UmwandVO - Umwandlungsverordnung
Verordnung der Landesregierung über die Einführung einer Umwandlungsgenehmigung in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch

- Baden-Württemberg -

Vom 5. November 2013
(GBl. Nr. 15 vom 18.11.2013 S. 309; 13.11.2018 S. 433 umwelt-online.de/preview/181944" target="_top"> 18; 17.10.2023 S. 385 umwelt-online.de/preview/232074" target="_top"> 23)



Auf Grund von § 172 Absatz 1 Satz 4 des Baugesetzbuches ( BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), wird verordnet:

§ 1

Für Grundstücke in Gebieten einer Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB darf Sondereigentum im Sinne von Wohnungseigentum und Teileigentum gemäß § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken bestimmt sind, nicht ohne Genehmigung begründet werden.

§ 2

Eine Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Erlaubnispflicht nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 3 umwelt-online.de/preview/181944" target="_top"> 18 umwelt-online.de/preview/232074" target="_top"> 23

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft und tritt am 18. November 2028 außer Kraft.

UWS Umweltmanagement GmbH ENDE