umwelt-online: ETAG 013 - Leitlinie für Bausätze zur Vorspannung von Tragwerken (4)

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B.6.1.3 Messungen und Beobachtungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

Abbildung B.6.1.1: Prüfkörper für Zusammenbau-, Montage- und Vorspannprüfung für interne Spannglieder

beam support Auflager des Trägers
layer of soft material Schicht aus weichem Material
End anchorage Endanker
Low point Tiefpunkt
Transition point of parabola Wendepunkt der Parabel
High point Hochpunkt
End coupler or anchorage Endkopplung oder Anker
Dimensions Abmessungen
b = twice the specified minimum edge distance of anchorage > 0.5m b = das Doppelte des angegebenen Mindestrandabstands des Ankers, > 0,5 m

 

Abbildung B.6.1.2: Typische Prüfkörper für Zusammenbau-, Montage- und Vorspannprüfung für externe Spannglieder

Diaphragm Querschott
beam support Auflager des Trägers
Layer of soft material Schicht aus weichem Material
End anchorage Endanker
Low point Tiefpunkt
High point Hochpunkt
End coupler or anchorage Endkopplung oder Anker
Dimensions Abmessungen
A = suitable for access A = ausreichend für erforderlichen Einbau
d = diaphragm thickness suitable for detailing of tendon curvature at Rm;n d = für die Spanngliedkrümmung mit Rmin ausreichende Dicke des Querschotts

B.6.2 Prüfung der Verpressung des Hüllrohres

B.6.2.1 Prüfkörper

Für die Prüfung der Verpressung des Hüllrohrs ist der zuletzt in Anhang B 6.1 aufgeführte und gespannte Prüfkörper für die Zusammenbau-, Montage- und Spannprüfung zu verwenden.

B.6.2.2 Prüfverfahren

Das Spannglied ist entsprechend den Anweisungen des ETA-Antragstellers mit Füllmaterial zu verpressen.

Nachdem das Füllmaterial die festgelegte Mindestfestigkeit erreicht hat, ist der Prüfkörper an den in Abb. B.6.1.1 und Abb. B.6.1.2 gezeigten sechs Stellen I bis VI zu öffnen. Bei internen Spanngliedern können an diesen Stellen Bohrkerne von ausreichender Größe entnommen werden, die die gesamte Hüllrohrbreite erfassen. Bei externen Spanngliedern ist das Hüllrohr für die Inspektion des Füllmaterials zu öffnen.

B.6.2.3 Messungen und Beobachtungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

B.6.3 Prüfung der Austauschbarkeit des Spanngliedes

B.6.3.1 Prüfkörper

Externe Spannglieder:

Das Spannglied wird in ein Betonprisma eingebaut, das an beiden Enden je einen Prüfkörper für die Lastübertragungsprüfung beinhaltet. Die Prüfkörper für die Lastübertragungsprüfung müssen die in Anhang B.3.1 festgelegten Abmessungen aufweisen, dürfen jedoch nicht kürzer als 1,0 m sein. Die Spannglied-Anker-Anordnung muss sämtliche in den Anweisungen des ETA-Antragstellers festgelegten Einzelheiten für die vorgesehene Verwendung enthalten. Die Auswahl der Zubehörteile für das Prüfen erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Der Abstand zwischen den Stirnflächen der Anker muss 4,0 m überschreiten. Ein möglicher Aufbau für die Prüfung externer Spannglieder ist in Abb. B.6.3.1 dargestellt.

Zwischen den beiden Prüfkörpern für die Lastübertragungsprüfung muss das Hüllrohr, das die Zugglieder abseits der Anker umschließt, zugänglich sein, um das Schneiden der Zugglieder zu ermöglichen (siehe "Fenster" in Abb. B.6.3.1).

Abgesehen von den oben genannten Anforderungen kann der Prüfkörper entsprechend den Gegebenheiten der jeweiligen Prüfvorrichtung geplant werden.

Interne Spannglieder:

Der Prüfkörper muss mit dem im vorherigen Kapitel beschriebenen Prüfkörper übereinstimmen. Jedoch muss das Spannglied im Mittelteil des Prüfkörpers, und nicht im Bereich der Prüfkörper für die Lastübertragungsprüfung, einen Abschnitt mit mindestens zwei gegenläufigen Krümmungen aufweisen, die einem Gesamtumlenkwinkel von 45° entsprechen und den in der ETA für diese Anwendung angegebenen Mindestkrümmungsradius Rmin aufweisen. Die Abfolge von Spanngliedmontage und Betonieren ist an den vorgesehenen Verwendungszweck anzupassen. Ein möglicher Aufbau für Prüfungen interner Spannglieder ist in Abb. B.6.3.2 dargestellt.

B.6.3.2 Prüfverfahren

Nach dem Einbau des kompletten Spanngliedes ist die auf die Zugglieder aufgebrachte Last stufenweise auf 80 % F k, entsprechend der Anweisungen des ETA-Antragstellers, zu fahren. Das Spannglied wird dann gegebenenfalls mit Füllmaterial verpresst, wobei der Druck mit den Anweisungen des ETA-Antragstellers übereinstimmen muss. Nach einem Mindestzeitraum von 7 Tagen sind die Zugglieder der externen Spannglieder an dem "Fenster" zu durchtrennen und das Spannglied aus dem Prüfkörper zu entfernen. Austauschbare interne Spannglieder sind entsprechend der Beschreibung in der ETA zu ersetzen.

B.6.3.3 Messungen und Beobachtungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

Abbildung B.6.3.1: Versuchsaufbau zur Prüfung der Austauschbarkeit des Spanngliedes für externe Spannglieder

load transfer test specimen Prüfkörper für Lastübertragungsprüfung
window Fenster

Abbildung B.6.3.2: Versuchsaufbau zur Prüfung der Austauschbarkeit des Spanngliedes für interne Spannglieder

Load transfer test specimen Prüfkörper für Lastübertragungsprüfung

B.6.4 Dichtheitsprüfung

B.6.4.1 Prüfkörper

Für die Dichtheitsprüfung ist der noch nicht betonierte, in Anhang B 6.1 zur Zusammenbau-, Montage- und Vorspannprüfung für interne Spannglieder verwendete Prüfkörperaufbau zu verwenden, jedoch ohne eingebaute Zugglieder. Zur Abdichtung der Verankerung vorgesehene Zubehörteile, etwa Schutzkappen, sind anzubringen.

B.6.4.2 Prüfverfahren

Das zusammengebaute System ist einem anfänglichen Luftdruck von 0,1 bar im Inneren des Hüllrohrs auszusetzen. Dieser Druck ist für 5 Minuten zu halten, damit alle anfänglichen Bewegungen im System abgeklungen sind. Anschließend ist die Entlüftungsvorrichtung zu schließen. Der über einen Zeitraum von 5 Minuten sich ergebende Luftdruckverlust im Hüllrohrsystem nach Schließen der Entlüftung ist zu messen.

B.6.4.3 Messungen und Beobachtungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

B.6.5 Prüfung des elektrischen Widerstandes

B.6.5.1 Prüfkörper

Für die Prüfung des elektrischen Widerstandes ist der vollständig verpresste, gemäß Anhang B.6.2 zur Prüfung der Verpressung der Hüllrohre für interne Spannglieder verwendete Prüfkörper zu verwenden, jedoch im Zustand vor Öffnung des Prüfkörpers. An die Spanngliedverankerung wird ein elektrisches Messkabel angeschlossen, vorzugsweise am Ankerkopf. Hierbei ist auf eine angemessen saubere Ausführung der Kontaktstelle zu achten, um konsistente elektrische Messungen sicherzustellen (z.B. Fixierung durch Schrauben). An den Bewehrungskorb wird an einem Bewehrungsstab ebenfalls ein elektrisches Messkabel gleicher Ausführung angeschlossen, möglichst in der Nähe des Ankers. Alle elektrischen Kabel sind mit einer unempfindlichen, elektrisch isolierenden und wasserdichten Umhüllung zu versehen. Das elektrische Messkabel soll einen Kupferdraht von mindestens 1 mm2 Querschnittsfläche aufweisen.

B.6.5.2 Prüfverfahren

Die mit der Spanngliedverankerung und dem Bewehrungskorb verbundenen elektrischen Messkabel sind an ein elektrisches Widerstandsmessgerät anzuschließen, wie es zur Messung von elektrischer Erdung verwendet wird. Dieses Gerät soll die folgenden Eigenschaften aufweisen:

Der elektrische Widerstand zwischen den Zuggliedern und dem sie umgebenden Baukörper (Bewehrungskorb) ist mit den oben spezifizierten Messgeräten zu messen. Die Messung ist unabhängig von der ersten ein zweites Mal durchzuführen, um die Konsistenz der Messung sicherzustellen. Wenn sich irgendwelche Abweichungen zwischen den Ablesungen ergeben, so sind die Kontaktstellen zu überprüfen und zu reinigen, und die Messung ist zu wiederholen.

B.6.5.3 Messungen und Beobachtungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

 

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 C Referenzspezifikationen Anhang C

C.1 Einzeln gefettete und ummantelte Monolitzen

C.1.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel erfasst einzeln gefettete und ummantelte Monolitzen, die in Spannverfahren zur Vorspannung von Tragwerken verwendet werden.

C.1.2 Materialien: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

C.1.2.1 Zugglieder

Es handelt sich um 7-drähtige Litzen entsprechend prEN 10138 - Teil 3: Spannstahllitzen.

C.1.2.2 Fett

Fettstoffe müssen Anhang C.4.1 entsprechen.

Zusätzlich dürfen sich die Fetteigenschaften während der Monolitzenherstellung nicht über die in Tabelle C.1.1 angegebenen Werte hinaus verändern:

Tabelle C.1.1: Fetteigenschaften nach Monolitzenherstellung

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Tropfpunkt
- Schwankung während Monolitzenherstellung
ISO 2176 < 10%
Ölabscheidung
- Schwankung während Monolitzenherstellung

DIN 51808

Nach 72 Stunden: < 3%
Nach 7 Tagen: < 5%

C.1.2.3 Ausgangsstoff für Ummantelungen

Der Ausgangsstoff für die Ummantelung ist ein Polyethylen hoher Dichte, welches der folgenden Spezifikation entspricht, siehe Tabelle C.1.2. Es dürfen nur neue Ausgangsstoffe verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um Material, das vom selben Hersteller nach dem selben Verfahren für das gleiche Produkt hergestellt wurde. Dies darf recycelt werden.

Tabelle C.1.2: Spezifikation des Ausgangsstoffs für Ummantelungen

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Schmelzindex ISO 1133 (10 Minuten bei 2,16 kg) < 0,25 g
Dichte DIN 53479 < 0,95 g/cm3
Ruß:
- Gehalt
- Dispersion
- Verteilung

ISO 6964
ISO 4437
ISO 4437

2,3 +/- 0,3 %
Index maximal: C2
Index maximal: 3
Zugfestigkeit (23 °C) EN ISO 527-2 > 22 MPA (1)
Dehnung
- bei 23 °C:
- bei -20 °C:

EN ISO 527-2
EN ISO 527-2

> 600 % (1)
> 350 % (1)
Thermische Stabilität ISO/TR 10837 > 20 Minuten bei 210 °C in O2 ohne Qualitätsverlust (Sauerstoffinduktionszeit)

Anmerkung (1): Standardisierter Prüfkörper gemäß ISO 1 BA, Belastungsgeschwindigkeit 100 mm/Minute

Die Herkunft und die Zusammensetzung des Materials für die Ummantelung sind vom Lieferanten anzugeben. Andere Materialien, wie Polypropylen, können in Betracht gezogen werden, wenn sie ähnliche Leistungskriterien erfüllen und keine anderen, unerwünschten Merkmale aufweisen.

C.1.2.4 Gefertigte Ummantelungen

Gefertigte Ummantelungen müssen die in Tabelle C.1.3 angegebenen Eigenschaften aufweisen:

Tabelle C.1.3: Spezifikation für gefertigte Ummantelungen

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Zugfestigkeit bei 23 °C EN ISO 527-2 > 18 MPA (1)
Dehnung:
- bei 23 °C EN ISO 527-2 > 450 % (1)
- bei -20 °C EN ISO 527-2 > 250 % (1)
Oberfläche der Ummantelung   Keine sichtbare Beschädigung
Keine Blasen
Keine sichtbaren Spuren von Füllstoffen
Risse infolge umgebungsbedingter Spannungsbildung NF C 32-060 Keine Rissbildung nach 72 Stunden in einer oberflächenaktiven Flüssigkeit bei 50 °C
Temperaturbeständigkeit
- Veränderung der Zugfestigkeit bei 23 °C nach dreitägiger Konditionierung bei 100 °C EN ISO 527-2 < 25 %
- Veränderung der Dehnung bei 23 °C nach dreitägiger Konditionierung bei 100 °C EN ISO 527-2 < 25 %
Beständigkeit gegen äußere Einwirkungen:    
- Mineralöl
- Säuren
- BASEn
- Lösungsmittel
- Salzsprühnebel
EN ISO 175 Veränderung der Zugfestigkeit < 25 %
Veränderung der Dehnung < 25 %
Veränderung des Volumens < 5 %
Mindestdicke der Ummantelung EN 496 > 1,0 mm (2)

Anmerkung
(1): Standardisierter Prüfkörper gemäß ISO 1 BA, Belastungsgeschwindigkeit 100 mm/Minute
(2): Der Ist-Wert ist vom ETA-Antragsteller anzugeben und hat die Anwendungsparameter zu erfüllen; siehe Kapitel 6.1.6-II (a).

C.1.3 Monolitzen: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

C.1.3.1 Spezifikation

Die Monolitze muss den Angaben in Tabelle C.1.4 entsprechen:

Tabelle C.1.4: Spezifikation für Monolitzen

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Stoßfestigkeit Kapitel C.1.3.2.1 Kein Aufreißen oder Durchdringen der Ummantelung
Reibung zwischen Ummantelung und Litze Kapitel C.1.3.2.2 < 60 N/m
Quetschen:
- Querverformung unter Last:
- bleibende Querverformung nach Entfernen der Last:

Kapitel C.1.3.2.3

< 3 %
< 2,5 %
Dichtheit Kapitel C.1.3.2.4 Kein Durchsickern von Wasser durch Prüfkörper

Der Hersteller oder Lieferant der Monolitzen beschreibt das Produkt mit den folgenden Eigenschaften in Bezug auf absolute Werte und Toleranz durch ein Materialzertifikat. Folgende Werte sind anzugeben:

C.1.3.2 Prüfverfahren

C.1.3.2.1 Stoßfestigkeitsprüfung

C.1.3.2.1.1 Prüfkörper

Der Prüfkörper ist eine Monolitze von einer Länge, die mindestens der 2,5-fachen Schlaglänge der Litze entspricht.

C.1.3.2.1.2 Verfahren

Der Prüfkörper wird auf einer Stahlplatte befestigt, um Verdrehungen während der Prüfung zu verhindern. Ein Stahlblock von 1 kg Gewicht wird aus einer Höhe von 500 mm 10 mal auf unterschiedliche Stellen des Prüfkörpers fallen gelassen. Der Stahlblock hat an der Stelle, wo er auf die Monolitze aufschlägt, eine unter 40° geneigte Kante mit einem Krümmungsradius von 0,5 mm. Die Prüfung wird bei 23 ± 2 °C durchgeführt.

C.1.3.2.1.3 Messungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

C.1.3.2.2 Reibungsprüfung

C.1.3.2.2.1 Prüfkörper

Der Prüfkörper ist eine Monolitze von ausreichender Länge, um Reibungsmessungen über die Länge von 1 Meter vorzunehmen.

C.1.3.2.2.2 Verfahren

Die Ummantelung wird an dem einen Ende der Monolitze entfernt, um die ordnungsgemäße Verankerung des Zugglieds zu ermöglichen. Am anderen Ende der Monolitze wird ein Dynamometer oder ein anderes geeignetes Gerät an der Ummantelung befestigt. Der Abstand zwischen der Befestigungsstelle des Dynamometers und dem Ende der Ummantelung beträgt 1 Meter. Mit dem Dynamometer wird eine Kraft aufgebracht und allmählich erhöht, bis sich die Ummantelung über das Zugglied bewegt. Die Prüfung wird bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C durchgeführt.

C.1.3.2.2.3 Messungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

C.1.3.2.3 Prüfung des Widerstandes bei Querbeanspruchung (Quetschen)

C.1.3.2.3.1 Prüfkörper

Der Prüfkörper ist eine Monolitze mit einer Mindestlänge von 500 mm.

C.1.3.2.3.2 Verfahren

Der Prüfkörper liegt auf einer ebenen Stahloberfläche von 200 mm Länge. Ein Stahlgewicht von 50 kg, verteilt auf 100 mm der Prüfkörperlänge, wird für die Dauer von 10 Minuten bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C in der Mitte der aufliegenden Länge des Prüfkörpers platziert. Anschließend wird das Gewicht entfernt.

C.1.3.2.3.3 Messungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

C.1.3.2.4 Dichtheitsprüfung

C.1.3.2.4.1 Prüfkörper

Für die Prüfung wird eine Monolitze von 1 Meter Länge verwendet.

C.1.3.2.4.2 Verfahren

Der Prüfkörper ist gerade und wird horizontal auf einen ebenen Tisch gelegt. Das eine Ende des Prüfkörpers wird mit einem Wasserbehälter mit konstant im Wassersäule verbunden und (der Prüfkörper) diesem Zustand über einen Zeitraum von 24 Stunden und bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C ausgesetzt.

C.1.3.2.4.3 Messungen

Die folgenden Messungen und Beobachtungen sind vorzunehmen und zu protokollieren:

C.1.4 Bewertung der Konformität

Eine Kontrolle der folgenden Eigenschaften wird für jedes produzierte Coil von Monolitzen durchgeführt:

Zusätzlich sind die folgenden Eigenschaften für jeweils 50 Tonnen Produktion derselben Spezifikation oder für jede neue Spezifikation zu ermitteln:

Der Widerstand bei Querbeanspruchung (Quetschen) wird zu Beginn jeder Produktion einer bestimmten Spezifikation mit wesentlichen spezifischen Bestandteilen ermittelt.

Die Akzeptanz von Monolitzen muss auf der in Anhang E.1 spezifizierten Dokumentation basieren.

C.2 Kunststoffrohre für externe Spannglieder

C.2.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel befasst sich mit Kunststoffhüllrohren (Rohre) aus HDPE (High Density Polyethylene - Polyethylen hoher Dichte) für externe Spannglieder zur Verwendung in Spannverfahren zur Vorspannung von Tragwerken.

C.2.2 Material: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

Materialien für Kunststoffhüllrohre für externe Spannglieder müssen den Anforderungen von prEN 12201 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung - Polyethylen (PE), Teil 1: Allgemeines und Teil 2: Rohre, entsprechen, wobei die nachstehenden Ausnahmen und Änderungen gelten:

C.2.3 Kunststoffrohre: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

C.2.3.1 Kunststoffrohre

Kunststoffrohre für externe Spannglieder müssen den Anforderungen von prEN 12201 - Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Wasserversorgung - Polyethylen (PE), Teil 1: Allgemeines, und Teil 2: Rohre, entsprechen, wobei die nachstehenden Ausnahmen und Änderungen gelten:

C.2.3.2 Verbindungen

Der ETA-Antragsteller hat über Verfahren und Details zu verfügen, die das Verbinden der Rohre zu einem durchgehenden Hüllrohr ermöglichen und das ordnungsgemäße Montieren, Vorspannen und insbesondere das Verpressen des Hüllrohrs gewährleisten.

C.2.4 Bewertung der Konformität

Die Akzeptanz von Kunststoffrohren muss auf der in Anhang E.1 angegebenen Dokumentation basieren.

C.3 Kunststoffhüllrohre für interne Spannglieder mit Verbund

C.3.1 Geltungsbereich

Dieser Anhang befasst sich mit gewellten Kunststoffhüllrohren aus HDPE (High Density Polyethylene - Polyethylen hoher Dichte) und Polypropylen für die Verwendung als Hüllrohre für interne Spannglieder mit Verbund in Spannverfahren zur Vorspannung von Tragwerken.

C.3.2 Material: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

Die Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien für die zur Herstellung von Kunststoffhüllrohren für interne Spannglieder mit Verbund verwendeten Materialien müssen mit dem fib-Bericht "Corrugated Plastic Ducts for Internal, Bonded Post-Tensioning", [28], Kapitel 3 "Material", übereinstimmen.

C.3.3 Kunststoffhüllrohre: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

C.3.3.1 Anforderungen

Kunststoffhüllrohre für interne Spannglieder mit Verbund müssen mit dem fib-Bericht "Corrugated Plastic Ducts for Internal, Bonded Post-Tensioning", [28], Kapitel 4.1 "Components Testing", übereinstimmen.

Kapitel 1 "Introduction", Kapitel 2 "Use", Kapitel 5 "Design Considerations" und Kapitel 6.2 "Standards considered to be equivalent" gelten nicht für diese ETAG. Dennoch können sie als zusätzliche Orientierung in Betracht gezogen werden.

C.3.3.2 Nachweisverfahren

Die Prüfverfahren und Akzeptanzkriterien für Kunststoffhüllrohre müssen mit dem fib-Bericht "Corrugated Plastic Ducts for Internal, Bonded Post-Tensioning", [28], Anhänge A 1 bis A 8, übereinstimmen.

C.3.4 Bewertung der Konformität

Die Anerkennung von Kunststoffhüllrohren muss auf der in Anhang E.1 angegebenen Dokumentation basieren.

C.4 Besondere Füllmaterialien

C.4.1 Fett

C.4.1.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel befasst sich mit auf Mineralöl basierenden Fetten, die bei Spannverfahren zur Vorspannung von Tragwerken als Füllmaterial von Hüllrohren für externe Spannglieder und als Füllmaterial von Monolitzen verwendet werden. Für Monolitzen wird durch dieses Material normalerweise die Leistungsfähigkeit erreicht, die für das Produkt nach dem Herstellungsprozess angegeben wird, siehe Anhang C.1.

C.4.1.2 Material: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

Für Füllmaterial werden typischerweise Fette auf metallischer Grundlage, etwa Lithium, verwendet. Pottasche und Natrium-Alkali-Seifen sind nicht als Füllmaterial geeignet.

Fett für Füllmaterial muss den Angaben in Tabelle C.4.1.1 entsprechen:

Tabelle C.4.1.1: Fettspezifikation

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Konuspenetration, 60 Hübe (1/10mm) ISO 2137 250 - 300
Tropfpunkt ISO 2176 > 150 °C
Ölabscheidung bei 40°C DIN 51817 Nach 72 Stunden: < 2,5 %
Nach 7 Tagen: < 4,5 %
Oxidationsbeständigkeit DIN 51808 100 Stunden bei 100 °C: < 0,06 MPa
1000 Stunden bei 100 °C: < 0,2 MPa
Korrosionsschutz
168 Stunden bei 35 °C
168 Stunden bei 35 °C
 
NFX 41-002 (Salznebel) (1)
NFX 41-002 (Destillierwassernebel) (1)

Bestanden
Keine Korrosion
Korrosionsprüfung DIN 51802 Grad: 0
Gehalt an aggressiven Elementen:
Cl-, S2-, NO3-:
SO42- :
 
NFM 07-023 (2)
NFM 07-023 (2)
 
< 50 ppm (0,005 %),
< 100 ppm (0,010 %)

Anmerkung
(1): Der Prüfkörper besteht aus einer Platte aus Baustahl Fe 510, die eine mit Vorspanndraht oder -litzen vergleichbare Oberflächenrauheit aufweist. Auf die Platte wird eine Fettschicht aufgebracht, deren maximale Dicke der angegebenen Masse Füllmaterial pro laufenden Meter Monolitze geteilt durch die Nennoberfläche der Litze pro laufenden Meter (auf Grundlage des Nenndurchmessers der Litze), entspricht.
(2): Gilt entsprechend für Fett.

Die Herkunft und die Zusammensetzung des Fettes sind vom Lieferanten anzugeben. Andere vom Lieferanten anzugebende Eigenschaften sind Flammpunkt, Wassergehalt und das Ergebnis der Eintauchprüfung. Entsprechende Referenzen sind in [29] zu finden.

Sind geeignete Prüfverfahren zur Ermittlung des Gehalts an aggressiven Elementen nicht verfügbar, können Hinweise auf vergangene, erfolgreiche Erfahrungen und Anwendungen anerkannt werden.

C.4.1.3 Bestandteil: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

Es bestehen keine zusätzlichen Anforderungen für Bestandteile.

C.4.1.4 Bewertung der Konformität

Die Anerkennung von Fett auf der Baustelle und im Werk basiert auf der Übereinstimmung mit den in Kapitel C.1.4.2 angegebenen und vom Lieferanten auf Zertifikaten erklärten Eigenschaften sowie auf der in Anhang E.1 angegebenen Dokumentation.

Das Einpressen des Fetts auf der Baustelle ist entsprechend den in der ETA spezifizierten Verfahren und den Empfehlungen des Lieferanten durchzuführen.

Die Verwendung von Fett für Monolitzen im Werk hat entsprechend den vom Hersteller spezifizierten Verfahren und den Empfehlungen des Lieferanten zu erfolgen.

C.4.2 Wachs

C.4.2.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel befasst sich mit bituminösem Wachs auf Erdölbasis als Füllmaterial für Hüllrohre externer Spannglieder von Spannverfahren zur Vorspannung von Tragwerken.

C.4.2.2 Material: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

Wachs für Füllmaterialien muss den Angaben in Tabelle C.4.2.1 entsprechen:

Tabelle C.4.2.1: Wachsspezifikation

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Erstarrungspunkt NFT 60-128 > 65 °C
Eindringung (1/10mm) bei -20 °C NFT 60-119 Keine Rissbildung
Ausbluten bei 40 °C BS 2000: PT121 (1982) geändert < 0,5 %
Oxidationsbeständigkeit 100 Stunden bei 100 °C ASTM D942.79 > 0,03 MPa
Kupferstreifen-Korrosion 100 Stunden bei 100 °C ISO 2160 Klasse: la
Korrosionsschutz
168 Stunden bei 35 °C
168 Stunden bei 35 °C
 
NFX 41-002 (Salznebel) (1)
NFX 41-002 (Destillierwassernebel) (1)
 
Bestanden
Keine Korrosion
Gehalt an aggressiven Stoffen:
Cl-, S2-, NO3-:
SO42-:
 
NFM 07-023
NFM 07-023
 
< 50 ppm (0,005 %),
< 100 ppm (0,010 %)

Anmerkung
(1): Der Prüfkörper besteht aus einer Platte aus Baustahl Fe 510, die eine mit Vorspanndraht oder -litzen vergleichbare Oberflächenrauheit aufweist. Auf die Platte wird eine Fettschicht aufgebracht, deren maximale Dicke der angegebenen Masse Füllmaterial pro laufenden Meter Monolitze, geteilt durch die Nennoberfläche der Litze pro laufenden Meter (auf Grundlage des Nenndurchmessers der Litze), entspricht.

Die Herkunft und die Zusammensetzung des Wachses sind vom Lieferanten anzugeben.

C.4.2.3 Bestandteil: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

Es bestehen keine zusätzlichen Anforderungen für Bestandteile.

C.4.2.4 Bewertung der Konformität

Die Anerkennung von Wachs auf der Baustelle und im Werk basiert auf der Übereinstimmung mit den in Kapitel C.4.2.2 angegebenen und vom Lieferanten auf Zertifikaten erklärten Eigenschaften sowie auf der in Anhang E.1 angegebenen Dokumentation.

Das Einpressen des Wachses auf der Baustelle hat entsprechend den in der ETA spezifizierten Verfahren und den Empfehlungen des Herstellers zu erfolgen.

C.4.3 Spezial-Einpressmörtel

C.4.3.1 Geltungsbereich

Dieses Kapitel befasst sich mit Spezial-Einpressmörtel, die als Füllmaterialien auf Zementbasis Eigenschaften aufweisen, die nicht mit EN 447 übereinstimmen.

Trockenbestandteile von Spezial-Einpressmörteln können vor Ort gemischt oder als gebrauchsfertige Trockenmischung bzw. abgepackte Fertigmischung zur Baustelle angeliefert werden. Wasser und mögliche flüssige Zusatzmittel werden vor Ort beigegeben.

C.4.3.2 Materialien: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

C.4.2.3.1 Zement

Für Spezial-Einpressmörtel dürfen nur Zemente verwendet werden, von denen sämtliche Informationen hinsichtlich Herkunft sowie chemischer und physikalischer Eigenschaften bekannt sind. Diese Informationen haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten:

Stehen diese Angaben, z.B. für fertig gemischten Einpressmörtel, nicht zur Verfügung, ist die Leistung für jede Lieferung Spezial-Einpressmörtel durch Prüfungen gemäß Kapitel C.4.3.3 zu bestätigen und vom Lieferanten zu bescheinigen; siehe Kapitel C.4.3.4.

C.4.3.2.2 Wasser

Das Wasser muss EN 1008 entsprechen.

C.4.3.2.3 Zusatzmittel

Die Zusatzmittel müssen EN 934-4 entsprechen.

C.4.3.3 Spezial-Einpressmörtel: Anforderungen, Nachweisverfahren und Akzeptanzkriterien

C.4.3.3.1 Spezifikation

Die Eigenschaften von Spezial-Einpressmörtel müssen EN 447 entsprechen, mit Ausnahme der in nachstehender Tabelle C.4.3.1 aufgeführten zusätzlichen oder veränderten Anforderungen:

Tabelle C.4.3.1: Spezifikation von Spezial-Einpressmörtel

Merkmale Prüfverfahren/Norm Akzeptanzkriterien
Absonderung (von Wasser) bei Schrägrohrprüfung Kapitel C.4.3.3.2.1 < 0,3 %
Lufteinschluss in Schrägrohrprüfung Kapitel C.4.3.3.2.1 < 0,3 %
Rissbildung im Einpressmörtel bei Schrägrohrprüfung Kapitel C.4.3.3.2.1 Keine signifikante Rissbildung mit bloßem Auge sichtbar
Sedimentierung ausgedrückt als Veränderung der Dichte, R Kapitel C.4.3.3.2.2 < 10 %
Docht-induzierte Wasserabsonderung Kapitel C.4.3.3.2.3 < 0,3 %
Chlorgehalt von Spezial-Einpressmörtel Chemische Analyse < 0,1 %

Die folgenden ergänzenden Eigenschaften von Spezial-Einpressmörtel sind vom ETA-Antragsteller anzugeben:

Fließzeit und Beginn des Abbindens des Einpressmörtels sind hinsichtlich ihrer Eignung für die konkrete Anwendung und für den am Verwendungsort herrschenden Temperaturbereich zu überprüfen.

Zur Prüfung ist eine vom ETA-Antragsteller zur Verwendung vor Ort spezifizierte Einpressvorrichtung zu verwenden, und die Mischverfahren sollen mit der Spezifikation des ETA-Antragstellers übereinstimmen.

Die Prüfung von Spezial-Einpressmörteln ist für jede Mischung von Spezial-Einpressmörtel vorzunehmen, d. h. für jede Zusammensetzung von Bestandteilen einer bestimmten Herkunft und mit bestimmten Eigenschaften.

Die Prüfberichte haben Angaben über die verwendeten Materialien, die Prüfverfahren, die verwendeten Geräte, die Mischungsverhältnisse einschließlich der Abfolge und der Dauer des Mischens sowie die Prüfergebnisse zu enthalten.

Zum Nachweis von Spezial-Einpressmörtel stehen dem ETA-Antragsteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

(1): Die zu prüfenden Materialien sind in Bezug auf ihre Eigenschaften in Kapitel C.4.3.2 aufgeführt, einschließlich der akzeptablen Toleranzen für die Eigenschaften. Die Eigenschaften sind gemäß Anhang E.1 dokumentiert. In diesem Fall wird die Prüfung als Zulassungsprüfung betrachtet und gilt ebenfalls für alle zukünftigen Anwendungen auf der Baustelle, d. h. die Prüfungen brauchen nicht für jede Baustelle wiederholt werden.

(2): Es sind nicht alle der in C.4.3.2 aufgeführten Eigenschaften einschließlich akzeptabler Toleranzen bekannt und gemäß Anhang E.1 dokumentiert. In diesem Fall wird die Prüfung nicht als Zulassungsprüfung betrachtet, d. h. sie ist nicht für künftige Anwendungen gültig und ist für jede einzelne Baustelle zu wiederholen.

C.4.3.3.2 Prüfverfahren

Die Prüfungen von Spezial-Einpressmörtel sind entsprechend EN 445 durchzuführen, mit Ausnahme der in den Kapiteln C.4.3.3.2.1 , C.4.3.3.2.2 und C.4.3.3.2.3 angegebenen Prüfungen.

C.4.3.3.2.1 Schrägrohrprüfung

C.4.3.3.2.1.1 Ziel

Diese Prüfung dient zur Bestimmung der Eigenschaften in Bezug auf die Wasserabsonderung (Bluten) und der Standfestigkeit eines Spezial-Einpressmörtels bei den tatsächlichen Größenverhältnissen und unter Beachtung des Filtereffekts der Litzen. Außerdem können durch die Prüfung die vorgeschlagenen Einpressverfahren bestätigt werden, insbesondere die Auswirkung der Zeitspanne zwischen dem Ende des ersten Verpressvorgangs und dem Beginn des Nachverpressens vor Ort, sowie die auf der Baustelle verwendeten Geräte, sofern diese angegeben sind. Der Zweck dieser Prüfung dient der Bestätigung, dass ein Hüllrohr vor Ort mit dem vorgeschlagenen Spezial-Einpressmörtel, den entsprechenden Geräten und Verfahren vollständig verfüllt werden kann, ohne dass es zu unzulässiger Wasserabsonderung und Entmischung des Einpressmörtels kommt.

C.4.3.3.2.1.2 Prüfverfahren

In einer ersten Prüfungsphase wird die Menge des abgesonderten Wassers und der angesammelten Luft am oberen Ende eines mit Spezial-Einpressmörtel gefüllten Rohres ermittelt. Der Spezial-Einpressmörtel wird unter Druck verpresst (injiziert) und bindet so ab, dass ein Verdunsten von Wasser verhindert wird. In einer zweiten Phase ist die Auswirkung des Nachverpressens eines Rohres auf die Menge von abgesondertem Wasser und angesammelter Luft zu bestimmen, sofern dies vom ETA-Antragsteller in der Verfahrenserklärung zum Einpressverfahren vorgesehen ist.

C.4.3.3.2.1.3 Prüfeinrichtung und Versuchsaufbau

C.4.3.3.2.1.4 Prüfverfahren

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