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Bekanntmachung zur Verwendung von Formularen in Verfahren nach der Landesbauordnung
- Saarland -
Vom 8. April 2025
(Amtsbl.
I Nr. 15A vom 25.04.2025 S. 369_28)
Gemäß § 1a Abs. 2 der Bauvorlagenverordnung ( BauVorlVO) vom 15. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 254), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 25. Januar 2024 (Amtsbl. I S. 68, 77), gibt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport nachstehende Formulare in Verfahren nach der Landesbauordnung bekannt:
1) Antrag auf Baugenehmigung nach § 65 LBO, Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO, Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO, Einreichung/Kenntnisgabe von verfahrensfreien Vorhaben nach § 61 LBO
2) Beschreibung des Baugrundstückes
3) Nachweis der baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung
4) Beschreibung der baulichen Anlage
5) Beschreibung der Baumaßnahmen geringen Umfanges, Werbeanlagen und Warenautomaten
6) Beschreibung der Feuerungsanlage
7) Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
8) Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
9) Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung nach § 68 Abs. 2 LBO
10) Erklärung der Tragwerksplanerin/des Tragwerksplaners nach § 67 Abs. 4 LBO und § 8 Abs. 2 BauVorlVO
11) Erklärung der Nachbarschaft nach § 71 LBO
12) Erklärung der Entwurfsverfasserin/des Entwurfsverfassers zum barrierefreien Bauen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen nach § 50 Abs. 1 LBO
13) Baubeginnanzeige nach § 73 LBO Abs. 8 LBO, Benennung der Verantwortlichen nach § 53 Abs. 1 und § 78 Abs. 2 LBO
14) Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung nach § 75 LBO
15) Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides nach § 76 LBO
16) Anzeige der Rohbaufertigstellung nach § 79 Abs. 1 LBO
17) Anzeige der abschließenden Fertigstellung nach § 79 Abs. 1 LBO
18) Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 4 LBO
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung (26.04.2025) in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung zur Verwendung von Formularen in Verfahren nach Landesbauordnung vom 21. Februar 2022 (Amtsbl.
I S. 463 ff.) außer Kraft.
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