Bauaufsicht:
Technische Baubestimmungen;
DIN 18.065 "Gebäudetreppen;
Definitionen, Messregeln, Hauptmaße"
Vom 22. November 2000
(MBl. Nr. 38 vom 20.12.2000 S. 784; 04.10.2005 S. 942)
- 305-24.012/0-1 - - VORIS 21.072 02 00 30.129 -
Durch den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts im Treppenraum darf die Funktion der notwendigen Treppe als Teil des ersten Rettungswegs und die Verkehrssicherheit der Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts ist zulässig, wenn folgende Kriterien erfüllt werden sind:
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