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ETAG 025
Bekanntmachung der Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen
Vom 9. März 2011
(BAnz. Nr. 73a vom 12.05.2011 S. 0001)
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes ( BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTA bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 BauPG für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen erteilt werden.
Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 B, 10829 Berlin.
Vorwort
Hintergrund zum Thema
Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 02.04/01b - Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen - erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern aus 6 EU-Ländern 1 (Belgien, Finnland, Deutschland, Irland, Niederlande (Convenorship) und Vereinigtes Königreich). Darüber hinaus waren Beobachter aus der Slowakei und Slowenien anwesend.
Die Leitlinie beschreibt die Leistungsanforderungen für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen im Hochbau, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der Leistung, die Beurteilungsverfahren zur Bewertung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die angenommenen Bedingungen für den Entwurf und die Bemessung und den Einbau der Bausätze in das Bauwerk.
Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen sind nach dieser Leitlinie Bauprodukte, die im Mandat (Construct 01/505 in der geänderten Fassung nach schriftlicher Beratung) wie folgt beschrieben sind:
Dieses Mandat erfasst jene industriell gefertigten Bausätze, die als Bauwerk in Verkehr gebracht werden und die aus vorentworfenen, vorbemessenen und vorgefertigten Bauteilen, welche für die Serienfertigung bestimmt sind, bestehen. Dieses Mandat legt Mindestanforderungen an den Inhalt eines solchen Bausatzes fest. Teil-Bausätze, die diesen Mindestanforderungen nicht entsprechen, fallen nicht unter den Geltungsbereich dieses Mandats und sollen nicht auf der Grundlage der ETAG CE-gekennzeichnet werden. Diese Mindestanforderungen umfassen sowohl die Bauelemente des Bauwerks (Wände, Stützen, Träger, Böden/Decken, Dächer) als auch die Verbindung des Bauwerks zum Unterbau und die Spezifikation der wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle wie Wärmedämmung, Verkleidung, Bedachung, Innenverkleidung, Fenster und Außentüren, sofern sie zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk erforderlich sind.
Der Entwurfs- und Bemessungsprozess (einschließlich der Zulassung detaillierter Pläne, Anwendungen für Planungserlaubnisse, Baugenehmigungen, ...) muss mit den Verfahren übereinstimmen, die in den Mitgliedstaaten, in denen das Gebäude errichtet werden soll, vorgesehen sind. Dieses Mandat ändert diesen Prozess in keiner Weise. Das fertig gestellte Gebäude (Bauwerk) muss mit den Bauvorschriften (Vorschriften über Bauwerke) übereinstimmen, die in den Mitgliedstaaten, in denen das Gebäude gebaut werden soll, gelten. Die in dem Mitgliedstaat vorgesehenen Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bauvorschriften müssen ebenfalls von allen hierfür Verantwortlichen eingehalten werden. Dieses Mandat ändert diesen Prozess in keiner Weise.
Obgleich einige Bauteile möglicherweise in verschiedenen Herstellwerken hergestellt werden, können nur die lieferfertigen Bausätze, nicht aber die verschiedenen Bauteile, unter der Verantwortung des ETA-Inhabers als Ganzes CE-gekennzeichnet werden.
Die erklärte Leistung des Bausatzes ist von Fall zu Fall mit den jeweiligen Bauvorschriften unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszwecks des Bausatzes, bezogen auf Gebäudeart, Baustelle usw., zu vergleichen. Eine ETA ist eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für einen vorgesehenen Verwendungszweck, d. h. in das Bauwerk eingebaut. Die ETA befasst sich nur mit dem Produkt und gibt Klassen oder Produktmerkmale an, die von dem Planer des Bauwerks zu verwenden sind.
Nachweis- und Beurteilungsverfahren für die Tragfähigkeit basieren auf den Bestimmungen in den entsprechenden Eurocodes.
Nachweis- und Beurteilungsverfahren für die Leistung im Brandfall basieren auf der Veröffentlichung europäischer Normen über die Klassifizierung des Brandverhaltens und des Feuerwiderstands.
Der Nachweis der Leistung von Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen erfordert eine Beurteilung vieler Konstruktionsdetails, wie z.B. die Leistung von Anschlüssen zwischen Fertigteilen im Hinblick auf ihre Luftdurchlässigkeit und Dauerhaftigkeit, die Festigkeit von Verkleidungsmaterialien im Hinblick auf Stoßlasten und Nutzungssicherheit, Wasserdichtigkeit von innenliegenden Nassräumen usw.
Einschlägige genormte Nachweisverfahren liegen möglicherweise nicht immer vor oder werden nicht für erforderlich erachtet, da sich die Leistung vieler Konstruktionsdetails durch langjährige Erfahrung aus der Verwendung in traditionellen Entwürfen und Bemessungen als annehmbar erwiesen hat. Gemäß den allgemeinen Hinweisen im Format für ETA-Leitlinien wird in der vorliegenden Leitlinie als zulässig angesehen, dass einige Produkteigenschaften durch einen Ansatz "bestanden/nicht bestanden" auf der Grundlage ingenieurmäßiger Beurteilung und Erfahrung aus der Verwendung von bekannten Baustoffen, Entwürfen und Bemessungen beurteilt werden können.
Bezugsdokumente
Auf die Bezugsdokumente wird im Textteil der ETAG verwiesen; sie unterliegen den dort angegebenen besonderen Bedingungen. Auf ENV und prEN wird in dieser ETAG verwiesen. Werden ENV und prEN ersetzt, soll die neueste Fassung benutzt werden.
Die Liste der Bezugsdokumente (mit Angabe des Erscheinungsjahrs) für die vorliegende ETAG ist in Anhang B aufgeführt. Später verfasste Teile zur vorliegenden ETAG können Änderungen hinsichtlich der Liste der Bezugsdokumente beinhalten, die für die betreffenden Teile gelten.
Bedingungen für eine Aktualisierung
Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokumentes handelt es sich um die von EOTA für ihre spezifische Verwendung verabschiedete Ausgabe.
Erscheint eine neue Ausgabe, ersetzt sie die in der Liste aufgeführte Ausgabe nur dann, wenn EOTA ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft bzw. neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).
Technische Berichte der EOTA gehen in einigen Aspekten ins Detail und sind als solche nicht Teil der ETAG, sondern bringen den gemeinsamen Standpunkt der EOTA-Stellen hinsichtlich vorliegendem Wissen und Erfahrung zum entsprechenden Zeitpunkt zum Ausdruck. Wenn sich Wissen und Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.
Zusatzdokumente der EOTA nehmen ständig alle zweckdienlichen Informationen zum allgemeinen Verständnis der vorliegenden ETAG in der jeweiligen Fassung auf, wenn im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern ETAs erteilt werden. Lesern und Anwendern der vorliegenden ETAG wird empfohlen, den aktuellen Stand dieser Dokumente bei einem EOTA-Mitglied zu überprüfen.
Für EOTA kann es erforderlich werden, an der ETAG während ihrer Lebensdauer Änderungen/Korrekturen vorzunehmen. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der Website von EOTA www.eota.be aufgenommen; jede Ausführung einer Änderung wird in der zugehörigen History File katalogisiert und datiert.
Lesern und Anwendern der vorliegenden ETAG wird empfohlen, den aktuellen Stand des Inhalts dieses Dokuments im Vergleich zu dem auf der Website der EOTA zu überprüfen. Das Deckblatt gibt darüber Auskunft, ob und wann eine Änderung vorgenommen wurde.
Abschnitt 1
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlage (vom Generalsekretär der EOTA endgültig festzuschreiben)
Diese ETA-Leitlinie wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG unter Berücksichtigung folgender Schritte erstellt:
Dieses Dokument wird von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 11(3) der BPR in ihrer Amtssprache oder ihren Amtssprachen veröffentlicht. Bestehende Leitlinien für europäische technische Zulassungen bleiben gültig.
1.2 Status der ETAG
Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser ETAG liegen, können ggf. durch das Zulassungsverfahren ohne Leitlinien nach Artikel 9(2) der BPR erfasst werden.
Die Anforderungen in dieser ETAG sind in Form von Zielen und entsprechenden, zu berücksichtigenden Einwirkungen angegeben. Sie legt Werte und Eigenschaften fest mit dem Ziel, dass eine Übereinstimmung mit diesen Werten und Eigenschaften zu der Annahme führt, dass die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind, wo immer es der Stand der Technik erlaubt und nachdem sie durch die ETA als für das betreffende Produkt geeignet bestätigt wurden.
Diese Leitlinie gibt alternative Möglichkeiten zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an.
2 Geltungsbereich
2.1 Geltungsbereich
Diese Leitlinie erfasst industriell gefertigte Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen, die als Bausatz verkauft werden und aus vorentworfenen, vorbemessenen und vorgefertigten Bauteilen bestehen, die für die Serienfertigung bestimmt sind.
Die in einem Bausatz enthaltenen Teile können als Einzelbauteile aus Metall (derartige Bauteile sollten mit der jeweiligen EN übereinstimmen) oder tragende Rahmen oder als vollständig vorgefertigte Bauteile (ausgeschlossen sind dreidimensionale Bauelemente und Bausätze für Kühlräume) ausgeführt sein. Der Inhalt des Bausatzes sind hauptsächlich tragende Bauteile aus Metall, aber es können auch nicht metallische tragende Bauteile sein. Ein Bausatz kann auch nur die tragenden Bauteile eines Tragwerks enthalten. In solchen Fällen müssen jegliche Beschränkungen hinsichtlich Verfahren und Stellen der Verbindungen der äußeren Gebäudehülle, dem Erdgeschoss und dem Dach angegeben werden und Teil der ETA sein.
Die Bauteile aus Metall können aus Stahl, verzinktem Stahl, nichtrostendem Stahl oder Aluminium hergestellt werden.
Der Mindestinhalt des zu beurteilenden Bausatzes muss Folgendes umfassen, soweit es zur Erfüllung der wesentlichen Anforderungen an das Gebäude erforderlich ist:
Die tragenden Bauteile des Gebäudes (Wände, Stützen, Träger, Böden/ Decken, Dächer), die Verbindung des Gebäudes mit dem Unterbau und die Spezifizierung der wesentlichen Bauteile der Gebäudehülle wie Wärmedämmung, Verkleidung, Bedachung, Innenverkleidung, Fenster und Außentüren (siehe Anmerkung).
Der Zusammenbau der Bausätze erfolgt nach werksseitig vorentworfenen und vorbemessenen technischen Lösungen für die Anschlüsse zwischen den tragenden Bauteilen und Konstruktionsdetails.
Produkte wie die äußere Gebäudehülle als Wärmedämmung, Verkleidung, Bedachung, Innenverkleidung, innere Trennwände, Fenster und Türen, Treppen, Oberflächenbeläge usw. können Teil des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen sein. Installationen von Versorgungseinrichtungen und ergänzende Tragwerksteile (einschließlich Fundament oder Unterbau) fallen nicht unter diese ETA-Leitlinie.
Teil-Bausätze, die nicht alle obigen Bedingungen erfüllen, liegen außerhalb des Geltungsbereichs und sollen nicht aufgrund einer auf dieser Leitlinie beruhenden ETA CE-gekennzeichnet werden.
Auch wenn einige Bauteile möglicherweise in verschiedenen Herstellwerken hergestellt werden, kann nur der lieferfertige Bausatz als Ganzes, aber nicht die verschiedenen Bauteile unter der Verantwortung des Inhabers der ETA CE-gekennzeichnet werden.
Anmerkung:
Die äußere Gebäudehülle, das Erdgeschoss und das Dach müssen nicht Teil des Bausatzes sein. Dies bedeutet, dass lediglich die tragende Struktur eines aus Wänden, Stützen, Trägern und/oder Böden/Decken bestehenden Bauwerks als Bausatz nach dieser ETAG betrachtet werden kann.
2.2 Nutzungskategorien, Produktfamilien, Bausätze und Systeme
Die Produktleistung von Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen im Hinblick auf die wesentlichen Anforderungen muss in der Regel nationalen Vorschriften für das Bauwerk entsprechen, die für den vorgesehenen Verwendungszweck des Produkts relevant sind, z.B. Wohnhäuser, Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser und medizinische Gebäude und Studentenwohnheime 4. Diese Anforderungen werden von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren, und die Produktleistung ist in numerischen Begriffen auszudrücken. Hinsichtlich der Leistung im Brandfall gilt die europäische Standard-Brandklassifizierung.
2.3 Annahmen
Für bestimmte Aspekte und Produkte lässt der Stand der Technik die Ausarbeitung vollständiger und detaillierter Nachweisverfahren und entsprechender technischer Kriterien/Anleitung für die Annahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht zu. Die vorliegende ETAG enthält Annahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und liefert Vorschriften für geeignete zusätzliche Einzelfallkonzepte bei der Untersuchung von ETA-Anwendungen innerhalb des allgemeinen Rahmens der ETAG und gemäß dem Konsensverfahren der BPR unter den EOTA-Mitgliedern.
Die Leitlinie behält ihre Gültigkeit für andere Fälle, die nicht wesentlich abweichen. Das allgemeine Konzept der ETAG behält seine Gültigkeit, doch müssen dann die Bestimmungen im Einzelfall in angemessener Weise angewandt werden. Diese Anwendung der ETAG fällt in die Verantwortung der ETA-Stelle, bei der der spezielle Antrag eingeht, und unterliegt der Zustimmung innerhalb der EOTA. Diesbezügliche Erfahrungen werden, nach Befassung im Lenkungsausschuss der EOTA, im Zusatzdokument der ETAG erfasst.
3 Begriffe
3.1 Gemeinsame Begriffe und Abkürzungen
Siehe Anhang A.
3.2 Besondere Begriffe
Dieser Abschnitt enthält die in dieser ETAG verwendeten besonderen Begriffe in alphabetischer Reihenfolge 5. Diese Begriffe gelten zusätzlich zu den in den Europäischen Normen verwendeten und definierten Begriffen, auf die in dieser ETAG Bezug genommen wird.
Klimatische Bedingungen für Entwurf und Bemessung:
Außen- und Innenlufttemperatur und -feuchtigkeitsgrade, Schneelasten, Windgeschwindigkeiten usw., die in nationalen Bauvorschriften oder in anderen für den Entwurf und die Bemessung zu verwendenden Spezifikationen angegeben sein können.
Eingebaute Bauteile:
Bauteile wie Fenster, nicht tragende Teile für die äußere Gebäudehülle, Türen, Leitungen usw., die in die Hauptgebäudeteile eingebaut werden.
Innere Trennwände:
Trennwände gemäß ETAG 003.
Anschluss/Verbindung:
Anschlussstelle zwischen zwei Materialien, Bauteilen, Bauteilen oder Teilen eines Gebäudes.
Hauptgebäudeteile:
Hauptkonstruktionsteile eines Gebäudes wie Wände, Böden/Decken und Dach.
Gebäude aus Metallrahmen:
Gebäude, dessen Tragwerk hauptsächlich aus tragenden Metallteilen besteht, wie etwa Wände, Stützen, Träger, Böden/Decken und Dächer.
Nationales Anwendungsdokument:
Ergänzendes Dokument zu einem Eurocode für Tragwerke, veröffentlicht als europäische Vornorm (ENV), mit Regeln für die nationale Anwendung des Eurocode.
Dies umfasst "boxed values" ("Richtwerte") und Verweise auf nationale Normen, die zusammen mit den Vorschriften im Eurocode angewandt werden können.
National festzulegender Parameter (NDP):
Eine national, in einem EN Eurocode offen gelassene Wahlmöglichkeit für Werte (wo in EN Eurocodes Symbole angegeben werden), Klassen oder alternative, innerhalb der EN Eurocodes zugelassene Verfahren.
Vorentworfen und -bemessen:
Vorher festgelegte technische Lösungen.
Serienproduktion:
Herstellung von Bausätzen für Gebäude auf der Basis gleicher Baustoffe, gleicher Tragwerksbemessung und gleicher Konstruktionsdetails.
Die Gebäude und Bauteile müssen nicht genau dieselbe Größe oder Form haben.
Produktionseinheit:
Produktionsstraße oder -einrichtung, wo der Bausatz für Metallrahmen hergestellt und/oder bearbeitet wird.
Trennwände und Böden/Decken:
Wände und Böden/Decken, wo nationale Vorschriften Schallschutz, Feuerwiderstandsleistung usw. fordern können.
Zusatzdokumente:
Dokumente, die in den formalen Teil der Zulassung einbezogen sind, deren Inhalt jedoch nicht im ETA-Dokument selbst enthalten ist. Die gültige Fassung eines Zusatzdokuments ist die zuletzt aktualisierte Fassung, die bei der Zulassungsstelle archiviert wird.
Freitragende Decken:
Deckenkonstruktionen mit einer freien Spannweite zwischen den Auflagern.
Tragwerk:
Tragende Konstruktion, d. h. planmäßig miteinander verbundene Teile, die so entworfen und bemessen sind, dass sie dem Bauwerk mechanische Festigkeit und Standsicherheit bieten (GD 1, Abschnitt 2.1.1).
Tragendes Material:
Werkstoff oder Produktbestandteil mit Eigenschaften, die in die Tragwerksberechnung eingehen oder andernfalls die mechanische Festigkeit und Standsicherheit des Bauwerks und Teile davon und/oder ihren Feuerwiderstand einschließlich der Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit betreffen.
Tragendes Bauteil:
Tragendes Teil des Bauwerks, das so entworfen und bemessen ist, dass es dem Bauwerk mechanische Festigkeit und Standsicherheit und/oder Feuerwiderstand einschließlich der Aspekte der Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit gibt (GD 1, Abschnitt 2.1.1).
Zweistufenprinzip:
Bemessungsgrundsatz für Verkleidungen, Anschlüsse usw. in der äußeren Gebäudehülle. Eine äußere Schicht dient dazu, eine innere Schicht vor Schlagregen und Sonneneinstrahlung zu schützen.
Der Raum zwischen den Schichten wird belüftet und entwässert.
Oberfläche in Nassräumen:
Boden-/Decken- und Wandflächen in Badezimmern und anderen "Nassräumen", wo die Oberfläche dem Spritzwasser von Duschen usw. ausgesetzt sein kann und wo der Hersteller die Oberflächen für wasserdicht erklärt.
Abschnitt 2
Anleitung für die Beurteilung der Brauchbarkeit
Allgemeine Anmerkungen
(a) Anwendbarkeit der ETAG
Diese ETAG dient als Anleitung für die Beurteilung einer Familie von Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen und ihrer vorgesehenen Verwendungszwecke. Der Hersteller oder Erzeuger definiert die Familie der Bausätze, für die er eine europäische technische Zulassung (ETA) anstrebt und die Art ihrer Verwendung im Bauwerk und somit die Skala für die Beurteilung.
Es ist daher möglich, dass für einige Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen, die ziemlich gebräuchlich sind, nur einige der Prüfungen und entsprechenden Kriterien für die Ermittlung der Brauchbarkeit ausreichen. In anderen Fällen, z.B. spezielle oder innovative Bausätze oder Baustoffe oder bei einer Reihe von Verwendungen, kann die gesamte Palette der Prüfungen und Beurteilungen Anwendung finden.
(b) Allgemeiner Aufbau dieses Abschnitts
Die Beurteilung der Brauchbarkeit von Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen hinsichtlich ihrer Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck in Bauwerken ist ein aus drei Hauptschritten bestehender Prozess:
(c) Stufen oder Klassen oder Mindestanforderungen in Bezug auf die wesentlichen Anforderungen und die Produktleistung
(siehe Grundlagendokument, Abschnitt 1.2 und Leitpapier E der Europäischen Kommission)
Gemäß BPR beziehen sich "Klassen" in der vorliegenden ETAG nur auf die im Mandat der Kommission vorgeschriebenen Stufen oder Klassen.
In dieser ETAG ist jedoch die vorgeschriebene Vorgehensweise bei der Wiedergabe der relevanten Leistungsmerkmale der Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen angegeben. Verfügt mindestens ein Mitgliedstaat für einige Anwendungen nicht über Vorschriften, so hat ein Hersteller stets das Recht, sich gegen eine oder mehrere von ihnen zu entscheiden. In diesem Fall wird dann in der ETA hinsichtlich dieses Aspekts "keine Leistung festgestellt" angegeben mit Ausnahme derjenigen Eigenschaften - wenn keine Festlegung getroffen wurde - bei denen die Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen nicht mehr in den Geltungsbereich der ETAG fallen; solche Fälle sind in der ETAG anzugeben.
(d) Nutzungsdauer (Dauerhaftigkeit) und Gebrauchstauglichkeit
Die Bestimmungen, Prüf- und Bewertungsverfahren in dieser Leitlinie oder auf die verwiesen wird, erfolgte aufgrund der angenommenen, vorgesehenen Nutzungsdauer der Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen für den vorgesehenen Verwendungszweck von 50 Jahren für das Tragwerk und für nicht zugängliche Bauteile und Materialien und 25 Jahre für reparierbare oder ersetzbare Bauteile und Baustoffe wie Verkleidungen, Bedachungsmaterialien, äußere Verkleidungen und eingebaute Bauteile wie Fenster und Türen, vorausgesetzt der Bausatz unterliegt angemessener Nutzung und Instandhaltung (vgl. Kapitel 7). Die Verwendung von Bauteilen und Baustoffen mit einer kürzeren vorgesehenen Nutzungsdauer ist in der ETA deutlich anzugeben. Diese Bestimmungen basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Technik und dem vorhandenen Wissen und der Erfahrung.
Eine "angenommene vorgesehene Nutzungsdauer" bedeutet, dass erwartet wird, dass bei einer Beurteilung gemäß den ETAG-Vorschriften und nach Ablauf dieser Nutzungsdauer die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Gebrauchsbedingungen erheblich länger sein kann ohne größere Beeinträchtigung der Erfüllung der wesentlichen Anforderungen.
Die Angaben zur Nutzungsdauer eines Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen können nicht als eine vom Hersteller oder von der Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden. Sie sind lediglich als ein Hilfsmittel für die Verfasser von Spezifikationen für die Auswahl der geeigneten Kriterien für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten (gestützt auf die Grundlagendokumente, Abschnitt 5.2.2.).
(e) Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck
Nach der BPR ist davon auszugehen, dass innerhalb der Bestimmungen dieser ETAG Produkte "derartige Merkmale haben müssen, dass das Bauwerk, für das sie durch Einbau, Zusammenfügung, Anbringung oder Installation verwendet werden sollen, bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann" ( BPR, Artikel 2 Absatz 1).
Somit müssen mit den Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen Bauwerke errichtet werden können, die (als Ganzes oder in ihren einzelnen Teilen) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und hierbei die wesentlichen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen müssen bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Die Anforderungen setzen normalerweise vorhersehbare Einwirkungen voraus ( BPR, Anhang 1, Vorbemerkungen).
4 Anforderungen
Dieses Kapitel bestimmt die Aspekte der Leistung, die zur Erfüllung der relevanten wesentlichen Anforderungen zu untersuchen sind:
Ist ein Produktmerkmal oder eine andere zutreffende Eigenschaft spezifisch für eine der wesentlichen Anforderungen, wird es an geeigneter Stelle behandelt. Wenn jedoch das Merkmal oder die Eigenschaft für mehr als eine wesentliche Anforderung relevant ist, erfolgt die Behandlung unter der wichtigsten Anforderung mit Querverweis auf die andere(n) Anforderung(en). Dies ist besonders wichtig, wo ein Hersteller für ein Merkmal oder eine Eigenschaft unter einer wesentlichen Anforderung "keine Leistung festgestellt" in Anspruch nimmt und es für die Bewertung und Beurteilung unter einer weiteren wesentlichen Anforderung entscheidend ist. Ähnlich können Merkmale oder Eigenschaften, die Einfluss auf die Bewertung der Dauerhaftigkeit haben, unter den wesentlichen Anforderungen der Nummern 1 bis 6 behandelt werden, mit Verweis unter Nummer 4.7. Gibt es ein Merkmal, das sich nur auf die Dauerhaftigkeit bezieht, wird dies in 4.7 behandelt.
Dieses Kapitel berücksichtigt auch gegebenenfalls weitere Anforderungen (die sich z.B. aus anderen Richtlinien der Europäischen Kommission ergeben) und bestimmt Aspekte der Gebrauchstauglichkeit einschließlich der Spezifizierung der Merkmale, die zur Identifizierung der Produkte benötigt werden (vgl. ETA-Format, Abschnitt 11.2).
Tabelle 1 zeigt die Verbindungen zwischen den wesentlichen Anforderungen der EG-Bauproduktenrichtlinie ( BPR), den relevanten Abschnitten der entsprechenden Grundlagendokumente (GD) zur BPR und den in Zusammenhang stehenden Anforderungen und Produktleistungen in dieser ETA-Leitlinie.
Tabelle 1: Verbindungen zwischen der wesentlichen Anforderung, relevanten Abschnitten des GD und Anforderung und Produktleistungen in dieser ETAG
| ER | Entsprechender GD-Abschnitt für Bauwerke | Entsprechender GD-Abschnitt für die Produktleistung | Merkmale der Produktleistung aus dem Mandat und Abschnitte der ETA-Leitlinie über Produktleistung |
| 1 | 2.1.3 Einsturz
2.1.4 2.1.5 | 3.2 (2)
Ständige Einwirkungen Veränderliche Einwirkungen Außergewöhnliche Einwirkungen | 4.1 - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
| 2 | 4.2.2 Tragfähigkeit des Bauwerks 4.2.3 4.2.4 | 4.3.1.1 Produkte, bei denen Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden 4.3.1.2 4.3.1.3 | 4.2 - Brandschutz
4.2.1 Brandverhalten 4.2.2 Feuerwiderstand 4.2.3 Brandverhalten bei einem Brand von außen (der Bedachung) 4.2.4 Brandschutzbereiche |
| 3 | 3.3.1.1
Luftqualität 3.3.1.2 Feuchtigkeit (indirekte Auswirkung, die zu Schimmelbe- fall und vermehrter Ablagerung von Hausstaubmilben führt) | 3.3.1.1.3.2a Emissionen von Strahlung und Schadstoffen. Anfälligkeit für das Wachstum schädlicher Mikroorganismen 3.3.1.2.3.2 e | 4.3 - Hygiene, Gesundheit und Umwelt-Schutz
4.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtebeständigkeit 4.3.2 Wasserdichtigkeit 4.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe |
| 4 | 3.3.1.2 Stürze nach Ausrutschen
Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze 3.3.2 Verhalten bei Anprall | 3.3.1.3 Stürze nach Ausrutschen Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze 3.3.2.3 | 4.4 - Nutzungssicherheit
4.4.1 Rutschfestigkeit von Bodenbelägen 4.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze 4.4.2 Widerstand gegen außermittige Belastung einschließlich Stoßfestigkeit |
| 5 | 2.3.1, 2.3.2, 2.3.3
Schutz gegen Luft- und Trittschall zwischen umbauten Räumen und gegen Außenlärm | 4.3.2 Akustische Eigenschaften (gemäß 4.3.3) | 4.5 - Schallschutz
4.5.1 Luftschalldämmung 4.5.2 Trittschalldämmung 4.5.3 Schallabsorption |
| 6 | 4.2
Begrenzung des Energieverbrauchs | Tabelle 4.2
Merkmale von Bauteilen | 4.6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz
4.6.1 Wärmedurchlasswiderstand 4.6.2 Luftdurchlässigkeit 4.6.3 Thermische Trägheit |
4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit (ER 1)
Der Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen muss in der Lage sein, die spezifizierten Beanspruchungen mit ausreichender Sicherheit gegen einen Einsturz des Tragwerks, unzulässige Verformungen und gegebenenfalls unverhältnismäßigen Einsturz abzusichern. Die entsprechend zu berücksichtigenden Einwirkungen umfassen normalerweise Eigengewicht und Verkehrslasten, Windlasten, Schneelasten und gegebenenfalls Erdbebenlasten.
4.2 Brandschutz (ER 2)
Die in der Richtlinie des Rates 89/106/EWG festgelegte wesentliche Anforderung lautet wie folgt:
Das Bauwerk muss derart entworfen, bemessen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand
Die folgenden Aspekte der Leistung sind für die wesentlichen Anforderungen für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen relevant:
4.2.1 Brandverhalten
Die Leistung des Brandverhaltens der einzelnen Bauteile des Bausatzes muss mit den Gesetzen, Regeln und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die für die einzelnen Bauteile des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen bei ihrer vorgesehenen Endanwendung 6 gelten. Diese Leistung muss in Form einer Klassifizierung ausgedrückt werden, die gemäß der entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission und den einschlägigen CEN-Klassifizierungsnormen spezifiziert ist.
4.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit
Die Leistung der Feuerwiderstandsfähigkeit der zusammengesetzten Bauteile des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen (z.B. Wand, Boden/Decke oder Dach) muss mit den Gesetzen, Regeln und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die für diese zusammengesetzten Bauteile bei ihrer vorgesehenen Endanwendung 6 gelten. Diese Leistung muss in Form einer Klassifizierung ausgedrückt werden, die gemäß der entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission und den einschlägigen CEN-Klassifizierungsnonnen spezifiziert ist.
4.2.3 Brandverhalten der Bedachung bei einem Brand von außen
Die Leistung des Brandverhaltens der Bedachung bei einem Brand von außen der Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen muss mit den Gesetzen, Regeln und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die für die Bedachung bei ihrer Endanwendung gelten. Diese Leistung muss in Form einer Klassifizierung ausgedrückt werden, die gemäß der entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission und den einschlägigen CEN-Klassifizierungsnonnen spezifiziert ist.
4.2.4 Brandschutzbereiche
Die Unterteilung eines zusammengesetzten Gebäudes in Brandschutzbereiche muss mit den Gesetzen, Regeln und Verwaltungsvorschriften übereinstimmen, die für die Arbeiten gelten, wo das Gebäude gebaut werden soll.
4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (ER 3)
4.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtebeständigkeit
Die Eigenschaften des Bausatzes müssen so beschaffen sein, dass sie keine Bedrohung für Bewohner oder Nachbarn wegen des Vorhandenseins von Feuchtigkeit im Bauwerk oder auf den Oberflächen innerhalb des Bauwerks darstellen, die aus dem Bausatz entstehen.
4.3.2 Wasserdichtigkeit
4.3.2.1 Äußere Hülle
Die äußere Hülle muss das Durchsickern von Wasser infolge von Regen und Schneeschmelze in das Bauwerk verhindern.
4.3.2.2 Innenflächen
Oberflächen von Innenwänden und Fußböden in Badezimmern, Toiletten usw., die laut Hersteller wasserdicht sein sollen, müssen ausreichend dicht sein, um das Eindringen von Wasser in darunter liegende Räume zu verhindern (kurzfristige Auswirkungen) und zur Vermeidung von Feuchtigkeitsstufen in den Materialien und Bestandteilen, die zu unannehmbarem Wachstum von Mikroorganismen führen können (langfristige Auswirkungen).
4.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe
Der Bausatz muss derart beschaffen sein, dass er nach Einbau entsprechend den einschlägigen Vorschriften der Mitgliedstaaten die wesentliche Anforderung Nummer 3 der BPR erfüllt, die durch nationale Vorschriften der Mitgliedstaaten ausgedrückt wird. Insbesondere dürfen keine schädlichen Emissionen giftiger Gase, gefährlicher Teilchen oder Strahlung in die Innenraumluft oder Verunreinigungen der Umwelt verursacht werden (Luft, Boden oder Wasser).
4.4 Nutzungssicherheit (ER 4)
4.4.1 Rutschfestigkeit von Bodenbelägen
Um zufällige Stürze in Gebäuden unter normaler Nutzung zu begrenzen, dürfen fertige Bodenoberflächen nicht unzumutbar rutschig sein und jede unerwartete Änderung der Rutschfestigkeit der Bodenoberflächen muss vermieden werden.
4.4.2 Widerstand gegen exzentrische Belastung und Stoßlasten
Die Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen müssen ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit besitzen, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit der Gebäudenutzer nicht gefährdet ist (siehe auch ER 1). Das bedeutet, dass sie über ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit verfügen müssen, um zufälligen großen statischen oder dynamischen Lasten aufgrund der Einwirkung von Personen oder Objekten zu widerstehen, ohne dass ein vollständiger oder teilweiser Einsturz zur Entstehung gefährlicher (spitzer oder scharfer) Teile führt, sodass die Gefahr des Hindurchfallens besteht, besonders bei Höhenunterschieden, oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet.
Die Lasten können auftreten in Form von
4.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze
Um Personen vor Stürzen zu schützen, sollten entsprechende Geländer, Balustraden, Brüstungen verwendet werden, um zugängliche Öffnungen abzudecken; geeignete Treppen, befestigte Leitern, Rampen sollten bei Höhenunterschieden benutzt werden; geeignete Sicherungshebel und Scharniere sollten bei Fenstern in den oberen Geschossen verwendet werden.
4.5 Schallschutz (ER 5)
4.5.1 Luftschalldämmung
Wände und Böden/Decken müssen die Luftschalldämmung bieten, die für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes erforderlich ist.
Die äußere Hülle muss die Schalldämmung bieten, die für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes bezüglich Luftschall von außen (d. h. Lärm durch Industrie, Straßen- und Luftverkehr usw.) erforderlich ist.
4.5.2 Trittschalldämmung
Böden/Decken müssen die Trittschalldämmung bieten, die für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes erforderlich ist.
4.5.3 Schallabsorption
Die Innenflächen, die Teil des Bausatzes sind, müssen die Schallabsorption bieten, die für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes erforderlich ist.
4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz (ER 6)
4.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Die äußere Hülle muss den Wärmedurchlasswiderstand bieten, der für den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes erforderlich ist. Wärmebrücken, die zu unbehaglich niedrigen Temperaturen oder zu Wasserdampfkondensation mit Beeinträchtigung von Hygiene, Gesundheit und Umwelt im Hinblick auf ER 3 führen können, sind zu vermeiden.
4.6.2 Luftdurchlässigkeit
Die Außenhülle muss angemessene Luftdichtigkeit bieten, um unnötigen Energieverlust zu begrenzen und um kalte Zugluft zu vermeiden, die sich auf die Gesundheit von Personen hinsichtlich ER 3 auswirken kann.
4.6.3 Thermische Trägheit
Die thermische Trägheit der Hauptteile des Gebäudes muss gegebenenfalls bekannt sein, um die Auswirkung auf Energie und Wärmeschutz zu beurteilen.
4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung
4.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit
Der Entwurf und die Bemessung des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen müssen sicherstellen, dass eine Verschlechterung von Baustoffen und Bauteilen während der angenommenen, vorgesehenen Nutzungsdauer die Leistung des Bausatzes im Hinblick auf die Erfüllung aller wesentlichen Anforderungen (ER 1 bis 6) nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Verschlechterung kann durch physikalische, biologische und chemische Wirkstoffe verursacht werden.
4.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Tragende Elemente müssen ausreichende Steifigkeit besitzen, um unannehmbare Durchbiegungen und dynamische Auswirkungen durch normale Nutzung zu vermeiden.
4.7.3 Identifizierung
Die Materialien, die in dem Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen verwendet werden, müssen in Bezug auf jene Eigenschaften identifizierbar sein, die einen Einfluss auf die Fähigkeit des Bausatzes haben, die wesentlichen Anforderungen zu erfüllen.
5 Nachweisverfahren
Dieses Kapitel bezieht sich auf die Nachweisverfahren zur Ermittlung der verschiedenen Aspekte der Leistung des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen in Bezug auf die Anforderungen an Bauwerke (Berechnungen, Versuche, technisches Wissen, Baustellenerfahrung usw.), wie in Kapitel 4 dargelegt.
Wegen der Akzeptanzkriterien von Daten (z.B. Prüfberichte) siehe EOTA-Anleitungsdokument 004 "Die Bestimmungen von Daten für Bewertungen, die zur ETA führen".
Wenn Eurocodes in dieser ETAG als Verfahren zum Nachweis bestimmter Produktmerkmale zitiert werden, muss deren Anwendung in dieser ETAG sowie in den darauffolgenden ETAs, die gemäß dieser ETAG erteilt werden, mit den Grundsätzen übereinstimmen, die im Leitpapier L der Europäischen Kommission über die Anwendung von Eurocodes in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt sind (Verfahren 1, 2 oder 3).
Wenn die Leistung mit Hinweis auf traditionelle Verfahren, allgemeine Erfahrung usw. bewertet wird, muss das technische Dossier der ETA so weit wie möglich auf Dokumente verweisen, in denen solche Verfahren oder Erfahrungen beschrieben werden.
Die Bewertung einzelner Materialien und Bauteile, die Teil des Bausatzes und ihrer Bewertung in den Gebäuden sind, müssen auf der Grundlage einschlägiger Produktnormen oder Zulassungen für diese Produkte durchgeführt werden oder so weit wie möglich auf der Grundlage technischer Spezifikationen für Produkte mit dem gleichen vorgesehenen Verwendungszweck.
Die Verknüpfung zwischen den Merkmalen der Produktleistung und der entsprechenden Abschnitte über Nachweisverfahren sind in Tabelle 2 zusammengefasst.
Tabelle 2: Die Verknüpfung zwischen den Merkmalen der Produktleistung und den entsprechenden Abschnitten über Nachweisverfahren
| ER | ETAG-Abschnitt über Produktleistung | ETAG-Abschnitt über Nachweisverfahren |
| 1 | 4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit | 5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit |
| 5.1.1 Nachweis der Tragfähigkeiten im Allgemeinen
5.1.2 Nachweis durch Berechnung 5.1.3 Nachweis durch Prüfung | ||
| 2 | 4.2 Brandschutz | 5.2 Brandschutz |
| 4.2.1 Brandverhalten | 5.2.1 Brandverhalten | |
| 4.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit | 5.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit | |
| 4.2.3 Verhalten der Bedachung bei einem Brand von außen | 5.2.3 Verhalten der Bedachung bei einem Brand von außen | |
| 4.2.4 Brandschutzbereiche | 5.2.4 Brandschutzbereiche | |
| 3 | 4.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz | 5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz |
| 4.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtebeständigkeit | 5.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtebeständigkeit | |
| 4.3.2 Wasserdichtigkeit | 5.3.2.1 Äußere Hülle
5.3.2.2 Innenflächen | |
| 4.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe | 5.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe | |
| 4 | 4.4 Nutzungssicherheit | 5.4 Nutzungssicherheit |
| 4.4.1 Rutschfestigkeit von Böden | 5.4.1 Rutschfestigkeit von Böden | |
| 4.4.2 Stoßfestigkeit | 5.4.2 Stoßfestigkeit | |
| 4.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze | 5.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze | |
| 5 | 4.5 Schallschutz | 5.5 Schallschutz |
| 4.5.1 Luftschalldämmung | 5.5.1 Luftschalldämmung | |
| 4.5.2 Trittschalldämmung | 5.5.2 Trittschalldämmung | |
| 4.5.3 Schallabsorption | 5.5.3 Schallabsorption | |
| 6 | 4.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz | 5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz |
| 4.6.1 Wärmedurchlasswiderstand | 5.6.1 Wärmedurchlasswiderstand | |
| 4.6.2 Luftdurchlässigkeit | 5.6.2 Luftdurchlässigkeit | |
| 4.6.3 Thermische Trägheit | 5.6.3 Thermische Trägheit |
5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
5.1.1 Nachweis der Tragfähigkeiten im Allgemeinen
Die tragenden Bauteile, das Tragwerk und die Verbindungen müssen in Übereinstimmung mit der Entwurfs- und Bemessungsgrundlage - wie in EN 1990:2002 angegeben - nachgewiesen werden, z.B. gemäß dem Verfahren für den Grenzzustand der Tragfähigkeit.
Die relevanten Einwirkungen auf Tragwerke, wie in EN 1991 definiert, sollten berücksichtigt werden. Der Nachweis kann normalerweise durch statische Berechnungen vorgenommen werden, die, falls erforderlich, in besonderen Fällen durch Versuche ergänzt werden kann und muss den Widerstand gegen unverhältnismäßigen Einsturz beinhalten.
5.1.2 Nachweis durch Berechnung
Berechnungen sollten gemäß den relevanten Teilen von EN 1993 durchgeführt werden zum Nachweis, dass die tragenden Bauteile aus Stahl und das Stahltragwerk den relevanten Grenzzustand der Tragfähigkeit nicht überschreiten.
Berechnungen sollten gemäß den relevanten Teilen von ENV 1999 durchgeführt werden zum Nachweis, dass das Aluminiumtragwerk und seine Bauteile den relevanten Grenzzustand der Tragfähigkeit nicht überschreiten.
Wenn tragende Bauteile aus anderen Materialien verwendet werden, sollten die relevanten Teile folgender Eurocodes angewandt werden:
Ergänzende Berechnungen, die für den Widerstand gegenüber Erdbebeneinwirkungen von Bedeutung sind, sollten für die verschiedenen Materialien und Bauteile nach den Bestimmungen in EN 1998 erfolgen. Andere Informationen über die Tragfähigkeiten gegenüber Erdbebeneinwirkungen auf der Grundlage der verschiedenen Werte, die in national festzulegenden Parametern (NPD) oder anderen nationalen Regelwerken angegeben sind, können als Grundlage für den konstruktiven Entwurf und die Bemessung für jedes einzelne Bauwerk übernommen werden.
5.1.3 Nachweis durch Berechnung, unterstützt durch Versuche
Sofern die in den ENs gemäß Nummer 5.1.2 angegebenen Berechnungsregeln oder Baustoffeigenschaften nicht ausreichend sind oder wenn Wirtschaftlichkeit ein Ergebnis von Versuchen an Prototypen ist, kann ein Teil des Entwurfs- und Bemessungsverfahrens auf der Grundlage von Versuchen durchgeführt werden. Im Allgemeinen ist die durch Versuche unterstützte Bemessung gemäß EN 1990 auszuführen. Die Prüfverfahren zur Bestimmung der mechanischen Eigenschaften sind anzugeben. Darüber hinaus sind die Anforderungen für die werkseigene Produktionskontrolle und die Konformitätsbescheinigung anzugeben. Dies muss so erfolgen, dass jeder deklarierte Wert oder jede deklarierte Klasse einem definierten statistischen Vertrauen (definierter Fraktilwert und Aussagewahrscheinlichkeit) entspricht und als "charakteristischer Wert" oder "Bemessungswert" für die Tragwerksbemessung verwendet werden kann.
Die in (h-)ENs, ETAGs oder ISO-Normen beschriebenen Prüfverfahren für Materialien oder Bauteile, die verwendet werden oder Teil des Bausatzes sind, können verwendet werden.
Da aufgrund des derzeitigen Stands der Technik nur sehr wenige Prüfverfahren vorliegen, erlaubt die folgende Vorgehensweise die Anwendung neuer Prüfverfahren (siehe auch Nummer 2.3):
5.2 Brandschutz
Das Verhalten jedes Produkts bei Brandeinwirkung entweder in Bezug auf das Brandverhalten, den Feuerwiderstand bzw. das Brandverhalten bei einem Brand von außen- wie in den folgenden Abschnitten betrachtet - hängt nicht nur von seinen Eigenschaften an sich und der Art der thermischen Beanspruchung ab, sondern auch von der Situation nach seinem Einbau in Bauwerke. Die Prüfung von Produkten (oder des montierten Systems, bei dem das Produkt einen Teil davon bildet) ist unter Simulierung der praktischen Anwendung durchzuführen.
5.2.1 Brandverhalten
Im Allgemeinen gelten eine oder mehrere der folgenden Option(en).
Option 1: Produkte, die nicht durch Option 2 oder 3 abgedeckt sind
Die einzelnen Bauteile eines Bausatzes sind unter Anwendung des/der Prüfverfahren(s), das/die für die entsprechende Brandverhaltensklasse relevant ist/sind, zu prüfen, um sie gemäß EN 13501-1 zu klassifizieren.
Option 2: Produkte, die die Anforderungen an die Brandverhaltensklasse A1 ohne die Notwendigkeit einer Prüfung erfüllen
Die einzelnen Bauteile eines Bausatzes erfüllen die Anforderungen der Brandverhaltensklasse A1 gemäß den Vorschriften der Entscheidung 96/603/EG der Europäischen Kommission (in geänderter Fassung) ohne die Notwendigkeit einer Prüfung auf der Grundlage der Auflistung in dieser Entscheidung.
Option 3: Produkte, klassifiziert ohne die Notwendigkeit weiterer Prüfungen
Die einzelnen Bauteile eines Bausatzes erfüllen die Anforderungen der Brandverhaltensklasse gemäß der einschlägigen Entscheidung der Europäischen Kommission ohne die Notwendigkeit einer Prüfung auf Grund seiner Übereinstimmung mit den Produktspezifikationen, die in dieser Entscheidung detailliert enthalten sind sowie seiner vorgesehenen Endanwendung, die durch diese Entscheidung abgedeckt wird.
5.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit
Die zusammengesetzten Bauteile des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen (z.B. Wand, Boden/Decke oder Dach) sind unter Anwendung desjenigen Prüfverfahrens zu prüfen, das für die entsprechende Feuerwiderstandsklasse relevant ist, um es gemäß dem einschlägigen Teil der EN 13501 zu klassifizieren. Der Tragwiderstand im Brandfall kann auch auf der Grundlage des einschlägigen Eurocode bestimmt werden.
Die Leistung der Feuerwiderstandsfähigkeit kann nicht für einzelne Produkte allein gefordert werden, da es ein Merkmal eines gesamten Systems ist.
5.2.3 Brandverhalten der Bedachung bei einem Brand von außen
Im Allgemeinen gelten eine oder mehrere der folgenden Option(en).
Option 1: Produkte, die nicht durch Option 2 oder 3 abgedeckt sind
Die Bedachung ist unter Anwendung desjenigen Prüfverfahrens zu prüfen, das für die entsprechende Klasse des Verhaltens von Bedachungen bei einem Brand von außen relevant ist, um es gemäß EN 13501-5 zu klassifizieren.
Option 2: Produkte, von denen ohne Prüfung angenommen werden kann, dass sie den Anforderungen für das Merkmal "Verhalten bei einem Brand von außen" entsprechen
Von der Bedachung kann ohne Prüfung angenommen werden, dass sie auf Grund der in der Entscheidung der Kommission 2000/553/EG enthaltenen Bestimmungen den Anforderungen für das Merkmal "Verhalten bei einem Brand von außen" entspricht und sofern die jeweiligen einzelstaatlichen Vorschriften für Entwurf und Ausführung von Bauwerken beachtet werden.
Option 3: Produkte, klassifiziert ohne die Notwendigkeit weiterer Prüfungen
Die Bedachung erfüllt die Anforderungen der Klasse für das Brandverhalten bei einem Brand von außen gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission ohne die Notwendigkeit einer Prüfung auf Grund seiner Übereinstimmung mit den Produktspezifikationen, die in dieser Entscheidung detailliert enthalten sind sowie seiner vorgesehenen Endanwendung, die durch diese Entscheidung abgedeckt wird.
5.2.4 Brandschutzbereich
Die Unterteilung eines Gebäudes in Brandschutzbereiche ist abhängig von seiner Verwendung und der in dem Mitgliedstaat geltenden Verordnung für Bauwerke, in dem das Gebäude errichtet werden soll (siehe eingerahmten Text im Vorwort zu dieser ETAG). Die ETA enthält Details zum Brandverhalten und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Elementen des Bausatzes, wie beispielsweise Innenwände. Es obliegt dem Tragwerksplaner der Bauwerke, ihre Eignung und ihre Lage für spezielle Gebäude zu bestimmen.
5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtigkeitsbeständigkeit
Die Bewertung ist auf der Grundlage von Berechnungen gemäß EN ISO 13788 zu unternehmen unter Berücksichtigung der relevanten klimatischen Bedingungen bei Entwurf und Bemessung. Diese Norm beinhaltet Angaben über die Bewertung des Risikos der Schimmelbildung.
Das Risiko der Kondensation kann normalerweise auf der Grundlage hygrothermischer Merkmale der Produkte nachgewiesen werden, die in jeder Komponente und den Konstruktionseinzelheiten verwendet werden.
Die Wasserdampfbeständigkeit der relevanten Schichten sollte basieren auf:
Es ist anzumerken, dass die Durchlässigkeit einiger Materialien davon abhängt, ob Absorption oder Desorption in einer bestimmten Umgebung (Hysterese-Effekte) vorherrscht. Dies sollte insbesondere bei der Anwendung von Bemessungswerten berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sind der Entwurf und die Bemessung von Anschlüssen und jeglichen Befestigungen/Versorgungsleitungen, die ein Dampfregulierungselement oder eine Membran durchdringen, hinsichtlich des Risikos, dass Luftfeuchtigkeit innerhalb des Bauwerks in Kontakt mit kalten Oberflächen kommt, zu bewerten.
Zum Nachweis der Risiken der Kondensation wegen niedriger Oberflächentemperaturen oder Lufteintrittsöffnungen siehe Nummer 5.6.1 und 5.6.2. Feuchtigkeitsbeständigkeit von Materialien hinsichtlich Dauerhaftigkeit wird in Nummer 5.7.1 behandelt.
Es sollte angemerkt werden, dass die Durchlässigkeit einiger Materialien davon abhängt, ob Absorption oder Desorption in einer bestimmten Umgebung vorherrscht (Hysterese-Effekte). Dies sollte insbesondere bei der Anwendung von Bemessungswerten berücksichtigt werden.
Es sollte angemerkt werden, dass einige Mitgliedstaaten vorgeschriebene Anforderungen für die relative Feuchtigkeit in Gebäuden und Gebäudeelementen haben (obgleich es bei Materialien sein kann, dass sie auf Grund einer Systemanalyse akzeptiert werden). Dies sollte von der Zulassungsstelle und dem ETA-Antragsteller hinsichtlich des beabsichtigten Markts untersucht werden.
5.3.2 Wasserdichtigkeit
5.3.2.1 Äußere Hülle
Die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle gegen eindringendes Wasser einschließlich Schlagregen auf Fassaden und möglicherweise Eindringen von Schnee ist von der Zulassungsstelle in erster Linie auf der Grundlage der Standardkonstruktionsdetails für den Bausatz zu bewerten und unter Anwendung des verfügbaren technischen Wissens und der Erfahrung aus ähnlichen bekannten technischen Lösungen.
Anmerkung: Die Zulassungsstelle sollte bei ihrer Bewertung alle klimatischen Bedingungen berücksichtigen, denen der Bausatz, abhängig vom Markt, auf den der Bausatz gebracht wird, unterworfen sein wird.
Die Bewertung des Widerstands gegen das Eindringen von Flugschnee in die äußere Hülle kann normalerweise auf den Entwurf und die Bemessung oder technische Erfahrung gestützt sein, z.B. wie in ETAG 022 beschrieben. Die Bewertung muss die gesamte Außenhülle einschließlich der Anschlüsse zwischen vorgefertigten Bauteilen im Bausatz und grundsätzliche Lösungen für Anschlüsse zwischen Bausatz und Unterbau umfassen.
Wenn der Widerstand gegen Witterungseinflüsse nicht durch die Anwendung einer vorhandenen Leitlinie (z.B. einer ETAG) wegen ungewohnter Lösungen für relevante Konstruktionsdetails bewertet werden kann, kann die Zulassungsstelle es für erforderlich halten, Versuche für die Leistung der äußeren Hülle zu verlangen. Versuche in einer Versuchsanstalt können gemäß EN 1027, EN 12155, EN 12865 durchgeführt werden.
5.3.2.2 Innenflächen
Die Leistung von wasserdichten Membranen oder Oberflächenschichten in Nassbereichen wie beispielsweise Badezimmern kann auf der Grundlage von Erfahrung/technischem Wissen bewertet werden. Alternativ dazu kann sie nachgewiesen werden durch Verweis auf die Konformität mit einschlägigen Leistungsnormen oder ETAGs für die beteiligten Produkte, z.B. Produktnormen für Dachabdichtungssysteme. Für Produkte mit unbekannter Leistung kann der Nachweis gemäß den Nordtestverfahren NT BUILD 058, 230 und 448 (wasserdichte Beläge für Badezimmer) erfolgen.
Der wichtigste Zweck der Membrane besteht darin zu gewährleisten, dass die Konstruktion nicht einen solchen Feuchtegehalt erreicht, dass Schaden, insbesondere hinsichtlich der Dauerhaftigkeit, auftreten könnte.
Es sollte erwähnt werden, dass einige Mitgliedstaaten vorgeschriebene Anforderungen für die Dampfdurchlässigkeit dieser Membranen haben (obgleich es für durchlässigere Membranen möglich ist, sie auf Grund einer Systemanalyse zu akzeptieren). Dies sollte von der Zulassungsstelle und dem ETA-Antragsteller hinsichtlich des beabsichtigten Markts untersucht werden.
5.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe
5.3.3.1 Vorhandensein gefährlicher Stoffe im Bausatz
Der Antragsteller muss eine schriftliche Erklärung einreichen, in der angegeben ist, ob das Produkt/der Bausatz gefährliche Stoffe nach europäischen und nationalen Vorschriften enthält oder nicht, sofern diese für die Mitgliedstaaten des Bestimmungsorts relevant sind. Er muss diese Stoffe aufführen.
5.3.3.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
Enthält das Produkt/der Bausatz derartige gefährliche Stoffe, wie oben erklärt, wird/werden in der ETA das/die Verfahren angegeben, mit dem/ denen der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten des Bestimmungsorts gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage: Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.
5.3.3.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips
Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf der Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, die jedoch noch nicht geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt.
Nach Zustimmung zu diesen Angaben werden diese in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.
Die Angaben, die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETA-Antragsteller mitgeteilt.
Auf der Grundlage dieser Angaben könnte ein Protokoll zur Bewertung des Produkts hinsichtlich des Stoffes auf Antrag eines Herstellers unter Teilnahme der Zulassungsstelle erstellt werden, die den Punkt aufbrachte.
5.4 Nutzungssicherheit
5.4.1 Rutschfestigkeit von Bodenbelägen
Der Nachweis der Rutschfestigkeit von Bodenbelagstoffen soll gemäß den einschlägigen EN-Normen für die spezifizierten fertigen Bodenbelagstoffe durchgeführt werden.
5.4.2 Beständigkeit gegenüber exzentrischer Belastung einschließlich Stoßfestigkeit
Mechanische Festigkeit gegenüber dynamischen Lasten ist in erster Linie von der Zulassungsstelle auf der Basis vorhandenen Wissens in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck zu bewerten. Von Wänden mit bekannten Innenverkleidungsmaterialien, wie beispielsweise Standardgipsplatten, Holzwerkstoffplatten und Vollholzplatten mit Bolzen, sollte allgemein angenommen werden, dass sie eine ausreichende Stoßfestigkeit bei normaler Verwendung zum Beispiel in Wohnungen und Bürogebäuden haben.
Wenn nicht bekannt ist, dass die Leistung des Gebäudes annehmbar ist oder eine quantifizierte Leistung wegen nationaler Bauvorschriften in einigen Mitgliedstaaten erklärt werden soll, sollte die Stoßfestigkeit geprüft werden. Das Prüfen von Wänden ist in Übereinstimmung mit dem Technischen Bericht Nr. 001 der EOTA - Bestimmung der Stoßfestigkeit von Tafeln und Zusammenbau von Tafeln - durchzuführen.
Fußböden und Dächer werden nach EN 1195 geprüft.
Bei Holzwerkstoffplatten, die als tragende Platten auf Balken unter Fußböden oder als Dachbeplankung verwendet werden, sollte die Stoßfestigkeit als angemessen angenommen werden, wenn die Platten den Anforderungen in EN 12871 entsprechen.
Wird ein Ansatz in einem einschlägigen Eurocode beschrieben, ist es akzeptierbar, die Stoßfestigkeit zu berechnen.
5.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze
In der ETA ist die Nutzungskategorie in Bezug auf mechanische Festigkeit gegenüber dynamischen Lasten von Absturzsicherungen, Balustraden und Brüstungen anzugeben, wie in der ETAG 003: 5.4.1.1 Widerstand gegen bauliche Beschädigung durch Stoßlast mit weichem Stoßkörper - 50 kg-Sack beabsichtigt.
5.5 Schallschutz
5.5.1 Luftschalldämmung
Die Leistung der Luftschalldämmung der Hauptgebäudeteile eines zusammengesetzten Bausatzes ist entweder durch Labor- oder Feldversuche gemäß den relevanten Teilen von EN ISO 140 nachzuweisen. Die Beurteilung ist entsprechend EN ISO 717 vorzunehmen.
Werte für die Luftschalldämmung in fertig gestellten Gebäuden, die auf Laborversuchen beruhen, können gemäß EN ISO 12354-1, -3, -4 ermittelt werden.
Feldversuche an einem Zusammenbau aus der Produktpalette eines Herstellers können als Teil des Zulassungsprozesses möglich sein. Allerdings können nationale Bestimmungen die Feldversuche am fertig gestellten Gebäude in einigen Mitgliedstaaten in jedem Fall erfordern.
5.5.2 Trittschalldämmung
Die Leistung der Trittschalldämmung der Fußböden eines zusammengesetzten Bausatzes ist entweder durch Labor- oder Feldversuche gemäß den relevanten Teilen von EN ISO 140 nachzuweisen und die Beurteilung der Trittschalldämmung ist gemäß EN ISO 717 vorzunehmen.
Werte für den Trittschallpegel in fertig gestellten Gebäuden, die auf Laborversuchen beruhen, sind gemäß EN ISO 12354-2 zu bestimmen.
Indikative Feldversuche an einem Zusammenbau aus der Produktpalette eines Herstellers können als Teil des Zulassungsprozesses möglich sein. Allerdings können nationale Bestimmungen die Feldversuche am fertig gestellten Gebäude in einigen Mitgliedstaaten in jedem Fall erfordern.
5.5.3 Schallabsorption
Die Schallabsorption wird gemäß EN ISO 354 gemessen.
5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
5.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Der Wärmedurchlasswiderstand (R-Wert) und der entsprechende Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Hauptgebäudeteile in einem Bausatz sind nach EN ISO 6946 zu berechnen unter Anwendung der Bemessungswerte des Wärmedurchlasswiderstandes für Materialien nach EN ISO 12524, relevanten europäischen Produktnormen oder der Leitfähigkeit, die gemäß EN ISO 10456 bestimmt wird. Alternativ dazu kann der Wärmedurchlasswiderstand durch Versuche gemäß EN ISO 8990 nachgewiesen werden.
Der Nachweis des Wärmedurchgangs bei Fenstern, Türen und Fensterläden kann durch Berechnung nach EN 10077-1, EN ISO 10077-2 oder durch Prüfen gemäß einschlägiger EN ISO-Normen für die Produkte vorgenommen werden.
Wenn der Entwurf/die Bemessung technische Lösungen mit speziellen Wärmebrücken hat, die nicht durch den gewöhnlichen Nachweis des zuvor erwähnten Wärmedurchlasswiderstandes abgedeckt sind, ist die Auswirkung auf den Gesamtwärmedurchlasswiderstand und die Oberflächentemperaturen in Bezug auf Nummer 4.3.1 nachzuweisen, wenn die Zulassungsstelle es für erforderlich hält; z.B. die Auswirkung von Feuchtigkeit wegen Wärmebrücken. Solcher Nachweis kann rechnerisch gemäß EN ISO 10211-1 und EN ISO 10211-2 erfolgen oder durch Prüfen nach EN ISO 8990 oder nach einschlägigen Prüfnormen für spezielle Produkte.
5.6.2 Luftdurchlässigkeit
Die Bewertung der Luftdurchlässigkeit sollte sowohl in Bezug auf Energieeinsparung (unbeabsichtigte Belüftung), kalte Zugluft (siehe Nummer 4.6.2) als auch auf Risiken der Wasserdampfkondensation im Innern der Konstruktion (siehe Nummer 4.3.1) unternommen werden. Die Bewertung muss auf der Grundlage des vorgesehenen Verwendungszwecks des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen unter Berücksichtigung der inneren und äußeren Klimabedingungen bei Entwurf und Bemessung (z.B. geografische Gebiete) erfolgen.
Die Bewertung der Luftdurchlässigkeit der äußeren Hülle erfolgt normalerweise durch Beurteilung der Konstruktionsdetails auf der Grundlage von Wissen und Erfahrung traditioneller technischer Lösungen. Die Bewertung muss Anschlüsse zwischen Bauteilen einbeziehen.
Wenn es die Zulassungsstelle für erforderlich hält, z.B. bei Anwendung nicht herkömmlicher Anschlüsse, ist die Luftdurchlässigkeit durch Prüfen nachzuweisen. Prüfungen können durch Druckbeaufschlagung fertig gestellter Gebäude gemäß EN 13829 durchgeführt werden oder durch Laborversuche gemäß prEN 1026, EN 12114 oder anderer einschlägiger Prüfnormen. Wo relevant, sollen die Versuche Dauerbeanspruchung beinhalten.
Die Bewertung der Luftdurchlässigkeit sollte sowohl in Bezug auf Energieeinsparung (unbeabsichtigte Belüftung), kalte Zugluft (siehe Nummer 4.6.2) als auch auf Risiken der Wasserdampfkondensation im Innern der Konstruktion (siehe Nummer 4.3.1) unternommen werden. Die Bewertung muss auf der Grundlage des vorgesehenen Verwendungszwecks des Bausatzes für Gebäude unter Berücksichtigung der inneren und äußeren Klimabedingungen bei Entwurf und Bemessung (z.B. geografische Gebiete) erfolgen.
5.6.3 Thermische Trägheit
Der Nachweis der thermischen Trägheit erfolgt auf der Grundlage folgender Eigenschaften der Hauptgebäudeteile: Gesamtflächengewicht, Dichte und spezifische Wärmekapazität relevanter Materialien und Wärmedurchlasswiderstand. Spezifische Wärmekapazitäten sind in tabellarischer Form in EN 12524 und Materialdichten in ENV 1991-2-1 angegeben.
Als Alternative können Werte, die gemäß ISO 11357-4 oder Entsprechendem gemessen werden, angewandt werden.
5.7 Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung
5.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit
Die geschätzte Nutzungsdauer der verschiedenen Teile des Bausatzes wird normalerweise von der Zulassungsstelle auf der Grundlage von Erfahrung und allgemeinem Wissen bestimmt werden müssen und hauptsächlich durch Untersuchung der Einzelheiten des Gebäudes, die Teil des Bausatzes sind.
Dabei muss die Zulassungsstelle den Einfluss klimatischer Bedingungen bei der Bewertung der geschätzten Nutzungsdauer des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen berücksichtigen. Das Leitpapier F der Europäischen Kommission über Dauerhaftigkeit und das Anleitungsdokument 003 der EOTA (Bewertung der Nutzungsdauer von Produkten) können in Bezug auf die Anwendung einschlägiger Degradationsfaktoren und klimatischer Unterteilungen Europas herangezogen werden.
Bei der Bewertung der Dauerhaftigkeit von Materialien und Bauteilen im Bausatz sollte nicht vergessen werden, dass Dauerhaftigkeit normalerweise am besten durch richtige Entwurfs- und Bemessungsmaßnahmen und gute Baustellenpraxis gewährleistet wird. Übermäßiger Feuchtegehalt sollte in erster Linie durch entsprechende Konstruktionsdetails vermieden werden.
Der wichtigste Aspekt, der mit der Dauerhaftigkeit von Bausätzen für Gebäude aus Metallrahmen zusammenhängt, ist die Korrosion von Metall. Einwirkungsklassen werden in EN ISO 12944 angegeben.
Im Allgemeinen sollten die Regeln, die für die Ausführung von Stahltragwerken in ENV 1090 angegeben sind, beachtet werden. Der Korrosionsschutz von Stahlbauten sollte gemäß EN ISO 12944 durchgeführt werden.
5.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Durchbiegungen und dynamische Auswirkungen, die mit dem konstruktiven Entwurf und Bemessung tragender Elemente zusammenhängen, sind durch Berechnungen oder Versuche wie in Nummer 5.1 zu bestimmen (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit).
5.7.3 Identifizierung
Alle Bauteile der Gebäudeeinheiten müssen identifiziert werden, entweder durch Verweis auf
In jedem Fall sind Abmessungen (Länge, Breite, Dicke), Geometrie (Rechtwinkligkeit, Ebenheit, ...), signifikante Eigenschaften (mechanische, physikalische, chemische ...) und ihre Toleranzen anzugeben. In solchen Fällen, in denen die oben aufgeführten Produktspezifikationen keine Prüfverfahren zur Identifizierung spezifizieren, müssen die Prüfverfahren auf europäischen Normen (CEN), internationalen Normen (ISO), Technischen Berichten der EOTA, UEAtc-Leitlinien, Nordtest-Normen oder RILEM-Prüfverfahren beruhen.
Im Grunde genommen kann auch eine Formulierung, ein spezifischer Verweis eines ETA-Antragstellers oder eine ähnlich einmalige Spezifikation akzeptiert werden.
6 Bewerten und Beurteilen der Brauchbarkeit
Dieses Kapitel detailliert die zu erfüllenden Leistungsanforderungen (Kapitel 4) in präzisen und messbaren (so weit wie möglich und proportional zur Bedeutung des Risikos) oder qualitativen Begriffen, die mit dem Produkt und seinem vorgesehenen Verwendungszweck zusammenhängen unter Anwendung der Ergebnisse der Nachweisverfahren (Kapitel 5).
Die Leistungsmerkmale sind in Tabelle 3 zusammengefasst.
Wenn mindestens ein Mitgliedstaat keine geregelte Anforderung direkt an ein Leistungsmerkmal oder einen Aspekt dieses Merkmals hat, dann ist die Option "keine Leistung festgestellt" verfügbar, außer für ER 1. ER 1 sollte immer beurteilt werden. Der ETA-Antragsteller und die Zulassungsstelle können vereinbaren, wo diese Option unter Berücksichtigung des vorgesehenen Markts gilt. Die Möglichkeit der Zulassungsstelle, die Leistung in Bezug auf geregelte Merkmale zu bestimmen, wird eingeschränkt, wo die Einheit(en) unter Bewertung "unvollständig" ist (sind) (siehe Nummer 2.1 Geltungsbereich). Dies sollte in der ETA vermerkt werden, lässt aber nicht zwangsläufig die Option "keine Leistung festgestellt" zu.
Tabelle 3: Art und Optionen der zu deklarierenden Produktleistung
| ER | ETAG-Abschnitt über Produktleistung | Art der Leistungserklärung in ETAs |
| 1 | 6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit | - Charakteristische Werte für Materialien oder
- Charakteristische Werte für Bauteile - Berechnungsverfahren |
| 2 | 6.2.1 Brandverhalten | - Klassifizierung nach Euroklassen in prEN 13501-1 |
| 6.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit | - Klassifizierung nach prEN 13501-2
- Berechnungsverfahren | |
| 6.2.3 Verhalten der Bedachung bei einem Brand von außen | - Klassifizierung nach prEN 13501-5 | |
| 6.2.4 Brandschutzbereiche | - Klassifizierungserklärung für relevante Elemente | |
| 3 | 6.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtebeständigkeit | - Als annehmbar bewertet in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes und jeglicher Beschränkungen bezüglich klimatischer Zonen |
| 6.3.2 Wasserdichtigkeit
6.3.2.1 Äußere Hülle 6.3.2.2 Innenflächen | - Als annehmbar bewertet in Bezug auf jegliche Beschränkungen bezüglich Klimazonen
- Als annehmbar bewertet | |
| 6.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe | - Erklärung über gefährliche Stoffe, definiert in der Richtlinie des Rates 76/769/EWG und mögliche, zu ergreifende Maßnahmen | |
| 4 | 6.4.1 Rutschfestigkeit von Böden | - Als annehmbar bewertet oder
- Gleitwiderstand von Bodenbelägen |
| 6.4.2 Widerstand gegen horizontale und exzentrische Belastung | - Als annehmbar durch Beurteilung bewertet oder
- gemessene Stoßfestigkeit bei horizontalem Aufprall von Weich- und Hartkörpern - gemessener exzentrischer, vertikaler Lastwiderstand | |
| 6.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze | - Als annehmbar durch Beurteilung bewertet oder
- gemessener horizontaler Hartkörperaufprall Widerstand von Absturzsicherungen, Balustraden und Brüstungen | |
| 5 | 6.5.1 Luftschalldämmung | - Gewichtetes scheinbares Schalldämmmaß für Trennwände und Fußböden
- Gewichtetes scheinbares Schalldämmmaß für alle anderen Wände und Fußböden - Gewichtetes scheinbares Schalldämmmaß für Außenwände und Dach |
| 6.5.2 Trittschalldämmung | - Gewichteter normalisierter Trittschallpegel für Trennböden
- Gewichteter normalisierter Trittschallpegel für alle anderen Böden | |
| 6.5.3 Schallabsorption | - Schallabsorptionskoeffizient von Innenflächen | |
| 6 | 6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand | - Gesamtwärmedurchlasswiderstand R, und korrigierte Wärmedurchgangszahl U, für Außenwände Fenster und Außentüren Böden/Decken Innenwände Dach |
| 6.6.2 Luftdurchlässigkeit | - Gemessener Luftaustritt von typgeprüften Gebäuden und/oder Bauteilen oder
- Als annehmbar bewertet hinsichtlich Energieverlust, kalter Zugluft (ER 3), Zwischenraum- oder Oberflächenkondensation (ER 3) und vorgesehenem Verwendungszweck | |
| 6.6.3 Thermische Trägheit | - Angaben über einschlägige Daten | |
| Folgendes ist keine Option für "keine Leistung festgestellt" | ||
| 6.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit | - Als annehmbar bewertet hinsichtlich vorgesehenem Verwendungszweck und der Auswirkung auf die Leistung in Bezug auf ER 1 - ER 6
- Mögliche Bedingungen hinsichtlich der Instandhaltung | |
| 6.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit | - Berechnungsverfahren | |
| 6.7.3 Identifizierung | - Werte geeigneter Identifizierungsparameter | |
6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Die Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen, die mit "mechanischer Festigkeit und Standsicherheit" zusammenhängen, sollten in der ETA so einfach wie möglich in Bezug auf die Notwendigkeit, die nationalen Bestimmungen zu erfüllen, spezifiziert werden.
Dies kann geschehen, indem die Eigenschaften ausgedrückt werden im Hinblick auf:
Für weitere Informationen: siehe Leitpapier L "Anwendung der Eurocodes".
In der ETA werden die Berechnungsverfahren aufgeführt, die für jedes einzelne Bauprojekt in Bezug auf die Standsicherheit des Tragwerks unter Berücksichtigung der nationalen Bestimmungen anzuwenden sind.
6.2 Brandschutz
6.2.1 Brandverhalten
Die einzelnen Bauteile des Bausatzes sind gemäß EN 13501-1 zu klassifizieren.
6.2.2 Feuerwiderstandsfähigkeit
Der Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen ist gemäß dem entsprechenden Teil von EN 13501 zu klassifizieren.
6.2.3 Brandverhalten der Bedachung bei einem Brand von außen
Die Bedachung ist gemäß EN 13501-5 zu klassifizieren.
6.2.4 Brandschutzbereiche
In der ETA sind Einzelheiten der Klassifizierung von Elementen anzugeben, wie beispielsweise Innenwände, damit der Planer des Bauwerks diese Daten verwerten kann, wenn er versucht, die geltenden behördlichen Anforderungen in dem Mitgliedstaat zu erfüllen, in dem das Gebäude errichtet werden soll.
6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
6.3.1 Dampfdurchlässigkeit und Feuchtebeständigkeit
Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistung in Bezug auf Belastung durch Feuchtigkeit auf der Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Entwurfs- und Bemessungseinzelheiten und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu bewerten. Es ist festzulegen, dass Kondensation im Tragwerk als Folge von Wasserdampfdiffusion nicht auftritt oder nur in einem Ausmaß vorkommen wird, in dem kein Schaden während des Kondensationszeitraums verursacht wird, und dass das Tragwerk während des Verdunstungszeitraums wieder austrocknen wird.
Die Bewertung ist sowohl für Zwischenraum- als auch für Innenflächenkondensation durchzuführen.
Die Leistung des Bausatzes wird in Form von für die klimatischen Entwurfs- und der Bemessungsbedingungen relevanten, zulässigen, vorgesehenen Verwendungszwecken festgelegt, z.B. Gebäudearten und geografische Zonen.
6.3.2 Wasserdichtigkeit
6.3.2.1 Äußere Hülle
Die Leistung des Bausatzes wird normalerweise in qualitativen Begriffen hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks, wie potenzielle Klimazonen, erklärt und bezüglich der Aspekte der Dauerhaftigkeit (siehe Leitpapier F der Europäischen Kommission über Dauerhaftigkeit und die Bauproduktenrichtlinie) sowie der in Nummer 4.3.2 erwähnten Anforderungen. Wenn ein Bausatz für bestimmte Regionen als unzulänglich bewertet wird (z.B. in Gebieten mit außergewöhnlichen Mengen an Schlagregen oder möglichem Eindringen von Schnee), sind die Einschränkungen für den vorgesehenen Verwendungszweck in der ETA deutlich anzugeben.
In Fällen, in denen Versuche durchgeführt worden sind, sind die Versuchsergebnisse zu erklären.
6.3.2.2 Innenflächen
In der ETA ist eindeutig anzugeben, welche Teile des Bausatzes als wasserdichte Oberflächenbereiche klassifiziert sind.
6.3.3 Abgabe gefährlicher Stoffe
Das Produkt/der Bausatz muss für die Verwendung, für die es/er in Verkehr gebracht wird, mit allen relevanten europäischen und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Der Antragsteller hat darauf zu achten, dass es für andere Verwendungen oder andere Bestimmungsmitgliedstaaten andere Anforderungen geben kann, die zu berücksichtigen wären. Für gefährliche Stoffe, die im Produkt enthalten sind, aber nicht durch die ETA abgedeckt werden, könnten zusätzliche einzelstaatliche Anforderungen gelten.
6.4 Nutzungssicherheit
6.4.1 Rutschfestigkeit von Bodenbelägen
Wenn diese Leistung bestimmt wird, ist der Gleitwiderstand von fertig gestellten Bodenbelägen gemäß der einschlägigen Norm für das spezifizierte Produkt des Bodenbelags zu erklären.
6.4.2 Widerstand gegen exzentrische Lasten einschließlich Stoßfestigkeit
Die Stoßfestigkeit kann normalerweise unter definierten Bedingungen für annehmbar erklärt und nicht quantitativ bestimmt werden. Alle Einschränkungen für den vorgesehenen Verwendungszweck sind in der ETA anzugeben.
Wurden Wandkonstruktionen gemäß dem Technischen Bericht der EOTA: "Determination of impact resistance" (,Bestimmung der Stoßfestigkeit') geprüft bzw. Fußböden und Dach gemäß EN 1195 oder gemäß dem einschlägigen Eurocode berechnet, ist die festgestellte Stoßfestigkeit in der ETA anzugeben.
Die zulässige Mindeststoßfestigkeit sollte normalerweise 100 Nm für Weichkörperaufprall mit dem 50 kg-Sack betragen und 10 Nm beim Hartkörperaufprall mit der 1 kg-Stahlkugel, wenn der vorgesehene Verwendungszweck Gebäudeeinheiten für Wohngebäude, Bürogebäude usw. sind. Allerdings erfordern nationale Bauvorschriften in einigen Mitgliedstaaten eine Mindeststoßfestigkeit bei Weichkörpern von 900 Nm für Außenwände.
Es ist auf Anhang A des Technischen Berichts Nummer 001 der EOTA zu verweisen, um die Eignung von Innen- und Außenwänden für bestimmte Anwendungen in Bezug auf ihre Stoßfestigkeit zu bestimmen.
6.4.3 Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze
In der ETA ist die Nutzungskategorie in Bezug auf die mechanische Festigkeit gegenüber dynamischen Lasten von Absturzsicherungen, Balustraden und Brüstungen anzugeben, wie in der ETAG 003: 6.4.1.1 "Festigkeit gegenüber baulicher Beschädigung durch Weichkörperaufprall - 50 kg Sack" bestimmt.
6.5 Schallschutz
Die Leistung der Schalldämmung von Bauteilen ist in der ETA als geschätzte Werte für die in fertig gestellten Gebäuden zu erwartende Luftschalldämmung und den zu erwartenden Trittschallpegel anzugeben. Die Leistung ist mit den Bezeichnungen gemäß EN ISO 717 zu spezifizieren und vorzugsweise wie nachstehend anzugeben. Andere Bezeichnungen für die in EN ISO 717 genannte Leistung der Schalldämmung können in der Zulassung hinzugefügt werden, um mit den Nachweisverfahren gemäß nationalen Bauvorschriften übereinzustimmen, die auf solchen Bezeichnungen beruhen.
6.5.1 Luftschalldämmung
Die Luftschalldämmung zwischen Räumen und von Fassaden ist in der ETA als gewichtetes scheinbares Schalldämmmaß R' W gemäß EN ISO 717-1 anzugeben.
Andere Bezeichnungen für die in EN ISO 717 genannte Leistung der Schalldämmung können in der Zulassung hinzugefügt werden, um mit den Nachweisverfahren gemäß nationalen Bauvorschriften übereinzustimmen, die auf solchen Bezeichnungen beruhen.
6.5.2 Trittschalldämmung
Die Trittschalldämmung für Fußböden ist in der ETA als gewichteter normalisierter Trittschallpegel L'n w (Bandbreite 1/3 Oktave) gemäß EN ISO 717-2 anzugeben.
Andere Bezeichnungen für die in EN ISO 717 genannte Leistung der Schalldämmung können in der Zulassung hinzugefügt werden, um mit den Nachweisverfahren gemäß nationalen Bauvorschriften übereinzustimmen, die auf solchen Bezeichnungen beruhen.
6.5.3 Schallabsorption
Der Schallabsorptionskoeffizient von Innenflächen wird angegeben.
6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand
Werte des Wärmedurchlasswiderstandes für jede Art von Bauteil (Wände, Böden/Decken, Dächer) im Bausatz sind als der Gesamtwärmedurchlasswiderstand Rt in m2K/W anzugeben einschließlich der angezeigten Oberflächenwiderstände. Für jede Art von Bauteil ist der Wärmedurchlasswiderstand ein Durchschnittswert einschließlich der Auswirkungen von Bolzen, Balken, Platten usw. auf der Basis einer durchschnittlichen Länge in Bezug auf einen m2 des Gebäudeteils. Der Wärmedurchlasswiderstand von Fenstern und Türen in der äußeren Hülle, die im Bausatz enthalten sind, sind getrennt ebenfalls in m2K/W anzugeben.
Die entsprechende Wärmedurchgangszahl ist als korrigierte Wärmedurchgangszahl Uc = 1/Rt + ΔU anzugeben, wobei der Korrekturterm ΔU gemäß EN ISO 6946 berechnet wird.
Sind signifikante Wärmebrücken vorhanden, ist zusätzlich zur normalen Wärmedurchgangszahl Uc die entsprechende Wärmedurchgangszahl in Einheiten von W/m2K anzugeben. Falls relevant, ist das potenzielle Risiko der Oberflächenkondensation wegen dieser Wärmebrücken in der ETA anzugeben (siehe Nummer 4.3.1).
6.6.2 Luftdurchlässigkeit
Quantifizierte nationale Bauvorschriften bezüglich Luftdurchlässigkeit hängen mit der Energiewirtschaft in den Mitgliedstaaten zusammen, obgleich es keine quantifizierten Anforderungen geben kann, die mit der Gesundheit und der Auswirkung auf das Raumklima zusammenhängen. Anforderungen an die Gesamtluftdurchlässigkeit hängen mit dem fertig gestellten Gebäude (Bauwerk) zusammen und nicht mit separaten Gebäudeteilen.
Die Erklärung des Grades der Luftdurchlässigkeit wird normalerweise in qualitativen Begriffen sein müssen, d. h., dass ein Gebäude, das auf dem Bausatz basiert, angemessene Luftdichtigkeit bezüglich des vorgesehenen Verwendungszwecks einschließlich Klimazonen ergeben wird unter Berücksichtigung von Energieeinsparung und Wärmeschutz, Gefahr von kalter Zugluft, wie in Nummer 4.6.2 erwähnt, und Gefahr der Kondensation innerhalb der Konstruktion, wie in Nummer 4.3.1 erwähnt. Wird ein Bausatz in gewissen Gebieten als unzureichend bewertet, sind die Einschränkungen des vorgesehenen Verwendungszwecks eindeutig in der ETA festzulegen.
Wurde die vollendete Luftdichtigkeit gemessen, sollte dieser Wert in Bezug auf die Messbedingungen angegeben werden.
6.6.3 Thermische Trägheit
Die Angaben zum Gesamtflächengewicht der Hauptgebäudeteile und über Dichte, spezifische Wärmekapazität und Wärmedurchlasswiderstand relevanter Materialien sind als Hilfsmittel für den Tragwerksplaner zur Berechnung der thermischen Trägheit des Gebäudes gemäß EN 832 (oder prEN 13790) anzugeben.
6.7 Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung
6.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit
In der ETA ist zu erklären, dass eine ausreichende Dauerhaftigkeit des Bausatzes in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck und die Leistungen, die mit den wesentlichen Anforderungen der Nummern 1 bis 6 zusammenhängen, vorhanden ist.
Ausreichend im Rahmen dieser ETAG bedeutet, dass laut Abschnitt 2, Allgemeine Anmerkungen (d) Nutzungsdauer (Dauerhaftigkeit) und Gebrauchstauglichkeit, die angenommene, vorgesehene Nutzungsdauer des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen für den vorgesehenen Verwendungszweck für das Tragwerk und nicht zugängliche Bauteile und Materialien 50 Jahre beträgt. Für ausbesserungsfähige oder ersetzbare Bauteile und Materialien wird eine Nutzungsdauer von 25 Jahren angenommen.
Sofern relevant, sind in der ETA auch Angaben zu machen über:
Falls für Eigenschaften zutreffend, die mit den wesentlichen Anforderungen "Mechanische Festigkeit und Standsicherheit" oder "Feuerwiderstandsfähigkeit" zusammenhängen, die Einfluss auf die Dauerhaftigkeit des Bauwerks haben, muss die ETA einzelstaatliche Auswahlmöglichkeiten durch Stufen oder Klassen nach dem Leitpapier E bieten.
6.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Maximale Durchbiegungen bei Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit, die beim Nachweis der Tragfähigkeit angewandt werden und mit ER 1 zusammenhängen, sind in der ETA anzugeben, wenn dies für die Gebrauchstauglichkeit relevant ist oder um mögliche nationale Regeln zu erfüllen.
Wenn relevant, sind die Durchbiegungen und andere Anforderungen der Gebrauchstauglichkeit in Übereinstimmung mit den in dem einschlägigen Eurocode enthaltenen Regeln anzugeben.
6.7.3 Identifizierung
Die geeigneten Identifizierungsparameter sind in der ETA anzugeben. Siehe auch Nummer 9.1.
7 Voraussetzungen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen bewertet wird
7.1 Allgemeines
In diesem Kapitel sind die Voraussetzungen und Empfehlungen für Entwurf und Bemessung, Einbau und Ausführung, Verpackung, Transport und Lagerung, Verwendung, Wartung und Reparatur festgelegt, unter denen die Bewertung der Brauchbarkeit gemäß ETAG gemacht werden kann (nur, wenn erforderlich und soweit sie Einfluss auf die Bewertung oder auf die Produkte haben).
7.2 Entwurf und Bemessung des Bauwerks
7.2.1 Lokale Bauvorschriften
In der Regel ist eine Spezifikation relevanter Anforderungen bezüglich Feuerwiderstandsfähigkeit und Brandverhalten, Leistung der Schalldämmung, Leistung der Wärmedämmung und Lüftungsvorschriften für jede Lieferung als Grundlage für die Herstellung des Bausatzes auszuarbeiten.
Der Entwurfs- und Bemessungsprozess (einschließlich der Genehmigung detaillierter Pläne, Anträge für Planungsgenehmigungen, Baugenehmigungen usw.) muss den Verfahren entsprechen, die in den Mitgliedstaaten, in denen das Gebäude gebaut werden soll, vorgesehen sind. Eine ETA für einen Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen ändert diesen Prozess in keiner Weise.
7.2.2 Tragwerksentwurf
Für jedes einzelne Bauvorhaben sollte ein Tragwerksentwurf gefertigt werden. Dieser Tragwerksentwurf muss bestätigen, dass das Tragwerk des Gebäudes mit den wesentlichen Anforderungen der Nummern 1, 2 und 6, wie in Kapitel 6 gedacht, übereinstimmt.
Der Tragwerksentwurf muss Spezifikationen sämtlicher Verankerungen für Windlasten, Schweißarbeiten und andere zusätzliche bauliche Arbeiten umfassen, wenn diese nicht Teil des Bausatzes sind, aber für die Brauchbarkeit des Bausatzes im Bauwerk wesentlich sind.
Das fertig gestellte Gebäude (das Bauwerk) muss die in den Mitgliedstaaten geltenden Bauvorschriften (Vorschriften über das Bauwerk) erfüllen, in denen das Gebäude gebaut werden soll. Die Verfahren, die im Mitgliedstaat zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bauvorschriften vorgesehen sind, sind auch von der juristischen Person zu befolgen, die für diese Handlung verantwortlich ist. Eine ETA für einen Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen ändert diesen Prozess in keiner Weise.
7.2.3 Unterbau
Die maximalen erforderlichen Toleranzen der Abmessungen des Unterbaus, der Ausgleich von Höhendifferenzen sollten bewertet und zulässige Setzungsunterschiede des Unterbaus für den Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen in der ETA spezifiziert werden.
Anforderungen hinsichtlich Dichtungshäuten oder anderen Schutzes gegen Feuchtigkeit und Widerstand gegen das Eintreten von Radon aus dem Fundament sind zu spezifizieren.
7.2.4 Be- und Entlüftung und Heizung
Von Gebäuden soll angenommen werden, dass sie so entworfen und bemessen sind, dass sie angemessene Luftwechselzahlen und Heizung in Bezug auf den vorgesehenen Verwendungszweck haben.
7.3 Transport, Lagerung
Ein Handbuch zum Transport und der Lagerung des Bausatzes für Gebäude muss vom ETA-Inhaber erhältlich sein. Das Handbuch muss insbesondere Anforderungen bezüglich der Ausstattung zur Handhabung und zu Transportsystemen beinhalten und Mittel und Anforderungen zum Schutz des Bausatzes vor Wettereinflüssen und mechanischer Beschädigung während des Transports. Auf das Handbuch ist in der ETA zu verweisen.
7.4 Ausführung des Bauwerks
Allgemeine Montageanweisungen für den Einbau des Bausatzes in das Bauwerk müssen vom ETA-Inhaber erhältlich sein. Die Montageanweisungen müssen alle wichtigen Aspekte erfassen, die mit der Arbeit auf der Baustelle zusammenhängen, wie zum Beispiel:
Falls zutreffend, sollten die Anforderungen in EN 1090 beachtet werden.
Als eine Ergänzung zu den allgemeinen Montageanweisungen sollten spezielle Montageanweisungen, die besondere Aspekte enthalten, die mit jedem einzelnen Bauvorhaben zusammenhängen (z.B. spezielle Krananforderungen, Position der Hubbänder usw.) normalerweise erforderlich sein. Auf die Montageanweisungen zum Einbau des Bausatzes ist in der ETA zu verweisen.
Das fertig gestellte Gebäude (das Bauwerk) soll die in den Mitgliedstaaten geltenden Bauvorschriften (Vorschriften über das Bauwerk) erfüllen, in denen das Gebäude gebaut werden soll. Die Verfahren, die im Mitgliedstaat zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Bauvorschriften vorgesehen sind, sind auch von der juristischen Person zu befolgen, die für diese Handlung verantwortlich ist. Eine ETA für einen Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen ändert diesen Prozess in keiner Weise.
7.5 Wartung und Instandsetzung
In der Regel wird angenommen, dass regelmäßige Wartung erforderlich sein wird, um die Leistung zu bewahren und die geschätzte Nutzungsdauer des Gebäudes zu erreichen. Art und Häufigkeit derartiger Wartung sind zu spezifizieren und müssen Teil der Bewertung des Bausatzes sein.
Abschnitt 3
Bescheinigung der Konformität (AC)
8 Beurteilung und Bescheinigung der Konformität und GE-Kennzeichnung
8.1 System der Bescheinigung der Konformität
Gemäß der Entscheidung 2003/728/EG der Europäischen Kommission gilt(gelten) das(die) in Tabelle 4 angegebene(n) System(e) der Konformitätsbescheinigung.
Tabelle 4: System der Bescheinigung der Konformität, anwendbar auf Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen
| Produkt(e) | Vorgesehene(r) Verwendungszweck(e) | Stufe(n) oder Klasse(n) | System(e) der Konformitätsbescheinigung |
| Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen | In Bauwerken | jede | 1 |
Das System der Bescheinigung der Konformität, auf das oben verwiesen wird, wird wie folgt definiert:
System 1: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle aufgrund von:
Anmerkung: Darüber hinaus soll der Hersteller im Falle von System 1 der Bescheinigung der Konformität eine Konformitätserklärung des Produkts abgeben.
8.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Herstellers und der notifizierten Stellen
8.2.1 Aufgaben des Herstellers - Kontrollplan für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen können unter Verwendung einer großen Vielfalt von Materialien und Entwurfs- und Bemessungsmethoden hergestellt werden. Es ist daher nicht möglich, die vom Hersteller für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen zu unternehmenden Maßnahmen der WPK im Bescheinigungsverfahren vorzuschreiben. Tabelle 5 zeigt ein Beispiel eines Kontrollplans mit den Eckpunkten für einen Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen. Es liegt an der Zulassungsstelle und dem ETA-Antragsteller, einen Kontrollplan für den zur Diskussion stehenden Typ der Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen zu vereinbaren. Ziel ist es, durch direkte oder indirekte Verfahren sicherzustellen, dass die Produktspezifikation gegenüber der durch die ETA abgedeckte unter Berücksichtigung normaler Toleranzen bei Materialeigenschaften und Herstellungsverfahren unverändert bleibt, und dass die Leistung des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen mit der Erklärung des ETA-Inhabers bezüglich aller geltenden wesentlichen Anforderungen übereinstimmt.
Tabelle 5 7: Kontrollplan mit den Eckpunkten für den Hersteller des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen
| Gegenstand/Art der Kontrolle | Prüf- oder Kontrollverfahren | Etwaige Kriterien | Mindestanzahl der Proben | Mindesthäufigkeit der Kontrolle |
| Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) [einschließlich Prüfen von Proben gemäß einem vorgeschriebenen Prüfplan] | ||||
| Labor- und Messgeräte | ||||
| Ausrüstung | Kalibrieren | Vom Hersteller erklärte Genauigkeit | - bei (Re-)Installation
- nach größerer Reparatur - einmal pro Jahr | |
| Herstellungsausrüstung | ||||
| Bohr-, Schweiß-, Schneide- und Biegeausrüstung | Sichtprüfung | Korrektes Funktionieren | Täglich | |
| Andere Produktionsausrüstung | Sichtprüfung | Korrektes Funktionieren | wöchentlich | |
| Eingehendes Material/eingehende Bauteile | ||||
| Stahl, nichtrostender Stahl und Aluminium | Kontrolle der Prüfbescheinigung gemäß EN 10204 | Zertifikate | ||
| Alle Materialien | Überprüfung vor Freigabe des Lieferscheins bzw. Etiketts auf der Verpackung auf Übereinstimmung mit der Bestellung | Konformität mit der Bestellung | Jede Lieferung | |
| Alle Bauteile | Überprüfung vor Freigabe des Lieferscheins bzw. Etiketts auf der Verpackung auf Übereinstimmung mit der Bestellung | Konformität mit der Bestellung | Jede Lieferung | |
| Überprüfung des Ablaufs | ||||
| Herstellung von Materialien | Einschlägiges Verfahren | Erklärung des ETA-Inhabers | - | abhängig vom Material bzw. Ablauf |
| Herstellung von Bauteilen | - Typ
- Qualität - mechanische Eigenschaften - Abmessungen - Toleranzen - in der Produktnorm beschriebener Versuch (z.B. prEN 1090) | Konformität mit Spezifikation der ETA oder Produktnorm | - | abhängig vom Produkt und den Eigenschaften |
| Überprüfung des fertigen Produkts | ||||
| Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen | - Sichtprüfung | Konformität mit Spezifikation der ETA | - | Jede Lieferung |
In allen Fällen können die Zulassungsstelle und der ETA-Inhaber Alternativen zu den vorgegebenen Prüfverfahren vereinbaren oder - sind keine vorgegeben - können sich diese Parteien über das Verfahren einigen.
8.2.2 Aufgaben für die notifizierte Stelle
8.2.2.1 Erstprüfung des Produkts
Die Eckpunkte der von der notifizierten Stelle (den notifizierten Stellen) im Verfahren der Bescheinigung der Konformität für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen zu unternehmenden Schritte sind in Tabelle 6 festgelegt.
Tabelle 6: Kontrollplan für die notifizierte(n) Stelle(n) für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen - Eckpunkte
| Erstprüfung des Produkts | |
| *Alle nachzuweisenden Merkmale für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen werden bereits Gegenstand der Bewertung oder eines Versuchs durch die ETA-erteilende Stelle als Teil des Verfahrens der Erteilung der ETA gewesen sein.
Es wird angenommen, dass diese Angaben vom ETA-Inhaber und der notifizierten Stelle zu Validierungszwecken verwendet werden.
Die folgende Liste zeigt diese Versuche und Kriterien, die mit den Merkmalen zusammenhängen, die Gegenstand der Erstprüfung sind.
*Es ist zu beachten, dass in einigen Fällen der ETA-Inhaber die Option "keine Leistung festgestellt" gewählt haben kann und die Erstprüfung dieser Aspekte nicht erforderlich oder möglich ist. | |
| Merkmal der vorgefertigten Gebäudeeinheit | Abschnitte der ETAG in Bezug auf Prüf- und Bewertungskriterien |
| ER1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit | 5.1 und 6.1 |
| ER2 Brandverhalten | 5.2.1 und 6.2.1 |
| Feuerwiderstandsfähigkeit | 5.2.2 und 6.2.2 |
| Brandschutzbereich | Dieses Merkmal kann nur in Bezug auf spezifische Entwürfe und Bemessungen des Gebäudes bestimmt werden. Die Erstprüfung sollte auf der Bestätigung von Produktentwurf und -bemessung und Spezifikation beruhen. |
| ER3 Dampfdurchlässigkeit | 5.3.1 und 6.3.1 |
| Wasserdichtigkeit | 5.3.2 und 6.3.2
Zu beachten ist, dass eine Bewertung erlaubt ist, und daher sollte die Erstprüfung auf der Bestätigung von Produktentwurf und Spezifikation beruhen. |
| Feuchtebeständigkeit | 5.3.1 und 6.3.1 |
| Abgabe gefährlicher Stoffe | 5.3.3 und 6.3.3
Die Erstprüfung sollte auf der Bestätigung von Produktentwurf und Spezifikation basieren. |
| ER4 Rutschwiderstand von Fußböden | 5.4.1 und 6.4.1, soweit die Produktspezifikation Bodenbeläge einbezieht |
| Stoßfestigkeit | 5.4.3 und 6.4.3 |
| Auf Höhenunterschiede zurückzuführende oder plötzliche Stürze | 5.4.2 und 6.4.2
Die Erstprüfung sollte auf der Bestätigung des Produktentwurfs und der Spezifikation beruhen. |
| Beständigkeit gegenüber exzentrischer Belastung | 5.4.3 und 6.4.3 |
| ER5 Luftschalldämmung | 5.5.1 und 6.5.1 |
| Schallabsorption | 5.5.2 und 6.5.2 |
| Trittschalldämmung | 5.5.3 und 6.5.3 |
| ER6 Wärmedurchlasswiderstand | 5.6.1 und 6.6.1 |
| Luftdurchlässigkeit | 5.6.2 und 6.6.2 |
| Thermische Trägheit | 5.6.3 und 6.6.3 |
8.2.2.2 Erstinspektion des Werkes und werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Die Erstinspektion im Werk sieht die Identifizierung und Dokumentation der Art des Herstellungsverfahrens und der werkseigenen Produktionskontrolle der Produkte vor. Dies soll der notifizierten Stelle/ Überwachungsstelle die Möglichkeit geben, die Einhaltung der Vorschriften der technischen Spezifikation einerseits zu bewerten und eine Grundlinie zur Verfügung zu stellen, um eventuelle Änderungen zu identifizieren, die während der Überwachung eintreten können.
Von jeder Produktionseinheit ist eine Bewertung durchzuführen, um zu beweisen, dass die werkseigene Produktionskontrolle mit der ETA und allen ergänzenden Angaben übereinstimmt. Diese Bewertung muss auf einer Erstinspektion des Werkes beruhen unter Berücksichtigung aller in Nummer 8.2.1 erwähnten relevanten Vorschriften. Die relevanten Produktionseinheiten sind in der ETA zu spezifizieren.
Die werkseigene Produktionskontrolle muss Prüfungen enthalten, dass es die relevanten Entwurfs- und Bemessungsspezifikationen für die Produktion tatsächlich gibt, z.B. konstruktive Entwürfe, Konstruktionsdetails und Handbücher für den Einbau, wie in Kapitel 7 erwähnt.
8.2.2.3 Laufende Überwachung, Beurteilung und Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
Die Überwachung des Herstellungsprozesses beinhaltet das Prüfen der Dokumentation der werkseigenen Produktionskontrolle, um eine ständige Übereinstimmung mit den Bestimmungen der technischen Spezifikation zu gewährleisten und die Identifizierung von Änderungen durch Vergleich der während der Erstinspektion oder während der letzten Inspektion erhaltenen Daten.
8.3 CE-Kennzeichnung und beiliegende Angaben
Laut Richtlinie des Rates 93/68/EWG besteht die CE-Kennzeichnung aus den Buchstaben "CE" in der Form, die in der Richtlinie festgelegt ist, gegebenenfalls gefolgt von der Kennnummer der notifizierten Zertifizierungsstelle. Für Produkte, die der Richtlinie des Rates 89/106/ EWG unterliegen, ist die Kennnummer der notifizierten Zertifizierungsstelle für Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen anzugeben, da System 1 gilt.
In der ETA sind die Angaben, die der CE-Kennzeichnung beiliegen, anzugeben. Laut Leitpapier D der Europäischen Kommission über die CE-Kennzeichnung handelt es sich bei den den Buchstaben 8 "CE" beiliegenden Angaben um folgende:
Die Eigenschaften in Bezug auf die wesentlichen Anforderungen "Mechanische Festigkeit und Standsicherheit" oder "Feuerwiderstandsfähigkeit" müssen der CE-Kennzeichnung beiliegen oder es muss ein eindeutiger Verweis auf die entsprechenden Entwurfs- und Bemessungsdokumente des Bauwerks gemacht werden (z.B. Verwendung einer Positionsnummer), in denen die Eigenschaften erwähnt werden.
Beispiel der CE-Kennzeichnung für einen Bausatz auf der Grundlage einer ETA:
| C E | Buchstaben "CE" |
| 1234 | Kennnummer der notifizierten Zertifizierungsstelle |
| Unternehmen X
Straße 1, Stadt, Land | Name und Anschrift des Herstellers (für die Herstellung verantwortliche juristische Person) |
| 06 | Letzten beiden Ziffern des Jahres der Anbringung der CE-Kennzeichnung |
| 1234-BPR-0321 | Nummer des EG-Konformitätszertifikats |
| ETA-06/2135 | Nummer der ETA |
| ETAG 025 | Nummer der ETAG |
| Wegen der Merkmale siehe Dokument C1 | Art/vorgesehener Verwendungszweck/Merkmal(e)/ deklarierte Werte und/oder Klassen gemäß Abschnitt der ETA |
Abschnitt 4
Inhalt der ETA
9 Der Inhalt der ETA
9.1 Der Inhalt der ETA
Der Inhalt der ETA muss der Entscheidung der Kommission 97/571/EG vom 22. Juli 1997 entsprechen. Darüber hinaus sollte Folgendes beachtet werden:
Tabelle 7: Beispiele von Materialspezifikationen
9.1.1 Spezifikation von Materialien
Die Materialien und Bauteile, die den Bausatz für Gebäude aus Metallrahmen bilden, sind angemessen zu identifizieren; siehe Nummer 5.7.3.
Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele der Materialspezifikationen:
| Material/Bauteil | Verweis auf Produktspezifikationen, wie: |
| Baustahl | |
| Warmgewalzte I- oder H-Profile | |
| - Schweißgeeigneter Baustahl
- Abmessungen | - EN 10025
- EN 10034 |
| Warmgewalzte Bleche und Flachstähle | |
| - Schweißgeeigneter Baustahl
- Abmessungen | - EN 10025
- EN 10029 |
| Kaltgeformte rechteckige Hohlprofile | - prEN 10219-1
- prEN 10219-2 |
| - Schweißgeeigneter Stahl
- Abmessungen | |
| Befestigungsmittel | |
| - Schrauben
- Muttern - Unterlegscheiben | - ISO 4014
- ISO 4032 - ISO 7089 |
| Schweißzusätze | EN 1090 ... |
| Korrosionsschutz | ENV 1090, EN ISO 12944 |
| Verkleidung und Auskleidung | Einschlägige Produktnormen |
| Bekleidung | |
| Wärmedämmung | Art und Markenname und/oder einschlägige Normen |
| Wasserdampf- und Windsperren | Art und Markenname und/oder einschlägige Produktnormen |
| Bedachungsmaterial | Art und Markenname und/oder einschlägige Produktnormen |
9.1.2 Zeichnungen
Das ETA-Dokument muss Schnittzeichnungen der Gebäudeteile enthalten. Der Zweck der Zeichnungen besteht darin, den allgemeinen Aufbau des Bausatzes zu veranschaulichen, d. h. Tragsystem und tragende Bauteile, Dämmschichten, Verkleidungen usw. Materialspezifikationen können auch direkt in diesen Zeichnungen des Bausatzes dargestellt werden.
Darüber hinaus muss der Bausatz auch durch einen Satz Konstruktionsdetails beschrieben werden, wie in Nummer 9.1.8 spezifiziert. Diese Zeichnungen müssen offizieller Bestandteil der Zulassung sein, werden aber in einem Zusatzdokument und nicht in der ETA selbst vorgelegt.
Auf Verlangen des ETA-Inhabers sollte es gestattet sein, einige Entwurfs- und Bemessungsdetails vertraulich zu behandeln durch Anwendung neutraler Teile in den Zeichnungen, vorausgesetzt, die Zulassungsstelle ist der Meinung, dass dies nicht im Widerspruch zu den notwendigen Angaben im Hinblick auf die korrekte Anwendung des Bausatzes und der Beurteilung der Konformität durch die zugelassene Stelle steht.
9.1.3 Produktmerkmale
Die Leistungen des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen in Bezug auf die in den Kapiteln 4, 5 und 6 erwähnten Anforderungen sowie Nachweis- und Bewertungsverfahren müssen eindeutig festgelegt werden. Umfasst ein Bausatz Entwurfs- und Bemessungsoptionen, wie eine Zusammenstellung von Standardabmessungen (Dicke der Wärmedämmung, tragende Bauteile usw.), ist es vielleicht günstig, die Merkmale in Tabellenform auszudrücken.
In der ETA muss folgende Anmerkung stehen:
"In Ergänzung zu den speziellen Bestimmungen dieser ETA, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, können im Geltungsbereich dieser Zulassung weitere Anforderungen an das Produkt gestellt werden (z.B. umgesetzte europäische Gesetzgebung und nationale Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, müssen diese Anforderungen, sofern sie gelten, ebenfalls eingehalten werden."
9.1.4 Lagerung und Transport
Sonderbestimmungen hinsichtlich Lagerung und Transport, die für die Verwendung des Bausatzes von entscheidender Bedeutung sind, sind in der ETA anzugeben.
9.1.5 Einzelheiten zur Montage
Die ETA muss spezielle Bedingungen enthalten, die mit Einzelheiten der Montage des Metallrahmensystems zusammenhängen, die nach Meinung der Zulassungsstelle von besonderer Bedeutung sind. Dies können Anforderungen sein bezüglich Unterkonstruktion, Fertigstellung von Bauteilanschlüssen auf der Baustelle, Windlastverankerung, Dachaussteifungen, Verbindungen zu haustechnischen Anlagen, die die Trennung von Feuer und Schall beeinflussen könnten usw. (siehe auch Nummer 7.4).
Auf das allgemeine Montagehandbuch des Herstellers ist zu verweisen.
9.1.6 Geschätzte Nutzungsdauer
Die geschätzte Mindestnutzungsdauer des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen ist anzugeben.
9.1.7 Instandhaltung
Die grundlegenden Instandhaltungsmaßnahmen zur Erlangung der geschätzten Mindestnutzungsdauer des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen sind zu spezifizieren (siehe auch Nummer 7.5).
9.1.8 Zusatzdokumente
Ein Satz Zeichnungen mit den wesentlichen Konstruktionsdetails des Bausatzes muss ein Zusatzdokument als formalen Teil der ETA bilden. Der Zweck dieses Dokuments ist es, die nötige detaillierte Beschreibung des Bausatzes für Gebäude aus Metallrahmen zu liefern einschließlich der Einzelheiten der Montage auf der Baustelle und die Bedingungen für den Einbau des Bausatzes in das Bauwerk. Die aktuelle Fassung dieses Dokuments ist ständig bei der Zulassungsstelle und der zugelassenen Überwachungsstelle aufzubewahren.
Der Satz von Konstruktionsdetails muss den allgemeinen Entwurf und die Bemessung des Bausatzes einschließlich der Anschlüsse zwischen den Hauptgebäudeteilen und der Anschlüsse in Bezug auf eingebaute Bauteile beschreiben. Die Detailzeichnungen sollen die erforderliche Dokumentation zur Bewertung aller in Kapitel 4 spezifizierten Leistungsanforderungen einschließlich Witterungsbeständigkeit und Luftdurchlässigkeit darstellen.
Nur die wichtigsten Konstruktionsdetails, die direkt mit den Hauptgebäudeteilen zusammenhängen und die vorentworfene und -bemessene Standarddetails für den Bausatz sind, sind einzubeziehen. Alle Einschränkungen für Verfahren und Standorte der Verbindungen der Bauteile, die nicht Teil des Bausatzes sind (wie beispielsweise äußere Hülle, innere Trennwände usw.), sind in den Zusatzdokumenten anzugeben.
9.2 Zusätzliche Angaben
In der ETA ist anzugeben, ob der zugelassenen Stelle alle zusätzlichen (möglicherweise vertraulichen) Angaben für die Bescheinigung der Konformität zur Verfügung gestellt werden müssen oder nicht.
| Allgemeine Begriffe und Abkürzungen | Anhang A |
Für die Bedeutung dieser Begriffe siehe EOTA-Dokument "Common terms used in Guidelines for European Technical Approval" ("Allgemeine Begriffe, die in Leitlinien für die europäische technische Zulassung verwendet werden"), veröffentlicht auf der Website der EOTA (www.eota.be).
| | Anhang B |
| Nachweis der Tragfähigkeit | |
| EN 1990-1:2002 | Eurocode Grundlagen der Tragwerksplanung |
| EN 1991-1-1:2002 | Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau |
| EN 1991-2-3:1999 | Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2-3: Einwirkungen auf Tragwerke - Schneelasten |
| ENV 1991-2-4:1995 | Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2-4: Einwirkungen auf Tragwerke Einwirkung von Wind |
| EN 1993-1-1:2006 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauwerken - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau |
| EN 1998-1:2005 | Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten |
| ENV 1999-1-1:1998 | Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumbauten - Teil 1-1: Allgemeine Regeln - Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau |
| Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit und des Brandverhaltens | |
| EN 1991-1-2:2002 | Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-2: Allgemeine Einwirkungen; Brandeinwirkungen auf Tragwerke |
| EN 1993-1-2:2001 | Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 1-2: Allgemeine Regeln -Tragwerksbemessung für den Brandfall |
| ENV 1999-1-2:1998 | Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumbauwerken - Teil 1-2: Allgemeine Regeln - Tragwerksbemessung für den Brandfall |
| EN 13501-1:2003 | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Baustoffen |
| EN 13501-2:2004 | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen (mit Ausnahme von Lüftungsanlagen) |
| EN 13501-5:2002 | Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 5: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Prüfungen von Bedachungen bei Beanspruchung durch Feuer von außen |
| Nachweis der Wasserdampfdurchlässigkeit und der Feuchtigkeitsbeständigkeit | |
| EN 12572:2001 | Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit (ISO/FDIS 12572:2000) |
| EN 13788:2001 | Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinnern - Berechnungsverfahren (ISO/DIS 13788:2001) |
| Nachweis der Wasserdichtheit | |
| EN 1027:2000 | Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Prüfverfahren |
| EN 12155:2000 | Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Laborprüfung unter Aufbringung von statischem Druck |
| EN 12865:2001 | Wärme- und feuchteschutztechnisches Verhalten von Bauteilen - Bestimmung des Widerstandes des Außenwandsystems gegen Schlagregen bei pulsierendem Luftdruck |
| Nachweis der Nutzungssicherheit | |
| EN 1195:1998 9 | Sicherheitsgurt und Sicherheitsleine zur Benutzung auf Sportbooten - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren |
| ISO 7892:1988 | Vertikale Bauwerksteile; Prüfung der Stoßfestigkeit; Stoßkörper und allgemeine Prüfverfahren |
| ISO/DIS 7893:1990 10 | Performance-Normen im Bauwesen; Trennwände aus Bauteilen; Stoßfestigkeitsprüfungen |
| EN 12871:2001 | Holzwerkstoffe - Leistungsspezifikationen und Anforderungen für tragende Platten zur Verwendung in Fußböden, Wänden und Dächern |
| Nachweis der Leistung der Schalldämmung | |
| ISO 140-4:1998 | Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 4: Messung der Luftschalldämmung zwischen Räumen in Gebäuden |
| ISO 140-5:1998 | Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 5: Messung der Luftschalldämmung von Fassadenelementen und Fassaden an Gebäuden |
| ISO 140-7:1998 | Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 7: Messung der Trittschalldämmung von Decken in Gebäuden |
| ISO 354:2003 | Akustik - Messung der Schallabsorption in Hallräumen |
| ISO 717-1:1996 | Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung |
| ISO 717-2:1996 | Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 2: Trittschalldämmung |
| EN 12354-1:2000 | Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 1: Luftschalldämmung zwischen Räumen |
| EN 12354-2:2000 | Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 2: Trittschalldämmung zwischen Räumen |
| EN 12354-3:2000 | Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 3: Luftschalldämmung gegen Außenlärm |
| EN 12354-4 | Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie |
| Nachweis der Wärmedämmung | |
| EN ISO 6946:1996 | Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren (ISO 6946:1996) |
| EN ISO 8990:1997 | Wärmeschutz - Bestimmung der Wärmedurchgangseigenschaften im stationären Zustand - Verfahren mit dem kalibrierten und dem geregelten Heizkasten (ISO 8990:1994) |
| EN ISO 10077-1:2004 | Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 1: Vereinfachtes Verfahren |
| EN ISO 10211-1:1995 | Wärmebrücken im Hochbau - Wärmeströme und Oberflächentemperaturen - Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren (ISO 10211-1:1995) |
| EN ISO 10211-2:2001 | Wärmebrücken im Hochbau - Berechnung der Wärmeströme und Oberflächentemperaturen -Teil 2: linienförmige Wärmebrücken (ISO/ FD1S 10211-2:1999) |
| EN ISO 10456:1999 | Baustoffe und -produkte - Verfahren zur Bestimmung der wärmeschutztechnischen Nenn- und Bemessungswerte |
| EN 12524:2000 | Baustoffe und -produkte - Wärme- und feuchteschutztechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte Nachweis der Luftdurchlässigkeit |
| ISO 9972:1996 | Wärmeschutz - Bestimmung der Luftdichtheit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren |
| EN 1026:2000 | Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Prüfverfahren |
| EN 12114:2000 | Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Luftdurchlässigkeit von Bauteilen - Laborprüfverfahren Ausführung der Arbeiten |
| EN 1090-1:2004 | Tragende Stahl- Und Aluminiumbauteile - Teil 1: Allgemeine Lieferbedingungen Ausführung der Arbeiten |
| EN 10204:2004 | Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen |
1) Anm. d. Übers.: In der englischen Originalvorlage wird von 6 EWG-Ländern (,EEC countries`) gesprochen; hier liegt wahrscheinlich ein Versehen vor. Es müsste ,EU countries` heißen.
2) Anm. d. Übers.: in der englischen Originalvorlage ohne Datum.
3) Anm. d. Übers.: englische Originalvorlage ohne Datum.
4) Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5) Anm. d. Übers.: bezieht sich auf die englische Originalvorlage.
6) Anm. d. Übers.: Im englischen Original wird von "... in its intended and use application" gesprochen.
Es wird davon ausgegangen, dass dies ein Versehen ist, daher die Übersetzung für "... end use application".
7) Anm. d. Übers.: In der englischen Fassung hat die Tabelle die Nummer 7. Hierbei handelt es sich offensichtlich um einen Nummerierungsfehler.
8) Anm. d. Übers.: In der englischen Fassung wird noch der alte Begriff ,symbol` verwendet; laut geänderter Fassung der BPR sollte es ,initials` heißen. Dies wird hier in der deutschen Übersetzung benutzt.
9) Anm.d.Übers.: Nummer und Titel dieser Norm stimmen im englischen Original nicht überein; wenn es der o. g. Titel sein soll, müsste die Nummer EN 1095 sein.
Sollte es die Nummer EN 1195 sein, müsste der Titel lauten:
Holzbauwerke -Prüfverfahren - Tragverhalten tragender Fußbodenbeläge ("Timber structures - Test methods -- Performance of structural floor decking")
10) Anm.d.Übers.: Diese Norm wurde im Februar 2006 zurückgezogen.
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