Durchführung des § 60 Abs. 3 und der §§ 62, 63, 64, 66 und 73 NBauO
- Niedersachsen -
Vom 20. August 2019
(Nds. MBl. Nr. 34 vom 28.08.2019 S. 1252; 01.08.2022 S. 885 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 21072
Bezug: RdErl. d. MS v. 7.11.2012 (Nds. MBl. S. 977) - VORIS 21072 -
Für Anzeigen genehmigungsfreier Baumaßnahmen nach § 60 Abs. 3 NBauO ist ein Formular nach dem Muster der Anlage 1
zu verwenden.
Für Mitteilungen genehmigungsfreier Baumaßnahmen nach § 62 NBauO ist ein Formular nach dem Muster der Anlage 2
zu verwenden.
Für Bauanträge nach den §§ 63 und 64 NBauO ist ein Formular nach dem Muster der Anlage 3
zu verwenden.
Für Anträge nach § 66 NBauO auf Zulassung einer Abweichung oder Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung ist ein Formular nach dem Muster der Anlage 4
zu verwenden.
Für Bauvoranfragen nach § 73 NBauO ist ein Formular nach dem Muster der Anlage 5
zu verwenden.
Werden die bauordnungsrechtlichen Verfahren elektronisch durchgeführt, gelten die in den Anlagen beschriebenen Inhalte der Formulare als Mindestangaben. Die Darstellung in elektronischer Form kann abweichen.
Dieser RdErl. tritt am 29.8.2019 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 28.8.2019 außer Kraft.
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