umwelt-online: Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein (2)

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2.3. Fledermausmigration

Fledermäuse können Ortswechsel in verhältnismäßig kurzen Zeiträumen durchführen. Dass es unter den Fledermäusen in Europa Wanderungen gibt, ist belegt (HUTTERER et al. 2005, STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN 2004). Trotzdem gilt das eigentliche Wanderungsverhalten von Fledermäusen vor allem für wanderfähige Arten als weitgehend unerforscht.

Betrachtet man die Zusammenhänge von Ortswechseln allgemein, so können die Ortswechsel nach STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN (2004) in folgende Klassen unterschieden werden:

Zur Fledermausmigration liegen für Deutschland zwei aktuelle Veröffentlichungen, die auf Beringungsdaten basieren, vor. Die Publikation von STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN (2004) wertet die Beringungs- und Wiederfunddaten der Fledermausberingungszentrale Dresden aus. Die Publikation von HUTTERER et al. (2005) zur Fledermausmigration in Europa gibt eine Auswertung auf Grundlage von Beringungs- und Wiederfunddaten auf europäischer Ebene.

STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN (2004) empfehlen eine dreiteilige Einteilung für das Wanderverhalten der heimischen Fledermausarten:

Bei der Betrachtung der von STEFFENS, ZÖPHEL UND BROCKMANN (2004) und HUTTERER et al. (2005) veröffentlichten kartografischen Darstellungen zur Migration wird deutlich, dass die Raumnutzung vor allem bei den Kategorien (A) und (B) sehr groß ist. Fledermauswanderungen sind bei wandernden Arten länderübergreifend.

Kaum bekannt ist, in welcher Höhe Fledermäuse während ihrer Wanderungen fliegen. Die einzige Angabe dazu findet sich bei SCHOBER UND GRIMMBERGER (1998), die für die Rauhautfledermaus eine Flughöhe von maximal 30-50 Metern angeben. GÖTTSCHE & GÖTTSCHE (2007, in Vorbereitung) konnten in 100 m Höhe Nachweise vom Großen Abendsegler, dem Kleinabendsegler, der Rauhautfledermaus und der Zwergfledermaus erbringen.

Fachkreise sehen Schleswig-Holstein als möglichen bedeutenden Durchwanderungs- und Überwinterungsraum für migrierende Fledermäuse aus Skandinavien an. Zum tatsächlichen Wanderverhalten innerhalb von Schleswig-Holstein liegen jedoch bislang nur wenige begrenzte Untersuchungen vor, so dass das Wissen zur Migration noch sehr defizitär ist.

Tabelle III-2: In Schleswig-Holstein vorkommende Fledermausarten des norddeutschen Tieflandes eingeteilt in drei Wanderkategorien auf Grundlage von Beringungsergebnissen (STEFFENS, ZÖPHEL & BROCKMANN 2004). Die Mückenfledermaus fehlt aufgrund fehlender Datengrundlage in der Tabelle.

hellblau: Die Zuordnung erfolgte auf Grundlage geringer Datenlage.

wandernde Arten (A) wanderfähige Arten (B) relativ ortsgebunden (C)
Kleiner Abendsegler Wasserfledermaus Graues Langohr
Großer Abendsegler Großes Mausohr Braunes Langohr
Rauhautfledermaus Große Bartfledermaus Bechsteinfledermaus
Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus  
Teichfledermaus Fransenfledermaus  
  Breitflügelfledermaus  
  Kleine Bartfledermaus  

Tabelle III-3: Fledermausmigration in Schleswig-Holstein nach GÖTTSCHE & GÖTTSCHE (2007) ( PDF-Datei)

3. Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse

Durch die Lebensweise der Fledermäuse mit ihrer Eigenschaft, im Flug zu jagen, dem Instinkt, neue Quartiere zu suchen oder Wanderungen über große Entfernungen durchzuführen, sind verschiedene Konfliktbereiche zwischen den Tieren und Windenergieanlagen möglich (s. dazu auch RAHMEL et al. 1999, BACH 2001, KUGELSCHAFTER & DEMANT 2002, DIETZ 2003, DIETZ & BACH 2003, BACH & BURKHARDT 2003, HENSEN 2003, DÜRR & BACH 2004, BACH & RAHMEL 2004, RAHMEL et al. 2004, BEHR & VON HELVERSEN 2005, BRINKMANN 2006):

Beschrieben wurde bisher vor allem das Problem des Fledermausschlags. Unter "Fledermausschlag" wird die Tötung von Fledermäusen durch Kollision an Windenergieanlagen zusammengefasst. Inzwischen wurde durch unterschiedliche Studien und Untersuchungen nachgewiesen, dass Fledermäuse häufiger durch Kollision an Windenergieanlagen getötet werden als Singvögel.

Besonders starke Konflikte können offenbar ausgelöst werden, wenn Windkraftanlagen in der Nähe von Wochenstubengebieten hoch fliegender Arten, in der Nähe von individuenstarken Winterquartieren und in deren Zuflugkorridoren, in und an Wäldern, in geringer Distanz zu Gewässern sowie in der Nähe bzw. auf Kuppen (oder anderen "Landmarken") errichtet werden.

3.1. Kollisionen mit Windenergieanlagen

Nach derzeitigem Kenntnisstand lassen sich folgende Ergebnisse zur Kollisionsgefährdung von Fledermäusen mit Windenergieanlagen zusammenfassen:

Eine Übersicht der Fledermausarten, die auf ihren Wanderungen potenziell durch Windenergieanlagen gefährdet werden können, gibt Tabelle III-4. Die Gründe für die Kollisionen sind noch nicht abschließend geklärt.

Ziehende Fledermausarten während der Wanderung:

Tabelle III-4: Fledermausarten, deren Lebensweise eine Kollisionsgefährdung während saisonaler Wanderungen möglich macht (nach BACH 2001).

Deutscher Name wissenschaftlicher Name
Großer Abendsegler Nyctalus noctula
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus
Wasserfledermaus Myotis daubentonii
Teichfledermaus Myotis dasycneme
Große und Kleine Bartfledermaus Myotis brandtii/mystacinus

Fledermäuse der Lokalpopulation

Für höher jagende Arten könnten Anlagen mit großen Höhen ein erhöhtes Risiko darstellen. Vom Großen Abendsegler ist bekannt, dass er in Höhen bis 500 m auf Jagd gehen kann (SCHOBER & GRIMMBERGER 1998). Über ein erhöhtes Risiko jagender Abendsegler liegen bislang keine Daten vor.

Die bisherigen Erkenntnisse stammen aus weltweiten Untersuchungen:

Zwei Untersuchungen in den USA (KEELEY 2001) zeigen, dass dort 85 % der gefundenen Fledermäuse (n gesamt = 239) der Gattung Lasiurus zuzuordnen sind. Die Fledermäuse dieser Gattung gehören zu den ausgesprochenen Fernwanderern unter den Fledermäusen. KEELEY fand 86 % der Fledermäuse im Zeitraum zwischen spätem August und Anfang Oktober, also im Zeitraum ihrer saisonalen Wanderungen. In einer weiteren Veröffentlichung zu dieser Problematik aus den USA beschreibt JOHNSON (2002), dass fast 90 % von 536 an Windenergieanlagen verunglückten Fledermäusen im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September gefunden wurden. Über 50 % davon allein im Monat August. Erstaunlich - und bisher nicht geklärt - ist es, dass es in den USA während der Zeit der Frühjahrswanderungen im Mai nur zu sehr wenigen Kollisionen kommt. JOHNSON (2002) führt nur zwei Fälle (von 536) auf, in denen das Funddatum im Mai liegt. Er hält es für denkbar, dass die Ursache dafür entweder in der Nutzung unterschiedlicher Herbst- und Frühjahrs-Wanderkorridore liegt und/oder unterschiedliche Verhaltensweisen der Tiere der Grund dafür ist. So zitiert er ZINN & BAKER (1979), die in Florida feststellten, dass wandernde Lasiurus-Fledermäuse im Herbst schwungartig und im Frühjahr dagegen nur zerstreut auftreten. Die Totfunde aus Deutschland (DÜRR schriftl. Mitt.) zeigen bezüglich der Frühjahrswanderung inzwischen ein vergleichbares Bild auf (Tabelle III-13, Anhang zu Teil III). Ein Grund dafür mag das - gegenüber den Herbstwanderungen - relativ kurze Zeitfenster von nur ca. 1-2 Wochen um den 1. Mai sein.

KEELEY (2001) hielt es noch für denkbar, dass junge Fledermäuse mehr gefährdet sind als Alttiere, da sie noch nicht so geschickt fliegen können, ihr Echoortungsvermögen noch nicht in vollem Umfang funktioniert oder sie in diesem Zeitraum mehr oder weniger weite Erkundungsflüge unternehmen, um z.B. geeignete Winterquartiere kennen zu lernen. Dies wird jedoch von JOHNSON (2002) weitgehend ausgeschlossen. In zwei seiner Untersuchungen waren es zu 100 % bzw. 68 % Alttiere, die verunglückten.

In Schweden fand AHLEN (2002) auf Öland und Gotland sowie an der Küste bei Blekinge und Skane die Arten Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus und Mückenfledermaus als Schlagopfer unter Windenergieanlagen.

Die Situation in Deutschland stellt sich inzwischen ähnlich dar. Auch hier stammen die meisten Todfunde aus dem Spätsommer und Herbst. So sind 85% der verzeichneten Kollisionsopfer unter Windenergieanlagen (Stand Juli 2006/n=314) im Zeitraum von Mitte Juli bis Ende September aufgefunden worden (DÜRR schriftl. Mitt.). Außerhalb dieses Zeitraumes wurden nur wenige Kollisionsopfer gefunden (Rauhautfledermaus im Mai, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus im Juni).

Die Ergebnisse von BRINKMANN (2006) und von BEHR & VON HELVERSEN (2005) zeigen jedoch, dass es unter bestimmten Gegebenheiten auch zu erheblichen Verlusten von Fledermäusen außerhalb des Spätsommerzeitraums kommen kann. Im Zuge von Untersuchungen in Windparks in Baden-Württemberg fanden sie unter Windenergieanlagen, die im bzw. am Wald errichtet wurden, vorwiegend erschlagene Zwergfledermäuse. Diese waren offenbar der Lokalpopulation zuzuordnen.

Die in Deutschland tot unter WEA gefundenen 13 Fledermausarten sind Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Rauhaut- und Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Graues Langohr, Braunes Langohr, Große Bartfledermaus sowie Teich- und Wasserfledermaus. Am häufigsten wurden Große Abendsegler (ca. 39,8%), Zwergfledermäuse (ca. 19,0%) und Rauhautfledermäuse (ca. 16,0%) gefunden. Alle häufig von Schlag betroffenen Fledermausarten kommen in Schleswig-Holstein vor.

Für Deutschland und Europa existieren zusammenfassende veröffentlichte Tabellen, die Schlagopfer an Windenergieanlagen aus der Gruppe der Fledermäuse darstellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Draft Resolution 5.6 "Wind Turbines and Bat Populations" des EUROBATS Abkommens vom September 2006 (BACH et. al. 2006) und die regelmäßig aktualisierte Tabelle von DÜRR (2008). Beide Tabellen befinden sich im Anhang des Teil III (Tabellen III-2 und III-3).

Für Schleswig-Holstein gibt es bislang nur sehr wenige Untersuchungen oder Daten aus unsystematischen Kontrollen, die sich mit Fledermausschlag an WEA beschäftigen (GÖBEL & GÖTTSCHE 2005, GRÜNKORN et al. 2005, STRUWE-JUHL 2004). Während an der Westküste bislang keine Fledermäuse gefunden werden konnten (GRÜNKORN et al. 2005 11), wurden GÖBEL & GÖTTSCHE (2005) an mehreren Windparks im Raum Segeberg und Stormarn im Spätsommerzeitraum sofort fündig. STRUWEJUHL lieferte dazu 2004 einen Einzelfund einer Breitflügelfledermaus aus Rethwisch (Kreis Plön), so dass hierzulande derzeit 28 Fledermaus-Totfunde aus sechs Arten: Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhaut- und Zwergfledermaus sowie Teich- und Wasserfledermaus bekannt sind.

3.2. Verlust von Jagdgebieten durch den Betrieb von Windenergieanlagen

Es ist nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich, dass jagende, lokal ansässige Fledermäuse Windenergieanlagen wahrnehmen und deren Wirkungsbereich "kennen lernen". Einige Arten meiden den Umgebungsbereich von WEA z.B. aufgrund von Luftturbulenzen mehr oder minder (BACH 2001 und 2002, RAHMEL et al. 2004, RODRIGUES et al. 2006). Daher kann für einige Arten eine Überlagerung von Sommer-Jagdgebieten (Mitte Mai bis Mitte Juli) mit Windenergieanlagen vermutlich zu einem Verlust von Nahrungsräumen führen. Betroffen sind weitestgehend Fledermausarten, die bevorzugt oder zumindest regelmäßig in großen Höhen jagen.

BACH (2001 und 2002) beobachtete, dass Zwergfledermäuse ein geringes Meidungsverhalten gegenüber Windenergieanlagen zeigen: Die an einer Hecke entlang fliegenden Tiere tauchten bei der Annährung an eine WEA bis auf eine Höhe von nur noch 0,5-1 m über den Boden ab, wenn sich der Rotor der Anlage quer zu Hecke drehte. Drehten sich die Rotoren parallel zur Jagdstrecke, flogen die Tiere unbeeinflusst in 2-10 m Höhe weiter und näherten sich der Windenergieanlage bis auf 4 m Entfernung. Ein deutlicheres Meidungsverhalten beobachtete BACH (2001 und 2002) bei Breitflügelfledermäusen: Nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen konnten keine jagenden Breitflügelfledermäuse mehr im Umfeld der WEA festgestellt werden. Den minimalen Abstand, den die Tiere zu den Anlagen hielten, gibt er mit 50 m an. Die WEA hatten eine Nabenhöhe von 30 m bei einem Rotordurchmesser von ebenfalls 30 m und sind damit im Verhältnis zu den heute im Binnenland geplanten Anlagentypen sehr niedrig.

Tabelle III-5: Fledermausarten, denen durch die Errichtung und den Betrieb von WEA ein Verlust von Sommer-Jagdgebieten widerfahren kann (nach BACH 2001). Bei grau hinterlegten Arten sind Probleme nur bei WEA zu erwarten, deren Rotorblattspitzen weit an den Boden (< 50 m Abstand) oder an die Vegetation reichen (< 100 m Abstand).

Deutscher Name wissenschaftlicher Name
Großer Abendsegler Nyctalus noctula
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
Nordfledermaus 12 Eptesicus nilsonii
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus

3.3. Gondeln von Windenergieanlagen als Falle für Fledermäuse

Wie schon geschildert, sind Fledermäuse stets auf bestehende Quartiere z.B. an Bäumen oder Häusern angewiesen. Sie müssen daher immer mehrere geeignete Unterschlupfmöglichkeiten in ihrem Lebensraum kennen, um nicht obdachlos zu werden, wenn beispielsweise ein Quartierbaum vom Wind umgeworfen wird oder benutzte Verstecke an Häusern verloren gehen. Die Tiere werden daher in gewissem Umfang ständig auf der Suche nach neuen geeigneten Verstecken sein, wenn auch die "Flexibilität" der einzelnen Arten hier sehr unterschiedlich zu sein scheint.

Windenergieanlagen passen prinzipiell in das "Suchbild" der Fledermäuse. Möglicherweise steuern Fledermäuse Windenergieanlagen gezielt an, um nach geeigneten Quartieren zu suchen.

Aus diesem Verhalten können folgende Gefahren für die Tiere entstehen:

Eine mögliche Vermeidungsmaßnahme wäre, dass entsprechende Öffnungen vorsorglich mit einem engmaschigen Gitter bzw. flexiblen Dichtungslippen/-bürsten verschlossen werden, damit auch bei Stillstand der Anlagen keine Tiere ins Innere gelangen.

3.4. Verlust von Lebensräumen durch bauliche Maßnahmen

Durch den Bau von Windenergieanlagen kann es zu einem direkten Verlust oder einer Beeinträchtigung von Fledermauslebensräumen kommen. Dies kann der Fall sein, wenn bestehende Jagdgebiete durch die Neuanlage von Zufahrten und Kranstellflächen versiegelt werden oder wenn zur Jagd genutzte Baum- und Gehölzbestände beseitigt werden. Lineare Gehölzbestände (Alleen, Baumreihen, Knicks usw.) fungieren darüber hinaus oft als Leitstruktur, an der Fledermäuse von ihrem Quartierstandort in ihre Nahrungsgebiete fliegen. Hier sind erhebliche Beeinträchtigungen möglich, wenn massive Lücken in den leitenden Strukturen entstehen. Sind dabei Hauptflugstraßen in sehr wichtige Jagdgründe von eng strukturgebunden fliegenden Fledermausarten betroffen (z.B. Langohrfledermäuse, Wasserfledermäuse, Fransenfledermäuse) und fehlen gleichzeitig alternative Flugwege, ist hier in Extremfällen auch die Aufgabe von Koloniestandorten denkbar (BACH & RAHMEL 2004). Ferner können in der Bauphase Fledermausquartiere in Bäumen durch Fällarbeiten betroffen sein.

In den meisten Fällen wird die negative Auswirkung der Flächenversiegelung und Anlage der Zufahrten lediglich eine geringe Beeinträchtigung von Fledermäusen zur Folge haben. Größere Eingriffe in Heckenzüge, Baumreihen oder flächenhafte Gehölzbestände können dagegen zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen. Die Beseitigung eines Fledermausquartiers stellt immer eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

4. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein

Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen können die Kenntnislücken zum Fledermauswandergeschehen, zu ihrer Populationsökologie und in der Beurteilung der Beeinträchtigung der Tiere durch Schlag und durch Verlust von Lebensräumen zwangsläufig zu Prognoseunsicherheiten führen. Nur eine gezielte Bearbeitung des Migrationsgeschehens und des Verhaltens von Fledermäusen im Umgebungsbereich von Windenergieanlagen in Form einer Grundlagenuntersuchung kann dazu beitragen, dass schnellere und effizientere Entscheidungen getroffen werden können. Dafür wären Langzeiterfassungen von Fledermausvorkommen in den unterschiedlichen Naturräumen und in unterschiedlichen Höhen im Luftraum erforderlich. Werden diese Daten mit Klimadaten und Kollisionsopfern verschnitten, können Grundlagen für eine differenzierte Standortbetrachtung getroffen werden. Möglicherweise können auch konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise das Abschalten zu Zeiten mit prognostizierten hohen Fledermausaktivitäten (zu einer bestimmten Jahreszeit / bei geringen Windgeschwindigkeiten), genannt werden.

Da diese konkreten Kenntnisse noch nicht vorliegen, sind bei Planungen stets systematische Untersuchungen erforderlich, um erhebliche Auswirkungen beurteilen zu können. Für einige Schutzgebiete und Lebensräume kann durchaus schon jetzt unter vorsorgeorientierten Aspekten eine besondere Bedeutung für Fledermäuse angenommen werden. Durch die Freihaltung der aufgeführten Gebiete von Windenergienutzung können erhebliche Beeinträchtigungen von Fledermäusen vermieden werden. In einigen Gebieten kann aber auf der Grundlage von vorher durchzuführenden Untersuchungen entschieden werden, ob dennoch eine Windenergienutzung möglich ist.

Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz werden solche definiert, für die bedeutende Fledermausvorkommen bekannt sind oder die, auf Grund ihrer

"Lebensraumausstattung", potenziell für bedeutende Fledermausvorkommen geeignet sein könnten (Kapitel 4.1). Außerdem werden Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz aufgeführt, die erst aufgrund einer Erfassung als solche erkannt werden können (Kapitel 4.2).

4.1. Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz

Folgende Gebiete sind in Karte 3 (Teil IV) dargestellt:

Folgende Gebiete sind in derzeitigen Erlassen als Ausschlussgebiete angegeben oder bereits im avifaunistischen Teil (Teil II) genannt 13:

4.2. Kriterien für zu erfassende Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz

Folgende Gebiete können erst aufgrund einer Erfassung identifiziert werden (Kapitel 5):

5. Empfehlung einheitlicher Untersuchungsstandards in der Windenergieplanung

Im Folgenden werden Empfehlungen für einheitliche Untersuchungsstandards gegeben. Diese entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und ermöglichen bei ihrer Durchführung die Erarbeitung einer Datenbasis für eine fachlich belastbare Konfliktanalyse. Einheitliche Untersuchungsstandards sorgen für eine gute Vergleichbarkeit, welche gerade für die Genehmigungsbehörden von Bedeutung ist.

Nach DIETZ & BACH (2003) gehören zu einer ordnungsgemäß durchgeführten Untersuchung:

Eine Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen in der Windkraftplanung ist im Anhang zu Teil III beigefügt (Tabelle III-11).

5.1. Untersuchungsstandards

Bei Planungen für die Windenergienutzung ist die Erfassung der wandernden Fledermäuse für die Beurteilung der betriebsbedingten Auswirkungen stets erforderlich. Die Kenntnis über Migration ist so lückig, dass zurzeit ohne Erfassung keine Aussagen über Zugkorridore von Fledermäusen getroffen werden können. Da Arten auf der Wanderung nicht unbedingt strukturgebunden sind, ist auch die Bedeutung von Offenlandstandorten als Migrationsraum zu beurteilen. In Bereichen, die als Jagdhabitat oder als tradierter Flugweg besondere Bedeutung haben könnten, ist eine Erfassung der Fledermäuse erforderlich, um diese Funktionsräume hinsichtlich ihrer Bedeutung bewerten zu können. Die potenzielle Bedeutung solcher Bereiche muss aufgrund einer gebietsspezifischen Analyse im weiteren Umgebungsbereich beurteilt werden.

Darüber hinaus kann die Erfassung der Lokalpopulation erforderlich sein, um zu prüfen, ob bedeutende Sommervorkommen durch die Errichtung von Windenergieanlagen betroffen sein können. Die Erforderlichkeit kann sich ergeben,

5.1.1. Untersuchungsraum

In einem Umkreis von 3 km um die Vorhabensfläche ist zu untersuchen, ob Massenvorkommen von Fledermäusen (z.B. große Wochenstubenkolonien, Winterquartiere) bekannt sind und ob aufgrund der gebietsspezifischen Analyse Jagdhabitate mit besonderer Bedeutung oder tradierte Flugwege betroffen sein könnten. Hierzu gehört die Sichtung der Literatur sowie die Abfrage der Fledermausdaten in Schleswig-Holstein bei der Arbeitsgruppe Fledermausschutz. Als besonders wichtige Habitatstrukturen für Fledermäuse gelten unter anderem strukturreiche Wälder mit einer hohen Altersstruktur, Gewässer bis hin zu Kleingewässern, Knicks, Alleen, Baumreihen, Brachen, Feuchtgrünland, Ökotone (z.B. Wald-Agrarlandschaft, Gewässer- Galeriewälder/ Ufervegetation oder Siedlungsränder). Siedlungen und Einzelgebäude oder Streusiedlungen können bedeutende Wochenstubenquartiere beherbergen. Der engere Untersuchungsraum sollte 1.000 m um den geplanten Standort einer Windenergieanlage, bei Windparks 1.000 m um die äußeren Anlagenstandorte betragen.

5.1.2 Lokalpopulation und Migration

Sowohl bei der Erfassung der Fledermäuse im Gelände als auch bei der nachfolgenden Bewertung der Erfassungsergebnisse und der Konfliktanalyse sollte zwischen Tieren der Lokalpopulation und wandernden Tieren unterschieden werden. Der Lokalpopulation sind dabei Individuen zuzuordnen, die während der Wochenstubenzeit (Mitte Mai - Mitte Juli) oder bei residenten Arten auch ganzjährig (z.B. Langohrfledermäuse) einen lokalen Lebensraum besiedeln. Wandernde Individuen sind wandernde Arten, die zur Migrationszeit erfasst werden (Mitte April - Mitte Mai und Mitte Juli - Mitte Oktober).

5.1.3. Untersuchungsdesign

Das jeweils anzuwendende Untersuchungsdesign, das sich aus den beschriebenen Methodenbausteinen (5.1.4.1 bis 5.1.4.3) zusammensetzt, hängt von der räumlichen Lage und dem beabsichtigten Windkraftvorhaben ab. Eine beispielhafte Zusammenstellung der Methoden bei unterschiedlichen Voraussetzungen ist der Tabelle III-6 zu entnehmen.

5.1.4. Untersuchungsmethodik

5.1.4.1. Untersuchung migrierender Fledermäuse

Ziel ist es, Daten zum Auftreten von migrierenden (wandernden) Fledermausarten sowie ihrer räumlichen Verteilung im Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Gleichzeitig werden balzende Fledermausmännchen im Spätsommer erfasst (z.B. Zwerg-, Mücken-, Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler). Von diesen balzenden Tieren geht einerseits eine Lockwirkung auf andere Fledermäuse aus und andererseits werden Balz- und Paarungsquartiere von Männchen dieser Fledermausarten bevorzugt in Migrationsräumen eingerichtet, in denen auch mit dem Auftreten von (umherstreifenden/wandernden) Weibchen zu rechnen ist.

Für den Migrationszeitraum (Wanderzeit) werden als Standardmethode 8 flächige Begehungen mit Fledermausdetektoren (Kapitel 5.1.5.1) und parallel betriebenen Horchkisten (Kapitel 5.1.5.2) in den Monaten Juli, August und September empfohlen. Die Detektorbegehungen sollten ab Sonnenuntergang mindestens 6 Stunden andauern, damit die migrierenden planungsrelevanten Fledermausarten, die regelmäßig erst spät in einem Untersuchungsgebiet erscheinen, nicht übersehen werden (GÖTTSCHE et al. in Vorbereitung). Für eine Standorteinschätzung sind die Untersuchungen Ende Juli/Anfang August besonders wichtig, weil zu dieser Zeit verstärkt Kollisionsopfer auftreten.

In neu überplanten Gebieten mit bekannten oder zu erwartenden hohen Fledermausaktivitäten im Hoch- und Spätsommer (Tabelle III-6) wird, zur Erhöhung der Prognosesicherheit eines Fledermaus-Fachgutachtens, ergänzend eine Ermittlung der Fledermausaktivität in Nabenhöhe der geplanten Windenergieanlage durch "Ballooning" (= Ultraschall-Aufzeichnung in größerer Höhe mittels Ballon - Kapitel 5.1.5.3) empfohlen. Im Zuge des "Ballooning" sollten fünf ganze Untersuchungsnächte (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) an mindestens einem fachlich geeigneten Standort innerhalb des Untersuchungsgebietes von der 2. Juli- bis zur 3. Augustdekade (Tabelle III-7) durchgeführt werden. "Ballooning" sollte an trockenen, windarmen Nächten mit zu erwartender höherer Fledermausaktivität durchgeführt werden und ist, in Abhängigkeit von der angewandten Technik, bis zu Windgeschwindigkeiten von ca. 30 km/h (ca. 20 km/h am Boden) möglich.

Ist eine Erweiterung oder ein Repowering von Windparks geplant, für die noch keine Fledermausuntersuchungen vorliegen und die aus heutiger Sicht kritisch bewertet werden müssen, kann an einzelnen Bestandsanlagen auch eine vollautomatische Ultraschall-Langzeitüberwachung (Kapitel. 5.1.5.4 ) die sonst üblichen Horchkisten der Standarduntersuchung ersetzen. Bei einer zeitgleichen Untersuchung von Kollisionsopfern gemäß Punkt 5.1.4.3. ergibt sich eine hohe Prognosesicherheit für das zu bewertende Kollisionsrisiko von Fledermäusen in dem untersuchten Gebiet.

Tabelle III-6: Zusammenstellung des Untersuchungsbedarfs (Methodenkombination) im Zuge von Windkraftplanungen bei unterschiedlichen Ausgangssituationen.

Tabelle III-7: Untersuchungstermine zur Erfassung der migrierenden Fledermauspopulation im Zuge von Windkraftplanungen mit Standard sowie ergänzenden Untersuchungsmethoden.

5.1.4.2. Untersuchung der Lokalpopulation (Sommervorkommen)

Ziel der Kartierung der lokalen Fledermausvorkommen ist es, Informationen über die Standorte und Bestandsgrößen von Wochenstuben und Sommerquartieren sowie die Existenz, Lage und Nutzungsstärke von Transferstrecken (Flugstraßen) und Jagdräumen von Fledermäusen zu erarbeiten.

Die Untersuchung der Lokalpopulation sollte im Zuge von 5 möglichst flächenhaften Begehungen mit einem Fledermausdetektor (Kapitel 5.1.5.1) im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte Juli erfolgen. Im Juni und Juli sollten jeweils zwei Termine durchgeführt werden. Bei sehr großen oder strukturreichen Untersuchungsgebieten kann es notwendig sein, parallel mit mehreren Bearbeitern zu kartieren oder weitere Erfassungsnächte vorzusehen, um eine ausreichende Untersuchungsdichte zu erreichen. Die Termine sind bei geeigneter, trockener und windarmer Witterung wahrzunehmen.

Es werden ganze Nächte von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang untersucht, insbesondere um in den frühen Morgenstunden Quartierstandorte an Gebäuden über Schwärmverhalten feststellen zu können. Werden Quartiere durch die Detektormethode (oder ergänzende Methoden wie Befragungen / Dachbodenkontrollen) ermittelt, sollte versucht werden, über eine Ausflugzählung die ungefähre Anzahl von Fledermäusen zu ermitteln. Dieses Vorgehen gilt, mit Einschränkungen, auch für Wald- und Parkflächen. Bei vorhandenen Altbaumbeständen bzw. Waldbeständen im Untersuchungsgebiet ist das Auffinden von Quartieren mit der Detektormethode jedoch oft schwierig. Im Zuge der Freilandarbeiten sollte jedoch mindestens geklärt werden, ob aus fraglichen Wald-/Parkgebieten am Abend (solange auch Sichtbeobachtungen möglich sind) Fledermäuse ins benachbarte (überplante) Offenland ausfliegen, was indirekt auf das Vorhandensein von Quartieren hinweisen würde. Zudem sollten Aussagen zum Quartierpotenzial (Spechthöhlen, Faulhöhlen, Altholzanteil usw.) des Wald-/Baumbestandes getätigt werden. Sind im Wald Vogel- und/oder Fledermausnistgeräte vorhanden, sollten Daten vom Kastenbetreuer erfragt bzw. in Abstimmung mit diesem eine Kontrolle auf Fledermausbesatz im Zeitraum vom 1. Mai bis 25. Mai (Vorwochenstubenzeit) sowie vom 15. Juli bis 15. August (Nachwochenstubenzeit) durchgeführt werden. Für die Kontrolle der Nistgeräte ist eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.


Parallel zu den Detektorbegehungen sind im Untersuchungsgebiet Horchkisten (Kapitel 5.1.5.2) zu betreiben. Diese können sowohl an den zukünftigen Anlagenstandorten als auch an interessierenden Habitattypen positioniert werden. Horchkisten liefern, ergänzend zur Detektorbegehung, punktuelle Fledermausaktivitäten über einen gesamten Nachtzeitraum.

Tabelle III-8: Untersuchungstermine zur Erfassung der Fledermaus-Lokalpopulation im Zuge von Windkraftplanungen.

5.1.4.3. Untersuchung von Kollisionsopfern

Befindet sich ein bestehender Windpark in einem potenziellen Konfliktbereich und ist eine Erweiterung oder ein Repowering von Windparks beabsichtigt, wird die Erfassung der Kollisionsopfer an den vorhandenen Anlagen und eine Bewertung der Auswirkung auf Fledermäuse empfohlen.

Dazu sollte unterhalb der Windenergieanlagen (möglichst in Nachbarschaft der geplanten WEA) mindestens der Bereich des Rotorradius + 30 m auf Schlagopfer kontrolliert werden. Das Absuchen erfolgt in der Regel manuell und sollte vorzugsweise früh am Tage erfolgen. Der Einsatz von Spürhunden ist möglich. Das Suchintervall sollte eine Kontrolle pro Woche betragen, mit mindestens 5-tägigem Abstand zwischen den Einzelkontrollen. Da die meisten Schlagopferfunde in den Spätsommer fallen, sollte die Suche vorzugsweise in diesem Zeitraum durchgeführt werden. In Bereichen mit strukturreichen Jagdhabitaten und/oder besonders bedeutenden Fledermausquartieren sollte der Suchzeitraum ausgedehnt werden. Bei Windparks mit zahlreichen Anlagen ist nur ein Teil der Anlagenstandorte abzusuchen. Die Fundpunkte von Schlagopfern sind zu dokumentieren (Datum, Foto, Lage vom Mastfuß oder Karteneintrag, sichtbare Verletzungen und andere Besonderheiten). Bei der Suche nach Kollisionsopfern und der späteren Ergebnisbewertung sind die Sucheffizienz und die Verschleppungsrate zu ermitteln. Detailliertere Hinweise dazu sind BEHR & VON HELVERSEN (2005) sowie BRINKMANN (2006) zu entnehmen.

Die Erfassung von Schlagopfern wird gemäß der Draft Resolution 5.6 "Wind Turbines and Bat Populations" des EUROBATS Abkommens vom September 2006 empfohlen.

5.1.5. Begriffsdefinitionen

5.1.5.1. Fledermausdetektor

Mit Hilfe von Fledermausdetektoren können die Ultraschallrufe der Fledermäuse für den Menschen hörbar gemacht und erfasst werden. Stand der Technik sind Detektoren, die Mischerverfahren und Zeitdehnungsverfahren in sich vereinen. Beide Verfahren ergänzen sich in ihren Möglichkeiten, so dass bei ausreichender Erfahrung des kartierenden Spezialisten eine gute Artansprache im Feld und bei Aufzeichnung und Archivierung von Rufen eine nachträgliche computergestützte Analyse möglich werden. Alle Geräte dieser Funktionsklasse haben gute und qualitativ ausreichende Empfangseigenschaften.

Bei allen akustischen Erfassungsmethoden ist nur die Aktivität von Fledermäusen (Kontakte) und nicht die Anzahl der Individuen auszuwerten. Die flächige Begehung eines Untersuchungsgebietes hat gegenüber den automatischen Erfassungsmethoden den Vorteil, dass erfahrene Spezialisten raumbezogen einen Großteil des Arteninventars und die Funktionsräume ermitteln können. Auch wenn mit den Detektoren nur Aktivitäten erfasst werden können, ist bei einer Begehung durch erfahrene Beobachter eine Einschätzung der Menge von Individuen möglich.

5.1.5.2. Horchkisten

Eine Horchkiste integriert die Funktion eines Fledermausdetektors mit einer automatischen zeitlich nachvollziehbaren Lautaufzeichnung von Fledermausrufen. Sie wird in der Regel für eine Nacht parallel zur Feldbegehung an ausgewählten Standorten aufgestellt. So ist eine dauerhafte (gesamter Nachtverlauf) und ereignisgenaue Erfassung der Fledermausaktivitäten an einem eng begrenzten Standort möglich. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, wie attraktiv der untersuchte Standort ist. Im Gegensatz zur Detektorbegehung erhält man jedoch nur an einem Standort ein Bild über die Fledermausaktivität. Ein guter Vergleich von Fledermausdichten an verschiedenen Standorten ist durch die Auswertung der Aufzeichnungen weiterer Horchkisten an anderen Standorten zu erreichen.

Stand der Technik sind Horchkisten mit Fledermausdetektoren nach dem Mischerverfahren. Diese sollten auf jeden Fall breitbandig funktionieren. Das bedeutet, dass sowohl Rufe im Frequenzbereich von 20-35 kHz als auch von 40-55 kHz aufgezeichnet werden. Um dies zu gewährleisten, sind Fledermausdetektoren notwendig, die nach dem "Panoramaprinzip" arbeiten oder 2 parallel arbeitende herkömmliche Mischerdetektoren bei 25 und 45 kHz. Eine Auswertung der Fledermausmitschnitte von Horchkisten nach dem Mischerprinzip ist meist nicht auf Artniveau möglich, da die Rufsequenzen oft sehr kurz sind und keine Angaben zur Ruffrequenz vorliegen. Angaben zu Fledermausgattungen sind für erfahrene Bearbeiter meistens möglich.

Vereinzelt sind bereits Horchkisten mit dem höherwertigen (ohnehin breitbandigen) Zeitdehnverfahren im Einsatz, die selbstverständlich ebenfalls akzeptiert werden. Hier sind - entsprechende Erfahrungen vorausgesetzt - auch nachvollziehbare Angaben zu vielen mitgeschnittenen Sequenzen auf Artniveau möglich (nicht bei z.B. Langohrfledermäusen oder Bartfledermäusen!).

5.1.5.3. Ballooning

Durch die Bauhöhe der heutigen Windenergieanlagen ist es nicht mehr möglich, dass der besonders kritische Bereich der Rotoren mit Standarduntersuchungsmethoden vom Boden aus vollständig abgedeckt werden kann. Beim Balloning wird mittels eines Auftriebskörpers (Ballon/Zeppelin/Drachen) ein automatisches Lautaufzeichnungssystem auf die Höhe der geplanten Rotoren gebracht. Es können Geräte mit Mischerverfahren (breitbandig) oder Geräte mit Zeitdehnungsverfahren eingesetzt werden. Empfohlen wird, die Fledermausaktivitäten zeitgedehnt bzw. in Echtzeit - also am PC auswertbar - mit genauer Uhrzeit zu dokumentieren und art- bzw. gattungsgenau auszuwerten.

Mittels Videotechnik, Wärmebildtechnik und eingeschränkt mittels Radar können Fledermäuse grundsätzlich in größeren Höhen visuell nachts erfasst werden. Vorteile solcher Systeme sind die Erfassung von nicht rufenden Fledermäusen, Verhaltensbeobachtungen und quantitativen Aussagen. Wegen des hohen Personalaufwandes, extrem hoher Kosten und der fehlenden Möglichkeit der Artidentifizierung, werden diese visuellen Erfassungsmethoden derzeit nicht für Erfassungen im Rahmen einer Genehmigungsplanung empfohlen.

5.1.5.4 Ultraschall-Langzeitüberwachung

Diese Systeme ermöglichen eine vollautomatische Erfassung und computergestützte lückenlose, ereignisgenaue Aufzeichnung von Fledermausrufen über einen langen Zeitraum, wobei grundsätzlich sowohl Fledermausaktivitätsdaten in Bodennähe als auch in Gondelhöhe erfasst werden können. Die Rufe sind bis auf Art -/Gattungsniveau bestimmbar.

Diese Daten können mit anderen wichtigen Parametern verschnitten werden, wie beispielsweise mit Klimadaten, Windgeschwindigkeiten, Temperatur und Totfundraten. So können dichte- und wetterbegründete Abhängigkeiten zur Fundhäufigkeit von Kollisionsopfern ermittelt werden.

Auch zur Erforschung der Fledermausmigration bietet sich die Langzeiterfassung an. Nur durch eine gute Datengrundlage ist die Ermittlung der Wanderrouten von Fledermäusen in Schleswig-Holstein möglich.

Die Fledermausrufe werden dabei meistens im Zeitdehnungsverfahren bzw. in Echtzeit aufgenommen. Lediglich das "Autobat"-System der Firma Titley (Australien) macht hier eine Ausnahme und arbeitet mit dem heute wenig verbreiteten Teilerverfahren. Vorteile dieser Systeme sind eine ständige Überwachung auf Fledermausrufe über lange Zeiträume (mehrere Monate), eine mögliche artbezogene Auswertung und ein geringer Personalaufwand in der Aufnahmephase. Die Bestimmung der Fledermausrufe und die Feinfilterung von "Datenmüll" erfolgt jedoch weiterhin manuell. Möglicherweise auftretende Kollisionsopferfunde können vorangegangenen Fledermausaktivitätsstärken zugeordnet werden, Verschneidungen mit Wetterereignissen sind möglich usw., was mit keiner anderen stichprobenartigen Erfassungsmethodik befriedigend möglich wäre. Einzig nachteilig ist die Bindung an einen festen Standort, die in größeren Vorhabensgebieten weiterhin eine manuelle Detektorbegehung erforderlich macht.

5.2. Bewertung

Die Bewertung der erhobenen Fledermausarten erfolgt anhand des Artenspektrums, der Seltenheit, der Gefährdung nach Roter Liste, dem gesetzlichen Schutz gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz, der Häufigkeit und der festgestellten saisonalen Raum- und Quartiernutzung. Für die Planungspraxis bedeutet dies, wichtige Lebensräume von Fledermäusen im Planungsgebiet und Wanderkorridore und -straßen zu ermitteln und zu bewerten (vgl. Kapitel 4). In der Konfliktanalyse ist besonders auf die Betroffenheit der kollisionsgefährdeten Fledermausarten (Tabelle III-4) und die eventuell mit Lebensraumverlust reagierenden Arten (Tabelle III-5) einzugehen. Anhand dieser Ergebnisse können dann, soweit erforderlich, gebietsspezifische Vorschläge zur Minimierung oder zum Ausgleich und Ersatz erarbeitet werden.

Für die Bewertung des Kollisionsrisikos werden eine Grundgefährdung und eine erhöhte Gefährdung unterschieden. Die Grundgefährdung wird als nicht schädlich für den Erhaltungszustand der Population angesehen. Eine Überschreitung der Schwellenwerte bedeutet jedoch, dass die Tiere der betroffenen Population ihre durchschnittliche mittlere Lebenserwartung nicht mehr erreichen können. Bei Fledermäusen mit einer hohen Lebenserwartung und einer geringen spezifischen Vermehrungsrate wirkt sich die überdurchschnittliche Steigerung der Sterberate durch das Absinken der Populationsdichte aus. Für Arten, von denen nur kleine Populationen vorkommen, kann schnell das artspezifische Minimum erreicht werden. Selbst wenn nur wenige Individuen getötet werden, ist dies insbesondere bei der Teichfledermaus und der Zweifarbfledermaus zu vermuten, weil nur kleine Populationen bekannt sind.

Als Grundgefährdung wird das Kollisionsrisiko angenommen, dass für Fledermäuse in Funktionsräumen mit geringer bis mittlerer Bedeutung gegeben ist. Das sind Bereiche mit geringen bis mittleren Aktivitätsdichten (Tabelle III-9) und Flugstraßen mit wenigen Tieren. Eine Fundrate von 0,5 bis 1 Totfunden pro Windenergieanlage und Jahr aufgrund einer Untersuchung von Kollisionsopfern entspricht der Grundgefährdung.

Eine erhöhte Gefährdung kann erwartet werden, wenn hohe und sehr hohe Aktivitätsdichten von wandernden Fledermausarten, insbesondere im Migrationszeitraum, festgestellt werden. Bei Opferzahlen von mehr als 1 Fledermaus pro Windenergieanlage und Jahr ist von einer erhöhten Gefährdung auszugehen.

Eine erhöhte Gefährdung kann durch Schutzmaßnahmen, wie z.B. eine wetterdifferenzierte, zeitweise Nachtabschaltung, vermindert werden. Die Prognose eines sehr hohen Schlagrisikos mit erheblichen Beeinträchtigungen für die lokale Population oder migrierende Fledermäuse kann dazu führen, dass die geplanten Anlagenstandorte nicht genehmigungsfähig sind.

Tabelle III-9: Klassifizierung der mittels Horchkisten festgestellten Aktivitätsdichten.

Abundanzklasse
Summe der aufgezeichneten Ereignisse im Untersuchungszeitraum in einer Untersuchungsnacht
Aktivität
0 keine
1 - 2 sehr gering
3 - 10 Gering
11 - 30 Mittel
31 - 100 Hoch
101 - 250 sehr hoch
> 250 äußerst hoch

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Tabelle III-10: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein, in denen Konflikte mit der Windenergienutzung möglich sind

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz Bereiche mit besonderer Prüfrelevanz im Umgebungsbereich der Gebiete naturschutzrechtliche und -fachliche Begründung Datenverfügbarkeit/-ermittlung Darstellung in Karte 3
NATURA 2000-Schutzgebiete mit dem Schutzziel Fledermäuse 1.000 m RL 92/43/EWG
Schutz, insbesondere der besonders seltenen Teichfledermaus und Bechsteinfledermaus, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung hat
NU / AGF X
Wälder >10 ha * In der Regel 500 m hohe Fledermausdichten, sehr bedeutender Jagdlebensraum, erhöhtes Schwärmverhalten    
Wälder < 10 ha * und
Wälder >10 ha, wenn nur eine geringere Bedeutung des Waldes für Fledermäuse nachgewiesen wird
200 m bedeutender Jagdlebensraum    
stehende Gewässer > 1ha 500 m bedeutender Jagdlebensraum, hohe Fledermausdichten, hohe Fledermausartenanzahl (Ausgenommen sind stehende Gewässer an der Westküste mit einem Salzgehalt von > 0,1 %, die als Jagdhabitate für Fledermäuse uninteressant sind.)   X
Fließgewässer 1. Ordnung (teilweise einschließlich der Oberläufe) 500 m bedeutender Jagdlebensraum, hohe Fledermausdichten, hohe Fledermausartenanzahl, Wanderungsgebiete    
Städte und ländliche Siedlungen ohne Einzellagen * 500m bedeutende Lokalpopulationen oder Populationen von überregionaler Bedeutung, hohe Fledermausdichten durch vermehrtes Schwärmverhalten im Umgebungsbereich der Gebäude    
Einzellagen sind lediglich bei Nachweis einer bedeutenden Wochenstube zu berücksichtigen 500m bedeutende Lokalpopulationen oder Populationen von überregionaler Bedeutung, hohe Fledermausdichten durch vermehrtes Schwärmverhalten im Umgebungsbereich der Gebäude    
Fledermauswinterquartiere mit regelmäßig mehr als 100 überwinternden Individuen und Massenwinterquartiere mit weit mehr als 1.000 überwinternden Individuen. 1.000 m bedeutende und sehr bedeutende Winterquartiere, hohe Fledermausdichten bei Aufsuchen und Verlassen der Quartiere LANU / AGF X
Massenwinterquartiere Levensauer Hochbrücke: und Segeberger Kalkberghöhle 3.000 m sehr bedeutende Winterquartiere, hohe Fledermausdichten bei Aufsuchen und Verlassen der Quartiere LANU / AGF X
Sehr bedeutende Migrationsräume 1.000 m sehr hohe Fledermausdichten, Verluste von tradierten Migrationsräumen.    
Bedeutende Migrationsräume - Hohe Fledermausdichten
(Es sind technische
Lösungen zu prüfen, um erhebliche Beeinträchtigungen zu minimieren.)
   
Sehr bedeutsame Jagdräume 1.000 m Sehr hohe Fledermausdichte    
Bedeutsame Jagdräume - Hohe Fledermausdichten
(Es sind technische Lösungen zu prüfen, um erhebliche Beeinträchtigungen zu minimieren, z.B. Abstellzeiten.)
   
Tradierte Flugwege zwischen bedeutenden Wochenstubenquartieren und Jagdhabitaten oder tradierte Flugwege zu Massenwinterquartieren. 1.000 m sehr hohe Fledermausvorkommen    

*) Nach den Planungserlassen vom 04.07.1995 und 25.11.2003 sind Wälder und ein Umgebungsbereich von 200 m und Siedlungen mit einem Umgebungsbereich von mindestens 500 m von Windenergieanlagen freizuhalten

Tabelle III-11: Prüfliste zu Fledermausfachbeiträgen in der Windkraftplanung

Nr.

Prüfkriterium

erfüllt?

ja nein nicht
relevant
1. Allgemein      
1.1 Umfasst der Erläuterungsbericht folgende Punkte:

- Projektbeschreibung und Darstellung der Wirkfaktoren/ Projektwirkungen

- Bestandsaufnahme und -bewertung

- Konfliktanalyse

- Dokumentation von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

- Ableitung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

- Eingriffs

- Kompensations-Bilanzierung

- Maßnahmenverzeichnis, Maßnahmenblätter?

     
1.2 Sind die Kartendarstellungen vollständig?

- Fledermausnachweise (Art, Verhalten, Flugstraßen und Quartierstandorte) mind. 1:10.000 getrennt dargestellt:

- Migrationszeitraum
- Lokalpopulation

- Bewertungsplan mind. 1:10.000

- Konfliktplan mind. 1:10.000

- Maßnahmenübersichtsplan mind. 1:10.000

     
2. Vorgaben      
2.1 Sind die Abstandskriterien zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz in Schleswig-Holstein eingehalten?      
2.2 Sind Vereinbarungen / Absprachen (u. a. Abgrenzung des Untersuchungsraumes und Festlegung des Untersuchungsrahmens) zwischen Naturschutzbehörde und weiteren betroffenen Behörden sowie Planersteller berücksichtigt worden?      
3. Darstellung der Wirkfaktoren      
3.1 Wurden alle eingriffsrelevanten

- anlagebedingten

- baubedingten

- betriebsbedingten

Wirkfaktoren wie

- Habitatverluste (entsprechend der festgestellten Funktion, z.B. Zug, Nahrungshabitate, Quartiere)

- Kollisionsrisiko

- Sekundärwirkungen (z.B. Habitatverlust durch Zuwegung)

- Barrierewirkung, Verdrängung

aufgegriffen und wurden diese in ihren Dimensionen (Art, Intensität, räumliche Reichweite) dargestellt?

     
3.2 Sind Wirkungszonen abgegrenzt und anhand abgesicherter Erkenntnisse mit Literaturverweisen begründet bzw. erläutert worden?      
4. Untersuchungsraum      
4.1 Wurde in einem 3 km Radius das Vorkommen von Fledermausmassenquartieren (z.B. große Wochenstubenkolonien, Winterquartiere) analysiert und darauf eingegangen, ob aufgrund einer gebietsspezifischen Analyse Jagdhabitate mit besonderer Bedeutung oder tradierte Flugwege betroffen sein könnten?      
4.2 Umfasst die Untersuchungsfläche für die lokalen und/oder migrierenden Fledermausvorkommen das Vorhabengebiet und einen Radius von 1 km um die außen liegenden (geplanten) WEA?      
5. Untersuchung      
5.1 Kompetenznachweis des Fachbüros/Fachbearbeiters durch z.B. Referenzlisten      
5.2 Entsprechen die eingesetzten Fledermausdetektoren und Horchkisten dem Stand der Technik (s. Text)?      
5.3 Erfolgte eine Dokumentation der Erfassungsmethoden, -orte, -zeiten, -zeiträume sowie der Daten- und Informationsgrundlagen?      
5.4 Entspricht das Untersuchungsdesign der Zusammenstellung des Untersuchungsbedarfs (Methodenkombination) im Zuge von Windkraftplanungen bei unterschiedlichen Ausgangssituationen (Kapitel 5.1.3, Tabelle III-6)?      
5.5 Entspricht die Untersuchung migrierender Fledermäuse dem Kapitel 5.1.4.1, Tab. III 7?      
5.6 Entspricht die Untersuchung der Lokalpopulation dem Kapitel 5.1.4.2, Tabelle III-8?      
5.7 Entspricht die Untersuchung von Kollisionsopfern dem Kapitel 5.1.4.3?      
5.8 Ist die Dokumentation (Arten, Orte, Datum, Zeit, Zeiträume, Verhaltensbeobachtungen, Horchkistenregistrierungen) und die Darstellung (Text, Tabellen, Karten) der Erfassungsergebnisse ausführlich und nachvollziehbar?      
5.9 Erfasst die kartographische Darstellung der Fledermausnachweise Angaben zu Art, Verhalten, Flugstraßen und Quartierstandorten und sind Lokalpopulation und Migrationszeitraum getrennt dargestellt?      
6. Bewertung      
6.1 Ist das Bewertungsverfahren ausreichend und plausibel (Nachvollziehbare Darstellung des Wertzuweisungsverfahrens)?      
6.2 Erfolgte eine Bewertung der Fledermauslebensräume gemäß Kapitel 4.1. und 4.2?      
6.3 Erfolgte eine Bewertung der Horchkistenregistrierungen gemäß Kapitel 5.2, Tabelle III-9?      
6.4 Erfasst die kartographische Darstellung alle für die Bewertung, Konfliktanalyse und Maßnahmenplanung wesentlichen Wert- und Funktionselemente der Fledermausfauna nach Art und Umfang im Bestandsplan?      
7. Konfliktanalyse      
7.1 Sind die Beeinträchtigungen der Wert- und Funktionselemente der Fledermausfauna erfasst und dargestellt worden?      
7.2 Sind die Beeinträchtigungen der Fledermausfauna durch Kollisionsgefahr erfasst und dargestellt worden?      
7.3 Sind die Abschätzung der Beeinträchtigungsintensität und die räumliche Ausdehnung der Beeinträchtigungen nachvollziehbar?      
7.4 Sind die dargestellten Beeinträchtigungen/Konflikte nachvollziehbar und bezüglich ihrer Erheblichkeit und Nachhaltigkeit bewertet sowie in ihrer jeweiligen Dimension beschrieben worden?      
7.5 Erfasst die kartographische Darstellung der Konfliktbereiche alle Beeinträchtigungen der Fledermausfauna nach Art und Umfang (Ortsbestimmung; soweit möglich räumliche Abgrenzung des Umfanges der Beeinträchtigung)?      
8.0 Artenschutzrechtliche Verbote      
8.1 Liegen Verbotstatbestände nach § 42 Abs.1 BNatSchG vor?      
8.2 Sind bei prognostizierter erhöhter Kollisionsgefahr von Fledermäusen ausreichende Schadensbegrenzungsmaßnahmen empfohlen (z.B.: Abstellzeiten)?      
8.3 Soll ihr Erfolg durch ein entsprechendes Monitoring überprüft und gesichert werden?      
8.4 Sind bei prognostizierten erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermäusen ausreichende artenbezogene Schadensbegrenzungsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und Maßnahmen zur Bewahrung des guten Erhaltungszustandes (gEZ-Maßnahme) empfohlen?      
8.5 Liegt eine Privilegierung nach § 42 Abs. 5 BNatSchG vor?      
8.6 Liegen, bei verbleibenden Verbotstatbeständen, die Ausnahmevoraussetzungen des § 43 Abs. 8 BNatSchG vor?      
Anmerkungen:

 

 

Zusammenfassendes Prüfergebnis

Sofern sich aus der Prüfung Defizite ergeben, ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Überarbeitung des Fachbeitrages notwendig ist.

Anforderungen an den Fachbeitrag erfüllt: ja nein

Gesamteinschätzung / Anmerkungen:

 

 

Anforderungen an die Überarbeitung (bei Defiziten):

 

 

Tabelle III-12: Zusammenfassende Darstellung zum Verhalten von Fledermausarten, Methoden und Beeinträchtigung von Fledermäusen an WEA nach der Draft Resolution 5.6 "Wind Turbines and Bat Populations" des EUROBATS Abkommens vom September 2006 (BACH et al. 2006)

Art Jagd
entlang
von
Strukturen
Migration
oder
Lebensraumwechsel über
große
Distanzen
(>200 km)
Hohen Luftraum nutzend Niedrig
fliegend
Max. Hörweite (m) mit Ultraschall Detektor (D980) nach
Michel
Barataud
Max.
Hörweite
bei
Jagdflügen
(m) mit
Ultraschall
Detektor
(D240)
nach
Lothar
Bach
Potenzielle
Störung
durch
Ultraschall
emittierende
WKA
Angezogen
von Licht
Potenziell Aufenthalt in Gondel Beeinträchtigung
durch
Meidungseffekte
Potenzielle
Beeinträchtigung
durch
Meidungseffekte
Kollision
nachgewiesen
Kollisionsgefahr anzunehmen
Gr. Mausohr   x x x 30 20           x x
Wasserfledermaus x x (Baumkronen) x 30             x x
Fransenfledermaus x     x 20 15             x
Kl. Bartfledermaus x     x 15 20              
Gr. Bartfledermaus x x   x   20           x x
Bechsteinfledermaus x     x 25 15*              
Teichfledermaus   x   x   30           x x
Gr. Abendsegler   x x   100 150 x x x   x x x
Kl. Abendsegler   x x   60-80   x x x   x x x
Breitflügelfledermaus     x   50   x x x x x x x
Zweifarbfledermaus   x x   50     x     x x x
Zwergfledermaus x ? x x 30   ? x x     x x
Mückenfledermaus x ? x x ? 30 ? x x     x x
Rauhautfledermaus x x x x 30-40   ? x x     x x
Braunes Langohr x     x 30 10*           x x

Tabelle III -13: Darstellung der in Deutschland an WEA getöteten Fledermausarten auf Grundlage von Meldungen aus den einzelnen Bundesländern nach DÜRR (Stand 1.9.2008).

Fledermausverluste an Windenergieanlagen
Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg
Stand: 1.9.2008, Tobias Dürr - email: tobias.duerr@lua.brandenburg.de

Art BB SAH SN TH MVP SH NDS HB NRW RP HS BW SL BY ges.
Nyctalus noctula Großer Abendsegler   156 7 90 7 6 5   2 3         1 277
Nyctalus lasiopterus Riesenabendsegler                             0
N. leislerii Kleiner Abendsegler 12 2 4 1         4     16     39
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 6   9     1 1   2     1   1 21
E. nilssonii Nordfledermaus     2                       2
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus 11   16 5             1 2   1 36
Myotis myotis Großes Mausohr   1 1                       2
M. dasycneme Teichfledermaus           1                 1
M. daubentonii Wasserfledermaus 1       1 1                 3
M. brandtii Große Bartfledermaus   1                         1
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 35 2 31 6   6 1   7 2   101   1 192
P. nathusii Rauhautfledermaus 87 6 68 13 1 9 6   1 1 1     5 198
P. pygmaeus Mückenfledermaus 6 3 3 1                     13
P. kuhlii Weißrandfledermaus                             0
Pipistrellus spez. Pipistrellus spez. 5         1       1   4     11
Hypsugo savii Alpenfledermaus   1                         1
Plecotus austriacus Graues Langohr 5   1                       6
Plecotus auritus Braunes Langohr 1     1 1                   3
Tadarida teniotis Bulldoggfledermaus                             0
Miniopterus schreibersi Langflügelfledermaus                             0
Chiroptera spec. Fledermaus spez. 5 2 4 1           2   1     15
gesamt: 330 25 229 35 9 24 8 2 17 6 2 125 0 9 821

BB = Brandenburg, SAH = Sachsen-Anhalt, SN = Sachsen, TH = Thüringen, MVP = Mecklenburg-Vorpommern, SH = Schleswig-Holstein, NDS = Niedersachsen, NRW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, HS = Hessen, BW = Baden-Württemberg, SL = Saarland, BY = Bayern

Teil IV: Karten

Karte 1: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz ( PDF-Datei)

Karte 2: Brutplätze von Greif- und Großvögeln sowie Brutkolonien empfindlicher Arten außerhalb von Schutzgebieten ( PDF-Datei)

Karte 3: Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz ( PDF-Datei)

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1, 2) Artenschutzgebiete sind mit Artikel 6 zum Landesnaturschutzgesetz vom 06.03.2007 aufgehoben worden.
3) "Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes, der sich zurzeit im Anhörverfahren befindet, ist vorgesehen, dieses Kriterium zukünftig fortfallen zu lassen."
4) Einige Probleme (hohe Greifvogelmortalität an WKA auf Bergrücken und an Geländeabbrüchen) gibt es bisher in Deutschland nicht. Für andere Probleme, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland bekannt sind, finden sich in der Literatur keine Lösungshinweise. Das gilt v.a. für die Kollisionen mit Greifvögeln, insbesondere Rotmilan und Seeadler, die nicht an bestimmten Stellen gehäuft auftreten, sondern sich scheinbar zufällig verteilen.
4a) Ausnahme bilden die Wälder > 10 ha. Der größere Prüfbereich von 500 m ist neu und ergibt sich nicht aus derzeitigen Vorgaben.
5) Der Prüfbereich geht über die Abstandsempfehlungen der derzeitigen Erlasse (Kapitel 1.1.) hinaus.
6) In der derzeitigen Regionalplanung sind bereits einige der Räume, die für den Vogelzug relevant sind, berücksichtigt. Für andere genannte Landschaftsräume wird durch den Betrieb von Großanlagen erst neu ein Konfliktpotenzial entstehen, wie beispielsweise beim Wasservogelzug über die Hüttener Berge und die Schleswiger Vorgeest.
7) Einige wichtige Rastgebiete sind durch die Regionalplanung für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Weitere Ausschlussflächen ergeben sich aus dem Ziel, größere regelmäßig aufgesuchte Nahrungs- und Rastflächen sowie Bereiche zugeordneter Flugfelder und Flugkorridore freizuhalten.
8) Wichtige Brutgebiete werden durch die Regionalplanung ausgeschlossen
9)
Internet: www.schleswig holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/09 Artenschutz/05 ArtenJagdschutzbericht/ein node.htm
10) Durch CEF-Maßnahmen besteht die Möglichkeit, die Verletzung von Artenschutzrechtlichen Verboten zu verhindern. Diese vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind in einem sehr engen räumlichen und funktionalen Bezug zur betroffenen Population durchzuführen, um die ökologischen Funktionen kontinuierlich zu sichern (Continuous ecological functionality).
11) Die Untersuchungen von GRÜNKORN et al. (2005) hatten ihren Schwerpunkt bei der Abschätzung des Kollisionsrisikos von Vögeln an Windenergieanlagen. Der Untersuchungszeitraum umfasste nicht den Zeitraum mit den häufigsten Fledermauskollisionen.
12) Kommt nicht in Schleswig-Holstein vor.
13) Ausnahme bilden die Wälder > 10 ha. Der größere Prüfbereich von 500 m ist neu und ergibt sich nicht aus derzeitigen Vorgaben.

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