Frame öffnen

BRW-RL - Bodenrichtwertrichtlinie
Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten

Vom 11. Januar 2011
(BAnz. Nr. 24 vom 11.02.2011 S. 597)



1 Zweck und Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung ( ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.

(2) Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Finanzen, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird den Gutachterausschüssen zur Anwendung empfohlen.

(3) Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 16 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.

2 Definition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 4 Absatz 2 ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 3 Absatz 2 ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

3 Ermittlungspflicht

Bodenrichtwerte sind, soweit die Länder keine häufigere Ermittlung vorgeschrieben haben, mindestens zum 31. Dezember eines jeden zweiten Kalenderjahres flächendeckend zu ermitteln (§ 196 Absatz 1 BauGB),

4 Grundlagen

(1) Für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten, vor allem Bodenpreisindexreihen und Umrechnungskoeffizienten, zu Grunde zu legen.

(2) Zweckdienliche sonstige Daten und Informationen sind unterstützend heranzuziehen. Dazu können zum Beispiel gehören:

(3) Bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten für Richtwertzonen am Rande des Zuständigkeitsbereiches des Gutachterausschusses soll eine Abstimmung mit den benachbarten Gutachterausschüssen herbeigeführt werden.

5 Bildung der Bodenrichtwertzonen

(1) Die Bodenrichtwertzonen sollen so abgegrenzt werden, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen der Mehrzahl der Grundstücke und dem Bodenrichtwertgrundstück nicht erheblich sind. Wertunterschiede, die sich aus nicht mit dem Bodenrichtwertgrundstück übereinstimmenden Grundstücksmerkmalen einzelner Grundstücke ergeben (z.B. Abweichungen bei der Grundstücksfläche, individuelle rechtliche oder tatsächliche Belastungen), sind bei der Abgrenzung nicht zu berücksichtigen.

(2) Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben. Bodenrichtwertzonen können nicht aus räumlich getrennt liegenden Gebieten bestehen. Bodenrichtwertzonen können sich in begründeten Fällen deckungsgleich überlagern. Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung der Mehrzahl der Grundstücke zum jeweiligen Bodenrichtwertgrundstück gewährleistet bleibt. Bei Bodenrichtwerten nach § 196 Absatz 1 Satz 7 BauGB können sich die Bodenrichtwertzonen auch nicht deckungsgleich überlagern.

(3) Soweit Gemeinbedarfsflächen nicht bereits nach Absatz 1 bei der Bildung der Bodenrichtwertzone unberücksichtigt bleiben, sind Gemeinbedarfsflächen auch in den verbleibenden Fällen nur zu berücksichtigen, wenn ihre Zweckbestimmung eine privatwirtschaftliche Nutzung nicht auf Dauer ausschließt.

(4) Bodenrichtwertzonen für den Entwicklungszustand Bauerwartungsland und Rohbauland sind unter besonderer Berücksichtigung der Bauleitpläne sowie der Entwicklung am Grundstücksmarkt zu bilden. Sie sind so abzugrenzen, dass in der Bodenrichtwertzone ein überwiegend einheitlicher Entwicklungsgrad der Grundstücke gegeben ist.

(5) Im Grenzbereich des baulichen Innen- und Außenbereichs sind der Abgrenzung der Bodenrichtwertzone soweit vorhanden Satzungen nach § 34 Absatz 4 BauGB zu Grunde zu legen. Im Übrigen sind der Abgrenzung der Bodenrichtwertzone die tatsächlichen Grenzen des vorhandenen Bebauungszusammenhangs und ggf. Auskünfte der Planungs- oder der Baugenehmigungsbehörde zu Grunde zu legen.

6 Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks

(1) Die Grundstücksmerkmale des Bondenrichtwertgrundstücks sollen mit den vorherrschenden wertbeeinflussenden Merkmalen der Mehrheit der Grundstücke in der Bodenrichtwertzone übereinstimmen.

(2) Zu den wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks gehören stets (§ 10 Absatz 2 ImmoWertV) der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung, sowie insbesondere

(3) Die wesentlichen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale sind nach Anlage 1 zu spezifizieren.

(4) Das Bodenrichtwertgrundstück ist frei von Merkmalen, die nur im Rahmen einer Einzelbegutachtung ermittelt werden können, insbesondere frei von

(5) Bei der Festlegung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung des Bodenrichtwertgrundstücks ist grundsätzlich die zulässige Nutzung zu Grunde zu legen. Diese ergibt sich aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben maßgeblichen §§ 30, 33 und 34 BauGB und den sonstigen Vorschriften, die die Nutzbarkeit betreffen. Wird vom Maß der zulässigen Nutzung in der Umgebung regelmäßig abgewichen, ist das Nutzungsmaß maßgebend, das im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Grunde gelegt wird (§ 6 Absatz 1 ImmoWertV).

(6) Wird als Maß der baulichen Nutzung das Verhältnis von Geschossfläche zur Grundstücksfläche angegeben, sind auch die Flächen zu berücksichtigen, die nach den baurechtlichen Vorschriften nicht anzurechnen sind, aber der wirtschaftlichen Nutzung dienen (wertrelevante Geschossflächenzahl - WGFZ). Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. Soweit keine anderweitigen Erkenntnisse vorliegen, ist

zu berechnen.

(7) Bodenrichtwerte für baureifes Land sind in der Regel für erschließungsbeitragsfreie und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke zu ermitteln. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten können Bodenrichtwerte mit dem folgenden abweichenden beitrags- und abgabenrechtlichen Zustand ermittelt werden:

7 Ermittlung der Bodenrichtwerte

(1) Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Die Kaufpreise sind mittels Umrechnungskoeffizienten oder anderer geeigneter Verfahren an die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks und mittels Indexreihen an den Stichtag der Bodenrichtwertermittlung anzupassen.

(2) Für die Bodenrichtwertermittlung in Gebieten ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr sind

heranzuziehen. Darüber hinaus können andere marktbezogene Verfahren Anwendung finden, z.B. deduktive Verfahren, Zielbaummethode,
Wohn-/Geschäftslagenklassifizierung, Miet- und Pachtentwicklung, Verhältnis der Mieten in Geschäftslagen, Mietsäulenverfahren.

(3) Bei bebauten Grundstücken ist der Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist zu beachten, dass Zustand und Struktur der das Gebiet prägenden Bebauung als Lagemerkmal (§ 6 Absatz 4 ImmoWertV) den Bodenwert beeinflussen können.

(4) Bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken enthält der Bodenrichtwert keinen Wertanteil für den Aufwuchs.

(5) Die Bodenrichtwerte sind als ein Betrag in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche zu ermitteln. Bodenrichtwertspannen sind nicht zulässig.

(6) Das Verfahren für die Ableitung der Bodenrichtwerte ist zu dokumentieren, um es bei Bedarf nachvollziehbar darlegen zu können. Einzelne Bodenrichtwerte sind nicht zu begründen.

8 Bereitstellung der Bodenrichtwerte

(1) Bodenrichtwerte sind mit ihren wertbeeinflussenden Merkmalen nutzergerecht bereitzustellen, Zur Berücksichtigung von Wertunterschieden, die auf Abweichungen von den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks beruhen, sind Umrechnungskoeffizienten oder Zu- bzw. Abschläge anzugeben. Es ist auch anzugeben, wenn der Bodenrichtwert für verschiedene Nutzungsarten oder Nutzungsmaße Geltung hat. Bei einer Darstellung der Bodenrichtwerte in einer analogen Karte ist eine Erläuterung in der in Anlage 2 dargestellten Form beizufügen.

(2) Bodenrichtwerte sind automatisiert in einem Informationssystem zum Immobilienmarkt zu führen und für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Dabei kann der in Anlage 3 beschriebene Datenstandard verwendet werden.

.

Wesentliche wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale Anlage 1

Für jeden Bodenrichtwert sind die wertbeeinflussenden Merkmale aus dem folgenden abschließenden Katalog anzugeben.

1 Nutzungsartenkatalog für Bodenrichtwerte

Für jeden Bodenrichtwert sind der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung anzugeben.

Zusätzlich kann eine Ergänzung zur Art der Nutzung angegeben werden (z.B. B, WR, EFH).

  Abkürzung für
Nr.   Art der Nutzung bzw. Ergänzung zur Art der Nutzung Entwicklungszustand Art der Nutzung Ergänzung zur Art der Nutzung
Baureifes Land
Rohbauland
Bauerwartungsland
B
R
E
   
1 Wohnbaufläche.   W  
1.1 Kleinsiedlungsgebiet   WS  
1.2 reines Wohngebiet   WR  
1.3 allgemeines Wohngebiet   WA  
1.4 besonderes Wohngebiet   WB  
2 gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)   M  
2.1 Dorfgebiet   MD  
2.2 Mischgebiet   MI  
2.3 Kerngebiet   MK  
3 gewerbliche Baufläche   G  
3.1 Gewerbegebiet   GE  
3.2 Industriegebiet   GI  
4 Sonderbaufläche   S  
4.1 Sondergebiet für Erholung (§ 10 BauNVO)   SE  
4.2 sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO)   SO  
4.3 Baufläche für Gemeinbedarf   GB  
Die Bauflächen (1 bis 4.3) können zusätzlich durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert werden in:
  Ein- und Zweifamilienhäuser     EFH
  Mehrfamilienhäuser     MFH
  Geschäftshäuser (mehrgeschossig)     GH
  Wohn- und Geschäftshäuser     WGH
  Büro- und Geschäftshäuser     BGH
  Bürohäuser     BH
  Produktion und Logistik     PL
  Wochenendhäuser     WO
  Ferienhäuser     FEH
  Freizeit und Touristik     FZT
  Läden (eingeschossig)     LAD
  Einkaufszentren     EKZ
  Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art     MES
  Bildungseinrichtungen     BI
  Gesundheitseinrichtungen     MIED
  Hafen     HAF
  Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser     GAR
  Militär     MIL
  landwirtschaftliche Produktion     LP
  Außenbereich     ASB
Flächen der Land- oder Forstwirtschaft LF    
5 landwirtschaftliche Fläche   LW  
5A Acker   A  
5.2 Grünland   GR  
5.3 Erwerbsgartenanbaufläche   EGA  
5.3.1 Obstanbaufläche   EGA OG
5.3.2 Gemüseanbaufläche   EGA UM
5.3.3 Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche   EGA BLU
5.3.4 Baumschulfläche   EGA BMS
5.4 Anbaufläche für Sonderkulturen   SK  
5.4.1 Spargelanbaufläche   SK SPA
5,4.2 Hopfenanbaufläche   SK HPF
5.4.3 Tabakanbaufläche   SK TAB
5.5 Weingarten   WG  
5.5.1 Weingarten in Flachlage   WG FL
5.5.2 Weingarten in Hanglage   WG HL
5.5.3 Weingarten in Steillage   WG STL
5.6 Kurzumtriebsplantagen/Agroforst   KUP  
5.7 Unland, Geringstland, Bergweide, Moor   UN  
6 Forstwirtschaftliche Fläche   F  
Sonstige Flächen SF    
7.1 private Grünfläche   PG  
7.2 Kleingartenfläche   KGA  
7.3 Freizeitgartenfläche   FGA  
7.4 Campingplatz   CA  
7.5 Sportfläche (u. a. Golfplatz)   SPD  
7.6 sonstige private Fläche   SG  
7.7 Friedhof   FH  
7.8 Wasserfläche   WF  
7.9 Flughäfen, Flugplätze usw.   FP  
7.10 private Parkplätze, Stellplatzfläche   PP  
7.11 Lagerfläche   LG  
7.12 Abbauland   AB  
7.12.1 Abbauland von Sand und Kies   AB SND
7.12.2 Abbauland von Ton und Mergel   AB TON
7.12.3 Abbauland von Torf   AB TOF
7.12.4 Steinbruch   AB STN
7.12.5 Braunkohletagebau   AB KOH
7,13 Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)   GF  
7.14 Sondernutzungsfläche   SN  

2 Weitere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale

Bei baureifem Land ist die Beitragssituation anzugeben. Die weiteren Grundstücksmerkmale sind anzugeben, soweit sie wertbeeinflussend sind.

2.1 Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand

keine Angabe erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
ebf erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz,
ebpf erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz

2.2 Bauweise oder Anbauart

o offene Bauweise
g geschlossene Bauweise
a abweichende Bauweise
eh Einzelhäuser
ed Einzel- und Doppelhäuser
dh Doppelhaushälften
rh Reihenhäuser
rm Reihenmittelhäuser
re Reihenendhäuser

2.3 Maß der baulichen Nutzung

II Geschosszahl (römische Ziffer)
WGFZ wertrelevante Geschossflächenzahl
GRZ Grundflachenzahl
BMZ Baumassenzahl

2.4 Angaben zum Grundstück

t Grundstückstiefe in Metern
b Grundstücksbreite in Metern
f Grundstücksfläche in Quadratmetern

2.5 Sanierungs- oder Entwicklungszusatz

SU sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SB sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EU entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EB entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung

2.6 Bewertung der Bodenschätzung

Angabe entsprechend dem Budenschätzungsgesetz

Ackerzahl

Grünlandzahl

.

Erläuterungen zum Auszug aus den Bodenrichtwertkarten Anlage 2

Gesetzliche Bestimmungen

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Absatz 5 BauGB vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der ImmoWertV ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag [einsetzen: Datum des jeweiligen Stichtags] ermittelt.

Begriffsdefinition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des Beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen.

Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründet keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.

Darstellung

Der Bodonrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) sowie mit seinen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen entsprechend einer der folgenden übersichten dargestellt. Der Bodenrichtwertzone können Zonennummern zugeordnet sein.

Bodenrichtwert für Bauflächen

  Bodenrichtwert

. . . Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
  Entwicklungszustand

B baureifes Land
R Rohbauland
E Bauerwartungsland
  Art der Nutzung

W Wohnbaufläche
WS Kleinsiedlungsgebiet
WR reines Wohngebiet
WA allgemeines Wohngebiet
WB besonderes Wohngebiet

M gemischte Baufläche
MD Dorfgebiet
Mt Mischgebiet
MK Kerngebiet

G gewerbliche Baufläche
GE Gewerbegebiet
GI Industriegebiet

S Sonderbaufläche
SE Sondergebiet für Erholung (§ 10 BauNVO)
SO sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO)
GB Baufläche für Gemeinbedarf
  Sanierungs- oder Entwicklungszusatz

SU sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SB sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EU entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EB entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
  Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand

keine Angabe erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
ebf erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach
  Kommunalabgabengesetz
ebpf erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
  Ergänzung zur Art der Nutzung

EFH Ein- und Zweifamilienhäuser
MFH Mehrfamilienhäuser
GH Geschäftshäuser (mehrgeschossig)
WGH Wohn- und Geschäftshäuser
BGH Büro- und Geschäftshäuser
BH Bürohäuser
PL Produktion und Logistik
WO Wochenendhäuser
FEH Ferienhäuser
FZT Freizeit und Touristik
LAD Läden (eingeschossig)
EKZ Einkaufszentren
MES Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art
BI Bildungseinrichtungen
MED Gesundheitseinrichtungen
HAF Hafen
GAR Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser
MIL Militär
LP landwirtschaftliche Produktion
ASS Außenbereich
Bauweise oder Anbauart

O offene Bauweise
G geschlossene Bauweise
A abweichende Bauweise
Eh Einzelhäuser
ed Einzel- und Doppelhäuser
dh Doppelhaushälften
rh Reihenhäuser
IM Reihenmittelhäuser
re Reihenendhäuser
Maß der baulichen Nutzung

II Geschosszahl (römische Ziffer)
WGFZ... wertrelevante Geschossflächenzahl
GRZ ... Grundflächenzahl
BMZ ... Baumassenzahl
Angaben zum Grundstück

t... Grundstückstiefe in Metern
b... Grundstücksbreite in Metern
f... Grundstücksfläche in Quadratmetern

Bodenrichtwerte für Flächen der Land- oder Forstwirtschaft

  Bodenrichtwert

... Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
  Entwicklungszustand

LF Flächen der Land- oder Forstwirtschaft
  Art der Nutzung

LW landwirtschaftliche Fläche
   
A Acker
GR Grünland
EGA Erwerbsgartenanbaufläche
SK Anbaufläche für Sonderkulturen
WG Weingarten
KUP Kurzumtriebsplantagen/Agroforst
UN Unland, Geringstland, Bergweide, Moor

F  
  Ergänzung zur Art der Nutzung

OG Obstanbaufläche
GEM Gemüseanbaufläche
BLU Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche
BMS Baumschulfläche
SPA Spargelanbaufläche
HPF Hopfenanbaufläche
TAB Tabakanbaufläche
FL Weingarten in Flachlage
HL Weingarten in Hanglage
STL Weingarten in Steillage
  Bewertung der Bodenschätzung

. . . Ackerzahl
. . . Grünlandzahl
Angaben zum Grundstück

t... Grundstückstiefe in Metern
b... Grundstücksbreite in Metern
f... Grundstücksfläche in Quadratmetern

Bodenrichtwerte für sonstige Flächen

  Bodenrichtwert

. . . Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter
  Entwicklungszustand

SF sonstige Flächen
  Art der Nutzung

PG private Grünfläche
KGA Kleingartenfläche
FGA Freizeitgartenfläche
CA Campingplatz
SPO Sportfläche (u. a. Golfplatz)
SG sonstige private Fläche
FH Friedhof
WF Wasserfläche
FP Flughäfen, Flugplätze usw.
PP private Parkplätze, Stellplatzfläche
LG Lagerfläche
AB Abbauland
GF Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland)
SN Sondernutzungsfläche
  Ergänzung zur Art der Nutzung

SND Abbauland von Sand und Kies
TON Abbauland von Ton und Mergel
TOF Abbauland von Torf
STN Steinbruch
KOH Braunkohletagebau
  Angaben zum Grundstück

t... Grundstückstiefe in Metern
b... Grundstücksbreite in Metern
f... Grundstücksfläche in Quadratmetern

.

Schnittstellenbeschreibung für ein Bodenrichtwertinformationssystem im CSV-Format Anlage 3

1 Erläuterung

Die Datenschnittstelle für ein Bodenrichtwertinformationssystem besteht aus der Bodenrichtwertdatei (Name: br*.csv) und der Umrechnungsfaktorendatei (Name: uf".csv). Optional können Umrechnungsfaktorendokumentationen in Form von Dateien im Format PDF Bestandteil der Schnittstelle sein.

Diese Dateien müssen im Dateinamen an der 1.-2. Stelle den Landesschlüssel und danach die Gutachterausschusskennziffer enthalten. Nach einem kann der weitere Teil des Dateinamens individuell vergeben werden.

1.1 Dateiaufbau

Für die Bodenrichtwertdatei und die Umrechnungsfaktorendatei gelten folgende Grundsätze:

1.2 Struktur besonderer Datenfelder

Struktur von Listen

Einzelne Werte in einem Datenfeld werden durch ein Semikolon , ; ' getrennt. Beim Feld "Werteliste" besteht der einzelne Wert aus dem Wert für die Einflussgröße und dem jeweiligen Umrechnungswert getrennt durch ein Leerzeichen.

Struktur von Wertspannen

Soll ein Datenfeld Wertspannen enthalten, wird zuerst der minimale Wert und dann der maximale Wert getrennt durch einen , - angegeben.

2 Bodenrichtwertdatei (CSV)

Feldnr. Feldname Attribut Kurzbezeichnung Feldtyp Format Element der BRW-RL Bedeutung Status
1 2 3 4 5 6 7 8 9
1 Gemeindekennzeichen gemeindekennzeichen GESL Zeichenkette 12 - amtlicher Gemeindeschlüssel des statistischen Bundesamtes im Format LLRKKGGGTTTT
LL = Land
R = Regierungsbezirk
KK = Kreis
GGG = Gemeinde
TTTT = Gemeindeteil nach landesspezifischem Schlüssel
Pflicht
2 Gemeinde gemeindename GENA Zeichenkette 30 - Name der Gemeinde als Text freiwillig
3 Gutachterausschusskennziffer gutachterausschusskennziffer GASL Integer 5 - Nummer des zuständigen Gutachterausschusses gemäß Landesschlüssel Pflicht
4 Bezeichnung des Gutachterausschusses gutachterausschussbezeichnung GABE Zeichenkette 140 - Name des zuständigen Gutachterausschusses freiwillig
5 Gemarkungsnummer gemarkungsnummer GENU Integer 4 - Gemarkungsnummer freiwillig
6 Gemarkungsname gemarkungsname GEMA Zeichenkette 60 - Name der Gemarkung als Text freiwillig
7 Ortsteil ortsteilName ORTST Zeichenkette 60 - Name des Ortsteils bzw. Stadtteils als Text freiwillig
8 Bodenrichtwertnummer bodenrichtwertNummer WNUM Integer 7 - Nummer des Bodenrichtwerts gemäß Landesschlüssel Pflicht
9 Bodenrichtwert bodenrichtwert BRW Dezimal 5.2 ja Bodenrichtwertangabe in Euro/m2, auch bei Stichtagen vor 2002 Pflicht
10 Stichtag des Bodenrichtwerts stichtag STAG Datum
TT.MM.JJJJ
10 ja Stichtag des Bodenrichtwerts Pflicht
11 Bodenrichtwertkennung BodenrichtwertArt BRKE Integer 1 - 1 = zonal Pflicht
2 = lagetypisch (historisch)
 
12 Bedarfswert bedarfswert BEDW Dezimal 5.2 - Bedarfswertangabe (zum 1.1.1996) in Euro/m2, historisch freiwillig
13 Postleitzahl postleitzahl PLZ Zeichenkette 5 - Nummer des Postleitzahlbezirks, in dem die Bodenrichtwertzone überwiegend liegt freiwillig
14 Basiskarten-Bezeichnung basiskartenbezeichnung BASBE Zeichenkette 20 - Angabe zur Kartengrundlage, auf welcher der Bodenrichtwert beschlossen wurde (Basiskarte) freiwillig
15 Basiskarten-Maßstabszahl basiskartenmassstabszahl BASMA Integer 6 - Maßstabszahl der Basiskarte Pflicht
16 Rechtswert/Ostwert ostwertBRW YWERT Integer 8 - Georeferenz der Bodenrichtwertangabe (Präsentationskoordinate) Freiwillig
17 Hochwert/Nordwert nordwertERW XWERT Integer 7 - Georeferenz der Bodenrichtwertangabe (Präsentationskoordinate) freiwillig
18 Bezugssystem bezugssystemBRW BEZUG Zeichenkette 12 - Bezugssystem der angegebenen Koordinaten gemäß AdV-Schlüssel
DE_DHDN3GK2
DE_DRDN _3GK3
DE_DEDN 3GK4
ETRS89_UFM32
ETRS89_UTM33
Pflicht
19 Entwicklungszustand entwicklungszustand ENTW Zeichenkette 2 ja Entwicklungszustand nach § 5 ImmoWertV:
B = Baureifes Land
R = Rohbauland
E = Bauerwartungsland
L = Fläche der Land- oder Forstwirtschaft
SF = Sonstige Fläche
Pflicht
20 Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand beitrags_abgabenrechtlZustand BEIT Zeichenkette 1 ja Beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand
1 = erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfrei
2 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
3 = erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgabenpflichtig nach Kommunalabgabengesetz
Pflicht falls 19 = B
21 Art der Nutzung ArtNutzung NUTA Zeichenkette 8 ja Art der Nutzung gemäß Anlage 1 zur BRW-RL Pflicht
22 Ergänzung zur Art der Nutzung ErgaenzungArtNutzung ERGNUTA Zeichenkette 30 ja Ergänzung zur Art der Nutzung gemäß Anlage 1 zur BRW-RL Pflicht soweit wertrelevant
23 Bauweise bauweise BAUW Zeichenkette 2 ja Bauweise des Bodenrichtwertgrundstücks:
o = offene Bauweise
g = geschlossene Bauweise
a = abweichende Bauweise
eh = Einzelhäuser
ecl = Einzel- und Doppelhäuser
dh = Doppelhaushälften
rh = Reihenhäuser
rm = Reihenmittelhäuser
re = Reihenendhäuser
Pflicht soweit wertrelevant
24 Geschosszahl geschosszahl GEZ Zeichenkette 9 ja Geschosszahl des Bodenrichtwertgrundstücks Pflicht soweit wertrelevant
25 Wertrelevante Geschossflächenzahl wertrelevantegeschossflaechenzahl WGFZ Zeichenkette 11 ja wertrelevante Geschossflächenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks gemäß Nummer 6 Absatz 6 BRW-RL Pflicht soweit wertrelevant
26 Grundflächenzahl grundflaechenzahl GRZ Zeichenkette 7 ja Grundflächenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks Pflicht soweit wertrelevant
27 Baumassenzahl baumassenzahl BMZ Zeichenkette 9 ja Baumassenzahl des Bodenrichtwertgrundstücks Pflicht soweit wertrelevant
28 Fläche flaeche FLAE Zeichenkette 12 ja Fläche des Bodenrichtwertgrundstücks in m2 Pflicht soweit wertrelevant
29 Tiefe tiefe GTIE Zeichenkette 8 ja Tiefe des Bodenrichtwertgrundstücks in m Pflicht soweit wertrelevant
30 Breite breite GBREI Zeichenkette 8 ja Breite des Bodenrichtwertgrundstücks in m Pflicht soweit wertrelevant
31 Erschließungsverhältnisse erschliessungsverhaeltnisse ERVE Integer 1 - Qualität der Erschließungsanlagen, historisch
1 = sehr gute Erschließungsverhältnisse
2 = schlechte Erschließungsverhältnisse
freiwillig
32 Verfahrensgrund verfahrensart VERG Zeichenkette 4 - Maßnahmen nach BauGB:
Angabe des Verfahrensgrundes, historisch:
San = Sanierungsgebiet
Entw = Entwicklungsbereich
freiwillig
33 Entwicklungs-/ Sanierungszusatz EntwicklungsSanierungszusatz VERF Zeichenkette 2 ja Angabe des verfahrensrechtlichen Zustandes (Maßnahmen nach BauGB):
SU = sanierungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
SB = sanierungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EU = entwicklungsunbeeinflusster Bodenrichtwert, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
EB = entwicklungsbeeinflusster Bodenrichtwert, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neuordnung
Pflicht falls Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich
34 Rechtswert/Ostwert der Maßnahme ostwertVerf YVERG Integer 8 - Georeferenz der Beschriftung zur städtebaulichen Maßnahme (Präsentationskoordinate), historisch freiwillig
35 Hochwert/Nordwert der Maßnahme nordwertVerf XVERG Integer 7 - Georeferenz der Beschriftung zur städtebaulichen Maßnahme (Präsentationskoordinate), historisch freiwillig
36 Bodenart bodenart BOD Zeichenkette 6 - Bodenart gemäß Bodenschätzungsgesetz Pflicht soweit wertrelevant
37 Ackerzahl ackerzahl ACZA Zeichenkette 7 ja Ackerzahl des Bodenrichtwertgrundstücks Pflicht soweit wertrelevant
38 Grünlandzahl gruenlandzahl GRZA Zeichenkette 7 ja Grünlandzahl des Bodenrichtwertgrundstücks Pflicht soweit wertrelevant
39 Aufwuchs aufwuchs AUFW Zeichenkette 2 - land- und forstwirtschaftliche Richtwerte mit Berücksichtigung des Aufwuchses, historisch:
mA = mit Aufwuchs
freiwillig
40 Wegeerschließung wegeerschliessung WEER Zeichenkette 1 - Wegeerschließung für land-/forstwirtschaftliche Flächen:
1 = erschlossen
0 = nicht erschlossen
freiwillig
41 Koordinatenliste Bodenrichtwertzone koordlisteBRW KOORWERT Zeichenkette 500000 - Umgrenzung der Bodenrichtwertzone; Angabe im Format WKT; Koordinaten als Rechts- bzw. Ostwert und Hoch- bzw. Nordwert jeweils im Format 7.3 oder 8.3 Pflicht, falls 11 = 1
42 Koordinatenliste Verfahren umring KOORVERF Zeichenkette 120000 - Umgrenzung der städtebaulichen Maßnahme; Angabe im Format WKT; Koordinaten als Rechts- bzw. Ostwert und Hoch- bzw. Nordwert jeweils im Format 7.3 oder 8.3, historisch freiwillig
43 Bemerkungen bemerkungen BEM Zeichenkette 255 - Sonstige Hinweise freiwillig
44 Freies Feld landesspezifischeAngaben FREI Zeichenkette 255 - Merkmal von den Ländern frei belegbar; Zuordnung zum Bundesland über das Gemeindekennzeichen freiwillig
45 Bodenrichtwertzonenname bodenrichtwertzonenname BRZNAME Zeichenkette 255 - Bezeichnung der Bodenrichtwertzone freiwillig
46 Art der Umrechnungsfaktorendokumentation umrechnungdokart UMART Zeichenkette 1 - D = Dateidokumente
1 = Datensatz
freiwillig
47 Umrechnungstabellen liste_umrechnungstabellen LUMNUM Zeichenkette 255 ja Liste der Nummern der Umrechnungstabellen (Datensatz) oder Liste der Namen der Dateidokumente Pflicht soweit wertrelevant

3 Umrechnungsfaktorendatei (CSV)

Feldnr. Feldname Attribut Kurzbezeichnung Feldtyp Format Bedeutung Status
1 2 3 4 5 6 7 8
1 Länderschlüssel landesschluessel LAND Integer 2 Länderschlüssel Pflicht
2 Gutachterausschusskennziffer gutachterausschusskennziffer GASL Integer 5 Nummer des zuständigen Gutachterausschusses nach Landesschlüssel Pflicht
3 Nummer der Umrechnungstabelle umrechnungstabelle UMNUM Integer 16 Nummer der Umrechnungstabelle / der Indexreihe nach Landesschlüssel Pflicht
4 Art der Umrechnung umrechnungsart UMART Integer 1 Art der Umrechnung:
1 = Umrechnungsfaktoren
2 = Zu-/Abschläge
Pflicht
5 Einflussgröße einflussgroesse UMEIN Zeichenkette 4 Einflussgröße: BEIT, NUTA, BAUW, WGEZ, GFZ, GRZ, BMZ, FLAE, TIE, BREI, ACZA, GRZA Pflicht
6 Stetigkeit stetigkeit UMSTET Integer 1 Indikator zur Verarbeitungsfähigkeit der Einflussgröße:
1 = ja, interpolierbare Zahlen
2 = ja, interpolierbares Datum
3 = nein, nur diskrete Zahlen
4 = nein, nur diskreter Text-Parameter
Pflicht
7 Warteliste werteliste UWERT Zeichenkette 2500 Warteliste Einflussgröße Pflicht
8 Umrechnungsformel umrechnungsformel UFORM Zeichenkette 100 Umrechnungsformel mit numerischem Geltungsbereich freiwillig

 

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE Frame öffnen