RdErl. Umweltschonendes Bauen des Landes (2)
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3.4 Verkehrserschließung
3.4.1 Straßen und Wege
In der Regel sind Straßenräume als Mischflächen zu planen. Flächenverbrauch und Erdaushub sind möglichst gering zu halten. Auf die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (Anlage 1 Nr. 15) wird hingewiesen.
3.4.2 Stellplätze für Kraftfahrzeuge
Die Anzahl der Stellplätze ist im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen so weit wie möglich zu verringern. Die Stellplatzabmessungen sind so weit wie möglich zu reduzieren. Stellplatzanlagen sollen wasserdurchlässig sein und begrünt werden. Auf die Broschüre zur Bepflanzung von Stellplatzanlagen (Anlage 2 Nr. 2.1) und die Empfehlungen für Stellplatzanlagen im Hochschulbereich (Anlage 2 Nr. 3) wird hingewiesen.
3.4.3 Abstellplätze für Fahrräder
Es sind ausreichende Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen. Auf die Broschüre zum ruhenden Radverkehr (Anlage 2 Nr. 2.2) wird hingewiesen.
3.4.4 Niederschlagswasser
Das auf Verkehrsflächen und Freiflächen anfallende Niederschlagswasser soll möglichst ortsnah großflächig versickert werden.
3.4.5 Begrünung an Verkehrsflächen
An Verkehrsflächen sind standortgerechte Bepflanzungen vorzusehen.
3.5 Technische Ausrüstung
Die technische Ausrüstung von baulichen Anlagen ist so zu planen, dass der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emissionen minimiert werden.
3.5.1 Abwasser- und Wasseranlagen
Auf die Sanitärbauanweisung (Anlage 1 Nr. 11) wird verwiesen.
3.5.2 Wärmeversorgungsanlagen
Auf die Heizungsbauanweisung (Anlage 1 Nr. 14), den Runderlass zu Wirtschaftlichkeitsnachweisen zur Emmissionsminderung und Energieeinsparung (Anlage 1 Nr. 3) und den Runderlass zur Nutzung regenerativer Energiequellen (Anlage 1 Nr. 9) wird verwiesen.
3.5.3 Raumlufttechnische Anlagen
Auf die Lüftungsrichtlinie (Anlage 1 Nr. 4) und den Runderlass zur Kälteerzeugung und Kühlung (Anlage 1 Nr. 12) wird verwiesen.
3.5.4 Starkstromanlagen
Die elektrischen Betriebsräume sollen so angeordnet und angelegt werden, dass auf mechanische Lüftung verzichtet werden kann. Die elektrische Anschlussleistung ist unter Berücksichtigung von restriktiv ermittelten Gleichzeitigkeitsfaktoren für den aktuellen Bedarf auszulegen. Dies gilt auch für die Leistungsbemessung der notstromberechtigten Verbraucher. Für spätere Erweiterungen sind ausreichende Platzreserven vorzusehen. Auf die Empfehlungen zur Planung und zum Bau von Elektroanlagen (Anlage 1 Nr. 16) wird hingewiesen.
Die Möglichkeiten der Eigenstromversorgung durch ein Blockheizkraftwerk oder ein Netzersatzaggregat oder durch die Nutzung erneuerbarer Energien mit Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraftanlagen sind zu untersuchen. Auf den Runderlass zur Nutzung regenerativer Energiequellen (Anlage 1 Nr. 9) wird verwiesen. In Beleuchtungsanlagen sind vorrangig Leuchtstofflampen einzusetzen. Auf den Runderlass zu Beleuchtungsanlagen (Anlage 1 Nr. 5) wird verwiesen.
Die Möglichkeiten für eine zentrale Abschaltung der Beleuchtung sind zu untersuchen und gegebenenfalls zu nutzen. Auf den Runderlass "Energiesparende Beleuchtungssteuerung" (Anlage 1 Nr. 8) wird verwiesen.
3.5.5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Bei der Beschaffung von Telekommunikationsanlagen ist auf eine niedrige elektrische Anschlussleistung zu achten.
Bei der Errichtung neuer Datennetze sollen nach Möglichkeit passive Netze ohne zusätzlich zwischengeschaltete aktive Komponenten eingesetzt werden. Auf die Vorteile der Lichtwellenleiter wird unter Bezugnahme auf die Verkabelungsempfehlungen LAN (Anlage 1 Nr. 2) und auf die mit den nutzenden Verwaltungen abgestimmten nicht veröffentlichten Runderlasse für LAN-Verkabelungen verwiesen.
Bei der Beschaffung von DV-Geräten oder aktiven Teilen für DV-Netze ist auf eine niedrige elektrische Anschlussleistung zu achten. Nach Möglichkeit sollen Energiemanagement-Systeme eingesetzt werden.
3.5.6 Förderanlagen
Auf den Runderlass zu Aufzugsanlagen (Anlage 1 Nr. 13) wird verwiesen.
3.5.7 Nutzungsspezifische Anlagen
Bei der Beschaffung von nutzungsspezifischen Geräten, beispielsweise für Küchen und Wäschereien, ist bei Energieart, Umwandlungswirkungsgrad, Energieträger und Arbeitsverfahren darauf zu achten, dass der Primärenergieverbrauch und der Wasserverbrauch minimiert werden.
3.5.8 Gebäudeautomation
Zur Vorbereitung eines Energiemanagements sind Automatisierungssysteme (Messen, Steuern, Regeln) grundsätzlich in Direct Digital Control (DDC) - Technik auszuführen. Fabrikatsunabhängige Datenübertragung und lernfähige Software sind zu bevorzugen. Automatisierungssysteme für die Elektrotechnik können als EIB (European Installation Bus) ausgeführt werden.
4 Vergabe der Bauleistungen
4.1 Leistungsbeschreibung
Die leistungsbezogenen umweltrelevanten Vorgaben sind bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis oder Leistungsprogramm) zu beachten. Im Übrigen gilt Abschnitt O der Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 - in Teil C der VOB.
4.2 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote
Änderungsvorschläge oder Nebenangebote, die dem umweltschonenden Bauen dienen und in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zuzulassen. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe ist darauf hinzuweisen, dass bei der Wertung von Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten auch das Kriterium des umweltschonenden Bauens berücksichtigt wird. In geeigneten Fällen ist im Anschreiben anzugeben, dass Änderungsvorschläge und Nebenangebote, die dem umweltschonenden Bauen dienen, besonders erwünscht sind.
Von Bietern, die eine Leistung anbieten, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, sind im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu verlangen.
4.3 Prüfung und Wertung der Angebote
Im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit den umweltrelevanten Vorgaben in der Leistungsbeschreibung Rechnung getragen wurde.
5 Bauüberwachung
Im Rahmen der Bauüberwachung ist insbesondere darauf zu achten, ob die verwendeten Baustoffe und Bauteile und die angewandten Bauverfahren mit den Anforderungen an umweltschonendes Bauen der Leistungsbeschreibung übereinstimmen.
6 Baustelle
Bei der Baudurchführung ist auf die natürlichen Gegebenheiten des Grundstücks und seiner Umgebung Rücksicht zu nehmen. Ein schonender Bauablauf ist vom Bauamt und den beteiligten Firmen zu planen und in Ablaufplänen zu dokumentieren. Es ist Folgendes zu beachten:
7 Abbruch
Bei Entscheidungen zu Abbruchmaßnahmen zur Vorbereitung von Neubauvorhaben an gleicher Stelle ist generell zu prüfen, ob vorhandene Teile wie Fundamente, Bodenplatte, Keller oder andere Teile des Rohbaus Bestandteil des Neubauvorhabens werden können. Sofern möglich, ist die Neubauplanung gezielt auf diese Grundlage auszurichten.
7.1 Voruntersuchung
Ist abzusehen, dass recycelfähige Baustoffe oder Bauteile gewonnen werden, sind folgende Arbeitsschritte notwendig:
7.2 Planung des Abbruchs
Abbruchvorhaben erfordern neben der Einhaltung behördlicher Auflagen eine sorgfältige Planung des Zeitablaufes und der Abbruch-, Recycling- und Lagertechnik.
Im Interesse einer sinnvollen Trennung oder Wiederverwendung der Stoffe und Bauteile ist folgender Stufenplan einzuhalten:
| Stufe 1: | Ausbau der direkt wieder zu verwendenden Bauteile, |
| Stufe 2: | Demontage von Bauteilen, die nach einer Reinigung bzw. Reparatur wieder verwendet werden können, |
| Stufe 3: | Ausbau von problematischen Stoffen und Teilen, die auf Grund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften nicht ohne Auflagen und Mehrkosten deponiert werden können bzw. unproblematischen Rohbauschutt verschmutzen würden, |
| Stufe 4: | Entfernung von Bauteilen und Materialien, die einem Kreislauf zugeführt werden können (z.B. Metalle). |
| Stufe 5: | Entfernung aller Bauteile des Ausbaues und der Gebäudetechnik, die einem Recycling des restlichen Rohbaues hinderlich sind, |
| Stufe 6: | Abbruch des reinen Rohbaus (Mauerwerk, Beton usw.) und Zuführung des Materials in einen Recyclingprozess. |
8 Bauen im Bestand
Die Anforderungen des umweltschonenden Bauens sind - soweit möglich - auch beim Bauen im Bestand zu erfüllen.
Im Rahmen der Bauunterhaltung sind folgende Schwerpunkte zu beachten:
9 Umweltberatung
Zur Verstärkung des umweltschonenden Bauens werden in den Staatlichen Bauämtern qualifizierte Umweltberaterinnen und -berater eingesetzt, zu deren Aufgaben insbesondere die amtsinterne Beratung und die Beratung der Nutzer bei der Auswahl von Grundstücken und bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen unter Umweltgesichtspunkten sowie das Umwelt-Controlling bei den Baumaßnahmen des Landes gehören.
Auf den Runderlass zur Öko-Beratung (Anlage 1 Nr. 10) wird verwiesen.
10 Ergänzende Verwaltungsvorschriften, Schriften und Informationen zum umweltschonenden Bauen
Ergänzende Verwaltungsvorschriften sind in Anlage 1, Schriften in Anlage 2, Anschriften von Informationsstellen in Anlage 3 zusammengestellt.
11 Übergangs- und Schlussvorschriften
11.2 Folgende Runderlasse werden aufgehoben:
Berücksichtigung des Umweltschutzes bei der Durchführung von Bauaufgaben des Landes im Bereich der Staatshochbauverwaltung und der Finanzbauverwaltung
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Ergänzende Verwaltungsvorschriften zum umweltschonenden Bauen |
Anlage 1 |
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Schriften zum umweltschonenden Bauen: |
Anlage 2 |
1 Schriftenreihe des Landesinstituts für Bauwesen Nordrhein-Westfalen - LB - (ehemals: Landesinstitut für Bauwesen und angewandte Bauschadensforschung Nordrhein-Westfalen - LBB), Aachen:
1.1 Planungshilfe "Umweltschutz im Bauwesen" (LB), 1 Ordner Loseblattsammlung
1.2 Dach- und Fassadenbegrünung, LBB, Heft 1.15 -1990
1.3 Lehmspritzverfahren, LBB, Heft 2.23 - 1994
1.4 Das Gesunde Haus, LBB, Heft 1.27 - 1995
1.5 Zukunftsweisende Bauvorhaben, Ministerium für Bauen und Wohnen, Reihe Neues Bauen - neues Wohnen, Heft 4.1994
1.6 Planungshilfe Bauingenieurwesen, Garten- und Landschaftsbau.
1.7 Planungshilfe Abwasseranlagen, LBB, Heft 1.16 -1990
1.8 Planungshilfe "Energiesparendes Bauen" (LBB), 1 Ordner Loseblattsammlung
2 Schriften des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS):
2.1 Broschüre Nr. 4: Bepflanzung von Stellplatzanlagen"
2.2 Broschüre Nr. 10: "Bausteine für die Planungspraxis in Nordrhein-Westfalen: Ruhender Radverkehr - Vom Fahrradständer zur Fahrradabstellanlage"
3 Schlußbericht des Forschungsvorhabens ,Empfehlungen für Stellplatzanlagen im Hochschulbereich" - 1985-4-
4 Praxisleitfaden "Optmierte Abfallwirtschaft auf Baustellen" der Handwerkskammer Düsseldorf, Juni 1998
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Informationen zum umweltschonenden Bauen: |
Anlage 3 |
Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Deutsches Institut für
Bautechnik
Kolonnenstraße 30
10829 Berlin
Öko-Zentrum
Nordrhein-Westfalen
Sachsenweg 8
59073 Hamm
Verbraucher-Zentrale
Nordrhein-Westfalen
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Seestraße 10-11
13353 Berlin
Landesinstitut für Bauwesen Nordrhein-Westfalen
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
Wallneyerstraße 6
45133 Essen
Schloß Raesfeld
Europäisches Umweltzentrum für Denkmalpflege, Bauwerkerhaltung, Umweltschonendes Bauen
Freiheit 25-27 46348 Raesfeld
Bundesverband
Die Verbraucher INITIATIVE e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Breite Straße 51
53111 Bonn
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