Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 6. November 2023
(Nds. GVBl. Nr. 23 vom 16.11.2023 S. 268)



Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),

wird verordnet:

Artikel 1

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Februar 2021 (Nds. GVBl. S. 68), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 wird nach dem Wort "Vermessungsingenieure" die Angabe "(NÖbVIG)" eingefügt und nach dem Wort "Gebührenverzeichnis" werden die Worte "für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde" gestrichen.

2. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Zahl "55,50" durch die Zahl "58,00" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Zahl "46,50" durch die Zahl "49,00" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Zahl "35,50" durch die Zahl "37,50" ersetzt.

d) In Nummer 4 wird die Zahl "30,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Zahl "0,70" durch die Zahl "1,00" ersetzt.

4. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

aa) Der Bezeichnung zu Nummer 18 werden die Worte "und Amtshandlungen" angefügt.

bb) Die Bezeichnung zu Nummer 19 erhält folgende Fassung:

alt neu
Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten "Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen".

cc) In der Liste der Tabellen wird in der Bezeichnung zu Tabelle 7 die Angabe " § 7" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen" ersetzt.

b) In den Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen wird nach der Zeile mit der Angabe "ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem" die folgende Zeile eingefügt: "COG Cloud Optimized GeoTIFF; Datenformat".

c) In Nummer 1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "107,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

d) In Nummer 1.2.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

e) Nummer 2.1.2.1


2.1.2.1 DIN A4 18,00


wird gestrichen.

f) Die bisherige Nummer 2.1.2.2 wird Nummer 2.1.2.1 und wie folgt geändert:

In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.

g) Die bisherige Nummer 2.1.2.3 wird Nummer 2.1.2.2.

h) In Nummer 2.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "10,00" durch die Zahl "12,00" ersetzt.

i) In Nummer 2.1.4 wird in der Spalte 2 nach der Angabe "AK5," die Angabe "AP2.5 oder AP10, jeweils" eingefügt.

j) Nummer 2.1.4.1


2.1.4.1 DIN A4 DIN A4

wird gestrichen.

k) Die bisherige Nummer 2.1.4.2 wird Nummer 2.1.4.1 und wie folgt geändert:

In der Spalte 2 werden die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" und in der Spalte 3 die Zahl "11,00" durch die Zahl "12,00" ersetzt.

l) Die bisherige Nummer 2.1.4.3 wird Nummer 2.1.4.2 und wie folgt geändert:

In der Spalte 3 wird die Zahl "22,00" durch die Zahl "24,00" ersetzt.

m) Die Nummern 2.1.5 bis 2.1.6.3 und 2.2.1.1


2.1.5 AP2.5, mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.5.1 DIN A4 12,00
2.1.5.2 DIN A3 13,50
2.1.5.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 27,00
2.1.6 AP10, mit oder ohne Höhendarstellung, farbig, schwarz/ weiß oder in Graustufen
2.1.6.1 DIN A4 8,00
2.1.6.2 DIN A3 9,00
2.1.6.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 18,00
2.2.1.1 DIN A4 23,50

werden gestrichen.

n) Die bisherige Nummer 2.2.1.2 wird Nummer 2.2.1.1 und wie folgt geändert: In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.

o) Die bisherige Nummer 2.2.1.3 wird Nummer 2.2.1.2

p) In Nummer 2.2.2 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "AK5" ein Komma und die Angabe "AP2.5 oder AP10" angefügt.

q) Nummer 2.2.2.1


2.2.2.1 DIN A4 13,00


wird gestrichen.

r) Die bisherige Nummer 2.2.2.2 wird Nummer 2.2.2.1 und wie folgt geändert: In der Spalte 2 werden die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" und in der Spalte 3 die Zahl "14,50" durch die Zahl "16,00" ersetzt.

s) Die bisherige Nummer 2.2.2.3 wird Nummer 2.2.2.2 und wie folgt geändert: In der Spalte 3 wird die Zahl "29,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

t) Die Nummern 2.2.3 bis 2.2.4.3


2.2.3 auf Grundlage der AP2.5
2.2.3.1 DIN A4 15,50
2.2.3.2 DIN A3 17,50
2.2.3.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 35,00
2.2.4 auf Grundlage der AP10
2.2.4.1 DIN A4 10,50
2.2.4.2 DIN A3 11,50
2.2.4.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 23,00

werden gestrichen.

u) In Nummer 2.4.1 werden in den Spalten 2 und 3 jeweils nach der Angabe "Nr. 2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

v) In Nummer 2.4.2 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "Nr. 2.1.4," die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6," und in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5, 2.1.6" gestrichen.

w) In Nummer 2.4.3 werden in der Spalte 2 nach der Angabe "zu Nr. 2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

x) In Nummer 2.4.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "2,00" durch die Zahl "4,00" ersetzt.

y) In Nummer 2.4.3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "4,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

z) In den Nummern 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3 und 3.1.4.1 wird in der Spalte 3 jeweils die Zahl "5,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

za) In Nummer 3.1.4.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "7,00" durch die Zahl "10,00" ersetzt.

zb) In Nummer 3.1.4.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "20,00" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

zc) In Nummer 3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "6,50" durch die Zahl "10,50" ersetzt.

zd) In Nummer 5.1.3.2 wird in der Spalte 2 die Angabe "Auskunftssystem Festpunkte" durch die Angabe "Geodatendienste" ersetzt.

ze) Nummer 5.1.3.3


5.1.3.3 Geodatendienste 100,00

wird gestrichen.

zf) In Nummer 5.2.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.2" das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

zg) Nummer 5.3


5.3 Abruf von AFIS-Präsentationsausgaben über das Auskunftssystem Festpunkte 50 % der Gebühr
nach Nr. 4.1

wird gestrichen.

zh) Die bisherige Nummer 5.5 wird durch die folgenden neuen Nummern 5.5 bis 5.5.2 ersetzt:

Alt:

5.5 Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen Gebühr nach Nr. 2.1, 2.2 oder 2.5

Neu:

"5.5 Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen
5.5.1 Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters oder präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 80 % der Gebühr nach Nr. 2.1 oder 2.2
5.5.2 Digitale ALKIS-Daten 80 % der Gebühr nach Nr. 2.5".

zi) In Nummer 7.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "79,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zj) In Nummer 7.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "5,50" durch die Zahl "5,80" ersetzt.

zk) In Nummer 7.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "8,00" durch die Zahl "8,40" ersetzt.

zl) In Nummer 8.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "240,00" durch die Zahl "250,00" ersetzt.

zm) In Nummer 8.2 wird in der Spalte 2 die Angabe " § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)" ersetzt.

zn) In Nummer 8.2.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zo) In Nummer 8.2.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "70,00" durch die Zahl "75,00" ersetzt.

zp) Die bisherige Nummer 8.2.1.4 wird durch die folgenden neuen Nummern 8.2.1.4 bis 8.2.1.4.2 ersetzt:

Alt:

8.2.1.4 konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) im Datenformat DXF 40,00

Neu:

"8.2.1.4 Abgabe Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
8.2.1.4.1 konfektioniert im Datenformat DXF 40,00
8.2.1.4.2 im Datenformat NAS 50,00".

zq) In Nummer 8.2.2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "16,00" durch die Zahl "18,00" ersetzt.

zr) In Nummer 8.2.3 wird in der Spalte 2 die Angabe " § 7 Abs. 2 BauVorlVO" durch die Angabe " § 11 Abs. 2 NBauVorlVO" ersetzt.

zs) In Nummer 8.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "35,00" durch die Angabe "die Gebühr nach Nr. 8.3.3" ersetzt.

zt) In Nummer 8.3.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "40,00" durch die Zahl "42,00" ersetzt.

zu) In Nummer 9.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zv) In Nummer 9.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zw) In Nummer 9.3 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 3 wird die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

bb) In der Anmerkung zu Nummer 9.3 wird die Zahl "109,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

zx) In Nummer 9.4.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zy) In Nummer 9.5 wird in der Spalte 3 die Zahl "30,50" durch die Zahl "32,00" ersetzt.

zz) In Nummer 9.6.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zaa) In Nummer 9.6.2 werden in der Spalte 2 die Zahl "50 000" durch die Zahl "70 000" und in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

zbb) In Nummer 12.2.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "1.633,00" durch die Zahl "1.715,00" ersetzt.

zcc) In Nummer 12.2.1.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,45" durch die Zahl "0,47" ersetzt.

zdd) In Nummer 12.2.1.2.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "0,22" durch die Zahl "0,23" ersetzt.

zee) In Nummer 13.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

zff) In Nummer 14.2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "23,00" durch die Zahl "24,00" ersetzt.

zgg) In Nummer 14.2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "96,50" durch die Zahl "100,00" ersetzt.

zhh) In Nummer 14.3.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "51,00" durch die Zahl "55,00" ersetzt.

zii) In Nummer 14.3.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "96,50" durch die Zahl "100,00" ersetzt.

zjj) In Nummer 15 wird in der Spalte 3 die Zahl "62,00" durch die Zahl "65,00" ersetzt.

zkk) In Nummer 16.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "510,00" durch die Zahl "550,00" ersetzt.

zll) In Nummer 16.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "114,00" durch die Zahl "120,00" ersetzt.

zmm) In den Nummern 17.1.1 und 17.2.1 werden in der Spalte 3 jeweils nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5, 2.1.6" gestrichen.

znn) Nummer 17.3.1


17.3.1 DIN A4 8,00

wird gestrichen.

zoo) Die bisherige Nummer 17.3.2 wird Nummer 17.3.1 und wie folgt geändert:

In der Spalte 2 wird die Angabe "DIN A3" durch die Angabe "bis DIN A3" ersetzt.

zpp) Die bisherige Nummer 17.3.3 wird Nummer 17.3.2.

zqq) In Nummer 17.5.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "2,00" durch die Zahl "4,00" ersetzt.

zrr) In Nummer 17.5.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "4,00" durch die Zahl "8,00" ersetzt.

zss) In Nummer 18 werden in der Spalte 2 nach dem Wort "Arbeiten" die Worte "und Amtshandlungen" und im Klammerzusatz nach dem Wort "Berechnungen" ein Komma und die Worte "zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen" eingefügt.

ztt) In Nummer 19 erhält der Text in der Spalte 2 folgende Fassung:

alt neu
Aufbereitung digitaler Datensätze und Produkte im Rahmen der Abgabe von Geobasisdaten "Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Selektion, Daten-, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftrag".

zuu) Die Tabelle 1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden im Klammerzusatz nach dem Wort "Hausumringe," die Worte "Flur- und Gemarkungsgrenzen, Verwaltungsgrenzen," gestrichen.

bb) In Nummer 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Grundbetrag" die Worte "je Datensatz oder Produkt" eingefügt.

cc) In Nummer 1.2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:

alt neu
Die Formatfaktoren sind bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe nicht anzuwenden. "Die Formatfaktoren sind je Datensatz anzuwenden. Bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe sind sie nicht anzuwenden."

zvv) Die Tabelle 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 wird nach dem Wort "Datenformat" die Angabe "COG," eingefügt.

bb) In Nummer 2.2 wird die Angabe "DGM10 für Strukturinformationen" durch die Angabe "3D-Strukturinformationen" ersetzt.

cc) In der Überschrift der Nummer 3 werden nach dem Wort "Datenformat" die Worte "COG oder" eingefügt.

zww) Die Tabelle 6 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1.1.1 werden in der Spalte "Topographische Karten" die Zahl "3,00" durch die Zahl "4,80" und in der Spalte "Übersichtskarte" die Zahl "3,90" durch die Zahl "6,30" ersetzt.

bb) In Nummer 1.1.2 werden in der Spalte "Topographische Karten" die Zahl "2,00" durch die Zahl "3,20" und in der Spalte "Übersichtskarte" die Zahl "2,60" durch die Zahl "4,20" ersetzt.

zxx) Die Tabelle 7 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift wird die Angabe " § 7 der" durch die Angabe " § 11 der Niedersächsischen" ersetzt.

bb) In der Zeile 1 werden in der Spalte 1 die Zahl "50 000" durch die Zahl "70 000", in der Spalte 2 die Zahl "88" durch die Zahl "95" und in der Spalte 3 die Zahl "271" durch die Zahl "295" ersetzt.

cc) In der Zeile 2 werden in der Spalte 1 die Zahl "300 000" durch die Zahl "350 000", in der Spalte 2 die Zahl "192" durch die Zahl "200" und in der Spalte 3 die Zahl "570" durch die Zahl "615" ersetzt.

dd) In der Zeile 3 werden in der Spalte 1 die Zahl "600 000" durch die Zahl "700 000", in der Spalte 2 die Zahl "282" durch die Zahl "290" und in der Spalte 3 die Zahl "915" durch die Zahl "990" ersetzt.

ee) In der Zeile 4 werden in der Spalte 1 die Zahl "1.500 000" durch die Zahl "1.800 000", in der Spalte 2 die Zahl "450" durch die Zahl "460" und in der Spalte 3 die Zahl "1 378" durch die Zahl "1 500" ersetzt.

ff) In der Zeile 5 werden in der Spalte 1 die Zahl "2.500 000" durch die Zahl "3.000 000", in der Spalte 2 die Zahl "585" durch die Zahl "600" und die Zahl "1 800" durch die Zahl "2 000" ersetzt.

gg) In der Zeile 6 werden in der Spalte 1 die Zahl "2.500 000" durch die Zahl "3.000 000" und in der Spalte 3 die Zahl "1,14" durch die Zahl "1,20" ersetzt.

zyy) Die Tabelle 8 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 1 werden die Zahl "50 000" durch die Zahl "70 000", die Zahl "300 000" durch die Zahl "350 000", die Zahl "600 000" durch die Zahl "700 000", die Zahl "1.500 000" durch die Zahl "1.800 000" und die Zahlen "2.500 000" durch die Zahlen "3.000 000" ersetzt.

bb) In der Spalte 2 werden die Zahl "228" durch die Zahl "245", die Zahl "618" durch die Zahl "685", die Zahl "1 194" durch die Zahl "1 320", die Zahl "1 910" durch die Zahl "2 120", die Zahl "2 680" durch die Zahl "3 000" und die Zahl "1,7" durch die Zahl "1,78" ersetzt.

cc) In der Spalte 3 wird die Zahl "157" durch die Zahl "170" ersetzt.

dd) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Am Ende des Buchstabens a wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

bbb) Buchstabe b erhält folgende Fassung:

alt neu
b) für Garagen oder Garagenzeilen auf einem Grundstück oder Flurstück, das räumlich nicht mit dem zugehörigen Wohn- oder Geschäftshaus zusammenhängt. "b) für ein Wohn- oder Geschäftshaus mit zugehörigen Garagen oder Garagenzeilen, auch wenn diese auf räumlich nicht zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken stehen."

zzz) Die Tabelle 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Abschnitt A erhält die Tabelle folgende Fassung:

Alt:

bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 613 726 902
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 165 221 260
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 125 170 204
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 102 130 176


Neu:

"Bodenwert
über 200 Euro/m2
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 655 780 970
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 175 235 280
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 135 185 220
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 110 140 190".

bb) In Abschnitt B erhält die Tabelle folgende Fassung:

Alt:

bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück 545 669 810
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück 176 221 272
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 158 193 232
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 136 165 199


Neu:

"Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück 585 720 870
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück 190 235 290
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 170 210 250
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 145 180 215".

cc) In Abschnitt C erhält die Tabelle folgende Fassung:

Alt:

bis 7,50 Euro/m2 Bodenwert über 7,50 Euro/m2
bis 150 Euro/m2
über 150 Euro/m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 436 505 573
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 58 68 79
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 40 46 51


Neu:

"Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 470 545 615
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 60 75 85
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 45 50 55".

5. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "564,00" durch die Zahl "595,00" ersetzt.

b) In Nummer 1.1.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "51,00" durch die Zahl "55,00" ersetzt.

c) In Nummer 1.1.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "141,00" durch die Zahl "150,00" ersetzt.

d) In den Nummern 1.1.4 und 1.1.5 werden in der Spalte 3 jeweils die Zahl "102,00" durch die Zahl "110,00" ersetzt.

e) In den Nummern 1.1.6 und 1.1.7 werden in der Spalte 3 jeweils die Zahl "564,00" durch die Zahl "595,00" ersetzt.

f) In Nummer 1.1.8 wird in der Spalte 3 die Zahl "423,00" durch die Zahl "450,00" ersetzt.

g) In Nummer 1.1.9 wird in der Spalte 3 die Zahl "108,00" durch die Zahl "110,00" ersetzt.

h) Nummer 1.2.1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Spalte 3 wird die Zahl "684,00" durch die Zahl "720,00" ersetzt.

bb) Die Anmerkungen zu Nr. 1.2.1 werden wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe a wird die Angabe "168,00 Euro" durch die Angabe "25 %" ersetzt.

bbb) In Buchstabe c wird die Angabe "80,00 Euro" durch die Angabe "10 %" ersetzt.

i) Es wird die folgende Nummer 1.2.3 eingefügt:

"1.2.3 Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs. 3 110,00".

j) In Nummer 2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "542,00" durch die Zahl "570,00" ersetzt.

6. Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.2" das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

b) In Nummer 1.4.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

c) In Nummer 2.1 werden in der Spalte 2 das Wort "Übersichtskarten" durch die Worte "der Übersichtskarte" ersetzt.

d) Es wird die folgende Nummer 2.5 eingefügt:

"2.5 Zuschlag zu Nr. 2.4 für die Aufbereitung der Daten Nach Zeitaufwand".

e) In Nummer 4.2.1 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.2" das Komma durch das Wort "oder" ersetzt und nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

f) Nummer 4.3


4.3 Abruf von AFIS-Präsentationsausgaben über das Auskunftssystem Festpunkte 10 % der Gebühr nach Nr. 4.1


wird gestrichen.

7. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1.3 werden in der Spalte 3 nach der Angabe "2.1.4" das Komma und die Angabe "2.1.5 oder 2.1.6" gestrichen.

b) In Nummer 1.4 wird in der Spalte 3 die Zahl "120,00" durch die Zahl "125,00" ersetzt.

c) Die bisherige Nummer 1.8 wird durch die folgenden neuen Nummern 1.8 bis 1.8.2 ersetzt:

Alt:

1.8 konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan 30,00 Euro


Neu:

"1.8 Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
1.8.1 konfektioniert im Datenformat DXF 30,00 Euro
1.8.2 im Datenformat NAS 40,00 Euro".

d) In Nummer 1.12.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "109,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

e) In Nummer 2.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

f) In Nummer 2.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "240,00" durch die Zahl "250,00" ersetzt.

g) In Nummer 2.5 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

h) In Nummer 2.6 wird in der Spalte 3 die Zahl "70,00" durch die Zahl "75,00" ersetzt.

i) Die bisherige Nummer 2.7 wird durch die folgenden neuen Nummern 2.7 bis 2.7.2 ersetzt:

Alt:

2.7 konfektionierte Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan 40,00 Euro

Neu:

"2.7 Liegenschaftsgrafik
(bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
2.7.1 konfektioniert im Datenformat DXF 40,00 Euro
2.7.2 im Datenformat NAS 50,00 Euro".

j) In Nummer 2.9.1 wird in der Spalte 3 die Zahl "218,00" durch die Zahl "230,00" ersetzt.

k) In Nummer 2.9.2 wird in der Spalte 3 die Zahl "109,00" durch die Zahl "115,00" ersetzt.

l) In Nummer 2.9.3 wird in der Spalte 3 die Zahl "80,00" durch die Zahl "85,00" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.

ID: 232236


ENDE