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Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 12. Oktober 2017
(AmtsBl. M-V 2017 Nr. 42 vom 23.10.2017 S. 662; 27.02.2018 S. 131 18)
Gl.-Nr.: 2131-9
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa - II 450 -
Aufgrund des § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung vom 21. April 2017 (GVOBl. M-V S. 84) erlässt das Ministerium für Inneres und Europa folgende Verwaltungsvorschrift:
1 Gliederung des Brandschutzbedarfsplanes
1.1 Die Brandschutzbedarfsplanung sollte einheitlich und damit vergleichbar nach folgender Gliederung erfolgen:
| 1 | Einleitung |
| 2 | Beschreibung des Gefahrenpotenzials |
| 2.1 | Gemeindestruktur |
| 2.1.1 | Geografische Lage |
| 2.1.2 | Topografische Besonderheiten |
| 2.1.3 | Einwohner/Bevölkerung |
| 2.1.4 | Ortsgliederung |
| 2.1.5 | Gemeinden, mit denen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zum abwehrenden Brandschutz besteht |
| 2.1.6 | Altersgliederung der Bevölkerung |
| 2.1.7 | Nachbargemeinden |
| 2.2 | Flächennutzung |
| 2.3 | Verkehrsinfrastrukturen |
| 2.3.1 | Straßenverkehr |
| 2.3.2 | Schienenverkehr |
| 2.3.3 | Luftverkehr |
| 2.3.4 | Schiffsverkehr |
| 2.4 | Bebauung |
| 2.4.1 | Art der Bebauung |
| 2.4.2 | Gebäudestruktur, Gebäudehöhen |
| 2.5 | Bauliche Objekte |
| 2.5.1 | Gebäude mit hoher Menschenkonzentration |
| 2.5.2 | Gebäude mit hilfs- oder betreuungsbedürftigen Personen |
| 2.5.3 | Kultureinrichtungen und Denkmäler |
| 2.5.4 | Sonstige besondere Objekte |
| 2.6 | Beschreibung gewerblicher Schwerpunkte und Industriebauten, insbesondere Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko (besondere Gefahrenobjekte) |
| 2.6.1 | Industrie und Gewerbe |
| 2.6.2 | Unternehmensgrößen |
| 2.6.3 | Behörden |
| 2.6.4 | Objekte mit zur Leitstelle direkt aufgeschalteter Brandmeldeanlage (BMA) |
| 2.6.5 | Objekte mit besonderer Gefahrenlage (mit Feuerwehr-Einsatzplan, ohne direkt aufgeschalteter BMA) |
| 2.6.6 | Objekte mit besonderer Gefahrenlage (ohne BMA) |
| 2.7 | Angaben zu Versorgungseinrichtungen |
| 2.7.1 | Energieversorgung |
| 2.7.2 | Wärmeversorgung |
| 2.7.3 | Trinkwasserversorgung |
| 2.7.4 | Abwasserentsorgung |
| 2.7.5 | Gasversorgung |
| 2.7.6 | Telefonie, Rundfunk, Fernsehen |
| 3 | Beschreibung des vorhandenen Gefahrenabwehrpotenzials |
| 3.1 | Struktur der Gefahrenabwehr (Feuerwehrstruktur) |
| 3.1.1 | Standorte Gerätehäuser |
| 3.1.2 | Hauptamtliches Personal |
| 3.1.3 | Ehrenamtliches Personal |
| 3.2 | Beschreibung der Löschwasserversorgung |
| 3.3 | Einsatzaufkommen |
| 3.3.1 | Anzahl der Alarmierungen |
| 3.3.2 | Einsatzarten |
| 3.3.3 | Personenschäden |
| 3.4 | Eintreffzeiten und Erreichungsgrad |
| 3.4.1 | Eigene Kräfte |
| 3.4.2 | Kräfte von Nachbareinheiten |
| 3.5 | Technik |
| 3.5.1 | Eigene Technik |
| 3.5.2 | Technik von Nachbargemeinden |
| 3.5.3 | Alarmierungsausstattung |
| 3.5.4 | Bestand Kommunikationstechnik |
| 3.5.5 | Bestand Atemschutzgeräte |
| 3.5.6 | Bestand Schutzausrüstung |
| 3.5.7 | Bestand Messgeräte |
| 3.5.8 | Bestand Rettungsgeräte |
| 3.5.9 | Bestand Pumpen und Aggregate |
| 3.5.10 | Bestand Schlauchmaterial |
| 3.5.11 | Bestand Ölsperren (hochseefähig, binnenwasserfähig, "einmal Ölsperren"), Ölbindemittel |
| 3.5.12 | Bestand Schaummittel (Klassifizierung beachten, zum Beispiel alkoholbeständig) |
| 3.5.13 | Gerätehäuser |
| 3.5.13.1 | Adresse und Baujahr |
| 3.5.13.2 | Ausstattungen |
| 3.6 | Qualifikation des Personals |
| 3.6.1 | Laufbahnausbildung |
| 3.6.2 | Zusatzausbildung |
| 3.7 | Personalentwicklung |
| 3.7.1 | Entwicklung der Personalstärke Einsatzkräfte (Aktive) |
| 3.7.2 | Altersstruktur |
| 3.7.3 | Erreichen der Altersgrenze |
| 3.7.4 | Verfügbarkeitsberechnung Freiwillige Feuerwehr |
| 3.7.5 | Personalbedarfsberechnung Freiwillige Feuerwehr |
| 4 | Festlegen der Schutzziele ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 5 | Risikopotenzial, Risikobewertung ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 5.1 | Risikobewertung Brand, Technische Hilfe, CBRN-Gefahren, Wassernotfälle ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 5.2 | Risikobewertung in Bezug auf die Alarmierungen ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 5.3 | Risikobewertung der Bedeutung des Schadensausmaßes ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 5.4 | Risikobewertung der besonderen Risiken ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 5.5 | Ermittlung der erforderlichen Ausrüstungsstufen ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 6 | Ist-Soll-Vergleich ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 7 | Fazit ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 8 | Umsetzungsmaßnahmen ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 8.1 | Standortkonzept ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 8.2 | Personal- oder Personalentwicklungs- sowie Ausbildungskonzept ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
| 8.3 | Fahrzeug- und Technikkonzept ( Red. Anm: nicht Teil der Anlage zu 1.2) |
1.2 Für die Erstellung der Brandschutzbedarfspläne ist die Beschreibung des Gefährdungspotenzials (Nummer 2) sowie die Beschreibung des vorhandenen Gefahrenabwehrpotenzials (Nummer 3) in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verwaltungsvorschrift.
2 Ziele und Inhalte der Planung
Die Gemeinden sollen nach allgemein gültigen Regeln und unter Beachtung der Besonderheiten des Gemeindegebietes die Ausstattung und die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr festlegen und die danach erforderlichen Maßnahmen veranlassen.
2.1 Beschreibung des Gefährdungspotenzials
In einer Beschreibung des Gemeindegebietes sind die charakteristischen Angaben der Gemeinde für eine Gefährdungsabschätzung und Gefahrenabwehrplanung aufzuführen. Dabei sind die allgemeinen und die besonderen Gefährdungen zu betrachten.
2.2 Beschreibung des vorhandenen Gefahrenabwehrpotenzials
Das vorhandene Gefahrenabwehrpotenzial ist zu beschreiben. Dabei werden die Struktur, die Standorte der Feuerwehr und der Abdeckungsbereich der einzelnen Feuerwehren entsprechend der vorhandenen Alarm- und Ausrückeordnung beschrieben, das Einsatzaufkommen, die Eintreffzeiten und der Erreichungsgrad der einzelnen Feuerwehren ermittelt sowie die vorhandene Technik aufgeführt. Es werden die Qualifikationen des vorhandenen Personals beschrieben und die Personalentwicklung betrachtet (regelhaftes Ausscheiden aus Altersgründen).
2.3 Festlegen der Schutzziele
2.3.1 Damit die Gemeinde die Anforderungen an ihre Feuerwehr definieren kann, sind Schutzziele festzulegen. Die Schutzziele stehen in engem Zusammenhang mit dem Gefährdungspotenzial des Gemeindegebietes. Die Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Die Gemeinde muss eigenständig Schutzziele für bestimmte denkbare Szenarien definieren und über das Schutzniveau entscheiden. Die Gemeinde legt die Mindesteinsatzstärke sowie Eintreffzeit für die Einheiten der Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle fest und entscheidet, bei welcher Anzahl der Einsatzfälle diese Kriterien erfüllt sein sollen (Erreichungsgrad). Aus der Schutzzielfestlegung ergeben sich die erforderlichen Standorte von Feuerwehrhäusern und deren Ausstattung mit Fahrzeugen.
2.3.2 Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten rechtlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Einhaltung von Feuerwehr-Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften zu legen.
2.3.3 Zur Definition der Schutzziele und der Beurteilung des Begriffs "leistungsfähige Feuerwehr" wird grundsätzlich als Bemessungsereignis ein im Gemeindegebiet zu erwartendes standardisiertes Schadensereignis entweder für Brand und/oder für Technische Hilfeleistung (Ereignisse aus Explosionen, Naturereignissen, Unfällen, Gefahrgutunfällen und ähnlichen Ereignissen) oder Auslösung entweder einer Brandmeldeanlage und/oder einer Abwehr von Gemeingefahren beschrieben.
2.3.4 Das Bemessungsereignis gilt für ein homogenes Gebiet mit gleichen Risiken, zum Beispiel ein Gebiet mit Gebäuden gleicher Bauart. Bei Notwendigkeit müssen in einer Gemeinde mehrere Bemessungsereignisse definiert werden.
2.3.5 Je nach Gefährdungspotenzial sollten Schutzziele festgelegt werden:
2.3.6 Beispiele für ein standardisiertes Schadensereignis können sein:
A Brandereignis
Über den Standardbrand hinausgehende Risiken, beispielsweise wegen der Nutzungsart, der Gebäudehöhe oder der Anzahl der Nutzer, müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit solcher Schadenlagen gemeindespezifisch bewertet werden. Zur weitergehenden Hilfe wird auf den Technischen Bericht der vfdb "Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren" verwiesen.
B Technische Hilfeleistung
Die Standardhilfeleistung beschreibt eine Schadenlage, wie sie alltäglich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der Gemeinde aufgrund der Verkehrswege, des vor-handenen Gewerbes und der Baulichkeiten auftreten kann. Über die Standardhilfeleistung hinausgehende Risiken, beispielsweise durch besonders gefahrträchti-ge Objekte oder durch eine Konzentration von Indus-triebetrieben, Verkehrsträgern oder Verkehrsverbindun-gen, müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahr-scheinlichkeit solcher Schadenlagen gemeindespezi-fisch als Ergebnis einer risikoorientierten Planung bewertet werden. Im Ergebnis kann ein zusätzliches Einsatzpotenzial (Einsatzkräfte und Einsatzmittel) notwendig werden.
C Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz)
Für den Gefahrstoffeinsatz sind die vorhandenen Kräfte und Mittel des Landkreises (Gefahrstoffzüge) zu berücksichtigen.
D Einsatz bei Wassernotfällen
Die Bestimmungen des Rettungsdienstes bleiben hiervon unberührt.
2.4 Gefahrenpotenzial, Gefährdungsbewertung
Im nächsten Schritt erfolgt die Abschätzung des Gefahrenpotenzials und es wird eine Gefährdungsbewertung durchgeführt. Neben den allgemeinen Gefahren, die mit der Grundausstattung der Feuerwehr abgedeckt werden, sind die besonderen Gefahren in einer Gemeinde zu ermitteln. Diese Bewertung hat in der Erstellung einer Soll-Struktur zu enden.
2.5 Ist-Soll-Vergleich
Es erfolgt ein Ist-Soll-Vergleich. Den Anforderungen an die Feuerwehr (Soll-Struktur) ist der Ist-Zustand gegenüberzustellen. In diesem Arbeitsschritt werden das vorhandene Personal und Material sowie die vorhandenen organisatorischen Strukturen dem Bedarf entsprechend den Schutzzielen gegenübergestellt. Dabei kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Gemeinde und Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde sowie mit dem Einverständnis eines Betriebes oder einer Einrichtung, der oder die eine Werkfeuerwehr unterhält, für die Aufgabenerledigung im abwehrenden Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung in der Gemeinde oder einem Gemeindeteil die Werkfeuerwehr einbezogen werden. Über die Betrachtung der besonderen Risiken in der Gemeinde ist die notwendige zusätzliche Ausstattung zu ermitteln und den Standorten in Abstimmung mit dem Amt und dem Kreis zuzuordnen. Dabei sind die Ausrüstungen der Feuerwehren der Nachbargemeinden im eigenen Amt und von angrenzenden Gemeinden in die Betrachtungen einzubeziehen. Dem Kreis obliegt es insbesondere, die Zuweisung besonderer Einsatzschwerpunkte vorzunehmen. Von der Ausstattung des Standortes leiten sich die Personalstärke und die Qualifikationsanforderungen an das Personal ab. Ziel ist eine optimale Struktur der Feuerwehr, die den Schutzzielen der Gemeinde entspricht und wirtschaftlich vertretbar ist.
2.6 Umsetzungsmaßnahmen
Im Ergebnis des Vergleichs von Ist-Zustand und Soll-Struktur sind die Maßnahmen der Gemeinde herauszuarbeiten, die erforderlich sind, um eine leistungsfähige Feuerwehr im Sinne der festgelegten Schutzziele zu unterhalten. Die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen mit möglichst konkretem zeitlichem Ablauf ist Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplanes.
B Technische Hilfeleistung
Die Standardhilfeleistung beschreibt eine Schadenlage, wie sie alltäglich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der Gemeinde aufgrund der Verkehrswege, des vorhandenen Gewerbes und der Baulichkeiten auftreten kann. Über die Standardhilfeleistung hinausgehende Risiken, beispielsweise durch besonders gefahrträchtige Objekte oder durch eine Konzentration von Industriebetrieben, Verkehrsträgern oder Verkehrsverbindungen, müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit solcher Schadenlagen gemeindespezifisch als Ergebnis einer risikoorientierten Planung bewertet werden. Im Ergebnis kann ein zusätzliches Einsatzpotenzial (Einsatzkräfte und Einsatzmittel) notwendig werden.
C Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz)
Für den Gefahrstoffeinsatz sind die vorhandenen Kräfte und Mittel des Landkreises (Gefahrstoffzüge) zu berücksichtigen.
2.7 Planungsgrundsätze
2.7.1 Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Diese Verwaltungsvorschrift soll in der praktischen Anwendung sowohl bei der Überprüfung der bestehenden Feuerwehrstruktur als auch bei der Entscheidung über zukünftige Konzepte helfen. Sie kann beispielsweise Anwendung finden bei
Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung, auch unter Berücksichtigung gemeindeübergreifender Hilfe, dient nicht nur einer effektiven Aufgabenerledigung; sie ist darüber hinaus ein wichtiges Planungsmittel zur Minderung der Probleme bei der Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft.
2.7.2 Abweichungen von den Bemessungswerten, insbesondere von Eintreffzeiten, Einsatzkräften und Einsatzmitteln, sind in Ausnahmefällen nicht vermeidbar. Ebenso müssen besondere Einflussfaktoren, wie beispielsweise extreme Witterung und zeitlich befristete Verkehrsspitzen, nicht berücksichtigt werden.
2.7.3 Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes ist mit den amtsangehörigen sowie sonstigen angrenzenden Gemeinden und dem Amt abzustimmen. Die Landkreise haben an der Erstellung der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinden mitzuwirken. Ziel ist es, überörtliches Einsatzpotenzial in die örtliche Planung einzubeziehen und damit einen Beitrag zur Einsatzwertsteigerung und verbesserten Wirtschaftlichkeit bei der Ausrüstung der Feuerwehren zu leisten.
2.7.4 Brandschutzbedarfspläne dienen der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung der Feuerwehr. Wegen der grundlegenden Bedeutung ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinde zu beschließen. An der Aufstellung des Planes ist allerdings in jedem Fall die Leitung der Feuerwehr zu beteiligen, da sie für die Organisation und Leitung der Feuerwehr verantwortlich ist.
2.7.5 Brandschutzbedarfspläne sind in drei Schritten zu erstellen: Es ist eine Gefahren- und Risikoanalyse durchzuführen. Es sind Schutzziele zu bestimmen. Die zur Erreichung der Schutzziele vorzuhaltende Ausstattung der Feuerwehr ist festzulegen. Die Gefahren- und Risikoanalyse umfasst die Beschreibung des Gefahrenpotenzials entsprechend den örtlichen Verhältnissen. Die Gefahren- und Risikoanalyse ist objektiv durchzuführen. Dies bedeutet, dass eine rein feuerwehrfachliche Bewertung nach vorhandenen Gefahren und gefährdeten Objekten und Personen zu erfolgen hat. Subjektive Beurteilungsspielräume oder politische Beurteilungsspielräume bestehen hier nicht. Die Gefahren- und Risikoanalyse ist deshalb durch die Aufsichtsbehörden auf ihre Schlüssigkeit hin überprüfbar.
2.7.6 Die Schutzzielbestimmung ist die politische Entscheidung der Gemeindevertretung, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in der Gemeinde besitzen soll. Bei der Schutzzielbestimmung sind als Qualitätskriterien differenziert festzulegen: die Mindesteinsatzstärke, die Eintreffzeit und der Erreichungsgrad.
2.8 Fehler der Planung
2.8.1 Bei der Schutzzielbestimmung im Brandschutzbedarfsplan können folgende Fehler auftreten:
Ein solcher Brandschutzbedarfsplan ist wegen Verstoßes gegen § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V rechtswidrig.
2.8.2 Entsprechend der Schutzzielbestimmung im Brandschutzbedarfsplan ist die sachgerechte Ausstattung der Feuerwehr mit Personal und Gerät festzulegen. Soweit die momentane Ausstattung nicht ausreicht, um das Schutzziel zu erreichen, steht fest, dass die Feuerwehr nicht über die nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V geforderte Qualität als leistungsfähige Feuerwehr verfügt. Die Leitung der Feuerwehr muss den Bürgermeister sofort auf einen solchen Mangel hinweisen. Der Bürgermeister wird dann von der Gemeindevertretung verlangen, die entsprechenden Beschlüsse zu treffen. Verweigert dies die Gemeindevertretung, liegt die Verantwortung bei den Mitgliedern der Gemeindevertretung.
2.8.3 Brandschutzbedarfspläne sind keine statischen Gebilde, sondern müssen kontinuierlich dem Gefahrenpotenzial innerhalb der Gemeinde angepasst und nach der Feuerwehrorganisationsverordnung fortgeschrieben werden. Die Verordnung enthält zwar eine zeitliche Vorgabe für die Fortschreibung, aus Sinn und Zweck der Feuerwehrbedarfsplanung lässt sich jedoch bereits ableiten, dass bei einer erheblichen Änderung des Gefahrenpotenzials unverzüglich eine Fortschreibung erfolgen muss. Anderenfalls liefe die Feuerwehr Gefahr, nicht mehr den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähig zu sein.
Die Qualitätskriterien für die Schutzzielerfüllung sind:
Mindesteinsatzstärke + Eintreffzeit + Erreichungsgrad = Qualität der Schutzzielerfüllung
A Mindesteinsatzstärke
Die Mindesteinsatzstärke beschreibt die Anzahl der benötigten Einsatzkräfte mit den erforderlichen Qualifikationen (Zug-, Gruppen- oder Staffelführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträger) und das dazugehörige Einsatzmittel (zum Beispiel TSF-W, MLF, HLF, DL) entsprechend des Schutzzieles.
Zum Beispiel Brand in einem Wohngebäude mit Menschenrettung über tragbare Leiter:
B Eintreffzeit
Die Eintreffzeit umfasst den Zeitraum von der Alarmierung der Feuerwehr (Auslösung der Sirene oder Meldeempfänger) bis zum Eintreffen einer Einheit zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle. Die Einheit ist die Mindesteinsatzstärke der an der Einsatzstelle benötigten Einsatzkräfte mit den entsprechenden Qualifikationen sowie Einsatzmittel. Es ist anzustreben, dass die Feuerwehr innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches nach Möglichkeit innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten kann. Die zweite Einheit soll möglichst nach 15 Minuten eintreffen. Sonderfahrzeuge, die überregional eingesetzt werden (zum Beispiel Drehleiter, ELW 1, SW) sollen in der Regel mindestens mit der zweiten Einheit eintreffen.
C Erreichungsgrad
Der Erreichungsgrad ist der prozentuale Anteil der Einsätze, bei denen die Zielgrößen Eintreffzeit und Mindesteinsatzstärke bezogen auf ein definiertes Schutzziel eingehalten werden. Der Erreichungsgrad von 80 Prozent gilt für alle geschlossen bebauten Siedlungsgebiete als Mindeststandard. Sinkt der Erreichungsgrad unter 80 Prozent, ist davon auszugehen, dass es sich nicht mehr um eine den Anforderungen genügende leistungsfähige und einsatzbereite Feuerwehr handelt.
4 Weg-/Zeitbetrachtung
Als durchschnittliche Alarmfahrt-Geschwindigkeiten werden folgende Geschwindigkeiten angesetzt:
Aus diesen Werten ergeben sich für die einzelnen Anfahrtszeiten Fahrstrecken und Abdeckungsradien. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Radius und Fahrstrecken gleichgesetzt werden, innerhalb geschlossener Ortschaften ist der Radius berechnet. Bei Alarmfahrten außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Streckenanteil im Innerortsbereich bis zur Außengrenze der Bebauung in der angegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit berücksichtigt.
| Anfahrtszeit (min) | Fahrstrecke Innerorts (km) | Radius Innerorts (km) | Fahrstrecke Außerorts (km) | Radius Außerorts (km) |
| 1 | 0,7 | 0,5 | 1 | 1 |
| 2 | 1,3 | 1,0 | 2 | 2 |
| 3 | 2,0 | 1,5 | 3 | 3 |
| 4 | 2,7 | 2,0 | 4 | 4 |
| 5 | 3,3 | 2,5 | 5 | 5 |
| 6 | 4,0 | 3,0 | 6 | 6 |
| 7 | 4,7 | 3,5 | 7 | 7 |
| 8 | 5,3 | 4,0 | 8 | 8 |
| 9 | 6,0 | 4,5 | 9 | 9 |
| 10 | 6,7 | 5,0 | 10 | 10 |
Bei der Umsetzung sind die örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise die Topografie oder Verkehrssituation, zu berücksichtigen. Daher sollten in Zweifelsfällen durch Übungs-Alarmfahrten die Anmarschzeiten überprüft werden.
5 Gefahrenarten und Gefährdungsstufen
5.1 Allgemeines
Bei der Gefahrenabwehrplanung werden folgende Gefahrenarten berücksichtigt:
Zur Erfassung der Größenordnung von vorhandenen Gefahren sind innerhalb jeder Gefahrenart unterschiedliche Stufen (Gefährdungsstufen) definiert worden, wobei die Stufe "1" jeweils die geringste Gefahr beschreibt. Ortsspezifische Besonderheiten der Gefahrenstruktur, die sich mit der aufgestellten Klassifizierung nicht darstellen lassen, sind gegebenenfalls durch ergänzende zusätzliche Gefahrenarten zu beschreiben. Die für die Feuerwehr vorzuhaltende Infrastruktur bezieht sich auf alle Gefahrenhauptarten, da die Feuerwehren im Regelfall durch universelles Gerät und multifunktionale Ausbildungen der Einsatzkräfte in der Lage sind, alle Gefahrenarten abzudecken.
5.2 Grundsätze
| Gefahrenart | Gefährdungsstufen |
| Brandbekämpfung | Br 1 - Br 4 |
| Technische Hilfeleistung | TH 1 - TH 4 |
| Gefahrstoffeinsatz und radiologische Gefahren | CBRN 1 - CBRN 3 |
| Wassernotfälle | W 1 - W 3 |
| Ausrüstungsstufe I | Mannschaft und Geräte entsprechend der Einwohnerzahl |
| Ausrüstungsstufe II | Mannschaft und Geräte entsprechend der kennzeichnenden Merkmale |
Grundsätzlich ist die Ausrüstungsstufe I anzuwenden. Entsprechend des Gefährdungspotenzials ist weiter zu prüfen, ob eine Ausrüstung entsprechend der kennzeichnenden Merkmale (Ausrüstungsstufe II) anzuwenden ist.
5.3 Gefahrenarten
A Brandbekämpfung
| Gefährdungsstufen | Einwohnerzahl | Kennzeichnende Merkmale |
| Br 1 | bis 10.000 |
|
| Br 2 | 10.001 bis 20.000 |
|
| Br 3 | 20.001 bis 50.000 |
|
| Br 4 | über 50.000 |
|
(Anlage zu § 6 Absatz 1 der Feuerwehrorganisationsverordnung)
| AS | Gefährdungsstufen | |||
| Br 1 | Br 2 | Br 3 | Br 4 | |
| I | TSF-W oder KLF oder MLF | TSF-W oder KLF oder MLF oder LF 10 oder HLF 10 | LF 10 oder HLF 10 TLF 3 DLK 1 | ELW 1 LF 20 oder HLF 20 mind. TLF 2 3 DLK 1 |
| II | TSF-W oder LF 10 TLF 3 in Gebieten mit erhöhter Waldbrandgefahr | TSF-W oder LF 10 oder HLF 10 oder LF 20 oder HLF 20 TLF 3 | ELW 1 LF 20 oder HLF 20 DLK 1 TLF 3 | ELW 1 oder ELW 2 4 LF 20 oder HLF 20 TLF 2 3 DLK 1 SW 2000-Tr GW-G 4 |
| AS - Ausrüstungsstufe
1) falls nach Bebauungshöhe notwendig (Übergangsweise kann im Ausnahmefall anstelle einer DLK 18 die dreiteilige Schiebleiter bis zur vorgesehenen Anleiterhöhe als Rettungsmittel genutzt werden.) 2) in urbanen Gebieten anstelle eines TLF auch ein weiteres HLF möglich 3) TLF mit mindestens 2.000 Liter Löschwasser 4) mindestens einmal pro Landkreis und kreisfreier Stadt | ||||
Der Brand in einem freistehenden Einfamilienhaus mit Menschenrettung über eine tragbare Leiter kann im ländlichen Raum, in Abhängigkeit von der realen Bebauung, überwiegend als das Standardereignis dienen. Der Personalbedarf liegt hier bei einer Gruppe oder zwei Staffeln mit mindestens vier Atemschutz-Geräteträgern. Diese Ausstattung sollte bei Eintreffen am Einsatzort vorhanden sein. Sie wird auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug - Wasser (TSF-W), Kleinlöschfahrzeug (KLF) oder einem mittleren Löschfahrzeug (MLF) mitgeführt. Das TSF-W, KLF oder das MLF reichen jedoch nicht aus, um alle erforderlichen Einsatzmaßnahmen beim Brand in einem Einfamilienhaus durchzuführen. Hierzu sind lageabhängig weitere Einsatzmittel erforderlich. Das TSF-W, KLF oder das MLF ist als Ausstattung für eine Ortsfeuerwehr nur dann ausreichend, wenn innerhalb der Eintreffzeit für nachrückende Einheiten mindestens ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) vorhanden ist. Das TSW-W, KLF oder das MLF stellt für den Brand in einem Einfamilienhaus die Mindestfahrzeugausstattung für eine Ortsfeuerwehr dar.
B Technische Hilfeleistung
| Gefährdungsstufen | Einwohnerzahl | Kennzeichnende Merkmale |
| TH 1 | bis 10.000 |
|
| TH 2 | 10.001 bis 20.000 |
|
| TH 3 | 20.001 bis 50.000 |
|
| TH 4 | über 50.000 |
|
(Anlage zu § 6 Absatz 1 der Feuerwehrorganisationsverordnung)
| AS | Gefährdungsstufen | |||
| TH 1 | TH 2 | TH 3 | TH 4 | |
| I | TSF-W | TSF-W oder LF 10 1 oder HLF 10 | LF 10 1 oder HLF 10 | ELW 1 LF 20 1 oder HLF 20 RW 3 |
| II | TSF-W oder LF 10 | TSF-W oder LF 20 1 oder HLF 20 RW 2 | ELW 1 LF 20 1 oder HLF 20 RW 2 | LF 20 1 oder HLF 20 RW 3 GW-G 3 ELW 2 3 |
| AS - Ausrüstungsstufe
1) mit erweiterter Hilfeleistungsbeladung 2) nicht bei HLF 20 erforderlich 3) mindestens einmal pro Landkreis und kreisfreie Stadt | ||||
C Gefahrstoffeinsatz und radiologische Gefahren
Die einzelnen Komponenten werden getrennt betrachtet und bestimmt. Als Einstufung wird immer die Stufe mit der höchsten Gefährdungsstufe übernommen.
| Gefährdungsstufen | Einwohnerzahl | Kennzeichnende Merkmale |
| CBRN 1 | bis 20.000 |
|
| CBRN 2 | 20.001 bis
50.000 |
|
| CBRN 3 | über 50.000 |
|
| 1 Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500
2 vfdb-Richtlinie 10/02 - Feuerwehr im Bio-Einsatz 3 Anlagen nach der Störfall-Verordnung werden einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. | ||
(Anlage zu § 6 Absatz 1 der Feuerwehrorganisationsverordnung)
| AS | Gefährdungsstufen | ||
| CBRN 1 | CBRN 2 | CBRN 3 | |
| I | TSF-W | LF 10 | ELW 1 LF 20 GW-G 2 |
| II | ELW 1 LF 10 | ELW 1 LF 20 Strahlenschutzsonderausrüstung 2 3 GW-G 2 | ELW 2 2 LF 20 TLF 4 GW-G Strahlenschutzsonderausrüstung 3 |
| AS - Ausrüstungsstufe
1) Anlagen nach der Störfall-Verordnung werden einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. 2) mindestens einmal pro Landkreis und kreisfreie Stadt 3) ABC-Erkundungskraftwagen oder GW-Mess 4) TLF mit mindestens 2.000 Liter Löschwasser | |||
D Wassernotfälle
| Gefährdungsstufen | Einwohnerzahl | Kennzeichnende Merkmale |
| W 1 | bis 20.000 |
|
| W 2 | 20.001 bis 50.000 |
|
| W 3 | über 50.000 |
|
(Anlage zu § 6 Absatz 1 der Feuerwehrorganisationsverordnung)
| AS | Gefährdungsstufen | ||
| W 1 | W 2 | W 3 | |
| I | TSF-W | LF 10 RTB 2/MZB | LF 10 RTB 2/MZB |
| II | TSF-W oder LF 10 | ELW 1 LF 20 RW 1 RTB2 /MZB | ELW 2 1 LF 20 RW 1 RTB 2/MZB |
| AS - Ausrüstungsstufe
1) mindestens einmal pro Landkreis und kreisfreie Stadt 2) Kann auch durch eine Hilfsorganisation gestellt werden. | |||
6 Verfahren zur Brandschutzbedarfsplanung
Andere Verfahren zur Brandschutzbedarfsplanung sind zulässig, sofern die Bestimmungen der Feuerwehrorganisationsverordnung eingehalten werden.
7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
| Anlage (zu Nummer 1.2) |
Erfassungstabellen zur Feuerwehrbedarfsplanung entsprechend der Gliederung des Feuerwehrbedarfsplanes
Die Tabellen sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Anlagen zu den Nummern:
2 Beschreibung des Gefährdungspotenzials
2.1 Gemeindestruktur
2.1.1 Geografische Lage
| Gesamtfläche | km2 | |
| Ausdehnung Nord - Süd | Km | |
| Ausdehnung Ost - West | Km | |
| höchster Punkt | m über NN | |
| tiefster Punkt | m über NN | |
| maximaler Höhenunterschied | m |
2.1.2 Topografische Besonderheiten
| Fläche | Ausdehnung | Tiefe | |
| Seen, Teiche, Weiher | |||
| Flüsse | |||
2.1.3 Einwohner/Bevölkerung
| Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 | |
| Hauptwohnsitz | |||||
| davon Ausländeranteil | |||||
| Nebenwohnsitz | |||||
| Durchschnittsalter | |||||
| Gästebetten insgesamt | |||||
| davon in Hotels | |||||
| Anzahl der Übernachtungen | |||||
| Einpendler täglich | |||||
| Auspendler täglich |
2.1.4 Ortsgliederung
| Gemeinde, Orts-/Stadtteil | Einwohnerzahl (Stand: ) | Gebietsgröße | Bevölkerungsdichte | Durchschnittsalter | ||
| Ew | % | km2 | % | Ew/ km2 | ||
| Gesamt | ||||||
2.1.5 Gemeinden, mit denen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zum abwehrenden Brandschutz besteht
2.1.6 Altersgliederung der Bevölkerung
| Grafik einfügen |
2.1.7 Nachbargemeinden
| Nachbargemeinde | Einwohner | Besonderheiten |
| Kartenausschnitt | ||
2.2 Flächennutzung
| ha | % | ||
| Siedlungsflächen | |||
| Verkehrsfläche | |||
| Landwirtschaftliche Fläche | |||
| Wasserfläche | |||
| Waldfläche | |||
| Erholungsfläche | |||
| Übrige Fläche |
2.3 Verkehrsinfrastrukturen
| Länge in km | |
| Bundesautobahn | |
| Anschlussstellen Bundesautobahn (Anzahl) | |
| Bundesstraßen | |
| Landstraßen | |
| Kreisstraßen | |
| Gemeindestraßen | |
| Schienennetz DB | |
| Schienennetz Gemeindeeigen | |
| Schienennetz Industrie/Werksanschlüsse | |
| Bahnhöfe, Haltepunkte (Anzahl) | |
| S-Bahnstrecken | |
| Haltepunkte (Anzahl) | |
| Straßenbahnstrecken | |
| Haltestellen (Anzahl) | |
| Flughafen/Flugplatz (Anzahl) | |
| Wasserstraßen | |
| Hafen, Schleusen, Jachthafen (Anzahl) | |
| Liegeplätze (Anzahl) |
Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet:
2.3.1 Straßenverkehr
| Verkehrsbelastung | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 |
| BAB | |||||
| Hauptverkehrsachse 1 | |||||
| Hauptverkehrsachse 2 |
| Verkehrsunfälle | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 |
| Anzahl | |||||
| Verletzte | |||||
| Tote |
2.3.2 Schienenverkehr
| Bahnverkehr | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 |
| Personenzüge | |||||
| Ein-/Ausstiege | |||||
| Güterverkehr | |||||
| Güterumschlag |
2.3.3 Luftverkehr
| Flugbewegungen | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 |
| Anzahl | |||||
| Passagiere |
2.3.4 Schiffsverkehr
| Schiffsbewegungen | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 |
| Anzahl | |||||
| Passagiere | |||||
| Güterumschlag |
2.4 Bebauung
2.4.1 Art der Bebauung
| Stadt-, Ortsteil | |
| Gebiete mit geschlossener Bauweise und Gebäuden über 12 m Brüstungshöhe | |
| Gebiete mit überwiegend geschlossener Bauweise und Gebäuden bis 12 m Brüstungshöhe | |
| Gebiete mit überwiegend offener Bebauung (teilweise Reihenbebauung) und Gebäuden bis 7 m Brüstungshöhe | |
| Gebiete mit offener Bebauung und Gebäuden bis 7 m Brüstungshöhe | |
| Zentrum mit mehrgeschossiger Bebauung an Büro- und Verwaltungsgebäuden, Geschäftshäusern, Warenhäuser, Hotels, Gaststätten | |
| geschlossene Altstadtbebauung im Kern | |
| Industrie- und Gewerbegebiete mit erhöhtem Gefahrstoffumgang | |
| Gewerbegebiete ohne erhöhtem Gefahrstoffumgang | |
| Gewerbegebiet mit einzelnen, kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben | |
| Mischgebiete (größere Industrie- oder Gewerbebetriebe innerhalb Wohngebiete) | |
| Dorfgebiete | |
| ländlicher Raum (einzeln stehende Gehöfte außerhalb des geschlossenen Gemeindegebietes) |
2.4.2 Gebäudestruktur, Gebäudehöhen
| Stadt-, Ortsteil | bis 7 m | 7 m - 12 m | über 12 m |
2.5 Bauliche Objekte
(Hier kann je nach Bedarf weiter ausgeführt und differenziert werden: Adresse, Zahl der Nutzer, Geschosse, Flächen, zweiter baulicher Rettungsweg, Lagermengen usw).
2.5.1 Gebäude mit hoher Menschenkonzentration
| Objekt | Anzahl |
| Hochhäuser | |
| Hochschulen | |
| Einkaufszentren | |
| Verkaufsstätten > 2000 qm | |
| Theater | |
| Konzerthallen | |
| Kinos | |
| Sonstige Versammlungsstätten | |
| Discotheken | |
| Schwimmhallen | |
| Hotels | |
| Beherbergungsbetriebe mit mehr als 9 Gästebetten | |
| Justizvollzugsanstalten | |
| Standorte Bundeswehr | |
| Verwaltungs- und Bürogebäude |
2.5.2 Gebäude mit hilfs- oder betreuungsbedürftigen Personen
| Objekt | Anzahl |
| Krankenhäuser, Kliniken | |
| Ärztehäuser | |
| Senioren- und Pflegeheime | |
| Einrichtungen für Behinderte | |
| Kindergärten, Kindertagesstätten, | |
| Schulhorte | |
| Schulen | |
| Ausländerheime, Ausländerwohngemeinschaften | |
| Obdachlosenheime | |
| besondere Wohnformen* | |
| * Besondere Wohnformen aus der Sicht der Feuerwehr sind im baurechtlichen Sinne Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zweck der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettung eingeschränkt ist, wenn die Nutzungseinheiten:
a) einzeln für mehr als acht Personen oder b) für Personen mit Intensivpflegebedarf bestimmt sind oder c) einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als zwölf Personen bestimmt sind. | |
2.5.3 Kultureinrichtungen und Denkmäler
| Objekt | Anzahl |
| Kirchen | |
| Museumsgebäude | |
| Bibliotheken | |
| Baudenkmäler, Gebäude mit besonderem Kulturwert |
2.5.4 Sonstige besondere Objekte
| Objekt | Anzahl |
| Zentrale Veranstaltungsorte für Großveranstaltungen | |
| Gaststätten, Restaurants, Imbiss | |
| Tiefgaragen | |
| Bootshallen, Bootsschuppen, Jachthäfen | |
| Kleingartenanlagen | |
| Durch Überflutung oder Hochwasser gefährdete Bereiche | |
| Sonstige besonders gefährdete Objekte |
2.6 Beschreibung gewerbliche Schwerpunkte und Industriebauten, insbesondere Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko (besondere Gefahrenobjekte)
2.6.1 Industrie und Gewerbe
| Objekt | Anzahl |
| SV-pflichtige Arbeitsplätze | |
| Betriebe im Sinne der Störfallverordnung | |
| Industrie- und Lagerbetriebe mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr | |
| Hochregallager | |
| Flüssiggaslager | |
| Betriebe mit gefährlichen oder grundwassergefährdeten Stoffen | |
| Betriebe mit radioaktiven Stoffen (Gefahrengruppe II oder III ) | |
| Betriebe mit biogefährdenden Stoffen (Gefährdungsgruppe BIO II oder III) | |
| landwirtschaftliche Betriebe | |
| Kfz-Betriebe, Autohäuser | |
| Tankstellen | |
| Hochsiloanlagen mit Explosionsgefährdung |
2.6.2 Unternehmensgrößen
| Wirtschaftszweig | Unternehmensgröße | ||
| Klein < 20 Beschäftigte | Mittel 21 bis 200 Beschäftigte | Groß > 200 Beschäftigte | |
| verarbeitendes Gewerbe | |||
| Baugewerbe | |||
| Handel, Verkehr, Gastgewerbe | |||
| Information, Kommunikation | |||
| Finanz-, Versicherungsdienstleister | |||
| Grundstücks-, Wohnungswesen | |||
| sonstige wirtschaftliche Dienstleister | |||
| Öffentlich Verwaltung, Sozialversicherung | |||
| sonstige Dienstleister, Unterhaltung | |||
| Gesundheits-, Sozialwesen | |||
| Landwirtschaft, Tierproduktion | |||
2.6.3 Behörden
Hier erfolgt eine Auflistung der ortsansässigen Behörden.
2.6.4 Objekte mit zur Leitstelle direkt aufgeschalteter Brandmeldeanlage (BMA)
Hier erfolgt eine Auflistung der Objekte, die über eine automatische Brandmeldeanlage in der Integrierten Rettungsleitstelle aufgeschaltet sind und für die ein Feuerwehreinsatzplan bei der Feuerwehr hinterlegt ist. Objekte, für die ein externer Notfallplan vorliegen muss, sind gesondert zu kennzeichnen.
2.6.5 Objekte mit besonderer Gefahrenlage (mit Feuerwehr- Einsatzplan, ohne direkt aufgeschalteter BMA)
Hier erfolgt eine Auflistung der Objekte, die im Einsatzleitsystem der Leitstelle als besonderes Objekt eingepflegt sind, von denen ein Feuerwehreinsatzplan bei der Feuerwehr hinterlegt ist, die allerdings nicht über eine automatische
Brandmeldeanlage in der Integrierten Rettungsleitstelle aufgeschaltet oder die bei einer anderen Meldestelle, zum Beispiel Wachdienst, aufgeschaltet sind. Objekte, für die ein externer Notfallplan vorliegen muss, sind gesondert zu kennzeichnen.
2.6.6 Objekte mit besonderer Gefahrenlage (ohne BMA)
Hier erfolgt eine Auflistung der Objekte, die im Einsatzleitsystem als besonderes Objekt eingepflegt sind, die allerdings nicht über eine automatische Brandmeldeanlage in der Integrierten Rettungsleitstelle aufgeschaltet sind und von denen kein ein Feuerwehreinsatzplan bei der Feuerwehr hinterlegt ist. Objekte, für die ein externer Notfallplan vorliegen muss, sind gesondert zu kennzeichnen.
2.7 Angaben zu Versorgungseinrichtungen
2.7.1 Energieversorgung
| Umspannwerke | Anzahl | |
| Windkraftanlagen | Anzahl | |
| Solarfreiflächenanlagen | Anzahl | |
| Biomasseanlagen* | Anzahl | |
| * Anlagen, die aus Biomasse Strom erzeugen | ||
2.7.2 Wärmeversorgung
| Trassenlänge Fernwärme | km | |
| Haushaltsübergabestationen | Anzahl |
2.7.3 Trinkwasserversorgung
| Wasserwerke | Anzahl | |
| Trinkwasserbrunnen | Anzahl |
2.7.4 Abwasserentsorgung
| Kläranlagen | Anzahl | |
| Pumpstationen | Anzahl |
2.7.5 Gasversorgung
| Gasdruckregelanlagen | Anzahl | |
| Gasübernahmestationen | Anzahl | |
| Biogasanlagen* | Anzahl | |
| * Anlagen die aus Biomasse ausschließlich Gas erzeugen | ||
2.7.6 Telefonie, Rundfunk, Fernsehen
| Fernmeldeturm | Anzahl | |
| Sendemasten Mobilfunk | Anzahl |
2.7.7 Zusammenfassung:
Einteilung des Stadt- /Gemeindegebietes in Gefahrenstufen
Gemäß den vorstehenden Betrachtungen wird das Gemeindegebiet entsprechend der Gefährdungs- und Risikoanalyse in folgende Gefährdungsstufen eingestuft:
| Orts-/ Stadtteil | Einwohner | Brandbekämpfung | Technische Hilfeleistung | Gefahrstoffeinsatz | Wassernotfall |
| Gesamt |
3 Beschreibung des vorhandenen Gefahrenabwehrpotenzials
3.1 Strukturen der Gefahrenabwehr (Feuerwehrstruktur)
Hier sollte ein Organigramm die Struktur verdeutlichen.
3.1.1 Standorte Gerätehäuser
| Gemeinde, Gemeinde- oder Ortsteilteil | Feuerwehr | Status der Wehr |
3.1.2 Hauptamtliches Personal
| Standort Wache | Status | Anzahl |
| Feuerwehrtechnische Angestellte mittlerer Dienst | ||
| Feuerwehrtechnische Angestellte gehobener Dienst | ||
| Feuerwehrtechnische Beamte mittlerer Dienst | ||
| Feuerwehrtechnische Beamte gehobener Dienst | ||
| Feuerwehrtechnische Beamte höherer Dienst |
3.1.3 Ehrenamtliches Personal
| Feuerwehr | Ist-Stärke* | Männliche Aktive | Weibliche Aktive | Reserveabteilung* | Ehrenabteilung | Jugendfeuerwehr |
| * nur aktive Kameraden (Einsatzkräfte) | ||||||
3.2 Löschwasserversorgung
| Gemeinde-/Ortsteil | Anzahl | Ergiebigkeit/ Löschwassermenge |
| Hydrant | ||
| Löschteich mit Saugstelle | ||
| sonstige Saugstellen | ||
| Brunnen | ||
| Löschwasserbehälter | ||
| private Entnahmestellen |
3.3 Einsatzaufkommen
3.3.1 Anzahl der Alarmierungen
Die Gliederung der Stichworte ist entsprechend des Stichwortkataloges der Leitstelle anzupassen.
| Einsatzart | Stichwort | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 |
| Alarmierungen gesamt | ||||||
| Brandbekämpfung | Gesamt, davon | |||||
| Feuer Klein | ||||||
| Feuer Mittel | ||||||
| Feuer Groß | ||||||
| BMA Alarm | ||||||
| Technische Hilfe | Gesamt, davon | |||||
| TH Klein | ||||||
| TH Mittel | ||||||
| TH Groß | ||||||
| Bahnunfall | ||||||
| Höhenrettung | ||||||
| Gefahrstoffeinsätze | Gesamt, davon | |||||
| Gas/ErkKw | ||||||
| Gefahrgutvermutung | ||||||
| Gefahrgut Mittel | ||||||
| Gefahrgut Groß | ||||||
| Öl auf Wasser | ||||||
| Radioaktiv | ||||||
| Wassernotfälle | Gesamt, davon | |||||
| Wasserrettung | ||||||
| Eisrettung | ||||||
3.3.2 Einsatzarten
| Einsatzart | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 | |
| Brände und Explosionen | Gesamt, davon | |||||
| Kleinbrand a | ||||||
| Kleinbrand b | ||||||
| Mittelbrand | ||||||
| Großbrand | ||||||
| Technische Hilfeleistungen | ||||||
| Gefahrstoffeinsätze | ||||||
| Wassernotfälle | ||||||
| Fehlalarmierungen | gesamt | |||||
| Blinde Alarme | ||||||
| Böswillige Alarme | ||||||
| durch BMA | ||||||
3.3.3 Personenschäden
| Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 | ||
| Brandeinsätze | Gerettete Personen | |||||
| Brandtote | ||||||
| Technische Hilfeleistungen | Gerettete Personen | |||||
| Tote |
3.4 Eintreffzeiten und Erreichungsgrad
3.4.1 Eigene Kräfte
| Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 | |
| Durchschnittliche Eintreffzeit | |||||
| Erreichungsgrad |
3.4.2 Kräfte von Nachbareinheiten
In der nachstehenden Tabelle sind Kräfte von Nachbareinheiten aufzuführen, die innerhalb einer Eintreffzeit von 10 Minuten die erste Einheit als Verstärkungseinheit den originär betroffenen Orts- oder Gemeindeteil erreichen können.
| Orts-/Stadtteil | Geeignete Verstärkungseinheit | |||
| FF | FF | FF | FF | |
In der nachstehenden Tabelle sind Kräfte von Nachbareinheiten aufzuführen, die innerhalb einer Eintreffzeit von 15 Minuten als zweite Einheit (Ergänzungseinheit) den originär betroffenen Orts- oder Gemeindeteil erreichen können.
| Orts-/Stadtteil | Geeignete Verstärkungseinheit | |||
| FF | FF | FF | FF | |
3.5 Technik
3.5.1 Eigene Technik
In der nachstehenden Tabelle ist der derzeitige Bestand an Fahrzeugen, Anhängern und Abrollbehältern aufzulisten. Unter Bemerkungen ist anzugeben, ob es sich um ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes handelt (Bund/Land) oder ein Fahrzeug oder Sonderfahrzeug, das für den überörtlichen Einsatz vorgesehen ist.
| Standort | Fahrzeug/ Fahrzeugtyp | Funkkenner | Polizeiliches Kennzeichen | Baujahr | geplante Ersatzbeschaffung | mitgeführtes Löschmittel | Atemschutzgeräte | Bemerkungen |
3.5.2 Technik von Nachbargemeinden
Hier sind die Fahrzeuge, Anhänger und Abrollbehälter anzugeben, die als Verstärkungseinheit für die eigene Gemeinde vorgesehen sind.
| Feuerwehr | Fahrzeug/ Sonderfahrzeug | mitgeführtes Löschmittel | Atemschutzgeräte |
3.5.3 Alarmierungsausstattung
| Feuerwehr | Funkmeldeempfänger | Sirenen | Alarm-Fax | zusätzliche Alarmierungsausstattung |
3.5.4 Bestand Kommunikationstechnik
| Feuerwehr | MRT Fahrzeugfunkgeräte | HRT
Handsprechfunkgeräte | HRT Handsprechfunkgeräte ex-geschützt | Funkmeldeempfänger | Faxgeräte | Handy/ Satellitentelefone |
3.5.5 Bestand Atemschutzgeräte
In der nachstehenden Tabelle ist der derzeitige Bestand an Pressluftatemgeräten, Pressluftatemflaschen, Atemschutzmasken, Atemschutzfilter und Brandfluchthauben aufzulisten.
| Standort | Typ | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Beschaffung | geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.6 Bestand Schutzausrüstung
In der nachstehenden Tabelle ist der derzeitige Bestand an Nomex Einsatzschutzanzüge, Feuerwehrschutzhelmen, Chemikalienschutzanzüge, Kontaminationsschutzanzüge, Personenfilmdosimeter, Wasserrettungsüberlebensanzüge sowie Schnittschutzanzüge aufzulisten.
| Standort | Typ | Personengebunden | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Beschaffung | geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.7 Bestand Messgeräte
In der nachstehenden Tabelle ist der derzeitige Bestand an Atemschutzüberwachungsgeräten, Ex-Warngeräten, Prüfröhrchen und Strahlenmessgeräten aufzulisten.
| Standort | Typ | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Beschaffung | geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.8 Bestand Rettungsgeräte
In der nachstehenden Tabelle ist der derzeitige Bestand an Atemschutzrettungsgeräteätze, Eisretter, Sprungretter, hydraulischen Spreiz- und Schneidgeräte, Hebekissen, Motorkettensägen und tragbare Leitern aufzulisten.
| Standort | Typ | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Herstellungsjahr / Beschaffung | Geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.9 Bestand Pumpen und Aggregate
In der nachstehenden Tabelle ist der derzeitige Bestand an Hydraulischen Pumpen, Lüftungsaggregaten, Netzersatzaggregaten, tragbaren Pumpen, Tauchpumpen, Gefahrgutumfüllpumpen und Lenzpumpen aufzulisten.
| Standort | Typ | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Herstellungsjahr/ Beschaffung | geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.10 Bestand Schlauchmaterial
| Standort | Typ | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Herstellungsjahr/ Beschaffung | geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.11 Bestand Ölsperren (hochseefähig, binnenwasserfähig, "einmal Ölsperren"), Ölbindemittel
| Standort | Typ | Lagerbestand | Fahrzeugverlastung | Herstellungsjahr/ Beschaffung | geplante Ersatzbeschaffung |
3.5.12 Bestand Schaummittel (Klassifizierung beachten, zum Beispiel alkoholbeständig)
| Standort | Typ | Lagermenge |
3.5.13 Gerätehäuser
3.5.13.1 Adresse und Baujahr
| Orts- oder Stadtteil | Adresse | Baujahr |
3.5.13.2 Ausstattungen
| Fahrzeughalle | Standort | ||||
| Stellplätze | Größe 1 | ||||
| Größe 2 | |||||
| Größe 3 | |||||
| Sonstige | |||||
| Schutz vor Dieselemission | Spinde von Fahrzeughalle abgetrennt | ||||
| Drucklufterhaltung | |||||
| Ladeerhaltung | |||||
| Absaugung Abgase | |||||
| Spinde von Fahrzeughalle abgetrennt | |||||
| Tore | Höhe | ||||
| Breite | |||||
| Torantrieb | Kraftbetrieben | ||||
| Handbetätigung | |||||
| Winterbetrieb | automatische Beheizung, Frostfreiheit | ||||
| Sozialbereich | Umkleide- Spindräume | Männer | |||
| Frauen | |||||
| Jfw Jungen | |||||
| Jfw Mädchen | |||||
| Sanitärräume | Toiletten Herren | ||||
| Toiletten Frauen | |||||
| Waschraum | |||||
| Duschen Herren | |||||
| Duschen Frauen | |||||
| Schulungs-/Aufenthaltsraum | |||||
| Küche/Kochnische/Teeküche | |||||
| separater Jugendraum | |||||
| Büro | |||||
| Medien, EDV-Ausstattung | |||||
| Reinigung Einsatzkleidung | |||||
| Stiefelwäsche im Zugangsbereich | |||||
| Trocknungsraum | |||||
| Wohnungen für Feuerwehrangehörige | |||||
| Funktionsräume/Technische Bereiche | Lager | Geräte/Allgemeines Lager | |||
| Schläuche | |||||
| Lösch- und Bindemittel | |||||
| Kfz-/Reifenlager | |||||
| Treibstoff- und Öllager | |||||
| Feuerlöscher | |||||
| Kleiderkammer | |||||
| Werkstätten | Allgemeine Werkstatt | ||||
| Atemschutz | |||||
| Schlauchpflege | |||||
| Geräte-/Kfz | |||||
| Waschhalle | |||||
| Funk | |||||
| Haustechnikraum/Heizung | |||||
| Abstellraum, Putzraum/-kammer | |||||
| Außenbereich | PKW-Parkplätze | ||||
| Übungsfläche auf Hof | |||||
| Übungsturm | |||||
| kreuzungsfreie Zu- und Ausfahrt | |||||
3.6 Qualifikationen des Personals
(Ist für jede Ortswehr separat zu erfassen)
3.6.1 Laufbahnausbildung
| Qualifikation | Soll | Ist |
| Anzahl Einsatzkräfte gesamt | ||
| Anwärter | ||
| Truppmann | ||
| Sprechfunker | ||
| Atemschutzgeräteträger mit G 26/3 | ||
| Truppführer | ||
| Gruppenführer | ||
| Zugführer | ||
| Führen von Verbänden |
3.6.2 Zusatzausbildung
| Qualifikation | Soll | Ist |
| Kfz Klasse B | ||
| Feuerwehrführerschein | ||
| Kfz Klasse C | ||
| Kfz Klasse C 1 E | ||
| Bootsführerschein Binnen | ||
| Bootsführerschein See | ||
| Maschinist Löschfahrzeuge | ||
| Maschinist Drehleiter | ||
| Hebzeugführer, Ladekran | ||
| Gabelstapler | ||
| Motorkettensägeberechtigung | ||
| Strahlenschutz I/II | ||
| CBRN- Einsatz/ Erkundung/Dekon | ||
| Höhenretter | ||
| Taucher | ||
| Gerätewart | ||
| Atemschutzgerätewart | ||
| Sicherheitsbeauftragter | ||
| Strahlenschutzbeauftragter | ||
| Rettungsschwimmer | ||
| Ausbilder Truppmann , -führer | ||
| Ausbilder Atemschutz | ||
| Ausbilder Sprechfunker | ||
| Ausbilder Maschinist | ||
| Ausbilder Drehleiter | ||
| Ausbilder Techn. Hilfeleistung | ||
| Ausbilder Chemikalienschutz | ||
| Ausbilder Strahlenschutz | ||
| Ausbilder ABC | ||
| Fahrlehrer |
3.7 Personalentwicklung
(Ist für jede Ortswehr separat zu erfassen)
3.7.1 Entwicklung der Personalstärke Einsatzkräfte (Aktive)
| Feuerwehr | Jahr Stichtag | Jahr Stichtag-1 | Jahr Stichtag-2 | Jahr Stichtag-3 | Jahr Stichtag-4 | |||||
| - | + | - | + | - | + | - | + | - | + | |
| Feuerwehr 1 | ||||||||||
| Feuerwehr 2 | ||||||||||
| Gesamt | ||||||||||
3.7.2 Altersstruktur
| Alter | Unter 25 | 26 -30 | 31 -35 | 36 -40 | 41 -45 | 46 -50 | 51 -55 | 56 -60 | Über 60 |
| Jahr Stichtag | |||||||||
| Jahr Stichtag-1 | |||||||||
| Jahr Stichtag-2 | |||||||||
| Jahr Stichtag-3 | |||||||||
| Jahr Stichtag-4 |
3.7.3 Erreichen der Altersgrenze
| Funktion | Anzahl | Jahr | Anzahl an Nachwuchs mit Qualifikation | Qualifikationsbedarf |
| Truppmann - kein Atemschutzgeräteträger | ||||
| Truppmann Atemschutzgeräteträger | ||||
| Truppführer - kein Atemschutzgeräteträger |
| Truppführer Atemschutzgeräteträger | ||||
| Maschinist | ||||
| Gruppenführer | ||||
| Zugführer | ||||
| Leitung einer Feuerwehr |
Die Tabelle ist an die vorhandene Qualifikationsstruktur anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern.
3.7.4 Verfügbarkeitsberechnung Freiwillige Feuerwehr
| Kamerad | Einzugsbereich | Verfügbarkeit | |||||||||||
| Wochentag Tag | Wochentag Nacht | Wochenende/ Feiertag | |||||||||||
| EK* | Davon | EK | davon | EK | Davon | ||||||||
| Agt | Ma | Fü | Agt | Ma | Fü | Agt | Ma | Fü | |||||
| gesamt | |||||||||||||
| * EK - Einsatzkraft
Agt - Atemschutzgeräteträger Ma - Maschinist Fü - Gruppenführer/Zugführer | |||||||||||||
Der Einzugsbereich ergibt sich aus der Anfahrtszeit zum äußeren Abdeckungsbereich, der Einsatzvorbereitungszeit (Anlegen der Schutzkleidung im Gerätehaus, der Fahrzeit von der Wohnung zum Gerätehaus) und der Alarmzeit (Zeit von der Alarmierung bis zum Verlassen der Wohnung).
3.7.5 Personalbedarfsberechnung Freiwillige Feuerwehr
Der konkrete Personal- und Funktionsbedarf ergibt sich aus der notwendigen Fahrzeugbesetzung. Aufgrund der Erfahrungen der Personalverfügbarkeit wird eine zweifache Personalvorhaltung empfohlen.
| Fahrzeug | Einsatzkräfte soll | Personalbedarf | ||||||
| Wochentag Tag | Wochentag Nacht | Wochenende/ Feiertag | ||||||
| Soll | Ist | Soll | Ist | Soll | Ist | |||
| Gesamt | ||||||||
| davon | Agt | |||||||
| Ma | ||||||||
| Fü | ||||||||
| ENDE | |