Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO)

Vom 27. April 2005
(GV. von 2005 S.488)


Aufgrund der §§ 20 Abs. 6 und 24 Abs. 1 Satz 4 der Landesbauordnung (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), in Verbindung mit § 85 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung über die Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten (ÜTVO) vom 8. März 2000 (GV. NRW. S. 252) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Satz 1 Nr. 2 wird "(Beton B II)" durch "(Beton der Überwachungsklasse 2 oder 3)" ersetzt.

2. In § 2 wird Satz 2

Die Tätigkeiten nach § 1 Nrn. 1 und 4 sind bis zum 31. Mai 2002 von der Überwachungspflicht ausgenommen.

gestrichen.

3. In § 3 wird folgender Satz angefügt:

"Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.