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Zuständigkeiten Mietspiegel - Bekanntmachung über die zuständigen Behörden gemäß §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 1 BGB
- Bremen -

Vom 26. April 2022
(Brem. Abl. Nr. 64 vom 03.05.2022 S. 241 i.K.)



Der Senat bestimmt:

§ 1

Für die Stadtgemeinde Bremen ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat zuständige Behörde im Sinne der §§ 558c Absatz 4 und 558d Absatz 2 des BGB.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

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