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ETAG 031 - Teil 2: Dämmung mit Schutzbeschichtung
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern
Fassung November 2010
Vom 18. Oktober 2012
(eBAnz vom 15.11.2012 B6)
Diese Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung wird in Übereinstimmung mit Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie als eine Grundlage für die Vorbereitung und Erteilung von europäischen technischen Zulassungen gemäß Artikel 9 (1) der Bauproduktenrichtlinie erstellt und veröffentlicht.
Europäische Technische Zulassungen werden von Zulassungsstellen erteilt, die gemäß Artikel 10 der Bauproduktenrichtlinie ermächtigt und notifiziert sind. Diese Stellen sind in der EOTA zusammengeschlossen.
Die Europäische Technische Zulassung ist nach der Bauproduktenrichtlinie eine positive technische Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bauprodukts sowie die technische Spezifikation des beurteilten Produkts, die als Grundlage für die CE-Kennzeichnung dieses Produkts dient, wenn eine harmonisierte Norm nach der Richtlinie nicht bzw. noch nicht vorliegt.
Aufgrund technischer Innovationen und dem Fortschritt des Stands der Technik kann es sein, dass Leitlinien für die technische Zulassung nicht den letzten Stand der Entwicklungen und der in den Zulassungsverfahren gewonnenen Erfahrungen widerspiegeln. Der Leser dieser Leitlinie sollte sich daher bei einem EOTA-Mitglied erkundigen, ob es weitere Bestimmungen gibt, die in der Anwendung der Leitlinie zu berücksichtigen sind.
Copyright: EOTA
Anmerkung: Das Urheberrecht bezieht sich auf die durch die EOTA erstellte englische Bezugsfassung. Für Veröffentlichungen nach Artikel 11 (3) der Bauproduktenrichtlinie gelten die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten.
Vorwort
- Hintergrundinformation zum Thema
Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 04.01/02, Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern, erarbeitet.
Diese ETAG 031 - Teil 2, Dämmung mit Schutzbeschichtung, ist in Verbindung mit Teil 1 - "Allgemeines" anzuwenden. Der vorliegende Ergänzungsteil erweitert und/oder ändert unter Berücksichtigung der speziellen Produktfamilie, für die dieser Teil gilt, die in Teil 1 -"Allgemeines" angegebenen Anforderungen.
- Bezugsdokumente
Innerhalb der ETAG wird auf Bezugsdokumente verwiesen. Sie unterliegen den darin genannten besonderen Bedingungen.
Die Liste der Bezugsdokumente (2006) für diesen ETAG-Ergänzungsteil ist in Anhang A aufgeführt. Bedingungen für die Aktualisierung
Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokuments handelt es sich um die von der EOTA für ihre spezifische Verwendung verabschiedete Ausgabe. Erscheint eine neue Fassung, tritt diese nur dann an die Stelle der in der Liste genannten Fassung, wenn die EOTA ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft oder neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).
Technische Berichte der EOTA enthalten Details zu einigen Aspekten und sind als solche nicht Teil der ETAG, sondern drücken den gemeinsamen Standpunkt zu den vorliegenden Kenntnissen und Erfahrungen der EOTA-Stellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Wenn sich das Wissen und die Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.
Zusatzdokumente der EOTA nehmen ständig alle zweckdienlichen Informationen zum allgemeinen Verständnis des vorliegenden Ergänzungsteils der ETAG in der jeweiligen Fassung auf, wenn im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern ETAs erteilt werden. Lesern und Anwendern des vorliegenden Ergänzungsteils der ETAG wird geraten, den aktuellen Stand dieser Dokumente bei einem EOTA-Mitglied zu prüfen.
Es kann erforderlich sein, dass die EOTA im Laufe der Zeit Änderungen/Korrekturen an diesem Ergänzungsteil und Teil 1 der ETAG vornehmen muss. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der EOTA-Website www.eota.be aufgenommen; jede Ausführung einer Änderung wird in der zugehörigen Progress File katalogisiert und mit Datum versehen.
Lesern und Anwendern des vorliegenden Ergänzungsteils und des Teils 1 der ETAG wird empfohlen, den aktuellen Status des Inhalts dieser Dokumente mit dem auf der EOTA-Website zu vergleichen. Aus dem Deckblatt geht hervor, ob und wann Änderungen erfolgt sind.
Abschnitt 1:
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage dieser ETAG ist in Abschnitt 1.1 von ETAG 031 - Teil 1 angegeben. Bestehende Leitlinien für europäische technische Zulassungen bleiben gültig.
1.2 Status von ETA-Leitlinien
Der Status dieser ETAG ist in Abschnitt 1.2 von ETAG 031 - Teil 1 angegeben.
2 Geltungsbereich
2.1 Geltungsbereich
Diese ETA-Leitlinie, Teil 2: Dämmung mit Schutzbeschichtung - gilt für Umkehrdachbausätze aus einer Dämmung mit Schutzbeschichtung, je nach technischer Lösung in Kombination mit einer Trennschicht.
Die Dämmung mit Schutzbeschichtung umfasst eine Wärmedämmung mit integrierter Schutzschicht aus Estrich, Keramik oder vergleichbarem Material. Diese Wärmedämmbausätze werden lose auf Flachdächern, einschließlich Dächern ohne Begehung und Dächern mit Fußgängerverkehr, vollständig auf einer Abdichtung aufliegend verbaut. Die integrierte Schutzschicht fungiert als Beschwerung und UV-Schutz für die Wärmedämmung und geeignete integrierte Schutzschichten können in Bereichen mit Fußgängerverkehr verwendet werden.
Die Verbundelemente werden unter Verwendung von Platten aus extrudiertem Polystyrolschaum gemäß EN 13164:2008 und einer geeigneten werkseitig aufgebrachten Schutzbeschichtung hergestellt.
Die in Kapitel 8 des vorliegenden Teils der ETAG erläuterten Prozeduren der werkseigenen Produktionskontrolle decken das Verbundelement und die Schutzbeschichtung ab. Die WPK-Prozeduren für den XPS-Hartschaum sowie die Trennschicht werden in Teil 1 dieser ETAG erläutert.
Die Verbundelemente sind ggf. in Verbindung mit einer Trennschicht zu verwenden. Diese Komponente wird insofern berücksichtigt, als dass sie die Leistung der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung beeinflussen bzw. von ihr beeinflusst werden kann. Aufgrund der auf das Dach einwirkenden Windsogkräfte ist u. U. eine zusätzliche Beschwerung erforderlich.
Bei Beurteilung einer Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung ist dieser Teil 2 in Verbindung mit ETA-Leitlinie, Teil 1: Allgemeines, zu verwenden.
2.2 Verwendungskategorien/Produktfamilien/Systeme
2.2.1 Produktfamilien
Derzeit verwendete Dämmungen mit Schutzbeschichtung basieren auf den folgenden Wärmedämmprodukten: - extrudiertes Polystyrol (XPS)
Andere Dämmungen mit Schutzbeschichtung, wie z.B. Dämmung auf Basis von EPS, sind über den Weg einer CUAP unter Verwendung dieser Leitlinie als Rahmen zu beurteilen.
2.2.2 Nutzungskategorien
Die Einsatzbereiche wurden zur Vereinfachung des Beurteilungsprozesses kategorisiert:
Weitere Nutzungskategorien gemäß Auflistung in Teil 1 dieser Leitlinie sind über den Weg einer CUAP zu beurteilen.
2.2.3 Stufen und Klassen
Leistungsverhalten bei einem Brand von außen
Brandverhalten
2.3 Voraussetzungen
Der "Stand der Technik" erlaubt es nicht, innerhalb einer angemessenen Zeit vollständige und detaillierte Nachweisverfahren und entsprechende technische Kriterien/Anleitungen zur Akzeptanz für bestimmte Aspekte oder Produkte zu entwickeln. Diese ETAG enthält Annahmen, die dem Stand der Technik Rechnung tragen, und legt Bestimmungen für angemessene zusätzliche, bei der Prüfung von ETA-Anträgen anzuwendende Einzelfallkonzepte fest, innerhalb des allgemeinen Rahmens der ETAG und auf der Grundlage des BPR-Konsensverfahrens zwischen EOTA-Mitgliedern.
Diese ETAG darf auch für Bausätze verwendet werden, für die die in der ETAG definierten Prüf- und Beurteilungsverfahren gelten sollen. Diese Verwendung der ETAG liegt in der Verantwortung der Zulassungsstelle, die den speziellen Antrag erhält, und unterliegt dem Konsens innerhalb der EOTA. Diesbezügliche Erfahrungen werden nach Bestätigung durch den Lenkungsausschuss der EOTA im ETAG-Format-Zusatzdokument gesammelt.
Liste mit den wichtigsten Annahmen
3 Begriffe
3.1 Allgemeine Begriffe und Abkürzungen
Allgemeine Begriffe sind verfügbar im öffentlich zugänglichen Bereich der EOTA-Website www.eota.be
3.2 Begriffe und Abkürzungen
3.2.1 Besondere, in dieser ETAG verwendete Begriffe und Abkürzungen
Hinsichtlich besonderer, in dieser ETAG verwendeter Begriffe und Abkürzungen siehe ETAG 031, Teil 1 - Allgemeines - Kapitel 3: Begriffe.
3.2.2 Besondere, in diesem Ergänzungsteil verwendete Begriffe und Abkürzungen
Klebstoff: Dient dem Verkleben der Schutzbeschichtung an einigen Platten der Wärmedämmung. Für diesen Zweck können beispielsweise Klebestoffe auf Basis von Polyurethan, Zement und Wasser verwendet werden.
Dämmung mit Schutzbeschichtung: Ein werkmäßig gefertigtes Verbundelement aus einer Wärmedämmung und einer Schutzbeschichtung. Bei Einbau in einem Umkehrdach ermöglicht dieses Element die Ausführung der Wärmedämmung und der Schutzschicht in einem Vorgang. Dieser Schutz dient auch als Beschwerung für die Wärmedämmung. Es kann aber je nach den Anforderungen für Windsog am jeweiligen Standort eine zusätzliche Beschwerung erforderlich sein.
Mechanischer Verbund: Ein maschinell erzeugtes Profil (z.B. Nuten) der Wärmedämmung, das eine Verzahnung zwischen der Wärmedämmung und der Schutzbeschichtung ermöglicht.
Verbindungsmethoden: Dämmung und Schutzschicht werden wie folgt miteinander verbunden:
Schutzbeschichtung: Die Schutzbeschichtung lässt die Diffusion von Wasserdampf zu (der Grenzwert ist in Kapitel 6 angegeben). Diffusionsdichte Schichten kommen nicht zum Einsatz. Folgende Materialien werden verwendet: Estrich, Mörtel, Keramik oder ähnliche Deckschichten.
Abschnitt 2:
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit
4 Anforderungen
4.0 Allgemeines
Die Leistungsanforderungen, mit denen die Brauchbarkeit der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung festgelegt wird, müssen Kapitel 4 von ETAG 031, Teil 1 "Allgemeines", sowie den nachstehenden besonderen Bestimmungen für diese Bausatzfamilie entsprechen.
4.1 Wesentliche Anforderung 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.2 Wesentliche Anforderung 2: Brandschutz
Die folgenden Aspekte der Leistung sind für Wärmedämmplatten mit Schutzbeschichtung zur Erfüllung dieser wesentlichen Anforderung relevant:
4.2.1 Brandverhalten - keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.2.2 Leistungsverhalten bei einem Brand von außen - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.3 Wesentliche Anforderung 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
4.3.1 Wasserdampfdurchlässigkeit - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.3.2 Freisetzung von Schadstoffen - keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.4 Wesentliche Anforderung 4: Nutzungssicherheit
4.4.1 Widerstand gegen Windlast - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.4.2 Rutschfestigkeit - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.4.3 Mechanische Schäden - besondere Anforderungen.
4.5 Wesentliche Anforderung 5: Schallschutz
Keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.6 Wesentliche Anforderung 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
4.6.1.1 Wärmedurchlasswiderstand - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.6.1.2 Wärmeleitfähigkeit (Lambda) - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.6.2 Druckfestigkeit - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifikation
4.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit
Die im Geltungsbereich dieses Ergänzungsteils beurteilten Bausätze haben hinsichtlich der nachstehenden Aspekte den zusätzlichen Anforderungen zu genügen:
4.7.1.2 Druckfestigkeit - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.7.1.3 Wärme - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.7.1.5 Frost-/Tauwechsel - zusätzliche besondere Anforderungen.
4.7.1.6 Mechanische Schäden - besondere Anforderungen.
4.7.1.7 Chemische Beständigkeit - keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.7.1.8 Verträglichkeit der Komponenten des Bausatzes mit anderen Komponenten des zusammengesetzten Systems - keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
4.7.3 Aspekte der Identifizierung
Die in Umkehrdächern zum Einsatz kommenden Materialien haben in dem Grad identifizierbar zu sein, in dem ihre Eigenschaften Einfluss auf die Fähigkeit des Bausatzes haben, die wesentlichen Anforderungen zu erfüllen.
5 Nachweisverfahren
5.0 Allgemeines
Es sind die in ETAG 031, Teil 1, Kapitel 5 beschriebenen Nachweisverfahren anzuwenden, wobei die nachstehenden Ausnahmen gelten. Die gemäß Kapitel 5 von ETAG 031 - Teil 1 durchgeführten Prüfungen haben, sofern nicht anders angegeben, nur an der Wärmedämmung zu erfolgen.
5.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Keine Anforderungen.
5.2 Brandschutz
5.2.1 Brandverhalten
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.2.1 von ETAG 031 - Teil 1.
5.2.2 Brandverhalten bei einem Brand von außen
Der Bausatz ist als Teil eines Dachsystems gemäß ENV 1187 nach dem für die betreffende Klasse des Brandverhaltens von Bedachungen bei einem Brand von außen für den betroffenen Mitgliedstaat relevantem Prüfverfahren zu prüfen, um nach EN 13501-5 klassifiziert werden zu können.
5.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.3.1 Wasserdampfdurchlässigkeit
Die Wasserdampfdurchlässigkeit für die Wärmedämmung ist gemäß EN 12086:1997 zu ermitteln und als Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl (µ) anzugeben. Die Wasserdampfdurchlässigkeit für die Schutzschicht (und den Klebstoff, sofern verwendet 1)) ist gemäß EN 1015-19:1999 bzw. EN ISO 12572:2001 2) zu ermitteln und als Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl (µ) anzugeben.
5.3.2 Abgabe gefährlicher Stoffe
5.3.2.1 Vorhandensein gefährlicher Stoffe in den Komponenten
Durch Erklärung gemäß Abschnitt 5.3.1.1 der ETAG 031 - Teil 1.
5.3.2.2 Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
Enthält der Bausatz derartige gefährliche Stoffe, wird in der ETA das Verfahren angegeben, mit dem der Nachweis der Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Bestimmungsmitgliedstaaten gemäß der aktuellen Fassung der EU-Datenbank (je nach Sachlage, Gehalt oder Freisetzung) geführt werden kann.
5.3.2.3 Anwendung des Vorsorgeprinzips
Ein EOTA-Mitglied hat die Möglichkeit, den anderen Mitgliedern über den Generalsekretär Warnhinweise über Stoffe zukommen zu lassen, die laut Gesundheitsbehörden seines Landes auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse als "gefährlich" eingestuft werden, jedoch noch nicht geregelt sind. Vollständige Referenzen über diese Erkenntnisse werden zur Verfügung gestellt.
Nach Zustimmung zu diesen Angaben werden diese in eine EOTA-Datenbank aufgenommen und den Diensten der Kommission übermittelt.
Die Angaben, die in dieser EOTA-Datenbank enthalten sind, werden auch jedem ETA-Antragsteller mitgeteilt.
Auf der Grundlage dieser Angaben könnte ein Protokoll zur Beurteilung des Bausatzes hinsichtlich des Stoffes auf Antrag eines Herstellers unter Teilnahme der Zulassungsstelle erstellt werden, die den Punkt aufbrachte.
5.4 Nutzungssicherheit
5.4.1 Widerstand gegen Windlast
Die Berechnung und Beurteilung der Eignung des zusammengesetzten Systems hinsichtlich des Widerstands gegen Windlast ist zusammen mit dem ETA-Antragsteller gemäß Eurocode EN 1991-1-4 und den national festgelegten Parametern vorzunehmen.
Für jedes spezielle Gebäude ist die Berechnung der Beschwerung, die erforderlich ist, um dem Windsog zu widerstehen, vom Planer des Daches vorzunehmen.
5.4.2 Rutschfestigkeit
Die Rutschfestigkeit ist gemäß EN 13036-4:2003 unter Verwendung eines Reibkörpers aus 4S-Gummi zu bestimmen.
5.4.3 Mechanische Beschädigung
Siehe Abschnitt 5.7.1.6.
5.5 Schallschutz
Keine Anforderungen.
5.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
5.6.1 Wärmeschutztechnische Eigenschaften
5.6.1.1 Wärmedurchlasswiderstand
Der Gesamtwärmedurchlasswiderstand des Bausatzes ist die Summe der Wärmedurchlasswiderstände der Bestandteile des Bausatzes. Weil die Wärmedämmung den größten Einfluss auf den Wärmedurchlasswiderstand des Bausatzes hat, ist er wie folgt detailliert zu ermitteln:
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.6.1.1 der ETAG 031 - Teil 1. Es ist davon auszugehen, dass die Schutzbeschichtung einen vernachlässigbaren Effekt auf den Wärmedurchlasswiderstand hat, sofern das Wärmedämmungsprofil nicht geändert wurde, um z.B. einen mechanischen Verbund herzustellen.
Komponenten mit einem mechanischen Verbund sind entweder durch Vernachlässigung des profilierten (mit Nuten versehenen) Bereichs der Wärmedämmung oder durch Berechnung nach EN ISO 6946 zu berücksichtigen.
5.6.1.2 Wärmeleitfähigkeit (Lambda)
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.6.1.2 der ETAG 031 - Teil 1 (nur für die Wärmedämmung).
5.6.1.3 Korrekturfaktor für den Wärmedurchgangskoeffizienten
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.6.1.3 der ETAG 031 - Teil 1 mit folgenden Änderungen:
Bei niedrigeren f × x-Werten als den unter 6.6.1.3 genannten, ist der f × x-Wert am Bausatz gemäß Anhang C von Teil 1 dieser ETAG zu ermitteln.
Der f × x-Wert für Bausätze, die in der Fläche kleiner als 600 mm x 1200 mm sind, ist aufgrund des größeren Fugenbereichs auch gemäß Anhang C von Teil 1 dieser ETAG zu ermitteln.
5.6.2 Eigenschaften der Druckbeanspruchung
Siehe Abschnitt 5.7.1.2.
5.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifikation
5.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit
5.7.1.1 Allgemeines
Die wichtigsten mit der Dauerhaftigkeit von Wärmedämmplatten mit Schutzbeschichtung in Zusammenhang stehenden und zu berücksichtigenden Aspekte betreffen den Erhalt der Eigenschaften nach Einwirkung von:
5.7.1.2 Eigenschaften der Druckbeanspruchung
5.7.1.2.1 Druckfestigkeit/-spannung der Wärmedämmung
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.2.1 der ETAG 031 - Teil 1 (nur für die Wärmedämmung).
5.7.1.2.2 Druckfestigkeit der Schutzbeschichtung (ausgenommen Deckschichten aus Keramik)
Die Druckfestigkeit ist gemäß EN 1015-11:1999 zu ermitteln. Bei Schutzbeschichtungen aus Keramik ist diese Prüfung nicht anzuwenden. Schutzbeschichtungen aus Keramik sind anhand des Ergebnisses der Biegefestigkeit und der Bruchlast zu beurteilen (siehe Abschnitt 5.7.3.2.5).
5.7.1.2.3 Kriechverhalten der Wärmedämmung
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.2.2 der ETAG 031 - Teil 1 (nur für die Wärmedämmung).
5.7.1.2.4 Verformung der Wärmedämmung bei definierter Druck- und Temperaturbeanspruchung
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.2.3 der ETAG 031 - Teil 1 (nur für die Wärmedämmung).
5.7.1.3 Wärme
5.7.1.3.1 Formbeständigkeit
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.3.1 der ETAG 031 - Teil 1 (für die Wärmedämmung mit und ohne Schutzbeschichtung).
5.7.1.3.2 Alterung der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung
Die Alterung der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung ist unter Verwendung des Hitze-Regen-Programms in 80 Zyklen gemäß ETAG 004 in einem horizontalen Prüfstand vorzunehmen, der mindestens drei Standardplatten (1200 x 600 mm) bzw. sechs Halbplatten tragen kann. Im Prüfstand müssen sich die Prüfkörper gemäß den nachstehend aufgeführten Zyklen erwärmen und mit Wasser besprühen lassen. Die Proben sind nach der Konditionierung aus den Platten zu schneiden.
Die Zyklen haben wie folgt auszusehen:
Nach Abschluss der Alterung ist die Wasseraufnahme durch Kapillarwirkung gemäß ETAG 004, Abschnitt 5.1.3.1 zu ermitteln und eine weitere Konditionierung durch Frost-/Tauwechsel (siehe Abschnitt 5.7.1.5.2) vorzunehmen.
5.7.1.4 Wasseraufnahme
5.7.1.4.1 Langfristige Wasseraufnahme durch Diffusion
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.4.1 der ETAG 031 - Teil 1. Die Konditionierung ist an der Dämmung mit Schutzbeschichtung durchzuführen. Die Wärmedämmung ist nach der Konditionierung von der Schutzschicht zu lösen, zu messen und die Ergebnisse sind separat auszudrücken. Die Ergebnisse für die Wärmedämmung sind als prozentuale volumenbezogene Zunahme und für die Schutzbeschichtung als prozentuale massebezogene Zunahme auszudrücken.
5.7.1.4.2 Wasseraufnahme bei langzeitigem Eintauchen
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.4.2 der ETAG 031 - Teil 1. Die Konditionierung ist an der kompletten Platte vorzunehmen. Die Wärmedämmung ist nach der Konditionierung von der Schutzschicht zu lösen, zu messen und die Ergebnisse sind separat auszudrücken. Die Ergebnisse für die Wärmedämmung sind als prozentuale volumenbezogene Zunahme und für die Schutzbeschichtung als prozentuale massebezogene Zunahme auszudrücken.
5.7.1.5 Frost-/Tauwechsel
5.7.1.5.1 Frost-/Tauwechsel - Wärmedämmung
Nachweisverfahren gemäß Abschnitt 5.7.1.5 der ETAG 031 - Teil 1. Wenn die Wärmedämmung über einen mechanischen Verbund verfügt, sind die Prüfungen sowohl durch Diffusion als auch durch Eintauchen der Dämmung durchzuführen.
5.7.1.5.2 Frost-/Tauwechsel - Dämmung mit Schutzbeschichtung
Unter Befolgung der in Abschnitt 5.7.1.3.2 beschriebenen Prozedur ist der Frost-/Tauwechsel für 30 Zyklen unter Verwendung des in ETAG 004, Abschnitt 5.1.3.2.2 (simuliertes Verfahren), beschriebenen Zyklus durchzuführen.
Die Prüfung ist an drei Probenstücken mit einer Größe von 500 mm × 500 mm durchzuführen. Vor der Konditionierung der Proben im Frost-/Tau-Zyklus sind diese insgesamt 28 Tage vollständig in Wasser eingetaucht zu lagern.
Zyklen
Nach Abschluss der Konditionierung sind die Festigkeit gegen harte Stoßbelastung und die Haftzugfestigkeit der Verbindung gemäß den Abschnitten 5.7.1.6.1 und 5.7.1.6.2 zu ermitteln. Zudem ist eine Sichtprüfung der Probe vorzunehmen, und mögliche Schäden sind zu notieren.
5.7.1.6 Mechanische Schäden
5.7.1.6.1 Beständigkeit gegen Hartkörperstoß
Die Beständigkeit gegen Hartkörperstoß ist gemäß Technischem Bericht 001 der EOTA unter Verwendung von Prüfkörpern durchzuführen, die gemäß Abschnitt 5.7.1.5.2 durch Alterung und Frost-/Tauwechsel vorbereitet wurden. Die Zeit zwischen Fertigung und Prüfung hängt von der Aushärterate der Schutzbeschichtung ab, muss aber mindestens 28 Tage betragen.
Es ist eine 1-kg-Stahlkugel bei einer Fallhöhe von 1,02 m zu verwenden, um eine Aufprallenergie von 10 Joules zu erzielen.
5.7.1.6.2 Haftzugfestigkeit
Die Haftzugfestigkeit der Verbindung zwischen der Schutzbeschichtung und der Wärmedämmung ist für die Befestigung in allen Ausführungen gemäß EN 1607:1997 zu ermitteln. Prüfkörper sind erst nach mindestens 28 Tagen nach der Fertigung zu prüfen.
5.7.1.6.3 Statische Eindrückung (Punktlast)
Die statische Eindrückung (Punktlast) der Komponente ist in Anlehnung an den Technischen Bericht 007 der EOTA mit folgenden Modifikationen zu ermitteln:
5.7.1.6.4 Verschleißfestigkeit
Die Verschleißfestigkeit ist in Anlehnung an DD ENV 12633:2003 mit folgenden Modifikationen zu ermitteln: Die Rutschfestigkeit ist mit einem Reibkörper aus 4S-Gummi zu ermitteln.
Für die Beurteilung zur Erteilung der ETA sind zehn Prüfkörper zu verwenden.
5.7.1.7 Chemische Beständigkeit
5.7.1.7.1 Dämmung mit Schutzbeschichtung
Diese ist von der Zulassungsstelle unter Bezugnahme auf die für den Dämmungstyp veröffentlichten Daten zur chemischen Beständigkeit und die Erklärung des ETA-Antragstellers zu beurteilen. Der ETA-Antragsteller hat eine Liste der Chemikalien oder Chemikalienfamilien beizubringen, mit denen die Dämmung nicht in Kontakt kommen darf.
5.7.1.7.2 Trennschicht
Diese ist von der Zulassungsstelle unter Bezugnahme auf die für den Trennschichttyp veröffentlichten Daten zur chemischen Beständigkeit und die Erklärung des ETA-Antragstellers zu beurteilen.
5.7.1.8 Verträglichkeit der Komponenten des Bausatzes mit anderen Komponenten des zusammengesetzten Systems
Der ETA-Antragsteller hat die Verträglichkeit der Komponenten des Bausatzes mit anderen Komponenten des Bausatzes und des zusammengesetzten Systems zu erklären.
5.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
5.7.3 Aspekte der Identifizierung
5.7.3.1 Das Verbundelement, wie es in Verkehr gebracht wird
5.7.3.1.1 Masse je Flächeneinheit
Es ist die flächenbezogene Masse der gesamten Platte anzugeben.
5.7.3.2 Schutzbeschichtung
5.7.3.2.1 Typ
Es ist der Typ (z.B. Mörtel, Keramik) anzugeben.
5.7.3.2.2 Dicke
Die Dicke der Schutzschicht ist mittels einer Schiebelehre zu ermitteln. Dazu sind 10 Prüfkörper aus einer Platte im Querschnitt zu messen.
5.7.3.2.3 Dichte (nur bei nicht-keramischen Materialien)
Die Dichte nicht-keramischer Schutzbeschichtungen ist nach EN 1015-10:1999 zu ermitteln.
5.7.3.2.4 Biegezugfestigkeit (nur bei nicht-keramischen Materialien)
Die Biegezugfestigkeit der Schutzbeschichtung ist bei nicht-keramischen Schutzbeschichtungen nach EN 1015-11: 1999 zu ermitteln.
5.7.3.2.5 Biegefestigkeit und Bruchlast (nur Keramik)
Biegefestigkeit und Bruchlast sind bei Schutzbeschichtungen aus Keramik gemäß EN ISO 10545-4:1998 zu ermitteln.
5.7.3.3 XPS
Keine zusätzlichen Anforderungen.
5.7.3.4 Klebstoff
5.7.3.4.1 Typ
Der Typ (z.B. Polyurethan, zement- und wasserbasiert) ist anzugeben.
5.7.3.4.2 Gewicht der Schicht
Es ist das Gewicht der Schicht anzugeben.
5.7.3.5 Trennschicht
5.7.3.5.1 Typ
Der Typ (z.B. nicht gewebter Polyester) ist anzugeben.
5.7.3.5.2 Masse je Flächeneinheit
Die Masse je Flächeneinheit ist gemäß EN 29073-1 zu bestimmen.
5.7.3.5.3 Zugeigenschaften
Die Höchstzugkraft und die Höchstzugkraftdehnung sind gemäß EN 29073-3 zu ermitteln.
6 Beurteilung der Brauchbarkeit von Bausätzen
6.0 Allgemeines
Es sind die in ETAG 031, Teil 1, Kapitel 6, beschriebenen Anforderungen anzuwenden, wobei die nachstehenden Ausnahmen gelten.
6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Keine Anforderungen.
6.2 Brandschutz
6.2.1 Brandverhalten
Die Bestandteile des Bausatzes sind gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.2.1 der ETAG 031 - Teil 1 zu klassifizieren.
6.2.2 Leistungsverhalten bei einem Brand von außen
Klassifizierung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.2.2 der ETAG 031 - Teil 1.
6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
6.3.1 Wasserdampfdurchlässigkeit
Angegeben gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.3.1 der ETAG 031 - Teil 1.
Die Schutzbeschichtung muss einen sd-Wert von kleiner gleich 8 m aufweisen.
6.3.2 Abgabe gefährlicher Stoffe
Erklärung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.2.3 der ETAG 031 - Teil 1.
6.4 Nutzungssicherheit
6.4.1 Widerstand gegen Windlast
Berechnung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.4.1 der ETAG 031 - Teil 1.
6.4.2 Rutschfestigkeit
Die gemäß Abschnitt 5.4.2 ermittelte Rutschfestigkeit muss größer als 35 sein.
6.4.3 Mechanische Schäden
Siehe Abschnitt 6.7.1.6.
6.5 Schallschutz
Keine Anforderungen.
6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
6.6.1 Wärmeschutztechnische Eigenschaften
6.6.1.1 Wärmedurchlasswiderstand
Erklärung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.6.1.1 der ETAG 031 - Teil 1.
6.6.1.2 Wärmeleitfähigkeit (Lambda)
Erklärung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.6.1.2 der ETAG 031 - Teil 1.
6.6.1.3 Korrekturfaktor für den Wärmedurchgangskoeffizienten
Der gemäß Abschnitt 5.6.1.3 ermittelte Korrekturfaktor für den Wärmedurchgangskoeffizienten (f × x).
Die durch den Wasserfluss unter den Platten (600 mm x 1200 mm Plattengröße) bedingten f × x-Werte, die zu verwenden sind, lauten wie folgt:
0,03 (W × Tag)/(m2 × K × mm) bei einem System aus Platten mit profilierten Verbindungen (z.B. Stufenfalz, Feder und Nut)
0,04 (W × Tag)/(m2 × K × mm) bei einem offenen System aus Platten mit Stumpf-Stoßfugen
Bei Werten, die niedriger als die obigen Werte sind, bzw. kleineren Plattenabmessungen sind die f × x-Werte gemäß Abschnitt 5.6.1.3 zu ermitteln.
6.6.2 Eigenschaften der Druckbeanspruchung
Siehe Abschnitt 6.7.1.2.
6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifikation
6.7.1 Aspekte der Dauerhaftigkeit
6.7.1.1 Allgemeines
6.7.1.2 Eigenschaften der Druckbeanspruchung
6.7.1.2.1 Druckfestigkeit/-spannung der Wärmedämmung
Klassifizierung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.2.1 der ETAG 031 - Teil 1.
6.7.1.2.2 Druckfestigkeit der Schutzbeschichtung
Die gemäß Abschnitt 5.7.1.2.2 ermittelte Druckfestigkeit der Schutzbeschichtung ist in der ETA anzugeben.
6.7.1.2.3 Kriechverhalten der Wärmedämmung
Klassifizierung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.2.2 der ETAG 031 - Teil 1.
6.7.1.2.4 Verformung der Wärmedämmung unter definierter Druck- und Temperaturbeanspruchung
Klassifizierung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.2.3 der ETAG 031 - Teil 1.
6.7.1.3 Wärme
6.7.1.3.1 Formbeständigkeit
Klassifizierung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.3.1 der ETAG 031 - Teil 1 für die Dämmung mit Schutzbeschichtung.
6.7.1.3.2 Alterung der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung
Im Anschluss an den Regen-/Wärmezyklus ist die Wasseraufnahme durch Kapillarwirkung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 5.7.1.3.2 zu ermitteln und anzugeben.
6.7.1.4 Wasseraufnahme
6.7.1.4.1 Langfristige Wasseraufnahme durch Diffusion (WD(V))
Die Klassifizierung der Wärmedämmung hat gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.4.1 der ETAG 031 - Teil 1 zu erfolgen. Die langfristige Wasseraufnahme der Schutzbeschichtung durch Diffusion ist gemäß Abschnitt 5.7.1.4.1 zu ermitteln und anzugeben. Die Ergebnisse für die Wärmedämmung und die Schutzbeschichtung sind gesondert anzugeben.
6.7.1.4.2 Wasseraufnahme bei langzeitigem Eintauchen (WL(T))
Die Klassifizierung der Wärmedämmung hat gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.4.2 der ETAG 031 - Teil 1 zu erfolgen. Die Wasseraufnahme der Schutzbeschichtung bei langzeitigem Eintauchen ist gemäß Abschnitt 5.7.1.4.2 zu ermitteln und anzugeben. Die Ergebnisse für die Wärmedämmung und die Schutzbeschichtung sind gesondert anzugeben.
6.7.1.5 Frost-/Tauwechsel (FT)
6.7.1.5.1 Frost-/Tauwechsel - Wärmedämmung
Klassifizierung gemäß den Festlegungen in Abschnitt 6.7.1.5 der ETAG 031 - Teil 1.
6.7.1.5.2 Frost-/Tauwechsel - Dämmung mit Schutzbeschichtung
Nach dem Frost-/Tauzyklus gemäß Abschnitt 5.7.1.5.2 hat die Haftzugfestigkeit über 80 kPa zu liegen. Die empfohlene maximale Änderung beträgt -20 % des Ausgangswertes. Zudem ist die Versagensart zu erfassen.
6.7.1.6 Mechanische Schäden
6.7.1.6.1 Beständigkeit gegen Hartkörperstoß
Die gemäß Abschnitt 5.7.1.6.1 ermittelte Beständigkeit gegen Hartkörperstoß und jegliche ermittelte Beschädigung an der Schutzbeschichtung (z.B. Risse, Eindrücke, Abblättern und/oder Ablösen von der Wärmedämmung). Empfohlene Einsatzbereiche gemäß dem Ergebnis sind in Tabelle 6.1 angegeben.
Tabelle 6.1: Beständigkeit gegen Hartkörperstoß
| Ergebnis | Empfohlener Einsatzbereich |
| Keine Leistung festgestellt | Nicht begehbare Bereiche |
| Größere Risse und/oder Ablösung | Nicht begehbare Bereiche |
| Kleinere Risse, Eindrücke und/oder Abblättern | Für geringe Wartungsarbeiten genutzte Bereiche |
| Kein Schaden an der Schutzbeschichtung | Fußgängerbereiche und für häufige Wartungsarbeiten genutzte Bereiche |
6.7.1.6.2 Haftzugfestigkeit
Die gemäß Abschnitt 5.7.1.6.2 ermittelte Haftzugfestigkeit muss einem Mindestwert von 80 kPa entsprechen. Zudem ist die Versagensart zu erfassen.
6.7.1.6.3 Statische Eindrückung (Punktlast)
Der Widerstand gegen statische Eindrückung (Punktlast) ist als die Last anzugeben, bei der die Schutzbeschichtung in drei von drei parallelen Prüfungen beim Prüfen gemäß Abschnitt 5.7.1.6.3 nicht beschädigt wurde (d. h. durchstoßen, eingedrückt und/oder gerissen). Empfohlene Einsatzbereiche gemäß dem Ergebnis sind in Tabelle 6.2 angegeben.
Tabelle 6.2: Statische Eindrückung (Punktlast)
| Ergebnis | Belastung | Empfohlener Einsatzbereich |
| L1 (70 N) | Niedrig | Nicht begehbar |
| L2 (150 N) | Moderat | Zur Instandhaltung des Dachs zugänglich |
| L3 (200 N) | Normal | Zur Instandhaltung von Anlagen und für Fußgänger zugänglich |
| L4 (250 N) | Hoch | Stark genutzte Fußgängerbereiche |
6.1.7.1.6.4 Verschleißfestigkeit
Im Anschluss an die Konditionierung gemäß Abschnitt 5.7.1.6.4 ist die Rutschfestigkeit gemäß Abschnitt 5.4.2 zu ermitteln. Sie muss über einem Wert von 35 liegen.
6.7.1.7 Chemische Beständigkeit
6.7.1.7.1 Dämmung mit Schutzbeschichtung
Der Nachweis muss ergeben, dass die Dämmung nach dem Einwirken festgelegter Chemikalien ihre Funktion behält. Alle Chemikalien oder Chemikalienfamilien, mit denen die Dämmung nicht in Kontakt kommen darf, sind aufzulisten.
6.7.1.7.2 Trennschicht
Der Nachweis muss ergeben, dass die Trennschicht nach dem Einwirken festgelegter Chemikalien ihre Funktion behält.
6.7.1.8 Verträglichkeit der Komponenten des Bausatzes mit anderen Komponenten des zusammengesetzten Systems
Der ETA-Antragsteller hat die Verträglichkeit der Komponenten des Bausatzes mit anderen Komponenten des Bausatzes und des zusammengesetzten Systems zu erklären.
6.7.2 Aspekte der Gebrauchstauglichkeit
Keine zusätzlichen Anforderungen bezüglich Teil 1.
6.7.3 Aspekte der Identifizierung
6.7.3.1 Verbundelement, wie es in Verkehr gebracht wird
6.7.3.1.1 Masse je Flächeneinheit
Die gemäß Abschnitt 5.7.3.1.1 ermittelte flächenbezogene Masse muss innerhalb der vom Hersteller angegebenen Toleranzen liegen.
6.7.3.2 Schutzbeschichtung
6.7.3.2.1 Typ
In der Erklärung muss der Basismaterialtyp angegeben sein.
6.7.3.2.2 Dicke
Die Dicke ist gemäß Abschnitt 5.7.3.2.2 zu ermitteln und hat innerhalb der vom Hersteller angegebenen Toleranzen zu liegen.
6.7.3.2.3 Dichte (nur bei nicht-keramischen Materialien)
Bei nicht-keramischen Materialien ist die Dichte gemäß Abschnitt 5.7.3.2.3 zu ermitteln und hat innerhalb der vom Hersteller angegebenen Toleranzen zu liegen.
6.7.3.2.4 Biegezugfestigkeit (bei nicht-keramischen Materialien)
Die Biegezugfestigkeit der Schutzbeschichtung ist gemäß Abschnitt 5.7.3.2.4 zu ermitteln und in der ETA anzugeben.
6.7.3.2.5 Biegefestigkeit und Bruchlast (nur Keramik)
Die Biegefestigkeit und Bruchlast der Schutzbeschichtung ist gemäß Abschnitt 5.7.3.2.5 zu ermitteln und in der ETA anzugeben.
6.7.3.3 XPS
Keine zusätzlichen Anforderungen.
6.7.3.4 Klebstoff
6.7.3.4.1 Typ
In der Erklärung muss der Basismaterialtyp angegeben sein.
6.7.3.4.2 Gewicht der Schicht
Der vom Hersteller für das Gewicht der Schicht erklärte Wert mit Toleranzen ist anzugeben.
6.7.3.5 Trennschicht
6.7.3.5.1 Typ
In der Erklärung sind die Polymerart und die Komponentenstruktur der Trennschicht anzugeben.
6.7.3.5.2 Masse je Flächeneinheit
Die gemäß Abschnitt 5.7.3.5.2 ermittelte Masse je Flächeneinheit hat innerhalb der erklärten Toleranzen des vom Hersteller angegebenen Wertes zu liegen.
6.7.3.5.3 Zugeigenschaften
Die gemäß Abschnitt 5.7.3.5.3 ermittelten Werte für die Höchstzugkraft und die Höchstzugkraftdehnung haben innerhalb der erklärten Toleranzen des vom Hersteller angegebenen Wertes zu liegen.
7 Annahmen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit des Bausatzes beurteilt wird
Im vorliegenden Kapitel sind die Annahmen und Empfehlungen für die Bemessung, den Einbau und die Ausführung, für die Verpackung, den Transport und die Lagerung sowie für die Nutzung, die Unterhaltung und die Instandsetzung aufgeführt, denen zufolge die Beurteilung der Brauchbarkeit nach der ETAG vorgenommen werden kann (nur wenn erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Bausätze haben).
7.1 Bemessung des Bauwerks
Für diese Familie von Bausätzen gibt es keine speziellen Anforderungen. Siehe Abschnitt 7.1 der ETAG 031 - Teil 1.
7.2 Verpackung, Transport und Lagerung
Die Verpackung hat die Komponenten des Bausatzes vor Schäden bei der normalen Handhabung und beim Transport zu schützen.
Die Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung ist durch Unterdach-Lagerung oder Abdeckung mit einem geeigneten Material vor längerer Einwirkung von Sonnenlicht zu schützen.
Der Kontakt zwischen der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung und unverträglichen Materialien gemäß Liste des Herstellers ist zu vermeiden.
Die Lagerung der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung in der Nähe von Materialien mit niedrigem Flammpunkt ist zu vermeiden.
7.3 Ausführung von Bauwerken (Installation, Montage, Einbau etc., ggf. einschließlich Prüfverfahren für Überprüfungen vor Ort)
Für diese Familie von Bausätzen gibt es keine speziellen Anforderungen. Siehe Abschnitt 7.3 der ETAG 031 - Teil 1.
Bei der Handhabung der Platten ist Vorsicht walten zu lassen, damit die Schutzbeschichtung nicht beschädigt und die Haftung zwischen Schutzbeschichtung und Dämmung nicht verloren geht.
7.4 Instandhaltung und Reparatur
7.4.1 Allgemeine Instandhaltung
Der Eigentümer des Gebäudes sollte die Entwässerungsabläufe mindestens einmal jährlich kontrollieren und Verstopfungen beseitigen. Dächer in der Nähe von Bäumen sind zweimal jährlich zu kontrollieren (im Herbst und Frühling).
7.4.2 Zusätzliche Beschwerung
In Gegenden mit hohen Windsogkräften wird je nach Gewicht der Platten ein zusätzlicher Ballast erforderlich.
7.4.3 Unerwünschte Vegetation
Unerwünschte Vegetation wie z.B. Flechten, Moos, Algen auf der Schutzbeschichtung sind bei den Instandhaltungskontrollen zu beseitigen, um die Rutschgefahr bei Begehung zu vermindern.
Chemikalien (z.B. Fungizide) sind vor dem Einsatz auf Verträglichkeit zu prüfen. Dies ist mit dem ETA-Antragsteller und dem Hersteller der Abdichtung abzustimmen.
Abschnitt 3:
Konformitätsbewertung und -bescheinigung
8 Bescheinigung und Bewertung der Konformität
8.1 System der Konformitätsbescheinigung
Die Entscheidung entspricht der in Abschnitt 8.1 der ETAG 031 - Teil 1 angegebenen.
8.2 Aufgaben und Zuständigkeiten des Herstellers und der notifizierten Stellen
Dieser Ergänzungsteil (ETAG 031 - Teil 2) sieht keine anderen Verfahren als die in den Abschnitten 8.1 und 8.2 der ETAG 031 -Teil 1 für die Wärmedämmung angegebenen vor. Für das Verbundelement, wie es in Verkehr gebracht wird, und die Schutzbeschichtung gelten hinsichtlich der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) zusätzliche Anforderungen. Die WPK-Anforderungen für die Wärmedämmung sind in Teil 1 dieser ETAG angegeben.
8.2.1 Aufgaben des Herstellers
Die wichtigsten der vom Hersteller der Wärmedämmung mit Schutzbeschichtung bei der Erlangung der Konformitätsbescheinigung für die gesamte Platte und die Schutzbeschichtung zu ergreifenden Maßnahmen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
Zum Zweck der CE-Kennzeichnung gilt die Prüfung für die ETA-Beurteilung als Erstprüfung.
Tabelle 1: Prüf- und Überwachungsplan für den Hersteller
| Nr. | Gegenstand/Art der Prüfung (Bauteil- komponente, Rohstoff/ Bestandteil, Komponente - betreffendes Merkmal angeben) | Prüf- oder Kontroll- verfahren (siehe 3.2.3, 2.4 oder 5.2) | Kriterien, sofern vorhanden | Mindest- anzahl der Proben | Mindest- häufigkeit der Prüfungen |
| (1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) |
| Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einschließlich Prüfung von Proben nach festgelegtem Prüfplan | |||||
| Dämmung mit Schutzbeschichtung | |||||
| 1 | Brandverhalten | 5.2.1 | 6.2.1 | Gemäß EN 13164:2008 | |
| 2 | Länge und Breite | EN 822 | EN 13164:2008 | ||
| 3 | Rechtwinkligkeit | EN 824 | |||
| 4 | Ebenheit | EN 825 | |||
| 5 | Dicke | EN 823 | |||
| 6 | Masse je Flächeneinheit | Direkt | 6.7.3.1.1 | Einmal pro Tag | |
| 7 | Haftfestigkeit 1) | 5.7.1.6.2 | 6.7.1.6.2 | Einmal pro Woche | |
| 8 | Frost-/Tauwechsel | 5.7.1.5.2 | 6.7.1.5.2 | 1 x alle zwei Jahre | |
| Schutzbeschichtung | |||||
| 9 | Dicke der Schutzbeschichtung | 5.7.3.2.2 | 6.7.3.2.2 | 1 x pro Schicht | |
| 10 | Dichte (nur Nicht-Keramik) | EN 1015-10:1999 | 6.7.3.2.3 | Einmal pro Tag | |
| 11 | Biegezugfestigkeit (nur Nicht-Keramik) | EN 1015-11:1999 | 6.7.3.2.4 | 1 x alle 40 Schichten | |
| 12 | Biegefestigkeit und Bruchlast (nur Keramik) | EN ISO 10545-4:1998 | 6.7.3.2.5 | ||
| 1) Als Rohmaterialien gelieferte Klebstoffe sind mit einem Konformitätszertifikat für jede Lieferung gemäß Festlegung in der relevanten hEN oder TS zu liefern. | |||||
8.2.2 Aufgaben der notifizierten Stellen
Dieser Ergänzungsteil (ETAG 031 - Teil 2) sieht keine anderen Verfahren als die in Abschnitt 8.2.2 der ETAG 031 - Teil 1 angegebenen vor.
8.2.3 Spezielle Kontroll- und Prüfverfahren für die Bewertung
Nicht zutreffend.
8.3 CE-Kennzeichnung und Angaben
Der vorliegende Ergänzungsteil der ETAG enthält keine zusätzlichen oder anderen Angaben und/oder Anforderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung als die in Abschnitt 8.3 der ETAG 31 - Teil 1 genannten.
Abschnitt 4:
Inhalt der ETA
9 Der Inhalt der ETA
9.1 Inhalt der ETA
Der Inhalt der ETA richtet sich nach der Entscheidung der Kommission 97/571/EG vom 22.07.1997.
In Abschnitt II.2 "Merkmale der Produkte und Nachweisverfahren" ist folgende Anmerkung in die ETA aufzunehmen:
In Ergänzung zu den speziellen Bestimmungen dieser ETA, die sich auf gefährliche Substanzen beziehen, können im Geltungsbereich dieser Zulassung weitere Anforderungen an die Bausätze gestellt werden (z.B. umgesetzte europäische Gesetzgebung und nationale Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften). Um die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie zu erfüllen, müssen diese Anforderungen, sofern sie gelten, ebenfalls eingehalten werden.
Die ETA wird die allgemeine Spezifikation der anderen Komponenten des zusammengesetzten Systems enthalten, die nicht Teil des Bausatzes sind.
Informationen zur Leistung der gesamten Platte:
Wärmedämmung
Schutzschicht
Klebstoff
Trennschicht
Begriffe und Annahmen
Alle erforderlichen Begriffsbestimmungen (siehe Kapitel 3) und Annahmen (siehe Kapitel 7) sind in der ETA anzugeben.
9.2 Zusätzliche Informationen
In der ETA ist anzugeben, ob der zugelassenen Stelle für die Bewertung der Konformität zusätzliche (möglicherweise vertrauliche) Angaben vorzulegen sind oder nicht.
| Bezugsdokumente | Anhang A |
EN 822: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
EN 823: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
EN 824: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit
EN 825: Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Ebenheit
EN 1015-10:1999 - Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Bestimmung der Trockenrohdichte von Festmörtel
EN 1015-11:1999 - Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Bestimmung der Biegezug- und Druckfestigkeit von Festmörtel
EN 1015-19:1999 - Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit von Festmörteln aus Putzmörteln
ENV 1187: Prüfverfahren zur Beanspruchung von Bedachungen durch Feuer von außen
EN 1607:1997 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
EN 1991-1-4 - Eurocode - Einwirkungen auf Tragwerke - Allgemeine Einwirkungen - Windlasten
EN 12086:1997 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit
EN 29073-1:1992 - Textilien - Prüfverfahren für Vliesstoffe - Bestimmung der flächenbezogenen Masse
EN 29073-3:1992 - Textilien - Prüfverfahren für Vliesstoffe - Bestimmung der Höchstzugkraft und der Höchstzugkraftdehnung
DD ENV 12633:2003 - Verfahren zur Bestimmung des Griffigkeitsbeiwertes vor und nach Polierung
EN 13036-4:2003 - Oberflächeneigenschaften von Straßen und Flugplätzen - Prüfverfahren - Verfahren zur Messung der Griffigkeit von Oberflächen - Der Pendeltest
EN 13164:2008 - Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation
EN 13501-1 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
EN 13501-5 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 5: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus Prüfungen von Bedachungen bei Beanspruchung durch Feuer von außen
EN ISO 6946 einschließlich Nachtrag 1 - Bauteile - Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient - Berechnungsverfahren
EN ISO 10545-4:1998 - Keramische Fliesen und Platten. Bestimmung der Biegefestigkeit und der Bruchlast
EN ISO 12572:2001 - Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und -produkten - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit
ETAG 004 - Ausgabe März 2000 - Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für außenseitige Wärmedämmverbundsysteme mit Putzschichten
ETAG 031 - Teil 1 - Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern - Teil 1: Allgemeines
Technischer Bericht 001 der EOTA: Ausgabe Februar 2003 - Determination of impact resistance of panels and panel assemblies
Technischer Bericht 007 der EOTA: Ausgabe Mai 2004 - Determination of resistance to static indentation
Bekanntmachung der Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern, ETAG 031, Teil 2
Vom 18. Oktober 2012
(BAnz AT vom 15.11.2012 B6)
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes (BauPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen EOTA bekannt gemacht. Aufgrund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 BauPG für Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern erteilt werden.
Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 B, 10829 Berlin.
Erstellt in Übereinstimmung mit Anhang II der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktenrichtlinie)
____
1) Der Prüfkörper hat eine minimale Schicht der Wärmedämmung zu enthalten.
2) Die entsprechende Prüfung ist von der Zulassungsstelle in Abhängigkeit von der Ausführung der Schutzschicht festzulegen.
| ENDE | |