umwelt-online: DIN 1075 Betonbrücken; Bemessung und Ausführung (2)

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7.2.2 Nachweis der Knicksicherheit

Der Knicksicherheitsnachweis ist nach DIN 1045, Abschnitt 17.4, zu führen. Für Stahlbetonwände gilt DIN 1045, Abschnitt 25.5.4.

Abweichend von DIN 1045, Abschnitt 17.4.6, darf die ungewollte Ausmitte eu bei Pfeilern mit einer Höhe h > 30 m zu sK/400 angenommen werden. Diese Erleichterung ist nur zulässig, wenn durch laufende Kontrollmessungen während des Baues sichergestellt ist, dass die Summe der vorhandenen Bauungenauigkeiten (Lagerversetzfehler, Lotabweichungen des Pfeilerschaftes usw.) nicht größer als sK /1200 ist.

Eine zu erwartende Schiefstellung eines Pfeilerfundamentes unter Dauerlast ist bei der Bestimmung der Lastausmitte zu beachten.

Wenn die Baugrundelastizität einen nennenswerten Einfluss auf die Knicksicherheit hat, ist diese unter Zugrundelegung der Grenzwerte der Steifeziffer für Kurzzeitbelastung zu berücksichtigen.

Für den Nachweis der Knicksicherheit ist bei Pfeilern mit Rollen- oder Gleitlagern die Lagerreibungskraft gleich Null zu setzen, d. h. weder als verformungsbehindernd noch als verformungsfördernd einzuführen, weil sich die Richtung der Reibungskraft umkehrt.

Bei Festpfeilern ist eine z.B. aus Lagerreibung infolge Temperaturdehnung herrührende Pfeilerausbiegung beim Knicksicherheitsnachweis nur als zusätzliche Lastausmitte zu berücksichtigen, während die diese Ausbiegung bewirkende Lagerreibungskraft gleich Null zu setzen ist.

Pfeiler mit Elastomer-Lagern sind wie Festpfeiler zu behandeln, wenn die auftretenden Kräfte im Knickfall aufgenommen werden können.

7.3 Stützen, Pfeiler, Widerlager und Fundamente aus unbewehrtem Beton

Für Stützen, Pfeiler und Widerlager sind Betone mindestens der Festigkeitsklasse 1315, für Fundamente mindestens der Festigkeitsklasse B 10 zu verwenden.

Für diese Bauteile gilt DIN 1045, Abschnitt 17.9.

8 Übertragung von konzentrierten Lasten

8.1 Allgemeines

Die für die Übertragung großer konzentrierter Lasten auf den Beton vorgesehenen Platten (Kopfplatten und Fußplatten von Stützen, Lagerplatten usw.) sollen möglichst rechtwinklig zur Wirkungslinie der Kräfte aus ständigen Lasten angeordnet werden. Ist die ständige Last gering, so ist hierfür die Wirkungslinie der häufig auftretenden Größtlast maßgebend.

Bild 6. Zulässige Spannung al und Vergleichsspannung à bei mittig belasteter Lagerplatte

 Für Lager gelten DIN 4141 Teil 1 bis Teil 3 (z. Z. noch Entwürfe) bzw. die jeweils gültigen Zulassungsbescheide.

Bei der Bemessung der unmittelbar an die lastübertragenden Platten angrenzenden Betonteile sind die zu übertragenden Lasten, Verschiebewege, Dreh- und Kippwinkel sowie die dabei auftretenden Verformungswiderstände für alle während der Errichtung und im Gebrauch auftretenden Zustände in der ungünstigsten Zusammenstellung zu berücksichtigen.

8.2 Mittig belastete Übertragungsplatte

An die Übertragungsplatte (Kopf- und Grundplatte) angrenzender Beton muss in einer Höhe, die etwa gleich der Breite der Übertragungsplatte ist, mindestens der Festigkeitsklasse B 25 entsprechen.

Die zulässige Druckspannung im Beton infolge Teilflächenbelastung ist nach DIN 1045, Abschnitt 17.3.3, Gleichung (9), zu ermitteln, wenn im Beton unterhalb der beanspruchten Teilfläche die Spaltzugkräfte aufgenommen werden können (z.B. durch Bewehrung oder vorhandenen Querdruck). Ist die Aufnahme der Spaltzugkräfte nicht gesichert, so muss die Teilflächenspannung

für Stahlbeton σ1 < βR / 2,1 und (3)
für Beton σ1 < β / 3,0 (4)

betragen.

Die zur Ermittlung der Vergleichsspannung anzusetzende Fläche A1 ist von der Bauart der Lager abhängig und ist DIN 4141 Teil 1 bis Teil 3 (z.Z. noch Entwürfe) zu entnehmen.

Das "Übertragungsprisma" A B C D nach Bild 6 muss ganz im Beton liegen. Lediglich am Kopf dürfen die durch die Geraden K, L und M abgeschnittenen Teile fehlen. Die Stufe unter der Lagerplatte einschließlich Mörtelfuge gemäß DIN 1045, Abschnitt 17.3.4, darf nicht höher sein als b1/5 bzw. d1/5; der kleinere Wert ist maßgebend. Die Höhe h des Übertragungsprismas darf nicht größer sein als die halbe Höhe des an die Übertragungsplatte anschließenden Beton-Bauteils. Bei Platten ist erforderlichenfalls die Sicherheit gegen Durchstanzen nachzuweisen.

8.3 Ausmittig belastete Übertragungsplatte

Bei ausmittig belasteter rechteckiger Lagerplatte ist als Ersatzplatte A = b * d anzunehmen ( Bild 7). Für andere Formen von Lagerplatten ist sinngemäß zu verfahren.

9 Allgemeine Nachweise

9.1 Ermittlung der Schnittgrößen

9.1.1 Lastfälle

Bei den erforderlichen Nachweisen sind folgende Lastfälle bzw. Lastfallkombinationen nach DIN 1072, DS 804 u. a. zu berücksichtigen.

Lastfall H Summe der Hauptlasten
Lastfall Z Summe der Zusatzlasten
Lastfall A Sonderlasten aus Anprall
Lastfall B Sonderlasten aus Bauzuständen

Bild 7. Zulässige Spannung al und Vergleichsspannung A bei ausmittig belasteter Lagerplatte

Kombination HZ Summe der Haupt- und Zusatzlasten
Kombination HA Summe der Haupt- und der Sonderlasten aus Anprall
Kombination HB Summe der Haupt-, Wind- und der Sonderlasten aus Bauzuständen
Kombination HZB Summe der Haupt-, Zusatz- und Sonderlasten im Bauzustand

Daraus sind die maßgebenden Schnittgrößenkombinationen zu ermitteln.

Ist in einem Bauteil die Beanspruchung aus einer Zusatzlast größer als die Beanspruchung aus den Hauptlasten ohne ständige Last und gegebenenfalls Vorspannung, so bildet diese Zusatzlast zusammen mit der ständigen Last und der eventuellen Vorspannung den Lastfall H.

Bei Bauzuständen gilt die Windlast als Hauptlast.

9.1.2 Lasteintragung

Bei Belastung durch Einzellasten (z.B. Raddruck auf die Fahrbahn) gilt im allgemeinen für die Bestimmung der Lasteintragungsbreite DIN 1045, Abschnitt 20.1.4, bzw. DS 804. Anstelle der Aufstandsflächen der Radlasten nach DIN 1072 dürfen vereinfachend flächengleiche Ersatzflächen verwendet werden (z.B. Quadrate, Kreise).

9.2 Bemessung von Beton- und Stahlbetonbauteilen

9.2.1 Allgemeines

Für die Bemessung von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton gilt DIN 1045, Abschnitt 17, sofern in dieser Norm nichts anderes bestimmt wird.

Bei den Schnittgrößen aus den Lastfallkombinationen nach Abschnitt 9.1 betragen die Sicherheitsbeiwerte für Stahlbeton in Anlehnung an DIN 1045, Abschnitt 17.2.2:

Tabelle 3.

Lastfallkombination nach Abschnitt 9.1 Sicherheitsbeiwert bei Versagen des Querschnittes
mit Vorankündigung ohne Vorankündigung
H HB 1,75 2,10
HZ HZB 0,9 * 1,75 0,9 * 2,10
HA 1,0


Zwischen den beiden Grenzwerten ist der Sicherheitsbeiwert nach DIN 1045, Abschnitt 17.2, geradlinig einzuschalten.

9.2.2 Querschnittsbemessung für Biegung und Biegung mit Längskraft

Zwangschnittgrößen aus wahrscheinlichen Baugrundbewegungen, Kriech-, Schwind- und Wärmewirkungen dürfen in den Lastfallkombinationen mit einem Sicherheitsbeiwert γ = 1,0 in Rechnung gestellt werden, wenn die Steifigkeit im Zustand 1 zugrunde gelegt wird. Werden jedoch abgeminderte Steifigkeiten (Übergang nach Zustand II) für die Ermittlung der Zwangschnittgrößen in Ansatz gebracht, so ist γ = 1,4 zu setzen.

Anstelle der Zwangschnittgrößen aus wahrscheinlichen Baugrundbewegungen sind die aus den 0,4fachen möglichen Baugrundbewegungen zu berücksichtigen, falls dies ungünstiger ist.

Für den Knicksicherheitsnachweis gelten die Abschnitte 6.1.2 und 7.2.2.

Beim Nachweis der Knicksicherheit nach der Theorie IL Ordnung darf für die Lastkombinationen HZ und HZB der Sicherheitsbeiwert nicht auf den 0,9fachen Wert herabgesetzt werden.

9.2.3 Querschnittsbemessung für Querkraft und Torsion

9.2.3.1 Hauptlasten sowie Haupt- und Zusatzlasten

Die zulässige Stahlspannung für die Lastfallkombination H ist DIN 1045, Abschnitt 17.5.4, zu entnehmen; bei der Lastfallkombination HZ gelten die 1/0,9fachen Werte.

Ein Nachweis der Schubdeckung ist bei Balken für die Lastfallkombination H erforderlich, wenn τ0 > τ011 nach DIN 1045, Tabelle 13, Zeile 1 A ist.

Bei Stahlbetonbauteilen ist verminderte Schubdeckung nach DIN 1045, Gleichung (17), nur zulässig, wenn sie nach Abschnitt 9.3 als vorwiegend ruhend belastet gelten.

9.2.3.2 Sonderlasten aus Anprall von Fahrzeugen

Bei der Bemessung auf Querkraft und Torsion infolge Lasten nach DIN 1072, Ausgabe November 1967, Abschnitt 7.2, bzw. DS 804 darf für Betonstahl die Stahlspannung βS in Rechnung gestellt werden; der Rechenwert der Schubspannung darf den doppelten Wert von τ02 nicht überschreiten.

9.3 Nachweise für nicht vorwiegend ruhende bzw. ruhende Beanspruchung

9.3.1 Geltungsbereiche

Stahlbetonbauteile gelten nicht als vorwiegend ruhend belastet im Sinne von DIN 1045, Abschnitte 17 und 18, wenn in einem der Bemessungsquerschnitte des Bauteils die Differenz der Grenzschnittgrößen Smax - Smin aus den Verkehrsregellasten nach DIN 1072 bzw. DS 804 mehr als 25 % der absolut größten Schnittgröße aus Lastfall H beträgt.

Folgende Stahlbetonbauteile gelten in jedem Falle als vorwiegend ruhend belastet:

  1. Widerlager, Stützwände und Pfeiler einschließlich Fundamente, soweit sie nicht mit dem Überbau biegesteif verbunden sind, mit Ausnahme von
  2. Gewölbe mit einer Mindest-Scheitelüberschüttung nach Abschnitt 6.2 und sonstige Tragwerke mit einer Überschüttungshöhe von min. 2 m.

Für Lasten von Sonderfahrzeugen braucht dieser Nachweis im allgemeinen nicht geführt zu werden, da diese Lasten in der Regel nicht sehr häufig auftreten.

9.3.2 Beschränkung der Schwingbreite unter Gebrauchslast

Bei den unter Abschnitt 9.3.1 genannten vorwiegend nicht ruhend belasteten Bauteilen ist die Schwingbreite ΔσS der Stahlspannung aus den Verkehrsregellasten nach DIN 1072, Ausgabe November 1967, Abschnitte 5.3.1, 5.3.4 und 5.3.6, bzw. DS 804 nachzuweisen für die beiden Grenzschnittgrößen

Smax = max (αpSp + αsSs) + Sg (5)
Smin = min (αpSp + αsSs) + Sg (6)

Aus Smax und Smin können die Grenzwerte der Stahlspannung max σS bzw. min σS bei Zug nach DIN 1045, Abschnitt 17.1.3, bei Druck nach Abschnitt 17.8 (letzter Absatz) ermittelt werden.

Die Schwingbreite

ΔσS = max σS - min σS (7)

darf die zulässigen Werte nach DIN 1045, Abschnitt 17.8, nicht überschreiten.

Darin bedeuten

Sg Schnittgröße aus ständiger Last
Sp Schnittgrößen aus den Verkehrsregellasten nach DIN 1072 einschließlich Schwingbeiwert
SS Schnittgrößen aus den Regellasten von Schienenfahrzeugen einschließlich Schwingbeiwert
αp = 0,5 für Flächenlasten und für SLW 60
αp = 0,8 für SLW 30 und LKW 12
αs = 1,0 bei Brücken belastet nach DS 804 oder ähnl.

Bei sonstigen Schienenfahrzeugen wird αs entsprechend der Häufigkeit der Volllast fallweise festgelegt.

Der vereinfachte Nachweis nach DIN 1045, Abschnitt 17.8, Absatz 6 ff, ist zulässig; dabei dürfen die Teile αp bzw. αs der Verkehrsregellast als häufig wechselnde Lastanteile angenommen werden. Die Prozentsätze von ΔM und ΔQ sind auf Lastfall H zu beziehen.

Für häufig hoch beanspruchte Konsolen an Fahrbahnübergängen oder ähnlichen und für quer zur Fahrtrichtung auskragende Konstruktionen, die von Zusatzfahrstreifen belastet werden, ist der Nachweis der Schwingbreite der Stahlspannungen bei allen Brückenklassen und allen Lasten mit αp = 1 zu erbringen.

Bei Straßenbrücken der Brückenklasse 60 ohne Belastung durch Schienenfahrzeuge und bei Geh- und Radwegbrücken kann der Nachweis der Schwingbreite auf die statisch erforderliche Bewehrung aus geschweißten Betonstahlmatten und auf geschweißte Stöße beschränkt werden mit Ausnahme der Bauteile, die für αp = 1 zu bemessen sind.

Weitergehende Forderungen nach DIN 4227 Teil 1 und Teil 5 bleiben unberührt.

9.4 Beschränkung der Rissbreite für Stahlbetonbauteile

Als Anhalt für die zweckmäßige Wahl der Bewehrung ist der Nachweis nach DIN 1045, Abschnitt 17.6.2, für alle bewehrten Bauteile zu führen.

Für Zeile 1, Spalte 2 der Tabelle 1 wird "geringe Rissbreite", für alle übrigen Betondeckungen "sehr geringe Rissbreite" verlangt.

Für erdberührte Flächen mit einer dauerhaft geschützten Abdichtung gelten die Werte "zu erwartende Rissbreite normal". Die Abdichtung kann auch als geeignete Beschichtung ausgeführt werden. Als dauerhafter Schutz gegen ihre Beschädigung können Ortbeton, Fertigplatten oder Formsteine verwendet werden.

Lassen sich größere Temperaturunterschiede infolge Abbindens des Betons nicht durch ausführungstechnische Maßnahmen vermeiden, so sind die daraus entstehenden Spannungen auch in der statischen Berechnung zu berücksichtigen.

9.5 Seitenstoß auf Schrammborde und Schutzeinrichtungen

Für den Nachweis nach DIN 1072, Ausgabe November1967, Abschnitt 7.3, gelten die Bemessungsannahmen des Lastfalles HA unter Abschnitt 9.2.

9.6 Beanspruchung beim Umkippen

Bei der kritischen Last nach DIN 1072, Ausgabe November 1967, Abschnitt 8.2, gelten für Beton und Stahl die zulässigen Werte des Lastfalles HA nach Abschnitt 9.2, für unbewehrten Beton 0,8 βR.

10 Zusätzliche Bewehrungsrichtlinien

10.1 Mindestbewehrung von Stahlbetonüberbauten

An den Oberflächen sind zwei sich annähernd rechtwinklig kreuzende Bewehrungslagen anzuordnen.

10.1.1 Ermittlung der Mindestbewehrung

Wenn DIN 1045 keine größere Bewehrung vorschreibt, ist für die Längsbewehrung an jeder Oberfläche die Mindestbewehrung der Tabelle 4 vorzusehen.

Tabelle 4. Grundwerte der Mindestbewehrung

Betonfestigkeitsklasse BSt 220/340 BSt 420/500 BSt 500/550
B 25 0,13 % 0,07 % 0,06 %
B 35 0,17 % 0,09 % 0,08 %
B 45 0,19 % 0,10 % 0,09 %
B 55 0,21 % 0,11 % 0,10 %


Zu den in Tabelle 4 angegebenen Mindestprozentsätzen für die Längsbewehrung gehören die Bezugsflächen der Tabelle 5.

Tabelle 5. Übersicht zur Mindestbewehrung

Bauteil Seite rechnerische Bezugsfläche
A
Längsbewehrung ±s ist anzuordnen
auf der Umfangstrecke s
Platte von der Dicke d Oberseite
Unterseite
Plattenquerschnitt
Ab= 100 d/m
100 cm
Plattenrand-Fläche d * d d
Balken, Stege von Plattenbalken und Kastenträgern

Bauhöhe d0
Breite b0

b0 < d0 Seitenflächen b0 * d0 d0
Oberseite
Unterseite
b0 * b0 b0
b0 > d0 Seitenflächen d0 * d0 d0
Oberseite
Unterseite
b0 * d0 b0


Bei nicht konstanter Stegbreite ist b0 die Breite in der Höhe der Schwerlinie des Gesamtquerschnittes.

Die für eine bestimmte Fläche je Meter Querschnittsumfang ermittelte Mindestlängsbewehrung ist auch als Mindestquerbewehrung vorzusehen.

Für die Schubbewehrung von Gurtscheiben und Balkenstegen gilt der doppelte Mindestwert der Tabelle 4.

Bei Hohlplatten mit annähernd kreisförmigen Aussparungen darf die Längsbewehrung auf den reinen Betonquerschnitt bezogen werden; die Querbewehrung ist in der gleichen Größe wie die Längsbewehrung zu wählen. Als Mindestschubbewehrung erhalten die Stege eine Bewehrung wie die Querbewehrung eines Balkens von der Breite b0 gleich der kleinsten Stegbreite.

Die Querbewehrung der Balken und Stege ist gleichzeitig Bügelbewehrung bzw. Randeinfassungsbewehrung.

Von den zusammenfallenden Mindestbewehrungen für die gleiche Stelle ist nur die größte maßgebend; die Addition mehrerer Mindestbewehrungen ist nicht erforderlich. Längsstäbe an Kanten dürfen für beide Flächen gezählt werden.

Auf der Zugseite von Platten muß die Hauptbewehrung folgende Mindestwerte haben:

- BSt 220/340 0,25 % von Ab
- BSt 420/500 } 0,15 % von Ab
- BSt 500/550

In Bereichen, die ständig auf Druck beansprucht sind, genügt ohne Rücksicht auf die Betonfestigkeitsklasse die für B 25 erforderliche Mindestbewehrung der Tabelle 4.

10.1.2 Maximaler Abstand der Bewehrung

Der größte Stababstand soll 20 cm nicht übersteigen.

10.1.3 Kleinster Stabdurchmesser

- bei BSt 220/340 10 mm
- bei BSt 420/500 8 mm
bei geschweißten Betonstahlmatten
- BSt 500/550 6 mm bei α < 150 mm

10.2 Bewehrung von Stahlbetonstützen für den Anprall von Fahrzeugen

Sind Stahlbetonstützen für Anprall-Lasten nach DIN 1072 oder DS 804 zu bemessen, so ist ihre Längsbewehrung auf mindestens 2 m über die Höhe des Anprallbereichs hinaus zweilagig und ungestoßen nach Bild 8 auszubilden, sofern nachstehend nichts anderes gesagt wird. Mindestens auf diese Höhe ist die innere und die äußere Längsbewehrung mit Bügeln oder Wendel von mindestens 12 mm Durchmesser bei einem Bügelabstand bzw. einer Ganghöhe von höchstens 12 cm zu umschließen. Die Bügelenden müssen sich um mindestens eine Seitenlänge übergreifen oder außerhalb der Zerschellschicht verankert werden; Wendelenden sind in das Innere des Querschnittes zu führen.

Bild 8. Bewehrung anprallgefährdeter Stahlbetonstützen

2) Die Anpralllasten 1000 kN bzw. 500 kN sind nicht gleichzeitig anzusetzen.

Wegen der beim Anprall entstehenden örtlichen Zerstörungen ist davon auszugehen, daß im Anprallbereich der Beton zwischen Stützenrand und Außenkante der inneren Bügel, mindestens jedoch 10cm (Zerschellschicht) und die äußere Lage der Druckbewehrung nicht mitwirken. Zugeinlagen des Anprallbereiches können dagegen in Rechnung gestellt werden (z.B. eingespannte Stütze).

Als Anprallbereiche sind anzunehmen:

  1. auf der Seite, auf die 1000 kN Anpralllast anzusetzen sind, die ganze Breite und 2m Höhe;
  2. auf der Seite, auf die 500 kN anzusetzen sind, die ganze Länge, jedoch nicht mehr als 1,6m von der Vorderkante aus gemessen, und 2 m Höhe.

Die Schubdeckung ist nachzuweisen. Hierbei braucht nur die Hälfte des bei voller Schubdeckung erforderlichen Stahlquerschnittes eingelegt zu werden, wenn die Längsbewehrung der Stützen vom Anprallbereich bis zu den Auflagern bzw. bis zur Einspannstelle zweilagig in voller Stärke durchgeführt wird.

Auch unter Vernachlässigung der Zerschellschicht muß die Stütze in der Lage sein, die Hauptlasten und die Hauptund Zusatzlasten mit einer gegenüber der Tabelle 3 um 10% herabgesetzten Sicherheit aufzunehmen.

Geht eine Stütze in einen Gründungspfahl über und wird der Anprallstoß nicht durch konstruktive Maßnahmen auf mehrere Pfähle verteilt, so ist die Bewehrung des Anprallbereiches, sofern nicht ein genauerer Nachweis geführt wird, unvermindert vom unteren Rande des Anprallbereichs ab noch 5m in den Gründungspfahl weiterzuführen.

Als Baustoffe sind Betonstahl BSt 220/340 oder BSt 420/500 und mindestens die Betonfestigkeitsklasse B 35 zu verwenden. Die Bewehrung darf nicht geschweißt werden.

Eine Bemessung für Anprall nach DIN 1072, Ausgabe November 1967, Abschnitt 7.2, und Ergänzungsbestimmungen, und eine zweilagige Bewehrungsführung nach Bild 8 ist nicht erforderlich:

Bei Hohlpfeilern muss die vorgeschriebene Mindestwanddicke noch 2 m über den oberen Rand des Anprallbereiches hinausgehen.

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Zitierte Normen und Unterlagen


DIN 488 Teil 1 bis Teil 6 Betonstahl
DIN 1045 Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung
DIN 1054 Baugrund; zulässige Belastung des Baugrunds
DIN 1055 Teil 1 Lastannahmen für Bauten; Lagerstoffe, Baustoffe und Bauteile, Eigenlasten und Reibungswinkel
DIN 1055 Teil 2 Lastannahmen für Bauten; Bodenkenngrößen; Wichte, Reibungswinkel, Kohäsion, Wandreibungswinkel DIN 1055 Teil 3 Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten
DIN 1055 Teil 4 Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten; Windlasten nicht schwingungsanfälliger Bauwerke
DIN 1055 Teil 5 Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten; Schneelast und Eislast
DIN 1072 Straßen- und Wegbrücken; Lastannahmen
DIN 4141 Teil 1 (z. Z. noch Entwurf) Lager im Bauwesen; Allgemeine Richtlinien für Lager
DIN 4141 Teil 2 (z. Z. noch Entwurf) Lager im Bauwesen; Richtlinien für die Lagerung von Brücken und vergleichbaren Bauwerken
DIN 4141 Teil 3 (z. Z. noch Entwurf) Lager im Bauwesen; Richtlinien für die Lagerung im Hoch- und Industriebau
DIN 4219 Teil 1 Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Anforderungen an den Beton, Herstellung und Überwachung
DIN 4219 Teil 2 Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Bemessung und Ausführung
DIN 4227 Teil 1 Spannbeton; Bauteile aus Normalbeton mit beschränkter oder voller Vorspannung
DIN 4227 Teil 5 Spannbeton; Einpressen von Zementmörtel in Spannkanäle
DS 804 Vorschrift für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke (VEI) 3)
Beiblatt 1 zu DIN 4141 Teil 3 (z. Z. noch Entwurf) Lager im Bauwesen; Gleitlager im Hochbau

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Weitere Normen und Unterlagen


DIN 1076 Straßen- und Wegbrücken; Richtlinien für die Überwachung und Prüfung
DIN 4420 Teil 1 Arbeits- und Schutzgerüste (ausgenommen Leitergerüste); Berechnung und bauliche Durchbildung
Heft 220 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton Bemessung von Beton- und Stahlbetonteilen nach DIN 1045 (1979) 4)
Heft 240 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton Hilfsmittel zur Berechnung der Schnittgrößen und Formänderungen von Stahlbetontragwerken (1976) 4)


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3) Zu beziehen durch das Drucksachenlager der Bundesbahndirektion Hannover in 4950 Minden, Schwarzer Weg 8.

4) Zu beziehen beim Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, Bundesallee 216-218, 1000 Berlin 15.