Gesetz zur Änderung
des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Vom 1. Dezember 2005
(GBl. Nr. 17 vom 08.12.2005 S. 707)
Der Landtag hat am 30. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen:
Das Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 907) wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
| alt | neu |
| § 4 Leistungsarten | ≫ § 4 Aufsicht und Prüfung≪. |
b) Nach Absatz 2 wird der Absatz 3 angefügt.
2. Nach § 4 werden die §§ 4a und 4b eingefügt.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
| ENDE |