umwelt-online: V-BauGB - Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (Nds) (7/7)

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Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans (F-Plan) Anlage 18


Gemeinde/Samtgemeinde Landkreis Fernruf mit Vorwahl


Anschrift der Genehmigungsbehörde
über den Landkreis
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Tabelle

Zutreffendes ist angekreuzt [X] oder ausgefüllt

Bei Verfahrensschritten, die vor dem 1.7.1987 stattfanden finden die Vorschriften des BBauG Anwendung.

Die Gemeinde beantragt hiermit gemäß § 6 BauGB die Genehmigung

[ ] des F-Plans (Neuaufstellung) [ ] der Änderung bzw. - Ergänzung des F-Plans [ ] Nr. der Änderung/Ergänzung [ ] der Aufhebung des F-Plans


Angaben der Gemeinde Vermerke der Genehmigungsbehörde
1 Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung
1.1 Aufstellung des ursprünglichen F-Plans
Bekanntmachung gemäß § 6 BBauG/ § 6 BauGB am
1.2 Letzte wirksame Änderung/ Ergänzung Nr.
Bekanntmachung gemäß § 6 BBauG/ § 6 BauGB am
1.3 Wirksamkeit des urspünglichen F-Plans bzw. der bisherigen Änderungen/Ergänzungen
a) Ist die Wirksamkeit des F-Plans im Rahmen von Gerichtsentscheidungen (inzident) in Frage gestellt worden? [ ] ja [ ] nein
Gericht, Datum, Aktenzeichen der Entscheidung  
b) liegt eine Bekanntmachung gemäß § 183f Abs. 1 BBauG 1979 oder gemäß § 244 Abs. 2 BauGB vor? [ ] ja [ ] nein
der Genehmigungsbehörde übersandt mit Schreiben  
c) Ist gemäß § 155a BBauG 1979 oder gemäß §§ 214/215 BauGB die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht worden? [ ] nein [ ] ja
Die Genehmigungsbehörde ist unterrichtet durch Schreiben vom
2 Angaben zur Raumordnung/Landesplanung
Dem F-Plan liegt zugrunde  
2.1
[ ] das Landes-Raumordnungsprogramm
i. d. F. vom
2.2
[ ] das Regionale Raumordnungsprogramm
i. d. F. vom
des/der


Angaben der Gemeinde hierzu Anlage/Seite Vermerke der Genehmigungsbehörde
3 Angaben zum Verfahren
3.1 Der Beschluß gemäß § 2 Abs. 1 BBauG / § 2 Abs. 1 BauGB [ ] wurde nicht gefaßt
wurde gefaßt [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat

nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß

am
am
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG/ § 2 Abs. 1 BauGB
am
durch
3.2 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
3.2.1 Hat die Gemeinde gemäß § 2a Abs. 4 BBauG/ § 3 Abs. 1 Bau GB von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung abgesehen?

[ ] nein [ ] ja

Die Entscheidung wurde gemäß § 2a Abs. 4 BBauG/ § 3 Abs. 1 BauGB getroffen [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
[ ] von der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
3.2.2 Hat die Gemeinde eine ergänzende Bestimmung nach § 2a Abs. 3 BBauG/ zu § 3 Abs. 1 BauGB getroffen?

[ ] nein [ ] ja

Die Bestimmung ist erfolgt [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] allgemein [ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
[ ] im Einzelfall am
[ ] durch die Gemeindedirektorin oder den Gemeindedirektor
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
3.2.3 Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (stichwortartige Darstellung)

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3.3 Beteiligung der Mitgliedsgemeinden bei F-Plänen von Samtgemeinden ( 4 Abs. 9 BBauG0.205 Abs. 7 BauGB)
3.3.1 Die Beteiligung erfolgte durch die Samtgemeinde mit Anschreiben vom
3.3.2 Beteiligte Mitgliedsgemeinde/Frist/Stellungnahme
Mitgliedsgemeinde Frist Stellungnahme liegt vor Mitgliedsgemeinde Frist Stellungnahme liegt vor
ja nein ja nein
               
               
               
               
               
               
               
3.4 Beteiligung von Stadtbezirken und Ortschaften
3.4.1 Die Beteiligung erfolgte durch die Gemeinde mit Anschreiben vom
3.4.2 Beteiligte/Frist/Stellungnahme (ggf. auf bes. Blatt fortsetzen)
Beteiligte Stadtbezirke und Ortschaften Frist Stellungnahme liegt vor
ja nein
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
3.5 Genehmigung der Träger öffentlicher Belange einschließlich der benachbarten Gemeinden (2 Abs. 5 BBauG/ § 4 Abs. 1 BauGB)
3.5.1 Die Beteiligung erfolgte durch die Gemeinde mit Anschreiben vom
3.5.2 Beteiligte/Frist/Stellungnahme (ggf. auf besonderem Blatt fortsetzen)
Beteiligte Träger öffentlicher Belange/benachbarte Gemeinde Frist Stellungnahme liegt vor
ja nein
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
3.6 Förmliches Auslegungsverfahren (§ 2a Abs. 6 BBauG/ § 3 Abs. 2 oder 3 BauGB)
  Durchgang
3.6.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluß

[ ] liegt nicht vor            [ ] liegt vor

An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
3.6.2 Der Beschluß hat zum Inhalt

[ ] Planentwurf

[ ] Entwurfserläuterung [ ] Auslegung
Ortsübliche Bekanntmachung am entsprechend der Hauptsatzung i. d. F. vom
durch
3.6.3 Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange einschließlich benachbarter Gemeinden am
durch
3.6.4 Auslegung
Die Auslegung erfolgte gemäß der Bekanntmachung vom
3.6.5 Fand bei einererneuten Auslegung eine Einschränkung von Bedenken und Anregungen statt (gemäß § 3 Abs. 3 BauGB)?

[ ] nein        [ ] ja

Wenn ja, welche?

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Wenn ja, welche?
Beschluß zur Einschränkung von Bedenken und Anregungen

[ ] liegt vor         [ ] liegt nicht vor

Der Beschluß wurde gefaßt [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
Ist das förmliche Auslegungsverfahren wegen Änderung des Planentwurfs wiederholt worden, so sind die Angaben der Nr. 3.6 für jeden Durchgang erforderlich. Diese Seite ist daher ggf. mehrfach auszufüllen.
3.7 Bedenken und Anregungen (§ 2a Abs. 6 BBauG/ § 3 Abs. 2 oder 3 )    
3.7.1 Abschließende Prüfung der Bedenken und Anregungen sämtlicher Durchgänge des Verfahrens [ ] war nicht erforderlich, da keine Bedenken und Anregungen in eingegangen sind
[ ] war erforderlich. Die Prüfung ist erfolgt [ ] durch den Verwaltungsausschuß am
[ ] durch den Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
[ ] durch die Gemeindedirektorin oder den Gemeindedirektor
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
3.7.2 Benachrichtigung gemäß § 2a Abs. 6 Satz 4 BBauG/ § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ist erfolgt

[ ] nein       [ ] ja

3.7.3 Nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen (§ 2a Abs. 6 Satz 6 BBauG/ § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB)

[ ] liegt vor [ ] liegt nicht vor

3.8 Feststellungsbeschluß
3.8.1 Der Feststellungsbeschluß wurde gefaßt
[ ] in öffentlicher Ratssitzung [ ] vom Rat am
  [ ] nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß am
3.8.2 Der Beschluß umfaßt den

[ ] Plan       [ ] Erläuterungsbericht

4 Sonstige Angaben
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A. Anzeige eines Bebauungsplans (B-Plan) /
B. Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans (B-Plans)
Anlage 19


Gemeinde/Samtgemeinde Landkreis Fernruf mit Vorwahl


Anschrift der Aufsichtsbehörde
über den Landkreis
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Zutreffendes ist angekreuzt             [X]    oder ausgefüllt

Bei Verfahrensschritten, die vor dem 1.7.1987 stattfanden finden die Vorschriften des BBauG bzw. StBauFG Anwendung.


B-Plan (Planbezeichnung)

 

A. Die Gemeinde. zeigt hiermit gemäß § 11 Abs. 1 Halbsatz 2 BauGB an

[ ] den B-Plan (Neuaufstellung) [ ] die Änderung [ ] die Aufhebung des B-Plans

B. Die Gemeinde beantragt hiermit gemäß § 11 Abs. 1 Halbsatz 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 bis 4 BauGB die Genehmigung

[ ] des B-Plans (Neuaufstellung) [ ] der Änderung bzw. Ergänzung des B-Plans Nr. der Änderung/Ergänzung [ ] der Aufhebung des B-Plans


Angabe der Gemeinde Vermerk der Aufsichtsbehörde
1 Angaben zum Plan
1.1 Der Geltungsbereich des B-Plans liegt
[ ] nicht [ ] teilweise [ ] völlig
[ ] Sanierungsgebiet nach § 5 StBauFG/ § 142 BauGB [ ] Entwicklungsbereich nach § 6 BauGB-MaßnahmenG [ ] Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB
     
Bezeichnung des Sanierungsgebietes/Entwicklungsbereichs/Erhaltungsgebietes

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Die förmliche Festlegung ist rechtswirksam geworden am
1.2 Bei Änderung, Ergänzung, Aufhebung

1.2.1 Aufstellung des ursprünglichen B-Plans

Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG/ § 12 BauGB am
1.2.2 Letzte wirksame Änderung/Ergänzung (einschließlich vereinfachter nach § 13 BBauG/ § 13 BauGB) Nummer
Bekanntmachung gemäß § 13 BBauG/ § 13 BauGB am
1.2.3 Rechtswirksamkeit des ursprünglichen B-Plans bzw. der bisherigen Änderungen/Ergänzungen
a) Ist bzw. war der B-Plan Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO?

[ ] nein [ ] ja

Datum, Aktenzeichen der Entscheidung
b) Ist die Rechtswirksamkeit des B-Plans im Rahmen anderer Gerichtsentscheidungen (inzident) in Frage gestellt worden?

[ ] nein [ ] ja

Gericht, Datum, Aktenzeichen der Entscheidung
c) Liegt eine Bekanntmachung gemäß Art. 3 § 12 ÄndGBBauG 1976 vor?

[ ] nein [ ] ja

Der Aufsichtsbehörde übersandt mit Schreiben vom
d) Ist gemäß § 155a BBauG 1976/1979 oder gemäß §§ 214/215 BauGB die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht worden?

[ ] nein [ ] ja

Der Aufsichtsbehörde übersandt mit Schreiben vom
2 Angaben zur Raumordnung und Landesplanung
Dem Bebauungsplan liegt zugrunde:
2.1

[ ] das Landes-Raumordnungsprogramm

i. d. F. vom
2.2

[ ] das Regionale Raumordnungsprogramm

1.d.F.vom
des/der
3 Angaben zum Flächennutzungsplan
3.1 Der Flächennutzungsplan [ ] ist noch nicht wirksam [ ] ist wirksam hierzu Anlage/Seite
3.2 Bei einem vorzeitigen B-Plan (§ 8 Abs. 4 BBauG/ § 8 Abs. 4 BauGB):
a) Warum ist der Flächennutzungsplan noch nicht wirksam?

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b) Stand des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan

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c) Dringende Gründe für die Aufstellung des vorzeitigen B-Plans

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d) Steht der vorzeitige B-Plan der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entgegen?

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3.3 Bei Vorliegen eines wirksamen Flächennutzungsplans

3.3.1 Aufstellung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 6 BBauG/ § 6 Abs. 5 BauGB
3.3.2 Bisherige Änderungen/Ergänzungen des Flächennutzungsplans in dem vom B-Plan betroffenen und in dem benachbarten Bereich
Nummer der Äderung/Ergänzung Feststellungsbeschluß
Datum)
Bekanntmachung gemäß § Abs. 6 BBauG/ § 6 Abs. 5 BauGB (Datum)
     
     
     
     
     
     
3.4 Bei Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BBauG/BauGB hierzu Anlage/Seite
Feststellungsbeschluß der gleichzeitigen
[ ] Aufstellung [ ] Änderung [ ] Ergänzung
des Flächennutzungsplans am Genehmigungsantrag vom Nr. der Änderung/Ergänzung
Abweichung des B-Plans von den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans
(Angabe über Art und Umfang)

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3.5 Bei frühzeitiger Anzeige/Genehmigung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB
Alle Unterlagen, die die Annahme rechtfertigen, daß der B-Plan aus künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird:

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4 Angaben zum Verfahren
4.1 Der Beschluß gemäß § 2 Abs. 1 BBauG/ § 2 Abs. 1 BauGB

[ ] wurde nicht gefaßt

[ ] wurde gefaßt [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
An der Beschlußfassung

Tabelle X

Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG/ § 3 Abs. 1 BauGB
am durch
4.2 Frühzeitige Bürgerbeteiligung
4.2.1 Hat die Gemeinde gemäß § 2a Abs. 4 BBauG/ § 3 Abs. 1 BauGB von der frühzeitigen Bürger Beteiligung abgesehen?

[ ] nein [ ] ja

[ ] Die Entscheidung wurde gemäß § 2a Abs.4 BBauG/ § 3 Abs. 1 BauGB getroffen [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
[ ] von der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
4.2.2 Hat die Gemeinde eine ergänzende Bestimmung gemäß § 2a Abs. 3 BBauG/zu § 3 Abs. 1 BauGB getroffen?

[ ] nein [ ] ja

Die Bestimmung ist erfolgt [ ] allgemein [ ] für bestimmte B-Pläne [ ] im Einzelfall
Die Bestimmung erfolgte [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
[ ] von der Gemeindedirektorin oder dem Gemeindedirektor
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
4.2.3 Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (stichwortartige Darstellung)

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4.3 Beteiligung der Mitgliedsgemeinden bei Bauleitplänen von Samtgemeinden
(§ 4 Abs. 9 BBauG/ § 205 Abs. 7 BauGB)
4.3.1 Die Beteiligung erfolgte durch die Samtgemeinde mit Anschreiben vom
4.3.2 Beteiligte Mitgliedsgemeinde/Frist/Stellungnahme
Mitgliedsgemeinde Frist Stellungnahme liegt vor Mitgliedsgemeinde Frist Stellungnahme liegt vor
ja nein ja nein
               
               
               
               
               
               
4.4 Beteiligung von Stadtbezirken und Ortschaften
4.4.1 Die Beteiligung erfolgte durch die Gemeinde mit Anschreiben vom
4.4.2 Beteiligte/Frist/Stellungnahme (ggf. auf besonderem Blatt fortsetzen)
Beteiligte Stadtbezirke und Ortschaften Frist Stellungnahme liegt vor
ja nein
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
4.5 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, einschließlich der benachbarten Gemeinden
(§ 2 Abs. 5 BBauG/ § 4 Abs. 1 BauGB)
4.5.1 Die Beteiligung erfolgte durch die Gemeinde mit Anschreiben vom
4.5.2 Beteiligte/Frist/Stellungnahme (ggf. auf besonderem Blatt fortsetzen)
Beteiligte Träger öffentlicher Belange/benachbarter Gemeinde Frist Stellungnahme liegt vor
ja nein
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
4.6 Förmliches Auslegungsverfahren
(§ 2a Abs. 6 BBauG/ § 3 Abs. 2 oder 3 BauGB)
  Durchgang
4.6.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluß

[ ] liegt nicht vor [ ] liegt vor

Der Beschluß ist gefaßt [ ] vom Verwaltungsausschuß am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
4.6.2 Der Beschluß hat zum Inhalt [ ] Planentwurf [ ] Entwurfsbegründung [ ] Auslegung
Ortsübliche Bekanntmachung am entsprechend der Hauptsatzung i. d. F. vom
durch
4.6.3 Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange einschließlich benachbarter Gemeinden am
durch
4.6.4 Auslegung
Die Auslegung erfolgte gemäß der Bekanntmachung vom
4.6.5 Fand bei einer erneuten Auslegung eine Einschränkung von Bedenken und Anregungen statt (gemäß § 3 Abs. 3 BauGB)?

[ ] nein      [ ] ja

Wenn ja, welche?

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Beschluß zur Einschränkung von Bedenken und Anregungen

[ ] liegt nicht vor      [ ] liegt vor

Der Beschluß ist gefaßt [ ] vom Verwaltungsausschuß   am
[ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
Ist das förmliche Auslegungsverfahren wegen Änderung des Planentwurfs wiederholt worden, so sind die Angaben der Nr.4.6 für jeden Durchging erforderlich. Diese Seite ist daher ggf. mehrfach auszufüllen.
4.7 Eingeschränkte Beteiligung (§ 2a Abs. 7 BBauG/ § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB) nach Änderung oder Ergänzung des Planentwurfs

[ ] nein      [ ] ja

4.7.1 Die Änderung/Ergänzung betrifft folgende Festsetzungen (stichwortartige Darstellung)

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4.7.2 Die eingeschränkte Beteiligung erfolgte durch
4.7.3 Beteiligt wurden (ggf. auf besonderem Blatt fortsetzen)
Name, Anschrift Betroffener/Nachbar/Träger
öffentlicher Belange
   
   
   
   
   
   
   
4.8 Bedenken und Anregungen
(§ 2a Abs. 6 BBauG/ § 3 Abs. 2 oder 3 BauGB)
4.8.1 Abschließende Prüfung aller Bedenken und Anregungen sämtlicher Durchgänge des Verfahrens [ ] war nicht erforderlich, da keine Bedenken und Anregungen eingegangen sind.
[ ] war erforderlich.
Die Prüfung ist erfolgt
[ ] durch den Verwaltungsausschuß am
[ ] durch den Verwaltungsausschuß
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
[ ] durch die Gemeindedirektorin oder den Gemeindedirektor
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
4.8.2 Benachrichtigung gemäß § 2a Abs. 6 Satz 4 BBauG/ § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ist erfolgt

[ ] nein [ ] ja

4.8.3 Nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen (§ 2a Abs. & Satz 6 BBauG/ § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB)

[ ] liegen nicht vor [ ] liegen vor

4.9 Satzungsbeschluß
(§ 10 BBauG/ § 10 BauGB)
4.9.1 Der Satzungsbeschluß ist gefaßt
[ ] in öffentlicher Ratssitzung [ ] vom Rat
nach Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuß
am
am
4.9.2 Der Beschluß umfaßt [ ] den Plan als Satzung [ ] die Begründung
An der Beschlußfassung
[ ] hat erkennbar kein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt [ ] hat ein nach § 26 NGO ausgeschlossenes Ratsmitglied mitgewirkt
Dieser Mangel [ ] ist geheilt (vgl. § 26 Abs. 6 NGO) [ ] ist nicht geheilt
5 Sonstige Angaben

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Anlagen

1 Übersichtskarte - möglichst auf der Grundlage der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) oder der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000 (DGK 5) -, die die Lage des Geltungsbereichs des B-Plans erkennen läßt; die Geltungsbereiche benachbarter B-Pläne sind kenntlich zu machen;

2 Auszug aus der Hauptsatzung mit den Bestimmungen über die Art der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und ggf. der Bestimmung, daß kein Verwaltungsausschuß gebildet worden ist. Hat sich die Hauptsatzung während des Planaufstellungsverfahrens geändert, so sind Auszüge der jeweils geltenden Fassung beizufügen, unter Angabe der Geltungsdauer;

3 Abschrift des RdSchr. gemäß § 4 BauGB an die Träger öffentlicher Belange, einschließlich der benachbarten Gemeinden;

4 Abschriften der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, einschließlich der benachbarten Gemeinden;

5 bei Bauleitplänen von Samtgemeinden oder sonstigen Planungsverbänden: Abschriften der Stellungnahmen der Mitgliedsgemeinden gemäß § 205 Abs. 7 BauGB; Stellungnahme der Samtgemeinde bzw. des Planungsverbandes zu nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen;

6 Abschrift der Niederschrift über den Auslegungsbeschluß;

7 Abschrift der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; ggf. entsprechende Ausschnitte aus dem Amtsblatt/den Tageszeitungen;

8 Vermerk über Beginn und Ende des Aushangs;

9 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegter Entwurf/ausgelegte Entwürfe des B-Plans;

10 Entwurfsbegründung, bei mehrmaliger öffentlicher Auslegung die entsprechende Fassung;

11 Abschrift der Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange einschließlich der benachbarten Gemeinden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB;

12 Abschriften der im förmlichen Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen, soweit sie nicht berücksichtigt worden sind; Stellungnahmen der Gemeinde hierzu;

13 Übersichtskarte mit Kenntlichmachung der Festsetzungen, auf die sich nicht berücksichtigte Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (einschließlich benachbarter Gemeinden) sowie nicht berücksichtigte Bedenken und Anregungen beziehen, soweit es zum Verständnis zweckmäßig ist;

14 Abschrift der Niederschrift über den Beschluß zu Bedenken und Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB) ;

15 Abschrift der Niederschrift über den Satzungsbeschluß zum B-Plan;

16 5-Plan (Urschrift und erforderliche Ausfertigungen);

17 Begründung (Urschrift und erforderliche Ausfertigungen).

Alle Abschriften stimmen mit der Urschrift überein.

Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift der Gemeinde


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