umwelt-online: ETAG 011 Leitlinie - Holzbauträger und -stützen (2)
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5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
5.1.1 Mechanische Festigkeit und Steifigkeit
Die mechanische Festigkeit und Steifigkeit kann unter Verwendung eines der drei nachfolgenden Verfahren abgeleitet werden. Es müssen nicht alle Eigenschaften nach demselben Verfahren beurteilt werden:
5.1.1.1 Berechnung
Im Allgemeinen ist das Rechenverfahren geeignet, wenn die Festigkeits- und Steifigkeits-Eigenschaften der Stege, Gurte und der Verbindungsart bekannt und dokumentiert sind. Außerdem muss das theoretische Modell, das zur Bewertung der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit herangezogen wird, wohl fundiert sein.
Anmerkung: Bei einigen Produkten wird das Ausgangsmaterial für die Gurte sortiert, ehe es zu Gurtbestandteilen gesägt wird. In derartigen Fällen sind die mechanischen Eigenschaften der Gurte gesondert zu berücksichtigen, ehe das Rechenverfahren angewandt wird.
Anmerkung: Bei den meisten Produkten weisen die Gurte oder Stege Längsverbindungen auf (zum Beispiel Keilzinken). In derartigen Fällen sind die mechanischen Eigenschaften der keilgezinkten Gurte und Stege separat zu betrachten, ehe das Rechenverfahren angewandt wird.
Anmerkung: Die in Eurocode 5 (ENV 1995-1-1) angegebenen Rechenverfahren können berücksichtigt werden.
5.1.1.2 Versuchsgestützte Bemessung
Kann ein Hersteller ein Berechnungsverfahren für die Tragfähigkeit seines Produkts vorlegen, so muss es möglich sein, dieses Verfahren zu verwenden, wenn es anhand der in der ETAG beschriebenen Methoden überprüft wurde.
Im Allgemeinen kann die versuchsgestützte Bemessung verwendet werden, wenn:
Leitlinien für die versuchsgestützte Bemessung sind in Abschnitt 3.2, Anhang D, Teil 1 des Eurocode 1 (ENV 1991-1) angegeben.
Die Erweiterung des Prüfprogramms hängt von dem Grad der Unsicherheit in Bezug auf die Werkstoffeigenschaften sowie von dem Grad der Unsicherheit in Bezug auf das verwendete Rechenverfahren ab. Geeignete Versuche auf der Grundlage der im Abschnitt "Prüfverfahren" im Technischen Bericht 002 der EOTA beschriebenen Verfahren sind für jedes Produkt separat zu berücksichtigen.
Die zu prüfenden Produkte müssen eine repräsentative Stichprobe der Grundgesamtheit darstellen.
Aus den Versuchsergebnissen ist der charakteristische Wert (x) als 5 %-Fraktile mit einer Aussagewahrscheinlichkeit von 75 % anzugeben. Der Mittelwert ist mit einer Aussagewahrscheinlichkeit von 50 % anzugeben.
Für eine Normalverteilung wird der charakteristische Wert xk angegeben durch
| xk | = xmean - kn ⋅ xstdev | ( 5.1.1) |
| mit xmean | = Mittelwert und | |
| xstdev | = Standardabweichung der Eigenschaft x für die geprüfte Stichprobe. | |
Der Faktor k hängt von der Anzahl der Versuche und der Aussagewahrscheinlichkeit ab.
Werte für kn sind in Tabelle 5.1.1 angegeben.
Anmerkung: Wenn anzunehmen ist, dass eine Werkstoffeigenschaft besser durch eine Lognormalverteilungsfunktion beschrieben wird als durch eine Normalverteilungsfunktion, kann der Logarithmus der Werkstoffeigenschaft anstelle der Werkstoffeigenschaft selbst zur Bestimmung der charakteristischen Werte herangezogen werden.
Für eine Lognormalverteilung wird der charakteristische Wert xk angegeben durch:
| (lnx)mean - kn (lnx) stdev | (5.1.2) | |
| xk = e |
Tabelle 5.1.1 Werte für kn zur Bestimmung der 5%-Fraktile für die Aussagewahrscheinlichkeit von 75 % zur Anwendung in Gleichungen 5.1.1 und 5.1.2 1
| Anzahl der Versuche | 8 | 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 100 | ∞ |
| kn | 2,19 | 2,10 | 1,93 | 1,87 | 1,83 | 1,81 | 1,76 | 1,64 |
(1) Sind charakteristische Eigenschaften nur durch den Versuch zu ermitteln, so sollte die Anzahl der Versuche mindestens 30 betragen. Dienen die Versuche zur Bestätigung gewisser theoretischer Modellannahmen, reicht eine unter 30 liegende Anzahl von Versuchen aus.
Anmerkung: Wenn es unmöglich ist, eine repräsentative Stichprobe des Produkts zu prüfen, darf der Wert der Standardabweichung nicht niedriger als 20 % des Wertes für den Mittelwert angesetzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das zu prüfende Produkt in einer Pilot-Fertigungsanlage hergestellt wird.
Anmerkung: Die nach Gleichung ( 5.1.1) oder ( 5.1.2) ermittelten charakteristischen Werte sind die höchsten Werte, die als charakteristische Werte angegeben werden können. Es kann ratsam sein, niedrigere Werte anzugeben, um eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Ausschuss während des Qualitätskontrollprozesses zu vermeiden.
Wird das Verfahren der versuchsgestützten Bemessung zur Bestimmung der Festigkeits- oder Steifigkeitseigenschaften der Stege oder Gurte angewandt, so ist der charakteristische Wert auf der Grundlage der durch Gleichung ( 5.1.1) oder ( 5.1.2) erhaltenen Ergebnisse für die Bemessung zu verwenden.
Wird das Verfahren der versuchsgestützten Bemessung angewandt, um das theoretische Modell auf die Versuchsergebnisse abzustimmen, so wird ein unbekannter Modellkoeffizient D eingeführt. Unter Verwendung der Versuchsergebnisse und der Ergebnisse aus dem theoretischen Modell werden der Mittelwert des Modellkoeffizienten Dmean sowie die Standardabweichung des Modellkoeffizienten Dstdev bestimmt. Der charakteristische Wert des Modellkoeffizienten Dk wird aus einer Gleichung ähnlich der Gleichung ( 5.1.1) oder ( 5.1.2) erhalten.
5.1.1.3 Prüfung
Die charakteristische Festigkeit und Steifigkeit kann direkt anhand von Versuchen bestimmt werden.
Das Verfahren der Probenahme und die Bestimmung der charakteristischen Werte sind in Abschnitt 5.1.1.2 angegeben. Jedoch darf die Probenanzahl nicht weniger als 30 für jeden Typ, jede Art und Größe des zu prüfenden Produkts betragen. Die Werte für kn in Gleichung 5.1.1 und 5.1.2 sind in Tabelle 5.1.1 angegeben.
Geeignete Versuche auf der Grundlage der im Abschnitt "Prüfverfahren" im Technischen Bericht 002 der EOTA beschriebenen Verfahren sind für jedes Produkt zur Bestimmung folgender Eigenschaften separat zu berücksichtigen:
Die zu prüfenden Produkte müssen eine repräsentative Stichprobe der Grundgesamtheit darstellen.
5.1.2 Kriechen und Lasteinwirkungsdauer
5.1.2.1 Kriechen
Der kombinierte Einfluss von Belastungszeit und Feuchtigkeitsgehalt auf die Steifigkeitseigenschaften sollte berücksichtigt werden, wobei die in Abschn. 4.1 von Teil 1-1, Eurocode 5 (ENV 1995-1-1) angegebenen kdef Faktoren für Holzwerkstoffe zu verwenden sind. Für andere Werkstoffe ist der Einfluss der Belastungszeit und des Feuchtigkeitsgehalts getrennt zu berücksichtigen.
5.1.2.2 Dauer der Belastung
Der kombinierte Einfluss von Belastungszeit und Feuchtigkeitsgehalt auf die Festigkeitseigenschaften sollte berücksichtigt werden, wobei die in Abschn. 3.1 von Teil 1-1, Eurocode 5 (ENV 1995-1-1) angegebenen kmod Faktoren für Holzwerkstoffe zu verwenden sind. Für andere Werkstoffe ist der Einfluss der Belastungszeit und des Feuchtigkeitsgehalts getrennt zu berücksichtigen.
5.1.3 Maßbeständigkeit
5.1.3.1 Toleranzen der Abmessungen Gemäß EN 336 auszuführen.
5.1.3.2Beständigkeit der Maße
Dieselben Probekörper wie die unter 5.1.3.1 verwendeten, sind in einer Klimakammer unter den höchsten Feuchtigkeitsbedingungen, unter denen das Produkt voraussichtlich verwendet werden soll, zu konditionieren. Es ist die gleiche Messung, wie in 5.1.3.1 beschrieben, durchzuführen.
Alternativ dazu kann für bekannte Produkte eine Beurteilung durchgeführt werden.
5.1.4 Seismische Bewertung
Um die Last-Verschiebungskurven bis zur Bruchlast zu erhalten, sind die im Technischen Bericht 002 der EOTA angegebenen Biegeversuche durchzuführen. Der Umfang des Versuchsprogramms hängt von den Eigenschaften der verwendeten Werkstoffe, dem Grad der Ungewissheit und der Streuung der erzielten Ergebnisse ab.
5.2 Brandschutz
5.2.1 Brandverhalten
Die Bewertung des Brandverhaltens muss nach den Spezifikationen in prEN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1 Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten, erfolgen.
Produkte, die Werkstoffe enthalten, welche in der Entscheidung der Kommission 2000/605/EG enthalten sind, können ohne Prüfung als zur Euroklasse A1 gehörend angesehen werden.
5.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit
Die Beurteilung der Feuerwiderstandsfähigkeit kann durch Berechnung oder Versuche erfolgen.
Die Berechnung der Feuerwiderstandsfähigkeit ist nur möglich, wenn der Träger oder die Stütze nur aus Holzwerkstoffen mit bekannten Abbrandgeschwindigkeiten hergestellt ist, wie in ENV 1995-1-2 festgelegt.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit einzelner Teile kann durch Prüfung gemäß EN 1365-3 (Balken) oder EN 1365-4 (Stützen) oder durch vereinfachte Berechnungen nach ENV 1995-1-2 (EC 5) bestimmt werden.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit einzelner Teile ist so zu bestimmen, dass die Annahmen dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen.
Anmerkung:
Die Feuerwiderstandsfähigkeit von leichten Holzbauträgern und -stützen, die teilweise oder vollständig in ein Bauwerk oder ein Bauteil integriert sind und bei denen das Teil bis zu einem gewissen Grad durch andere Baustoffe gegen Feuer geschützt ist, ist als ein Merkmal des jeweiligen Tragwerks zu bestimmen und wird nicht durch die ETA für den Träger oder die Stütze abgedeckt.
5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.3.1 Freisetzung gefährlicher Substanzen
5.3.1.1 Vorhandensein gefährlicher Substanzen im Produkt
Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung einreichen, in der angegeben ist, ob das Produkt/der Bausatz gefährliche Substanzen nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Bestimmungsmitgliedstaaten relevant sind. Er muss diese Substanzen anführen.
Ehe darüber entschieden wird, ob der Formaldehydgehalt/die Freisetzung von Formaldehyd überprüft werden soll oder nicht, muss die Zulassungsstelle erwägen, ob der vorgesehene Verwendungszweck des Produktes derart ist, dass der Gehalt/die Freisetzung von Formaldehyd bedeutsam ist. Schnittholz hat einen natürlichen Formaldehydgehalt, der nicht Grund für eine Prüfung des Formaldehydgehalts sein sollte. Enthält die Gurt-Steg-Verbindung Formaldehyd, sind Versuche dann nicht erforderlich, wenn der natürliche Formaldehydgehalt nicht signifikant erhöht wird. Bei Bestandteilen, die Formaldehyd enthalten, ist eine Prüfung des Formaldehydgehalts gemäß prEN 13986 durchzuführen (Platten aus Holzwerkstoffen zur Verwendung im Bauwesen, charakteristische Bewertung der Konformität und Kennzeichnung).
5.3.1.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
Enthält das Produkt/der Bausatz gefährliche Substanzen, wird in der ETA das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage: Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.
5.3.1.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips
Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Substanzen zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, die jedoch noch nicht geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt. Nach Zustimmung zu diesen Angaben werden diese in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.
Die Angaben [Informationen], die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETA Antragsteller mitgeteilt. Auf der Grundlage dieser Angaben könnte ein Protokoll zur Bewertung des Produkts hinsichtlich der Substanz auf Antrag eines Herstellers unter Teilnahme der Zulassungsstelle erstellt werden, die den Punkt aufbrachte.
5.4 Nutzungssicherheit (ER 4) Nicht relevant
5.5 Schallschutz (ER 5) Nicht relevant
5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Für Berechnungen der Wärmeverluste sind anhand eines oder mehrerer der nachfolgenden Verfahren die thermischen Eigenschaften der Bestandteile des Trägers oder der Stütze zu bestimmen: Bemessungswerte, angegeben in EN 12524.
Andere Werte sind durch Messungen entsprechend EN ISO 8990 zu bestimmen.
Es ist auf EN ISO 10456 zu verweisen und der deklarierte Wert gegebenenfalls anzupassen, um den erwarteten Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen während der Nutzung Rechnung zu tragen.
Erläuternde Anmerkung - Es sollte beachtet werden, dass sowohl das Maß, in dem der Träger oder die Stütze die Wärmedämmung im Bauwerk überbrückt, als auch die Gesamthöhe der Wärmedämmung (d. h. wie kalt die kalten Teile werden) und die Wasserdampfdurchlässigkeit des Bauwerks die Gefahr einer Kondenswasserbildung auf dem oder im Bauwerk signifikant beeinflussen. Eine Beurteilung sollte daher für jede Konstruktion erfolgen.
5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit
Ein leichter Holzbauträger oder eine Stütze besteht aus einem Steg, Verbindungen und Gurten. Die Dauerhaftigkeit wird bestimmt durch den schwächsten dieser Teile. Die Dauerhaftigkeit des Stegs hängt normalerweise von dem Werkstoff ab, aus dem der Steg besteht, dessen Dauerhaftigkeit nach der entsprechenden Werkstoffnorm geprüft werden kann. Das gleiche gilt für die Gurte.
Die Produktspezifikationen sind zu überprüfen. Sie sollten übereinstimmen mit der jeweiligen Produktnorm, wobei der vorgesehene Verwendungszweck des Produkts und die jeweils vorliegenden Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen sind.
Um ein angemessen dauerhaftes Tragwerk zu gewährleisten, sind folgende in Wechselbeziehung zueinander stehende Faktoren zu berücksichtigen:
Die Nutzungsklassen und Klassen der Lasteinwirkungsdauer gemäß Eurocode 5 und auch die Gefährdungsklassen gemäß EN 335 können die Umgebungsbedingungen allgemein beschreiben.
Die Dauerhaftigkeit der Werkstoffe ist nach den jeweiligen Normen zu beurteilen und festzulegen. Beispiele solcher Normen sind in Tabelle 5.7.1 angegeben.
| Nr. der | Norm |
| EN 460 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen |
| EN 350-1 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für die Prüfung und Klassifizierung der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz |
| EN 350-2 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 2: Leitfaden für die natürliche Dauerhaftigkeit und Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer Bedeutung in Europa |
| EN 599 | Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Anforderungen an Holzschutzmittel wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt werden |
| EN 636 | Sperrholz - Anforderungen |
| EN 312 | Spanplatten - Anforderungen |
| EN 300 | Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen |
| EN 622 | Faserplatten - Anforderungen |
| EN 301 | Klebstoffe für tragende Holzbauteile; Phenoplaste und Aminoplaste; Klassifizierung und Leistungsanforderungen |
| EN 302 (Teile 1, 2, 3 und 4) | Klebstoffe für tragende Holzbauteile; Prüfverfahren |
| EN 385 | Keilzinkenverbindungen im Bauholz - Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung |
5.7.1 Dauerhaftigkeit von Verbindungsmitteln aus Metall und anderen Verbindungsmitteln ** sowie Leimfugen
5.7.1.1. Mechanische Verbindungsmittel
Die Spezifikation für mechanische Verbindungsmittel aus Metall und andere Verbindungsmittel ist zu prüfen, und es ist eine Beurteilung oder eine geeignete Prüfung und Bewertung durchzuführen, um die Dicke des Korrosionsschutzes oder die Werkstoffspezifikation zu bestimmen.
Gegebenenfalls ist die entsprechende Dicke:
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Normen für galvanische Zinkschichtauflagen die Masse pro Flächeneinheit der Beschichtungen ausdrücken, bezogen auf die gesamte Oberfläche und Normen für feuerverzinktes Blech die Masse pro Flächeneinheit, bezogen auf die Fläche des Blechs (d. h. die Fläche eines Blechs repräsentiert die Hälfte der Fläche seiner Oberfläche). - Die Spezifikation für Verbindungsmittel aus Metall und andere Verbindungsmittel ist zu überprüfen, um festzustellen, ob die Gefahr einer Kontaktkorrosion besteht, und jeder Nachweis überwachter Freibewitterungsversuche gemäß EN ISO 7441 ist auszuwerten.
Eine Bewertung bezüglich der Risiken einer Korrosion ist bei säurehaltigen Holzarten durchzuführen, die zur Verwendung in leichten Holzbauträgern und -stützen mit Verbindungsmitteln aus Metall und anderen Verbindungsmitteln vorgeschlagen werden.
5.7.1.2 Klebstoffe
Phenolharz- und Aminoplastklebstoffe müssen in Übereinstimmung mit:
EN 301 Klebstoffe für tragende Holzbauteile; Phenoplaste und Aminoplaste; Klassifizierung und Leistungsanforderungen und EN 302 (Teile 1, 2, 3 und 4) Klebstoffe für tragende Holzbauteile; Prüfverfahren geprüft und beurteilt werden.
PU-Klebstoffe sind in Übereinstimmung mit Anhang C dieser ETAG zu beurteilen. Produkte mit anderen Klebstoffen, z.B. Isocyanate (MDI), können beurteilt werden, indem man den Weg über ein CUAP anwendet. Danach kann das angewandte Beurteilungsverfahren dieser ETAG als Auslegungsdokument angeschlossen werden.
Klebstoffauftrag
Das Verfahren des Klebstoffauftrags muss gewährleisten, dass alle Oberflächen der Fügeteile mit Klebstoff bedeckt sind. Maschineller Klebstoffauftrag
Der Klebstoff sollte in der Regel an beiden Fügeteilenden über mindestens 3/4 der Zinkenlänge aufgetragen werden. Jedoch kann der Klebstoff auch nur auf ein Fügeteilende aufgetragen werden, wenn dokumentiert wird, dass der Klebstoffauftrag die Anforderung auf zuverlässige Weise erfüllt. Erfüllung wird erzielt, wenn eine laufende Produktionskontrolle des Klebstoffauftrags durchgeführt wird.
5.7.2 Gebrauchstauglichkeit
Die Gebrauchstauglichkeit wird durch Berechnungen oder Versuche beurteilt, wie in den Abschnitten 5.1.1 und 5.1.2 beschrieben.
5.7.3 Identifizierung des Produkts
Alle Bestandteile der leichten Holzbauträger und -stützen müssen eindeutig identifiziert werden. Gegebenenfalls ist auf harmonisierte europäische Spezifikationen zu verweisen. Siehe Anhang B.
Wo Bestandteile nicht durch harmonisierte europäische Spezifikationen abgedeckt sind, müssen sie genau definiert werden.
Die Bestimmung der Produktmerkmale muss, soweit diese vorhanden sind, auf Prüfungen in Übereinstimmung mit den dazugehörigen Prüfverfahren von CEN oder EOTA basieren.
6 Bewertung und Beurteilung der Brauchbarkeit von Produkten für einen vorgesehenen Verwendungszweck
6.0 Allgemeines
In diesem Kapitel werden die zu erfüllenden Leistungsanforderungen (Kapitel 4), bezogen auf das Produkt und seinen vorgesehenen
Verwendungszweck und unter Verwendung der Ergebnisse der Nachweisverfahren (Kapitel 5), in Form von präzisen und messbaren (soweit möglich und im angemessenen Verhältnis zur Größe des Risikos) oder qualitativen Größen angegeben.
Tabelle 6.0, die die wesentlichen Anforderungen mit den Anforderungen an Produkte verbindet Tabelle 6.0
| ER | ETAG-Abschnitt über die zu beurteilende Produktleistung | Klasse Nutzungskategorie Zahlenwerte |
| 1 | 6.1.1 | Zahlenwerte für Tragfähigkeit und Steifigkeit, anwendbar für den
vorgesehenen Verwendungszweck |
| 6.1.2 | Zahlenwerte für kdef und kmod | |
| 6.1.3 | Zahlenwerte für Nennabmessungen und zulässige Abweichungen | |
| 6.1.4 | Last-Verschiebungskurven | |
| 2 | 6.2.1 | Euroklassen A1 - F |
| 6.2.2 | R15 - 240 Option "keine Leistungen festgestellt" | |
| 3 | 6.3.1 Einfluss auf die Luftqualität | Angabe von gefährlichen Substanzen "Keine gefährlichen Substanzen" Möglicherweise Beschreibung des Widerstandes gegen Pilzwachstum und andere Mikroorganismen |
| 4 | Nicht relevant | |
| 5 | Nicht relevant | |
| 6 | 6.6.1 | Zahlenwerte für den Wärmedurchlasswiderstand Option "keine Leistung festgestellt" |
| Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung | 6.7 | Nutzungsklassen und Klassen der Lasteinwirkungsdauer (Eurocode 5), Gefährdungsklassen (EN 335) |
6.1 Beurteilung der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit
6.1.1 Mechanische Festigkeit
Unabhängig vom verwendeten Bewertungsverfahren sind folgende Werte in der ETA anzugeben:
Die Werte für Festigkeit und Steifigkeit können direkt in, tabellarischer oder grafischer Form oder alternativ dazu unter Verwendung eines Rechenmodells angegeben werden. Wird ein Rechenmodell verwendet, so sind die entsprechenden Eingabewerte anzugeben. Die Werte für Festigkeit und Steifigkeit sind für eine relative Luftfeuchtigkeit von 65 %, eine Raumluft-Temperatur von 20°C und eine Belastungsdauer von 5 Minuten anzugeben.
6.1.2 Kriechen und Lasteinwirkungsdauer
6.1.2.1 Kriechen
Es ist ein Zahlenwert des Faktors kdef für die entsprechenden Nutzungsklassen und Klassen der Lasteinwirkungsdauer, die in Abschnitt 3.1 von Eurocode 5 (ENV 1995-1-1) festgelegt sind, in der ETA anzugeben.
6.1.2.2 Lasteinwirkungsdauer
Es ist ein Zahlenwert des Faktors kmod für die entsprechenden Nutzungsklassen und Klassen der Lasteinwirkungsdauer, die in Abschnitt 3.1 von Eurocode 5 (ENV 1995-1-1) festgelegt sind, in der ETA anzugeben.
6.1.3 Maßbeständigkeit
6.1.3.1 Toleranzen der Abmessungen
Es sind Zahlenwerte der Nennabmessungen und die zulässigen Abweichungen z.B. von Länge, Breite und Höhe in der ETA anzugeben.
6.1.3.2 Maßbeständigkeit
Es sind Zahlenwerte über den Einfluss verschiedener Feuchtigkeitszustände auf die Nennabmessungen anzugeben. Es ist der Zustand mit der für den vorgesehenen Verwendungszweck des Produktes höchsten Feuchtigkeit festzulegen.
6.1.4 Seismische Bewertung
Für die ETA müssen Last-Verschiebungskurven, die sich aus den Prüfungen nach 5.1.4 ergeben, zur Anwendung ermittelt werden; diese sind vom Planer bei der Bewertung des seismischen Verhaltens des Bauwerks anzuwenden.
6.2 Brandschutz
6.2.1 Brandverhalten
Die Klassifizierung von leichten Holzbauträgern und -stützen in Bezug auf ihr Brandverhalten ist in Übereinstimmung mit EN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten, vorzunehmen.
6.2.2 Feuerwiderstand
Die Angabe des Feuerwiderstands ist freiwillig. Große Produkte zu prüfen, kann sehr teuer sein, daher empfiehlt es sich, die Leistungsfähigkeit hinsichtlich Feuerwiderstand zu berechnen. Solange Eurocode 5 noch nicht erschienen ist, ist die Berechnung gemäß den Vorschriften im Anwendungsland durchzuführen. Die entsprechende Leistungsfähigkeit würde in Form von "Stellvertreter"-Merkmalen, d. h. Abbrandgeschwindigkeiten, ausgedrückt werden.
Die Klassifizierung leichter Holzbauträger und -stützen in Bezug auf ihren Feuerwiderstand ist in Übereinstimmung mit EN 13501-2, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, vorzunehmen.
Der Feuerwiderstand einzelner Bauteile kann in Form von "keine Leistung festgestellt" oder durch einen Feuerwiderstand R gemäß EN 1365 Teil 3 (Träger) oder EN 1365 Teil 4 (Stützen) oder durch eine vereinfachte Berechnung nach ENV 1995-1-2 (EC 5) mit einer genau festgelegten Zeitdauer und einem festgelegten maximalen Belastungszustand angegeben werden.
Der Belastungszustand für Träger ist als höchstes charakteristisches Biegemoment und als höchste charakteristische Scherfestigkeit im Grenzzustand der Tragfähigkeit anzugeben.
Der Belastungszustand für Stützen ist als höchste charakteristische Normalkraft und höchste charakteristische Biegesteifigkeit im Grenzzustand der Tragfähigkeit anzugeben.
6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
6.3.1 Freisetzung von Formaldehyd und Pentachlorphenol
Die Klassifizierung von Holzwerkstoffen in Bezug auf die Freisetzung von Formaldehyd ist durchzuführen gemäß:
| EN 312 | Spanplatten - Anforderungen |
| EN 312-1 | Spanplatten - Anforderungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen an alle Plattentypen |
| EN 622 | Faserplatten - Anforderungen |
| EN 300 | Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen |
| EN 622-5 | Faserplatten - Anforderungen - Teil 5: Anforderungen an Platten nach dem Trockenverfahren (MDF) |
| EN 636 | Sperrholz - Anforderungen |
| EN 636-1 | Sperrholz - Anforderungen - Teil 1: Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Trockenbereich |
| EN 636-2 | Sperrholz - Anforderungen - Teil 2: Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Feuchtbereich |
| EN 636-3 | Sperrholz - Anforderungen - Teil 3: Anforderungen an Sperrholz zur Verwendung im Außenbereich |
Der Gehalt an Pentachlorphenol, wie vom Hersteller angegeben, ist als Massegehalt des Pentachlorphenol enthaltenden Bestandteils anzugeben.
6.3.2 Freisetzung gefährlicher Substanzen
Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Substanzen, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETA abgedeckt werden; gilt die Option "keine Leistung festgestellt".
6.4 Nutzungssicherheit (ER 4) Nichtrelevant
6.5 Schallschutz (ER 5) Nichtrelevant
6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Zur Berechnung der Wärmeverluste sind anhand eines oder mehrerer der nachfolgenden Verfahren die thermischen Eigenschaften der Werkstoffe des Trägers oder der Stütze zu bestimmen: Bemessungswerte, festgelegt in EN 12524.
Andere Nennwerte werden gemäß EN ISO 10456 und Messungen nach prEN ISO 8990 bestimmt.
Werden die Wärmeleitfähigkeit oder der Wärmedurchlasswiderstand gemessen, so sind der Mittelwert der Temperatur und der Feuchtigkeitsgehalt der Probe anzugeben.
6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit
Die Umgebung, für die das Produkt vorgesehen ist, sollte über die Klassen der Lasteinwirkungsdauer und den Nutzungsklassen 1, 2 und 3 nach Eurocode 5 und über die Gefährdungsklassen 1, 2 und 3 nach EN 335 festgelegt werden. Das Produkt und jeder Bestandteil sollte wenigstens für die Nutzungsklasse 2 geeignet sein, aber nicht allein für Nutzungsklasse 1 (z.B. können einige Werkstoffe unter Nutzungsklasse 3 verwendet werden).
Die Wahl der Nutzungsklasse muss unter Berücksichtigung der Handhabung des Produkts während des Transports, Einbaus usw. erfolgen.
Leime müssen entweder die Anforderungen von EN 301 erfüllen oder es muss durch geeignete Prüfung nachgewiesen werden, dass sie gleichwertig sind.
Keilzinkenverbindungen sollten mit den einschlägigen Normen übereinstimmen.
6.7.1 Dauerhaftigkeit
Der Mindestkorrosionsschutz oder die Werkstoffspezifikation für die verschiedenen Nutzungsklassen müssen EC5/ENV 1995-11:1993, Tabelle 2.4.3 entsprechen.
Alternative Werkstoffe müssen gleichwertige Eigenschaften/Leistungsfähigkeiten aufweisen.
Der Kontakt zwischen verschiedenen Werkstoffen, die bei der Herstellung von mechanischen Verbindungsmitteln und anderen tragenden Verbindungen verwendet werden, darf in den jeweils betrachteten Nutzungsklassen nicht zu Korrosion führen. Dieselben Grundsätze gelten für mechanische Verbindungsmittel sowie andere tragende Verbindungen und Holzarten, die zur Verwendung bei der Herstellung von leichten Holzbauträgern und -stützen vorgeschlagen werden.
Produkte mit Klebstoffen, die der Anforderung für Typ I gemäß EN 301 entsprechen, können für alle Nutzungsklassen verwendet werden.
Produkte mit Klebstoffen, die der Anforderung für Typ II gemäß EN 301 entsprechen, sollten nur für die Nutzungsklassen 1 oder 2 verwendet werden und keiner längeren Beanspruchung durch Temperaturen über 50 °C ausgesetzt werden.
Produkte mit anderen Klebstoffen sind im Einzelfall zu bewerten.
6.7.2 Gebrauchstauglichkeit
Die Verformung eines Tragwerks, die sich aufgrund von Beanspruchungen (wie beispielsweise Normalkräften und Schubkräften, Biegemomenten und Schlupf in der Verbindung) sowie von Feuchtigkeit ergibt, muss innerhalb angemessener Grenzen bleiben. Der Möglichkeit der Beschädigung von Baustoffen von Oberflächenausbildungen, Decken, Fußböden, Trennwänden und Oberflächen, die sich auf die wesentlichen Anforderungen gemäß 4.7.2 auswirken (Eurocode 5, 2.3.4), ist Rechnung zu tragen.
Die Gebrauchstauglichkeit wird durch Angabe der Werte, wie in Abschnitten 6.1.1 und 6.1.2 beschrieben, berücksichtigt.
6.8 Identifizierung des Produktes/des Bausatzes
Die Beschreibung aller Bestandteile einschließlich der Werkstoffe der leichten Holzbauträger und -stützen hat eindeutig zu erfolgen. Wo möglich, ist auf harmonisierte europäische Normen zu verweisen.
Sind Bestandteile nicht durch harmonisierte europäische Normen abgedeckt, so sind sie über ihre physikalischen Eigenschaften genau zu definieren, wie z.B.:
Gegebenenfalls muss die Bestimmung der Eigenschaften auf Prüfungen in Übereinstimmung mit den zweckmäßigen Prüfverfahren basieren.
7 Annahmen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit der Produkte beurteilt wird
In diesem Kapitel sind die Annahmen und Empfehlungen für Bemessung, Einbau und Ausführung, Verpackung, Transport und Lagerung, Verwendung, Instandhaltung und Reparatur angeführt, denen zufolge die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck nach der ETAG durchgeführt werden kann (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).
7.1 Bemessung und Ausführung von Bauwerken
Die Bedingungen für die Bemessung und den Einbau der leichten Holzbauträger und -stützen in die Bauwerke sind den Einbauvorschriften des Herstellers zu entnehmen. Die Qualität und Angemessenheit dieser Einbauvorschriften sind zu beurteilen, beispielsweise hinsichtlich folgender Aspekte:
7.2 Verpackung, Transport und Lagerung
Die Bedingungen für Verpackung, Transport und Lagerung der leichten Holzbauträger und -stützen sind entsprechend den Lieferbedingungen des Herstellers zu überprüfen. Qualität und Angemessenheit dieser technischen Lieferbedingungen sind zu beurteilen, beispielsweise hinsichtlich folgender Aspekte:
7.3 Instandhaltung
Sofern die leichten Holzbauträger oder -stützen möglicherweise Gegenstand einer Instandhaltung sind, z.B. große Träger, sind die Anweisungen des Herstellers für die Instandhaltung zu beurteilen.
Abschnitt 3
Bescheinigung und Bewertung der Konformität (AC)
8 Bescheinigung und Bewertung der Konformität
8.1 Entscheidung der Europäischen Kommission
Das in der Entscheidung der Europäischen Kommission 1999/92/EG vom 25.01.1999 (veröffentlicht im Amtsblatt der EG Nr. L 29 vom 03.02.1999) und im Mandat der Europäischen Kommission vom 30.09.98 Anhang 3 festgelegte System der Konformitätsbescheinigung ist
System 1 für "Leichte Holzbauträger und -stützen", für die Folgendes gilt:
8.2 Verantwortlichkeiten
8.2.1 Aufgaben des Herstellers
8.2.1.1 Werkseigene Produktionskontrolle
Der Hersteller muss eine ständige interne Überwachung der Produktion durchführen. Alle vom Hersteller vorgegebenen Elemente, Anforderungen und Vorschriften sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Dieses Produktionskontrollsystem muss gewährleisten, dass das Produkt mit der europäischen technischen Zulassung (ETA) übereinstimmt. Der Hersteller muss ein Protokoll über alle wichtigen Angaben zum Leimen führen.
Bei Herstellern mit einem werkseigenen Produktionskontrollsystem, das der EN ISO 9001 oder der EN ISO 9002 entspricht und das die Anforderungen einer ETA berücksichtigt, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen der Richtlinie an die werkseigene Produktionskontrolle erfüllen.
Das Leitpapier B der Europäischen Kommission sieht eine gemeinsame Grundlage für das Verständnis der werkseigenen Produktionskontrolle vor, sie ist jedoch nicht obligatorisch.
Die nachstehenden Tabellen geben Beispiele für bei der Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle zu verwendenden Verfahren an. Alternative Verfahren können akzeptiert werden. Die Verfahren sind im Falle jeder ETA zu untersuchen.
8.2.1.2 Prüfung von im Werk entnommenen Proben
Es gibt eine große Variationsbreite bei den von dieser ETAG abgedeckten Produkten mit verschiedenen Werkstoffen, Werkstoffkombinationen und Herstellungsverfahren. Beispielsweise besteht ein grundlegender Unterschied in der Vorgehensweise für Träger mit Leimverbindungen zu solchen, mit sichtbaren mechanischen Verbindungen. Die Leistungsfähigkeit einer Leimverbindung oder einer nicht sichtbaren mechanischen Verbindung kann nur durch Prüfung bestimmt werden, während bei einem Träger mit mechanischen Verbindungsmitteln die Sichtkontrolle des Produkts, des Vorgangs und der betrieblichen Anlage ausreichend sein kann. In Bezug auf die werkseigene Produktionskontrolle sollte der Begriff "Prüfung" beides erfassen: physikalische Prüfung und Sichtprüfung (einschließlich z.B. Prüfung der Maße). Normalerweise sind nur die Eigenschaften zu prüfen, die sich auf die mechanische Festigkeit und Standsicherheit des Produkts beziehen. Die zu prüfenden Eigenschaften sowie die Anzahl der Prüfungen wird von dem Bemessungsverfahren für mechanische Festigkeit und Standsicherheit abhängen; d. h. ob Berechnung, versuchsgestützte Bemessung oder Prüfen alleine, so wie in Tabelle 8.2.1.2 angegeben, angewandt wird.
Tabelle 8.2.1.2 Prüfung von im Werk entnommenen Proben
Die Bewertung sollte nach 5.1.1 erfolgen
| Eigenschaft | Prüfverfahren | Mindestanzahl der Prüfkörper | Anforderung |
| Bemessung durch Berechnung
Die Prüfung von Produkten in Bauteilgröße ist nicht erforderlich. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Herstellers, dass die Werkseigenschaften mit der ETA übereinstimmen. Dies kann eine Prüfung erforderlich machen. | |||
| Scherfestigkeit der Klebverbindung* | Für das jeweils betroffene Produkt zu entwickeln und im Prüfplan zu beschreiben, der zwischen dem Hersteller und der Zulassungsstelle zu vereinbaren ist. Es sind sowohl die Scherfestigkeit als auch der Anteil an Holzfaserbelag zu bestimmen. | 3 pro Schicht und Fertigungsanlage | Ist im Prüfplan anzugeben |
| Versuchsgestützte Berechnung
Die Prüfung von Produkten in Bauteilgröße ist notwendig. Die Prüfung kann jedoch auf eine Variante des Produktes begrenzt werden, z.B. auf eine Trägertiefe. Es liegt ebenfalls in der Verantwortung des Herstellers, dass die Werkstoffeigenschaften mit der ETA übereinstimmen. Dies wird im Allgemeinen eine zusätzliche Prüfung in Übereinstimmung mit akzeptierten Normen für derartige Produkteigenschaften erforderlich machen. | |||
| Biegetragfähigkeit/Steifigkeit* | Technischer Bericht Abschnitt 6.2 | z.B. 1 Träger pro 30.000 Meter hergestellter Träger und Fertigungsanlage oder wenigstens 1 Träger pro Woche | Charakteristischer Wert / Mittelwert auf der Grundlage von Ergebnissen an mindestens 10 Trägern > der in der ETA angegebene Wert. Einzelwert > 0,80 des ETA-Wertes ist akzeptabel. |
| Schubtragfähigkeit/Steifigkeit* | Technischer Bericht Abschnitt 6.4 | z.B. 1 Träger pro 30 000 Meter hergestellter Träger und Fertigungsanlage oder wenigstens 1 Träger pro Woche | Charakteristischer Wert / Mittelwert auf der Grundlage der Versuchsergebnisse der letzten 10 Träger > in der ETA angegebener Wert. Einzelwert > 0,80 des ETA-Wertes ist akzeptabel. |
| Drucktragfähigkeit* | Technischer Bericht Abschnitt 6.5 | z.B. 1 Stütze pro 30.000 Meter hergestellter Stützen und Fertigungsanlage oder wenigstens 1 Stütze pro Woche | Charakteristischer Wert / Mittelwert auf der Grundlage der Versuchsergebnisse an mindestens 10 Stützen > in der ETA angegebener Wert. Einzelwert > 0,80 des ETA-Wertes ist akzeptabel. |
| Scherfestigkeit der Klebverbindung* | Für das jeweils betroffene Produkt zu entwickeln und im Prüfplan zu beschreiben, der zwischen Hersteller und Zulassungsstelle zu vereinbaren ist. Es sind sowohl Scherfestigkeit als auch der Anteil an Holzfaserbelag zu bestimmen. | Mindestens 3 pro Schicht und Fertigungsanlage | Ist im Prüfplan anzugeben. |
| Bemessung durch Prüfung
Die Prüfung der Produkte in Bauteilgröße ist erforderlich. Die Prüfung ist an allen Varianten des Produktes durchzuführen, z.B. an allen Trägerhöhen. Es liegt ebenfalls in der Verantwortung des Herstellers, dass die Werkstoffeigenschaften mit der ETA übereinstimmen. Dies wird im Allgemeinen eine zusätzliche Prüfung in Übereinstimmung mit akzeptierten Normen für derartige Produkteigenschaften erforderlich machen. | |||
| Biegetragfähigkeit/ Steifigkeit* | Technischer Bericht Abschnitt 6.2 | 2 Träger pro Woche und Fertigungsanlage oder wenigstens 2 Träger pro 30.000 Meter hergestellter Träger und Fertigungsanlage | Charakteristischer Wert / Mittelwert auf der Grundlage von Ergebnissen aus den letzten 10 Trägern > der in der ETA angegebene Wert. Einzelwert > 0,80 des ETA-Wertes ist akzeptabel. |
| Schubtragfähigkeit/ Steifigkeit* | Technischer Bericht Abschnitt 6.4 | 2 Träger pro Woche und Fertigungsanlage oder wenigstens 2 Träger pro 30.000 Meter hergestellter Träger und Fertigungsanlage | Charakteristischer Wert / Mittelwert auf der Grundlage von Ergebnissen an den letzten 10 Trägern > in der ETA angegebener Wert. Einzelwert > 0,80 des ETA-Wertes ist akzeptabel |
| Drucktragfähigkeit* | Technischer Bericht Abschnitt 6.5 | 2 Stützen pro Woche und Fertigungsanlage oder wenigstens 2 Stützen pro 30.000 Meter hergestellter Stützen und Fertigungsanlage | Charakteristischer Wert / Mittelwert auf der Grundlage von Ergebnissen an mindestens 10 Stützen > in der ETA angegebener Wert. Einzelwert > 0,80 des ETA-Wertes ist akzeptabel |
| Scherfestigkeit der Klebverbindung* | Für das jeweils betroffene Produkt zu entwickeln und im Prüfplan zu beschreiben, der zwischen Hersteller und Zulassungsstelle zu vereinbaren ist. Es sind sowohl Scherfestigkeit als auch der Anteil an Holzfaserbelag zu bestimmen. | 3 pro Schicht Fertigungsanlage | Ist im Prüfplan anzugeben |
| *) Es ist das im Technischen Bericht angegebene Prüfverfahren zu verwenden. Alternative Verfahren können unter der Voraussetzung verwendet werden, dass eine statistisch signifikante Beziehung zwischen der festgelegten Eigenschaft und der gemessenen Eigenschaft festgestellt werden kann, siehe Abschnitt 8.2.1.3. | |||
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