umwelt-online: Leitlinie für vorgefertigte Treppenbausätze (5)

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6.2 Zugelassene Stelle *

Stelle, die gemäß Artikel 18 der BPR von einem EU-Mitgliedstaat oder EFTA-Staat (Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) benannt wurde, besondere Aufgabe im Rahmen der Entscheidung über die Konformitätsbescheinigung für bestimmte Bauprodukte durchzuführen (Zertifizierung, Überwachung oder Prüfung). Alle diese Stellen sind automatisch Mitglieder der Gruppe der Notifizierten Stellen.

Abkürzungen

Abkürzungen in Bezug auf die Bauproduktenrichtlinie.

AG: Attestation of Conformity - Konformitätsbescheinigung
CEC: Commission of the European Communities - Kommission der Europäischen Gemeinschaften
GEN: Comité Européen de Normalisation / European Committee for Standardization - Europäisches Komitee für Normung
GPD: Construction Products Directive - Bauproduktenrichtlinie (BPR)
EG: European Commission - Europäische Kommission
EFTA: European Free Trade Association - Europäische Freihandelsassoziation
EN: European Standards - europäische Normen
FPG: Factory Production Control - werkseigene Produktionskontrolle
ID: Interpretative Documents of the GPD - Grundlagendokumente der BPR
ISO: International Standardisation Organisation - Internationale Normenorganisation
SGG: Standing Committee on Construction of the EG - Ständiger Ausschuss für das Bauwesen der Europäischen Kommission

Abkürzungen in Bezug auf die Zulassung.

EOTA: European Organisation for Technical Approvals - Europäische Organisation für Technische Zulassungen
ETA: European Technical Approval - Europäische technische Zulassung
ETAG: European Technical Approval Guideline - Leitlinie für die europäische technische Zulassung
TB: EOTA-Technical Board - Technischer Lenkungsausschuss der EOTA
UEAtc: Union européenne pour l´Agrément technique dans la construction/European Union of Agrément - Europäische Union für das Agrément im Bauwesen

Allgemeine Abkürzungen

TG: Technical Committee Technisches Komitee
WG: Working Group Arbeitsgruppe

   

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Fachspezifische Begriffe und Abkürzungen für diese ETAG  Anhang B:

Die besonderen Begriffe basieren auf der Arbeit von ISO und GEN (ISO 3880-1: Bauwesen - Treppen - Begriffe - Teil 1). In der vorliegenden Leitlinie sind nur diejenigen Begriffe aufgeführt, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen von Bedeutung sein können.

Grundbegriffe

Treppe

Eine Folge von horizontalen Abschnitten (Trittstufen oder Podesten), die es erlauben, zu Fuß in andere Etagen oder andere Ebenen desselben Stockwerks zu gelangen.

Bild B1: Grundbegriffe

Die hauptsächlichen Begriffe sind in den Bildern B1 und B2 dargestellt.

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Handrail = Handlauf, Intermediate landing = Zwischenpodest, Flight = Treppenlauf, Barrier = Umwehrung, Stair well = Treppenauge, Landing = Treppenpodest, Nosing Stufenvorderkante

Bild B2: Grundbegriffe

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Going = Auftritt; Else = Steigung (Stufenhöhe); Overlap = Überlappung; Tread = Trittfläche; Riser Setzstufe; Nosing = Stufenvorderkante; Step = Trittstufe; Intermediate landing = Zwischenpodest; Landing = Treppenpodest

Treppentypen

Offene Treppe

Treppe, bei der der vertikale Zwischenraum zwischen aufeinander folgenden Trittstufen nicht völlig mit Setzstufen ausgefüllt ist.

Wendeltreppe

Eine Treppe, die um einen in der Mitte befindlichen Hohlraum herum eine Spirale beschreibt.

Offene Wendeltreppe

Treppe, die sich um ein in der Mitte liegendes Treppenauge dreht.

Spindeltreppe

Treppe, die eine Spirale um eine in der Mitte liegende Säule beschreibt.

Tragbolzentreppe

Treppe, bei der die Trittstufen untereinander - oder zumindest an einem Ende der Trittstufen - mit tragenden Elementen (z.B. Bolzen) verbunden sind. Beispiele sind in den Bildern B3 und B4 dargestellt.

Auf der Wandseite sind die Trittstufen in die Wand eingebettet oder entweder direkt oder indirekt durch Wandanker mit der Wand verbunden. Die Wand oder ein Teil der Wand kann durch tragende Elemente (z.B. Träger) ersetzt werden.

Bei Spindeltreppen sind die Trittstufen mit der zentralen Spindel verbunden (Bild B5).

Treppe mit mittragender Umwehrung

Die Trittstufen von Treppen mit mittragender Umwehrung sind auf der wandfreien Seite durch je einen Tragbolzen miteinander und über Geländerstäbe mit der mittragenden Umwehrung verbunden. Auf der Wandseite sind die Trittstufen mit der Wand verbunden oder in eine Holz- bzw. Stahlwange eingebunden. Wand oder Wange dürfen auch durch eine mittragende Umwehrung ersetzt werden. Ein Beispiel ist in Bild B6 dargestellt.

Bild B3: Einbolzentreppe

Bild B4: Zweibolzentreppe

Bild B5: Spindeltreppe mit Tragbolzen

Bild B6: Treppe mit mittragender Umwehrung

Gerade Treppe

Treppe mit durchgehend gleicher Richtung.

Treppe mit Richtungsänderung

Treppe, bei der sich die Richtung ändert.

Gewendelte Treppe

Treppe mit sich ändernder Richtung durch Verwendung von gewendelten Trittstufen

Elemente

Geländerpfosten

Normalerweise vertikales, zum Schutz dienendes Fühlelement einer Umwehrung.

Grundplatte

Bauteil des Mittelpfostens bei Spindeltreppen, das am Boden befestigt wird.

Verbindungen

Ein Bestandteil (eine Komponente), der (die) dazu dient, zwei Elemente des Treppenbausatzes zusammenzuhalten.

Tragbolzen

Tragbolzen sind Befestigungselemente, welche die Einzelstufen zug-, druck- und ggf. biegesteif miteinander verbinden bzw. den Anschluss zu den Auflagern (Podesten) herstellen.

Befestigungen

Ein Bestandteil zur Befestigung der Treppe am Bauwerk.

Wandanker

Ein Wandanker besteht aus mit der Trittstufe verbundenen Metallteilen, die in die Wand eingemörtelt werden. Es ist auch möglich, ein tragendes Teil wie z.B. einen Dübel oder ein anderes Befestigungselement zu verwenden, das in der Wand oder in dem tragenden Element (z.B. Träger) verankert wird.

Treppenlauf

Eine kontinuierliche Reihe von Trittstufen zwischen zwei Treppenpodesten.

Umwehrung

Ein zum Schutz dienendes Element (z.B. Geländer, Balustrade usw.), das so entworfen ist, dass es einen ausreichenden Grad an Sicherheit gegen ein Herabfallen bietet (Bild B7).

Bild B7: Umwehrung und Handlauf

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Height of barrier = Höhe der Umwehrung; Opening = Öffnung; Handrail = Handlauf; Height of bandrail = Höhe des Handlaufes

Geländer

Ein zum Schutz dienendes Element, das aus einzelnen Komponenten besteht wie z.B. Rahmen, Füllelementen und Handlauf.

Handlauf

Ein an einer Wand oder Umwehrung befestigtes Element, das so entworfen ist, dass Personen, die die Treppe benutzen, dieses fest umgreifen können (Bild B8).

Bild B8: Handlauf

Zwischenpodest

Ein zwischen zwei Etagen befindliches Podest (Bilder B1, B2).

Treppenpodest

Eine Plattform oder Teil der Deckenkonstruktion am Beginn und/ oder Ende eines Treppenlaufs (Bilder B1 und B2).

Stufenvorderkante

Der vordere Rand einer Trittstufe (Bild B2).

Pfosten

Das vertikale Bauteil einer Treppe.

Mittelpfosten

Das vertikale Bauteil in der Mitte einer (Spindel-)Treppe.

Spindel

Das vertikale Bauteil oder der Pfosten am Ende oder in der Mitte eines Treppenlaufs, an dem der Treppenlauf oder die Wange und der Handlauf befestigt sind.

Setzstufe

Der vertikale oder geneigte Teil, der die Stirnseite der Trittstufen schließt (Bild B2).

Teilsetzstufe ("Baurechtsleiste")

Vertikales Element, das einen Teil des Zwischenraums zwischen zwei aufeinander folgenden Trittstufen schließt (Bild B9).

Bild B9: Teilsetzstufe

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Opening = Öffnung; Listel riser step = Setzstufe mit Steg

Trittstufe

Teil der Treppe einschließlich einer horizontalen Oberfläche, auf die der Fuß gestellt wird beim Hinauf- und Herabgehen (Bild B2).

Antrittsstufe

Die erste Trittstufe des Treppenlaufs.

Gewendelte Stufe

Eine Trittstufe, bei der die Stufenvorderkante nicht parallel zur darüber liegenden Trittstufe oder zum Treppenpodest verläuft.

Austrittsstufe

Letzte Trittstufe des Treppenlaufs.

Treppenwange

Ein die Enden der Trittstufen tragendes geneigtes Bauteil.

Freiwange (äußere Treppenwange)

Nicht an die Wand angrenzende Wange.

Wandwange

An der Wand befestigte Wange.

Trittfläche

Horizontaler Teil oder obere Fläche einer Trittstufe (Bild B2).

Unterbau

Ein geneigtes Bauteil, das als zusätzliche Abstützung an der Unterseite der Trittstufen angeordnet ist.

Begriffe zur Messung

Konstante Neigungslinie

Eine Linie entlang der Treppe, deren Neigung konstant ist.

Auftritt

Der horizontale Abstand (g) zwischen den Stufenvorderkanten von aufeinander folgenden Trittstufen, gemessen in der Lauflinie (Bilder B2 und B12).

Lichte Treppendurchgangshöhe

Der minimale freie vertikale Abstand über einer gedachten Ebene, die durch die Verbindung von aufeinander folgenden Stufenvorderkanten des Treppenlaufs festgelegt ist (Bild B10). Abhängig vom jeweiligen Treppentyp kann die gedachte Ebene gekrümmt sein.

Bild B10: Minimale freie Treppendurchgangshöhe

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: HEADroom = Lichte Treppendurchgangshöhe; (Curved) area [b] in parallel to (curved) area [al under the bottom edge of the stair or other parts of the work above = (gekrümmter) Bereich [b] parallel zum (gekrümmten) Bereich [a] unter der oberen Unterkante der Treppe oder anderen Teilen des Bauwerks;

(Curved) area [e] prescribed by connecting the nosings of the steps = (gekrümmter) Bereich [a], festgelegt durch Verbindung der Stufenvorderkanten der Trittstufen

Länge der Trittstufe

Kürzest möglicher Abstand (1) im rechten Winkel zur Breite der Trittstufe. Verschiedene Beispiele sind in Bild B11 dargestellt (für Herstellungszwecke).

Bild B11: Länge (1) und Breite (w) der Trittstufen

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Front side = Vorderseite

Mittellinie

Die Mittellinie ist die Linie, die die Mittelpunkte der Vorderkanten der Trittstufen miteinander verbindet. Die Linie beginnt an der ersten Trittstufe und endet an der letzten Trittstufe.

Überlappung

Der horizontale Abstand (o) zwischen dem rückwärtigen Rand der Auftrittsfläche und der folgenden Stufenvorderkante (Bild B12).

Neigungswinkel

Der Winkel zwischen Neigungslinie und horizontaler Ebene.

Neigungslinie

Eine fiktive Linie, die die Stufenvorderkanten von aufeinander folgenden Trittstufen im Bereich der Lauflinie miteinander verbindet und die bis hinab zum Treppenpodest am Fuße des Treppenlaufs reicht.

Stufenhöhe (Steigung)

Der vertikale Abstand (r) von einer Trittfläche zur nächsten (Bilder B2 und B12).

Bild B12: Steigung (r), Auftritt (g), Überlappung (o)

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Opening = Öffnung

Nutzbare Treppenlaufbreite

Freier minimaler Abstand auf dem Grundriss im rechten Winkel zur Lauflinie (Bild B13).

Bild B13: Nutzbare Treppenlaufbreite

Erläuterung der im Bild dargestellten Begriffe: Opening = Öffnung; clear width = Nutzbare Breite

Lauflinie

Eine gedachte Linie, die den hypothetischen mittleren Weg von Nutzern der Treppe anzeigt.

Laufbereich

Ein gedachter Bereich, der die Lauflinie mit einschließt und den Bereich der Treppe angibt, der regelmäßig unter normalen praktischen Bedingungen genutzt wird.

Breite der Trittstufe

Der kürzest mögliche Abstand (w) im rechten Winkel zur Vorderkante der Trittstufe. Verschiedene Beispiele sind in Bild B11 dargestellt (für Herstellungszwecke).

 

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Allgemeine Prüfgrundsätze für Treppenbausätze und ihre Bestandteile und Materialien  Anhang C:

Probenahme

Wenn es für einen Bestandteil oder ein Material, die bei einem Treppenbausatz verwendet werden sollen, noch keine harmonisierte europäische technische Spezifikation gibt, kann die Identifizierung des Bestandteils oder Materials durch Prüfung erfolgen. Ein ähnliches Verfahren kann verwendet werden, um die mechanischen Eigenschaften des gesamten Treppenbausatzes zu prüfen.

Die zu prüfenden Treppenbausätze, Bestandteile oder Materialien müssen eine repräsentative Probe der hergestellten Bausätze darstellen.

Prüfung

Wird ein Material geprüft, so müssen, wenn möglich, Form und Größe der Probe ähnlich denen des Bestandteils sein, der beim Treppenbausatz verwendet werden soll. Die berücksichtigten Einwirkungen müssen den Einwirkungen auf den Bestandteil und denen des statischen Systems entsprechen. So sind z.B. bei Naturwerkstein, der für Trittstufen von Tragbolzentreppen verwendet werden soll, Biege-, Querlast- und Torsionsversuche durchzuführen.

Wird ein Bestandteil geprüft, so ist dieser so zu befestigen, wie es beim Treppenbausatz der Fall ist. So muss, zum Beispiel, bei einer Verbindung, die zwischen einer Trittstufe und einer Wange verwendet werden soll, der Probekörper aus einem Teil der Trittstufe und einer Wange bestehen, und es sind ggf. Querlast, Durchbiegung und Herausziehen zu berücksichtigen.

Wird ein gesamter Treppenbausatz geprüft, so ist dieser Bausatz nach den Anweisungen des Herstellers einzubauen, und die Belastung ist so zu planen, dass sie dem Treppentyp entspricht. Es ist jeweils der ungünstigste Fall zu berücksichtigen. Um diesen ungünstigsten Fall zu ermitteln, können vereinfachte Berechnungen verwendet werden. Ehe eine Belastung nach dem ungünstigsten Fall vorgenommen wird, können die einzelnen Teile in Sequenzen belastet werden, um z.B. die Durchbiegewerte zu erhalten. Wenn bei diesen vorherigen Belastungen einige Teile zerbrechen, so können diese so repariert werden, dass die Gesamtfunktion des Treppenbausatzes nicht wesentlich verändert wird.

Die Zulassungsstelle entscheidet, welche Art der Prüfung durchzuführen ist, sowie über die Anzahl der zu prüfenden Proben.

Die Versuche sind in der Regel unter normalen Umgebungsbedingungen gemäß Abschn. 5.7.1 der ETAG durchzuführen.

Bei Materialien wie Holz und Holzwerkstoffen ist der Feuchtigkeitsgehalt der Proben nach Durchführung der Versuche zu bestimmen.

Die charakteristischen Werte der jeweiligen Materialeigenschaften sind zu überprüfen und die Versuchsergebnisse zu reduzieren, um den minimalen garantierten Werten der Materialeigenschaften zu entsprechen.

Auswertung der Versuchsergebnisse

Der 5%-Kennwert ist als 5%-Fraktilenwert für eine Aussagewahrscheinlichkeit von 75 % anzugeben.

Für eine Normalverteilung wird der charakteristische Wert (Kennwert) χk angegeben durch

χk = XMittel - kn χstdev (1)

mit

χMittel = Mittelwert und

χstdev = Standardabweichung der Materialeigenschaft

kn hängt von der Zahl der Versuche ab. Die Werte für kn sind in Tabelle 1 angegeben.

Tabelle 1. In Gleichung (1) zu verwendende Werte für kn, ISO 12491

Zahl der Versuche 3 4 6 8 10 20 30 40 50 100
kn 3,15 2,68 2,34 2,19 2,10 1,93 1,87 1,83 1,81 1,76 1,64

Für eine Lognormalverteilung wird der charakteristische Wert χk angegeben durch

χk = e (in x) Mittel - kn (In χ )stdev (2)

Anmerkung: Wenn es sinnvoll ist anzunehmen, dass eine Materialeigenschaft oder Eigenschaft eines Bestandteils besser durch eine Lognormalverteilungsfunktion beschrieben wird als durch eine Normalverteilungsfunktion, so kann der Logarithmus der Materialeigenschaft anstelle der Materialeigenschaft selbst zur Bestimmung des 5 % -Fraktilenwertes verwendet werden.

Anmerkung: Wenn es unmöglich ist, eine repräsentative Probe des Produktes zu prüfen, so darf der Wert der Standardabweichung nicht niedriger als 20 % des Wertes für den Mittelwert angesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das zu prüfende Produkt in einer Pilot-Herstellungsreihe hergestellt wird. Dieser Wert ist anhand der Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle zu überprüfen.

Anmerkung: Die nach diesem Verfahren bestimmten charakteristischen Werte (Kennwerte) sind die höchsten Werte, die als charakteristische Werte deklariert werden können. Es kann ratsam sein, niedrigere Werte zu deklarieren, um eine unverhältnismäßig große Menge an während des Qualitätskontrollprozesses zurückgewiesenen Produkten zu vermeiden.

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 Prüfverfahren zur Prüfung der Stoßfestigkeit Anhang D:

Allgemeines

Die Prüfung ist an Prüfkörpern aus Treppenbausatzteilen durchzuführen, die repräsentativ für die in der Praxis gelieferten und/oder aufgebauten Treppenbausätze sind. Die Prüfkörper sind in einen geeigneten Prüfstand einzubauen. Wenn möglich, soll der Einbau des Prüfkörpers durch den Antragsteller der Prüfung erfolgen.

Bei den verwendeten Prüfverfahren handelt es sich hauptsächlich um ISO-Verfahren, jedoch mit einigen geänderten oder ergänzten Teilen.

Wenn in den Prüfverfahren nicht anders angegeben, müssen Lasten und Kräfte mit einer Genauigkeit von ± 2 %, Abmessungen mit ± 1 %, Temperaturen mit ± 5 °C und relative Luftfeuchtigkeiten mit ± 5 % der aufgeführten Werte angegeben werden.

Prüfkörper

Die Auswahl des Prüfkörpers erfordert sorgfältige Planung, um sicherzustellen, dass er den zu prüfenden Treppenbausatz vollkommen repräsentiert. Normalerweise muss der Prüfkörper Teil eines Treppenbausatzes sein, der in strikter Übereinstimmung mit den Zeichnungen, Spezifikationen und Einbananweisungen des Herstellers hergestellt wurde.

Als allgemeine Regel sind die größten Treppenbausatzteile in der Herstellungsreihe zu prüfen, da diese dazu neigen, die schwächsten zu sein, und es damit erlauben, Treppenbausatzteile von kleineren, Abmessungen als mindestens ebenso gut zu beurteilen. Jedoch kann es erforderlich sein, mehrere Prüfkörper zu prüfen, um Angaben über die gesamte Reihe von möglichen Optionen für ein gegebenes System zu erhalten. Die Zahl und Lage der Verbindungen zwischen Platten und anderen Teilen eines Treppenbausatzes sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Umwehrung

Der Umwehrungs-Prüfkörper muss aus mindestens drei Modulen bestehen mit einer Gesamtlänge von nicht mehr als 2 m. Er muss aus einem geraden Lauf der Umwehrung bestehen, der in gleicher Weise hergestellt ist wie eine Herstellungseinheit einschließlich aller Komponenten und Befestigungen. Die Module müssen von gleicher Abmessung sein. Die Höbe des Prüfkörpers muss der vom Hersteller festgelegten Höhe entsprechen.

Die Art, in der die Bestandteile miteinander verbunden sind, muss die tatsächlichen Nutzungsbedingungen wiedergeben, insbesondere im Hinblick auf Art, Typ und Lage der Verbindungen und den Abstand zwischen diesen.

Der Stoß wird auf das in der Mitte liegende Element aufgebracht. Ist die Umwehrung im Bereich der vorgesehenen Stoßstelle mit einem verstärkenden Teil versehen, so ist eine andere Stoßstelle zu wählen, wie bei den Umwehrungselementen zu beiden Seiten des für den Stoßversuch vorgesehenen Elementes gezeigt.

Bild Dl. Versuchsanordnung für den Stoßversuch

Trittstufen

Der Prüfkörper muss eine Herstellungseinheit mit mindestens sechs Trittflächen und fünf Steigungen (Setzstufen) einschließlich aller Komponenten und Befestigungen umfassen.

Konditionierung

Die Konditionierung des Prüfkörpers ist aufzuzeichnen. Die Zeit der Konditionierung ist zwischen dem Antragsteller und der Prüfstelle zu vereinbaren.

Prüfeinrichtung

Für die Pendelversuche (z.B. Umwehrung, Setzstufe und Handlauf) muss die Prüfeinrichtung der in ISO 7892:1988 beschriebenen entsprechen. Für die Fallversuche (z.B. Trittstufen) muss die Prüfeinrichtung dem Prüfkörper eine entsprechende Abstützung bieten.

Pendelversuche

Versuchsfolge

ISO 7892:1988, Vertikale Bauteile - Stoßfestigkeit - Stoßkörper und allgemeine Prüfverfahren ist mit den folgenden Änderungen anzuwenden:

Die Prüfung zur Bestimmung der Stoßfestigkeit der Umwehrung muss in nachfolgender Reihenfolge erfolgen:

Bei der Prüfung zur Bestimmung der Stoßfestigkeit des Handlaufs ist folgender Ablauf einzuhalten:

Bei der Prüfung zur Bestimmung der Stoßfestigkeit der Setzstufe ist folgender Ablauf einzuhalten:

Prüfverfahren

Die Last ist mindestens zehnmal aufzubringen, jedes Mal an einer neuen Stelle.

Der Durchmesser jedes Eindrucks ist aufzuzeichnen. Jeder verursachte Schaden ist zu registrieren.

Die Last ist an allen für ungünstig gehaltenen Stellen aufzubringen, einmal an jeder Stelle.

Der Durchmesser jedes Eindrucks ist aufzuzeichnen. Jeder verursachte Schaden ist zu registrieren.

Die Last ist an allen für ungünstig gehaltenen Stellen aufzubringen, einmal an jeder Stelle.

Jeder Bruch, Durchstoß, Verformung oder Verlust der Unversehrtheit ist anzugeben. Die maximale Verformung ist aufzuzeichnen.

Die Mitte des Aufpralls muss sich am Handlauf befinden. Der Versuch ist dreimal zu wiederholen.

Jeder Schaden ist aufzuzeichnen.

Die Stoßlast ist in der Mitte eines mittleren Moduls der Umwehrung oberhalb der Trittstufen aufzubringen, es sei denn, an dieser Stelle befindet sich ein Teil einer Rahmenkonstruktion. Jedoch kann die Stoßstelle von der zugelassenen Stelle als so ungünstig wie möglich ausgewählt werden.

Die Durchbiegungsmesser sind an der Rückseite des Prüfkörpers direkt gegenüber der Stoßstelle zu befestigen.

Der Stoß zur Bestimmung einer Beschädigung des Bauteils wird an einer neuen Stelle durchgeführt. Diese sollte sich an dem schwächsten Teil der Umwehrung befinden. Es kann erforderlich sein, den Stoß zu wiederholen, wenn die schwächste Stelle nicht offensichtlich ist. Die maximale Durchbiegung bei jedem Stoß und die bleibende Durchbiegung nach jedem Stoß sind aufzuzeichnen. Die bleibende Durchbiegung ist fünf Minuten nach dem Stoß zu messen.

Fallversuche

Versuchsfolge

Bei der Prüfung zur Ermittlung der Stoßfestigkeit der Trittstufen ist folgender Ablauf einzuhalten:

Prüfverfahren

Die Fallhöhe ist solange zu erhöhen, bis die Trittstufe zerbrochen ist. Es sind die Fallhöhe in mm, bei der ein Versagen auftritt, sowie die Art der Beschädigung aufzuzeichnen.

Diese Art von Versuch ist nur bei Materialien erforderlich, die bei stoßartigen Belastungen oder Überlast zu einem schlagartigen Versagen neigen (z.B. Naturwerkstein).

Der Stoßkörper wird ans einer Höhe von 200 mm fallengelassen. Jeder Schaden ist aufzuzeichnen.

Nach den Stoßversuchen kann ein statischer Versuch durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass sich die Tragfähigkeit nicht verändert hat.

 

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 Besondere Vorschriften für Tragbolzentreppen Anhang E:

Allgemeines

Dieser Anhang zu Teil 1 gilt für den Einbau von Tragbolzentreppen mit geraden oder gewendelten Läufen oder Laufteilen (z.B. Wendeltreppen und Bogentreppen) sowie für Spindeltreppen. In diesem Anhang werden die Berechnungsverfahren und die Versuchsinformationen angegeben. Die Nummern beziehen sich auf die entsprechenden Abschnitte im Hauptteil dieser ETAG.

5 Nachweisverfahren

5.1 Berechnungsverfahren

5.1.1 Vereinfachtes Rechenverfahren für die Einbolzentreppe

Die Trittstufen von Einbolzentreppen sind in die Wand eingebettet oder mit zwei Wandankern in der Wand befestigt. Auf der wandfreien Seite sind sie durch je einen Tragbolzen miteinander verbunden.

Sofern keine genauere statische Berechnung durchgeführt wird, darf Folgendes angenommen werden:

Die Tragbolzen sind gelenkig an die Trittstufen angeschlossen.

Die Trittstufen sind an der Wand auf Torsion - nicht auf Biegung -eingespannt.

Mit diesen Näherungen ergibt sich in der Regel ein einfaches statisch unbestimmtes System.

5.1.2 Vereinfachtes Rechenverfahren für die Zweibolzentreppe

Die Trittstufen von Zweibolzentreppen sind wandseitig und auf der wandfreien Seite durch je einen Tragbolzen miteinander verbunden. Auf der Wandseite wird jede Trittstufe durch einen Wandanker in der Wand verankert.

Sofern kein genauerer Nachweis erfolgt, darf Folgendes angenommen werden:

Die Tragbolzen sind gelenkig an die Trittstufen angeschlossen.

Die Wandanker sind biegesteif mit der Stufe verbunden; die

Einbindung in die Wand ist frei auffliegend.

5.1.3 Rechenverfahren für andere Tragbolzentreppen

Sind die Trittstufen auf der Wandseite und auf der wandfreien Seite durch je zwei Tragbolzen (Doppelbolzen) oder durch vorgespannte biegesteife Tragbolzen (Vierbolzentreppe) bzw. durch je einen Tragbolzen auf der wandfreien Seite (Dreibolzentreppe) miteinander verbunden oder wird das Geländer zur Tragwirkung der Treppe herangezogen, muss die Berechnung unter Annahme eines dreidimensionalen statischen Systems erfolgen. Die Verbindungen z.B. zwischen Treppe und Geländer oder Tragbolzen und Trittstufe müssen wirklichkeitsnah erfasst werden. Die Bemessung der Bauteile und deren Anschlüsse muss nach entsprechenden technischen Spezifikationen (Eurocodes) oder nach den Ergebnissen von Bauteilversuchen erfolgen.

5.1.4 Last-/Verschiehungsverhalten

Es ist die Durchbiegung der Treppe im Bereich der Bolzenkette auf der wandfreien Seite nachzuweisen.

5.2 Prüfungen an Teilen der Treppe

5.2.2 Prüfung der Trittstufen

5.2.2.1 Allgemeines

Die Dicke der Trittstufen richtet sich nach den Anforderungen der Tragfähigkeit, des Last-/Verscbiebungsverhaltens und der Stoßfestigkeit.

Die Mindestwerte der Achsabstände der Tragbolzen zu den Stufenrändern sind anhand von Versuchen zu ermitteln. Die ausreichende Sicherheit gegen Versagen ist durch Torsions-, Biege- und Querbiegeversuche an Einzelstufen nachzuweisen.

Trittstufen können aus Materialien bestehen, deren Eigenschaften in den entsprechenden technischen Spezifikationen einschließlich Eurocodes definiert sind und demgemäß im Hinblick auf Standsicherheit und Last-/Verschiebungsverhalten berechenbar sind (z.B. Stahlbeton, Stahl).

Sie können ferner aus Materialien bestehen, die von den in den technischen Spezifikationen einschließlich Eurocodes definierten Eigenschaften aufgrund einer besonderen Auswahl abweichen (z.B. Holz). Für diese Materialien sind die Materialkennwerte wie E-Modul, G-Modul, Torsions- und Biegefestigkeit aus Versuchen zu ermitteln.

Eine dritte Gruppe sind Materialien, deren Eigenschaften in den jeweiligen technischen Spezifikationen einschließlich Eurocodes nicht definiert sind. Dies sind beispielsweise Platten aus Naturwerkstein oder zement- bzw. reaktionsharzgebundenem Betonwerkstein, welche verklebt und zu Trittstufen gearbeitet werden. Für diese Materialien sind die Materialkennwerte wie E-Modul, G-Modul, Torsions- und Biegefestigkeit ebenfalls aus Versuchen zu ermitteln.

Die Torsions- und Biegesteifigkeit ist aus mindestens drei Versuchen an Einzelstufen zu ermitteln. E- und G-Modul sind aus mindestens je drei Versuchen bei etwa 50 % der Gebrauchslast (Verkehrslast) zu bestimmen. Die Querbiegetragfähigkeit im Bereich der Tragbolzen muss realistisch erfasst werden, beispielsweise durch Querbiegeversuche an Einzelstufen.

5.2.2.2 Torsionsversuch

Das Schubmodul, die Torsionsbruchspannung und die Resttragfähigkeit sind in Kurzzeitversuchen an einzelnen rechteckigen Trittstufen zu ermitteln (bei Spindeltreppen an einzelnen trapezförmigen Trittstufen). Die Trittstufen sind einseitig einzuspannen und am freien Ende zu tordieren. Die Lasteinleitung erfolgt z.B. an der wandfreien Seite über Tragbolzen. Ein Beispiel für eine Versuchsvorrichtung zeigt Bild El. Die Verschiebungen infolge Verdrehung sind am Längsrand der Trittstufen zu ermitteln. Das Schubmodul ist bei etwa 50 % der Gebrauchslast zu bestimmen.

Bild E1. Beispiel einer Versuchsvorrichtung für Torsionsversuche

5.2.2.3 Biegeversuch

Der Biege-Elastizitätsmodul die Biegebruchspannung und die Resttragfähigkeit sind in Kurzzeitversuchen an einzelnen rechteckigen Trittstufen (bei Spindeltreppen an trapezförmigen Trittstufen) und bei Treppen mit mittragendem Handlauf auch an einzelnen Holmstücken zu ermitteln. Die Trittstufen oder die Holmstücke sind im 3-Punkt-Biegeversuch zu beanspruchen. Die Lasteinleitung erfolgt über ein Belastungselement in Form einer Schiene mit einer linearen Last, die parallel zu den Auflagern wirkt. Ein Beispiel für eine Versuchsvorrichtung zeigt Bild E2. Der Biege-Elastizitätsmodul ist bei etwa 50 % der Gebrauchslast zu bestimmen. Die Resttragfähigkeit muss mindestens das 1,1fache der Gebrauchslast erreichen.

Bild E2. Beispiel einer Versuchsvorrichtung für Biegeversuche

Bei Spindeltreppen ist die Biegebruchspannung der Trittstufen direkt an der Einspanastelle (Spindelabschnitt) im Bauteilversuch zu ermitteln. Ein Beispiel für eine Versuchsvorrichtung zeigt Bild E3.

Bild E3. Beispiel der Versuchsvorrichtung für Biegeversuche an Spindeltreppen

5.2.2.4 Querbiegeversuch

Die Querbiegetragfähigkeit der Trittstufen bei Drei- und Vierbolzentreppen sowie bei Treppen mit vorgespannten biegesteifen Tragbolzen ist im Bauteilversuch nachzuweisen. Hierzu sind Stufenabschnitte mit halber Länge der Trittstufe in einen oberen oder unteren Doppelbolzen oder vorgespannten biegesteifen Tragbolzen einzuspannen und bis zum Bruch zu belasten. Ein Beispiel für eine Versuchsvorrichtung zeigt Bild E4.

Bild E4. Beispiele für Versuchsvorrichtungen für Querbiegeversuche

5.2.2.5 Fallversuch

Diese Art von Versuchen ist nur bei Materialien erforderlich, die bei stoßartigen Belastungen oder Überlast zu einem schlagartigen Versager. neigen (z.B. Naturwerkstein).

Möglich wäre ein Fallversuch, bei dem ein Gewicht von 50 kg aus einer Höhe von 20 cm fallengelassen wird, gefolgt von einem Torsionsversuch. Auf den Stoffversuch muss ein Torsionsversuch folgen. Jede Abnahme des Torsionsvermögens ist zu bewerten.

5.2.2.6 Tragfähigkeit von in die Trittstufe eingelassenen Wandankern

Die Tragfähigkeit von in die Trittstufe eingelassenen Rundstählen, die in die Treppenraumwand eingemörtelt sind, ist durch Bauteilversuche nachzuweisen. Durch Verformungsmessungen in Bauteilversuchen sind Kennwerte für die statische Bemessung (z.B. Dreh- und Dehnfedersteifigkeit) zu ermitteln. Ein Beispiel für eine Versuchsvorrichtung zeigt Bild E5. Die Trittstufen sind einmal in Bauteilmitte (F1) und einmal am Bauteilrand direkt über dem Wandanker (F2) zu belasten. Als Alternative kann dieser Versuch auch an einer Trittstufe durchgeführt werden, die in Längsrichtung halbiert wurde.

Bild E5. Beispiele für Versuchsvorrichtungen zur Prüfung von Wandankern

5.2.3 Prüfung von Tragbolzen und deren Verankerung

Wird die Biegefestigkeit der Tragbolzen bei der statischen Berechnung berücksichtigt, so muss die Standsicherheit der Tragbolzen bestimmt werden, ggf. anhand von Zug-, Druck- und Biegeversuchen. Bei in die Stufen eingelassenen verdeckten Hülsen ist ein Nachweis ihrer Standsicherheit im Bauteilversuch erforderlich.

 

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 Bezugsdokumente Anhang F:
E TAG Kapitel Titel des Dokuments
4.1.1.1 prEN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung
ENV 1991: Eurocode 1 Grundlagen der Bemessung und Einwirkungen auf Bauwerke
5.1 prEN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung
ENV 1991-1 Eurocode 1: Grundlagen der Bemessung und Einwirkungen auf Bauwerke.
Teil 1 Grundlagen der Bemessung
ENV 1991: Eurocode 1: Grundlagen der Bemessung und Einwirkungen auf Bauwerke
ENV 1992: Eurocode 2: Bemessung von Betonbauten
ENV 1993: Eurocode 3: Bemessung von Stahlbauten
ENV 1994: Eurocode 4: Bemessung von Verbundkonstruktionen aus Beton und Stahl
ENV 1995: Eurocode 5: Bemessung von Holzbauten
ENV 1999: Eurocode 9: Bemessung von Aluminiumbauten
5.1.1.2 ENV 1998-1-2:1994 "Eurocode 8 - Vorschriften für die Bemessung von Bauwerken in erdbebengefährdeten Gebieten - Teil 1-2 Allgemeine Regeln - Allgemeine Regeln für den Hochbau"
5.2.1 prEN 13 501-2, Klassifizierung des Brandverhaltens von Produkten und Bauteilen. Teil 2: Klassifizierung auf der Grundlage von Daten aus Versuchen zum Feuerwiderstand
5.2.2 prEN 13 501-1, Klassifizierung des Brandverhaltens von Produkten und Bauteilen. Teil 1: Klassifizierung auf der Grundlage von Daten aus Versuchen zum Brandverhalten
5.3.1 prEN 13986, Holzbauplatten zur Verwendung im Bauwesen. Eigenschaften, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung
5.3.4 Radiological protection principles concerning the natural radioactivity of building materials. Radiation protection 112. Europäische Kommission, Luxemburg, 1999.
5.4.4 prEN 12 600 Glas im Bauwesen - Pendelversuch - Versuchsverfahren für den Stoßfestigkeitsversuch für Flachglas und Leistungsanforderungen
5.7.3 EN 335-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Definition von Gefahrenklassen für biologischen Angriff. Teil 1: Allgemeines
EN 335-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Definition von Gefahrenklassen für biologischen Angriff. Teil 2: Anwendung auf Vollholz
EN 335-3 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Definition von Gefahrenklassen für biologischen Angriff. Teil 3: Anwendung auf Holzbauplatten
EN 350-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz. Teil 1: Anleitung zu den Prüfgrundsätzen und Klassifizierung der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz
EN 350-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz. Teil 2: Anleitung zur natürlichen Dauerhaftigkeit und Behandelbarkeit von ausgewählten, in Europa bedeutenden Holzarten
EN 351-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Mit Holzschutzmittel behandeltes Vollholz. Teil 1: Klassifizierung der Eindringtiefe und Aufnahme des Holzschutzmittels
EN 351-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Mit Holzschutzmittel behandeltes Vollholz. Teil 2:
Anleitung für die Probenahme zur Analyse des mit Holzschutzmittel behandelten Holzes
EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz. Anleitung zu den Dauerhaftigkeitsauforderungen an Holz zur Verwendung in Gefahrenklassen
6.1.1 ENV 1991: Eurocode 1. Grundlagen der Bemessung und Einwirkungen auf Bauwerke
6.2.1 prEN 13 501-2, Klassifizierung des Brandverhaltens von Produkten und Bauteilen. Teil 2: Klassifizierung auf der Grundlage von Daten aus Versuchen zum Feuerwiderstand
6.2.2 prEN 13 501-1, Klassifizierung des Brandverhaltens von Produkten und Bauteilen. Teil 1: Klassifizierung auf der Grundlage von Daten aus Versuchen zum Brandverhalten
6.4.4 prEN 12 600 Glas im Bauwesen - Pendelversuch - Versuchsverfahren für den Stoßfestigkeitsversuch für Flachglas und Leistungsanforderungen
6.7.3 EN 335-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Definition von Gefahrenklassen für biologischen Angriff. Teil 1: Allgemeines
EN 335-2 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Definition von Gefahrenklassen für biologischen Angriff. Teil 2: Anwendung auf Vollholz
EN 335-3 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzwerkstoffen. Definition von Gefahrenklassen für biologischen Angriff. Teil 3: Anwendung auf Holzbauplatten
Anhang B ISO 3880-1: Bauwesen - Treppen - Begriffe- Teil 1
Anhang C ISO 12 491: Statistische Verfahren zur Qualitätskontrolle von Baustoffen und Bauteilen
Anhang D ISO 7892:1988, Vertikale Bauteile - Stoßfestigkeit - Stoßkörper und allgemeine Versuchsverfahren

1) Produkte/Materialien, bei denen eine klar zu bestimmende Stufe mit Prudoktionsprozess zu einer Verbesserung der Klassifizierung zum Brandverhalten führt (z.B. der Zusatz von feuerhemmenden Stoffen oder eine Beschränkung des organischen Materials).

2) Produkte/Materialien, die nicht von Fußnote 1 erfasst sind.

3) Produkte/Materialien, die hinsichtlich ihres Brandverhaltens nicht geprüft werden müssen (z.B. Produkte/Materialien der Klasse A, entsprechend der Entscheidung der EG-Kommission 2000/605/EG

*) auch bekannt als Notifizierte Stelle

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