Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen
- Niedersachsen -

Vom 28. Mai 2024
(Nds. GVBl. Nr. 44 vom 31.05.2024 S. 44)



Aufgrund

des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und

des § 10 Nrn. 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 (Nds. GVBl. 2003 S. 5), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66),

wird verordnet:

Artikel 1

Die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 25. März 2017 (Nds. GVBl. S. 68, 162), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. November 2023 (Nds. GVBl. S. 268) wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Abs. 1 wird der folgende Satz 3 angefügt:

"Die Nutzung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens, die als hochwertige Datensätze im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (ABl. L 19 vom 20.01.2023 S.43) aufgeführt sind, ist gebührenfrei."

2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden nach Nummer 3 die Worte "Angaben des amtlichen Vermessungswesens, Standardpräsentationen oder andere" eingefügt.

3. § 4 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "58,00" durch die Angabe "63,50" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "49,00" durch die Angabe "53,50" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe "37,50" durch die Angabe "44,00" ersetzt.

d)In Nummer 4 wird die Angabe "32,00" durch die Angabe "35,50" ersetzt.

4. In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort "Verwaltungskostengesetzes" die Angabe "(NVwKostG)" eingefügt.

5. Die Anlagen 1 bis 4 erhalten die aus der Anlage ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.

Anlage
" Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Alt:

Inhaltsübersicht

Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen

1 Auskunft, Einsichtgewährung
2 Geobasisdaten des ALKIS
3 Geobasisdaten des ATKIS
4 Geobasisdaten des AFIS
5 Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen
6 Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentliche Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
7 Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
8 Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht

Liegenschaftsvermessung

9 Vermessung und Auswertung
10 Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
11 Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften

Bodenordnung

12 Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13 Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
14 Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Sonstige Amtshandlungen und Leistungen

15 Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3 BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes
16 Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
17 Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen
18 Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen
19 Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen


Tabellen
Tabelle1 Digitale ALKIS-Daten
Tabelle2 Digitale ATKIS-Daten
Tabelle3 Digitale AFIS-Daten
Tabelle4 (aufgehoben)
Tabelle5 Geodatendienste WMS und WMTS
Tabelle6 Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu
Tabelle7 Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischender Bauvorlagenverordnung
Tabelle8 Gebäudevermessungen
Tabelle9 Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen
3D Dreidimensional
AdV Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
AFIS Amtliches Festpunktinformationssystem
ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
AK5 Amtliche Karte 1:5.000
AP2.5 Amtliche Präsentation 1:2.500
AP10 Amtliche Präsentation 1:10.000
ASCII American Standard Code for Information Interchange; Datenformat
ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
COG Cloud Optimized GeoTIFF; Datenformat
CSV Commaseparated values; Datenformat
DIN A.. Vom Deutschen Institut für Normung (DIN) genormte Papierformatreihe A
DGM Digitales Geländemodell
DOM Digitales Oberflächenmodell
DOP Digitales Orthophoto
DTK Digitale Topographische Karte
DXF Drawing Interchange Format; Datenformat
LAZ LASzip, verlustfrei komprimierte Daten des Binärformats ASPRS LAS (ASPRS = American Society for Photogrammetry and Remote Sensing; LAS = Standarddateiformat für den Austausch von LIDAR-Daten; LIDAR = Light Detection and Ranging, Fernerkundungstechnik, bei der die Erdoberfläche mit Laserlicht abgetastet wird)
MPx Millionen Pixel
NAS Normbasierte Austauschschnittstelle; Datenformat
Shape Datenformat der Firma ESRI für Geoinformationssysteme
TIFF Tagged Image File Format; Datenformat
WCS Web Coverage Service; Geodatendienst zur Visualisierung von Daten und Bereitstellung von Raster- und Vektordaten
WFS Web Feature Service; Geodatendienst zur Bereitstellung von Vektordaten
WFS-G Web Feature Service Gazetteer; Geodatendienst in Anlehnung an den WFS für raumbezogene Daten zu geografischen Namen
WMS Web Map Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts
WMTS Web Map Tile Service; Geodatendienst zur Darstellung eines Kartenausschnitts unter Nutzung von Bildkacheln (Tiles)


Nr.

Gegenstand

Gebühr
in Euro

1

2

3

Bereitstellung von Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1 Auskunft, Einsichtgewährung
1.1 Auskunft zu einer Präsentation, Einsichtgewährung für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand nach Zeitaufwand
1.2 Amtliche Grenzauskunft
1.2.1 Grundgebühr 115,00
1.2.2 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) 85,00
1.2.3 vermessungstechnische Arbeiten nach Zeitaufwand
2 Geobasisdaten des ALKIS
2.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung
2.1.1 Liegenschaftsbeschreibung
2.1.1.1 Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis 10,00
2.1.1.2 Bestandsnachweis 20,00
2.1.2 Liegenschaftskarte 1:1.000 oder 1:2.000 (farbig oder in Graustufen)
2.1.2.1 bis DIN A3 20,00
2.1.2.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 40,00
2.1.3 Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte), je beglaubigte Liegenschaftskarte 12,00
2.1.4 AK5, AP2.5 oder AP10, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.4.1 bis DIN A3 12,00
2.1.4.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 24,00
2.1.5 (aufgehoben)
2.1.5.1 (aufgehoben)
2.1.5.2 (aufgehoben)
2.1.5.3 (aufgehoben)
2.1.6 (aufgehoben)
2.1.6.1 (aufgehoben)
2.1.6.2 (aufgehoben)
2.1.6.3 (aufgehoben)
2.2 Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung
2.2.1 auf Grundlage der Liegenschaftskarte
2.2.1.1 bis DIN A3 26,00
2.2.1.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 52,00
2.2.2 auf Grundlage der AK5, AP2.5 oder AP10
2.2.2.1 bis DIN A3 16,00
2.2.2.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 32,00
2.2.3 (aufgehoben)
2.2.3.1 (aufgehoben)
2.2.3.2 (aufgehoben)
2.2.3.3 (aufgehoben)
2.2.4 (aufgehoben)
2.2.4.1 (aufgehoben)
2.2.4.2 (aufgehoben)
2.2.4.3 (aufgehoben)
2.4 Spezielle Aufbereitung, Mehrausfertigung
2.4.1 Zuschlag zu Nr. 2.1.4 für die spezielle Aufbereitung als Präsentation 1:5.000, 1:2.500 oder 1:10.000 20 % der Gebühr
nach Nr. 2.1.
4
2.4.2 Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder nach Nr. 2.1.4, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, bei gleichzeitiger Bearbeitung, je Mehrausfertigung 20 % der Gebühr
nach Nr. 2.1.1, 2.1.2,
2.1.4 oder 2.
2
2.4.3 Zuschlag für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie zu Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.2 oder zu Nr. 2.1.4, auch in Verbindung mit Nr. 2.4.1, je Ausfertigung
2.4.3.1 bis DIN A3 4,00
2.4.3.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 8,00
2.4.4 Ergänzung einer Standardpräsentation oder Präsentation nach Zeitaufwand
2.5 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
2.5.1 ALKIS-Datensätze nach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.1, 7 und 8
zu bemessen
2.5.2 Hauskoordinaten und Hausumringe nach Tabelle 1 Nrn. 1, 6.2, 7 und 8
zu bemessen
2.5.3 (aufgehoben)
2.5.4 AP2.5-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nrn. 3, 6.3, 7 und 8
zu bemessen
2.5.5 AK5-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nrn. 4, 6.4, 7 und 8
zu bemessen
2.5.6 AP10-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nrn. 5, 6.5, 7 und 8
zu bemessen
3 Geobasisdaten des ATKIS
3.1 Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten
3.1.1 Topographische Karte 1:25.000, gefaltet, je Kartenblatt 8,00
3.1.2 Topographische Karte 1:50.000, gefaltet, je Kartenblatt 8,00
3.1.3 Topographische Karte 1:100.000, gefaltet, je Kartenblatt 8,00
3.1.4 Topographische Karte 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000, blattschnittfrei, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, plano
3.1.4.1 DIN A4 8,00
3.1.4.2 DIN A3 10,00
3.1.4.3 größer als DIN A3 bis DIN A0 32,00
3.2 Abgabe der Übersichtskarte 1:500.000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet 10,50
3.3 Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapier, je Exemplar
3.3.1 DIN A4 20,00
3.3.2 DIN A3 28,00
3.3.3 DIN A2 40,00
3.3.4 DIN Al 60,00
3.3.5 DIN A0 90,00
3.3.6 Mehrausfertigung der einzelnen Positionen nach den Nrn. 3.3.1 bis 3.3.5 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr
nach den Nrn. 3.3.1
bis 3.3.
5
3.4 Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
3.4.1 (aufgehoben)
3.4.2 DGM nach Tabelle 2 Nrn. 2, 12 und 13
zu bemessen
3.4.3 DOM nach Tabelle 2 Nrn. 3, 12 und 13
zu bemessen
3.4.4 DTK nach Tabelle 2 Nrn. 4, 12 und 13
zu bemessen
3.4.5 (aufgehoben)
3.4.6 (aufgehoben)
3.4.7 Digitale Luftbilder, orientiert nach Tabelle 2
Nm. 7, 12 und 13
zu bemessen
3.4.8 Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild 50,00
3.4.9 (aufgehoben)
3.4.10 3D-Messdaten nach Tabelle 2
Nrn. 9, 12 und 13
zu bemessen
4 Geobasisdaten des AFIS
4.1 Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung
4.1.1 Punktliste, je angefangene 50 Punkte 20,00
4.1.2 Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze 10,00
4.1.3 Gesamtauszug, je Festpunkt 10,00
4.2 Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 4.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr
nach Nr. 4.
1
4.3 Abgabe von digitalen AFIS-Daten nach Tabelle 3
zu bemessen
5 Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme, Geodatendienste oder Web-Applikationen
5.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr
5.1.1 Grundgebühr 100,00
5.1.2 Zuschlag für die Bereitstellung von Eigentumsangaben 100,00
5.1.3 Zuschlag je Benutzerprofil
5.1.3.1 Auskunftssystem Liegenschaftskataster 100,00
5.1.3.2 Geodatendienste 100,00
5.1.3.3 (aufgehoben)
5.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.2.1 Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters 50 % der Gebühr
nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.
4
5.2.2 Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 50 % der Gebühr
nach Nr. 2.
2
5.2.3 Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF 40,00
5.2.4 (aufgehoben)
5.3 (aufgehoben)
5.4 Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste
5.4.1 WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK100 nach Tabelle 5
zu bemessen
5.4.2 Zuschlag zu Nr. 5.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info)
5.4.2.1 ohne Eigentumsangaben 50 % der nach
Tabelle 5
zu bemessenden Gebühr
5.4.2.2 mit Eigentumsangaben 100 % der nach
Tabelle 5
zu bemessenden Gebühr
5.4.3 WCS für
5.4.3.1 ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 75 % der nach
Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3,
6.4 oder 6.5
zu bemessenden Gebühr
5.4.3.2 ATKIS-Daten nach Tabelle 2 Nr. 2 oder3 75 % der nach
Tabelle 2 Nr. 2, 3 oder 6
zu bemessenden Gebühr
5.4.4 WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe 75 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
5.4.4.1 (aufgehoben)
5.4.4.2 (aufgehoben)
5.5 Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen
5.5.1 Standardpräsentation des Liegenschaftskatasters oder präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 80 % der Gebühr nach Nr. 2.1 oder 2.2
5.5.2 Digitale ALKIS-Daten 80 % der Gebühr nach Nr. 2.5
6 Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu nach Tabelle 6
zu bemessen
7 Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von amtlichen Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
7.1 bis zu 6 Seiten im analogen Format und bis zu 30 Punkte im digitalen Format, je Antrag 85,00
7.2 Zuschlag für weitere analoge Formate, je Seite 5,80
7.3 Zuschlag für weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte 8,40
7.4 Zuschlag für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlen nach Zeitaufwand
8 Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht
8.1 Planunterlage für einen Bauleitplan
8.1.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) 250,00
8.1.2 Anfertigung der Planunterlage nach Zeitaufwand
8.1.3 Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplan nach Zeitaufwand
8.2 Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
8.2.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)
8.2.1.1 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte 30 % der Gebühren
nach den Nrn. 2.1.1
und 2.1.
2
8.2.1.2 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 85,00
8.2.1.3 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 75,00
8.2.1.4 Abgabe Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
8.2.1.4.1 konfektioniert im Datenformat DXF 40,00
8.2.1.4.2 im Datenformat NAS 50,00
8.2.2 Anfertigung eines Lageplans in bis zu 4 Ausfertigungen
8.2.2.1 für ein Bauvorhaben nach Tabelle7
8.2.2.2 für sonstige Fälle nach Tabelle 7 Zeile1
8.2.2.3 ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung 18,00
8.2.3 Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 11 Abs. 2 NBauVorlVO in bis zu 4 Ausfertigungen
8.2.3.1 für ein Bauvorhaben 80 % der nach
Tabelle 7
zu bemessenden Gebühr
8.2.3.2 für sonstige Fälle 80 % der Gebühr
nach Tabelle 7 Zeile
1
8.2.3.3 ab der 5. Ausfertigung, je Ausfertigung 12,00
8.2.4 Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben (z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen) nach Zeitaufwand
8.2.5 Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdaten nach Zeitaufwand
8.3 Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
8.3.1 Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung 10 % der nach
Tabelle 8 Spalte 2
zu bemessenden Gebühr,
mindestens die Gebühr nach Nr. 8.3.
3
8.3.2 Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angaben nach Zeitaufwand
8.3.3 Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung 42,00
8.3.4 Fertigung einer sonstigen Bescheinigung nach Zeitaufwand
Liegenschaftsvermessung
9 Vermessung und Auswertung
9.1 für eine Zerlegung
9.1.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten 230,00
zuzüglich die Gebühren
nach Tabelle 9
Abschnitte A und B
9.1.2 Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7.500 m2 beträgt 25 % der Gebühren
nach Tabelle 9
Abschnitte A und B
9.1.3 Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt 25 % der Gebühren
nach Tabelle 9
Abschnitte A und B
9.2 bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung 230,00
zuzüglich 40 %
der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach
Tabelle 9 Abschnitt B
9.3 bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten 230,00
zuzüglich 80 %
der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt C
Anmerkung zu Nr. 9.3:
Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 115,00 Euro.
9.4 zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
9.4.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten 230,00
zuzüglich 50 % der
Gebühr nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 9
Abschnitt B
9.4.2 Durchführung örtlicher Arbeiten nach Zeitaufwand
9.5 Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.3 32,00
9.6 zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten
9.6.1 im Regelfall 85,00
zuzüglich der
nach Tabelle 8 Spalte 2
zu bemessenden Gebühr
9.6.2 bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 70.000 Euro 85,00 zuzüglich der Gebühr
nach Tabelle 8 Spalte
3
9.6.3 Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs
9.6.3.1 zu Nr. 9.6.1 20 % der nach
Tabelle 8 Spalte 2
zu bemessenden Gebühr
9.6.3.2 zu Nr. 9.6.2 20 % der Gebühr
nach Tabelle 8 Spalte
3
10 Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
10.1 für eine Zerlegung 35 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.2 bei einer Sonderung 30 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.3 bei einer Grenzfeststellung 22 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.4 bei der Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten 42 % der nach
Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.5 bei der Erhebung von Gebäuden 33 % der nach
Tabelle 8 zu bemessenden Gebühr
11 Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften nach Zeitaufwand
Bodenordnung
12 Umlegung nach dem Baugesetzbuch
12.1 Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umrings nach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3
12.2 Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
12.2.1 Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
12.2.1.1 je Grundbuchbestand 1.715,00
12.2.1.2 je Quadratmeter Fläche
12.2.1.2.1 für Wohnbauland 0,47
12.2.1.2.2 für Gewerbebauland 0,23
12.2.2 Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungen bis 40 % der Gebühr
nach Nr. 12.2.
1
12.2.3 Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit großflächiger Grundstücksstruktur bis 20 % der Gebühr
nach Nr. 12.2.
1
12.2.4 Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplans nach Zeitaufwand
12.2.5 Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach Zeitaufwand
12.3 Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB 42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
13 Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13.1 Bearbeitung 230,00 zuzüglich nach Zeitaufwand
13.2 Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB 42 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
14 Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
14.1 Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets
14.1.1 Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten, je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes 40 % der nach Tabelle 9 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 9 Abschnitt C zu
bemessenden Gebühren
14.1.2 Durchführung örtlicher Arbeiten nach Zeitaufwand
14.2 Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG (Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
14.2.1 je Objektpunkt 24,00
14.2.2 Durchführung örtlicher Arbeiten nach Zeitaufwand
14.2.3 Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt 100,00
14.3 Vermessung der künftigen Grenzpunkte (Vorbereitung, Übertragung, Auswertung) zur Landabfindung der Verfahrensbeteiligten
14.3.1 je künftigen Grenzpunkt 55,00
14.3.2 Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt 100,00
14.4 Zusätzliche Leistungen (z.B. Erhebung von Landschaftsinformationen) nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 14:
Sonstige Liegenschaftsvermessungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15 Einholme einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, BauGB oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag 65,00
16 Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
16.1 Unschädlichkeitszeugnis
16.1.1 Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten 550,00
16.1.2 Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte 120,00
16.2 Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken nach Zeitaufwand
17 Kombination von Produkten aus Geobasisdaten, Reproduktion historischer Unterlagen
17.1 Anfertigung einer Luftbildkarte (DOP mit Liegenschaftsgrafik), Erstausfertigung
17.1.1 je Karte nach den Nrn. 3.3 und 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2
17.1.2 Zuschlag für ergänzende Arbeiten nach Zeitaufwand
17.2 Anfertigung eines Ortsplans, einer Hofkarte, einer Jagdkarte oder einer anderen aufbereiteten Karte, Erstausfertigung
17.2.1 Kartengrundlage nach Nr. 2.1.2, 2.1.4, 2.2 oder 2.3
17.2.2 Zuschlag für ergänzende Arbeiten nach Zeitaufwand
17.3 Reproduktion einer historischen Unterlage, Erstausfertigung
17.3.1 bis DIN A3 13,00
17.3.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 25,00
17.4 Mehrausfertigung bei gleichzeitiger Bearbeitung
17.4.1 des analogen Abgabeprodukts nach Nr. 17.1 oder 17.2 20,00
17.4.2 des Produkts nach Nr. 17.3 20 % der Gebühr
nach Nr. 17.
3
17.5 Zuschlag zu den Nrn. 17.2 bis 17.4 für die Abgabe auf Spezialpapier (> 120 g/m2 oder beschichtet) oder Folie, je Ausfertigung
17.5.1 bis DIN A3 4,00
17.5.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 8,00
18 Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen (z.B. zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen, zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen) nach Zeitaufwand
19 Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Selektion, Daten-, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftrag nach Zeitaufwand, mindestens 50,00

Tabelle 1
Digitale ALKIS-Daten
(ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe, AP2.5, AK5, AP
10)

1 ALKIS-Datensätze, Hauskoordinaten und Hausumringe

Die Gebühren sind abhängig vom Datenformat. Sie ergeben sich für die erstmalige Bereitstellung oder für die Einräumung eines Verwertungsrechts aus einem Grundbetrag je Datensatz oder Produkt nach Nr. 1.1 und dem Formatfaktor nach Nr. 1.2.

1.1 Grundbetrag

Die Objekte werden je Datensatz oder Produkt gezählt.

Objekte

Gebühr in Euro je Objekt
Datensatz Produkt
Flurstücke Gebäude Tatsächliche Nutzung Bodenschätzung Eigentumsangaben je Grundbuchkennzeichen Hauskoordinaten Hausumringe
für das 1. bis 1.000. 1,08 0,54 0,54 0,54 0,54 0,15 0,12
für das 1.001. bis 10.000. 0,54 0,27 0,27 0,27 0,27 0,075 0,06
für das 10.001. bis 100.000. 0,27 0,135 0,135 0,135 0,135 0,0375 0,03
für das 100.001. bis 1.000 000. 0,135 0,0675 0,0675 0,0675 0,0675 0,01875 0,015
ab dem 1.000 001. 0,0675 0,03375 0,03375 0,03375 0,03375 - 0,0075
Höchstgebühr in Euro 16.000,00 24.000,00

1.2 Formatfaktor

Die Formatfaktoren sind je Datensatz anzuwenden. Bei den Produkten Hauskoordinaten und Hausumringe sind sie nicht anzuwenden.

Datenformat Faktor
Vektordaten im Datenformat NAS oder Shape 1,00
Vektordaten im Datenformat DXF 0,701
Rasterdaten im Datenformat TIFF 0,251
Listen oder Tabellen im Datenformat CSV 1,00
1) Bei zeitgleicher Bereitstellung identischer Daten im Datenformat CSV und im Datenformat DXF oder TIFF ist für die Bereitstellung der Daten in beiden Datenformaten insgesamt der Faktor 1,00 anzusetzen.

2 (aufgehoben)

3 AP2.5 im Datenformat TIFF

3.1 mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm
Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 5,00
für den 501. bis 5.000. km2 2,50
für den 5.001. bis 25.000. km2 1,25
ab dem 25.001. km2 0,625
höchstens 42.000 Euro
3.2 Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP2.5 in einer weiteren Darstellungsart 20 % der nach Nr. 3.1 zu bemessenden Gebühr

4 AK5 im Datenformat TIFF

4.1 mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 4,00
für den 501. bis 5.000. km2 2,00
für den 5.001. bis 25.000. km2 1,00
ab dem 25.001. km2 0,50
höchstens 34.000 Euro
4.2 Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AK5 in einer weiteren Darstellungsart 20 % der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr

5 AP10 im Datenformat TIFF

5.1 mit oder ohne Höhenangaben, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 3,00
für den 501. bis 5.000. km2 1,50
für den 5.001. bis 25.000. km2 0,75
ab dem 25.001. km2 0,375
höchstens 25.000 Euro
5.2 Zeitgleiche Bereitstellung räumlich identischer Daten der AP10 in einer weiteren Darstellungsart 20 % der nach Nr. 5.1 zu bemessenden Gebühr

6 Aktualisierte Daten

6.1 ALKIS-Datensätze im Datenformat NAS 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.2 Hauskoordinaten und Hausumringe 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 1 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.3 AP2.5 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 3 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 3 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.4 AK5 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 4 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 4 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
6.5 AP10 1,5 % der für die Bereitstellung nach Nr. 5 zu bemessenden Gebühr, multipliziert mit der Anzahl der Monate, die seit der Bereitstellung nach Nr. 5 oder der letzten Aktualisierung vergangen sind
7 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen und Nutzer,
je weiterer Nutzerin oder weiterem Nutzer 70 % der nach den Nrn. 1 bis 6 zu bemessenden Gebühr
8 Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 1 bis7 50,00 Euro

Tabelle 2
Digitale ATKIS-Daten
(DGM, DOM, DTK, DÜKN, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten
)

1 (aufgehoben)

1.1 (aufgehoben)

1.1.1 (aufgehoben)

1.1.2 (aufgehoben)

1.2 (aufgehoben)

2 DGM im Datenformat COG, ASCII oder Shape

2.1

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

DGM1 DGM5 DGM10 DGM25 DGM50
1m 5m Gitterweite 10m 25m 50m
Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 40,00 15,00 10,00 4,00 1,00
für den 501. bis 5.000. km2 20,00 7,50 5,00 2,00 0,50
für den 5.001. bis 25.000. km2 10,00 3,75 2,50 1,00 0,25
ab dem 25.001. km2 5,00 1,875 1,25 0,50 0,125

Euro

höchstens 335.000 125.000 85.000 34.000 8.500
2.2 Zuschlag zu Nr. 2.1 für 3D-Strukturinformationen 20 % der nach Nr. 2.1 zu bemessenden Gebühr

3 DOM im Datenformat COG oder ASCII

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

DOM1
(aus Laserscan-Daten)
1 m-Gitter
bDOM
(bildbasiertes DOM aus digitaler Bildkorrelation von Luftbildern
)
Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 20,00 16,00
für den 501. bis 5.000. km2 10,00 8,00
für den 5.001. bis 25.000. km2 5,00 4,00
ab dem 25.001. km2 2,50 2,00
höchstens 165.000 Euro 135.000 Euro
4 DTK im Datenformat TIFF

4.1 Gesamtinhalt als Farbkombination, Graustufenkombination oder in Einzellayern, Auflösung 200 L/cm

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

DTK25 DTK50 DTK100
Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 1,00 0,30 0,10
für den 501. bis 5.000. km2 0,50 0,15 -
für den 5.001. bis 25.000. km2 0,25 0,075 -
ab dem 25.001. km2 0,125 0,0375 -
höchstens 8.500 Euro 2.500 Euro 50 Euro

4.2 Teilinhalte der Einzellayer, Auflösung 200 L/cm

Einzellayer

Prozentsatz der nach Nr. 4.1 zu bemessenden Gebühr

Grundriss, mit Schrift 60
Vegetation 15
Gewässer 10
Höhenlinien 15
4.3 Zuschlag bei Auflösung über 200 L/cm 50 % der nach Nr. 4.1 oder 4.2 zu bemessenden Gebühr


5 (aufgehoben)

6 (aufgehoben)

6.1 (aufgehoben)

6.2 (aufgehoben)

7 Digitale Luftbilder, orientiert, im Datenformat TIFF

nicht entzerrt, mit Aerotriangulationsdaten

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2

Gebühr in Euro je km2

für den 1. bis 500. km2 13,00
für den 501. bis 5.000. km2 6,50
für den 5.001. bis 25.000. km2 3,25
ab dem 25.001. km2 1,625
höchstens 110.000 Euro

8 (aufgehoben)

9 3D-Messdaten im Datenformat LAZ

Landschaftsfläche, aufgerundet auf volle km2 Laserscan-Punktwolke Matching-Punktwolke
(aus Bildkorrelation
)
Gebühr in Euro je km2
für den 1. bis 500. km2 30,00 20,00
für den 501. bis 5.000. km2 15,00 10,00
für den 5.001. bis 25.000. km2 7,50 5,00
ab dem 25.001. km2 3,75 2,50
höchstens 250.000 Euro 165.000 Euro

10 (aufgehoben)

11 (aufgehoben)

12 Zuschlag für die Bereitstellung für mehrere Nutzerinnen oder Nutzer, je weitere Nutzerin oder weiterer Nutzer 70 % der nach den Nr. 2, 3, 4, 7 oder 9 zu bemessenden Gebühr
13 Mindestgebühr je Abgabe nach den Nrn. 2, 3, 4, 7, 9 und12 50,00 Euro

Tabelle 3
1 AFIS-Datensätzen

Anzahl Festpunkte Gebühr in Euro je Festpunkt
für den 1. bis 1.000. 0,90
für den 1.001. bis 10.000. 0,45
für den 10.001. bis 100.000. 0,225
ab dem 100.001. 0,1125


2 Mindestgebühr je Abgabe 50,00 Euro

Digitale AFIS-Daten

Tabelle 4
(aufgehoben
)

1.3 (aufgehoben)


2 Bereitstellung von SAPOS-Daten, die sich auf mehrere Bundesländer beziehen, Einräumung des Rechts zur Verwertung dieser Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten und Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
2.1 Bereitstellung für eigene oder betriebsinterne Zwecke
2.1.1 EPS mit einer Taktrate von einem Hertz, je Freischaltung, Jahr und Bundesland 150,00 Euro
2.1.2 HEPS im Format RTCM mit einer Taktrate von einem Hertz
2.1.2.1 je Minute 0,10 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

2.1.2.2 bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute 0,09 Euro,

mindestens 648,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute 0,08 Euro,

mindestens 1.728,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute 0,07 Euro,

mindestens 2.520,00 Euro je Jahr

2.1.2.3 Freischaltung einer registrierten Telefonnummer oder Vergabe einer individuellen Nutzerkennung,
je Monat pauschal 250,00 Euro
2.1.2.4 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal 225,00 Euro
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal 200,00 Euro
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal 175,00 Euro
2.1.3 HEPS im Format RTCM-AdV mit einer Taktrate von einem Hertz
2.1.3.1 je Minute 0,10 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

Anmerkung zu den Nrn. 2.1.2.1 und 2.1.3.1:
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro.
2.1.3.2 bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute 0,09 Euro,

mindestens 648,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute 0,08 Euro,

mindestens 1.728,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute 0,07 Euro,

mindestens 2.520,00 Euro je Jahr

2.1.3.3 zusätzlich zu Nr. 2.1.3.1, je Freischaltung für alle anbietenden Bundesländer 250,00 Euro
2.1.4 GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von einem Hertz oder weniger
2.1.4.1 je Minute 0,20 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

2.1.4.2 bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute 0,18 Euro,

mindestens 1.296,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute 0,16 Euro,

mindestens 3.456,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute 0,14 Euro,

mindestens 5.040,00 Euro je Jahr

2.1.4.3 Daten einer Referenzstation, je Monat pauschal 500,00 Euro
2.1.4.4 bei einer vereinbarten Nutzungsdauer von
mindestens einem Jahr, je Monat pauschal 450,00 Euro
mindestens zwei Jahren, je Monat pauschal 400,00 Euro
mindestens drei Jahren, je Monat pauschal 350,00 Euro
2.1.5 GPPS im Format RINEX mit einer Taktrate von mehr als einem Hertz
2.1.5.1 je Minute 0,80 Euro,

mindestens 10,00 Euro je Monat

Anmerkung zu den Nrn. 2.1.4.1 und 2.1.5.1:
Bei einer vereinbarten Nutzung von HEPS und GPPS beträgt die monatliche Mindestgebühr für beide Dienste zusammen 10,00 Euro.
2.1.5.2 bei einer vereinbarten Nutzung im Umfang von
mindestens 120 Std. im Jahr, je Minute 0,72 Euro,

mindestens 5.184,00 Euro je Jahr

mindestens 360 Std. im Jahr, je Minute 0,64 Euro,

mindestens 13.824,00 Euro je Jahr

mindestens 600 Std. im Jahr, je Minute 0,56 Euro,

mindestens 20.160,00 Euro je Jahr

2.1.6 GPPS-Pro für den zur Berechnung an die SAPOS-Zentrale übermittelten aufgezeichneten Zeitraum des Messdatenempfangs
bei einer Taktrate von einem Hertz oder weniger, je Minute 0,20 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat
bei einer Taktrate von mehr als einem Hertz, je Minute 0,80 Euro, mindestens 10,00 Euro je Monat
2.2 Bereitstellung für nicht eigene oder für wirtschaftliche Zwecke
2.2.1 der SAPOS-Daten von weniger als 20 Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz bei einer festgelegten Nutzungsdauer von mindestens
einem Jahr, je Referenzstation und Monat 480,00 Euro
zwei Jahren, je Referenzstation und Monat 460,00 Euro
drei Jahren, je Referenzstation und Monat 440,00 Euro
vier Jahren, je Referenzstation und Monat 420,00 Euro
fünf Jahren, je Referenzstation und Monat 400,00 Euro
2.2.2 bei eingeschränkter Verfügbarkeit der Bereitstellung nach Nr. 2.2.1 (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag), je Monat und Referenzstation von
2.2.2.1 weniger als 98,5 % bis 90,0 % 75 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.2 weniger als 90,0 % bis 75,0 % 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.3 weniger als 75,0 % bis 50,0 % 25 % der Gebühr nach Nr. 2.2.1
2.2.2.4 weniger als 50 % gebührenfrei
2.2.3 der SAPOS-Daten von 20 oder mehr Referenzstationen im Format RTCM mit einem Zeitintervall von einem Hertz für die Dienste nach den Nm. 2.1.1, 2.1.2 und 2.1.3,

je Minute

0,03 Euro
Die Mindestgebühr und Höchstgebühr je Jahr betragen nach Anzahl der Referenzstationen:


Anzahl der Referenzstationen Mindestgebühr Höchstgebühr

in Euro

20 bis100 32.000,00 89.500,00
101 bis150 36.000,00 101.000,00
151 bis200 40.500,00 112.000,00
über200 44.500,00 123.500,00
Anmerkung zu Nr. 2.2.3:
Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (bezogen auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr an Werktagen außer Samstag) verringert sich der auf die betreffenden Referenzstationen entfallende Anteil der Gebühr nach Nr. 2.2.3 gemäß den Nrn. 2.2.2.1 bis 2.2.2.4.

2.3 Einräumung des Rechts zur Verwertung der Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten 100 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr.
2.4 Einräumung des Rechts zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste
2.4.1 an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere Unterlizenzen nicht erteilen
Anzahl
der Unterlizenzen
Jährliche Gebühr in Prozent der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr
eine 40
zwei 60
drei 80
vier 100
mehr als vier 150
2.4.2 an Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer, die ihrerseits weitere
2.4.2.1 Unterlizenzen erteilen, wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer zu benennen sind 300 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr
2.4.2.2 wenn die Unterlizenznehmerinnen und Unterlizenznehmer nicht zu benennen sind 400 % der nach Nr. 2.2 zu bemessenden Gebühr.

Tabelle 5
Geodatendienste WMS und WMTS

Abruf von Rasterdaten über WMS oder WMTS

Anzahl in MPx, aufgerundet auf volle MPx Gebühr in Euro je MPx
für das 1. bis 1.000. 0,05
für das 1.001. bis 10.000. 0,025
für das 10.001. bis 100.000. 0,0125
für das 100.001. bis 1.000 000. 0,00625
für das 1.000 001. bis 10.000 000. 0,003125
ab dem 10.000 001. 0,0015625

Tabelle 6
Einräumung eines Rechts zur Verwertung oder öffentlichen Wiedergabe von ALKIS-, ATKIS- oder AFIS-Daten sowie die Datenbereitstellung hierzu

1 Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)

1.1 Topographische Karten und Übersichtskarte, je Exemplar

Abgabe an Topographische Karten Übersichtskarte
1.1.1 den Einzelhandel 4,80 Euro 6,30 Euro
1.1.2 den Großhandel 3,20 Euro 4,20 Euro

1.2 Digitale Daten


je Weitergabe 60 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr

2 Recht zur Verwertung und öffentlichen Wiedergabe digitaler Daten in Folgeprodukten oder Folgediensten

2.1 Nutzung für wirtschaftliche Zwecke

2.1.1 in Folgeprodukten oder Folgediensten

Anzahl der Folgeprodukte
und Folgedienste

Jährliche Gebühr
ALKIS-Daten ATKIS-, AFIS-Daten
in Prozent der nach
Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4 oder 5 zu bemessenden Gebühr
in Prozent der nach
Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9 Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
ein bis drei 20 10
mehr als drei 40 20

Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.

2.1.2 zur Erteilung von Unterlizenzen für Folgeprodukte oder Folgedienste

Anzahl der Unterlizenzen

Jährliche Gebühr

in Prozent der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, oder 9
oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr

eine 40
zwei 60
drei 80
vier 100
mehr als vier 150

Die Mindestgebühr je Recht beträgt 50,00 Euro.

2.1.3 in analogen Produkten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten, jährlich 50,00 Euro

2.2 Nutzung für nicht wirtschaftliche Zwecke

2.2.1 in Folgeprodukten oder Folgediensten bei untergeordneter Bedeutung der Geobasisdaten

Verwertungssituation

Gebühr

- wissenschaftlicher, kultureller, heimatkundlicher oder sozialer Zweck (z.B. Dissertationen, Ortschroniken, Tagungsführer, Informationsblätter) gebührenfrei
- Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszweck
- Ausstellung auf Wandertafeln
- Kartenausschnitt zur Berichterstattung in Presse oder Fernsehen

2.2.2 in allen anderen Fällen, jährlich 50,00 Euro

Anmerkung zu Nr. 2:
Gebührenfrei ist die Einräumung des Rechts

3 Bereitstellung von Daten einzig für Zwecke der entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)

Bereitstellungsform

Gebühr

Online über Geodatendienste WCS, WFS oder WFS-G nach Nr. 5.1 des Gebührenverzeichnisses und 5 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 oder Tabelle 2 Nr. 2, 3, oder 4 zu bemessenden Gebühr
Offline 30 % der nach Tabelle 1 Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6, Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 6, 7, oder 9 oder Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro

Tabelle 7
Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung

Zeile

Wert des Bauvorhabens
bis einschließlich

Einfacher Lageplan

Qualifizierter Lageplan

in Euro Gebühr in Euro
1 2 3
1 70.000 95 295
2 350.000 200 615
3 700.000 290 990
4 1.800000 460 1500
5 3.000000 600 2000
6 über 3.000000 0,37x √Wert 1,20 x √Wert

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 8
Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlich

Gebühr nach Nr. 9.6.1

Gebühr nach Nr. 9.6.2

in Euro in Euro in Euro
1 2 3
70.000 245 170
350.000 685
700.000 1320
1.800000 2120
3.000000 3000
über 3.000000 1,78 x √Herstellungswert
  1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Antrag
    1. für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück,
    2. für ein Wohn- oder Geschäftshaus mit zugehörigen Garagen oder Garagenzeilen, auch wenn diese auf räumlich nicht zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken stehen.
  2. Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
  3. Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 9
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Bodenwert
über 200 Euro/m2
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 655 780 970
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 175 235 280
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 135 185 220
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 110 140 190

Abschnitt B

Gebühr für neue Flurstücke

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück 585 720 870
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück 190 235 290
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 170 210 250
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 145 180 215

Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2
bis 200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 470 545 615
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 60 75 85
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 45 50 55

Neu:

Gebührenverzeichnis
Inhaltsübersicht
Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1

2

3

4

5

6

7

8

Einsicht, Auskunft

Geobasisdaten des ALKIS

Geobasisdaten des ATKIS

Geobasisdaten des AFIS

Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste

Recht zur Mitwirkung, Weitergabe und Verwertung

Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens

Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht

Liegenschaftsvermessung
9

10

11

Vermessung und Auswertung

Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster

Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften

Bodenordnung
12

13

14

Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch

Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15

16

17

18

Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, des Baugesetzbuchs oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes

Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen
Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen

Tabellen

Tabelle 1

Tabelle 2

Tabelle 3

Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung

Gebäudevermessungen

Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Erläuterungen z u den verwendeten Abkürzungen
3D Dreidimensional
AFIS Amtliches Festpunktinformationssystem
ALKIS Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
AK5 Amtliche Karte 1 : 5.000
AP2.5 Amtliche Präsentation 1 : 2.500
AP10 Amtliche Präsentation 1 : 10.000
ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem
Basis-DLM Digitales Landschaftsmodell
DGM Digitales Geländemodell
DOM Digitales Oberflächenmodell
DOP Digitales Orthophoto
GetFeatureInfo Zeigt Sachinformationen zu einem Punkt in Karten oder Darstellungsdiensten
NBA Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung
ÖbVI Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
TIFF Tagged Image File Format; Datenformat
TrueDOP Aus bildbasierten digitalen Oberflächenmodellen (bDOM) abgeleitetes Digitales Orthophoto
UAV Unmanned Aerial Vehicle, Unbemanntes Fluggerät


Nr. Gegenstand Gebühr in Euro
1 2 3
Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen
1 Einsicht, Auskunft
1.1 Einsicht für den 30 Minuten überschreitenden Zeitaufwand, Auskunft zu einer Präsentation nach Zeitaufwand
1.2 Amtliche Grenzauskunft
1.2.1 Grundgebühr 125,00
1.2.2 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) 90,00
1.2.3 vermessungstechnische Arbeiten nach Zeitaufwand
2 Geobasisdaten des ALKIS
2.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters, Erstausfertigung
2.1.1 Liegenschaftsbeschreibung
2.1.1.1 Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis, Grundstücksnachweis 10,00
2.1.1.2 Bestandsnachweis 20,00
2.1.2 Liegenschaftskarte 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 (farbig oder in Graustufen)
2.1.2.1 bis DIN A3 20,00
2.1.2.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 40,00
2.1.3 Zuschlag zu Nr. 2.1.2 für die Beglaubigung eines Auszuges aus der amtlichen Karte nach § 7 Abs. 2 der Grundbuchordnung (Liegenschaftskarte), je beglaubigte Liegenschaftskarte 12,00
2.1.4 AK5, AP2.5 oder AP10, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen
2.1.4.1 bis DIN A3 12,00
2.1.4.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 24,00
2.2 Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab, Erstausfertigung
2.2.1 auf Grundlage der Liegenschaftskarte
2.2.1.1 bis DIN A3 26,00
2.2.1.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 52,00
2.2.2 auf Grundlage der AK5, AP2.5 oder AP10
2.2.2.1 bis DIN A3 16,00
2.2.2.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 32,00
2.3 Online-Abruf von Geobasisdaten des ALKIS über Web-Applikationen
2.3.1 Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 80 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
2.3.2 Präsentationen der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 80 % der Gebühr nach Nr. 2.2
2.4 Spezielle Aufbereitung
2.4.1 Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr. 2.1 oder Präsentation nach Nr. 2.2 nach Zeitaufwand
2.4.2 Mehrausfertigung der Produkte nach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2 bei gleichzeitiger Bearbeitung, je Mehrausfertigung 20 % der Gebührnach Nr. 2.1.1, 2.1.2, 2.1.4 oder 2.2
2.5 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
2.5.1 ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen
2.5.1.1 für das 1. bis 1000. Objekt, je Objekt 0,90
2.5.1.2 für das 1001. bis 10.000. Objekt, je Objekt 0,45
2.5.1.3 für das 10.001. bis 100.000. Objekt, je Objekt 0,23
2.5.1.4 für das 100.001. bis 1.000 000. Objekt, je Objekt 0,11
2.5.1.5 ab dem 1.000 001. Objekt, je Objekt 0,06
2.5.1.6 Mindestgebühr 60,00
2.5.2 ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten
2.5.2.1 für das 1. bis 1000. Objekt, je Objekt. 0,06
2.5.2.2 für das 1001. bis 10.000. Objekt, je Objekt 0,03
2.5.2.3 für das 10.001. bis 100.000. Objekt, je Objekt 0,02
2.5.2.4 ab dem 100.001. Objekt, je Objekt 0,01
2.5.2.5 Mindestgebühr 60,00
2.5.2.6 Höchstgebühr 6.000,00
2.6 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten im NBA-Verfahren
2.6.1 Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr 200,00
2.6.2 Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze
2.6.2.1 Grundausstattung ALKIS-Datensätze 120,00
Anmerkung zu Nr. 2.6.2.1:
Erstmalige Bereitstellung der gebührenfreien ALKIS-Datensätze
(Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Landnutzung, Bodenschätzung, Hausumringe) in aufbereiteter Form.
2.6.2.2 Zuschlag zu Nr. 2.6.2.1 für ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben oder Hauskoordinaten nach Nr. 2.5.1 oder 2.5.2
2.6.3 Aktualisierung
2.6.3.1 für den Zeitraum der seit der letzten Abgabe oder Aktualisierung
vergangen ist, je Abgabe
90,00
2.6.3.2 Zuschlag zu Nr. 2.6.3.1 für ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben oder Hauskoordinaten für den Zeitraum der seit der letzten Abgabe oder Aktualisierung vergangen ist, je Monat 1,5 % der nach Nr. 2.5.1 oder 2.5.2 zu bemessenden Gebühr
3 Geobasisdaten des ATKIS
3.1 Abgabe von Kartenblättern oder Auszügen topographischer Karten
3.1.1 Topographische Karte 1 : 25.000, gefaltet, je Kartenblatt 8,00
3.1.2 Topographische Karte 1 : 50.000, gefaltet, je Kartenblatt. 8,00
3.1.3 Topographische Karte 1 : 100.000, gefaltet, je Kartenblatt 8,00
3.1.4 Topographische Karte 1 : 25.000, 1 : 50.000 oder 1 : 100.000, blattschnittfrei, plano, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen
3.1.4.1 bis DIN A3 10,00
3.1.4.2 größer als DIN A3 bis DIN A0 32,00
3.2 Abgabe der Übersichtskarte 1 : 500.000, mit oder ohne Verwaltungsgrenzen, gefaltet 10,50
3.3 Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
3.3.1 Digitale Luftbilder, orientiert, nach Landschaftsfläche (aufgerundet auf volle k m2), je k m2
3.3.1.1 für den 1. bis 500. k m2 16,00
3.3.1.2 für den 501. bis 5.000. k m2 8,00
3.3.1.3 für den 5.001. bis 25.000. k m2 4,00
3.3.1.4 ab dem 25.001. k m2 2,00
3.3.1.5 Mindestgebühr 60,00
3.3.1.6 Höchstgebühr 130.000,00
3.3.2 Digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF, je Luftbild 60,00
3.3.3 3D-Messdaten (3D-Laserscan-Punktwolke, 3D-Matching-Punktwolke (aus Bildkorrelation)), nach Landschaftsfläche (aufgerundet auf volle k m2), je k m2
3.3.3.1 für den 1. bis 500. k m2 30,00
3.3.3.2 für den 501. bis 5.000. k m2 15,00
3.3.3.3 für den 5.001. bis 25.000. k m2 7,50
3.3.3.4 ab dem 25.001. k m2 3,75
3.3.3.5 Mindestgebühr 60,00
3.3.3.6 Höchstgebühr 250.000,00
Anmerkung zu Nr. 3.3.3:
Dies gilt nicht für mit UAV erzeugten 3D-Messdaten.
4 Geobasisdaten des AFIS
4.1 Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben, Erstausfertigung
4.1.1 Punktliste, je angefangene 50 Punkte 20,00
4.1.2 Einzelnachweis, einschließlich Einmessungsskizze 10,00
4.1.3 Gesamtauszug, je Festpunkt 10,00
4.2 Mehrausfertigung der einzelnen Position nach Nr. 4.1 bei gleichzeitiger Bearbeitung 20 % der Gebühr nach Nr. 4.1
4.3 Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen, je Festpunkt
4.3.1 für den 1. bis 1.000. Festpunkt 0,90
4.3.2 für den 1.001. bis 10.000. Festpunkt 0,45
4.3.3 für den 10.001. bis 100.000. Festpunkt 0,23
4.3.4 ab dem 100.001. Festpunkt 0,11
4.3.5 Mindestgebühr 60,00
5 Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
5.1 Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.1.1 Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr
5.1.1.1 Grundgebühr für ein Benutzungsprofil ohne Eigentumsangaben 200,00
5.1.1.2 Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 für die Bereitstellung von Eigentumsangaben 200,00
5.1.1.3 Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 für das Abrufverfahren Amtliche Unterlagen 120,00
Anmerkung zu Nr. 5.1.1.3:
Die Erhebung ist nur in Verbindung mit Nr. 5.1.1.2 möglich.
5.1.1.4 Zuschlag zu Nr. 5.1.1.1 je weiteres Benutzungsprofil 120,00
5.1.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
5.1.2.1 Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
5.1.2.2 Präsentationen der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
5.2 Geodatendienste
5.2.1 Registrierung und Nutzerverwaltung zum Abruf von Eigentumsangaben für einen Benutzer, je Vertrag und je Jahr 200,00
5.2.2 Abruf von Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z.B. GetFeatureInfo) nach den Nrn. 2.5.1.1 bis 2.5.1.5
Anmerkung zu Nr. 5.2.2:
Die Abrechnung der Abrufe erfolgt je Vertrag einmal jährlich.
6 Recht zur Mitwirkung, Weitergabe und Verwertung
6.1 Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 Satz NVermG) 150,00
6.2 Recht zur entgeltlichen Weitergabe ohne Veränderung (Weiterverkauf)
6.2.1 Topographische Karten und Übersichtskarte, je Kartenblatt
6.2.1.1 Abgabe an den Einzelhandel 60 % der Gebühr nach den Nrn. 3.1.1 bis 3.1.3 oder 3.2
6.2.1.2 Abgabe an den Großhandel 40 % der Gebühr nach den Nrn. 3.1.1 bis 3.1.3 oder 3.2
6.2.2 Digitale Daten (Hauskoordinaten, Luftbilder, 3D-Messdaten), je Weitergabe 60 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00
6.3 Recht zur Verwertung von digitalen Daten (Hauskoordinaten, Luftbilder, 3D-Messdaten), je Abgabe
6.3.1 bei interner Nutzung durch verbundene Unternehmen 200 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00
Anmerkung zu Nr. 6.3.1
Die Gebühr nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 beinhaltet jeweils das damit verbundene Recht zur internen Nutzung durch den Lizenznehmer.
6.3.2 mit Bearbeitung in Folgeprodukten und -diensten sowie Unterlizensierung 300 % der nach Nr. 2.5.2 oder 3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00
7 Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
7.1 Abgabe bis zu 4 Seiten im analogen Format und bis zu 20 Punkte im digitalen Format, je Antrag 60,00
7.2 Zuschlag zu Nr. 7.1 für weitere analoge Formate, je Seite, oder weitere digitale Formate, je angefangene 10 Punkte 8,00
7.3 Zuschlag zu Nr. 7.1 für die manuelle Ergänzung mit Liegenschaftszahlen nach Zeitaufwand
8 Planunterlage, Lageplan und Bescheinigung nach dem öffentlichen Baurecht
8.1 Planunterlage für einen Bauleitplan
8.1.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) 280,00
8.1.2 Anfertigung der Planunterlage nach Zeitaufwand
8.1.3 Prüfung und Bescheinigung auf vorgelegtem Bebauungsplan nach Zeitaufwand
8.2 Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
8.2.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens)
8.2.1.1 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
8.2.1.2 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 90,00
8.2.1.3 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 80,00
8.2.1.4 Abgabe Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan 20,00
8.2.2 Anfertigung eines Lageplans
8.2.2.1 für ein Bauvorhaben nach Tabelle 1
8.2.2.2 für sonstige Fälle nach Tabelle 1 Zeile 1
8.2.3 Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für analoge Ausfertigungen, je Ausfertigung 18,00
8.2.4 Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für die Erhebung zusätzlicher Angaben
(z.B. Gebäudeseiten auf benachbarten Grundstücken, topographische Gegebenheiten, bauliche Anlagen)
nach Zeitaufwand
8.2.5 Zuschlag zu Nr. 8.2.2 für besonderen Bearbeitungsaufwand von Grafikdaten nach Zeitaufwand
8.2.6 Beglaubigung eines vorgelegten Lageplans nach § 11 Abs. 2 NBauVorlVO 80 % der nach Nr. 8.2.2 zu bemessenden Gebühr
8.3 Bescheinigungen zu Sachverhalten betreffend Grund und Boden im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens
8.3.1 Fertigung einer Grenz- und Gebäudebescheinigung oder eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), je Bescheinigung 10 % der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr, mindestens die Gebühr nach Nr. 8.3.3
8.3.2 Zuschlag zu Nr. 8.3.1 für die Erhebung zusätzlicher Angaben nach Zeitaufwand
8.3.3 Beglaubigung der Unterschrift einer Baulasterklärung nach § 81 Abs. 2 NBauO, je Beglaubigung 46,00
8.3.4 Fertigung einer sonstigen Bescheinigung nach Zeitaufwand
Liegenschaftsvermessung
9 Vermessung und Auswertung
9.1 für eine Zerlegung
9.1.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten 250,00 zuzüglich der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B
9.1.2 Zuschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke in der geringsten Bodenwertstufe mehr als 7.500 m2 beträgt 25 % der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B
9.1.3 Abschlag zu Nr. 9.1.1, wenn die örtlichen Arbeiten eine Zerlegung betreffen, bei der die Fläche des neu gebildeten Flurstücks oder die Flächensumme der neu gebildeten Flurstücke weniger als 100 m2 beträgt 25 % der Gebühren nach Tabelle 3 Abschnitte A und B
9.2 bei einer Sonderung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung 250,00 zuzüglich 40 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 35 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt B
9.3 bei einer Grenzfeststellung für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten 250,00 zuzüglich 80 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt C
Anmerkung zu Nr. 9.3:
Bei einer Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage nach Nr. 8.1.2 vermindert sich die Gebühr um 125,00 Euro.
9.4 zur Erhebung einer langgestreckten Anlage mit mehr als 200 m Länge und mehr als 10 neuen oder festgestellten Grenzpunkten (z.B. Straße, Weg, Bahn, Deich, Gewässer)
9.4.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Auswertung örtlicher Arbeiten 250,00 zuzüglich 50 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der Gebühr nach Tabelle 3 Abschnitt B
9.4.2 Durchführung örtlicher Arbeiten nach Zeitaufwand
9.5 Abschlag für jeden nicht abgemarkten Grenzpunkt zu Nr. 9.1 oder 9.3 35,00
9.6 zur Erhebung von Gebäuden für Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) sowie Durchführung und Auswertung örtlicher Arbeiten
9.6.1 im Regelfall 90,00 zuzüglich der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr
9.6.2 bei Gebäuden auf Grundstücken mit schon im Liegenschaftskataster nachgewiesenem Gebäude bei einem Herstellungswert bis 70.000 Euro 90,00 zuzüglich der Gebühr nach Tabelle 2 Spalte 3
9.6.3 Zuschlag für zusätzlichen Aufwand zur Ermittlung eines beantragten Grenzbezugs
9.6.3.1 zu Nr. 9.6.1 20 % der nach Tabelle 2 Spalte 2 zu bemessenden Gebühr
9.6.3.2 zu Nr. 9.6.2 20 % der Gebühr nach Tabelle 2 Spalte 3
10 Eintragung der Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
10.1 für eine Zerlegung 35 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.2 bei einer Sonderung 30 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.3 bei einer Grenzfeststellung 22 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.4 bei der Erhebung einer langgestreckten Anlagenach Nr. 9.4 42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
10.5 bei der Erhebung von Gebäuden 33 % der nach Tabelle 2 zu bemessenden Gebühr
11 Ergänzung unvollständig zur Eintragung in das Liegenschaftskataster eingereichter Vermessungsschriften Bodenordnung nach Zeitaufwand
12 Umlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
12.1 Liegenschaftsvermessungen zur Festlegung des Umrings nach den Nrn. 9.1, 9.2, 9.3, 10.1, 10.2 und 10.3
12.2 Umlegungstechnische Arbeiten und Verwaltungsarbeiten
12.2.1 Geschäftsstellenarbeiten (z.B. Anfertigung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses, Erarbeitung von Zuteilungsentwürfen und deren Erörterung, Anfertigung des Umlegungsplans)
12.2.1.1 je Grundbuchbestand 1.880,00
12.2.1.2 je Quadratmeter Fläche
12.2.1.2.1 für Wohnbauland 0,50
12.2.1.2.2 für Gewerbebauland 0,25
12.2.2 Zuschlag für Mehraufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit kleingliedriger Grundstücksstruktur sowie für umfassende rechtliche Regelungen bis 40 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1
12.2.3 Abschlag für Minderaufwand der Geschäftsstelle in Gebieten mit
großflächiger Grundstücksstruktur bis 20 % der Gebühr nach Nr. 12.2.1
12.2.4 Arbeiten zur umfassenden Änderung des Umlegungsplanentwurfs oder für die Änderung des Umlegungsplans nach Zeitaufwand
12.2.5 Übertragung oder Kennzeichnung der zukünftigen Grenzpunkte in der Örtlichkeit vor Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach Zeitaufwand
12.3 Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 74 BauGB 42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
13 Vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch
13.1 Vorbereitung (Bereitstellung und Verwendungserlaubnis für amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens) und Bearbeitung 250,00 zuzüglich nach Zeitaufwand
13.2 Berichtigung des Liegenschaftskatasters nach § 84 BauGB 42 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A zu bemessenden Gebühr
14 Vermessungen für Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
14.1 Feststellung der Umringsgrenze eines Neuvermessungsgebiets
14.1.1 Vorbereitung und Auswertung örtlicher Arbeiten, je angefangene 1,5 km der Umringsgrenze des Neuvermessungsgebietes- 40 % der nach Tabelle 3 Abschnitt A und 100 % der nach Tabelle 3 Abschnitt C zu bemessenden Gebühren
14.1.2 Durchführung örtlicher Arbeiten nach Zeitaufwand
14.2 Vermessung zum Plan nach § 41 FlurbG (Übertragung, Erhebung und Auswertung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen)
14.2.1 Terrestrische Vermessung, Durchführung örtlicher Arbeiten einschließlich Vor- und Nachbereitung - nach Zeitaufwand
14.2.2 UAV-basierte Mess- und Auswerteverfahren
14.2.2.1 Erhebung der Daten durch Befliegung, Vorbereitung und örtliche Arbeiten nach Zeitaufwand
14.2.2.2 Produktableitung (z.B. TrueDOP, DGM, DOM) nach Zeitaufwand
14.2.2.3 Auswertung der Daten nach Zeitaufwand
14.3 Vorbereitung, Übertragung und Auswertung der Landabfindung
(Vermessung der künftigen Grenzpunkte)
14.3.1 je künftigen Grenzpunkt 60,00
14.3.2 Zuschlag für jeden dauerhaft vermarkten künftigen Grenzpunkt 110,00
14.4 Zusätzliche Leistungen (z.B. Erhebung von Landschaftsinformationen) nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 14:
Andere Amtshandlungen und Leistungen innerhalb eines Flurbereinigungsverfahrens, insbesondere Liegenschaftsvermessungen, sind nach den entsprechenden Nummern des Gebührenverzeichnisses abzurechnen.
Sonstige Amtshandlungen und Leistungen
15 Einholung einer Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks nach § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 144 Abs. 2 Nr. 5, auch in Verbindung mit § 169 Abs. 1 Nr. 3, des Baugesetzbuchs oder § 29a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes, je Auftrag 70,00
16 Unschädlichkeitszeugnis, Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken
16.1 Unschädlichkeitszeugnis
16.1.1 Erteilung oder Ablehnung bei bis zu 5 Beteiligten 600,00
16.1.2 Zuschlag zu Nr. 16.1.1 für je weitere angefangene 5 Beteiligte 130,00
16.2 Fertigung einer Bescheinigung zu Rechten an Grundstücken nach Zeitaufwand
17 Sonstige vermessungstechnische Arbeiten und Amtshandlungen (z.B. Ergänzung von Sachverhalten, zusätzliche Erhebungen oder Berechnungen, zusätzlich zur Ausführung einer Ersatzvornahme nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen oder dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erforderliche Amtshandlungen) nach Zeitaufwand
18 Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (z.B. Datenselektion, Datenumwandlung, Dateiformatumwandlung, Koordinatentransformation, Produktverschneidung, Produktkombination, Georeferenzierung, Vektorisierung, Integration anderer Sachdaten, Speichern digitaler Datensätze oder Produkte auf speziellen Datenträger), je Auftrag nach Zeitaufwand, mindestens 60,00

Tabelle 1
Lagepläne nach § 11 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung


Zeile Wert des Bauvorhabens bis einschließlich Einfacher Lageplan Qualifizierter Lageplan
in Euro Gebühr in Euro
1 2 3
1 70.000 95 300
2 350.000 210 675
3 700.000 310 1.085
4 1.800 000 500 1.650
5 3.000 000 650 2.200
6 über 3.000 000 0,38 x √Ωερτ 1,28 x √Ωερτ

Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 2
Gebäudevermessungen

Herstellungswert bis einschließlich Gebühr nach Nr. 9.6.1 Gebühr nach Nr. 9.6.2
in Euro in Euro in Euro
1 2 3
70.000 260 180
350.000 750
700.000 1.445
1.800 000 2.325
3.000 000 3.285
über 3.000 000 1,90 x √Herstellungswert
  1. Nur eine Gebühr ist anzusetzen je Antrag
    1. für einen räumlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Gebäudebestand derselben Eigentümerin oder desselben Eigentümers auf einem Grundstück oder Flurstück,
    2. für ein Wohn- oder Geschäftshaus mit zugehörigen Garagen oder Garagenzeilen, auch wenn diese auf räumlich nicht zusammenhängenden Grundstücken oder Flurstücken stehen.
  2. Als Herstellungswert gilt der Wert der zu vermessenden Gebäude oder der Grundrissveränderungen ohne Außenanlagen und Einrichtungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung.
  3. Die Auslagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 NVwKostG sowie § 5 Abs. 2 dieser Verordnung sind mit der Gebühr abgegolten.

Tabelle 3
Liegenschaftsvermessungen ohne Gebäudevermessungen

Der in den Abschnitten A bis C maßgebende Bodenwert für einen Antrag ergibt sich aus der Zuordnung der überwiegenden Anzahl der Grenzpunkte des Antrages zu den aufgeführten Bodenwertspannen.

Abschnitt A

Gebühr für festgestellte und neue Grenzpunkte einschließlich Abmarkung

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2 bis
200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 715 855 1.060
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 190 255 305
zusätzlich für den 7. bis 30. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 150 205 240
zusätzlich ab dem 31. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 120 155 210

Abschnitt B

Gebühr für neue Flurstücke

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2 bis
200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für das 1. Flurstück 640 790 955
zusätzlich für das 2. und 3. Flurstück, je Flurstück 210 255 320
zusätzlich für das 4. bis 20. Flurstück, je Flurstück 185 230 275
zusätzlich ab dem 21. Flurstück, je Flurstück 160 195 235

Maßgeblich ist die Differenz aus der Anzahl der neuen Flurstücke und der Anzahl der alten Flurstücke, jedoch mindestens ein Flurstück.

Abschnitt C

Gebühr für festgestellte Grenzpunkte

Bodenwert
bis 10 Euro/ m2 über 10 Euro/ m2 bis
200 Euro/ m2
über 200 Euro/ m2
Gebühr in Euro
für den 1. oder den 1. und 2. Grenzpunkt zusammen 515 595 675
zusätzlich für den 3. bis 6. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 65 80 95
zusätzlich ab dem 7. Grenzpunkt, je Grenzpunkt 50 55 60

Alt:

Nr. Gegenstand Gebühr
in Euro
1 2 3
1 Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
1.1 Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs
1.1.1 Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz1 595,00
1.1.2 Bearbeitung eines Antrages auf Verlegung des Amtssitzes nach § 3 Abs. 2 Satz2 55,00
1.1.3 Einwilligung zur Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung oder zur Nutzung gemeinsamer Geschäftsräume nach § 5 Satz 1, je Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur 150,00
1.1.4 Bestellung einer Vertretung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz2 110,00
Anmerkung zu Nr. 1.1.4:
Die Gebühr wird bei einer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 für die zu bestellende Person nur einmal erhoben.
1.1.5 Entlassung aus dem Amt nach § 8 Abs.2 110,00
1.1.6 Amtsenthebung nach § 8 Abs. 3 oder § 12 Abs. 1 Nr.3 595,00
1.1.7 Vorläufige Amtsenthebung nach § 9 Abs. 1 Satz1 595,00
1.1.8 Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Übertragung der Abwicklung auf die örtlich zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz2 450,00
Anmerkung zu Nr. 1.1.8:
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Abwicklung des Amtes durch den Tod der bestellten Person erforderlich wurde.
1.1.9 Zuschlag zu Nr. 1.1.8 bei mehr als 200 unerledigten Anträgen, je weitere 100 unerledigte Anträge 110,00
1.2 Dienst- und Fachaufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nach § 11 Abs.1
1.2.1 Turnusmäßige Prüfung,
je Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
720,00
Anmerkungen zu Nr. 1.2.1:
  1. Bei einer zusammenhängenden Prüfung der in gemeinsamen Geschäftsräumen zur gemeinsamen Berufsausübung verbundenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vermindert sich die Gebühr je Person um 25 %.
  2. Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
  3. Bei einer Prüfung ohne Anwesenheit von Beschäftigten der Aufsichtsbehörde in den Geschäftsräumen vermindert sich die Gebühr um 10 %. Bei einer zusammenhängenden Prüfung ist dieser Abschlag nur einmal anzurechnen.
1.2.2 Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt nach Zeitaufwand
1.2.3 Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs.3 110,00
Anmerkung zu Nr. 1.2.2:
Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.
2 Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen
2.1 Turnusmäßige Prüfung 570,00
Anmerkung zu Nr. 2.1:
Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
2.2 Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Nr. 2.2:
Führt die Prüfung zu einer Beanstandung, so ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.


Neu:
Anlage 2
(zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
Gebührenverzeichnis für Amtshandlungen der Aufsichtsbehörde


Nr. Gegenstand Gebühr in Euro
1 2 3
1 Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
1.1 Amt der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI)
1.1.1 Bestellung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 650,00
1.1.2 Ablehnung eines Antrags auf Bestellung nach § 2 Abs. 1 25 % der Gebühr nach Nr. 1.1.1
1.1.3 Verlegung des Amtssitzes nach § 3 Abs. 2 Satz 2 60,00
1.1.4 Einwilligung oder Ablehnung zu beruflichen Verbindungen nach § 5 Satz 1, je ÖbVI 165,00
1.1.5 Bestellung einer Vertretung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz 2 120,00
1.1.6 Entlassung aus dem Amt nach § 8 Abs. 2 120,00
1.1.7 Amtsenthebung nach § 8 Abs. 3 oder § 12 Abs. 1 Nr. 3 650,00
1.1.8 Vorläufige Amtsenthebung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 650,00
1.1.9 Bestellung einer Person zur Abwicklung des Amtes nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder Übertragung der Abwicklung auf die örtlich zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde nach § 10 Abs. 1 Satz 2 495,00
Anmerkung zu Nr. 1.1.9:
Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Abwicklung des Amtes durch den Tod der bestellten Person erforderlich wurde.
1.2 Dienst- und Fachaufsicht über die ÖbVI nach § 11 Abs. 1
1.2.1 Turnusmäßige Prüfung, je ÖbVI 790,00
Anmerkungen zu Nr. 1.2.1:
a) Bei einer zusammenhängenden Prüfung von nach § 5 Satz 1 Halbsatz 1 verbundenen ÖbVI vermindert sich die Gebühr je zu prüfende Person um 25 %.

b) Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.

c) Bei einer Prüfung ohne Zutritt der Aufsichtsbehörde zu den Geschäftsräumen vermindert sich die Gebühr um 10 %. Bei einer zusammenhängenden Prüfung ist dieser Abschlag nur einmal anzurechnen.

1.2.2 Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt nach Zeitaufwand, mindestens 180,00 und höchstens 1.000,00
Anmerkung zu Nr. 1.2.2:
Es ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.
1.2.3 Durchsetzen einer Maßnahme nach § 11 Abs. 3 120,00
2 Fachaufsicht über die anderen behördlichen Vermessungsstellen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen
2.1 Turnusmäßige Prüfung 625,00
Anmerkung zu Nr. 2.1:
Mit der Gebühr sind die im Zusammenhang mit der Prüfung anfallenden Reisekosten abgegolten.
2.2 Anlassbezogene Prüfung, wenn diese zu einer Beanstandung führt nach Zeitaufwand, mindestens 180,00 und höchstens 1000,00
Anmerkung zu Nr. 2.2:
Es ist der Zeitaufwand für den Teil der Prüfung anzusetzen, der zu der Beanstandung geführt hat.

Alt:

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr.

Gegenstand

Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage1

1 2 3
1 Geobasisdaten des ALKIS
1.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10) 65 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
1.2 Abgabe einer präsentationsaufbereiteten Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.3 (aufgehoben)
1.4 Zuschlag zu den Nrn. 1.1 oder 1.2 für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für
1.4.1 spezielle Aufbereitung als Präsentation 1:5.000, 1:2.500 oder 1:10.000 20 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.4.2 besonderen Inhalt nach Zeitaufwand
1.5 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
1.5.1 ALKIS-Datensätze 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
1.5.2 Hauskoordinaten oder Hausumringe 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 oder 6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
1.5.3 Verwaltungsgrenzen, AP2.5-, AK5- oder AP10-Rasterdaten 30 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
Anmerkung zu den Nrn. 1.5.1 bis 1.5.3:
Die Mindestgebühr ist bei Bereitstellung nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.3 nur einmal zu erheben
1.5.4 Zuschlag zu Nr. 1.5.1 oder 1.5.3 für die Aufbereitung der Daten nach Zeitaufwand
2 Geobasisdaten des ATKIS
2.1 Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskarte nach Nr. 3.1 oder 3.2
2.2 Abgabe von Luftbildern oder DOP auf beschichtetem Spezialpapier nach Nr. 3.3
2.3 Abgabe von digitalen Luftbildern, nicht orientiert, im Datenformat TIFF nach Nr. 3.4.8
2.4 Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten (DGM, DOM, DTK, orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten) 30 % der nach Tabelle 2 Nr. 2, 3, 4, 7, und 9 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
2.5 Zuschlag zu Nr. 2.4 für die Aufbereitung der Daten Nach Zeitaufwand
3 Geobasisdaten des AFIS
3.1 Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben 65 % der Gebühr nach
Nr. 4.
1
3.2 Abgabe von digitalen AFIS-Daten 30 % der Gebühr nach Tabelle 3 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 50,00 Euro
3.3 (aufgehoben)
4 Online-Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
4.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr nach Nr. 5.1
4.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
4.2.1 Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5) 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
4.2.2 Präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 10 % der Gebühr nach Nr. 2.2
4.2.3 Konfektionierte Liegenschaftsgrafik bis 7,5 ha Landschaftsfläche im Datenformat DXF 40 % der Gebühr nach Nr. 5.2.3
4.2.4 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
4.3 (aufgehoben)
4.4 Abruf von Geobasisdaten über Geodatendienste
4.4.1 WMS oder WMTS für ALKIS-Datensätze, AP2.5, AK5, AP10, DTK25, DTK50, DTK100 70 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.2 Zuschlag zu Nr. 4.4.1 für ALKIS-Datensätze mit thematischen Informationen (Get-Feature-Info)
4.4.2.1 ohne Eigentumsangaben 35 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.2.2 mit Eigentumsangaben 70 % der nach Tabelle 5 zu bemessenden Gebühr
4.4.3 WCS für
4.4.3.1 ALKIS-Rasterdaten nach Tabelle 1, Nr. 3, 4, 5, 6.3, 6.4 oder 6.5 30 % der nach Tabelle 1 Nr. 3, 4, 5, 6.3,
6.4 oder 6.5 zu bemessenden Gebühr
4.4.3.2 ATKIS-Daten nach Tabelle 2, Nr. 2, 3 oder6 30 % der nach Tabelle 2 Nr. 2 oder 3 zu bemessenden Gebühr
4.4.4 WFS oder WFS-G für ALKIS-Vektordaten nach Tabelle 1 Nr. 1, ausgenommen Hausumringe 10 % der nach Tabelle 1 Nr. 1 zu bemessenden Gebühr
4.4.4.1 (aufgehoben)
4.4.4.2 (aufgehoben)
5 Abgabe von Objekt- und Netzpunkten des Liegenschaftskatasters, Abgabe von Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens 50 % der Gebühr nach den Nrn. 7.1 bis 7.3 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.4
6 Zuschlag für die Erlaubnis zur Mehrfachverwendung bereitgestellter Daten des amtlichen Vermessungswesens, je Behörde des Landes, kommunale Körperschaft, Wasser- und Bodenverband, Jagdgenossenschaft oder andere Stelle nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG 30 % der Höhe des zu erstattenden Aufwandes
nach Nr. 1.5, 2.4, 3.2, 4.4.3 oder 4.4.4 dieser Anlage


Neu:

Anlage 3
(zu § 2 Abs. 1 Satz 2)
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 1

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr. Gegenstand Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
1 2 3
1 Geobasisdaten des ALKIS
1.1 Abgabe von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10 50 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
1.2 Abgabe einer Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 50 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.3 Ergänzung einer Standardpräsentation nach Nr.1.1 oder Präsentation nach Nr. 1.2 nach Zeitaufwand
1.4 Bereitstellung von digitalen ALKIS-Daten
1.4.1 ALKIS-Datensätze Eigentumsangaben, je Grundbuchkennzeichen 10 % der nach Nr. 2.5.1 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
1.4.2 ALKIS-Datensätze Hauskoordinaten 10 % der nach Nr. 2.5.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
Anmerkung zu Nr. 1.4.1 und 1.4.2:
Die Mindestgebühr ist bei gleichzeitiger Bereitstellung nach Nr. 1.4.1 und 1.4.2 nur einmal zu erheben.
1.4.3 im NBA-Verfahren
1.4.3.1 Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr nach Nr. 2.6.1
1.4.3.2 Erstmalige Bereitstellung ALKIS-Datensätze 10 % der nach Nr. 2.6.2 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro 50 % der Gebühr nach Nr. 2.6.3
1.4.3.3 Aktualisierung
2 Geobasisdaten des ATKIS
2.1 Abgabe von Topographischen Karten oder der Übersichtskarte nach Nr. 3.1 oder 3.2
2.2 Bereitstellung von digitalen ATKIS-Daten
2.2.1 digitale Luftbilder, nicht orientiert, im Datenformat TIFF nach Nr. 3.3.2
2.2.2 orientierte digitale Luftbilder, 3D-Messdaten 30 % der nach Nr. 3.3.1 oder 3.3.3 zu bemessenden Gebühr, mindestens 60,00 Euro
3 Geobasisdaten des AFIS
3.1 Abgabe von AFIS-Präsentationsausgaben 65 % der Gebühr nach Nr. 4.1
3.2 Bereitstellung von digitalen AFIS-Datensätzen 30 % der Gebühr nach Nr. 4.3, mindestens 60,00 Euro
4 Abruf von Geobasisdaten über Auskunftssysteme oder Geodatendienste
4.1 Registrierung und Nutzerverwaltung, je Vertrag und je Jahr nach Nr. 5.1.1 oder 5.2.1
4.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
4.2.1 Standardpräsentation (Liegenschaftsbeschreibung, Liegenschaftskarte, AK5, AP2.5, AP10) 10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1, 2.1.2 oder 2.1.4
4.2.2 Präsentation der Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab 10 % der Gebühr nach Nr. 2.2
4.2.3 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
4.3 Abruf über Geodatendienste
4.3.1 Eigentumsangaben, je Flurstück, je Abruf (z.B. GetFeatureInfo). 70 % der nach Nr. 5.2.2 zu bemessenden Gebühr
5 Objekt- und Netzpunkte des Liegenschaftskatasters, Amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens 50 % der Gebühr nach Nrn. 7.1 bis 7.2 und 100 % der Gebühr nach Nr. 7.3
6 Sonstige Geodaten- und Grafikserviceleistungen (gemäß Anlage 1 Nr. 18), je Auftrag nach Nr. 18

Alt:

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.
Nr. Gegenstand Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage1
1 2 3
1 Abruf mit dem Auskunftssystem Liegenschaftskataster, FODIS-Abruf für andere amtliche Unterlagen des amtlichen Vermessungswesens
1.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 50,00 Euro
1.2 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.3 AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.4 Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage 125,00 Euro
1.5 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach
den Nrn. 2.1.1 und 2.1.
2
1.6 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 50,00 Euro
1.7 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 50,00 Euro
1.8 Liegenschaftsgrafik (bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
1.8.1 konfektioniert im Datenformat DXF 30,00 Euro
1.8.2 im Datenformat NAS 40,00 Euro
1.9 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage1
10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.10 präsentationsaufbereitete Liegenschaftsgrafik in abweichendem Maßstab zur eingeschränkten Verwendung 12 % der Gebüh nach Nr. 2.2
1.11 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
1.12 Vermessungsunterlagen
1.12.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 115,00 Euro
1.12.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 65,00 Euro
1.12.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 50,00 Euro
2 Abgabe
2.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 85,00 Euro
2.2 AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans nach Nr. 2.1.4
2.3 Vermessungsunterlagen für die Erstellung einer Planunterlage 250,00 Euro
2.4 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.5 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 85,00 Euro
2.6 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 75,00 Euro
2.7 Liegenschaftsgrafik
(bis 7,5 ha Landschaftsfläche) als Ergänzung zu einem Lageplan
2.7.1 konfektioniert im Datenformat DXF 40,00 Euro
2.7.2 im Datenformat NAS 50,00 Euro
2.8 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 18 des Gebührenverzeichnisses der Anlage1
70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.9 Vermessungsunterlagen
2.9.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 230,00 Euro
2.9.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 115,00 Euro
2.9.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 85,00 Euro
3 Online-Abruf von Geobasisdaten
3.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für die Auskunftssysteme und Geodatendienste, je Jahr nach Nr. 5.1
3.2 Zuschlag für FODIS, je Jahr 100,00 Euro
4 Übertragung der Mitwirkung an der Bereitstellung von Standardpräsentationen des Liegenschaftskatasters auf eine kommunale Körperschaft (§ 6 Abs. 4 NVermG) 150,00 Euro


Neu:
Anlage 4
(zu § 2 Abs. 2 Satz 2)
Berechnung des zu erstattenden Aufwandes nach § 2 Abs. 2

Die Erläuterungen zu den verwendeten Abkürzungen sind dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1 vorangestellt.

Nr. Gegenstand Höhe des zu erstattenden Aufwandes, bezogen auf die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 1
1 2 3
1 Auskunftssystem Liegenschaftskataster
1.1 Registrierung und Nutzerverwaltung für das Auskunftssystem Liegenschaftskataster, je Vertrag und je Jahr nach Nr. 5.1
1.2 Abruf über das Auskunftssystem Liegenschaftskataster
1.2.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 50,00 Euro
1.2.2 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte für die Abgabe an Dritte 30 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.2.3 AK5, AP2.5 oder AP10 für die Abgabe an Dritte, jeweils mit oder ohne Höhenlinien, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen 70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.4
1.2.4 Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage 140,00 Euro
1.2.5 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
1.2.6 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 50,00 Euro
1.2.7 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 50,00 Euro
1.2.8 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 17 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1
10 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
1.2.9 Präsentation der Liegenschaftsgrafik im abweichenden Maßstab zur eingeschränkten Verwendung 12 % der Gebühr nach Nr. 2.2
1.2.10 Bildschirmpräsentation der Liegenschaftsbeschreibung, je abgerufenem Nachweis 4 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1
1.2.11 Vermessungsunterlagen
1.2.11.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 125,00 Euro
1.2.11.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 70,00 Euro
1.2.11.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 50,00 Euro
2 Bereitstellung
2.1 Vermessungsunterlagen für eine amtliche Grenzauskunft 90,00 Euro
2.2 AK5 für die Abgabe an Dritte im Zusammenhang mit der Anfertigung eines Lageplans nach Nr. 2.1.4
2.3 Vermessungsunterlagen für die Anfertigung einer Planunterlage 280,00 Euro
2.4 Liegenschaftsbeschreibung und Liegenschaftskarte für einen Lageplan 30 % der Gebühren nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2
2.5 Vermessungszahlen und Eigentumsangaben für einen qualifizierten Lageplan 90,00 Euro
2.6 Vermessungszahlen für einen einfachen Lageplan 80,00 Euro
2.7 Liegenschaftsgrafik als Ergänzung zu einem Lageplan 20,00 Euro
2.8 Liegenschaftsbeschreibung oder Liegenschaftskarte zur eingeschränkten Verwendung
  • für die Erteilung von Auskünften daraus,
  • zur Gewährung von Einsicht,
  • für Bescheinigungen nach Nr. 8.3 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1,
  • für Amtshandlungen nach Nr. 15 oder 17 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1
70 % der Gebühr nach Nr. 2.1.1 oder 2.1.2
2.9 Vermessungsunterlagen
2.9.1 für eine Umlegung, Zerlegung, Sonderung oder Grenzfeststellung
oder zur Erhebung einer langgestreckten Anlage 250,00 Euro
2.9.2 für die Grenzfeststellung einer Umringsgrenze im Zusammenhang mit der Anfertigung einer Planunterlage 125,00 Euro
2.9.3 für eine Gebäudevermessung oder für die Fertigung eines Nachweises nach § 76 Abs. 3 NBauO 90,00 Euro".

ID:241265

ENDE