Faktoren zur Anpassung des Sachwertes von Grundstücken mit Eigenheimen an die Lage auf dem Grundstücksmarkt in Berlin
- Berlin -

Vom 02. März 2010
(ABl. Nr. 10 vom 12.03.2010 S. 308)



Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin veröffentlicht aufgrund des § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuchs ( BauGB) inr Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist; in Verbindung mit § 21 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs ( DVO BauGB) vom 5. November 1998 (GVBl. S.1331), die durch Artikel I § 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, nachstehend für die Wertermittlung erforderliche Daten gemäß § 8 der Wertermittlungsverorcnung ( WertV) vom 6. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2209), die drch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 081) geändert worden ist. Der Gutachterausschuss für Grwidstückswerte in Berlin hat diese Daten abschließend am 15. Februar 2010 beschlossen.

Letzte Veröffentlichung: ABl. 2006 S. 1376 A Vorbemerkungen

Für die Wertermittlung erforderliche Daten

A Vorbemerkungen

1 Verwendete Daten

Bei der Verkehrswertermittlung nach dem Sachwertverfahren gemäß §§ 7 und 21 bis 25 WertV ist der Verkehrswert aus dem Ergebnis des Verfahrens unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Diese Anpassung an die Marktlage wurde anhand aller ausgewerteten, in die Kaufpreissammlung aufgenommenen Verkäufe auf dem Berliner Grundstücksmarkt des Zeitraumes Von Januar 2006 bis Juli 2009 mit Hilfe mathematisch statistiscler Analysen in Form von Anpassungsfaktoren (Verhältnis Kaufpreis/Sachwert) abgeleitet.

2 Teilmarkt.

Die Untersuchung erstreckte sich ausschließlich auf Einfamilienhäuser, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhäuser beziehungsweise Villen/Landhäuser, die als Massiv- beziehungsweise Fertighaus errichtet worden sind. Kauffälle, wo die schlüsselfertige Errichtung durch den Erstverkäufer erfolgte, sind in der Analyse enthalten.

B Grundsätze der Kaufvertragsauswertung

Der Ableitung der Anpassungsfaktoren liegen folgende Annahmen zugrunde:

Es wurden nur "echte" Baujahre angesetzt. Es erfolgte keine Korrektur des Baujahres auf Grund von Modernisierungen. Eine Innenbesichtigung der Objekte erfolgte nicht. Es fand keine Überprüfung statt, ob Grundstücke rechtlich teilbar sind.

1 Ermittlung der Sachwerte

2 Bodenwert

Für den Bodenwert wird der letzte vor dem jeweiligen Vertragsdatum des Kauffalles veröffentlichte sowie lagemäßig angepasste Bodenrichtwert angesetzt. Eine GFZ-Anpassung findet nicht statt.

3 Außenanlagen

Für Außenanlagen, die den üblichen Umfang nicht übersteigen, wurde kein Wertansatz vorgenommen. Bauliche Nebenanlagen (Garagen, Geräteschuppen etc.) wurden mit dem Zeitwert berücksichtigt.

4 Erläuterungen

Fertighäuser sind in industrieller Vorfertigung errichtete Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Villen beziehungsweise Landhäuser sind große, in offener Bauweise errichtete, nach heutigem Zeitgeschmack meist aufwändig und großzügig gestaltete Ein- oder Zweifamilienhäuser mit ansprechender Fassade auf einem Grundstück mit Garten oder Park. Straßenseitige Fassaden in der Regel im Jugendstil beziehungsweise im Stil des Historismus ausgebildet, bei Landhäusern häufig nicht besonders betont und repräsentativ. Landhäusern fehlt oft das Souterrain, bei Villen ist es meistens als Tiefparterre angelegt.

5 Stadträumliche Wohnlagen

Eine Einflussgröße, insbesondere für den Wert von Bauland, Eigenheimen und Wohnungseigentum, ist die Lage im Stadtgebiet. Als ein Merkmal der unterschiedlichen Qualität des Wohnens in der Stadt fließt bei der Analyse des Kaufpreismaterials in der Regel das Merkmal "Wohnlage" ein. Sie spiegelt die Lagequalität des Wohnumfeldes wider. Die Wohnlagenzuordnung orientiert sich am Berliner Mietspiegel. Sie ergibt sich aktuell aus dem Straßenverzeichnis zum Berliner Mietspiegel 2009 (Amtsblatt für Berlin vom 24. Juni 2009, Seite 1409 ff.). Eine Orientierung bietet die zum Mietspiegel gehörende Wohnlagenkarte für Berlin (Druckschrift der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung).

Der Differenzierung der Wohnlagen liegen folgende Kriterien zugrunde:

Im Ostteil Berlins wurden bislang noch keine sehr guten Wohnlagen ausgewiesen.

6 Baulicher Unterhaltungszustand

In dieser Veröffentlichung wird auf den baulichen Unterhaltungszustand der Immobilie Bezug genommen und wird mit gut, normal oder schlecht angegeben. Welche .Kriterien sich hinter diesen Zustandsnoten verbergen, wird nachfolgend erläutert.

gut

Guter, deutlich überdurchschnittlicher baulicher Unterhaltungszustand. Neuwertige oder sehr geringe Abnutzung, unbedeutender Instandhaltungs- und Reparaturaufwand. Zustand in der Regel nach durchgreifender Sanierung oder Instandsetzung.

normal

Normaler, im Wesentlichen durchschnittlicher baulicher Unterhaltungszustand. Geringe oder normale Verschleißerscheinungen, geringer oder mittlerer Instandhaltungs- und Reparaturanstau (zum Beispiel malermäßige Renovierung der Fassaden/ Fenster, Klempnerarbeiten).

schlecht

Schlechter, weitgehend desolater baulicher Unterhaltungszustand. Stärkere bis sehr hohe Verschleißerscheinungen, hoher Reparaturanstau, umfangreichre Instandsetzung der Substanz notwendig (zum Beispiel an Fassaden, Dächern, Versorgungsanlagen, Mauerwerk).

7 Erläuterungen zu den folgenden Tabellen

Neben den Sachwertanpassungsfaktoren werden auch

in den Tabellen 2 und 3 veröffentlicht.

Die Angabe dieser Datenbereiche soll dem Sachverständigen ermöglichen, bei Wertermittlungen, in denen Einzelansätze außerhalb des hier verwendeten Datenmaterials liegen, Risiken bei der Verwendung der Sachwertanpassungsfaktoren einzuschätzen.

Für die einzelnen Gebäudetypen gemäß Tabelle 1 wurden Anpassungsfaktoren (siehe Tabellen 4 und 5) ermittelt:

Tabelle 1

Gebäudetyp
(1) Freistehende Einzelhäuser, Doppelhaushälften, Reihenend- und Reihenhäuser für alle Baujahre, Massiv- und Fertighäuser für Gesamt-Berlin
(2) Villen/Landhäuser für die Bezirke CharlottenburgWilmersdorf und Steglitz.Zehlendorf

Diese Informationen sind auch im Internet unter der folgenden Adresse abzurufen: www.Gutachterausschuss-Berlin.de

C Sachwertanpassungsfaktoren

1 Statistische Angaben zum verwendeten Datenmaterial

Tabelle 2:
Darstellung der Mittelwerte inklusive der 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte, das heißt 90 % aller verwendeten Daten liegen innerhalb dieses Bereiches:

Gruppe Anzahl Kaufpreis/Sachwert Grundstücksfläche (m2) Bruttogrundfläche (m2) Bodenwertrichtwert zum Vertragsjahr
pro m2 Fläche
  _
X
5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile
der Einzelwerte
Min. Max. _
X
5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile
der Einzelwerte
Min. Max. _
X
5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile
der Einzelwerte
Min. Max. _
X

5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile
der Einzelwerte

Min. Max.
1.1 3.993 1,074
0,728-1,525
0,50 1,85 542
182-1.047
102 1.339 235

132-382

52 466 184 75 750
2. 96 1,448
0,848-2,135
0,65 2,63 1.250
769-2.500
671 3.131 625
417-1.250
362 1.482 494
320-720
300 750

________
1) Nummerierung entspricht Tabelle I

Tabelle 3:
Darstellung der Mittelwerte inklusive der 5 %- beziehungsweise 95 %-Perzentile der Einzelwerte, das heißt 90 % aller verwendeten Daten liegen innerhalb dieses Bereiches:

Gruppe  Anzahl NI1K002 Sachwert des Grundstücks tatsächliche GFZ Bauzustand Wohnlage
_
X

5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile der Einzelwerte

Min. Max. _
X
5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile
der Einzelwerte
Min. Max. _
X
5 %- beziehungsweise
95 %-Perzentile
der Einzelwerte
Min. Max. gut normal einfach mittel
schlecht gut sehr gut
Anteil in %

Anteil in %

1.3 3.993 708
519-905
455 1.218 210.409
94.784-377.838
41.967 782.697 0,33
0,11-0,79
0,05 1,51 43 53

4

34 50

15   1

2. 96 693
623-751
519 751 704.892
361.024-1.617.674
311.763 1.924.160 0,35
0,19-0,62
0,14 0,69 28 72

0

0   0

62   38

Zu 1.: Bezirke: Pankow: 6 %, Charlottenburg-Wilmersdorf: 2 %, Spandau: 10 %, Steglitz-Zehlendorf: 17 %, Tempelhof-Schöneberg: 10 %, Neukölln: 10 %, Treptow-Köpenick: 9 %, Marzahn-Hellersdorf 13 %, Lichtenberg: 5 %, Reinickendorf: 18 %.

Zu 2.: Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf: 19 %, Steglitz-Zehlendorf: 81 %.

________--
2) Normalherstellungskosten 2000 inklusive Baunebenkosten und Regionalfaktor

3) Nummerierung entspricht Tabelle 1

2 Sachwertanpassungsfaktoren Tabelle 4

Sachwertanpassungsfaktoren für Gesamt-Berlin4
Sachwert des Grundstücks (Euro)
100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000
1,036 0,995 0,954 0,913 0,872 0,831 0,790

 

Stadträumliche Wohnlage Baujahrsgruppen
Abschlag für Gebäude in einfacher stadträumlicher   Zuschlag für die Baujahrsgruppen
Wohnlage: -0,045 kleiner 1925: 0,356
Gebäude in mittlerer stadträumlicher Wohnlage: 0 1925 bis 1945: 0,393
Zuschlag für Gebäude in guter stadträumlicher Wohnlage: 0,086 1946 bis 1959: 0,153
Zuschlag für Gebäude in sehr guter stadträumlicher Wohnlage: 0,080 1960 bis 1969 0,099
Bauzustand 1970 bis 1984 0,103
Zuschlag für Gebäude in gutem Bauzustand: 0,104 1985 bis 1999 0,076
Normaler Bauzustand: 0 größer 1999 0
Abschlag für Gebäude mit schlechtem Bauzustand: -0,215    
Gebäudestellung      
Abschlag für die Gebäudestellung Einfamilienhaus: -0,071    
Gebäudestellung Doppelhaushälfte: 0    
Gebäudestellung Reihenendhaus: 0    
Gebäudestellung Reihenhaus: 0    

4) 3.993 Kauffälle (ohne Villen/Landhäuser)

Tabelle 5

Sachwertanpassungsfaktoren für Villen/Landhäuser5
für die Baujahre bis einschließlich 1945
in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Steglitz-Wilmersdorf

Sachwert des Grundstücks (Euro)

400.000 500.000 750.000 1.000.000 1.250.000 1.500.000 1.700.000
1,980 1,872 1,676 1,536 1,428 1,340 1,279

  

Stadträumliche Wohnlage  
Gute stadträumliche Wohnlage: 0
Sehr gute stadträumliche Wohnlage 0
Bauzustand  
Guter Bauzustand 0
Abschlag für Gebäude mit normalem Bauzustand: -0,368

Für Gebäude mit schlechtem Bauzustand und Grundstücke in der einfachen und mittleren stadträumlichen Wohnlage und für die Baujahre größer 1945 sind keine Aussagen auf der Grundlage von Kaufverträgen möglich

5) 96 Kauffälle 

 

 

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE