umwelt-online: Leitlinie für vorgefertigte Treppenbausätze (3)

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5.4 Nutzungssicherheit

5.4.1 Maße der Treppe einschließlich der Treppenpodeste

5.4.1.1 Auftritt

Der Auftritt ist in der Lauflinie als der horizontale Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stufenvorderkanten zu messen.

5.4.1.2 Mindestauftritt bei gewendelten Trittstufen

Der Mindestauftritt ist als der minisuale freie horizontale Abstand zwischen den Stufenvorderkanten von zwei aufeinanderfolgenden gewendelten Trittstufen, projiziert auf die Grundfläche, zu messen.

5.4.1.3 Maximaler Auftritt bei gewendelten Trittstufen

Der maximale Auftritt ist als der maximale freie horizontale Abstand zwischen den Stufenvorderkanten von zwei aufeinanderfolgenden gewendelten Trittstufen, projiziert auf die Grundfläche, zu messen.

5.4.1.4 Stufenhöhe (Steigung)

Der Abstand ist in vertikaler Richtung von der Trittfläche einer Stufe zur Trittfläche der folgenden Stufe zu messen.

Es ist die Steigung aller Stufen bei einem Treppenlauf zu messen.

5.4.1.5 Neigungswinkel

Der Neigungswinkel der Treppe ist als der Winkel zwischen Neigungslinie und horizontaler Ebene in Grad anzugehen.

Es ist die Neigung aller Stufen bei einem Treppenlauf zu messen. Konstante Neigungslinie

Hat der Antragsteller die Lage der konstanten Neigungslinie angegeben, so sind die Neigungswerte entlang dieser Linie zu messen.

5.4.1.6 Überlappung

Die Überlappung ist in horizontaler Richtung auf der Grundfläche zwischen der Stufenvorderkante einer Trittstufe und dem hinteren Rand der Trittfläche der darunter folgenden Stufe zu messen.

5.4.1.7 Anzahl der Steigungen zwischen Treppenpodesten

Die Steigungen innerhalb eines Treppenlaufs sind zu zählen.

5.4.1.8 Maximale Öffnungen

Die Größe der Öffnungen ist mit einem Würfel von festgelegter Kantenlänge zu prüfen. Die Länge der Würfelkanten muss so groß sein, dass der Würfel an keiner Stelle durch die Öffnung geschoben werden kann. Die Kantenlänge dieses Würfels kann auch aus der dreidimensionalen Abmessung der Öffnung errechnet werden.

Zusätzlich zum Würfeltest kann ein ähnlicher Versuch mit einer Kugel durchgeführt werden. Jedoch ist in der ETA immer die Kantenlänge des Würfels anzugeben.

Folgende Öffnungen sind gegebenenfalls zu berücksichtigen:

Es ist anzumerken, dass die mit einem Würfel und mit einer Kugel gemessenen Werte nicht gleichwertig sind. Je nach der Form der Öffnung kann es sein, dass die Kugel in den Würfel passt oder den Würfel umfasst oder irgendwo dazwischen liegt.

5.4.1.9 Minimale nutzbare Treppenlaufbreite

Der Abstand ist im rechten Winkel zur Lauflinie auf der Grundlinie zwischen (begrenzenden) Elementen, wie in Bild B13, Anhang B gezeigt, zu messen.

5.4.1.10 Maximale nutzbare Treppenlaufbreite

Der Abstand ist im rechten Winkel zur Lauflinie auf der Grundlinie zwischen (begrenzenden) Elementen, wie in Bild B13, Anhang B gezeigt, zu messen.

5.4.1.11 Mindest Treppendurchgangshöhe

Wenn relevant, ist der Abstand in vertikaler Ebene oberhalb der Stufenvorderkante zu messen.

5.4.1.12 Abmessungen der Treppenpodeste

Die Abmessungen der Treppenpodeste sind so zu messen, dass die Form der Treppenpodeste z.B. durch eine Zeichnung festgelegt werden kann.

5.4.2 Rutschgefahr

Es ist das entsprechend für Fußböden beschriebene Versuchsverfahren zur Bestimmung der Rutschfestigkeit anzuwenden. Das Verfahren wird zurzeit von CEN erarbeitet.

5.4.3 Ausstattungen der Treppe für die sichere Nutzung

5.4.3.1 Handläufe

Höhe des Handlaufs

Die Höhe des Handlaufs und des zusätzlichen Handlaufs für Kinder ist in vertikaler Richtung von der Stufenvorderkante oder Oberfläche des Treppenpodests bis zur oberen Fläche der Umwehrung zu messen (siehe Bild B7, Anhang B).

Maße des Handlaufs

Die Maße des Handlaufs und der Zwischenraum zwischen Wand und Handlauf sind durch allgemeine Überprüfung gemäß Bild B8, Anhang B zu beurteilen.

5.4.3.2 Umwehrung

Höhe der Umwehrung

Die Höhe der Umwehrung ist in vertikaler Richtung von der Stufenvorderkante oder Oberfläche des Treppenpodests bis zur oberen Fläche der Umwehrung zu messen (siehe Bild B7, Anhang B).

Minimale und maximale Höhe des Teils der Umwehrung ohne Öffnungen

Die minimale und maximale Höhe des entsprechenden Teils der Umwehrung ist in vertikaler Richtung von der Stufenvorderkante oder Oberfläche des Treppenpodests bis zur oberen Fläche der Umwehrung zu messen.

"Bekletterbarkeit" für Kinder

Die Öffnungen in der Umwehrung und die Füllelemente selbst sind in vertikaler Richtung zu messen. Die minimale und maximale Höhe des jeweiligen Teils der Umwehrung ist in vertikaler Richtung von der Stufenvorderkante oder Oberfläche des Treppenpodests bis zur oberen Fläche der Umwehrung zu messen.

5.4.3.3 Tastfähigkeit und Sichtbarkeit

Tastfähigkeit und Sichtbarkeit sind nachzuweisen. Sie müssen dieselben wesentlichen Anforderungen erfüllen wie Fußböden entsprechend der Verfahren, die zurzeit von GEN entwickelt werden, oder entsprechend den in den Bestimmungsmitgliedstaaten geltenden nationalen Vorschriften, so lange die CEN-Verfahren noch fehlen.

5.4.4 Sicherer Bruch

Die Brucheigenschaften der flachen Teile aus brüchigen (spröden) Materialien wie Glas oder Kunststoff sind nach prEN 12600 - Glas im Bauwesen - Pendelversuch - Versuchsverfahren für den Stoßversuch an Flachglas und Leistungsanforderungen - nachzuweisen.

Für andere Materialien als Glas sind die Versuchsanforderungen für sicheren Bruch in vergleichbarer Weise zu formulieren:

  1. Im Prüfkörper darf kein Scherbruch und keine Öffnung entstehen, durch die eine Kugel von 76 mm Durchmesser hindurchpasst.
  2. Bei Bruch darf die Summe des Gewichts der 10 größten Teilchen nicht mehr als 0,1 kg betragen.

5.4.5 Stoßfestigkeit

Die Versuchsverfahren zur Prüfung der Stoßfestigkeit für die einzelnen Teile des Treppenbausatzes sind im Anhang D beschrieben.

5.5 Schallschutz

Nicht relevant.

5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nicht relevant.

5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

Die Identifizierung der Bestandteile und Materialien kann durch Verweisung auf eine harmonisierte Norm oder ETA oder durch Prüfung erfolgen. Bei der Identifizierung sind die mechanischen Eigenschaften, Brandschutzeigenschaften, die Freisetzung von Schadstoffen sowie Dauerhaftigkeitsaspekte zu erfassen.

Die Trittstufen von Treppen müssen aus Materialien und Bestandteilen hergestellt sein, deren Tragfähigkeit anhand der jeweiligen technischen Spezifikationen (Eurocodes) einschließlich der darin genannten Standardwerte nachgewiesen wurde. Ist dies nicht der Fall, so ist der Nachweis der Tragfähigkeit des Treppenbausatzes durch Bauteilversuche zu erbringen oder es sind die Materialkennwerte für die statische Berechnung des Bausatzes aus Versuchen zu ermitteln.

Die Gebrauchstauglichkeit kann auf empirische Weise beurteilt werden. Liegen nicht genügend Erfahrungen vor, so sind die folgenden Verfahren anzuwenden.

5.7.1 Widerstand gegen Beschädigung durch physikalische Einflussfaktoren

Der Widerstand gegen physikalische Einflussfaktoren ist durch eine allgemeine Untersuchung der Materialien und der Konstruktion zu beurteilen, die den Einwirkungen der Temperatur sowie Schwankungen der relativen Feuchtigkeit ausgesetzt sind. Gegebenenfalls ist eine Berechnung der Einflüsse durchzuführen. Daher sind die Grenzen der Schwankungen der Umgebungsbedingungen, wie in den Eurocodes oder in nationalen Normen festgelegt, entsprechend den vom Hersteller festgelegten Verwendungsbedingungen oder wie folgt anzunehmen:

Allgemeine Bedingungen (beheizte Umgebung)

Temperatur + 5 bis + 30 °C
Relative Feuchtigkeit 30 bis 70 %

Wegen der Sonneneinstrahlung können einige Materialien eine ungleiche Temperaturverteilung aufweisen, die zu Verzerrungen bei den tragenden Teilen des Treppenbausatzes führen kann.

Die Sonneneinstrahlung kann zu einer übermäßigen Erwärmung von Oberflächen führen, deren Einfluss durch eine allgemeine Untersuchung zu beurteilen ist.

Die Sonneneinstrahlung kann eine Alterung der Materialien oder Oberflächenbehandlungen zur Folge haben, deren Einfluss durch allgemeine Untersuchung und gegebenenfalls durch Prüfung, wie in Teil 2 beschrieben, zu beurteilen ist.

5.7.2 Widerstand gegen Beschädigung durch chemische Einflussfaktoren

Der Widerstand gegen chemische Einflussfaktoren ist durch eine allgemeine Untersuchung der Materialien und der Konstruktion im Hinblick auf die Wirkungen von Reinigungsmitteln, Wasser, Kohlendioxid, Sauerstoff und natürlich vorkommenden korrosiven und verschmutzenden Faktoren in der Luft zu beurteilen. Gegebenenfalls sind Prüfungen durchzuführen, wie z.B. im Fall von Materialien von unbekannter Zusammensetzung oder Leistung oder wenn der Hersteller spezielle Vorgaben macht.

5.7.3 Widerstand gegen Beschädigung durch biologische Einflussfaktoren

Der Widerstand gegen biologische Einflussfaktoren ist durch eine allgemeine Untersuchung der Materialien und der Konstruktion im Hinblick auf die Wirkungen von Pilzen, Bakterien, Algen und Insekten zu beurteilen. Gegebenenfalls sind Prüfungen durchzuführen, wie z.B. bei Materialien von unbekannter Zusammensetzung oder Leistung, oder wenn der Hersteller spezielle Vorgaben macht

Die natürliche Dauerhaftigkeit von Holz oder Holzwerkstoffen ist nach EN 460 und EN 350-2 in Verbindung mit der jeweiligen in EN 335-2 und EN 335-3 beschriebenen Gefahrenklasse nachzuweisen. Die in diesem Teil 1 der ETAG erfassten Treppen werden in der Regel ohne eine Holzschutzbehandlung geliefert. Ist eine Holzschutzbehandlung erforderlich, so ist diese in Übereinstimmung mit den Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beurteilen, die für den Standort gelten, wo das Produkt in das Bauwerk eingebaut wird.

5.7.4 Oberflächenbehandlungen und Oberflächenschichten

Die vorgegebene Funktion der Oberflächenbehandlung oder des Oberflächenbelages ist durch eine allgemeine Inspektion zu beurteilen. Gegebenenfalls sind Prüfungen durchzuführen, wie z.B. bei Oberflächenbehandlungen und Materialien von unbekannter Zusammensetzung oder Leistung, oder wenn der Hersteller bestimmte Vorgaben macht.

6 Beurteilung der Brauchbarkeit für einen vorgesehenen Verwendungszweck

In diesem Kapitel werden die zu erfüllenden Leistungsanforderungen (Kapitel 4) in Form von präzisen und (soweit möglich und im angemessenen Verhältnis zur Größe des Risikos stehend) messbaren oder qualitativen Größen angegeben, bezogen auf die Produkte und ihren vorgesehenen Verwendungszweck, unter Verwendung der entsprechenden Nachweisverfahren (Kapitel 5).

6.0 Tabelle, die die wesentlichen Anforderungen mit der Leistung des Treppenbausatzes verknüpft

Tabelle 3: Die zu beurteilenden Produktmerkmale und entsprechenden Beurteilungsverfahren.

Bei allen Leistungen ist die Option NPD (No performance determined - keine Leistung festgestellt) möglich.

 

ER ETAG-Abschnitt über die zu beurteilende Produktleistung Klasse Nutzungskategorie Zahlenwert
1, 4 6.1.1 Mechanische Festigkeit/Tragfähigkeit und Standsicherheit Tragfähigkeit, veränderliche Einwirkungen, kN oder kNm
6.1.2 Last-/Verschiebungsverhalten und Schwingungen

6.1.3 Widerstand der Befestigungen

Verschiebung in mm, Eigenfrequenz der Schwingung in Hz Tragfähigkeit, veränderliche Einwirkungen und ständige Einwirkungen, kN oder kNm
2 6.2.1 Feuerwiderstand R20-R120
6.2.2 Brandverhalten  
- horizontale Teile Euroklassen A1fl-Ffl
- alle anderen Teile Euroklassen A1-F
3 6.3.1 Freisetzung von gefährlichen Stoffen Angabe der Freisetzung von gefährlichen Stoffen
6.3.2 Freisetzung von Formaldehyd Formaldehydklasse (Platten auf Holzbasis)
6.3.3 Freisetzung von Asbest (Asbestgehalt) Angabe des Asbestgehalts
6.3.4 Freisetzung von Pentachlorophenol Angabe des Gehalts an Pentachlorophenol
6.3.5 Radioaktive Emissionen Angabe des Gehalts an radioaktiven Materialien
4 6.4.1 Maße der Treppe einschließlich der Podeste Zahlenwerte, wie festgelegt
6.4.2 Rutschgefahr Zahlenwerte, wie festgelegt, qualitative Beurteilung der Rutschfestigkeit
6.4.3 Ausstattungen der Treppe für die sichere Nutzung Zahlenwerte, wie festgelegt
6.4.4 Sicherer Bruch Stoßklasse, wie festgelegt
6.4.5 Stoßfestigkeit Stoßklasse, wie festgelegt
Aspekte der
Dauerhaftigkeit,
Gebrauchs-
tauglichkeit
und Identifizierung
6.7.1 Widerstand gegen Beschädigung durch physikalische Einflussfaktoren Grenzen der Umgebungsbedingungen
6.7.2 Widerstand gegen Beschädigung durch chemische Einflussfaktoren Bestanden/nicht bestanden oder Versuchsergebnis
6.7.3 Widerstand gegen Beschädigung durch biologische Einflussfaktoren Bestanden/nicht bestanden oder Gefahrenklasse
6.7.4 Oberflächenbehandlungen und Oberflächenbeläge Bestanden/nicht bestanden oder Versuchsergebnis

6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.1.1 Tragfähigkeit

Die berechnete oder gemessene charakteristische Tragfähigkeit des Treppenbausatzes muss unter Bezugnahme auf die Klassen im Eurocode 1 angegeben werden.

Es ist der charakteristische Wert der folgenden Lasten im Grenzzustand der Tragfähigkeit anzugeben:

Wahlweise können auch folgende Merkmale angegeben werden:

6.1.2 Last-/Verschiebungsverhalten und Schwingungen

Die Durchbiegung der Treppe auf der wandfreien Seite unter Gebrauchslast muss bezogen auf die Mittellinie des Treppenlaufs 1 angegeben werden. Normalerweise darf die Durchbiegung den Wert von 1/200 nicht überschreiten. Die Durchbiegung infolge Holmkraft muss hierbei nicht berücksichtigt werden.

Unter Annahme einer realistischen, dreidimensionalen Darstellung ist die Wirkungsweise des Wandankers und die Querbiegesteifigkeit der Trittstufen zu berücksichtigen. Der Einfluss des Treppengeländers darf berücksichtigt werden. Ein Durchbiegungsnachweis für das Treppengeländer infolge Holmkraft ist im Allgemeinen nicht erforderlich.

Es ist die Eigenfrequenz der Schwingung der Treppe unter Eigengewicht und einer zusätzlichen Einzelmasse von 1 kN an ungünstigster Stelle anzugeben. Normalerweise darf dieser Wert nicht kleiner als 5,0 Hz sein. Die Durchbiegung der Treppe an der wandfreien Seite unter einer Einzellast von F = 1,0 kN an ungünstigster Stelle ist ebenfalls anzugeben. Liegen nationale Vorschriften nicht vor, so darf diese Durchbiegung nicht größer als 5 mm sein. Der Einfluss des Treppengeländers darf in Bezug auf dessen Masse und Steifigkeit berücksichtigt werden.

Alternativ dazu ist die niedrigste natürliche Frequenz anzugeben.

6.1.3 Widerstand der Befestigungen

Die Lasten, die von den Befestigungen auf das Bauwerk weitergeleitet werden, sind in kN anzugeben. Ebenso ist der Widerstand der Befestigungen in kN anzugeben. Es sind folgende charakteristische Werte im Grenzzustand der Tragfähigkeit anzugeben:

6.2 Brandschutz

6.2.1 Feuerwiderstand

Die Klassifizierung von Treppenbausätzen in Bezug auf ihren Feuerwiderstand erfolgt gemäß


prEN 13501-2, Klassifizierung von Produkten und Bauteilen in Bezug auf ihr Brandverhalten. Teil 2 Klassifizierung anhand der Daten aus den Feuerwiderstandsversuchen.

Folgender Klassifizierungsbereich wird verwendet:

R 15 20 30 45 60 90 120 180 240

oder keine Leistung festgestellt

wobei R allein die Klassifizierung in Bezug auf die Tragfähigkeit bedeutet.

Die tatsächliche Klassifizierung für einen Treppenbausatz ist vom Hersteller in Übereinstimmung mit den Spezifikationen für den vorgesehenen Verwendungszweck zu wählen.

Basiert der Wert auf einer Berechnung, so ist dies deutlich in der ETA anzugeben, wobei die verwendeten Richtwerte (boxed values) zu benennen sind.

6.2.2 Brandverhalten

Die Klassifizierung von Treppenbausätzen in Bezug auf ihr Brandverhalten erfolgt gemäß prEN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen in Bezug auf ihr Brandverhalten. Teil 1 Klassifizierung anhand der Daten aus den Versuchen zum Brandverhalten.

Für Teile analog den Fußbodenteilen sind die Euroklassen A1fl-Ffl zu verwenden.

Für alle anderen Teile sind die Euroklassen A1 bis F zu verwenden.

6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe

Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETA abgedeckt werden, gilt die Option "keine Leistung festgestellt".

6.3.2 Freisetzung von Formaldehyd

Die Klassifizierung von Baustoffen im Hinblick auf die Freisetzung von Formaldehyd erfolgt nach den für die Baustoffe vorliegenden technischen Spezifikationen.

6.3.3 Asbestgehalt

Für Komponenten, die Asbest enthalten, ist der Gehalt an folgenden Materialien nach Angabe des Herstellers als Gewichtsprozentsatz des Asbest enthaltenden Bestandteils anzugeben:

Krokydolith
Amosit
Anthophylit
Tremolit
Chrysotil

6.3.4 Freisetzung von Pentachlorophenol

Der Gehalt an Pentachlorophenol ist nach Angabe des Herstellers als Gewichtsprozentsatz des Pentachlorophenol enthaltenden Bestandteils anzugeben.

6.3.5 Radioaktive Emissionen

Die Beurteilungsverfahren für radioaktive Emissionen folgen der allgemeinen in Abschn. 6.3.1 dargelegten Regel.

6.4 Nutzungssicherheit

6.4.1 Maße der Treppe einschließlich der Treppenpodeste

6.4.1.1 Auftritt

Die Werte sind auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.1 festgelegten Messung anzugeben.

Toleranzen zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Nennwert des Auftritts innerhalb eines Treppenlaufs und von aufeinander folgenden Trittstufen sind anzugeben.

6.4.1.2 Mindestauftritt bei gewendelten Trittstufen

Die Werte sind auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.2 festgelegten Messung anzugeben.

Toleranzen zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Nennwert des Mindestauftritts innerhalb eines Treppenlaufs und von aufeinander folgenden Trittstufen sind anzugeben.

6.4.1.3 Maximaler Auftritt bei gewandelten Trittstufen

Die Werte sind auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.3 festgelegten Messung anzugeben.

Toleranzen zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Nennwert des maximalen Auftritts innerhalb eines Treppenlaufs und von aufeinander folgenden Trittstufen sind anzugeben.

6.4.1.4 Stufenhöhe (Steigung)

Die Werte sind auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.4 festgelegten Messung anzugeben. Gibt es mehr als einen Bemessungswert für die Steigung innerhalb desselben Treppenlaufs, z.B. für die erste Trittstufe, so ist dies anzugeben.

Toleranzen zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Nennwert der Steigung innerhalb eines Treppenlaufs sind anzugeben.

6.4.1.5 Neigungswinkel

Der Wert, in Grad, ist zu beurteilen, zu überprüfen, und das auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.5 festgelegten Messung erhaltene Ergebnis anzugeben.

Konstante Neigungslinie

Die Lage der konstanten Neigungslinie ist in der Zeichnung der Treppe in der ETA anzugeben.

6.4.1.6 Überlappung

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen und das auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.6 festgelegten Messung erhaltene Ergebnis ist anzugeben.

6.4.1.7 Zahl der Stufenhöhen (Steigungen) zwischen Podesten

Der Wert ist unter Angabe des Ergebnisses der in Abschn. 5.4.1.7 festgelegten Zählung zu beurteilen.

6.4.1.8 Maximale Öffnungen

Sofern zutreffend, ist die Größe der folgenden Öffnungen als Kantenlänge des Würfels, wie in 5.4.1.8 festgelegt, anzugeben:

Zusätzlich kann, wenn beim Versuch eine Kugel verwendet wurde, der Durchmesser der Kugel angegeben werden.

6.4.1.9 Minimale nutzbare Treppenlaufbreite

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen, und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.9 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugeben.

6.4.1.10 Maximale nutzbare Treppenlaufbreite

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen, und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.10 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugeben.

6.4.1.11 Mindest Treppendurchgangshöhe

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen, und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.11 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugehen.

6.4.1.12 Abmessungen des Treppenpodests

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.1.12 festgelegten Messung erhaltenen Ergebnisse sind, z.B. in Form einer Zeichnung, anzugeben.

6.4.2 Rutschgefahr

Die Versuchsergebnisse sind auf der Grundlage von Verfahren zur Bestimmung der Rutschgefahr, die derzeit von GEN erarbeitet werden, anzugeben.

6.4.3 Ausstattungen der Treppe für die sichere Nutzung

6.4.3.1 Handläufe

Höhe des Handlaufs

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen, und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.3.1 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugeben.

Maße des Handlaufs

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen, und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.3.1 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugeben.

6.4.3.2 Umwehrung Höhe der Umwehrung

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen, und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.3.2 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugeben.

Minimale und maximale Höhe des Teils der Umwehrung ohne Öffnungen

Die Abmessungen sind zu beurteilen, zu überprüfen und die auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.3.2 festgelegten Messung erhaltenen Werte sind anzugeben.

"Bekletterbarkeit" für Kinder

Die maximalen Abmessungen sind unter Angabe der auf der Grundlage der in Abschn. 5.4.3.2 festgelegten Messung erhaltenen Werte zu beurteilen.

6.4.3.3 Tastbarkeit und Sichtbarkeit

Es sind die Beurteilungsergebnisse nach Abschn. 5.4.3.3 anzugeben.

6.4.4 Sicherer Bruch der Materialien

Es ist der sichere Bruch des Füllelementes der Umwehrung zu beurteilen. Des Ergebnis für das Füllelement der Umwehrung ist auf der Grundlage von prEN 12 600, Abschn. 6 anzugeben.

6.4.5 Stoßfestigkeit

Die Stoßfestigkeit eines Treppenbausatzes und seiner Bestandteile ist zu beurteilen unter Angabe der Art des Stoßversuchs, des Stoßwinkels und der Stoßstelle, der Art und des Gewichts des Stoßkörpers und der Fallhülle ohne Beschädigung (Anhang D).

6.5 Schallschutz

Nicht relevant.

6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

Nicht relevant.

6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

Die Beschreibung aller Bestandteile einschließlich der Materialien des Treppenbausatzes ist genau anzugeben. Wenn möglich, ist auf harmonisierte europäische Spezifikationen Bezug zu nehmen.

Die chemische Zusammensetzung der Baustoffe wird vom Antragsteller an die Zulassungsstelle gesandt, die die Regeln strengster Vertraulichkeit beachtet. Derartige Angaben dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden.

Diese Zusammensetzung wird von der Zulassungsstelle anhand der vom Antragsteller abgegebenen Erklärung nachgeprüft und, wann immer möglich, durch Fingerabdruck (fingerprint)" belegt.

Alle Komponenten müssen spezifiziert werden; entweder durch Gewichts- oder Volumenprozent, mit angemessenen Toleranzen und Handelsnamen der Rohstoffe, soweit diese ihre chemischen und physikalischen Eigenschaften präsentieren.

Die ETA wird für das Produkt/den Bausatz mit der chemischen Zusammensetzung und den weiteren Eigenschaften ausgestellt, die bei der erteilenden Zulassungsstelle hinterlegt werden. Änderungen der Materialien, ihrer Zusammensetzung oder ihrer Eigenschaften müssen der Zulassungsstelle sofort mitgeteilt werden, die dann entscheidet, ob eine neue Bewertung erforderlich wird.

DA wo Bestandteile nicht durch entsprechende harmonisierte europäische Spezifikationen abgedeckt sind, sind diese genau zu definieren durch Hinweis auf ihre physikalischen Eigenschaften, wie z.B.:

  1. entsprechende Materialeigenschaften
  2. Maße, Maßbeständigkeit
  3. Art, wie die Bestandteile zusammenzufügen sind

Gegebenenfalls muss die Bestimmung der Produktmerkmale auf der Prüfung nach den entsprechenden Prüfverfahren basieren.

6.7.1 Widerstand gegen Beschädigung durch physikalische Einflussfaktoren

Die Wirkung physikalischer Einflussfaktoren ist in qualitativen Größen zu beschreiben im Hinblick auf die mögliche Gefahr, dass die Treppe ihre Unversehrtheit verliert und die entsprechenden wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, Die Bedingungen für den vorgesehenen Verwendungszweck sind anzugehen. Alternativ dazu können spezielle Prüfergebnisse angegeben werden.

6.7.2 Widerstand gegen Beschädigung durch chemische Einflussfaktoren

Die Wirkung chemischer Einflussfaktoren ist in qualitativen Größen zu beschreiben im Hinblick auf die mögliche Gefahr, dass die Treppe ihre Unversehrtheit verliert und die entsprechenden wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Alternativ dazu können spezielle Prüfergebnisse angegeben werden.

In einigen Mitgliedstaaten kann es Vorschriften hinsichtlich des Materials für Elemente geben, die nicht leicht zugänglich und nicht leicht sichtbar und damit nicht kontrollierbar sind. In der ETA ist daher das für diese Art von Teilen zu verwendende Material anzugehen.

6.7.3 Widerstand gegen Beschädigung durch biologische Einflussfaktoren

Die Wirkung biologischer Einflussfaktoren ist in qualitativen Größen zu beschreiben im Hinblick auf die mögliche Gefahr, dass die Treppe ihre Unversehrtheit verliert und die entsprechenden wesentlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt. Alternativ dazu können spezielle Prüfergebnisse angegeben werden.

Bezüglich der Fäulnis von Teilen aus Holz ist nachzuweisen, dass die Verwendungsbedingungen so sind, dass keine Gefahr der Holzfälle besteht oder dass die Teile angemessen behandelt wurden.

Die vorgesehene Gefährdungsklasse für Bestandteile aus Holz ist gemäß EN 335 anzugehen.

6.7.4 Oberflächenbehandlungen und Oberflächenbeläge

Das Ergebnis der Beurteilung ist in qualitativen Größen anzugeben im Hinblick auf die Fähigkeit der Oberflächenbehandlung oder der Oberflächenschicht, die vorgesehene Funktion zu erfüllen, z.B. Verhütung von Korrosion oder Holzfäule, Verringerung der Rutschgefahr oder Abnutzung.

7 Voraussetzungen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts beurteilt wird

In diesem Kapitel sind die Voraussetzungen und Empfehlungen für Bemessung, Einbau und Ausführung, Verpackung, Transport und Lagerung, Verwendung, Instandhaltung und Reparatur aufgeführt, die eine Voraussetzung für die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck nach der Leitlinie sind (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).

7.1 Bemessung der Bauwerke

Die Bedingungen für die Bemessung und Ausführung des Treppenbausatzes in den Bauwerken sind den Einbauvorschriften des Herstellers zu entnehmen. Es sind deren Qualität sowie die Tatsache, ob diese Einbauvorschriften ausreichend sind, zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte der nachfolgenden

Checkliste:

Festlegung und Überprüfung des für den einwandfreien Aufbau der Treppe benötigten Raums

  1. koordinierende Treppenbreite
  2. Deckenhöhe
  3. Dicke der Decke
  4. Treppenöffnung
  5. spezielle Konstruktionsdetails z.B. Bewegungsfugen im Zusammenhang mit Blockhäusern

Fähigkeit des Bauwerks, die Lasten der Treppe aufzunehmen

  1. Leistungsfähigkeit des Bauwerks
  2. Verschiebungen des Bauwerks

Bemessung von Befestigungselementen zwischen Treppe und Haupt-Tragwerk

  1. Lage
  2. Anforderungen in Bezug auf Steifigkeit oder Tragfähigkeit des Bauwerks im Bereich der Befestigungspunkte
  3. Verformungen des Bauwerks im Bereich der Befestigungspunkte
  4. Übertragung von Schwingungen
  5. Schallübertragung
  6. ggf. seismische Anforderungen
    Anmerkung: Der Konstrukteur muss sicherstellen, dass die gewählten Befestigungen so beschaffen sind, dass es keine gegenseitige Beeinflussung zwischen dem Treppenbausatz und der allgemeinen Empfindlichkeit des Gebäudes gegenüber Erdbeben gibt.
  7. Die berechneten, resultierenden Kräfte der Treppe, die auf die im Bauwerk verankerte Unterkonstruktion wirken, müssen entsprechend weitergeleitet werden. Die Verbindung zwischen Treppe und Bauwerk muss so beschaffen sein, dass alle zusätzlichen, im Bauwerk auftretenden Lasten nicht auf die Treppe einwirken können.

Maßbeständigkeit des Bauwerks

  1. aufgrund von Veränderungen des Feuchtigkeitsgehaltes
  2. aufgrund von Temperaturänderungen

Es ist immer in der ETA anzugeben, dass die Einbauanweisungen Teil der ETA sind und somit immer dem gelieferten Treppenbausatz beigefügt sein müssen. Die ETA kann wesentliche Teile der Einbauanweisung übernehmen.

7.2 Verpackung, Transport und Lagerung

Die Bedingungen für Verpackung, Transport und Lagerung des Treppenbausatzes sind den technischen Lieferbedingungen des Herstellers zu entnehmen. Qualität und Angemessenheit dieser

technischen Lieferbedingungen sind zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte dar folgenden Checkliste:

  1. Widerstand gegenüber ungünstigen Einflüssen der Umgehung
  2. Widerstand gegen äußere Beschädigung, die den ordnungsgemäßen Zusammenbau der Treppe gefährden kann
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