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Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan
- Sachsen -

Vom 7. November 2005
(ABl. Nr. 48 vom 01.12.2005 S. 1168)


1. Einleitung

Aufgrund von § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ( SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 266, 267) geändert worden ist, sind die örtlichen Brandschutzbehörden unter anderem sachlich zuständig für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr nach einem Brandschutzbedarfsplan.

Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Bandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291) stellt die örtliche Brandschutzbehörde zur Ermittlung der erforderlichen Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehr einen Brandschutz-bedarfsplan auf. Bei der Aufstellung sollen insbesondere

  1. Einwohnerzahl und Fläche der Gemeinde,
  2. die Art und Nutzung der Gebäude,
  3. die Art der Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko,
  4. die Schwerpunkte für die technische Hilfeleistung, auch unter Berücksichtigung von möglichen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern,
  5. die geographische Lage und Besonderheiten der Gemeinde,
  6. die Löschwasserversorgung,
  7. die Alarmierung der Feuerwehr sowie
  8. die Erreichbarkeit des Einsatzortes beachtet werden.

Um dabei im Freistaat Sachsen eine einheitliche Herangehensweise zu erreichen, gibt das Sächsische Staatsministerium des Innern die nachfolgende Empfehlung zum Brandschutzbedarfsplan als Handlungsanleitung für die Gemeinden zur Erstellung eigener Brandschutzbedarfspläne. Die Gliederungstiefe ist dabei von den Gegebenheiten in der Gemeinde abhängig.

2. Ziele und Inhalt des Brandschutzbedarfsplanes

Die Gemeinden sollen nach allgemein gültigen Regeln und unter Beachtung der Besonderheiten des Gemeindegebietes die Ausstattung und die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren bewerten und die daraus erforderlichen Maßnahmen veranlassen. In einem ersten Schritt ist von der Gemeinde festzulegen, welche und in welchem Umfang ihre Aufgaben im Brandschutz von der Feuerwehr erledigt werden sollen. Neben den im § 16 Abs. 1 und 2 und § 22 Abs. 2 des SächsBRKG genannten Pflichtaufgaben kann die Gemeinde ihrer Feuerwehr weitere Aufgaben übertragen.

In einer folgenden Beschreibung des Gemeindegebietes sind die charakteristischen Angaben der Gemeinde, die für einen Feuerwehreinsatz relevant sein können, aufzuführen. Dazu gehören die geographischen Lage, die topographischen Gegebenheiten, die Verkehrsinfrastruktur, Angaben über die Einwohner, die gewerblichen Schwerpunkte und Industriebauten, insbesondere Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko, und Angaben zur Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet.

Die Angaben über die Gemeinde sind einer Gefährdungsbetrachtung zu unterziehen. Neben dem allgemeinen Risiko, welches mit der Grundausstattung der Feuerwehr abgedeckt ist, sind die besonderen Risiken in der Gemeinde zu ermitteln, bei deren Eintritt ein Feuerwehreinsatz notwendig werden kann.

Damit die Gemeinde die Anforderungen an ihre Feuerwehr definieren kann, sind zunächst Schutzziele festzulegen. Nach allgemein anerkannten Maßstäben bezüglich der Mindesteinsatzstärke sowie der Zeit, in der Einheiten der Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle tätig werden, entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, bei welcher Anzahl der Einsatzfälle diese Kriterien erfüllt sein sollen (Erreichungsgrad).

Aus der Schutzzielfestlegung ergeben sich die erforderlichen Standorte von Feuerwehrhäusern mit Grundausstattung. Über die Betrachtung der besonderen Risiken in der Gemeinde ist die notwendige zusätzliche Ausrüstung zu ermitteln und den Standorten zuzuordnen. Dabei sind die Ausrüstung der Feuerwehr der Nachbargemeinde, die von der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde festgelegten überörtlichen Einsatzbereiche und die notwendige Beschaffung von auch gemeindeübergreifend einzusetzender Ausrüstung zu berücksichtigen. Die Ausrüstung des Katastrophenschutzes ist in die Betrachtung einzubeziehen.

Von der Ausstattung des Standortes leiten sich die Personalstärke sowie die Anforderungen an das Personal ab.

In einem nächsten Schritt ist den Anforderungen an die Feuerwehr der IST-Zustand gegenüberzustellen. im Ergebnis dieses Vergleiches sind die Maßnahmen der Gemeinde herauszuarbeiten, die erforderlich sind, um eine leistungsfähige Feuerwehr im Sinne der festgelegten Schutzziele zu unterhalten. Die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen ist Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes.

Der Brandschutzbedarfsplan wird durch den Gemeinderat beschlossen und der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde vorgelegt.

Der Brandschutzbedarfsplan ist in regelmäßigen Abständen (3 bis 5 Jahre) zu überprüfen und fortzuschreiben.

3. Aufgaben der Feuerwehr

Die Gemeinden legen hier fest, in welchem Umfang ihre Aufgaben im Brandschutz durch ihre Feuerwehr erledigt werden sollen. Neben den im § 16 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 2 und § 49 des SächsBRKG genannten Pflichtaufgaben:

können weitere Aufgaben zum Beispiel sein:

4. Allgemeine Angaben zur Gemeinde

Die Angaben über die Gemeinde können als Text oder Übersichten vorgenommen werden. Dabei sind die für einen Feuerwehreinsatz relevanten Besonderheiten des Gemeindegebietes zu analysieren. Neben der geographischen Lage, den topographischen Gegebenheiten, der typischen Bebauung und der Verkehrsinfrastruktur sind insbesondere

gesondert zu betrachten.

Nachfolgende Bereiche sollten untersucht werden:

In den Anlagen 1 und 2 sind beispielhaft die Angaben über die Gemeinde als Übersicht dargestellt.

5. Gefährdungspotential

Der Eintritt von Ereignissen, die den Einsatz der Feuerwehr notwendig machen können, wird von dem in der Gemeinde bestehenden Risiko beeinflusst. Das Risiko eines Ereignisses ist das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist mit einfachen Verfahren nicht darstellbar. Aus diesem Grund sind die Orte der in der Gemeinde stattgefundenen Ereignisse, mindestens der letzten fünf Jahre, gemäß der Einsatzstatistik (Anlage 3), auf eine Gemeindekarte geeigneter Größe zu übertragen. Dieses kann durch Auftragen von Punkten oder mittels Farb-Kataster erfolgen.

Damit ist es letztlich möglich, den Erreichungsgrad zu überprüfen.

Das Gefährdungspotential der Gemeinde ergibt sich aus dem allgemeinen und besonderen Risiko. Das allgemeine Risiko geht von der vorhandenen Wohnbebauung aus und wird durch das Modell "Kritischer Wohnungsbrand" beschrieben.

Das besondere Risiko ergibt sich aus den Gegebenheiten, die nicht vom allgemeinen Risiko abgedeckt werden.

5.1 Das Allgemeine Risiko

Der kritische Wohnungsbrand als Modell für das allgemeine Risiko ist folgendermaßen charakterisiert:

Anhand der im Feuerwehreinsatz zu besetzenden notwendigen Funktionen zur Beherrschung des kritischen Wohnungsbrandes und der maximal möglichen Aufenthaltsdauer für Menschen in einem verrauchten Raum ergeben sich die Anforderungen an die Feuerwehr hinsichtlich des Eintreffens an der Einsatzstelle und der Funktionsstärke.

Mit der Umsetzung der Schutzziele für den kritischen Wohnungsbrand (vergleiche Nummer 6) ist der Grundschutz abgesichert. Da mit der Ausrüstung für den Grundschutz auch die Einsätze zur Technischen Hilfe bei Verkehrsunfällen (Pkw-Unfall/ eine eingeklemmte Person) bewältigt werden sollen, ist die Beladung der zeitgleich mit dem Rettungsdienst am Einsatzort eintreffenden Löschfahrzeuge darauf auszurichten.

5.2 Die besonderen Risiken

Aus den allgemeinen Angaben der Gemeinde sind die Bereiche zu untersuchen, die mit der Ausrüstung für den Grundschutz nicht abgedeckt sind.

Zur Bestimmung besonderer Risiken in der Gemeinde sollen insbesondere nachfolgende Bereiche untersucht werden:

Die Untersuchung soll so vorgenommen werden, dass daraus die Zusatzausrüstung für die Feuerwehr abgeleitet werden kann. In der Anlage 4 ist beispielhaft eine Checkliste zur Bewertung der besonderen Risiken vorgegeben. Dabei sollte aus Gründen der Übersichtlichkeit die Checkliste so gestaltet werden, dass nur die zutreffenden Risiken dargestellt sind.

6. Schutzzielfestlegung

Die Schutzziele in der Gefahrenabwehr haben zum Inhalt zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Verfügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen. Für den Feuerwehreinsatz sind daher festzulegen:

Dabei sind nachfolgende Prioritäten zu berücksichtigen:

  1. Menschen retten,
  2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen,
  3. die Ausbreitung des Schadens verhindern.

Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Die Erträglichkeitsgrenze des Menschen für Kohlenmonoxid liegt bei 13 Minuten und die Reanimationsgrenze bei 17 Minuten.

Neben der Erträglichkeits- und Reanimationsgrenze beim Brandeinsatz ist zur Bewältigung der technischen Hilfe bei Rettungsdiensteinsätzen das Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte zeitgleich mit dem Rettungsdienst zu gewährleisten (vergleiche § 16 SächsBRKG).

Unter Anrechnung der Zeit vom Brandausbruch bis zur Meldung des Brandes an die Leitstelle und der Dispositionszeit des Einsatzes in der Leitstelle verbleiben der Feuerwehr für das Ausrücken und die Fahrt zur Einsatzstelle somit neun Minuten.

In wieweit die üblichen Ausrückezeiten von einer Minute für Berufsfeuerwehren/hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren und fünf Minuten für Freiwillige Feuerwehren angesetzt werden oder eine Verkürzung/Erhöhung der Ausrückezeit gegeben ist, ist im Einzelfall von der Gemeinde festzulegen und zu begründen.

Zur Absicherung der Tätigkeiten an der Einsatzstelle sollen zuerst eine Löschgruppe (1 :8) und nach weiteren fünf Minuten weitere sechs Einsatzkräfte (1 : 5) eintreffen.

Nach der Beurteilung der besonderen Risiken kann eine höhere Anzahl Einsatzkräfte notwendig sein.

Für die Technische Hilfe ist in der Beladung dieser zuerst eintreffenden Fahrzeuge die Ausstattung mit hydraulischem Rettungsgerät und für eine Einsatzstellenbeleuchtung vorzusehen. Hinsichtlich des Erreichungsgrades sollten diese Kriterien bei 90 % der Einsätze im Gemeindegebiet erreicht werden. Jede Gemeinde hat dieses Schutzziel eigenständig zu definieren und somit über das Schutzniveau zu entscheiden. Sinkt der Erreichungsgrad unter 80 %, kann nicht mehr von einer leistungsfähigen Feuerwehr nach § 6 SächsBRKG ausgegangen werden. Bei der Betrachtung des Erreichungsgrades sind jedoch nur bemessungsrelevante Schadensereignisse heranzuziehen, die die Prioritäten des Feuerwehreinsatzes widerspiegeln. Zum Beispiel Brände auf Mülldeponien oder Papiersammelbehälter im Freien sowie die Beseitigung von Ölspuren im Gemeindegebiet müssen nicht berücksichtigt werden.

Mit der bisher beschriebenen Grundausstattung sind die Schadensereignisse, die sich aus dem allgemeinen Risiko entwickeln können, abgedeckt.

Mit der aus den besonderen Risiken zu ermittelnden Zusatzausrüstung (zum Beispiel Drehleiter, Rüstwagen, Gerätewagen-Gefahrgut, Tanklöschfahrzeug, Schlauchwagen, Löschmittelreserven) sollen die wesentlichsten Schadensereignisse abgedeckt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass nicht von jeder Gemeinde für Einzelrisiken (zum Beispiel einzelne Wohnhäuser über drei Geschosse) oder für jedes Ereignis mit geringer Eintrittwahrscheinlichkeit (zum Beispiel Absturz Passagierflugzeug oder Brand mehrer Kesselwagen) die hierfür notwendige Ausrüstung vorgehalten werden kann.

Solche Schadensereignisse sind nur bedingt beziehungsweise erst nach Hinzuziehung von Kräften und Mitteln aus anderen Gemeinden in einem bestimmten Maße beherrschbar beziehungsweise in ihren Auswirkungen zu begrenzen. Die Erstmaßnahmen sind jedoch auch bei diesen Schadensereignissen von der Gemeinde einzuleiten. Dafür sind Ausrüstungen vorzuhalten, zum Beispiel Brandfluchthauben, Gullydichtkissen, Lüfter.

7. Erforderliche Grund- und Zusatzausstattung der Feuerwehr und personelle Anforderungen (SOLL-Struktur)

7.1 Ermittlung der erforderlichen Standorte an Feuerwehrhäusern

Zur Bestimmung der erforderlichen Standorte sind die vorhandenen Standorte der Feuerwehrhäuser mit den dazugehörenden Einsatzbereichen und das Einsatzgeschehen auf eine Karte der Gemeinde (1 : 50 000 oder kleinerer Maßstab) aufzutragen. Die Größe der Einsatzbereiche ergibt sich aus der zur Verfügung stehenden Fahrtzeit der Feuerwehr zur Einsatzstelle.

Unter Anrechnung der üblichen Ausrückezeiten der Berufsfeuerwehren und der Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften von einer Minute beziehungsweise von fünf Minuten bei den Freiwilligen Feuerwehren stehen den ersten Kräften (1 : 8) der Freiwilligen Feuerwehren vier Minuten Fahrzeit und den Berufsfeuerwehren/hauptamtlichen Kräften der Freiwilligen Feuerwehr acht Minuten Fahrzeit zum Erreichen der Einsatzstelle zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen sechs Einsatzkräfte müssen nach weiteren fünf Minuten Fahrtzeit an der Einsatzstelle eintreffen.

Bei Einsatzfahrten mit Sondersignal wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h (670 m/min) innerhalb und 60 km/h (1 km/min) außerhalb geschlossener Ortschaften zu Grunde gelegt (Anlage 6).

Die sich daraus ergebenden Entfernungen bilden die Grenzen der Einsatzbereiche des jeweiligen Standortes des Feuerwehrhauses. Diese können pauschal als Luftlinieangabe um den Standort auf der oben genannten Karte ermittelt werden ("Kreis-Bestimmung").

Genauere Grenzen lassen sich bestimmen, wenn mittels Entfernungsmesser ("Kurvümeter") die errechneten Entfernungen auf den befahrbaren Straßen in die Karte übertragen werden ("Polygone Bestimmung").

Darüber hinaus können tatsächliche Einsatzfahrten mit Löschfahrzeugen unter Verwendung von Sondersignal zur Bestimmung der Grenzen des Einsatzbereiches oder der tatsächlichen Durchschnittsgeschwindigkeit herangezogen werden ("Messfahrt-Bestimmung").

Die ermittelten Entfernungswerte mit PKW zu normalen Verkehrszeiten sind vergleichbar mit den Werten, die Löschfahrzeuge unter Nutzung von Sonderrechten erreichen.

Für jeden Standort sind die Grenzen des Einsatzbereiches für das ersteintreffende Fahrzeug (8 und 4 Minuten Fahrzeit) und für das Folgefahrzeug (plus 5 Minuten Fahrzeit) in die Gemeindekarte einzutragen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit können die jeweiligen Einsatzbereiche in separaten Karten erfasst werden. Die erforderliche Anzahl der Standorte von Feuerwehrhäusern ergibt sich bei der geringsten Überschneidung der Einsatzbereiche im Gemeindegebiet.

Die Inanspruchnahme von Feuerwehren anderer Gemeinden, auch über Kreis-, Landes- und gegebenenfalls Staatsgrenzen hinweg, auf der Grundlage bereits vorhandener oder noch beabsichtigter Vereinbarungen zur gegenseitigen Hilfe ist dabei einzubeziehen.

Soweit aus den vorhandenen Standorten unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zur Nachbarschaftshilfe die nach Nummer 6 bestimmten Schutzziele nicht erreicht werden, sind gegebenenfalls auch weitere neue Standorte zu bestimmen.

7.2 Ermittlung der Grundausstattung in den Einsatzbereichen der erforderlichen Standorte

Die Grundausstattung je Einsatzbereich besteht aus dem kleinsten Löschgruppenfahrzeug. Nur bei der Ausstattung mit diesem Fahrzeug ist auf Grund der mitgeführten Leitern die Personenrettung bei Ereignissen des zu Grunde gelegten Standardwohnungsbrandes (vergleiche Nummer 5.1) möglich.

Soweit die vorhandene Bebauung keine Schiebleiter erforderlich macht, können auch kleinere Fahrzeuge (TSF, TSF-W, TSF-W/ Z, MTF) im Rendezvousverfahren zum Einsatz gebracht werden. Der Einsatz der weiteren sechs erforderlichen Einsatzkräfte kann mit einem weiteren Tragkraftspritzenfahrzeug abgesichert werden. Inwieweit hierzu Trupp- oder Staffelfahrzeuge, die auf Grund der besonderen Risiken in der Gemeinde als Zusatzausrüstung erforderlich sind, zur Anwendung kommen können, obliegt der Entscheidung der Gemeinde.

7.3 Ermittlung der zusätzlichen Ausrüstung der Standorte nach den besonderen Risiken

Für die einzelnen in Nummer 5.2 ermittelten besonderen Risiken in der Gemeinde ist zunächst die zusätzliche Ausstattung zu bestimmen. In der Folge sind die einzelnen besonderen Risiken und die dafür ermittelte zusätzliche Ausstattung unter alternativer Betrachtung abzuwägen. Die Standorte der zusätzlichen Ausrüstung sind entsprechend der Schutzziele der Gemeinde eigenständig zu bestimmen.

Im Folgenden sind Beispiele zur Feststellung der notwendigen zusätzlichen Ausrüstung dargestellt, die sich aus der Abwägung der Ausrüstung zu den einzelnen besonderen Risiken ergeben.

Beispiel 1:

Unzureichende Löschwasserversorgung Tanklöschfahrzeug (TLF)
Schlauchwagen

Beim Vorhandensein umfangreicher Waldgebiete der Gefahrklasse A ist vorzugsweise ein Tanklöschfahrzeug-Waldbrand vorzusehen.

Bei einem Zuständigkeitsbereich auf einer BAB mit exponierten Unfallschwerpunkten ist zu prüfen, inwieweit ein Großtanklöschfahrzeug erforderlich sein kann.

Beispiel 2:

Vorhandensein nicht nur einzelner vielgeschossiger Gebäude/Hochhäuser Hubrettungsfahrzeug Drehleiter mit Kor
(DLK)

Beispiel 3:

bei einem Zuständigkeitsbereich Bundesstraßen mit exponierten Unfallschwerpunkten Rüstwagen (RW) auf einer BAB, der DB AG sowie

Beispiel 4:

Unzureichende Löschwasserversorgung in den meisten Ortsteilen sowie umfangreiche Waldgebiete der Waldbrandgefahrenklasse A Schlauchwagen (SW 2000-Tr)

Beispiel 5:

Mineralölanlagen Gerätewagen - Gefahrgut (GW-G)

Unterhalb dieser Risikoschwelle ist zu prüfen, inwieweit das Löschfahrzeug der Grundausstattung mit weitergehender Ausrüstung für die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung auszurüsten ist.

Neben den beispielhaften alternativen Bewertungen sind rechtliche und einsatztaktische Vorgaben (FwDV), zum Beispiel für einen Strahlenschutzeinsatz, und aus dem bisherigen Einsatzgeschehen bekannte Paralleleinsätze zu berücksichtigen. Bei der Feststellung der zusätzlichen Ausrüstungen sind die mit angrenzenden Gemeinden getroffenen Vereinbarungen zum überörtlichen Einsatz von Einsatzfahrzeugen und weiterer Ausrüstungen zu verdeutlichen. Die Ausrüstung des Katastrophenschutzes ist in die Betrachtung einzubeziehen.

7.4 Festlegung der notwendigen Personalstruktur

Aus der Grund- und Zusatzausstattung ergeben sich die Mindeststärke der aktiven Angehörigen der Feuerwehr und die Anforderungen an deren Ausbildung. Entsprechend der Anzahl der Sitzplätze in den Feuerwehrfahrzeugen ist die doppelte Anzahl an Einsatzkräften vorzuhalten. Für hauptamtliche Kräfte sind weitergehende Festlegungen möglich.

Dabei ist sicherzustellen, dass alle Funktionen im Einsatz doppelt besetzt werden können. Zur Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft können sich darüber hinausgehende Anforderungen erforderlich machen.

Hierzu kann ein entsprechender Funktionsstellenplan für die Feuerwehr (vergleiche Anlage 5) erstellt werden. Dabei ist zu beachten, dass weitere Funktionsstellen (zum Beispiel Gemeinde- und Ortswehrleiter, Stellvertreter, Gruppen- und Zugführer, Gerätewarte) notwendig sind.

8. Vergleich, Bewertung und Zusammenfassung

Um die Gegebenheiten in der Gemeinde zu bewerten und für die Ableitung weitergehender Maßnahmen sind die unter den Nummern 7.1 bis 7.4 ermittelten Ergebnisse der erforderlichen Grund- und Zusatzausrüstung und der personellen Anforderungen (SOLL-Struktur) mit der vorhandenen technischen und personellen Ausstattung (IST-Struktur) der Gemeindefeuerwehr gegenüberzustellen. Für eine bessere Übersicht eignet sich die Darstellung in tabellarischer Form (vergleiche Anlage 5).

Ausgehend von der Standardbeladung der Löschfahrzeuge ist die bereits vorhandene beziehungsweise die noch fehlende wesentlichste Zusatzbeladung aufzuführen. Weiterhin ist die Ausstattung mit Alarmrufempfängern und mit persönlicher Schutzausrüstung darzustellen. Bei den Angaben zum Personal sind der erforderliche und der erreichte Ausbildungsstand anzugeben.

Die bestehenden Vereinbarungen zur gegenseitigen Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben im abwehrenden Brandschutz sind aufzuführen.

Aus der vergleichenden Bewertung ergeben sich die für die Gemeinde erforderlichen Maßnahmen. Die Darlegung dieser beendet den schriftlichen Teil des Brandschutzbedarfsplanes. In den Anlagen werden tabellarische und kartographische Übersichten beigefügt.

Die von der Gemeinde und ihrer Gemeindefeuerwehr zu ergreifenden Veränderungen können die technische Ausstattung, das Personal und die Organisation betreffen.

Im Folgenden sind hierzu einige Beispiele dargestellt:

Ausstattung

Bei der Auswahl der Zusatzausrüstung kann die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr durch neue Strahlrohrtechnik, Wärmebildkamera, persönliche Schutzausrüstung entsprechend der speziellen Gefahrensituation, Einmann-Schlauchhaspeln, Sprungretter, Schlauchtragekörbe et cetera verbessert werden. Die flächendeckende Versorgung mit Funkmeldeempfängern oder die Optimierung der Standorte der Feuerwehrhäuser können das zeitnahe Eintreffen der Feuerwehr mit dem Rettungsdienst optimieren.

Personal

Personalwirtschaftliche Maßnahmen können einen Beitrag zur Verkürzung der Zeit bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle leisten. Neben der Einstellung hauptamtlicher Kräfte kann zum Beispiel die Förderung der Feuerwehrmitgliedschaft bei Bediensteten der Gemeinde zweckmäßig sein.

Dienstwohnungen im Feuerwehrhaus oder in der Nähe von Wachen können sich bei der Alarmierung Freiwilliger Feuerwehren aber auch beim Alarm für dienstfreies Personal der Berufsfeuerwehr als sinnvoll erweisen. Eine, bezogen auf die zu besetzenden Funktionen, hohe Reservequote führt statistisch ebenfalls zum schnelleren Erreichen der Ausrückestärke.

Weitere Maßnahmen zur Personalgewinnung können Mitgliederwerbung/PR-Maßnahmen, Gespräche mit Arbeitgebern über die Freistellung von FF-Mitgliedern oder eine finanzielle Entlastung von freiwilligen Feuerwehrleuten sein. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Erlangung der LKW-Fahrerlaubnis kann zur Erhöhung der Anerkennung des Ehrenamtes beitragen.

Organisation

Durch eine entsprechende Alarmierungsorganisation ist eine Verkürzung der Zeit bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle beziehungsweise eine Erhöhung des Erreichungsgrades zu erzielen. Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr kann weiterhin durch entsprechende Einsatznachbereitung und Einsatzdokumentation oder die Erstellung von Checklisten und standardisierten Einsatzabläufen erhöht werden. Das kann die Veränderung der Alarm- und Ausrückeordnung, eine verstärkte Einsatzplanung oder die Änderung des Führungssystems erforderlich machen.

Die verstärkte Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren untereinander, und die Bündelung der Einsatztechnik im Rendezvousverfahren einerseits, andererseits eine Konzentration auf die Standorte mit hoher personeller Absicherung kann die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr erhöhen.

.

Allgemeine Angaben zur Gemeinde  Anlage 1
(zu Nummer 4)


Orts-/Stadtteil Fläche
(in qkm)
Einwohner Besonderheiten Einwohnerdichte
(in Einw./qkm)
Pendlerbewegungen Sonstiges
             
             
Gesamt/Durchschnitt            

Sonstige Daten:


Max. Ausdehnung Ost - West:

Max. Ausdehnung Nord - Süd:

km
km
Zu beachtende Entfernungs-/Zeitangaben bzgl. überörtlicher Hilfe
............................. min/km
............................. min/km
............................. min/km
............................. min/km
............................. min/km
Höchste Erhebung:
tiefste Punkt:
Durchschnittliche Höhe:
Höchste Bebauung (Stadtbezirk)
Niedrigste Bebauung (Stadtbezirk)
Stadtzentrum (Kern):
m üb. NN
m üb. NN
m üb. NN
m üb. NN
m üb. NN

.

 Flächennutzungen Anlage 2
(zu Nummer 4)


Orts-/Stadtteil bebaute Flächen Verkehrsflächen Grünflächen Landwirtschaftl.
Flächen
Wasserflächen Waldflächen Besonderheiten
               
               
gesamt              

.

 Einsatzstatistik Anlage 3
(zu Nummer 5)


Einsatzanlässe Einsatzgeschehen in letzten 5 Jahren
20_ 20_ 20_ 20_ 20_ Summe
Brände/Explosionen            
Katastropheneinsätze            
Technische Hilfeleistungen            
Fehlalarmierungen            
Sonstiges            
Summe            

Die Verwendung der Jahresstatistik nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erstellung der Einsatzberichte für Brand- und Hilfeleistungseinsätze und über die Jahresstatistik der Feuerwehren im Freistaat Sachsen (VwV Fw-Statistik) vom 27. November 1998 (SächsABl. S. 947), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1189) ist möglich. Die höhere Anzahl an "Kategorien" der Einsatzanlässe ist gegebenenfalls zur Darstellung auf der Gemeindekarte zusammenzufassen.

.

 Besondere Risiken und notwendige Ausrüstung Anlage 4
(zu Nummer 5.2)
Bezeichnung Nähere Angaben Grundausstattung zusätzliche Ausrüstung
Bebauung; kulturhistorisch wertvolle Gebäude
Gebäude mit Rettungshöhe
über 8m
Anschrift/Betreiber:

Anzahl:

Wohngebietsfläche:

  Wenn nicht eigene Ausrüstung
  • aus welcher Gemeinde?
  • mit Vereinbarung zum überörtlichen Einsatz?
Hochhäuser Anschrift/Betreiber:

Anzahl:

Durchschnittliche Geschosszahl:

Maximale Geschosszahl:

   
Abgelegene Bebauung Anschrift/Betreiber:

Entfernung zum Feuerwehrhaus:

Anzahl/Nutzung Gebäude:

Löschwasserversorgung:

   
Schlösser, Gutshöfe Anschrift:

Größe:

   
Kirchen, Kapellen, Klöster Anschrift:

Größe:

   
Museen, Galerien, Bibliotheken, Archive Anschrift/Betreiber:

Ausstellungsfläche:

   
Soziale Einrichtungen
Kinderkrippen, Kindergärten Anschrift/Betreiber:

Kapazität:

   
Schulen Anschrift/Betreiber:

Kapazität:

   
Krankenhäuser, Kurkliniken Anschrift/Betreiber:

Kapazität:

Anzahl nicht gehfähiger Patienten (grobe Abschätzung):

   
Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Behindertenheime Anschrift/Betreiber:

Kapazität:

Anzahl nicht gehfähiger Patienten (grobe Abschätzung):

   
Große Menschenansammlungen
Theater, Kinos Anschrift/Betreiber:

Zuschauerkapazität:

   
Diskotheken, Bars, Gaststätten, Kneipen Anschrift/Betreiber:

Zuschauerkapazität:

   
Versammlungssäle Anschrift/Betreiber:

Besucherkapazität:

   
Industrie und Gewerbe
Produktionsstätten Anschrift/Betreiber:

Hauptprodukte:

Betriebsfläche:

Mitarbeiteranzahl:

   
Verkaufsstellen, Supermärkte, Einkaufszentren Anschrift/Betreiber:

Warenangebot:

Verkaufsfläche:

   
Versorgungsunternehmen Anschrift/Betreiber:

Versorgungsgut:

Lagermenge:

   
Entsorgungsunternehmen Anschrift/Betreiber:

Abfallgut:

Deponiegröße:

Lagermenge:

   
Sprengstoff verarbeitende oder produzierende Industrie Anschrift/Betreiber:

Sprengstoffart:

Lagermenge:

   
Kraftwerke, Umspannwerke, Trafostationen Anschrift/Betreiber:

Größe:

Anliegende Spannung:

   
Tanklager Anschrift/Betreiber:

Kraftstoffart(en):

Lagermenge(n):

   
Umfüll- beziehungsweise Verdichterstationen, Pipelines Anschrift/Betreiber:

Art des gelagerten/transportierten Stoffes:

Lagermenge:

Länge Pipeline:

   
Produktion oder Verarbeitung gefährlicher Stoffe Anschrift/Betreiber:

Stoffart:

Lagermenge:

   
Große Lagerhallen oder -räume Anschrift/Betreiber:

Lagergut:

Lagermenge:

   
Freizeitbereich und Fremdenverkehr
Sportanlagen, Sportplätze, Stadien, Sporthallen Anschrift/Betreiber:

Zuschauerkapazität:

Bevorzugte Nutzung:

   
Freibäder, Badeanstalten, Spaßbäder Anschrift/Betreiber:

Fläche:

Zuschauerkapazität:

   
Sportflugplätze Anschrift/Betreiber:

Nutzungszeitraum:

Fläche:

Flugzeugarten:

   
Pensionen, Herbergen, Hotels, Jugendherbergen Anschrift/Betreiber:

Anzahl Betten:

   
Große Gaststätten Anschrift/Betreiber:

Kapazität:

   
Campingplätze Anschrift/Betreiber:

Fläche:

Kapazität:

   
Infrastruktur
Bundesautobahnen Straßenname:

Länge im Gemeindegebiet:

Anschlussstellen:

   
Bundesstraßen mit hoher Verkehrsdichte, hohem Lkw-Aufkommen, Unfallschwerpunkte Straßenname:

Länge im Gemeindegebiet:

Unfallschwerpunkte:

   
Bahnstrecken Streckenlänge:

Anzahl Gleise:

Bahnhöfe/Haltepunkte:

Mittlerer Zugverkehr pro Tag:

   
Verkehrsflugplätze Anschrift/Betreiber:

Fläche:

Flugzeugtypen:

Mittlerer Flugverkehr pro Tag:

   
Wasserstraßen Gewässername:

Länge im Gemeindegebiet:

Häfen/Anlegestellen:

Mittlerer Schiffsverkehr pro Tag:

   
Tunnelanlagen Streckenlänge:

Anzahl Fahrspuren/Tunnel röhren:

   
Tiefgaragen, Parkhäuser Anschrift/Betreiber:

Kapazität Pkw:

Anzahl Parkdecks:

Parkfläche:

   
Land- und Forstwirtschaft
Bergeräume mit großen Mengen Heu, Stroh oder Futtermittel, Silos Anschrift/Betreiber:

Lagergut:

Lagermenge:

Hallengröße:

   
Stallanlagen Anschrift/Betreiber:

Tierart:

Kapazität:

Fläche:

   
Technikhallen Anschrift/Betreiber:

Fläche:

Stationierte Fahrzeuge/Geräte:

Kraft- und Betriebsstofflager:

   
Militärische Liegenschaften, Truppenübungsplätze Zuständige Bundeswehreinheit:

Fläche:

   
Wälder mit hoher Waldbrandgefährdung Zuständiger Revierförster:

Fläche:

Vorherrschender Baumbestand:

   
Umwelt
Hochwasser, Überschwemmungen, oberflächlich abfließendes Wasser Gewässername:

Flusslänge/Gewässerfläche:

Gefährdetes Gebiet (Fläche):

Mittlere/höchste Hochwasserpegel:

Häufigkeit:

   
Schneeverwehungen Betroffene Fläche/Straßen:

Häufigkeit:

   
Unzureichende Löschwasserversorgung
Ortsteil      
Sonstiges      

.

Planungsergebnis und Soll-/ist-Vergleich  Anlage 5
(zu Nummern 7.4 und 8)


Standort Soll Ist
Ausrüstung Personal Ausrüstung Personal
Ma EK GF ZF Ges. Ma EK GF ZF Ges.
Ortsteil                        
Ortsteil                        
Ortsteil                        
Ortsteil                        
Gesamt                        

.

 Tabelle zur Berechnung der zeitabhängigen Entfernung bei unterschiedlichen Durchschnittsgeschwindigkeiten Anlage 6
(zu Nummer 7.1)


  1 Min. 2 Min. 3 Min. 4 Min 5 Min. 6 Min. 7 Min. 8 Min.
30 km/h 0,5 km 1,0 km 1,5 km 2,0 km 2,5 km 3,0 km 3,5 km 4,0 km
35 km/h 0,6 km 1,2 km 1,8 km 2,4 km 3,0 km 3,6 km 4,2 km 4,8 km
40 km/h 0,7 km 1,4 km 2,1 km 2,8 km 3,5 km 4,2 km 4,9 km 5,6 km
45 km/h 0,75 km 1,5 km 2,25 km 3,0 km 3,75 km 4,5 km 5,25 km 6,0 km
50 km/h 0,8 km 1,6 km 2,4 km 3,2 km 4,0 km 4,8 km 5,6 km 6,4 km
55 km/h 0,9 km 1,8 km 2,7 km 3,6 km 4,5 km 5,4 km 6,3 km 7,2 km
60 km/h 1,0 km 2,0 km 3,0 km 4,0 km 5,0 km 6,0 km 7,0 km 8,0 km


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