Änderungstext

Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum SHWoFG (VB-SHWoFG)
- Schleswig-Holstein -

Vom 10. Dezember 2018
(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 52 vom 27.12.2018 S. 1224)



Die Verwaltungsbestimmungen für die soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 790), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. August 2017 (Amtsbl. Schl.-H. S. 1201), werden wie folgt geändert:

1. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Anlage 1 wird durch eine neue Fassung entsprechend der Anlage 1 (neu) ersetzt.

2. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

Anlage 2 wird durch eine neue Fassung entsprechend der Anlage 2 (neu) ersetzt.

3. Anlage 3 wird wie folgt geändert:

Anlage 3 wird durch eine neue Fassung entsprechend der Anlage 3 (neu) ersetzt.

Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

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Anlagen

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Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Anlage 1


Zahl der zum Haushalt rechnenden
Familienmitglieder
Erwerbsbeteiligung
(in der Regel ein Verdiener)
EkGrenze
nach § 8 Abs. 2 SHWoFG i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 SHWoFG-DVO
Bruttoeinkommen
bei EkGrenze nach § 8 Abs. 2 SHWoFG i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 SHWoFG-DVO
EkGrenze
nach § 9 Abs. 4, 5 und 6 SHWoFG-DVO
(+ 20 %)
Bruttoeinkommen
bei EkGrenze nach § 9 Abs. 4, 5 und 6 SHWoFG-DVO
(+ 20 %)
EkGrenze nach § 9 Abs. 3 und 7 SHWoFG-DVO
(+ 40 %)
Bruttoeinkommen
bei EkGrenze nach
§ 9 Abs. 3 und 7 SHWoFG-DVO
(+ 40 %)
1-Personenhaushalt Beamte-r 20.400 26.500 24.480 31.600 28.560 36.700
Angestellte / Arbeiter 20.400 30.143 24.480 35.971 28.560 41.800
Erwerbslose 20.400 20.400 24.480 24.480 28.560 28.560
Nichterwerbsperson (Soz.Rentner) 20.400 22.769 24.480 27.302 28.560 31.835
2-Personenhaushalt
(2 Erwachsene)
Beamte-r 28.100 36.125 33.720 43.150 39.340 50.175
Angestellte / Arbeiter 28.100 41.143 33.720 49.171 39.340 57.200
Erwerbslose 28.100 28.100 33.720 33.720 39.340 39.340
Nichterwerbsperson 28.100 31.324 33.720 37.569 39.340 43.813
2-Personenhaushalt
(Erwachsene/r mit 1 Kind)
Beamte-r 28.800 38.000 34.560 45.200 40.320 52.400
Angestellte / Arbeiter 28.800 43.143 34.560 51.371 40.320 59.600
3-Personenhaushalt
(2 Erwachsene mit 1 Kind)
Beamte-r 32.800 43.000 39.360 51.200 45.920 59.400
Angestellte / Arbeiter 32.800 48.857 39.360 58.229 45.920 67.600
3-Personenhaushalt
(1 Erwachsene/r mit 2 Kindern)
Beamte-r 33.500 44.875 40.200 53.250 46.900 61.625
Angestellte / Arbeiter 33.500 50.857 40.200 60.429 46.900 70.000
4-Personenhaushalt
2 Erwachsene mit
2 Kindern)
Beamte-r 39.600 52.500 47.520 62.400 55.440 72.300
Angestellte / Arbeiter 39.600 59.571 47.520 70.886 55.440 82.200
5-Personenhaushalt
3 Erwachsene mit
3 Kindern)
Beamte-r 46.300 61.875 55.560 73.450 64.820 85.025
Angestellte / Arbeiter 46.300 70.143 55.560 83.371 64.820 96.600

> Bei 2 Verdienern erhöht sich das Einkommen um die weiteren Werbungskosten (Pauschale von 1.000 Euro).

Diese Tabelle begründet im Ergebnis keine amtlichen Einkommensgrenzen, sondern bietet nur Orientierungswerte. Stets kommt es auf das Gesamteinkommen nach den Ermittlungsvorschriften des Abschnitts II der SHWoFG-DVO an.

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Besondere Einkommensgrenzen nach § 88d II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) - Mietwohnungsbau -
(zulässige Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu 40%)
Anlage 2


Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder Erwerbsbeteiligung
(in der Regel ein Verdiener)
EkGrenze
nach § 8 Abs. 2 SHWoFG i.V.m. § 9 Abs. 1 und 2 SHWoFG-DVO
EkGrenze
bis zu 40%
Bruttoeinkommen bei EkGrenze bis zu 40% über der Basisein
nach § 8 Abs. 2 SHWoFG iVm § 9 Abs. 1 und 2 SHWoFG-DVO
1-Personenhaushalt Beamter 17.400 24.360 31.450
Angestellte / Arbeiter 17.400 24.360 35.800
Erwerbslose 17.400 24.360 24.360
Nichterwerbsperson (Soz.Rentner) 17.400 24.360 27.169
2-Personenhaushalt
(2 Erwachsene)
Beamter 26.100 36.540 46.675
Angestellte / Arbeiter 26.100 36.540 53.200
Erwerbslose 26.100 36.540 36.540
Nichterwerbsperson 26.100 36.540 40.702
2-Personenhaushalt
(Erwachsene/r mit Kind)
Beamter 26.800 37.520 48.900
Angestellte / Arbeiter 26.800 37.520 55.600
3-Personenhaushalt
(2 Erwachsene mit 1 Kind)
Beamter 32.800 45.920 59.400
Angestellte / Arbeiter 32.800 45.920 67.600
3-Personenhaushalt
(2 Erwachsene mit 2 Kindern)
Beamter 33.500 46.900 61.625
Angestellte / Arbeiter 33.50046.900 70.000
4-Personenhaushalt
(2 Erwachsene mit 2 Kindern)
Beamter 39.600 55.440 72.300
Angestellte / Arbeiter 39.600 55.440 82.200
5-Personenhaushalt
(2 Erwachsene mit 3 Kindern)
Beamter 46.300 64.820 85.025
Angestellte / Arbeiter 46.300 64.820 96.600

> Bei 2 Verdienern erhöht sich das Einkommen um die weiteren Werbungskosten (Pauschale von 1.000 Euro).

Diese Tabelle begründet im Ergebnis keine amtlichen Einkommensgrenzen, sondern bietet nur Orientierungswerte. Stets kommt es auf das Gesamteinkommen nach den Ermittlungsvorschriften des Abschnitts II der SHWoFG-DVO an.

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Muster - Allgemeiner Wohnberechtigungsschein SH für geförderten Mietwohnraum Anlage 3


(nicht dargestellt)

ID 191868

ENDE