazu gehört z.B.: Unfallstelle absichern, Verunglückte aus akuter Gefahr retten, Notruf veranlassen, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen sowie Betroffene betreuen. Den Grundbedarf an Erste-Hilfe-Material decken der "Kleine Betriebsverbandkasten" nach DIN 13157 bzw. der "Große Betriebsverbandkasten" nach DIN 13169 ab. Zusätzlich können ergänzende Materialien aufgrund betriebsspezifischer Gefährdungen erforderlich sein.

Je nachdem wie viele Beschäftigte in Ihrem Unternehmen arbeiten, müssen Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe können alle Beschäftigten übernehmen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung und die regelmäßige Auffrischung alle zwei Jahre (Erste-Hilfe-Fortbildung). Die Lehrgangsgebühren werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Beachten Sie, dass auch im Schichtbetrieb und während der Urlaubszeit genügend Ersthelferinnen und -helfer anwesend sein müssen.

Tabelle 1: Anzahl der Ersthelfenden

1. Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer? Bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten: (Branchenspezifische Anpassung möglich)
eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer,
2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 %,
b) in sonstigen Betrieben: 10 %,
c) in Kindertageseinrichtungen: eine Ersthelferin bzw. ein Ersthelfer je Kindergruppe,
d) in Hochschulen: 10 % der Versicherten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII


Betriebssanitäter in Großbetrieben bzw. auf Baustellen

Der Betriebssanitäter oder die Betriebssanitäterin sollen erweiterte Erste Hilfe leisten und dadurch zu einer lückenlosen Versorgung von verletzten oder erkrankten Personen beitragen.

Sind im Betrieb gewöhnlich mehr als 1500 Beschäftigte oder auf Baustellen gewöhnlich mehr als 100 Beschäftigte anwesend, muss sich mindestens ein Betriebssanitäter oder eine Betriebssanitäterin einsatzbereit unter ihnen befinden. Behalten Sie Schichtdienst, Urlaubs- und mögliche Krankheitszeiten im Blick, wenn Sie die Anzahl der erforderlichen Betriebssanitäter und Betriebssanitäterinnen erheben.

Was für die Branche gilt: Meldepflicht

Arbeits- und Wegeunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen nach sich ziehen, müssen dem Unfallversicherungsträger anhand einer Unfallanzeige gemeldet werden. Tödliche Arbeitsunfälle sowie Arbeitsunfälle mit mehr als zwei Verletzten sind dem Unfallversicherungsträger sowie der zuständigen staatlichen Stelle unverzüglich zu melden.

Schwere Arbeitsunfälle, bei denen irreversible Körperschäden zu erwarten sind, sollten dem Unfallversicherungsträger unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt auch für gefährliche Vorkommnisse wie Brandereignisse, Explosionen oder Gefahrstoffaustritte.

Arbeitsschutzausschuss

Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte, sind Sie verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) in Ihrem Betrieb zu bilden. Dieser dient dem Austausch und der Zusammenarbeit aller an der Gestaltung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beteiligten Stellen.

Der Kreis der Teilnehmenden ist gesetzlich vorgegeben und umfasst:

Selbstverständlich kann dieser Kreis bei Bedarf durch weitere Entscheidungsträger und trägerinnen sowie inner- oder außerbetriebliche Spezialistinnen und Spezialisten erweitert werden.

Der Arbeitsschutzausschuss trifft sich mindestens zu vier Sitzungen im Jahr und erörtert Strategien, Neuerungen, Ereignisse oder auch Einzelfragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Dazu gehören z.B. die Analyse des Unfallgeschehens, die Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen und die Koordinierung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Auch betriebliche Veränderungen, wie der Einsatz neuartiger persönlicher Schutzausrüstungen sowie die Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Stoffe, können Themen im Arbeitsschutzausschuss sein.

Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel

Schäden an Arbeitsmitteln können zu Unfällen führen. Daher müssen die in Ihrem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel regelmäßig kontrolliert und je nach Arbeitsmittel geprüft werden. Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels muss dieses durch Inaugenscheinnahme, ggf. durch eine Funktionskontrolle, auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden, die so schnell entdeckt werden können. Neben diesen Kontrollen müssen Sie für wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Zeitabständen sorgen. Wie, von wem und in welchen Abständen dies geschehen soll, beschreiben die TRBS 1201 und die TRBS 1203 (siehe Infobox "Rechtliche Grundlagen"). Im Einschichtbetrieb hat sich bei vielen Arbeitsmitteln ein Prüfabstand von einem Jahr bewährt. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen Sie mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.

Was für die Branche gilt: Wiederinbetriebnahme nach Umrüsten von Maschinen und Anlagen der Kunststofffolien-Herstellung

Zusätzlich zu den vorstehend genannten regelmäßigen Prüfungen müssen nach Umrüstarbeiten weitere Überprüfungen durchgeführt werden, die eine sichere Wiederinbetriebnahme Ihrer Maschinen und Anlagen gewährleisten. Es hat sich bewährt, Checklisten mit allen Schutzeinrichtungen zu erstellen, die regelmäßig vor Wiederinbetriebnahme nach Umbau der Maschine durch die Einrichterin oder den Einrichter abgearbeitet werden können. Diese Checklisten sollten konkret auf die einzelnen Maschinen zugeschnitten sein.

Die Checklisten sollten insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:

Was für die Branche gilt: Sicht und Funktionskontrolle vor Aufnahme der Tätigkeit

Veranlassen Sie vor jeder Aufnahme der Tätigkeit und bei der Übergabe zwischen den einzelnen Arbeitsschichten Sichtkontrollen an Ihren Folien-Extrusionsanlagen und weiteren Arbeitsmitteln auf offensichtliche Mängel und veranlassen Sie einfache Funktionskontrollen, ob alle Schutzeinrichtungen funktionsfähig sind, wie z.B.

Außerdem muss kontrolliert werden, ob alle Gefahrstellen bestimmungsgemäß gegen Eingriff gesichert sind. Hinweise hierzu gibt Ihnen die Gefährdungsbeurteilung. Dies sind insbesondere Walzen und Andruckrollen, Wickeleinrichtungen und Schneideinrichtungen, wie Randbeschnittmesser. Vorgefundene Mängel sind der Führungskraft zu melden.

Sorgen Sie dafür, dass sicherheitstechnisch relevante Informationen wie z.B. Mängel und Störungen im Rahmen der Schichtübergabe weitergegeben werden. Hierzu haben sich Schicht-Übergabeprotokolle bewährt.

Planung und Beschaffung

Es lohnt sich, das Thema Sicherheit und Gesundheit von Anfang an in allen betrieblichen Prozessen zu berücksichtigen. Wenn Sie schon bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen sowie dem Einkauf von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen an die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten denken, erspart Ihnen dies (teure) Nachbesserungen.

Barrierefreiheit

Denken Sie auch an die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsräume in Ihrem Unternehmen. Barrierefreiheit kommt nicht nur Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung zugute, Ihre gesamte Belegschaft kann davon profitieren. So können z.B. ausreichend breite Wege oder Armaturen, Lichtschalter und Türgriffe, die gut erreichbar sind, sowie trittsichere Bodenbeläge Unfallrisiken senken und zu weitaus geringeren Fehlbelastungen und Beanspruchungen führen.

Gesundheit im Betrieb

Gesundheit ist die wichtigste Voraussetzung, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Rentenalter beschäftigungs- und leistungsfähig bleiben. Frühzeitige Maßnahmen, die arbeitsbedingte physische und psychische Fehlbelastungen vermeiden helfen, zahlen sich doppelt aus - sowohl für die Beschäftigten als auch den Betrieb. Dazu gehören die Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze und ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Auch die Stärkung eines gesundheitsbewussten Verhaltens Ihrer Beschäftigten und die Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen tragen zur Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei. Ein Tipp: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen oft am besten, was sie an ihrem Arbeitsplatz beeinträchtigt. Beziehen Sie sie daher in Ihre Überlegungen für Verbesserungsmaßnahmen mit ein. Das sorgt auch für motivierte Beschäftigte.

Fremdfirmen, Lieferanten und Einsatz auf fremdem Betriebsgelände

Auf Ihrem Betriebsgelände halten sich Fremdfirmen und Lieferanten auf? Hier können ebenfalls besondere Gefährdungen entstehen. Treffen Sie die erforderlichen Regelungen und sorgen Sie dafür, dass diese Personen die betrieblichen Arbeitsschutzregelungen Ihres Unternehmens kennen und beachten.

Arbeiten Sie bzw. Ihre Beschäftigten auf fremdem Betriebsgelände, gilt dies umgekehrt auch für Sie: Sorgen Sie auch in Sachen Arbeitssicherheit für eine ausreichende Abstimmung mit dem Unternehmen, auf dessen Betriebsgelände Sie im Einsatz sind.

Integration von zeitlich befristet Beschäftigten

Die Arbeitsschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen gelten für alle Beschäftigten - auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nur zeitweise in Ihrem Betrieb arbeiten, wie z.B. Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Stellen Sie sicher, dass diese Personen ebenfalls in den betrieblichen Arbeitsschutz eingebunden sind.

Allgemeine Informationen

3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen

In diesem Abschnitt werden typische Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen in der Kunststofffolien-Industrie aufgeführt. Dabei wird zunächst auf grundlegende Aspekte eingegangen: Im darauffolgenden Unterkapitel werden die einzelnen Gefährdungen intensiver beleuchtet, wobei sich die Reihenfolge an den üblichen Verfahrensabläufen in der Praxis orientiert.

Abb. 3 Regallager für Folienrollen, die Kennzeichnung der Fach- und Feldlasten ist vorhanden, befindet sich allerdings nicht im Bildausschnitt

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Im Abschnitt 3.1 der Branchenregel werden zunächst grundlegende Gefährdungen ausführlich betrachtet. Die dort dargestellten Inhalte werden dann in den folgenden Abschnitten 3.2 und 3.3 in der Regel nur noch schlaglichtartig dargestellt.

In den Abschnitten 3.2 und 3.3 wird auf die einzelnen Fertigungsschritte von der Granulatanlieferung und Aufbereitung über die Extrusion und Kalibrierung der Rohfolie bis zur nachfolgenden Konfektionierung, also bis zum fertigen Endprodukt eingegangen. Dabei stehen Besonderheiten bei der Kunststofffolien-Herstellung in Bezug auf die Arbeitssicherheit und Gesundheit im Fokus.

Die vorliegende Branchenregel umfasst die Herstellung von folgenden Kunststofffolien wie

und konfektionierten Folgeartikeln, wie

Aus der großen Vielfalt an Verfahren in der Folienindustrie wird auf einige der gängigsten Verfahren der Weiterverarbeitung, wie

eingegangen.

Diese Branchenregel kann nicht alle im Betrieb vorkommenden Gefährdungen erfassen und ersetzt daher nicht eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen in Ihrem Unternehmen vorkommenden Arbeitsprozesse und Tätigkeiten. Sie kann aber eine praxisnahe Orientierung bei der Organisation des Arbeitsschutzes sein. Ebenso kann sie als Basis einer wirkungsvollen Unterweisung Ihrer Beschäftigten dienen.

Abb. 4 Beschäftigte beim Justieren einer Blasfolie


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3.1 Grundsätzliche Gefährdungen und Maßnahmen in Betrieben der Kunststofffolien-Herstellung

3.1.1 Mechanische Gefährdungen

An Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Kunststofffolien treten verschiedene mechanische Gefährdungen durch Einzugsstellen, Quetschstellen und Schnittstellen auf. Dies gilt insbesondere beim Einrichten, der Störungsbeseitigung, der Reinigung und dem Anfahren. Mechanische Gefährdungen bilden einen Unfallschwerpunkt mit langen Ausfallzeiten.

Abb. 5 Anlage zur Herstellung von Blasfolie


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Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Abb. 6 Schnittschutzhandschuhe und schnittfester Unterarmschutz


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Maßnahmen

Stellen Sie sicher, dass:

3.1.2 Kontakt mit heißen Oberflächen und Medien

Der Kontakt mit heißen Oberflächen an Extrusionseinrichtungen, Heißwalzen oder Heizbalken sind häufige Unfallursachen bei der Herstellung von Kunststofffolien und können zu Brandverletzungen führen. Herausspritzende oder austretende Kunststoffschmelze kann zu schweren Verbrennungen führen.

Abb. 7 Heiße Oberflächen im Bereich eines Extruders am Walzenspalt

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Rechtliche Grundlagen

Gefährdungen

Gefährdungen durch heiße Medien oder Oberflächen bestehen insbesondere

Maßnahmen

Durch folgende Schutzmaßnahmen kann das Verbrennungsrisiko reduziert oder ganz vermieden werden:

Gute Praxis

Abb. 8 Gute Praxis für eine Isolation an einer Plastifiziereinheit zur Vermeidung von Verbrennungen

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3.1.3 Fehlende Ordnung und Sauberkeit

Die Basis für sicheres Arbeiten ist Ordnung und Sauberkeit. Diesbezügliche Mängel führen häufig zu Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen, die einen Unfallschwerpunkt in der Folienindustrie bilden. Auch den Qualitäts ansprüchen vieler Kunden, z.B. aus der Lebensmittel- und Pharmaindustrie, kann nicht nachgekommen werden, wenn diese Grundlagen fehlen.

Abb. 9 Aufgeräumte Werkstatt


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Rechtliche Grundlagen

Gefährdungen

Etwa 15 - 20 % aller Arbeitsunfälle in der Kunststoffindustrie sind Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Eine scheinbar geringe Gefährdung kann sehr schnell zu Arbeitsunfällen mit langen Ausfallzeiten und schweren Verletzungen wie Bänderrissen und Knochenbrüchen führen. Häufige Ursachen für Stolpern, Ausrutschen und Stürzen sind:

Maßnahmen

Vermeiden Sie Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren, indem Sie ein System einführen, das Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit (SOS) auf Dauer gewährleistet. Bewährt haben sich beispielsweise:

Abb. 10 Aufgeräumtes Handwerkzeug

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Weitere mögliche Maßnahmen:

Gute Praxis

Beste Praxis Beispiel für die Umsetzung eines "5-S-Systems" in der betrieblichen Praxis

Abb. 11 Beste Praxis Beispiel für die Umsetzung eines "5-S-Systems" in der betrieblichen Praxis


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Abb. 12 Beste Praxis Beispiel für die Umsetzung eines "5-S-Systems" in der betrieblichen Praxis


Abb. 13 Ordnungssysteme

5S-Methode 5A-Methode Arbeitsschutz
PDCA Zyklus
Beispiel Leitern
Sortiere aus Aussortieren Plan Sortieren Sie alle ungeeigneten Aufstiege, wie z.B. Holzbänkchen, Wasserkästen etc. aus
Stelle ordentlich hin Aufräumen Do Legen Sie den Aufstell- und Lagerplatz der Leiter fest
Säubere Arbeitsplatzsauberkeit Check Sorgen Sie dafür, dass der Aufstell- und Lagerplatz immer sauber und ordentlich ist
Standardisiere Anordnung zur Regel machen Act Markieren Sie den Lagerplatz der Leiter
Selbstdisziplin Alle Punkte einhalten und verbessern Zyklus immer wie- der durchlaufen Sorgen Sie dafür, dass alle Beschäftigten die benutzte Leiter immer an den zugewiesenen Lagerplatz zurückbringen. So stellen Sie sicher, dass die Leiter auch von allen genutzt wird.


3.1.4 Absturz

Bei der Extrusion von Folien müssen oftmals hochgelegene Arbeitsbereiche auf Bühnen im Verlauf der Streckung und Kühlung begangen werden. Dies kann zu Kontrollzwecken, zum Justieren, Einrichten und zur Störungsbeseitigung erforderlich sein. Bei diesen Arbeiten besteht die Gefahr von Absturzunfällen, die in der Regel zu sehr schweren Verletzungen führen.

Abb. 14 Treppen, Bühnen und Absturzsicherungen an einer Folienextrusionsanlage


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Insbesondere bei den folgenden Arbeiten müssen hochgelegene Arbeitsbereiche erreicht werden:

Maßnahmen

Gute Praxis

Schaffen Sie im Bereich der Extruder/ Materialversorgung die Möglichkeit, Masterbatches ebenerdig nachzufüllen, oder sorgen Sie für sichere Aufstiege

Abb. 15 Ebenerdig erreichbare Aufgabe für Masterbatches

3.1.5 Innerbetrieblicher Transport und Verkehr

Auf dem Gelände eines Betriebes der Kunststofffolien-Herstellung gibt es viele unterschiedliche Verkehrsströme durch Personen und Fahrräder, Gabelstapler sowie andere Flurförderzeuge, Lastkraft- und Personenkraftwagen. Der innerbetriebliche Transport führt zu einem hohen Unfallgeschehen, wobei auch schwere und tödliche Unfälle zu verzeichnen sind.

Abb. 16 Kennzeichnung und Freihalten von Verkehrswegen

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Bei der Herstellung von Kunststofffolien fallen viele Transportaufgaben an, insbesondere weil das Rollenmaterial oftmals in Folgeprozessen weiterverarbeitet wird. Auch die Rohstoffversorgung und der Abtransport von Halb- und Fertigwaren führt zu Transportvorgängen mit Flurförderzeugen.

Insbesondere beim Zusammentreffen von Transportfahrzeugen und Personenverkehr kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit:

Weitere Unfallursachen sind:

Maßnahmen

Eine gut funktionierende Logistik ist für einen sicheren Betriebsablauf von elementarer Bedeutung. So können Sie entstehende Gefährdungen vermeiden oder minimieren:

Gute Praxis

Bewährt haben sich Systeme zur automatischen Begrenzung der Geschwindigkeit des Gabelstaplers oder zur automatischen Erkennung von Personen.

Abb. 17 Pflicht zur Benutzung einer Warnweste

Abb. 18 Sensorik zur automatischen Begrenzung der Geschwindigkeit von Gabelstaplern in Gefahrenbereichen


3.1.6 Betrieb von Gabelstaplern

Bei der Herstellung und Weiterverarbeitung von Kunststofffolien fallen in der Regel zahlreiche Transportaufgaben an, die meist mit Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen durchgeführt werden. Insbesondere beim Zusammentreffen von zu Fuß gehenden Personen mit Gabelstaplern oder Lastkraftwagen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.

Abb. 19 Erhöhung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern durch die Verwendung von optischen Warnsignalen an Gabelstaplern


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen.

Gefährdungen

In Betrieben der Kunststofffolien-Herstellung sind Gabelstapler das am häufigsten eingesetzten Transportmittel.

Durch den Einsatz von Gabelstaplern können sich u. a. folgende Gefährdungen ergeben:

Maßnahmen

Gefährdungen, die durch den Betrieb von Gabelstaplern entstehen, können durch folgende Maßnahmen oftmals komplett vermieden oder wenigstens minimiert werden:

Achtung: Der öffentliche Verkehrsraum beginnt bereits auf dem Bürgersteig vor dem Betriebsgelände. Auch ein Betriebsgelände kann faktisch ein öffentlicher Verkehrsraum sein, sofern der Zugang nicht aktiv kontrolliert und beschränkt wird!

Gute Praxis

Rüsten Sie Ihre Gabelstapler mit Bügeltüren oder Fahrersitzbügel aus. Diese bieten in der Praxis beste Flexibilität. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn der Stapler oft verlassen werden muss.

Abb. 20 Gabelstapler mit Bügeltür als Fahrerrückhaltesicherung


3.1.7 Lärm

Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit ist in der Kunststoffindustrie mit 85 % die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. Obwohl die modernen Maschinen und Anlagen zur Folienherstellung leiser geworden sind, hat sich die Lärmsituation in den Betrieben kaum verbessert. Ursachen sind unter anderem leistungsfähigere Maschinen und Anlagen mit deutlich höherem Durchsatz.

Abb. 21 Beschäftigte mit Persönlichen Schutzausrüstungen (Helm, Visier, Gehörschutz) beim Anfahren einer Blasfolienanlage


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Bei langfristiger Einwirkung von Lärm oberhalb der oberen Auslösewerte kann dies zu bleibenden Gehörschädigungen führen. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Beschäftigten davor zu schützen.

TagesLärm
expositionspegel
LEX,8h
Spitzenschalldruck
pegel LpC,peak
Untere Auslösewerte 80 dB(A) 135 dB(C)
Obere Auslösewerte 85 dB(A) 137 dB(C)


Im Bereich der Folienherstellung liegen laut Lärmdatenbank "MELA" der DGUV die Schalldruckpegel in der Regel zwischen 78 und 94 dB(A). Diese Werte können in Ihrem Betrieb deutlich abweichen.

Insbesondere in folgenden Arbeitsbereichen und bei den folgenden Tätigkeiten ist mit einer Überschreitung der Auslösewerte zu rechnen:

Bei sehr lärmintensiven Arbeiten genügen schon kurzzeitige Einwirkungen, um einen Gehörschaden auszulösen. So reichen beispielsweise schon 5 Minuten Arbeiten mit einem Winkelschleifer bei 105 dB(A) aus, um den ganzen Tag "laut zu machen"!

Maßnahmen

Sorgen Sie für eine möglichst geringe Lärmbelastung Ihrer Beschäftigten. Dabei haben technische Schutzmaßnahmen immer Vorrang. Die Bereitstellung von Gehörschutz allein reicht nicht aus! Ermitteln Sie vor der Einleitung von Maßnahmen die Schalldruckpegel an den einzelnen Arbeitsplätzen. Sollten die oberen Auslösewerte überschritten werden, müssen Sie ein Lärmminderungsprogramm aufstellen und dieses mit entsprechenden Maßnahmen dokumentieren. Beginnen Sie bei der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen immer mit den lautesten Schallquellen.

Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Lärmminderungsmaßnahmen:

Abb. 22 Kennzeichnung von Lärmbereichen


3.1.8 Gefahrstoffe

Kunststoffgranulate und Masterbatches sind in der Regel keine Gefahrstoffe. Bei der Verarbeitung können jedoch gesundheitsgefährdende Zersetzungsprodukte entstehen. Die eingesetzten Hilfs- und Zuschlagsstoffe, wie Additive, Alterungsschutzmittel, Weichmacher, Stabilisatoren und Faserstoffe können ebenfalls Gefahrstoffe sein.

Abb. 23 Gefahrenpiktogramme

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Bei der Folienherstellung können Gefahrstoffe im Arbeitsbereich Ihrer Beschäftigten vorhanden sein.

Foliendruckmaschinen

Oberflächenbehandlung

Thermische Bearbeitung

Schäumen von Folien

Einsatz von Zuschlagsstoffen und Hilfsmitteln

Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen geben Ihnen einen grundsätzlichen Überblick über Schutzmaßnahmen gegenüber Gefahrstoffen. Wichtige Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen liefert das Sicherheitsdatenblatt des eingesetzten Stoffes. Der Inverkehrbringer ist verpflichtet, Ihnen dieses auszuhändigen.

Maßnahmen

Damit Ihre Beschäftigten gegenüber den Gefahrstoffen geschützt sind, hat der Gesetzgeber ein Schutzmaßnahmenkonzept festgelegt. Dieses Konzept gemäß Gefahrstoffverordnung umfasst zunächst die Prüfung, ob der Ersatz des Gefahrstoffs (Substitution) möglich ist. Falls dies nicht möglich ist, sind Schutzmaßnahmen in der Reihenfolge technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu treffen. Die konkrete Auswahl, Festlegung und Umsetzung ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Abb. 24 Maßnahmenhierarchie am Beispiel des Einsatzes von Gefahrstoffen

Gute Praxis

Abb. 25 Gute Praxis für eine Erfassungseinrichtung für Stäube


3.1.9 Brand und Explosionsgefahren

Bei der Folienherstellung kann es aufgrund der hohen Brandlast zu verheerenden Bränden kommen, bei denen mit schweren oder tödlichen Verletzungen gerechnet werden muss. Ein Großbrand kann existenzbedrohend für das betroffene Unternehmen sein. Daher ist ein gutes Brandschutzkonzept unabdingbar.

Abb. 26 Die aktive Beseitigung von elektrostatischer Aufladung wird mit Hochspannungsionisationsgeräten durchgeführt. Diese Geräte, im Bild gelbschwarz markiert, erzeugen positive und/oder negative Ionen, um die elektrostatische Aufladung von dem Produkt zu entfernen


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Maßnahmen

Vermeiden Sie Brand- und Explosionsgefahren:

Gute Praxis

Abb. 27 Gut geschützte und frei gehaltene Ladestation für Gabelstapler


3.1.10 Pneumatisch aufgebaute Drücke

In der Kunststofffolien-Herstellung sind pneumatische Systeme mit hohen Drücken im Einsatz. Gefährdungen entstehen insbesondere durch gespeicherte Energien sowie durch ausreißende oder schadhafte Schläuche. In der Praxis führt dies immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen.

Abb. 28 Druckluft-Einheit zum Fixieren des Kerns auf der Wickelrolle


Weitere Informationen

Gefährdungen

Von pneumatischen Systemen können folgende Gefahren ausgehen, insbesondere bei mangelnder Wartung und Überlastung:

Maßnahmen

Zu einem sicheren Pneumatiksystem gehören Druckbegrenzungsventile, die alle Anlagenteile schützen, sowie Filter, die schädliche Partikel von der Druckluft fernhalten. Bei vorhandenem Druckluftspeicher muss dieser manuell entspannt werden können. Bei Betätigung der Not-Halt-Einrichtung muss der Druckspeicher automatisch abgesperrt werden.

3.1.11 Hydraulisch aufgebaute Drücke

In der Kunststofffolien-Herstellung und -Weiterverarbeitung sind hydraulische Systeme mit hohen Drücken im Einsatz. Gefährdungen entstehen insbesondere durch gespeicherte Energien sowie durch ausreißende oder schadhafte Schläuche. In der Praxis führt dies immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen.

Abb. 29 Leckagesicherte Hydraulikschläuche


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Von dem Medium Hydrauliköl gehen folgende spezifische Gefahren aus:

Maßnahmen

Abb. 30 Kennzeichnung von Hydraulikschläuchen


Gute Praxis

Abb. 31 Fangsicherung für Hydraulikschläuche

3.1.12 Elektrische Gefährdungen

Bei der Folienherstellung wird elektrische Energie eingesetzt. Eine Gefährdung besteht bei direkter Stromeinwirkung durch die Durchströmung des menschlichen Körpers, die zum Tod führen kann. Außerdem kann es durch Lichtbögen zu schweren Verbrennungen kommen. Defekte elektrische Anlagen und Betriebsmittel können Auslöser von verheerenden Bränden sein.

Abb. 32 Vorschriftsmäßiger Schaltschrank an einer Folien blasanlage

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Die Folienherstellung ist sehr energieintensiv. Diese wird oft in elektrischer Form bereitgestellt. Werden spannungsführende elektrische Teile berührt, kann es zu einem gefährlichen Stromfluss durch den menschlichen Körper kommen. Dadurch kann es unter anderem zum Herzstillstand, Atemstillstand, zu Verbrennungen oder zu unkontrollierter Muskelaktivität, wie zum Beispiel Krämpfen kommen. Das Ausmaß der Schädigung hängt insbesondere von der Stromstärke, der Stromart, dem Weg des Stroms durch den Körper, der Einwirkdauer und der Frequenz ab. Bei sehr hohen elektrischen Energien können zudem Lichtbögen mit Temperaturen bis zu mehreren tausend Grad Celsius entstehen.

Lichtbögen und defekte elektrische Anlagen und Betriebsmitteln können außerdem folgenschwere Brände auslösen.

Beim Umgang mit elektrischen Maschinen oder Betriebsmitteln kann es zu einer Reihe von Gefährdungen kommen. Dies können u. a. sein:

Maßnahmen

Die Gefährdungen, die von Strom ausgehen, können vom Menschen nicht wahrgenommen werden. Daher ist der konsequente Schutz vor diesen Gefahren umso wichtiger. Im Folgenden werden mögliche Schutzmaßnahmen aufgeführt.

Abb. 33 Grundsätzliches Arbeitsverfahren zur Vermeidung schwerer und tödlicher Unfälle durch elektrischen Strom!


3.1.13 Gefährdungen durch elektromagnetische Felder

An einer Vielzahl elektrischer Betriebsmittel (Maschinen, Versorgungsanlagen und Verteilungen) in der Kunststofffolienindustrie können starke elektromagnetische Felder auftreten, was zu Gefährdungen durch direkte bzw. indirekte Wirkungen führen kann. Weiterhin sind Gefährdungen für Personen zu berücksichtigen, die aktive oder passive Implantate tragen.

Abb. 34 Bereich einer Produktionsanlage, in dem starke elektromagnetische Felder auftreten können


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Die Regelbreite von frequenzgesteuerten Motoren sowie entsprechende Oberwellen aus den Feldern sind für die Gefährdung unwesentlich. Der direkte Abstand ist entscheidend. Die Überlagerung von Feldern mehrerer Motoren haben unwesentlichen Einfluss.

Maßnahmen

Betriebsmittel, Bauelement Sicherheitsabstand
Elektromotoren, auch kleine Motoren, Trafos, u.ä. 0,5 m
Kabel, 400 V, 5-adrig 0,2 m
Einzelleiter bei Drehstrom 0,5 m

P007 Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren

P014 Kein Zutritt für Personen mit Implantaten aus Metall

W006 Warnung vor magnetischem Feld

3.1.14 Tätigkeiten mit erhöhter körperlicher Belastung

Bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankungen sind neben den psychischen Erkrankungen die Hauptgründe für Fehlzeiten der Beschäftigten. In der Kunststoffindustrie gibt es verschiedene Tätigkeiten mit erhöhter körperlicher Belastung, wie das manuelle Hantieren mit Sackware bei ungünstiger Körperhaltung.

Abb. 35 Ergonomischer Transport und ergonomisches Anheben von Kunststoffsäcken


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Der Anteil manueller Arbeiten in der Kunststoffindustrie kann - abhängig vom Automatisierungsgrad - sehr hoch sein. Je höher der Anteil an manuellen Arbeiten ist, desto eher kann es auch zu hohen körperlichen Belastungen der Beschäftigten kommen. Weitreichende Folgen sind insbesondere Schädigungen der Wirbelsäule. Tätigkeiten in der Kunststoffindustrie, die zu einer Gefährdung des Rückens führen, sind vor allem:

Maßnahmen

Im Folgenden sind ergonomische Grundsätze zum gesunden Arbeiten in der Kunststoffindustrie genannt, um die entstehenden Gefährdungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren:

Gute Praxis

Viele Betriebe entwickeln im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zielorientiert Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), die dazu beitragen, Fehlbelastungen, die nicht durch organisatorische und technische Maßnahmen behoben werden können, auszugleichen.

3.1.15 Gefährdungen durch psychische Belastung

Gefährdungen durch psychische Belastung können das Sicherheitsverhalten negativ beeinflussen. Weiterhin können sie das Risiko für physische (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen) und psychische (z.B. Depressionen) Erkrankungen erhöhen. Voraussetzung für wirkungsvolle Maßnahmen ist die vollständige Umsetzung aller Schritte zur Gefährdungsbeurteilung.

Abb. 36 Anspruchsvolle visuelle Kontrolle einer Folienrolle


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Gefährdungen durch psychische Belastung sind in folgende Gestaltungsbereiche aufgeteilt: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Soziale Beziehungen, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung. Jeder dieser Gestaltungsbereiche beinhaltet weitere Belastungsfaktoren. Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung müssen alle diese Bereiche und Belastungsfaktoren berücksichtigt werden. Um eine gute und aussagekräftige Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können, ist die Einbeziehung der Beschäftigten unabdingbar.

Hier spielen unter anderem folgende Aspekte eine Rolle:

Maßnahmen

Folgende Maßnahmen können helfen, psychische Belastung zu senken:

Sorgen Sie für regelmäßige Aufgabenwechsel zwischen verschiedenen Personen. Auch die Erweiterung des Aufgabenspektrums z.B. durch andere Tätigkeiten und Bewegungsabläufe kann eine Anreicherung der Arbeit ermöglichen.

Halten Sie die Belastungen durch Zeitdruck so gering wie möglich, z.B. durch möglichst langfristige Planungen und rechtzeitige Absprachen mit Kundinnen und Kunden.

Leistungsdruck können Sie über klare Kommunikation der Erwartungen sowie das Setzen von Prioritäten deutlich reduzieren.

Gute Praxis
Eine sichere und gesunde Arbeit erfordert eine gute Kommunikation mit den Beschäftigten. Nutzen Sie regelmäßige Besprechungen mit Ihren Beschäftigten und überlegen Sie gemeinsam z.B. mit Hilfe der Ideen-Treffen, wie sie die Arbeit sicher und ges- und gestalten können.

3.2 Betriebsspezifische Gefährdungen und Maßnahmen in Betrieben der Kunststofffolien-Herstellung

3.2.1 Stand der Technik

Abb. 37 Moderne Folienproduktion


>

Weitere Informationen

Maschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung . In der Folienindustrie werden sowohl bei der Herstellung als auch bei der Weiterverarbeitung Maschinen eingesetzt, die oftmals über viele Jahre im Einsatz sind.

In der Praxis werden diese Maschinen als "Altmaschinen" oder "Bestandsmaschinen" bezeichnet.

Es ist festzuhalten, dass es keinen Bestandsschutz für Maschinen gibt, da nach § 3 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung gefordert wird, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen, ob der "Stand der Technik" bei den jeweiligen Maschinen berücksichtigt ist.

Der Stand der Technik entwickelt sich ständig weiter. Es stellt sich hierbei die Frage, in welchem Umfang eine Nachrüstung von Maschinen vorzunehmen ist. Maschinen dürfen erst verwendet werden, nachdem der Unternehmer oder die Unternehmerin

Die in dieser Branchenregel dargestellten grundlegenden Sicherheitskonzepte und Schutzprinzipien müssen deshalb auch weitgehend auf ältere Maschinen übertragen werden.

Eine vollständige Nachrüstung auf den Stand der Technik ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig.

Die Grenze für die Nachrüstung ist erreicht, wenn der damit verbundene Aufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Dieser Sachverhalt liegt vor, wenn mit einem hohen Aufwand nur ein kleiner Sicherheitsgewinn verbunden ist. Dies ist z.B. der Fall bei der Anpassung von Steuerungen an die DIN EN ISO 13849-1:2023-12, wonach die Ausfallwahrscheinlichkeit rechnerisch nachzuweisen ist.

Orientierung geben können die Checklisten zum Merkblatt T 008 "Maschinen - Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen". Aufgrund der Komplexität des Themas ist häufig die Unterstützung durch Fachleute erforderlich.

3.2.2 Nachrüsten von Bestandsmaschinen und Kauf von Gebrauchtmaschinen

Für alte und gebrauchte Maschinen gibt es keinen "Bestandsschutz". Sie müssen gegebenenfalls an den sich ändernden Stand der Technik angepasst werden. Durch die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung können sich daher Nachrüstpflichten unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ergeben.

Abb. 38 Kontaktwickler mit nachgerüstetem Schutzgitter


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Maschinen und Anlagen zur Kunststofffolien-Produktion sind im Allgemeinen auf Dauerbetrieb ausgelegt und können daher lange eingesetzt werden. Der Kauf gebrauchter Maschinen ist wegen des günstigen Anschaffungspreises eine Alternative zum Kauf von Neumaschinen. Gegen den Einsatz von gebrauchten Maschinen spricht nichts, solange sie sicher betrieben werden. Die Betriebssicherheitsverordnung unterscheidet nicht zwischen Alt- und Neumaschinen.

Aus der Betriebssicherheitsverordnung ergibt sich die Pflicht, den Stand der Technik im Sinne des Arbeitsschutzes zu erfüllen. Die EmpfBS 1114 erläutert anhand von Beispielen und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, wie dies geschehen kann. Einen Bestandsschutz für Maschinen sieht die Betriebssicherheitsverordnung nicht vor.

Beim Kauf von gebrauchten Maschinen sollten Sie eine Bestätigung der Mängelfreiheit der Maschine einfordern und sich bestätigen lassen, dass die Maschine noch den rechtlichen Anforderungen und den zum Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme geltenden Normen entspricht.

Ferner sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden, ob zwischenzeitlich Nachrüstungen oder andere Änderungen an der Maschine vorgenommen wurden und ob diese dokumentiert sind.

Lassen Sie sich immer alle notwendigen Unterlagen zur Maschine, insbesondere Betriebsanleitung und Konformitätserklärung aushändigen.

Auf Basis dieser Informationen können Sie prüfen oder prüfen lassen, welche Nachrüstverpflichtungen für den sicheren Betrieb der Maschine bestehen und dann Ihre Kaufentscheidung treffen.

Bedenken Sie auch, dass Nachrüstungen an einer Gebrauchtmaschine unter Umständen dazu führen, dass Sie zum Hersteller der Maschine werden und damit ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen müssen. Details zu diesem Thema können Sie der Schrift T 008-0 "Maschinen - Bau, Beschaffung und Bereitstellung" der BG RCI entnehmen.

Kaufen Sie Maschinen (auch Gebrauchtmaschinen) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums möglichst über Händler. Somit werden Sie selbst nicht zum Inverkehrbringer.

Gefährdungen

Die folgende Auflistung gibt eine Auswahl über mögliche Gefährdungen und Maßnahmen beim Betreiben gebrauchter Maschinen:

Maßnahmen

Legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, inwieweit Ihre gebrauchten Maschinen ausgehend vom Stand der Technik nachgerüstet werden müssen.

Achten Sie beim Umbau von Maschinen immer darauf, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt und die Maschine dann als Neumaschine bewertet werden muss. Beachten Sie dazu auch Abschnitt 3.2.3 dieser Branchenregel.

Abb. 39 Mit Verdeckungen nachgerüstete Beutelmaschine

3.2.3 Anbau von Komponenten - wesentliche Veränderung von Maschinen

Anlagen zur Folienproduktion werden gelegentlich erweitert oder durch modernere Komponenten ergänzt, mit ihnen kombiniert oder verbunden. Dies können Wickelmaschinen, Druckwerke und Mühlen für den Randbeschnitt oder Ausschuss sein. Durch die Veränderung der Produktionsanlage können neue Gefahren durch das Zusammenwirken der Komponenten entstehen.

Abb. 40 Verkettete Anlage zur Folienherstellung


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Werden Maschinen für den eigenen Bedarf konstruiert und gebaut oder wesentliche Veränderungen vorgenommen, sind die sicherheitstechnischen Anforderungen in dieser Branchenregel nicht ausreichend.

Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn eine neue Gesamtheit von Maschinen entsteht oder eine wesentliche Veränderung vorgenommen wurde, kann die bestehende Konformitätserklärung ihre Gültigkeit verlieren.

In bestimmten Fällen werden Sie zum Hersteller der veränderten Maschine und müssen ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Dies gilt auch, wenn Sie die veränderte Maschine nur im eigenen Unternehmen betreiben. Das bisherige CE-Zeichen wird in diesem Fall ungültig. Man spricht auch vom "Eigenbau". Sie sollten deshalb im Zweifelsfall eine Expertin oder einen Experten hinzuziehen. Die zuständige Aufsichtsperson Ihres Unfallversicherungsträgers kann Sie hierbei beraten.

Durch die Erweiterung von Folienproduktionsanlagen, Konfektioniermaschinen und Warmformmaschinen mit zusätzlichen Maschinen oder Baugruppen wie z.B. Druckwerke, Förderbänder oder Beistellmühlen, können neue Gefahrenstellen entstehen. Diese müssen dann im Rah men einer Anpassung der Gefährdungsbeurteilung bewertet und erforderliche Schutzmaßnahmen wie zusätzliche Verdeckungen oder Schutzzäune festgelegt und umgesetzt werden.

Maßnahmen

Alle Maßnahmen, die der Erhöhung der Sicherheit dienen, fallen nicht unter den Sachverhalt der wesentlichen Veränderung.

Prüfen Sie vor Beschaffung von Maschinen, die Sie mit Ihren bestehenden Anlagen kombinieren möchten, ob sich neue Gefährdungen ergeben und die Konformität für die gegebenenfalls neu entstandene Maschine noch gegeben ist. Diese Prüfung auf wesentliche Veränderung der Maschine kann anhand der interaktiven Arbeitshilfe "Wesentliche Veränderung an Maschinen" durchgeführt werden, die Sie im Fachwissenportal der BG RCI finden.

Gute Praxis
Das nachfolgende Diagramm gibt Ihnen erste Hinweise zum Thema "wesentliche Veränderungen": Weitere Hinweise zu diesem Thema enthält das Merkblatt T 008-0 der BG RCI.

Abb. 41 Ablaufschema "wesentliche Veränderung" von Maschinen


3.2.4 Einrichten und Anfahren von FolienExtrusionsanlagen

In jedem Betrieb der Folienherstellung sind bei Produktwechsel bestimmte Einricht- und Justierarbeiten vorzunehmen. Diese Tätigkeiten, die beispielsweise am Extruder für Flachfolien oder Blasfolien, an den Walzen oder am Wickler durchgeführt werden, bilden einen Arbeitsschwerpunkt, bei dem es in der Praxis immer wieder zu Unfällen kommt.

Abb. 42 Extruderlinie beim Anfahrprozess


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Im Einrichtbetrieb können allgemein folgende Gefährdungen auftreten:

Flachfolienextruder/ Horizontalextruder

Blasfolienextruder/ Vertikalextruder

Maßnahmen

Folgende Maßnahmen gelten allgemein:

Abb. 43 Lockout/Tagout


>

Flachfolienextruder/ Horizontalextruder

Blasfolienextruder/ Vertikalextruder

3.2.5 Dauerbetrieb von FolienProduktionsanlagen

Beim Dauerbetrieb von Folien-Produktionsanlagen sind eine Reihe von Gefährdungen im Rahmen von Tätigkeiten bei Rundgängen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Tätigkeiten am einziehenden Spalt zu verzeichnen. Auch Routinetätigkeiten, wie das Einlegen von Kernen und die Entnahme von fertigen Folienrollen, führen immer wieder zu Unfällen.

Abb. 44 Blasfolienextrusion


Weitere Informationen

Gefährdungen

Anlagen zur Herstellung von Kunststofffolien, allgemein bestehend aus Extruder, Folienwerkzeug, Streckwerk und Wickelmaschine arbeiten im Dauerbetrieb vollautomatisch. Das Bedienungspersonal hat in der Regel Überwachungsaufgaben und Maßnahmen der Qualitätssicherung, sowie den Abtransport der fertigen Rollen zu bewerkstelligen. Hierbei muss gelegentlich im Gefahrenbereich der Wickelmaschine und der Streckwerke gearbeitet werden. Bei Vertikal-Folienextrudern müssen höher gelegene Bereiche über Treppen und Bühnen begangen werden.

Im Dauerbetrieb können u. a. folgende Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

Einen unfallfreien Dauerbetrieb erreichen Sie u. a. mit folgenden Maßnahmen:

Gute Praxis

Abb. 45 Gut strukturierter Arbeitsbereich

3.2.6 Einrichten von Streckwerken

Beim Einrichten der Längs- und Querreckmaschinen ist es notwendig, die Folie insbesondere bei Horizontalextrudern durch ein System von teils beheizten Reckwalzen und Andruckwalzen zu ziehen und Justierarbeiten an verschiedenen Klemmungen vorzunehmen. Hierbei bestehen verschiedenste mechanische Gefährdungen durch Walzen, Messer, sowie Verbrennungsgefahren durch heiße Oberflächen.

Abb. 46 Reckwerke in der Folienherstellung


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Beim Einrichten der Streckwerke (Längs- und Querstreckwerke) muss die Folie manuell über verschiedene Rollen und Walzensysteme und an Schneideinrichtungen vorbeigeführt werden. Dabei können, je nach Aufbau und Funktion der Anlage, folgende Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

3.2.7 Einrichten und Arbeiten an Folienkalandern

Folienkalander werden unter anderem als Glättwerk, Laminierwerk oder Kaschierwerk eingesetzt. Dabei werden beispielsweise eine Trägerfolie durch Extrusion einer plastischen Komponente mittels Walzen beschichtet oder dicke Folien extrudiert. Insbesondere durch die zahlreichen Glättwalzen ergeben sich spezifische Gefährdungen.

Abb. 47 Einzugsstelle an Kalander innerhalb einer Schutzeinrichtung


Weitere Informationen

Gefährdungen

Maßnahmen

3.2.8 Betreiben von Wickelmaschinen

Eine der Hauptursachen für schwere und tödliche Unfälle in der Folienproduktion liegt im Bereich der Wickelmaschinen. Man unterscheidet Zentrumswickler mit Wendeeinrichtung und Kontaktwickler. Bei beiden Maschinentypen können Gliedmaßen eingezogen werden. Gründe hierfür sind unzureichende technische Schutzmaßnahmen oder unzureichende Sicherheitskonzepte.

Abb. 48 Zentrumswickler mit Wendeeinrichung, abgesichert mittels Laserscanner


Weitere Informationen

Aufgrund der sehr komplexen und unterschiedlichen Ausführung der Wickelmaschinen wird im Folgenden lediglich auf die grundlegenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen eingegangen. Weiterführende Informationen, insbesondere zu speziellen Schutzkonzepten, sind der Fachbereich AKTUELL FBRCI-008 "Sicherheitskonzepte für Wickelmaschinen" zu entnehmen.

Im Folgenden werden Zentrumswickler mit Wendeeinrichtung (Zentrumswickelmaschinen) und Kontaktwickler (Umfangswickelmaschinen) betrachtet.

Abb. 49 Aufbau und Schutzeinrichtungen an einem Zentrumswickler mit Wendeeinrichtung

Tätigkeiten am Zentrumswickler mit Wendeeinrichtung

Zum Aufwickeln der fertigen Folie werden häufig automatische Zentrumswickler mit Wendeeinrichtung (sog. Wendewickler) eingesetzt. Im störungsfreien Betrieb arbeiten Wendewickler, die mit Folienproduktionsanlagen verbunden sind, weitgehend automatisch. Diese wirken mit kontinuierlich arbeitenden Prozessanlagen der Folienproduktion zusammen. Dadurch ist ein Stoppen der Wickelmaschine durch die Schutzeinrichtungen mit Sicherheitsproblemen und großen Materialverlusten verbunden. Daher sind notwendige Arbeiten an Zentrumswicklern mit Wendeeinrichtung bei laufender Maschine durch besondere Maßnahmen abzusichern.

Gefährdungen

Zentrumswickler mit Wendeeinrichtung verfügen über zwei unabhängige Antriebe für die beiden Wickelstellen. Das Wenden der Rolle und das Anwickeln auf den neuen Wickelkern erfolgt vollautomatisch. Dennoch sind in der Praxis manuelle Eingriffe nicht zu vermeiden und üblich. Bei folgenden Tätigkeiten bestehen mechanische Gefährdungen: Anwickeln, Qualitätsprüfungen (z.B. Wickelhärte), Probenahmen im laufenden Prozess (Wickelstelle 1, siehe Abb. 50), Rollenabnahme, neuen Wickelkern einlegen und ausrichten.

Maßnahmen

Zum Ausführen der genannten manuellen Eingriffe an Wendewicklern sind im Fachbereich AKTUELL FBRCI-008 "Sicherheitskonzepte für Wickelmaschinen" in der Folienindustrie" sichere Arbeitsweisen konkret beschrieben.

Tätigkeiten an Kontaktwicklern

Im Gegensatz zu den Zentrumswicklern mit Wendeeinrichtung verfügen Kontaktwickler über eine fest positionierte angetriebene Kontaktwalze, wobei während des Wickelns der Wickelkern seine Lage zur Kontaktwalze ständig entsprechend der Zunahme des Wickeldurchmessers ändert. Der Antrieb des Wickels erfolgt entweder kraftschlüssig durch die Kontaktwalze oder durch zusätzlichen Zentralantrieb.

Abb. 50 Prinzip eines Kontaktwicklers


Abb. 51 Kontaktwickler mit Laserscanner und Trittmatte


Gefährdungen

Maßnahmen

Sollte das Einziehen der Folienbahn, die Prüfung der Wickelhärte und die Probennahme bei reduzierter Geschwindigkeit und oben beschriebenen Zusatzmaßnahmen aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich sein, sind technische Ersatzmaßnahmen zu treffen. Diese sind ausführlich in der Fachbereich AKTUELL FBRCI 008 - Sicherheitskonzepte Wickelmaschinen beschrieben.

3.2.9 Betreiben von Siebwechslern

In der Kunststofffolien-Industrie werden Siebe in der Regel zum Herausfiltern von Verunreinigungen aus der Schmelze eingesetzt. Von den Siebwechselvorrichtungen gehen verschiedene Gefährdungen aus. In der Praxis kommt es dabei zu Schnittverletzungen sowie zu Unfällen durch Verbrennungen und Quetschungen.

Abb. 52 Siebwechsler an einer Extrusionsanlage

Rechtliche Grundlagen

l TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen

Abb. 53 Beaufschlagtes Sieb mit Rückständen

Gefährdungen

Siebwechsler werden in der Kunststofffolien-Industrie zwischen Extruder und Schmelzepumpe eingesetzt, um Verunreinigungen herauszufiltern bzw. einen Schmelzedruck aufzubauen. Beim Wechsel der Siebe können folgende Gefährdungen entstehen:

Maßnahmen

Abb. 54 Fangsicherung an einem Pneumatikschlauch

Gute Praxis

Beim Einbau neuer Siebe können zur Vermeidung von Schnittverletzungen magnetische Haltesysteme verwendet werden.

Abb. 55 Einbau eines neuen Siebes mit magnetischer Haltehilfe

3.2.10 Reinigungsarbeiten

Reinigungsarbeiten an den Produktionsanlagen stellen besondere Situationen im Betriebsablauf dar. Bei der Folienherstellung ist eine saubere Arbeitsumgebung erforderlich, um gute Qualitäten zu produzieren. Da Reinigungsarbeiten oftmals unter Zeitdruck ausgeführt werden, kann es zu unsicheren Handlungen und somit zu Arbeitsunfällen kommen.

Abb. 56 Sauberer Arbeitsbereich ohne Verunreinigungen auf dem Boden


Gefährdungen

Reinigungsarbeiten sind Tätigkeiten außerhalb des Normalbetriebes mit erhöhtem Unfallrisiko:

Reinigungsarbeiten an den Produktionsanlagen

Reinigungsarbeiten in weiteren Arbeitsbereichen

Maßnahmen

Reinigung an den Produktionsanlagen

Reinigung in weiteren Arbeitsbereichen

Gute Praxis

Abb. 57 Industriestaubsauger


3.2.11 Störungsbeseitigung

Maschinenstörungen stellen immer Situationen außerhalb des Routinebetriebs dar. Um einen langen Stillstand der Maschine zu vermeiden, erfolgt die Störungsbeseitigung oft unter Zeitdruck. Die Umgehung von Sicherheitseinrichtungen oder die Durchführung solcher Arbeiten durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal kann zu sehr schweren Unfällen führen.

Abb. 58 Schneckenwechsel an einem Extruder


Gefährdungen

Die Störungsbeseitigung stellt eine besondere betriebliche Situation dar. Dabei kann es insbesondere zu folgenden Gefährdungen kommen.

Maßnahmen

Unfallgefahren können durch folgende Maßnahmen vermieden oder minimiert werden:

Abb. 59 Lockout/ Tagout


3.2.12 Reparatur und Instandhaltung

Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sind Tätigkeiten, die für jeden Betrieb von großer Bedeutung sind. Nur mit einer schnellen Reparatur und einer wirkungsvollen Instandhaltung ist ein zuverlässiger Betriebsablauf möglich. Diese vorwiegend handwerklichen Arbeiten haben ein großes Gefährdungspotential und führen oftmals zu Arbeitsunfällen.

Abb. 60 Instandhaltungsarbeiten an einer Plastifizierschnecke


Rechtliche Grundlagen

Gefährdungen

Die Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten lassen sich in zwei Bereiche aufteilen:

  1. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten direkt an den Produktionsanlagen
  2. Reparatur und Instandhaltungsarbeiten von ausgebauten Maschinenteilen in Werkstätten.

Gefährdungen bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten können unter anderem sein:

Direkt an den Produktionsanlagen und Maschinen

In Werkstatt, Schlosserei

Maßnahmen

Bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sind unter anderem folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:

Direkt an den Produktionsmaschinen

In Werkstatt, Schlosserei, Werkzeugbau, etc.:

3.3 Gefährdungen und Maßnahmen bei der Verwendung spezieller Arbeitsmittel in Betrieben der KunststofffolienHerstellung

3.3.1 Bereitstellen von persönlichen Schutzausrüstungen

Nicht immer lassen sich Gefährdungen durch technische und organisatorische Maßnahmen vermeiden. Stellen Sie Ihren Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung und setzen Sie deren Benutzung konsequent durch. Das alleinige Zurverfügungstellen persönlicher Schutzausrüstungen reicht als Schutz vor Gefährdungen nicht aus.

Abb. 61 und Abb. 62 Persönliche Schutzausrüstung


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Viele Gefährdungen lassen sich durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht restlos beseitigen. Um die Beschäftigten auch vor den Restrisiken zu schützen, müssen Sie diesen geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen.

Das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen bedeutet immer eine zusätzliche körperliche Belastung der Beschäftigten. Zudem ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen trotz betrieblicher Vorgaben immer willensabhängig. Daher sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vorrangig durchzuführen.

Mögliche Gefährdungen, bei denen persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz kommen, können u. a. sein:

Maßnahmen

Ermitteln Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung, bei welchen Tätigkeiten welche persönlichen Schutzausrüstungen zu tragen ist. Schreiben Sie dies in Betriebsanweisungen fest, unterweisen Sie Ihre Beschäftigten diesbezüglich und setzen Sie das Tragen der festgelegten persönlichen Schutzausrüstungen konsequent durch. Das Tragen ist für alle Beschäftigten verpflichtend!

Folgende Tabelle gibt Ihnen eine grobe Orientierung, bei welchen Tätigkeiten Sie welche persönliche Schutzausrüstungen einsetzen können.

* Tragepflicht ab 85 dB(A)

Anmerkung: Keine Schutzhandschuhe bei Arbeiten an rotierenden Teilen tragen.

3.3.2 Verwenden von Leitern und Tritten

Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes Gefährdungspotential. Bereits der Sturz aus geringen Höhen kann schwerste Verletzungen zur Folge haben. Daher ist das Arbeiten auf Leitern nur bei geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig. Setzen Sie nach Möglichkeit Treppen oder Hubarbeitsbühnen ein.

Abb. 63 Aufstiegshilfe


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Die Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist bis zu einer Standhöhe von 2 m und bei zeitweiligen Arbeiten bis zu einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m zulässig, wenn

Bei Arbeiten auf Leitern und Tritten können beispielhaft folgende Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

Prüfen Sie eingehend vor Nutzung einer Leiter, ob dies zwingend erforderlich ist. Überlegen Sie, ob die Arbeiten nicht mit einem Hubsteiger o. ä. ausgeführt werden können. Wenn eine Leiter bzw. ein Aufstieg an einer Stelle regelmäßig erforderlich ist, sehen Sie fest installierte Aufstiege vor.

Beim Einsatz von Leitern und Tritten sind folgende Maßnahmen zu beachten:

Für Anlegeleitern, Stehleitern, Merkzweckleitern und Tritte ergeben sich weitere individuelle Gefährdungen, die Sie u. a. der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" sowie der Informationsschrift KB 009 "Leitern und Tritte" der BG RCI entnehmen können.

Gute Praxis

Viele Arbeiten, die auf Leitern ausgeübt werden, können auch auf einer Hubarbeitsbühne durchgeführt werden. Hubarbeitsbühnen bieten einen sicheren Stand und sind in vielen Bereichen einsetzbar. Weitere Informationen können Sie der DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" entnehmen.

Abb. 64 Aufstieg Folienherstellung


3.3.3 Betreiben von Kranen xxxx

Eine ganze Reihe von Arbeitsaufgaben werden unter Einsatz von Kranen durchgeführt, wie das Bewegen schwerer Maschinen- und Anlagenteile bei Rüst- und Umbauarbeiten. Bei falsch angeschlagenen Lasten oder überlasteten Kranen besteht die Gefahr, dass die Lasten abstürzen können. Die Folge können schwere oder tödliche Verletzungen sein.

Abb. 65 Krananlage in einer Folienfertigung


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Beim Einsatz von Kranen können unter anderem folgende Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

Beim Einsatz von Kranen müssen Sie unter anderem auf folgende Punkte achten:

Gute Praxis

Wenn die Pfeile übereinander stehen, hängt das Werkzeug richtig in der Maschine.

Abb. 66 a+b Gute Praxis zur optimalen Positionierung der Kranbahn über der Maschine


3.3.4 Betreiben von Band und Rollenförderern

Fertig konfektionierte Folienartikel wie Säcke oder Tüten aus Konfektioniermaschinen werden häufig mit Band- und Rollenförderern in den Verpackungsbereich transportiert. Dadurch wird zwar die Unfallgefahr beim innerbetrieblichen Verkehr reduziert. Es können sich insbesondere durch Bandförderer bzw. Rollenförderer neue Gefährdungen, wie Quetsch-, Fang- und Einzugsstellen ergeben.

Abb. 67 Rollenförderer mit Drehtisch


Weitere Informationen

Gefährdungen

Von den Bandförderern können folgende Gefährdungen ausgehen:

Maßnahmen

Automatisierte Transportvorgänge helfen, den innerbetrieblichen Transport und damit verbundene Unfallgefahren zu verringern.

Der Einsatz von Fördereinrichtungen entlastet die Beschäftigten bei manuellen und gegebenenfalls auch belastenden Transportarbeiten.

Zum sicheren Betrieb von Bandförderern können folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

Zum sicheren Betrieb von Rollenförderern können folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

3.3.5 Betreiben von Silos

Silos haben sich zur Lagerung von Kunststoffgranulaten bewährt, wenn große Mengen gleicher Kunststoffe eingesetzt werden. Siloanlagen bergen aber auch neue Gefahren, zum Beispiel beim Besteigen oder beim Einstieg (Befahren) in Silos. Auch die Einschränkung der Verkehrsflächen durch die LKW-Stellflächen kann zu Gefährdungen und Unfällen führen.

Abb. 68 Silos für Kunststoffgranulat

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Silos haben sich zur Lagerung von Kunststoffgranulaten bewährt, wenn große Mengen gleicher Kunststoffe eingesetzt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Granulate automatisch vom Silo zur Materialvorbereitung (z.B. Trocknung) oder direkt zur Maschine gefördert werden können. Gefährdungen können sich ergeben u. a. beim Besteigen, beim Einstieg sowie beim Befüllen der Silos.

Besteigen von Silos

Beim Besteigen von Silos ergeben sich insbesondere folgende Gefährdungen:

Einstieg in Silos

Auf den Einstieg in Silos sollte möglichst verzichtet werden, denn das "Befahren von Behältern" birgt eine Reihe von besonderen Gefährdungen.

Befüllen von Silos durch Silofahrzeuge

Bei der Befüllung der Silos durch Silofahrzeuge können sich folgende Gefährdungen ergeben:

Maßnahmen

Besteigen von Silos

Prinzipiell sollte das Besteigen von Silos und das Einsteigen (Befahren) vermieden werden. Ist dies unvermeidlich, so gilt:

Einstieg in Silos:

Befüllen der Silos durch Silofahrzeuge

Gute Praxis

Abb. 69 a+b Sicherung eines LKWs gegen Wegrollen bei der Entladung

3.3.6 Materialversorgung

Die Versorgung der Folienextruder kann durch Entleerung von Säcken in den Trichter, durch das Befüllen von Zwischenbehältern oder automatisch durch pneumatische Förderanlagen erfolgen. Es ergeben sich beispielsweise Gefahren durch Lastenhandhabung, Rutschgefahren durch verunreinigte Böden und Schnittverletzungen beim Öffnen der Gebinde.

Abb. 70 Materialversorgung

Gefährdungen

Nur mit einer optimalen Materialversorgung der Folienextruder ist eine reibungslose Produktion in Ihrem Betrieb möglich. Um diese komplexe logistische Aufgabe zu erfüllen, kommen je nach Maschinengröße und Produktionsmengen insbesondere folgende Möglichkeiten zur Anwendung:

Manuelles Entleeren von Sackware, Oktabins, etc.

Insbesondere in Betrieben mit kleineren Produktionsanlagen wird das Granulat, Masterbach, etc. meist aus den Säcken direkt in den Trichter gegeben. Auch Zwischenbehälter, Trockner, Fördereinrichtungen zur Befüllung von Silos etc. werden häufig manuell befüllt.

Pneumatische Saugförderung

In vielen Fällen wird das Granulat, Masterbatch, etc. durch pneumatische Saugförderung aus Silos, Zwischenbehältern, Trocknern, Oktabins, Big-Bags, Gitterboxen, etc. zur Maschine gefördert.

Abb. 71 Pneumatische Saugförderung

Zentrale Materialversorgung

Die Materialversorgung von zentraler Stelle ("Materialbahnhof", "Materialbühne") erfolgt mit pneumatischer Saugförderung aus Silos, Zwischenbehältern, etc. Um die richtigen Förderwege zu garantieren, werden die Versorgungsschläuche meist umgesteckt.

Maßnahmen

Manuelles Entleeren von Sackware, Oktabins, etc.

Pneumatische Saugförderung

Zentrale Materialversorgung

Gute Praxis

Abb. 72 Vakuumsackheber


Abb. 73 Zentrale Materialversorgung


3.3.7 Betreiben von Mühlen

In den meisten Herstellungsbetrieben für Kunststofffolien wird Ausschuss und Überschussmaterial recycelt. Hierzu werden Folienreste, Randbeschnitt und Ausschussmaterial sortenrein gesammelt und in Mühlen zerkleinert. Es ergeben sich diverse Gefährdungen beispielsweise durch Lärm, Verunreinigungen, Schnittverletzungen und Einzugsstellen.

Abb. 74 Recyclingbereich eines kunststoffverarbeitenden Betriebs


Gefährdungen

Je nach Material und Zerkleinerungsaufgabe werden unterschiedliche Mühlen betrieben.

Produktionsbetriebe unterhalten oft eine eigene Abteilung, in der mittels Mühlen Fehlchargen eingemahlen werden, um sie der eigenen Fertigung wieder zuzuführen.

Die Materialaufgabe in Mühlen erfolgt häufig über einen Einfüllschacht. Die Zerkleinerung erfolgt durch Messer, die an einem Rotor montiert sind.

Das Mahlgut wird per Schwerkraft oder durch pneumatische Förderung ausgetragen. Dabei können folgende Gefährdungen auftreten:

Maßnahmen

Gute Praxis

Lagerung von Mühlenmesser in speziellen Aufnahmen, so dass Schnittverletzungen durch unbeabsichtigtes Berühren vermieden werden.

Abb. 75 Transportbehälter für Mühlenmesser zur Vermeidung von Schnittverletzungen


3.3.8 Arbeiten im Lagerbereich

Typisches Lagergut in der Kunststofffolien-Industrie sind Rollenmaterial, Oktabins, Big-Bags und Sackware. Dieses wird üblicherweise in Regallagern eingelagert aber auch in der Fläche oder direkt gestapelt. In Lagerbereichen kann es durch instabiles Lagergut, herabfallende Gegenstände und Staplerverkehr zu Unfällen kommen.

Abb. 76 Regallagerung von Rollenmaterial


Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Gefährdungen

Regallager zeichnen sich durch große Lagerkapazität bei geringem Platzbedarf aus. Bei der Ein- und Auslagerung von Rohstoffen und Fertigwaren, kann es u. a. zu folgenden Gefährdungen kommen:

Maßnahmen

Abb. 77 Sichere Lagerung und innerbetrieblicher Transport von Rollenmaterial


3.3.9 Betreiben von Maschinen zur Herstellung von Verpackungen

Zur Weiterverarbeitung von Rollenmaterial zu Säcken, Beutel und ähnlichen Folienartikeln kommen spezielle Maschinen zum Einsatz. Diese können unter anderem die Arbeitsschritte Abrollen, Falten, Kleben, Schweißen, Schneiden oder Stanzen umfassen. Die komplexe Maschinentechnik verursacht diverse Gefährdungen.

Abb. 78 Bedienbereich einer Schlauchbeutelmaschine


Weitere Informationen

Gefährdungen

Maßnahmen

Durch folgende Maßnahmen können Unfall- und Gesundheitsgefahren an Maschinen zur Herstellung von Verpackungen reduziert werden:

3.3.10 Betreiben von Foliendruckmaschinen und Druckwerken

Häufig werden Folienbahnen direkt nach der Herstellung bedruckt - üblicherweise im Flexodruckverfahren. Dies kann mit integrierten Druckwerken, separat aufgestellten Druckmaschinen oder Druckzentren erfolgen. Gefährdungen können insbesondere durch schnell rotierende Druckzylinder und Umlenkwalzen und durch die Gefahrstoffe der Druckfarben entstehen.

Abb. 79 Foliendruckmaschine (Druckwerk geschlossen und gesichert mit Rolltor und Glasschiebetür)


Weitere Informationen

Gefährdungen

Maßnahmen

3.3.11 Betreiben von Warmformmaschinen (Tiefziehmaschinen)

In Warmformmaschinen wird Folienrollenmaterial zu Formartikeln verarbeitet. Bei diesen Maschinen handelt es sich oft um eine bauliche Einheit, bestehend aus Heizstation, Formstation, Stanzeinheit und Stapelstation. Insbesondere in den Bereichen Stanzeinheit und Stapelstation kommt es zu mechanischen Gefährdungen, die zu schweren Verletzungen führen können.

Abb. 80 Mit verriegelten Schutztüren abgesicherte Warmformmaschine

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Gefährdungen

Maßnahmen

3.3.12 Betreiben von Folienschäummaschinen

Die Herstellung geschäumter Folien kann auf horizontalen sowie auf vertikalen Extrudern erfolgen. Bei dem Verfahren werden dem Kunststoff Treibmittel zugesetzt. Dies kann durch Compoundierung mit Additiven oder unter Einsatz von Treibgasen erfolgen. Die eingesetzten, oftmals pulverförmigen Additive bzw. das Treibgas führen zu zusätzlichen Gefährdungen.

Abb. 81 Separater, mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestatteter Raum zum Abwiegen und Dosieren von pulverförmigen Treibmitteln

Rechtliche Grundlagen

Zur Herstellung von geschäumten Folien werden unterschiedliche Technologien eingesetzt. Die gängigsten Methoden sind die Verwendung von Additiven als Treibmittel sowie die Verwendung von Treibgasen. Geschäumte Folien können mit Breitschlitzdüsen als Flachfolien sowie mit Blasfolienextrudern als Blasfolien hergestellt werden.

Verwendung von Additiven als Treibmittel

Bei der Verwendung von Additiven wird dem Basispolymer das Treibmittel in einem Prozess des Compoundierens hinzugefügt. Das fertige Compound wird im Anschluss daran im Extruder verarbeitet und durch einen Wärmeofen geführt, in dem der Schäumprozess stattfindet.

Als Additive werden chemische Treibmittel wie z.B. Azodicarbonamid (auch "Azodiformamid", "Azodicarboxamid", "1,2-Diazenedicarboxamid") eingesetzt. Diese zerfallen bei höheren Temperaturen unter Gasbildung, was zum Aufschäumen des Materials führt.

Gefährdungen

Azodicarbonamid ist ein pulverförmiger Gefahrstoff, der zu folgenden Gefährdungen führen kann:

Maßnahmen

Aufgrund der Gefährdung, die von Treibmitteln häufig ausgeht, ist bereits vor Aufnahme der Produktion zu klären, ob die Verwendung des Treibmittels in der reinen Form oder als Master-Batch erfolgen soll.

Verwendung von Treibgasen

Bei der Verwendung von Treibgasen wird das Treibmittel in einem üblicherweise einstufigen Extrusionsprozess unter hohem Druck "injiziert". Der Plastifizierungs- und Verschäumungsprozess findet innerhalb des Extruders statt. Dabei wird die Diffusion des Treibmittels durch spezielle Schnecken bewirkt. Nach Abkühlung der expandierten Schmelze kann diese mittels Kalander kalibriert und mit üblichen Wickelmaschinen zu einer Rolle gewickelt werden. Die Extrusion erfolgt mittels Breitschlitzdüse.

Bei technischen Anwendungen wird in aller Regel ein leichtflüchtiger Kohlenwasserstoff wie Pentan, Propan oder Butan eingesetzt.

Gefährdungen

Maßnahmen

3.3.13 Spezielle FolienHerstellungsverfahren

Im Bereich der Folienherstellung gibt es eine große Anzahl von Spezialanwendungen, wie Multilayer-Verfahren oder die Herstellung dicker Folien, PU-Folien, Spiegelfolien, sowie Folien aus anderen, technischen Kunststoffen. Auf einige dieser Technologien und deren spezifische Gefährdungen wird hier eingegangen.

Abb. 82 Chill-Roll-Anlage mit geschlossenen Schutzeinrichtungen


Gefährdungen

Bei Spezialanwendungen der Folienherstellung kommt es zu den Gefährdungen, die bereits in dieser Branchenregel behandelt wurden. Es kann darüber hinaus zu spezifischen Gefährdungen kommen, wobei im Folgenden nur die wesentlichen Themen betrachtet werden.

Herstellung mehrschichtiger Spezialfolien (Multilayerbzw. MehrschichtVerbundfolien)

Hier werden verschiedene Kunststoffkomponenten durch mehrkanalige Düsen (auch "Adapterdüsen") zusammengeführt, um eine mehrschichtige Folie mit speziellen Eigenschaften herzustellen. Diese Verfahren werden sowohl für die Herstellung von Flach- als auch für Blasfolien eingesetzt, was dann ggf. als "Mehrschicht-Blasfolienextrusion" oder "Coextrusion" bezeichnet wird. Folgende zusätzliche Gefährdungen können auftreten:

Herstellung durch Mehrschicht-Doublieren

Hier werden fertige Folienbahnen (Einzelfolien) von einem Rollensystem abgewickelt und in einem Doublierkalander (Auma) zusammengeführt. Folgende zusätzliche Gefährdungen können auftreten:

Herstellung von dicken Folien oder Platten durch Extrusion

Für die Herstellung von Tiefziehfolien beziehungsweise Folien von mehr als 3 mm Dicke wird der aus einer Breitschlitzdüse austretende Schmelzefilm im Regelfall in einer Glättmaschine durch zwei Walzen auf die gewünschte Dicke kalandriert.

Die notwendige Abkühlung der erzeugten Folienbahnen erfolgt durch die Glättwalzen im Walzenstuhl und ggf. weitere Kühlwalzen im Produktionsprozess.

Bei dickeren Folien muss der Glättvorgang häufig in mit mehreren Glättwalzen durchgeführt werden, um die notwendige Kühlung zur Formstabilität und Maßhaltigkeit zu erhalten oder bestimmte optische Eigenschaften zu erzeugen.

Folgende zusätzliche Gefährdungen können auftreten:

Chill-Roll-Verfahren

Beim Chill-Roll-Verfahren handelt es sich um das Aufbringen des aus einer Breitschlitzdüse - im Regelfall nach unten - austretenden Schmelzefilms auf eine große Walze (Roll) zur Abkühlung (Chill). Die Foliendicke wird dabei durch die Ausstoßmenge aus der Breitschlitzdüse sowie die Abzugsgeschwindigkeit der Walze bestimmt.

Eine Sonderform des Chill-Roll-Verfahrens ist die zusätzliche Verwendung einer Presseurwalze, die mit leichtem Druck gegen die Gießwalze arbeitet. Dadurch kann z.B. eine Prägung auf der noch formbaren Schmelze erzeugt werden.

Herstellung von "BioFolien"

Unter dem Begriff "Bio-Folien" werden verschiedene Folien zusammengefasst, die unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Das wichtigste Kriterium ist die Kompostierbarkeit, aber auch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe ist von Bedeutung. Zum Einsatz kommen Rohstoffe wie Cellulosehydrat, biobasierte Kunststoffe wie thermoplastische Stärke (TPS), Polyactide (PLA), biobasierte Polypropylene (Bio-PP) oder Polyethylene (Bio-PE). Folgende zusätzliche Gefährdungen können auftreten:

Bei falscher Lagerung der Rohstoffe kann der Kompostierungsprozess bereits einsetzen, was zu Gefährdungen der Atemwege und der Haut durch Schimmel führen kann.

Bei bestimmten biobasierten Rohstoffen kann es zu einer allergischen Wirkung auf die Beschäftigten kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rohstoffe staubförmig vorliegen.

Maßnahmen

Herstellung mehrschichtiger Spezialfolien (Multilayerbzw. Mehrschicht-Verbundfolien)

Herstellung durch MehrschichtDoublieren

Herstellung von dicken Folien oder Platten durch Extrusion

Chill-Roll-Verfahren

Herstellung von "BioFolien"


Bildnachweis

Abb. 1, 33, 41: Jedermann Verlag, Heidelberg
Abb. 2 Institut für Kunststoffverarbeitung, Aachen
Abb. 4, 21, 36: Covestro Epurex Films GmbH & co. KG, 29699 Walsrode
Abb. 7 VEKA AG, 48324 Sendenhorst
Abb. 9, 75: Occhipinti GmbH & Co.KG
Abb. 11 anton clemens GmbH & Co. KG
Abb. 24: Atelier Hauer+Dörfler GmbH - DGUV
Abb. 25 Rado Gummi GmbH, 42477 Radevormwald
Abb. 30: HANSA-FLEX AG
Abb. 34, 38, 42, 44, 77: pelyplastic GmbH & Co. KG, 23812 Wahlstedt
Abb. 37, 58, 60: Reifenhäuser GmbH & Co. KG, 53844 Troisdorf
Abb. 43, 59: Armin Plöger/BG RCI
Abb. 46, 48, 50. 51, 79, 82: WINDMÖLLER & Hölscher KG, 49525 Lengerich
Abb. 47, 52, 53, 54, 55, 68: VEKA AG, 48324 Sendenhorst
Abb. 49 480Hz - DGUV
Abb. 80: Dr. Fischer - Thermoformen & Kunststofftechnik


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