Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 25. Februar 2019
(Nds. GVBl. Nr. 4 vom 05.03.2019 S. 57)



Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),

wird verordnet:

Artikel 1

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162) wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "49,00" durch die Angabe "51,00" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "41,00" durch die Angabe "43,00" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe "31,00" durch die Angabe "32,50" ersetzt.

d) In Nummer 4 wird die Angabe "26,00" durch die Angabe "27,50" ersetzt.

2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "95,00" durch die Angabe "99,00" ersetzt.

b) In Nummer 2.1.1.1 wird in der Spalte 2 das Wort "Eigentümernachweis" durch das Wort "Eigentumsnachweis" ersetzt.

c) In Nummer 2.1.4.2 wird in der Spalte 3 die Angabe "15,00" durch die Angabe "11,00" ersetzt.

d) In Nummer 2.1.4.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "40,00" durch die Angabe "22,00" ersetzt.

e) Nach Nummer 2.1.4.3 werden die folgenden Nummern 2.1.5 bis 2.1.6.3 eingefügt:

"2.1.5 AP2.5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.5.1 DIN A4 12,00
2.1.5.2 DIN A3 13,50
2.1.5.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 27,00
2.1.6 AP10, mit oder ohne Höhendarstellung, farbig, schwarz/ weiß oder in Graustufen
2.1.6.1 DIN A4 8,00
2.1.6.2 DIN A3 9,00
2.1.6.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 18,00".

f) In Nummer 2.2.2.2 wird in der Spalte 3 die Angabe "19,50" durch die Angabe "14,50" ersetzt.

g) In Nummer 2.2.2.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "52,00" durch die Angabe "29,00" ersetzt.

h) Nach Nummer 2.2.2.3 werden die folgenden Nummern 2.2.3 bis 2.2.4.3 eingefügt:

"2.2.3 auf Grundlage der AP2.5
2.2.3.1 DIN A4 15,50
2.2.3.2 DIN A3 17,50
2.2.3.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 35,00
2.2.4 auf Grundlage der AP10
2.2.4.1 DIN A4 10,50
2.2.4.2 DIN A3 11,50
2.2.4.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 23,00".

i) Die Nummern 2.3 bis 2.3.2.3


2.3 Abgabe von Amtlichen Präsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung
2.3.1 AP2.5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.3.1.1 DIN A4 12,00
2.3.1.2 DIN A3 17,00
2.3.1.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 45,00
2.3.2 AP10, mit oder ohne Höhendarstellung, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.3.2.1 DIN A4 8,00
2.3.2.2 DIN A3 12,00
2.3.2.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 35,00


werden gestrichen.

j) In Nummer 2.4.1 wird jeweils in den Spalten 2 und 3 die Angabe "oder 2.3" durch ein Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" ersetzt.

k) In Nummer 2.4.2 werden in der Spalte 2 die Angabe "oder 2.3" durch ein Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" und in der Spalte 3 die Angabe "2.2 oder 2.3" durch die Angabe "2.1.5, 2.1.6 oder 2.2" ersetzt.

l) In Nummer 2.4.3 wird in der Spalte 2 die Angabe "oder 2.3" durch ein Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" ersetzt.

m) Die Nummern 2.5.3,


"2.5.3 Flur- und Gemarkungsgrenzen, Verwaltungsgrenzen nach Tabelle 1 Nrn. 2, 7 und 8
zu bemessen


3.4.5,


3.4.5 DÜKN nach Tabelle 2
Nr. 5


3.4.11,


3.4.11 Verwaltungsgrenzen aus Basis-DLM nach Tabelle 2
Nm. 10 und 12
zu bemessen


3.4.12


3.4.12 Ortsverzeichnis nach Tabelle 2
Nrn. 11 und 12
zu bemessen


und 4.1.4 bis 4.1.4.3


4.1.4 Festpunktübersicht
4.1.4.1 DIN A4 8,00
4.1.4.2 DIN A3 10,00
4.1.4.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 30,00


werden gestrichen.

n) In Nummer 5.2.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "oder 2.1.4" durch ein Komma und die Angabe "2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6" ersetzt.

o) In Nummer 5.2.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "45,00" durch die Angabe "40,00" ersetzt.

p) Nach Nummer 5.2.3 wird die folgende Nummer 5.2.4 eingefügt:

"5.2.4 DOP 50 % der Gebühr nach Nr. 3.3".

q) In den Nummern 5.4.1, 5.4.2.1 und 5.4.2.2 wird jeweils in der Spalte 3 die Angabe "Nr. 1" gestrichen.

r) Nummer 5.5


5.5 Abruf von Kartendarstellungen der Geobasisdaten über den WebAtlasNI nach Tabelle 5 Nr. 2


wird gestrichen.

s) In Nummer 7.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "70,00" durch die Angabe "73,00" ersetzt.

t) In Nummer 8.2.1.4 wird in der Spalte 3 die Angabe "45,00" durch die Angabe "40,00" ersetzt.

u) In Nummer 8.2.2.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "15,00" durch die Angabe "16,00" ersetzt.

v) In Nummer 8.3.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "35,00" durch die Angabe "37,00" ersetzt.

w) In Nummer 9.5 wird in der Spalte 3 die Angabe "27,00" durch die Angabe "28,00" ersetzt.

x) In Nummer 12.2.1.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "1.440,00" durch die Angabe "1.505,00" ersetzt.

y) In Nummer 12.2.1.2.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "0,39" durch die Angabe "0,41" ersetzt.

z) In Nummer 12.2.1.2.2 wird in der Spalte 3 die Angabe "0,19" durch die Angabe "0,20" ersetzt.

za) In Nummer 14.2.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "20,00" durch die Angabe "21,00" ersetzt.

zb) In Nummer 14.2.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "85,00" durch die Angabe "89,00" ersetzt.

zc) In Nummer 14.3.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "45,00" durch die Angabe "47,00" ersetzt.

zd) In Nummer 14.3.2 wird in der Spalte 3 die Angabe "85,00" durch die Angabe "89,00" ersetzt.

ze) In Nummer 15 wird in der Spalte 3 die Angabe "55,00" durch die Angabe "57,00" ersetzt.

zf) In Nummer 16.1.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "450,00" durch die Angabe "470,00" ersetzt.

zg) In Nummer 16.1.2 wird in der Spalte 3 die Angabe "100,00" durch die Angabe "105,00" ersetzt.

zh) In den Nummern 17.1.1 und 17.2.1 wird jeweils in der Spalte 3 die Angabe "2.2 oder 2.3" durch die Angabe "2.1.5, 2.1.6 oder 2.2" ersetzt.

zi) In Nummer 19 werden in der Spalte 3 nach dem Wort "Zeitaufwand" ein Komma und die Angabe "mindestens 50,00" angefügt.

zj) In Tabelle 1 werden die Nummern 2 bis 2.4

2 Flur- und Gemarkungsgrenzen im Datenformat NAS, Shape oder DXF, Verwaltungsgrenzen im Datenformat Shape, Gemeinde-Schlüssel, -Namen und -Flächenangaben

Abgabe der Daten über Flur- und Gemarkungsgrenzen
für das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden
Gebühr in Euro je km2
2.1 Gemarkungsgrenzen 0,02, höchstens 760,00 Euro je Auftrag
2.2 Flur- und Gemarkungsgrenzen 0,07, höchstens 2.700,00 Euro je Auftrag
2.3 Abgabe der Daten zu Verwaltungsgrenzen Gebühr in Euro
2.3.1 Landesgrenze 50,00
2.3.2 Landesgrenze und Landkreisgrenzen 200,00
2.3.3 Landesgrenze, Landkreisgrenzen, Gemeindegrenzen und Samtgemeindegrenzen 500,00
2.4 Gemeinde-Schlüssel, -Namen und -Flächenangaben 150,00 Euro

gestrichen.

zk) Die Tabelle 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2.1 wird in der Tabellenüberschrift die Zeile "Höhengenauigkeit bis" mit den Angaben "0,2 m", "1 m", "2 m", "5 m" und "10 m" gestrichen.

bb) In Nummer 4.1 werden in der Überschrift die Worte "in Einzellayern mit Auflösung 200 L/cm" durch die Worte "als Farbkombination, Graustufenkombination oder in Einzellayern, Auflösung 200 L/cm" ersetzt.

cc) In Nummer 4.2 wird in der Überschrift das Wort "mit" durch ein Komma ersetzt.

dd) Die Nummern 5 bis 5.2

5 DÜKN im Datenformat TIFF

in Einzellayer (Grundriss mit Schrift, Vegetation, Gewässer, Höhenlinien) mit Auflösung 200 L/cm als Download unter https://geoportal.geodaten.niedersachsen.de/downloads

5.1 DÜEN500 gebührenfrei
5.2 DÜKN1000 gebührenfrei

und 10 bis 11

10 Verwaltungsgrenzen aus Basis-DLM im Datenformat NAS oder Shape

Daten zu Verwaltungsgrenzen

Gebühr in Euro

10.1 Landesgrenze 50,00
10.2 Landesgrenze und Landkreisgrenzen 200,00
10.3 Landesgrenze, Landkreisgrenzen, Gemeindegrenzen und Samtgemeindegrenzen 500,00


11 Ortsverzeichnis im GeoNAM-Austauschformat (Datenformat ASCII)

landesweit, geocodiert, mit Angabe der Zugehörigkeit zu Verwaltungseinheiten 240,00 Euro

werden gestrichen.

zl) Die Tabelle 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1.1.5 werden nach den Angaben "0,20 Euro" und "0,80 Euro" jeweils ein Komma und die Worte "mindestens 10,00 Euro je Monat" angefügt.

bb) In Nummer 2.1.6 werden nach den Angaben "0,20 Euro" und "0,80 Euro" jeweils ein Komma und die Worte "mindestens 10,00 Euro je Monat" angefügt.

zm) Die Tabelle 5 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und die Angabe "WebAtlasNI" gestrichen.

bb) In der bisherigen Nummer 1 wird die Angabe "1" gestrichen.

cc) Die Nummern 2 bis 2.3

2 Abruf von Kartendarstellungen der Geobasisdaten über den WebAtlasNI

Landesweite Bereitstellung und Nutzung

Gebühr in Euro je Jahr
2.1 für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke gebührenfrei
2.2 für wirtschaftliche Zwecke, ohne das Recht zur Verwertung oder zur öffentlichen Wiedergabe 170,00
2.3 für wirtschaftliche Zwecke, einschließlich des Rechts zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe in Folgeprodukten oder Folgediensten 3.000,00

werden gestrichen.

zn) Die Tabelle 6 wird wie folgt geändert:

aa) Nummer 1.2 erhält folgende Fassung:

Alt:

1.2 Digitale Daten

je Weitergabe 60 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 oder 11 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr

Neu:

"1.2 Digitale Daten

je Weitergabe 60 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr".

bb) In Nummer 2.1.1 wird die Tabellenüberschrift wie folgt geändert:

aaa) In der Spalte "ALKIS-Daten" wird die Angabe "2," gestrichen.

bbb) In der Spalte "ATKIS-, AFIS-Daten" wird die Angabe "8, 9, 10 oder 11" durch die Angabe "8 oder 9" ersetzt.

cc) In Nummer 2.1.2 wird in der Tabellenüberschrift die Angabe "8, 9, 10 oder 11" durch die Angabe "8 oder 9" ersetzt.

dd) Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Bei der Bereitstellungsform "Online über Geodatendienste WCS, WFS oder WFS-G" wird in der Spalte "Gebühr" die Angabe "Tabelle 1 Nr. 1, 2," durch die Angabe "Tabelle 1 Nr. 1," ersetzt.

bbb) Bei der Bereitstellungsform "Offline" werden in der Spalte "Gebühr" die Angabe "Tabelle 1 Nr. 1, 2," durch die Angabe "Tabelle 1 Nr. 1," und die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 oder 11" durch die Angabe "Tabelle 2 Nr. 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8 oder 9" ersetzt.

zo) Die Tabelle 7 wird wie folgt geändert:

aa) In Zeile 1 werden die Angabe "80" durch die Angabe "84" und die Angabe "250" durch die Angabe "260" ersetzt.

bb) In Zeile 2 werden die Angabe "150" durch die Angabe "160" und die Angabe "480" durch die Angabe "500" ersetzt.

cc) In Zeile 3 werden die Angabe "250" durch die Angabe "260" und die Angabe "840" durch die Angabe "880" ersetzt.

dd) In Zeile 4 werden die Angabe "380" durch die Angabe "400" und die Angabe "1 200" durch die Angabe "1 250" ersetzt.

ee) In Zeile 5 werden die Angabe "520" durch die Angabe "550" und die Angabe "1 580" durch die Angabe "1 650" ersetzt.

ff) In Zeile 6 werden die Angabe "0,33" durch die Angabe "0,35" und die Angabe "1,0" durch die Angabe "1,05" ersetzt.

zp) In Tabelle 8 werden in der Spalte 2 die Angabe "540" durch die Angabe "570", die Angabe "1 050" durch die Angabe "1 100", die Angabe "1 680" durch die Angabe "1 760", die Angabe "2 360" durch die Angabe "2 470" und die Angabe "1,5" durch die Angabe "1,57" ersetzt.

zq) Die Tabelle 9 erhält folgende Fassung:

alt neu

Tabelle 9
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Punkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Anzahl der festgestellten und neuen Grenzpunkte bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2 bis
150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
bis 2 Grenzpunkte 540 640 795
3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 145 195 230
7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 110 150 180
ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 90 115 155

Abschnitt B

Gebühr für neu gebildete Flurstücke

Anzahl der Flurstücke bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert

über 7,50 Euro/m2 bis
150 Euro/m2

über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
1. Flurstück 480 590 715
2. bis 3. Flurstück, je Flurstück 155 195 240
4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 140 170 205
ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 120 145 175

Die Anzahl der Flurstücke ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Anzahl der festgestellten Grenzpunkte bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2 bis
150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
bis 2 Grenzpunkte 385 445 505
3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 50 60 70
ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 35 40 45

"Tabelle 9
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 565 669 831
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 152 204 240
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 115 157 188
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 94 120 162

Abschnitt B

Gebühr für neue Flurstücke

bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück 502 617 747
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück 162 204 251
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 146 178 214
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 125 152 183

Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 402 465 528
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 53 63 73
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 37 42 47".

3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "500,00" durch die Angabe "520,00" ersetzt.

b) In Nummer 1.1.2 wird in der Spalte 3 die Angabe "185,00" durch die Angabe "195,00" ersetzt.

c) In Nummer 1.1.3 wird in der Spalte 3 die Angabe "90,00" durch die Angabe "94,00" ersetzt.

d) In Nummer 1.1.4 wird in der Spalte 3 die Angabe "125,00" durch die Angabe "130,00" ersetzt.

e) In Nummer 1.1.5 wird in der Spalte 3 die Angabe "90,00" durch die Angabe "94,00" ersetzt.

f) In Nummer 1.1.6 wird in der Spalte 3 die Angabe "45,00" durch die Angabe "47,00" ersetzt.

g) In Nummer 1.1.7 wird in der Spalte 3 die Angabe "90,00" durch die Angabe "94,00" ersetzt.

h) In den Nummern 1.1.8 und 1.1.9 wird jeweils in der Spalte 3 die Angabe "500,00" durch die Angabe "520,00" ersetzt.

i) In Nummer 1.1.10 wird in der Spalte 3 die Angabe "375,00" durch die Angabe "390,00" ersetzt.

j) Nach Nummer 1.1.10 wird die folgende Nummer 1.1.11 eingefügt:

"1.1.11 Zuschlag zu Nr. 1.1.10 bei mehr als 200 unerledigten Anträgen, je weitere 100 unerledigte Anträge 100,00".

k) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "600,00" durch die Angabe "630,00" ersetzt.

l) In den Anmerkungen zu Nummer 1.2.1 Buchst. a wird die Angabe "150,00" durch die Angabe "155,00" ersetzt.

m) In Nummer 1.2.2 werden in der Spalte 2 nach dem Wort "Prüfung" ein Komma und die Worte "wenn diese zu einer Beanstandung führt" angefügt.

n) Nach Nummer 1.2.2 wird die folgende Anmerkung eingefügt:

"Anmerkung zu Nr. 1.2.2:

Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat."

o) In Nummer 2.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "480,00" durch die Angabe "500,00" ersetzt.

p) In Nummer 2.2 werden in der Spalte 2 nach dem Wort "Prüfung" ein Komma und die Worte "wenn diese zu einer Beanstandung führt" angefügt.

q) Nach Nummer 2.2 wird die folgende Anmerkung angefügt:

"Anmerkung zu Nr. 2.2:

Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat."

4. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1 werden in der Spalte 2 im Klammerzusatz am Ende ein Komma und die Angabe "AP2.5, AP10" eingefügt und in der Spalte 3 die Angabe "oder 2.1.4" durch ein Komma und die Angabe "2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6" ersetzt.

b) Nummer 1.3


1.3 Abgabe von Amtlichen Präsentationen des Liegenschaftskatasters (AP2.5, AP10) 65 % der Gebühr nach
Nr. 2.3

wird gestrichen.

c) In Nummer 1.4 wird in der Spalte 2 die Angabe "bis 1.3" durch die Angabe "oder 1.2" ersetzt.

d) In Nummer 1.4.1 wird in der Spalte 3 die Angabe "oder 2.3" durch ein Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" ersetzt.

e) In Nummer 1.5.3 werden in der Spalte 2 die Worte "Flur- und Gemarkungsgrenzen, Verwaltungsgrenzen," und in der Spalte 3 die Angabe "2," gestrichen.

f) In Nummer 2.4 werden in der Spalte 2 im Klammerzusatz nach dem Wort "3D-Messdaten" das Komma und die Worte "Verwaltungsgrenzen aus Basis-DLM, Ortsverzeichnis" gestrichen und in der Spalte 3 wird die Angabe "8, 9, 10 oder 11" durch die Angabe "8 oder 9" ersetzt.

g) In Nummer 4.2.1 werden in der Spalte 2 im Klammerzusatz am Ende ein Komma und die Angabe "AP2.5, AP10" eingefügt und in der Spalte 3 wird die Angabe "oder 2.1.4" durch ein Komma und die Angabe "2.1.4, 2.1.5 oder 2.1.6" ersetzt.

h) Nummer 4.5


4.5 Abruf von Kartendarstellungen der Geobasisdaten über den WebAtlasNI erstattungsfrei

wird gestrichen.

5. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.3 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "AK5" ein Komma und die Angabe "AP2.5 oder AP10" eingefügt und in der Spalte 3 am Ende ein Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" angefügt.

b) In Nummer 1.8 wird in der Spalte 3 die Angabe "45,00" durch die Angabe "30,00" ersetzt.

c) In Nummer 2.7 wird in der Spalte 3 die Angabe "45,00" durch die Angabe "40,00" ersetzt.

d) In Nummer 4 wird in der Spalte 3 die Angabe "145,00" durch die Angabe "150,00" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft.

ID 190538

ENDE