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Bauregelliste B

Bauregelliste B Teil 1
Stand


1 Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie

1 Als Norm wird in Spalte 3 die europäische Kurzbezeichnung der harmonisierten Norm angegeben, wie sie auch als zusätzliche Angabe zur CE-Kennzeichnung zu verwenden ist. Bei der Übernahme der harmonisierten Normen in das Normenwerk des DIN wird der europäischen Kurzbezeichnung der Zusatz "DIN" vorangestellt.

2 In Europäischen Normen enthaltene informative Anhänge ZA gelten als Bestandteil der harmonisierten Normen.

3 Anwendungsnormen bzw. Anwendungsregelungen sind in der Liste der Technischen Baubestimmungen oder in sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik enthalten. Gibt es solche Anwendungsnormen oder Anwendungsregeln nicht, handelt es sich bei der Verwendung des Bauprodukts um nicht geregelte Bauarten. Für deren Anwendung ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, wenn dies im Teil II der Liste der Technischen Baubestimmungen so festgelegt ist oder sich aus den Anlagen E von Teil I der Liste der Technischen Baubestimmungen ergibt.

4 Die Verordnung EU Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) hat die Richtlinie 89/106/EWG (Bauproduktenrichtlinie) am 01.07.2013 abgelöst. Bauprodukte, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht worden sind, gelten als mit der Bauproduktenverordnung konform. Hersteller können eine Leistungserklärung auf der Grundlage einer Konformitätsbescheinigung oder einer Konformitätserklärung erstellen, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie ausgestellt wurde (Art. 66 Bauproduktenverordnung).

2 und 3 Bauprodukte und Bausätze im Geltungsbereich von Europäischen Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen und im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 veröffentlicht worden sind

1 Bauprodukte, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht worden sind, gelten als mit der Bauproduktenverordnung konform. Leitlinien, die vor dem 01.07.2013 gemäß Artikel 11 der Bauproduktenrichtlinie veröffentlicht worden sind, können als Europäische Bewertungsdokumente verwendet werden. Europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 gemäß Art. 9 der Bauproduktenrichtlinie erteilt worden sind, können während ihrer Gültigkeitsdauer als Europäische Technische Bewertung verwendet werden (Art. 66 Bauproduktenverordnung).

4 und 5 Bauprodukte und Bausätze, für die europäische technische Zulassungen vor dem 01.07.2013 ohne Leitlinie erteilt worden sind

1 Bauprodukte, die vor dem 01.07.2013 in Übereinstimmung mit der Bauproduktenrichtlinie in Verkehr gebracht worden sind, gelten als mit der Bauproduktenverordnung konform. Europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 gemäß Art. 9 der Bauproduktenrichtlinie erteilt worden sind, können während ihrer Gültigkeitsdauer als Europäische Technische Bewertung verwendet werden (Art. 66 Bauproduktenverordnung).


Lfd. Nr. Bauprodukt In Abhängigkeit vom Verwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
Bezeichnung Norm
1 2 3 4
1 Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie *
1.1 Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau
1.1.1 Bindemittel
1.1.1.1
2015/1
Das Bauprodukt "Normalzement bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder Zwischenhändler" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.1.2 Das Bauprodukt "Hochofenzement mit niedriger Anfangsfestigkeit" ist in der Liste (Ausgabe 2012/2) gestrichen.
1.1.1.3
2015/1
Das Bauprodukt "Sonderzement mit sehr niedriger Hydratationswärme" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.1.4
2015/1
Das Bauprodukt "Tonerdezement" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.1.5
Hinweis
Sulfathüttenzement EN 15743:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15743:2010-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
1.1.2 Betonzusätze
1.1.2.1
2015/1
Das Bauprodukt "Tonerdezement" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.2 Betonzusatzmittel für Einpressmörtel für Spannglieder EN 934-4:2009,
EN 934-6:2001 und
EN 934-6/A1:2005 in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 934-4:2009-09 und
DIN EN 934-6:2006-03
Anlage 01
1.1.2.3
Hinweis
Flugasche für Beton EN 934-4:2009,
EN 934-6:2001 und
EN 934-6/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 934-4:2009-09
und
DIN EN 934-6:2006-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.5
1.1.2.4
2015/1
Das Bauprodukt "Silikastaub für Beton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.5
Hinweis
Pigmente für Beton EN 12878:2005 und
EN 12878/ Berichtigung AC:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12878:2006-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.10
1.1.2.6
2015/1
Das Bauprodukt "Stahlfasern für Beton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.7
2015/1
Das Bauprodukt "Polymerfasern für Beton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.8
2015/1
Das Bauprodukt "Hüttensandmehl zur Verwendung in Beton, Mörtel und Einpressmörtel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.2.9
2015/1
Das Bauprodukt "Hüttensandmehl zur Verwendung in Beton, Mörtel und Einpressmörtel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.1.3 Gesteinskörnungen
1.1.3.1
Hinweis
Gesteinskörnungen für Beton bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder Zwischenhändler EN 12620:2002+A1:2008,
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12620:2008-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.3
1.1.3.2
Hinweis
Leichte Gesteinskörnungen für Beton bei Lieferung von einem Hersteller zum Verwender oder Zwischenhändler EN 13055-1:2002 und
EN 13055-1 / Berichtigung AC:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13055-1:2002-08, DIN EN 13055-1 / Berichtigung 1:2004-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.4
1.1.5 Beton und Mörtel
1.1.5.1
Hinweis
Estrichmörtel und Estrichmassen EN 13813:2002
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13813:2003-01
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
für Kunstharzestriche Anlage 1/1.5.1
1.1.6 Vorgefertigte Bauteile aus Beton und Stahlbau, Betongläser und Ziegel
1.1.6.1
Hinweis
Vorgefertigte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton und mit statisch anrechenbarer oder nichtanrechenbarer Bewehrung EN 1520:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1520:2011-06
Anlage 01
1.1.6.2
Hinweis
Vorgefertigte Stahlbeton- und Spannbeton-Hohlplatten EN 1168:2005+A3:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1168:2011-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.15
1.1.6.3
Hinweis
Vorgefertigte Gründungspfähle EN 12794:2005 und
EN 12794/A1:2007/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12794:2007-08 und
DIN EN 12794/Berichtigung 1:2009-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.13 und 1/1.16
1.1.6.4
Hinweis
Vorgefertigte Betonmaste EN 12843:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12843:2004-11
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.5
Hinweis
Vorgefertigte Rippendecken EN 13224:2004:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13224:2011-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.6
Hinweis
Vorgefertigte stabförmige Bauteile EN 13225:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13225:2004-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.7
Hinweis
Vorgefertigte Dachelemente EN 13693:2004+A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13693:2009-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.8
Hinweis
Vorgefertigte Decken mit Ortbetonergänzung EN 13747:2005+A2:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13747:2010-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/1.14 und 1/1.16
1.1.6.9
Hinweis
Betonfertiggaragen EN 13978-1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13978-1:2005-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.10
Hinweis
Vorgefertigte Hohlkastenelemente EN 14844:2006+A2:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14844:2012-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.11
Hinweis
Vorgefertigte Treppen EN 14843:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14843:2007-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.12
Hinweis
Vorgefertigte Gründungselemente EN 14991:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14991:2007-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.13
Hinweis
Vorgefertigte Wandelemente EN 14992:2007+A1:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14992:2012-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.14
Hinweis
Fertigteile für Brücken EN 15050:2007+A1:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15050:2012-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.15
Hinweis
Vorgefertigte Balken für Balkendecken mit Zwischenbauteilen EN 15037-1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15037-1:2008-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16 und 1/1.17
1.1.6.16
2015/1
Hinweis
Schalungssteine aus Holzspanbeton EN 15498:2008
in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15498:2008-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08
1.1.6.17
Hinweis
Schalungssteine aus Normal- und Leichtbeton EN 15435:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15435:2008-10
Anlage 01
1.1.6.18
Hinweis
Zwischenbauteile für Balkendecken aus Beton EN 15037-4:2010
in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15037-4:2010-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.6.19
Hinweis
Zwischenbauteile für Balkendecken aus Ziegeln EN 15037-3:2009+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15037-3:2011-07
Anlage 01
1.1.6.20
2015/1
Hinweis
Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum für Balkendecken EN 15037-4:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15037-4:2010-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 04
1.1.6.21
Hinweis
Vorgefertigte Stützwandelemente EN 15258:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15258:2009-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.16
1.1.7 Schutz und Instandsetzung von Beton
1.1.7.1
2015/1
Hinweis
Produkte für Oberflächenschutzsysteme für Beton EN 1504-2:2004 in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-2:2005-01
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.6
1.1.7.2 Rissfüllstoffe EN 1504-5:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-5:2005-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/1.7
1.1.7.3
2015/1
Kleber für Bauzwecke EN 1504-4:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-4:2005-02
Anlage 01
1.1.7.4
2015/1
Instandsetzungsmörtel und -beton für Betonbauteile EN 1504-3:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-3:2006-03
Anlage 01
1.1.7.5 Beschichtungsmaterial zum Korrosionsschutz von Betonstahlbewehrung EN 1504-7:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-7:2006-11
Anlage 01
1.1.7.6 Mörtel zur Verankerung von Bewehrungsstäben bei Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen EN 1504-6:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1504-6:2006-11
Anlage 01
1.1.8 Andere Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau
1.1.8.1 Das Bauprodukt "Hüllrohre aus Bandstahl für Spannglieder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.2 Bauprodukte für den Mauerwerksbau
1.2.1 Künstliche Stein für Wände, Decken und Schornsteine
1.2.1.1
Hinweis
Mauerziegel EN 771-1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-1:2011-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.2
1.2.1.2
Hinweis
Kalksandsteine EN 771-2:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-2:2011-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.3
1.2.1.3
Hinweis
Mauersteine aus Beton und Leichtbeton EN 771-3:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-3:2011-07
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.4
1.2.1.4 Porenbetonsteine EN 771-4:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-4:2011-07
Anlage 01
1.2.1.5 Betonwerksteine EN 771-5:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 771-5:2011-07
Anlage 01
1.2.1.6 Das Bauprodukt "Steine und Mörtel für Innenrohre freistehender Schornsteine" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
1.2.2 Bindemittel und Zuschlag für Mauermörtel
1.2.2.1 Das Bauprodukt "Baukalk" ist in der Liste (Ausgabe 2013/1) gestrichen.
1.2.2.2
Hinweis
Gesteinskörnungen für Mörtel EN 13139:2002
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13139:2002-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/2.1
1.2.2.3 Das Bauprodukt "Mauerbinder" ist in der Liste (Ausgabe 2013/1) gestrichen.
1.2.3 Werkmauermörtel
1.2.3.1 Werkmauermörtel EN 998-2:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 998-2:2010-12
Anlage 01
1.2.4 Ergänzungsbauteile
1.2.4.1 Maueranker, Zugbänder, Auflager und Konsolen EN 845-1:2003+A1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 845-1:2010-12
Anlage 01
1.2.4.2 Stürze EN 845-2:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 845-2:2003-08
Anlage 01
1.2.4.3 Lagerfugenbewehrung aus Stahl EN 845-3:2003+A1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 845-3:2008-06
Anlage 01
1.2.5.1 Das Bauprodukt "Natursteine" ist in der Liste (Ausgabe 2011/1) gestrichen
1.3 Bauprodukte für den Holzbau
1.3.1 Bauholz
1.3.1.1
Hinweis
Brettschichtholz EN 14080:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14080:2005-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/3.6 und 1/3.7
1.3.1.2
Hinweis
Bauholz mit rechteckigem Querschnitt EN 14081-1:2005+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14081-1:2011-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.8
1.3.2 Holzwerkstoffe und andere Plattenwerkstoffe
1.3.2.1
2015/1
Hinweis
Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen EN 13986:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13986:2005-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 04 und 1/3.1
1.3.2.2
2015/1
Hinweis
Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) EN 438-7:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 438-7:2005-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 1/3.3 und 1/3.4
1.3.2.3 Furnierschichtholz für tragende Zwecke EN 14374:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14374:2005-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.5
1.3.2.4 Gipsplatten EN 520:2004+A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 520:2009-12
Anlage 01
1.3.2.5
2015/1
Hinweis
Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung EN 14190:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14190:2005-11
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08 und 1/3.9
1.3.3 Vorgefertigte Bauteile
1.3.3.1
Hinweis
Vorgefertigte Fachwerkträger mit Nagelplatten EN 14250:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14250:2010-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.2 und 1/3.7
1.3.4.1 Stiftförmige Verbindungsmittel EN 14592:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14592:2009-02
Anlage 01
1.3.4.2 Nicht stiftförmige Verbindungsmittel EN 14545:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14545:2009-02
Anlage 01
1.4 Bauprodukte für den Metallbau
1.4.1 Bauprodukte aus unlegierten Baustählen
1.4.1.1 Das Bauprodukt "Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.1.2 Das Bauprodukt "Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und Feinkornbaustählen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.1.3 Das Bauprodukt "Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und Feinkornbaustählen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.3 Bauprodukte aus Gusswerkstoffen
1.4.3.1 Stahlguss für das Bauwesen EN 10340:2007 und
EN 10340:2007/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10340:2008-01 und
DIN EN 10340/ Berichtigung 1:2008-11
Anlage 01
1.4.4.1 Vergütungsstähle für das Bauwesen EN 10343:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10343:2009-07
Anlage 01
1.4.5.1 Blech und Band aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen EN 10088-4:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10088-4:2010-01
Anlage 01

Zusätzlich gilt: Anlage 1/4.2

1.4.5.2 Stäbe, Walzdraht, gezogener Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für das Bauwesen EN 10088-5:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10088-5:2009-07
Anlage 01

Zusätzlich gilt: Anlage 1/4.2

1.4.7 Bauprodukte aus Aluminium
1.4.7.1 Das Bauprodukt "Aluminium und Aluminiumlegierungen für Tragwerksanwendungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.8 Verbindungsmittel (Niete, Schrauben, Bolzen, Muttern und Scheiben), Schweißzusätze, Schweißhilfsstoffe
1.4.8.1 Das Bauprodukt "Hochfeste planmäßig vorspannbare Schraubenverbindungen für den Metallbau" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.8.2 Das Bauprodukt "Zusätze und Pulver zum Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.4.8.3 Das Bauprodukt "Garnituren für nicht planmäßig vorgespannte Schraubenverbindungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
1.4.10 Vorgefertigte Bauteile aus Metall
1.4.10.1
2015/1
Selbsttragende Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendung aus Metallblech EN 14782:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14782:2006-03
Anlage 01
1.4.10.2 Das Bauprodukt "Zylindrische Stahlbauteile zur Verwendung in einschaligen Stahlschornsteinen und Innenrohren aus Stahl" ist in der Liste (Ausgabe 2014/2) gestrichen.
1.4.10.3 Vollflächig unterstützte Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendung aus Metallblech EN 14783:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14783:2013-07
Anlage 01
1.4.10.4 Vorgefertigte tragende Bauteile und Bausätze aus Stahl und Aluminium EN 1090-1:2009+A1_2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1090-1:2012-02
Anlage 01
1.5 Dämmstoffe für den Wärme- und Schallschutz
1.5.1
2015/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Mineralwolle (MW) EN 13162:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13162:2013-03
Anlage 01
1.5.2
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) EN 13163:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13163:2013-03
Anlage 01
1.5.3
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) EN 13164:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13164:2013-03
Anlage 01
1.5.4
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) EN 13165:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13165:2013-03
Anlage 01
1.5.5
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Phenolharzschaum (PF) EN 13166:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13166:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02
1.5.6
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Schaumglas (CG) EN 13167:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13167:2013-03
Anlage 01
1.5.7
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Holzwolle (WW) EN 13168:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13168:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 04
1.5.8
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Blähperlit (EPB) EN 13169:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13169:2013-03
Anlage 01
1.5.9
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus extrudiertem Kork (ICB) EN 13170:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13170:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 04
1.5.10
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Holzfasern (WF) EN 13171:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13171:2013-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 04
1.5.11 Das Bauprodukt "Wärmedämmputzmörtel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.5.12 An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung aus Blähton- Leichtzuschlagsstoffen (LWA) EN 14063-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14063-1:2004-11
Anlage 01
1.5.13 An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung aus Produkten mit expandiertem Perlite (EP) EN 14316-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14316-1:2004-11
Anlage 01
1.5.14 An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung mit Produkten aus expandiertem Vermiculite (EV) EN 14317-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14317-1:2004-11
Anlage 01
1.5.15
2015/1
Hinweis
Gips-Verbundplatten zur Wärme- und Schalldämmung EN 13950:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13950:2006-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
1.5.16
2014/1
Hinweis
Leichte Gesteinskörnungen für ungebundene Verwendung EN 13055-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13055-2:2004-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 07 und 1/5.3
1.5.17
2015/1
Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) EN 14303:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14303:2013-04
Anlage 01
1.5.18 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus flexiblem Elastomerschaum (FEF) EN 14304:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14304:2013-04
Anlage 01
1.5.19 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) EN 14305:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14305:2013-04
Anlage 01
1.5.20 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Calciumsilikat (CS) EN 14306:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14306:2013-04
Anlage 01
1.5.21 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) EN 14307:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14307:2013-04
Anlage 01
1.5.22 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) und Polyisocyanurat-Schaum (PIR) EN 14308:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14308:2013-04
Anlage 01
1.5.23 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) EN 14309:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14309:2013-04
Anlage 01
1.5.24 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyethylenschaum (PEF) EN 14313:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14313:2013-04
Anlage 01
1.5.25 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) EN 14314:2009+A1:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14314:2013-04
Anlage 01 und 06
1.5.26 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung mit Produkten aus expandiertem Perlit (EP) EN 15599-1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15599-1:2010-12
Anlage 01
1.5.27 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung mit Produkten aus expandiertem Vermiculit (EV) EN 15600-1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15600-1:2010-12
Anlage 01
1.5.28
2015/1
An der Verwendungsstelle hergestellte Wärmedämmung aus Mineralwolle (MW) EN 14064-1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14064-1:2010-06
Anlage 01
1.5.29
2014/1
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus Polyethylenschaum (PEF) EN 16069:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 16069:2013-03
Anlage 01
1.5.30 An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat /PIR)-Spritzschaum EN 14315-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14315-1:2013-04 Anlage 01
1.5.31 An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus dispensiertem Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaum EN 14318-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14318-1:2013-04 Anlage 01
1.5.32 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)-Gießschaum EN 14319-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14319:2013-04 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 5/4
1.5.33 Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - An der Verwendungsstelle hergestellter Wärmedämmstoff aus Polyurethan (PUR)- und Polyisocyanurat (PIR)- Spritzschaum EN 14320-1:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 14320-1:2013-04 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 5/5
1.5.34 Wärmedämmstoffe für die Haustechnik und für betriebstechnische Anlagen - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EP) und expandiertem Vermiculit (EV) EN 15501:2013 in Deutschland umgesetzt durch DIN EN 15501:2013-07 Anlage 01
1.6 Türen und Tore
1.6.1 Das Bauprodukt "Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte" ist in der Liste (Ausgabe 2006/1) getrichen
1.6.2 Das Bauprodukt "Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange" ist in der Liste (Ausgabe 2006/1) getrichen
1.6.3 Das Bauprodukt "Einachsige Tür- und Fensterbänder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.4 Das Bauprodukt "Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf" ist in der Liste (2015/1) gestrichen.
1.6.5 Das Bauprodukt "Elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen für Drehflügeltüren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.6 Das Bauprodukt "Schließfolgeregler" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.7 Das Bauprodukt "Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.6.8
2015/1
Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit EN 14351-1:2006+A1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14351-1:2010-08
Anlage 01
1.7 Lager
1.7.1 Das Bauprodukt "Kalotten- und Zylinderlager mit PTFE" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.7.2 Elastomerlager EN 1337-3:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-3:2005-07
Anlage 01
1.7.3 Rollenlager EN 1337-4:2004 und
EN 1337-4/AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-4:2004-08 und
DIN EN 1337-4/ Berichtigung 1:2007-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/7.1
1.7.4 Topflager EN 1337-5:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-5:2005-07
Anlage 01
1.7.5 Kipplager EN 1337-6:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1337-6:2004-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/7.1
1.7.6 Das Bauprodukt "Führungslager und Festhaltekonstruktionen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.8 Sonderkonstruktionen
1.8.1 Das Bauprodukt "Geotextilien und geotextilverwandte Produkte für die Anwendung beim Bau von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen (mit Ausnahme von Eisenbahnbau und Asphaltoberbau)" ist in der Liste (Ausgabe 2011/2) gestrichen.
1.8.2 Geotextilien und geotextilverwandte Produkte für die Anwendung im Erd- und Grundbau sowie in Stützbauwerken EN 13251:2000 und
EN 13251/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13251:2005-04
Anlage 01
1.8.3 Das Bauprodukt "Geosynthetische Dichtungsbahnen für Deponien, Zwischenlager und Auffangbecken für flüssige Abfallstoffe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.8.4
2015/1
Vorhangfassaden EN 13830:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13830:2003-11
Anlage 01
1.8.5
2015/1
Heiß verarbeitbare Fugenmassen EN 14188-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14188-1:2004-12
Anlage 01
1.8.6
2015/1
Kalt verarbeitbare Fugenmassen EN 14.188-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14.188-2:2005-03
Anlage 01
1.8.7
2015/1
Vorgefertigte Lichtkuppeln aus Kunststoff EN 1873:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1873:2006-03
Anlage 01
1.8.8
2015/1
Elastomere Fugenprofile EN 14188-3:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14188-3:2006-04
Anlage 01
1.8.9
2015/1
Dachlichtbänder aus Kunststoff EN 14963:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14963:2006-12 und
DIN EN 14963/Berichtigung 1:2007-06
Anlage 01
1.8.10
2015/1
Klebstoffe für Druckrohrleitungssysteme aus thermoplastischen Kunststoffen für Flüssigkeiten (außer Trinkwasser) EN 14814:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14814:2008-03
Anlage 01
1.8.11
2015/1
Hinweis
Klebstoffe für allgemeine Anwendungen in strukturellen Klebverbunden EN 15274:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15274:2008-01
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.8.12 Das Bauprodukt "Strukturklebstoffe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.9 Bauprodukte für Dächer und Bedachungen, Wände und Wandbekleidungen sowie Decken und Deckenbekleidungen und nichttragende innere Trennwände
1.9.1
2015/1
Gips-Wandbauplatten EN 12859:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12859:2011-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 05
1.9.2
2015/1
Das Bauprodukt "Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.9.3
2014/1
Keramische Fliesen und Platten EN 14411:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14411:2012-12
Anlage 01
1.9.4 Platten aus Naturstein EN 1469:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1469:2005-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/9.2
1.9.5
2015/1
Hinweis
Unterdecken EN 13964:2003 und
EN 13964/A1:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13964:2007-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 05
- für Dämmstoffe, die nicht den Anforderungen einer harmonischen europäischen Produktnorm entsprechen
- für Holzwerkstoffe
1.9.6
2014/1
Hinweis
Faserzement-Platten EN 492:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 492:2012-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.9.7
2014/1
Hinweis
Faserzement-Wellplatten EN 12467:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12467:2012-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.9.8
2014/1
Hinweis
Faserzement-Tafeln EN 12467:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12467:2012-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
1.9.9 Dach- und Formziegel EN 1304:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1304:2008-07
Anlage 01
1.9.10 Dach- und Formsteine aus Beton EN 490:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 490:2012-01
Anlage 01
1.9.11
2015/1
Bitumen-Wellplatten EN 534:2006+A1:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 534:2010-07
Anlage 01
1.9.12 Sandwichelemente mit beidseitigen Metalldeckschichten EN 14509:2006/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14509:2007-02 und
DIN EN 14509/Berichtigung 1:2009-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/9.1
1.9.13
2015/1
Formteile aus faserverstärktem Gips EN 13815:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13815:2006-12
Anlage 01
1.9.14
2015/1
Gipselemente für Unterdecken EN 14246:2006
EN 14246:2006/AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14246:2006-09
DIN EN 14246/ Berichtigung 1: 2007-11
Anlage 01
1.9.15 Das Bauprodukt "Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.9.16 Gipsplatten-Wandbaufertigtafeln mit einem Kartonwabenkern EN 13915:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13915:2007-11
Anlage 01
1.9.17 Profile aus PVC-U und PVC-UE EN 13245-2:2008+AC:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13245-2:2010-11
Anlage 01
1.9.18 Gipsplatten mit Vliesarmierung EN 15283-1:2008 + A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15283-1:2009-12
Anlage 01
1.9.19 Gipsfaserplatten EN 15283-2:2008 + A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15283-2:2009-12
Anlage 01
1.9.20
Hinweis
Dekorative Wandbekleidung in Rollen- und Plattenform EN 15102:2007+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15102:2011-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/9.3
1.9.21 2014/1 Lichtdurchlässige, einschalige profilierte Platten aus Kunststoff für Innen- und Außenanwendungen an Dächern, Wänden und Decken EN 1013:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1013:2013-03
Anlage 01
1.10 Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung
1.10.1 Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen EN 13707:2004+A2:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13707:2009-10
Anlage 01
1.10.2
2014/1
Kunststoff- und Elastometerbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser EN 13967:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13967:2012-07
Anlage 01
1.10.3 Bitumenbahnen für die Bauwerksabdichtung gegen Bodenfeuchte und Wasser EN 13969:2004 und
EN 13969/A1:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13969:2007-03
Anlage 01
1.10.4 Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen EN 13956:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13956:2013-03
Anlage 01
1.10.5
2014/1
Kunststoff- und Elastomer-Mauersperrbahnen EN 14909:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14909:2012-07
Anlage 01
1.10.6 Bitumen-Mauersperrbahnen EN 14967:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14967:2006-08
Anlage 01
1.10.7
2015/1
Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Abdichtungen von Betonbrücken und anderen Verkehrsflächen aus Beton EN 14695:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14695:2010-05
Anlage 01
1.10.8 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen zur Bauwerksabdichtung EN 15814:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15814:2013-01
Anlage 01
1.10.9 Flüssig zu verarbeitende wasserundurchlässige Produkte im Verbund mit keramischen Fliesen und Plattenbelägen EN 14891:2012+AC:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14891:2013-07
Anlage 01
1.11 Bauprodukte aus Glas

1.11.1 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natronsilicatglas
  • Floatglas
  • Poliertes Drahtglas
  • Gezogenes Flachglas
  • Ornamentglas
  • Drahtornamentglas
  • Profilbauglas
EN 572-9:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 572-9:2005-01
Anlage 01
1.11.2
2015/1
Beschichtetes Glas EN 1096-4:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1096-4:2005-01
Anlagen 01
1.11.3 Das Bauprodukt "Borosilicatgläser" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.4 Das Bauprodukt "Glaskeramik" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.5 Teilvorgespanntes Kalk-Natronglas EN 1863-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1863-2:2005-01
Anlage 01
1.11.6 Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas EN 12150-2:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12150-2:2005-01
Anlage 01
1.11.7 Das Bauprodukt "Chemisch vorgespanntes Kalknatronglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.8 Das Bauprodukt "Thermisch vorgespanntes Borosilikat-Einscheibensicherheitsglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
1.11.9 Das Bauprodukt "Erdalkali-Silicatglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.10
2015/1
Mehrscheiben-Isolierglas EN 1279-5:2005+A2 :2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1279-5:2010-11
Anlage 01
1.11.11
2015/1
Verbundglas und Verbund-Sicherheitsglas EN 14449:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14449:2005-07
Anlage 01
1.11.12 Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas EN 14179-2:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14179-2:2005-08
Anlage 01
1.11.13 Das Bauprodukt "Thermisch vorgespanntes Erdalkali-Silicat-Einscheibensicherheitsglas" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.11.14 Glassteine und Betongläser EN 1051-2:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1051-2:2007-12
Anlage 01
1.12 Bauprodukte für die Grundstücksentwässerung
1.12.1 Das Bauprodukt "Fäkalienhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.2 Das Bauprodukt "Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.3 Das Bauprodukt "Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.4 Das Bauprodukt "Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.5 Das Bauprodukt "Einstieg- und Kontrollschächte für Abwasserkanäle und Abwasserleitungen aus Faserzementrohren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.6 Rückstauverschlüsse für Gebäude EN 13564-1:2002
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13564-1:2002-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/12.2
1.12.7 Das Bauprodukt "Belüftungsventile für Entwässerungssysteme" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.8
Hinweis
Entwässerungsrinnen für Verkehrsflächen EN 1433:2002,
EN 1433/AC:2004 und
EN 1433/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1433:2005-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/12.7
1.12.9 Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus vulkanisiertem Gummi für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.10 Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus thermoplastischen Elastomeren für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.11 Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus zelligem vulkanisiertem Kautschuk für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.12 Das Bauprodukt "Rohrleitungs-Dichtungen aus gegossenem Polyurethan für Anwendungen in der Wasserversorgung und Entwässerung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.13
Hinweis
Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton EN 1916:2002 und
EN 1916:2002/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1916:2003-04,
DIN EN 1916/ Berichtigung 1:2004-05 und
DIN EN 1916/ Berichtigung 2:2008-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/12.5
1.12.14
Hinweis
Einstieg- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton EN 1917:2002 und
EN 1917:2002/AC:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1917:2003-04,
DIN EN 1917/ Berichtigung 1:2004-05 und
DIN EN 1917/ Berichtigung 2:2008-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/12.6
1.12.15 Das Bauprodukt "Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, feuerverzinktem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.16 Das Bauprodukt "Rohre und Formstücke aus längsnahtgeschweißtem, nichtrostendem Stahlrohr mit Steckmuffe für Abwasserleitungen und für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.17 Das Bauprodukt "Rohre und Formstücke aus Gusseisen, deren Verbindungen und Zubehör zur Entwässerung von Gebäuden" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.12.18 Rohre und Fittings aus unlegiertem Stahl für den Transport von Wasser und anderen wässrigen Flüssigkeiten EN 10224:2002 und
EN 10224/A1:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 10224:2005-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/12.8
1.12.19 Das Bauprodukt "Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für Abwasserleitungen und -kanäle" ist in der Liste (Ausgabe 2014/2) gestrichen.


1.13 Abwasserbehandlungsanlagen
1.13.1 Kleinkläranlagen bis zu 50 EW - werkmäßig hergestellte Faulgruben EN 12566-1:2000 und
EN 12566-1/A1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-1:2004-05
Anlage 01
1.13.2
Hinweis
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten EN 858-1:2002 und
EN 858-1/A1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 858-1:2005-02
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/13.1
1.13.3
Hinweis
Abscheideranlagen für Fette EN 1825-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1825-1:2004-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/13.2
1.13.4 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser EN 12566-3:2005+A1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-3:2009-07
Anlage 01
1.13.5 Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben für Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW EN 12566-4:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-4:2008-01
Anlage 01
1.13.6 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW - Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers EN 12566-6:2013
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-6:2013-05
Anlage 01
1.14 Feuerungsanlagen
1.14.1 Das Bauprodukt "Keramik-Aufsätze für Abgasanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.14.2 Das Bauprodukt "Keramik-Innenrohre für Abgasanlagen" wird in der Liste (Ausgabe 2013/2) unter lfd.Nr. 1.14.2.1 und 1.14.2.2 geführt.
1.14.2.1 Keramik-Innenrohre für Abgasanlagen - Trockenbetrieb - EN 1457-1:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1457-1:2012-04
Anlage 01
1.14.2.2 Keramik-Innenrohre für Abgasanlagen - Nassbetrieb - EN 1457-2:2012
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1457-2:2012-04
Anlage 01
1.14.3
Hinweis
Bauteile und Abschnitte von System-Abgasanlagen mit Metallinnenrohren EN 1856-1:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1856-1:2009-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.1
1.14.4 Betoninnenrohre für Abgasanlagen EN 1857:2010,
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1857:2010-08
Anlage 01
1.14.5 Betonformblöcke für Abgasanlagen EN 1858:2008+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1858:2011-09
Anlage 01
1.14.6 Außenschalen aus Beton für Abgasanlagen EN 12446:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12446:2011-09
Anlage 01
1.14.7 Innenrohre und Verbindungsstücke aus Metall für Abgasanlagen EN 1856-2:2009
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1856-2:2009-09
Anlage 01
1.14.8 Heizkessel für feste Brennstoffe bis 50 kW, für offene Systeme bis max. 2 bar EN 12809:2001+A1:2004,
EN 12809:2001/AC:2006 und
EN 12809:2001/A1:2004/AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12809:2005-08 und
DIN EN 12809/ Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.9 Herde für feste Brennstoffe EN 12815:2001+A1:2004,
EN 12815:2001/AC:2006 und
EN 12815:2001/A1:2004/ AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12815:2005-09 und
DIN EN 12815/ Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.10 Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe EN 13229:2001+A1:2003 +A2:2004,
EN 13229:2001/AC:2006 und
EN 13229:2001/A2:2004/ AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13229:2005-10 und
DIN EN 13229/ Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.11 Raumheizer für feste Brennstoffe EN 13240:2001+A2:2004,
EN 13240:2001/AC:2006 und
EN 13240:2001/A2:2004/ AC:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13240:2005-10 und
DIN EN 13240/Berichtigung 1:2008-06
Anlage 01
1.14.12
Hinweis
Systemabgasanlagen mit Kunststoffinnenrohren EN 14.471:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14.471:2005-11
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.2
1.14.13
Hinweis
Systemabgasanlagen mit Keramik-Innenrohren EN 13063-2:2005 und
EN 13063-2/A1:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13063-2:2007-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.2 und 1/14.3
1.14.14
Hinweis
Keramik-Außenschalen für Systemabgasanlagen EN 13.069:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13.069:2005-12
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.2
1.14.15 Rußbrandbeständige Systemabgasanlagen mit Keramik-Innenrohren EN 13063-1:2005 und
EN 13063-1/A1:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13063-1:2007-10
Anlage 01
1.14.16
Hinweis
Keramik-Formblöcke für Abgasanlagen EN 1806:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1806:2006-10
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/14.1
1.14.17
Hinweis
Aufsätze für raumluftunabhängige Abgasanlagen von Gasgeräten des Typs C6 EN 14989-1:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14989-1:2007-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/14.4 und 1/14.5
1.14.18 Luft-Abgas-Systeme mit Keramik- Innenrohren EN 13063-3:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13063-3:2007-10
Anlage 01
1.14.19 Das Bauprodukt "Heizöfen für flüssige Brennstoffe mit Verdampfungsbrennern und Schornsteinanschluss" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.14.20 Raumheizer zur Verfeuerung von Holzpellets EN 14785:2006-06
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14785:2006-09 und
DIN EN 14785/ Berichtigung 1:2007-10
Anlage 01
1.14.21
Hinweis
Abgas- und Luftleitungen für raumluftunabhängige Feuerstätten EN 14989-2:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14989-2:2008-03
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 1/14.4 und 1/14.5
1.14.22
Hinweis
Speicherfeuerstätten für feste Brennstoffe EN 15250:2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15250:2007-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/14.6
1.14.23
2014/1
Mehrfach befeuerte Saunaöfen zur Verfeuerung von naturbelassenem Scheitholz EN 15821:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15821:2011-01
Anlage 01
1.15 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
1.15.1 Leckdetektoren für Unter- und Überdrucksysteme für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.2 Leckdetektoren für Flüssigkeitssysteme für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.3 Flüssigkeits- und Gassensoren für die Verwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.4 Sensoren in Überwachungsschächten für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.5 Leckschutzauskleidungen für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.6 Leckschutzummantelungen für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 01
1.15.7 Überfüllsicherungen (Grenzwertgeber) EN 13616:2004 und
EN 13616/AC:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13616:2004-09 und
DIN EN 13616/ Berichtigung 1:2006-04
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/15.1
1.15.8 Liegende zylindrische ein- und doppelwandige Behälter (Tanks) aus Stahl zur oberirdischen Lagerung von wassergefährdenden flüssigen Brennstoffen für die energetische Versorgung von Heiz- und Kühlanlagen für Gebäude EN 12285-2:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12285-2:2005-05
Anlage 01
1.15.9 Ortsfeste Tanks aus Thermoplasten EN 13341:2005+A1:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13341:2011-04
Anlage 01
1.17 Technische Gebäudeausrüstung
1.17.1 Das Bauprodukt "Natürliche Rauchabzugsgeräte" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
1.17.2 Maschinelle Rauchabzugsgeräte EN 12101-3:2001 und
EN 12101-3/AC:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-3:2002-06 und
DIN EN 12101-3/ Berichtigung 1:2006-04
Anlage 01
1.17.3
2015/1
Rauchschürzen EN 12101-1:2005 und EN 12101-1/A1:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-1:2006-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/17.2
1.17.4 Das Bauprodukt "Differenzdrucksysteme für die Rauch- und Wärmefreihaltung" ist in der Liste (Ausgabe 2011/2) gestrichen.
Hinweis: Im Rahmen des Brandschutznachweises ist darzustellen, wie das Differenzdrucksystem ausgeführt und betrieben werden soll.
1.17.5
2015/1
Brandschutzklappen EN 15650:2010
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15650:2010-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/17.3
1.17.6
2015/1
Entrauchungskanalstücke EN 12101-7:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-7:2011-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 09
1.17.7
2015/1
Entrauchungsklappen EN 12101-8:2011
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12101-8:2011-08
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/17.4
1.18 Bodenbeläge
1.18.1
Hinweis
Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge EN 14041:2004,
EN 14041/AC:2005 und
EN 14041/AC:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14041:2008-05
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/18.1
1.18.2
Hinweis
Sportböden, Mehrzweck-Sporthallenböden EN 14904:2006
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14904:2006-06
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/18.2
1.18.3
Hinweis
Parkett und Holzfußböden EN 14342:2005 + A1:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 14342:2008-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/18.3
1.18.4
Hinweis
Künstlich hergestellter Stein - Fliesen für Fußbodenbeläge und Stufenbeläge (innen und außen) EN 15285:2008
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 15285:2008-09
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
- für kunstharzgebundene Produkte: Anlage 02,
- für Produkte mit industriell hergestellten Gesteinskörnungen, außer kristalliner Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat sowie recyclierten Gesteinskörnungen: Anlage 07
2 Bauprodukte im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen
2.3.4.5
2014/1
Leichte Holzbauträger und -stützen ETAG 011 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 1/3.7
2.4.1.4
2014/1
Hinweis
Leichte selbsttragende Verbundplatten ETAG 016 Teile 1 bis 4 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 07 und 08
2.4.4.13
2014/1
Silikonklebstoff für geklebte Glaskonstruktionen ETAG 002 Anlage 01
2.6.1.3
2014/1
Metalldübel zur Verankerung im Beton ETAG 001, Teile 1 bis 6 Anlage 01
2.6.3.1 Das Bauprodukt "Blechformteile" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
2.6.4.2.1 Kunststoffdübel zur Befestigung von außenseitigen Wärmedämmverbundsystemen mit Putzschicht ETAG 014 Anlage 01
2.6.4.2.2 Das Bauprodukt "Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und Mauerwerk" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
2.6.4.3 Das Bauprodukt "Metall-Injektionsdübel zur Verankerung im Mauerwerk" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
2.11.4.1
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall
- Abschottungen
- Linienförmige Fugenverschlüsse
ETAG Nr. 026 Teil 1, 2 und 3 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
2.11.6.1.1
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen) ETAG 018, Teile 1, 3 und 4 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 07
2.11.6.1.2
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen) ETAG 018, Teile 1 und 2 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 07 und 2/1
2.11.6.3
2014/1
Hinweis
Feuerschutzmittel ETAG 028 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 07



Bausatz In Abhängigkeit vom Anwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
Lfd. Nr. 1 Bezeichnung Zulassungsleitlinie
1 2 3 4
3 Bausätze im Geltungsbereich von Europäischen Bewertungsdokumenten für Europäische Technische Bewertungen und im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen, die vor dem 01.07.2013 veröffentlicht worden sind
3.1.7.1
2014/2
Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen ETAG 033 Anlage 01
3.1.7.2 Das Bauprodukt "Fahrbahnübergänge für Straßenbrücken" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
3.2.3.1
2014/1
Hinweis
Bausätze für den Holzrahmenbau ETAG 007 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08 und 1/3.7
3.2.3.2
2014/1
Hinweis
Bausätze für Blockhäuser ETAG 012 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 08 und 1/3.7
3.2.4.1.1
2014/1
Bausätze für Gebäude aus Metallrahmen ETAG 025 Anlage 01
3.2.4.1.2
2014/1
Bausätze für Gebäude aus Stahlbetonrahmen ETAG 024 Anlage 01
3.2.5.2
2014/1
Hinweis
Bausätze für Kühlhäuser ETAG 021 Teile 1 und 2 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
3.3.1.14
2014/1
Bausätze zur Vorspannung von Tragwerken ETAG 013 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 3/2
3.3.5.5
2014/1
Hinweis
Nichtlasttragende verlorene Schalungsbausätze/ -systeme, bestehend aus Schalungs-/ Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton ETAG 009 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
3.4.1.2
2014/1
Bausätze für die Dämmung von Umkehrdächern ETAG 031 Teil 1, Teil 2 Anlage 01
3.4.1.9
2014/1
Selbstragende lichtdurchlässige Dachbausysteme ETAG 010 Anlage 01
3.4.2.1
2014/1
Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen ETAG 005, Teile 1 bis 8 Anlage 01
3.4.2.2
2014/1
Hinweis
Mechanisch befestigte Dachabdichtungssysteme ETAG 006
1
Anlage 01
3.4.4.2
2014/1
Bausätze aus vorgefertigten Elementen für die Wärmedämmung von Außenwandbekleidungen ETAG 017 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 3/1
3.4.4.8
2014/1
Hinweis
Bausätze für Außenwandbekleidungen ETAG 034, Teile 1 und 2 Anlage 01 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08 und 3/3
3.4.4.11
2014/1
Hinweis
Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht ETAG 004 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 08
3.4.4.13
2014/1
Geklebte Glaskonstruktionen ETAG 002, Teile 1, 2 und 3 Anlage 01
3.5.3.2
2014/1
Bausätze für Abdichtungen von Wänden und Böden in Nassräumen ETAG 022 Anlage 01
3.5.4.3
2015/1
Das Bauprodukt "Vorgefertigte Treppenbausätze" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
3.5.5.1
2014/1
Hinweis
Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände ETAG 003 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 08
3.11.4.1
2014/1
Hinweis
Brandschutzprodukte zum Abdichten und Verschließen von Fugen und Öffnungen und zum Aufhalten von Feuer im Brandfall
- Abschottungen
- Linienförmige Fugenverschlüsse
ETAG Nr. 026 Teil 1, 2 und 3 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlage 02
3.11.6.1.1
2014/1
Hinweis
Bausätze aus Brandschutzprodukten (Brandschutzverkleidungen und Brandschutzbeschichtungen) ETAG 018, Teile 1, 3 und 4
Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 07
3.11.6.1.2
2014/1
Hinweis
Bausätze aus Brandschutzprodukten (Brandschutzbekleidungen und Brandschutzbeschichtungen) ETAG 018, Teile 1 und 2 Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 07 und 2/1
1) Die laufende Nummer setzt sich aus der Nummer des Abschnitts der Bauregelliste B Teil 1 und der EOTA-Nummer für den Produktbereich (siehe Homepage des DIBt unter "Zulassungen/Europa (ETA)/ETA ohne Leitlinie") zusammen.


Lfd. Nr. 1 Bauprodukt In Abhängigkeit vom Verwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
1 2 3
4 Bauprodukte, für die europäische technische Zulassungen vor dem 01.07.2013 ohne Leitlinie erteilt worden sind
4.1.2.5 Drahtgeflechtbehälter für Gabionen Anlage 01
4.1.3.2 Das Bauprodukt "Schalungselemente aus Wärmedämmstoffen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.1.3.11 Das Bauprodukt "Elastomerlager für den allgemeinen Hochbau/Typ B: Unbewehrtes Elastomerlager" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.1.3.12 Das Bauprodukt "Gleitlagerschlauch" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.1.3.14 Pfähle aus duktilem Gusseisen Anlage 01
4.1.6.4 Das Bauprodukt "Mikroprismatisches reflektierendes Folienmaterial" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.23 Das Bauprodukt "Bewehrungselement zur Aufnahme von Durchstanzlasten" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.26-A Schnellerstarrender Zement A (ohne Zusätze, Erstarrungszeit von 1 bis 4 min) Anlage 01
4.3.1.26-B Schnellerstarrender Zement B (mit Zusätzen, Erstarrungszeit von 1 bis 4 min) Anlage 01
4.3.1.26-C Schnellerstarrender Zement C (Erstarrungszeit von 1 bis 20 min) Anlage 01
4.3.1.27 Schnellerstarrender Zement (Erstarrungszeit von 1 min 30 s bis 10 min) Anlage 01
4.3.1.30 Hydraulisches Bindemittel (Hüttensand und Additive) Anlage 01
4.3.1.32 Natürliches (getempertes) Puzzolan als Typ II-Zusatzstoff Anlage 01
4.3.1.34
Hinweis
Flugasche für Beton (Gehalt an bestimmten Mitverbrennungsstoffen bis max. 40 M.-%) Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/1.5
4.3.1.35 Das Bauprodukt "Kalottenlager mit speziellem Gleitwerkstoff" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.39 Bewehrungsstahl mit T-förmigem Ankerkopf Anlage 01
4.3.1.40 Spezialzement CEM III/A mit hohem Sulfatwiderstand Anlage 01
4.3.1.41 Kalziumkarbonatmehl als Typ I-Zusatzstoff für Beton mit katalytischen Bindeeigenschaften Anlage 01
4.3.1.42 Kompositzement (Portlandzementklinker, Hüttensand, natürliches Puzzolan) der Festigkeitsklasse 32,5 N-LH mit hohem Sulfatwiderstand Anlage 01
4.3.1.48 Organischer Betonzusatzstoff Anlage 01
4.3.1.54
Hinweis
Modifizierte Flugasche für Beton Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 1/1.5
4.3.1.57 Calciniertes Schichtsilikat als Typ II-Zusatzstoff Anlage 01
4.3.1.61 Sedimentationsreduzierer für Beton Anlage 01
4.3.1.64
2014/1
Schnellerhärtender Zement auf Basis von Calciumaluminatsulfat Anlage 01
4.3.1.65 Das Bauprodukt "Schwindarmer Calciumaluminatsulfatzement" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.1.66 Reaktionsharzmörtel für Fugen zwischen Betonbauteilen Anlage 01
4.3.1.68 Alkaliresistente, zirkondioxidhaltige Glasfasern für die Verwendung in Beton Anlage 01
4.3.1.80
2014/1
Elastische Mikrohohlkugelnals Betonzusatzmittel Anlage 01
4.3.2.7 Das Bauprodukt "Dachfachwerkträger" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.2.8 Das Bauprodukt "Stahlträger mit speziellem Verbindungsverfahren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.3.2.14 Seilnatzkonstruktion Anlage 01
4.3.2.15 Amorphe Metallfasern für Beton Anlage 01
4.3.2.16 Das Bauprodukt "Wand- und Dachsysteme mit verdeckten Befestigungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.3.1 Das Bauprodukt "Modulare Bauelemente" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.3.2 Das Bauprodukt "Stahltrapezprofilblech zur Verwendung in Deckensystemen in Kombination mit Stahlbetonrippendecken" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.4.6 Das Bauprodukt "Plattenförmige Kreuzlagen-Holzelemente für tragende Bauteile in Bauwerken" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
4.3.4.7 Das Bauprodukt "Holzbauelemente für Wände, Dächer und Decken/Böden" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.4.9 Das Bauprodukt "Leichter Holzbauträger" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.3.4.20 Balken aus ein bis vier auf Zugfestigkeit geprüften keilgezinkten Hölzern Anlage 01
4.3.6.8 Das Bauprodukt "Selbstbohrende Schrauben als Holzverbindungsmittel" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.12 Das Bauprodukt "Bitumenschindeln mit Zelluloseeinlage" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.16 Das Bauprodukt "Verbundabdichtung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.18 Das Bauprodukt "Dachunterspannbahnen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.2.30
Hinweis
Tragende Verbundplatten mit integrierten Rippen für Bedachungen Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02, 06, 07 und 08
4.4.4.12
Hinweis
Gepresste organisch oder anorganisch beschichtete Mineralwolleplatten einschließlich ihrer Befestigung Anlage 01
Zusätzlich gilt. Anlage 4/8
4.4.4.32 Acrylat-Klebeband für die Anwendung bei geklebten Glaskonstruktionen oder Fassaden Anlage 01
4.4.4. 33 Das Bauprodukt "Außenwand-Dämmelemente bekleidet mit Ziegel- oder Kalksandsteinriemchen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.4.5.12 Das Bauprodukt "Mehrachsig, verdeckt liegende Türbänder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.4.5.13 Das Bauprodukt "Sicherheitseinrichtung im Zusammenhang mit der Verplombung von Notausgängen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.1.5 Das Bauprodukt "Schallabsorptionskörper für Innenräume" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.5.2.2 Profilierte Bewehrungsbleche für Verbundboden-Systeme Anlage 01
4.5.2.4 Das Bauprodukt "Polyurethan-gebundene Mineralmatte zur Anwendung für die Trittschalldämmung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.2.11
2014/1
Hinweis
Gummifasermatten zur Trittschalldämmung Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 02
4.5.3.4 Das Bauprodukt "Trockenmischung aus bitumenummanteltem Polystyrolgranulat zur Trittschalldämmung" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.4.5 Das Bauprodukt "Homogene Verbundplatten für Innenwandverkleidungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.4.6 Das Bauprodukt "Gipsgebundene Spanplatte" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.5.4.7
Hinweis
Zementgebundene Bauplatte Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 02
4.5.5.6 Spezial gezogenes Flachglas Anlage 01
4.6.1.1 Das Bauprodukt "Ankerschienen" ist in der Liste (2015/1) gestrichen.
4.6.1.12 Das Bauprodukt "Spezialdübel zur Sicherung von Wetterschalen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.13 Spreizdübel mit Gummiteil Anlage 01
4.6.1.14 Das Bauprodukt "Einbetonierte Ankerbolzen aus geripptem Betonstahl" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.15 Das Bauprodukt "Stahlplatte mit angeschweißten Ankerbolzen, die einbetoniert werden" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.16 Das Bauprodukt "Befestigungsmittel für Fassadenbekleidungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.1.19 Spezialdübel für Wärmedämm-Verbundsysteme Anlage 01
4.6.1.20 Das Bauprodukt "Betonschraube zur Verankerung in Normalbeton" ist in der Liste (2015/1) gestrichen.
4.6.1.21 Das Bauprodukt "Metalldübel zur Verankerung in Porenbeton" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.2.3 Das Bauprodukt "Punkthalter" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.2.5 Das Bauprodukt "Setzbolzen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.2.9 Vorgefertigte Drahtseile aus Stahl und nichtrostendem Stahl mit A Endverankerungen Anlage 01
4.6.3.5 Das Bauprodukt "Nägel mit profilierter Schaftausbildung und Schrauben zum Anschluss von Blechen und Blechformteilen im Holzbau" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen
4.6.4.5 Das Bauprodukt "Hohlraumschalen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.4.6 Dämmstoff-Befestigungselement Anlage 01
4.6.5.10 Das Bauprodukt "Ringdichtungselemente aus Elastomeren" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.6.5.11 Fugendichtstoffsysteme zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe Anlage 01
4.6.5.12 Fugenbänder aus thermoplastischen Kunstoffen zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe Anlage 01
4.6.5.15 Dichtungsbahnen als Abdichtungsmittel von Auffangwannen und Auffangräumen in Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Anlage 01
4.6.5.26 Betonschutzplatten für Auffangwannen/-räume zur Lagerung wasser- gefährdender Flüssigkeiten Anlage 01
4.7.4.4 Das Bauprodukt "Bodenablauf mit wassergefülltem Geruchsverschluss mit mechanisch wirkender Tauchglocke" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.7.4.16 Das Bauprodukt "Formstücke aus PVC-U mit schwenkbarer Muffe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.11.4.5 Das Bauprodukt "Rohrabschottung mit intumeszierender Matte" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
4.11.4.6 Das Bauprodukt "Biegsame, aufschäumende Brandschutzstreifen, vorgeformte Elemente und beschichtete Gewebe" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.11.6.2 Das Bauprodukt "Brandschutzverglasungen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
4.12.1.2.1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Dämmstoffe aus pflanzlichen oder tierischen Fasern zur Wärme- und/oder Schalldämmung Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 04, 4/6 und 4/9
4.12.1.2.2
Hinweis
Lose Schüttdämmstoffe aus pflanzlichen oder tierischen Fasern zur Wärme- und/oder Schalldämmung Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlagen 04, 4/6 und 4/9
4.12.1.2.3
2014/1
Hinweis
Lose Dämmschüttung aus Hanffasern zur Wärme- oder Schalldämmung für die Anwendung unter schwimmenden Fußböden Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 4/6
4.12.1.3
2014/1
Hinweis
Wärmedämmstoff aus Reisschalen Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 4/6
4.12.1.5 Wärmedämmplatten aus mineralischem Material Anlage 01
4.12.1.6
Hinweis
2014/1
Lose Hobelspäne als Dämmstoffschüttung Anlage 01
Zusätzlich gilt:
Anlagen 02 und 4/6
4.12.1.8
2014/1
Hinweis
Werkmäßig hergestellte Schüttungen aus Schaumglasschotter Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
4.12.1.12 Produkte mit reflektierenden Schichten zur Wärmedämmung der Gebäudehülle Anlage 01
4.12.1.18 Dämmstoffe aus granuliertem Polystyrol und Bindemittelgemisch Anlage 01
4.12.1.23 Dämmprodukte aus expandiertem Perlit (EPB), abweichend von EN 13169 Anlage 01
4.12.1.26 Decken-Dämmplatten aus Polystyrol-Leichtbeton Anlage 01
4.12.1.40
2014/1
Thermische Trennelemente für tragende und nichttragende Wände aus Mauerwerk Anlage 01
Lfd. Nr. 1 Bausatz In Abhängigkeit vom Anwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen
1 2 3
5 Bausätze, für die europäische technische Zulassungen vor dem 01.07.2013 ohne Leitlinie erteilt worden sind
5.1.2.3
Hinweis
Bausatz für Fels- und Bodennägel, Bausatz mit Hohlstäben für selbstbohrende Nägel Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
5.1.2.4
Hinweis
Bausatz für Fels- und Bodenanker, Bausatz mit Gewindestäben Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
5.1.3.2
Hinweis
Bausatz für ein verlorenes Schalungssystem aus Wärmedämmstoffen für ganze Gebäude Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.1.3.10
Hinweis
Bausatz für Verpresspfähle (Verbundpfähle) mit kleinem Durchmesser, Bausatz mit Hohlstäben für selbstbohrende Verpresspfähle (Verbundpfähle) mit kleinem Durchmesser Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 07
5.1.5.6 Das Bauprodukt "Bahnübergangsbelag" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.1.6.1 Das Bauprodukt "Lärmschutzwände aus Spezialbetonelementen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.3.2.20
Hinweis
Bausatz für tragende Außenwände Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.3.3.4
Hinweis
Bausatz für Holz-Beton-Verbundecken Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.4.1.12 Abstandhaltersysteme für Dach- und Wandverkleidungen aus Metall Anlage 01
5.4.2.16 Bausätze für Verbundabdichtungen Anlage 01
5.4.2.17
Hinweis
Bausatz zur Wärmedämmung von Dächern Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.4.2.20 Einkomponentige Bitumen-Polyurethan-Mischung zur Abdichtung von vertikalen Wandanschlüssen bei Bitumendachabdichtungen Anlage 01
5.4.4.23 Rahmenlose Balkon-Verglasung Anlage 01
5.4.4.25 Punktgestützte Vertikalverglasung Anlage 01
5.4.4.26 Außenseitiges Wärmedämmverbundsystem für die Verwendung im Holzrahmenbau Anlage 01
5.4.4.35 Bausatz aus Unterkonstruktion und Befestigungsmitteln für Wandbekleidungs- und Außenwandelemente Anlage 01
5.4.4.36
Hinweis
Brüstungskonstruktion aus Glas Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 5/1
5.4.4.44
2014/1
Bausatz für nichttragende innere und äußere Wände aus Glasbausteinen Anlage 01
5.4.4.46
Hinweis
Isolierglaselement mit tragender Verklebung und punktgestützter Befestigung Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 5/2
5.5.2.3
Hinweis
Bausatz für einen dämmenden Trockenestrich Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 08
5.6.2.2 Das Bauprodukt "Zugstabsystem" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
5.6.5.1 Das Bauprodukt "Fugendichtungsbänder" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
5.6.5.13 Ableitfähige Beschichtungssysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten Anlage 01
5.6.5.14 Beschichtungssysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten Anlage 01
5.6.5.16 Fertigteile aus flüssigkeitsdichtem Beton bzw. Stahlbeton zur Verwendung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Anlage 01
5.6.5.17 Gussasphalt-Dichtschichten zur Verwendung in Anlagen zum Umgang mit flüssigen Chemikalien (wassergefährdenden Stoffen) Anlage 01
5.6.5.19 Aufgeklebte Fugendichtungsbänder in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten Anlage 01
5.6.5.21 Das Bauprodukt "Bausatz aus einer Polymerabdichtungsbahn und weiteren Komponenten zur Herstellung eines Abdichtungssystems gegen Wasser auf Wänden und Böden im Innen- und Außenbereich" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.6.5.22 Bausätze mit Verbundabdichtungsbahnen für die Dach- und Bauwerksabdichtung Anlage 01
5.6.5.23 Bausatz aus einer flüssig aufgebrachten polymermodifizierten Dichtungsschlämme und weiteren Komponenten unter Fliesenbelägen zur Herstellung eines Abdichtungssystems gegen Wasser auf verschiedenen Bauwerksteilen im Innen- und Außenbereich Anlage 01
5.7.1.4 Das Bauprodukt "Bausätze für Rohrleitungssysteme aus Polyäthylen" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.7.4.7 Das Bauprodukt "Erdverlegte gewickelte glasfaserverstärkte Druckrohrleitungssysteme für den Transport von Wasser, mit Ausnahme von Trinkwasser" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.7.4.19 Das Bauprodukt "Bausatz zur Sanierung von Abwasserleitungen innerhalb und auf der Außenseite von Gebäuden mittels Glasflocken verstärktem Polyestergemisch" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen.
5.8.2.13 Das Bauprodukt "Bausätze für Rohrleitungssysteme für Heizungsanlagen aus unvernetzten Rohren aus Polyäthylen mit erhöhter Temperaturbeständigkeit mit Sauerstoffsperrschicht" ist in der Liste (Ausgabe 2015/1) gestrichen. Anlage 01
5.8.2.19 Bausatz für System-Abgasanlagen mit Keramik-Innenrohr Anlage 01
5.11.7.2
Hinweis
Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen Anlage 01
Zusätzlich gilt: Anlage 5/3
1 Die laufende Nummer setzt sich aus der Nummer des Abschnitts der Bauregelliste B Teil 1 und der EOTA-Nummer für den Produktbereich (siehe Homepage des DIBt unter "Zulassungen/Europa (ETA)/ETAs ohne Leitlinien") zusammen.

Anlagen zur Bauregelliste B Teil 1

Anlage 01 (2007/1)

Es gelten die in den Landesbauordnungen und in den Vorschriften aufgrund der Landesbauordnungen vorgegebenen Stufen, Klassen und Verwendungsbedingungen.

Für die Zuordnung der Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 zu den bauaufsichtlichen Benennungen gilt Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.1.2. Für die Zuordnung der nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Brandeigenschaften von Baustoffen zu den bauaufsichtlichen Benennungen gilt Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.2.2. Für die Zuordnung der nach DIN EN 13501-5 klassifizierten Eigenschaften zum Verhalten von Bedachungen bei einer Beanspruchung von außen gilt Bauregelliste A Teil 1 Anlage 0.1.3.

Anlage 02 (2014/1)
Hinweis

Das Bauprodukt/der Bausatz darf aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes für Aufenthaltsräume einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird.

Anlage 03
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/1) -

Anlage 04 (2003/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von Baustoffen, die nach DIN EN 13501-1 in die Klasse A2, B oder C eingestuft werden, ist zusätzlich durch Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 05 (2015/1)

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 06 (2009/2)

Das Bauprodukt/der Bausatz darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Dies gilt nicht für Arbeitsräume und Arbeitsplätze, die im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen. Dies gilt auch nicht für industriell und gewerblich genutzte Hallen, in denen sich ausschließlich Arbeitnehmer aufhalten. Hierzu gehören z.B. Produktions- und Montagehallen der Automobil- und Elektroindustrie sowie Lagerhallen. Unbeschadet dessen sind die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Anlage 07 (2007/2)
Hinweis

Das Bauprodukt/der Bausatz darf nur dann als Außenbauteil, d.h. im unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt mit Wasser und Boden, verwendet werden, wenn der Nachweis der Umweltverträglichkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird.

Anlage 08 (2015/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von in Bauprodukten und Bausätzen verwendeten Dämmstoffen aus Holzwerkstoffen, pflanzlichen/tierischen Fasern oder Kork, die nach DIN EN 13501-1 in das Brandverhalten der Klassen A1, A2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 09

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/1.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/1.2 (2009/1)
- gestrichen in der Liste -

Anlage 1/1.3 (2015/1)
Hinweis

1. Gesteinskörnungen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird.

2. Für rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen außer kristalliner Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat ist die Umweltverträglichkeit mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

3. Bei natürlichen und rezyklierten Gesteinskörnungen für die Verwendung in tragenden Bauteilen gilt im Hinblick auf die Alkali-Kieselsäure-Reaktion Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.2.7.1 bzw. 1.2.7.2.

Anlage 1/1.4 (2015/1)
Hinweis

1. Gesteinskörnungen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird.

2. Für rezyklierte Gesteinskörnungen und industriell hergestellte Gesteinskörnungen außer Blähglimmer (Vermikulit), Blähperlit, Blähschiefer, Blähton und Ziegelsplitt aus ungebrauchten Ziegeln ist die Umweltverträglichkeit mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen. Der Nachweis ist bei gesinterter Steinkohlenflugasche und Kesselsand aus Wärmekraftwerken gemäß DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.3.6, nur dann zu führen, wenn außer Kohle Sekundärbrennstoffe mitverbrannt werden.

3. Für natürliche leichte Gesteinskörnungen außer Tuff, Naturbims und Lava ist die Alkaliempfindlichkeit für die Verwendung in tragenden Bauteilen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.5 (2006/1)
Hinweis

Die Umweltverträglichkeit der Flugaschen ist mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.5.1 (2014/1)
Hinweis

Das Bauprodukt/der Bausatz darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes in Aufenthaltsräumen einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Dies gilt nicht für Arbeitsräume und Arbeitsplätze, die im Hinblick auf Luftschadstoffe den Regelungen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu Arbeitsplatzgrenzwerten) unterliegen. Dies gilt auch nicht für industriell und gewerblich genutzte Hallen, in denen sich ausschließlich Arbeitnehmer aufhalten. Hierzu gehören z.B. Produktions- und Montagehallen der Automobil- und Elektroindustrie sowie Lagerhallen. Unbeschadet dessen sind die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Anlage 1/1.6 (2006/1)

Für Oberflächenschutzsysteme, die bei Instandsetzungen für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind, dürfen die Produkte nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird, wobei die Mindestprüfhäufigkeit für die werkseigene Produktionskontrolle DIN EN 1504-2, Anhang A, entsprechen muss. Die für alle vorgesehenen Verwendungszwecke geforderten Leistungseigenschaften nach Abschnitt 5.2 sind in der Erstprüfung zu prüfen. Alle weiteren Leistungsmerkmale für "bestimmte vorgesehene Verwendungszwecke" nach DIN EN 1504-2, Abschnitt 4, müssen, falls gefordert, in der Erstprüfung geprüft werden.

Anlage 1/1.7 (2006/1)

Für Instandsetzungen, die für die Erhaltung der Standsicherheit von Betonbauteilen erforderlich sind, dürfen die Produkte nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird, wobei die Mindestprüfhäufigkeit für die werkseigene Produktionskontrolle DIN EN 1504-5, Anhang D, entsprechen muss. Die für alle vorgesehenen Verwendungszwecke geforderten Leistungseigenschaften nach Abschnitt 5.2 sind in der Erstprüfung zu prüfen. Alle weiteren Leistungsmerkmale für "bestimmte vorgesehene Verwendungszwecke" nach DIN 1504-5, Abschnitt 4, müssen, falls gefordert, in der Erstprüfung geprüft werden.

Anlage 1/1.8
gestrichen in der Liste - Ausgabe 2007/2 -

Anlage 1/1.9
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/1.10 (2015/1)
Hinweis

Für die Verwendung in standsicherheitsrelevanten Bauteilen aus Stahlbeton oder Spannbeton ist für Pigmente in Lieferform (Pigmentmischungen und wässrige Pigmentpräparationen) gemäß Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.3.3.3, nachzuweisen, dass das Pigment keine korrosionsfördernde Wirkung auf den im Beton eingebetteten Stahl hat.

Anlage 1/1.11
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2009/1) -

Anlage 1/1.12
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2009/1) -

Anlage 1/1.13 (2007/2)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von Pfählen oder Segmentpfählen gemäß Tabelle 3, Klasse 2, und von Pfahlkupplungen ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.14 (2009/1)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von vorgefertigten Gitterträgerdecken bzw. vorgespannten Decken mit Ortbetonergänzung als tragende Bauteile ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Gitterträger für Fertigplatten mit statisch mitwirkender Ortbetonschicht bzw. für vorgespannte Elementdecken nachzuweisen.

Anlage 1/1.15 (2013/1)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von vorgefertigten Stahlbeton- und Spannbeton-Hohlplatten als tragende Bauteile ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen. Hier von ausgenommen sind vorgefertigte schlaff bewehrte Stahlbeton-Hohlplatten, die dem Normenwerk von DIN 1045, Teile 1 bis 4 (DIN 1045-1:2008-08, DIN 1045-2:2008-08, DIN 1045-3:2008-08, DIN 1045-4:2001-07) unter Verwendung von Beton nach Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.5.9), in Verbindung mit den DIBt Mitteilungen 37 (2005) Heft 3, Seiten 102 und 103 entsprechen.

Anlage 1/1.16 (2009/1)
Hinweis

Bei tragenden Bauteilen aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton gilt bei der Herstellung von Beton, Betonstahl und Spannstahl Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.6.28.

Anlage 1/1.17 (2010/1)
Hinweis

Die Verwendbarkeit von vorgefertigten Balken mit Gitterträgern oder/und mit Aufbeton als tragende Bauteile ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/1.18 (2013/2)
Hinweis

1) Bei den vorgefertigten Bauteilen gilt bei der Herstellung des haufwerksporigen Leichtbetons und des Betonstahls Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 1.6.11.

2) Für die Bauteile WLH nach DIN EN 1520, Abschnitt 5.5.3.2 (2) sind die nicht harmonisierten Produkteigenschaften nach DIN EN 1520, Abschnitt 5.5.3.2, Bild 4 mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 1/2.1 (2005/3)
Hinweis

1. Gesteinskörnungen dürfen für tragende Bauteile nur verwendet werden, wenn deren Konformität gemäß dem System "2+" bescheinigt wird.

2. Für industriell hergestellte Gesteinskörnungen außer kristalliner Hochofenstückschlacke, Hüttensand und Schmelzkammergranulat ist die Umweltverträglichkeit mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

3. Die Verwendung von rezyklierten Zuschlägen bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anlage 1/2.2 (2006/1)
Hinweis

Für Mauerziegel, an die Anforderungen an den Frostwiderstand gestellt werden, ist nachzuweisen, dass sie Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 2.1.23 entsprechen.

Anlage 1/2.3 (2013/1)
Hinweis

Kalksand-Verblender müssen Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 2.1.24 entsprechen.

Anlage 1/2.4 (2006/1)
Hinweis

Für Mauersteine aus Beton, an die Anforderungen an den Frostwiderstand gestellt werden, ist nachzuweisen, dass sie Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 2.1.25 entsprechen.

Anlage 1/3.1 (2007/1)
Hinweis

Holzwerkstoff nach der Norm EN 13986:2004-10 dürfen nur verwendet werden, wenn

Holzwerkstoffe, denen bei der Herstellung chemische Substanzen zur Verbesserung des Brandverhaltens (Flammschutzmittel) oder zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen einen biologischen Befall z.B. durch Pilze und Insekten (Holzschutzmittel) zugesetzt werden, bedürfen zur Verwendung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anlage 1/3.2 (2006/2)
Hinweis

In Fällen, in denen die Produkte nicht mit Holz- oder Feuerschutzmitteln behandelt sind, ist dies zusätzlich zur CE-Kennzeichnung ausdrücklich anzugeben.

Die Festlegungen zur Festigkeit und Steifigkeit entsprechend Abschnitt 5.1 der Norm sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu treffen. Bei Produkten, die mit Holz- oder Feuerschutzmitteln behandelt sind, ist im Rahmen der Zulassung auch die Gesundheitsverträglichkeit zu beurteilen.

Anlage 1/3.3 (2015/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von HPL-Mehrschicht-Verbundplatten/-paneelen mit Trägermaterial auf Holzbasis, die nach DIN EN 13501 -1 in Klasse A 2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen

Anlage 1/3.4 (2006/2)

Holzwerkstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie den PCP-Gehalt von 5 ppm, bestimmt nach CEN/TR 14823, nicht überschreiten und die Formaldehyd-Abgabe den Wert von 0,124 mg/m3 Luft (entspricht Formaldehydklasse E 1 in Deutschland) nicht überschreitet.

Anlage 1/3.5 (2007/1)

Furnierschichtholz nach der Norm EN 14374:2004-11 darf nur verwendet werden, wenn es der Formaldehydklasse E 1 (Formaldehyd-Abgabe ≤ 0,124 mg/m3 Luft) entspricht.

Anlage 1/3.6 (2007/1)
Hinweis

Brettschichtholz nach der Norm EN 14080:2005-06 darf nur verwendet werden, wenn es der Formaldehydklasse E 1 (Formaldehyd-Abgabe ≤ 0,124 mg/m3 Luft) entspricht.

Anlage 1/3.7 (2008/1)

Holzbauteile mit geklebten tragenden Verbindungen dürfen nur verwendet werden, wenn diese Verbindungen mit Klebstoffen hergestellt worden sind, die als Klebstoffe des Typs I nach DIN EN 301:2006-09, Tabelle 1, klassifiziert sind. Dies gilt nicht für die Verbindung der Komponenten in Holzwerkstoffen mit Ausnahme von Brettsperrholz.

Anlage 1/3.8 (2010/1)
Hinweis

Bauholz, das mit chemischen Substanzen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen einen biologischen Befall z.B. durch Pilze und Insekten (Holzschutzmittel) gemäß EN 14081-1:2005-11, Abschnitt 5.4.2, behandelt und das gemäß Anhang ZA 3.2 entsprechend gekennzeichnet wurde, bedarf zur Verwendung, die Dauerhaftigkeit sowie den Gesundheits- und Umweltschutz betreffend, einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, es sei denn, es wurden nachweislich in Deutschland allgemein bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel verwendet.

Anlage 1/3.9 (2010/1)
Hinweis

Gipsplattenprodukte aus der Weiterverarbeitung mit dekorativer Laminierung aus Kunststofffolien nach der Norm EN 14190, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Anlage 1/4.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/4.2 (2012/2)

In Deutschland ist nur die Verwendung der Stahlsorten mit den nachfolgend genannten Werkstoffnummern geregelt: 1.4003, 1.4016, 1.4301, 1.4307, 1.4318, 1.4362, 1.4401, 1.4404, 1.4439, 1.4462, 1.4529, 1.4539, 1.4541, 1.4547, 1.4565, 1.4567, 1.4571 und 1.4578.

Anlage 1/5.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/5.2

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/5.3 (2010/1)
Hinweis

Die Verwendung von leichten Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-2 als Schüttung unter tragenden Bauteilen bzw. als Wärmedämmung bedarf einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Anlage 1/6.1

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/6.2

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/7.1 (2007/2)

Für die Verwendung in Deutschland sind nur die Materialklassen A, B und C nach Anhang A von DIN EN 1337-4: 2004-08 bzw. DIN EN 1337-6:2004-08 erlaubt.

Anlage 1/8.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2009/2) -

Anlage 1/8.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/8.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/9.1 (2009/1)

Der Nachweis des Brandverhaltens muss gemäß DIN EN 14509 Anhang C Abschnitt C 1.2.3 ohne Abdeckungen an den Schnittkanten des Probekörpers nach DIN EN ISO 11925-2 erfolgen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-1 enthält den Zusatz "alle Endanwendungen".

Anlage 1/9.2 (2013/2)

Hinterlüftete Außenwandbekleidungen unterliegen in Deutschland Anforderungen zur Nutzungssicherheit. Daher dürfen Platten aus Naturstein für hinterlüftete Außenwandbekleidungen nur verwendet werden, wenn gemäß EN 1469, Tabelle ZA.2 das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität dem System "3" entspricht.

Anlage 1/9.3 (2012/1)
Hinweis

Dekorative Wandbekleidungen in Rollen- und Plattenform nach der Norm EN 15102 auf Kunststoff- oder Korkbasis sowie Glasfaser- und Fototapeten, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Die Anlage 1.9/3 tritt am 1.1.2014 in Kraft.

Anlage 1/12.1 -
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2006/1) -

Anlage 1/12.2 (2005/3)

Für fäkalienfreies Abwasser sind Rückstauverschlüsse der Typen 2, 3 und 5 zu verwenden.

Für fäkalienhaltiges Abwasser sind Rückstauverschlüsse Typ 3 mit der Kennzeichnung "F" zu verwenden.

Anlage 1/12.3

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/12.4

- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2015/1) -

Anlage 1/12.5 (2005/3)
Hinweis

Für die Verwendung der Rohre und Formstücke für die Grundstücksentwässerung sind die in DIN EN 1916:2003-04, Tabelle 1 nicht geregelten Eigenschaften entsprechend Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 12.1.19 und lfd. Nr. 12.1.21 nachzuweisen.

Anlage 1/12.6 (2005/3)
Hinweis

Für die Verwendung der Einstieg- und Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerung sind die in DIN EN 1917:2003-04, Tabelle 1 nicht geregelten Eigenschaften entsprechend Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 12.1.20 nachzuweisen.

Anlage 1/12.7 (2012/2)
Hinweis

Für die Verwendung der Entwässerungsrinnen sind die in DIN EN 1433:2005-09, Abschnitt 6.1, 6.3.3.2, 6.3.3.3 und 7.9 nicht geregelten Eigenschaften entsprechend Bauregelliste ATeil 1, lfd. Nr. 12.1.28 nachzuweisen.

Anlage 1/12.8 (2008/2)

Rohre und Fittings sind mit Beschichtungsstoffen zum Korrosionsschutz mit einem Gehalt < 50 ppm Benzo(a)pyren verwendbar.

Anlage 1/13.1 (2005/3)
Hinweis

Die Norm für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten enthält keine Festlegungen zur Standsicherheit der Abscheiderbehälter, zur Dichtheit der Abscheideranlagen gegenüber Leichtflüssigkeiten und zum Brandverhalten von Einbauteilen. Diese nicht durch die Norm abgedeckten Produkteigenschaften sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.*

______

* Die fehlenden Produkteigenschaften und die Verwendung der Abscheideranlagen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt.

Anlage 1/13.2 (2005/3)
Hinweis

Die Norm für Abscheideranlagen für Fette enthält keine Festlegungen zur Standsicherheit der Abscheiderbehälter, zur Dichtheit der Abscheideranlagen gegenüber Fetten und zum Brandverhalten von Einbauteilen. Diese nicht durch die Norm abgedeckten Produkteigenschaften sind im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.*

_______

* Die fehlenden Produkteigenschaften und die Verwendung der Abscheideranlagen werden durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt.

Anlage 1/14.1 (2007/1)
Hinweis

Die harmonisierte Norm enthält im Anhang ZA.1 keine Festlegungen für das Brandverhalten des Dämmstoffes. Bis zu einer Ergänzung der harmonisierten Norm um solche Bestimmungen ist das Brandverhalten des Dämmstoffes noch nicht harmonisiert. Das Brandverhalten des Dämmstoffes ist deshalb in einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis gemäß Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10 festzulegen.

Anlage 1/14.2 (2006/2)
Hinweis

Der Nachweis des Feuerwiderstandes zur Vermeidung von Brandübertragung von Geschoss zu Geschoss wird in dieser Norm nicht geregelt, der Nachweis ist entsprechend Bauregelliste A Teil 3, lfd. Nr. 2.13 zu führen. Darüber hinaus enthält die harmonisierte Norm im Anhang ZA.1 keine Festlegungen für das Brandverhalten der einzelnen Bauteile der Systemabgasanlage. Bis zu einer Ergänzung der harmonisierten Norm um solche Bestimmungen ist das Brandverhalten noch nicht harmonisiert. Die Bauteile müssen mindestens normalentflammbar sein. Der Nachweis des Brandverhaltens ist gemäß Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10 zu führen.

Anlage 1/14.3 (2008/2)

Systemabgasanlagen mit Keramik-Innenrohren der Klassifizierung W 3 O sind nicht verwendbar.

Anlage 1/14.4 (2010/1)

Aufsätze aus Metallen, die in der Norm nicht gelistet sind (Klasse 99), dürfen nur angewendet werden, wenn sie der Korrosionsklasse V1, V2 oder V3 nach DIN EN 1856-1:2006-08 entsprechen.

Bauteile für metallische Abgasanlagen aus Metallen der Klasse 80 oder 99 dürfen nur angewendet werden, wenn sie der Korrosionsklasse V1, V2 oder V3 nach DIN EN 1856-1:2006-08 entsprechen.

Anlage 1/14.5 (2010/1)
Hinweis

Die harmonisierte Norm enthält im Anhang ZA.1 keine Festlegungen für das Brandverhalten. Bis zu einer Ergänzung der harmonisierten Norm um solche Bestimmungen ist das Brandverhalten der Baustoffe gemäß Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1, 2.10.1.2 oder 2.10.2 festzulegen.

Anlage 1/14.6 (2010/2)
Hinweis

Die harmonisierte Norm enthält im Anhang ZA keine spezifischen Anforderungen an die Feuerraumbaustoffe und Speichermassen. Es gilt Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.56.

Anlage 1/15.1 (2009/1)

In Deutschland dürfen nur Grenzwertgeber des Typs B verwendet werden.

Anlage 1/17.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -

Anlage 1/17.2 (2007/2)

Für die Verwendung von Rauchschürzen aus Materialien, die in begrenztem Maß Rauch durchlassen, muss die Rauchdurchlässigkeit nach Anhang C.3 der EN 12101-1 bei einer Temperatur von 200 °C

Anlage 1/17.3 (2012/2)

Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA.3 Punkt h)2) und m)1) sind für die Brandschutzklappen vom Hersteller anzugeben:
- die Nennauslösetemperatur des temperaturempfindlichen Messfühlers der thermischen Auslöseeinrichtung, dessen Belastbarkeit nach Abschnitt 5.2.5 in Verbindung mit ISO 10294-4 nachgewiesen wurde,
- die Anzahl der nach Abschnitt 5.4.2 in Verbindung mit Anhang C nachgewiesenen Öffnungs- und Schließzyklen,
- die Achslage des mechanischen Absperrelements (vertikal oder horizontal), die im Rahmen der Feuerwiderstandsprüfung nachgewiesen wurde.

Anlage 1/17.4 (2012/2)

Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach Anhang ZA.3 ist für Entrauchungsklappen vom Hersteller die Achslage des mechanischen Absperrelements (vertikal oder horizontal), die im Rahmen der Feuerwiderstandsprüfung nach
EN 1366-2 nachgewiesen wurde, anzugeben. In Entrauchungsanlagen, die automatisch ausgelöst und gemäß DIN EN 12101-8, Abschnitt 3.26 manuell übersteuert werden können, sind Entrauchungsklappen der Klassifizierung "MA" zu verwenden. Für die Anwendung in einem Brandabschnitt: mindestens E300 30 i ↔ o S 500 * 1 MA single

1) 300 oder 10000 je nach Verwendungszweck

Anlage 1/18.1 (2010/1)
Hinweis

Bodenbeläge nach der Norm EN 14041, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Hinweis: Werden textile, elastische oder Laminat-Bodenbeläge vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.

Die Anlage 1/18.1 in der Fassung 2010/1 tritt am 1.1.2012 in Kraft.

Anlage 1/18.2 (2013/2)
Hinweis

Sportböden nach der Norm EN 14904 dürfen nur verwendet werden, wenn sie der Formaldehydklasse E1 (Formaldehyd-Abgabe < 0,124 mg/m3 Luft) entsprechen und kein Produkt den PCP-Gehalt von 5 ppm überschreitet. Sportböden nach der Norm EN 14904, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen darüber hinaus aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt.

Die Norm DIN EN 14904 enthält zudem keine Festlegungen zur Berücksichtigung der Unterkonstruktion des Sportbodens bei den Brandprüfungen sowie zur erweiterten Anwendung von Prüfergebnissen aus diesen Prüfungen. Deshalb bedürfen Sportböden nach dieser Norm, die in die Klassen A2fl, Bfl, Cfl oder Dfl nach DIN EN 13501-1 eingestuft werden sollen, einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis des Brandverhaltens.

Hinweis: Werden Sportböden oder Mehrzweck-Sporthallenböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.

Anlage 1/18.3 (2012/2)
Hinweis

Bodenbeläge nach der Norm EN 14342, die in Aufenthaltsräumen angewendet werden, bedürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung; dabei werden die "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" zugrunde gelegt. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind massive unbehandelte Holzfußböden, die zudem vor Ort nicht beschichtet und/oder verklebt werden.

Hinweis: Werden Parkette oder Holzfußböden vor Ort dauerhaft beschichtet, behandelt, verklebt und/oder mit Verlegeunterlagen* verwendet, so benötigen die für diesen Zweck verwendeten Baustoffe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und ggf. des Brandschutzes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis kann sowohl für das zusammengesetzte System als auch für die Einzelkomponenten geführt werden.
___
* gilt für Verlegeunterlagen ab 1.1.2012

Anlage 2/1 (2007/2)

Es dürfen nur Bauprodukte/Bausätze nach solchen europäischen technischen Zulassungen verwendet werden, die den Nachweis des Feuerwiderstandes unter Berücksichtigung der Schwelbrandbeanspruchung und die Klassifizierung gemäß DIN EN 13501-2 Abschnitt 6.6 enthalten.

Anlage 3/1 (2015/1)
Hinweis

Das Brandverhalten der Elemente kann aufgrund der Angaben in Annex E der ETAG 017 hinsichtlich Vorbereitung, Konditionierung und Einbau des Produktes in die Prüfeinrichtung nach DIN EN 13823 nicht abschließend beurteilt werden. Das Brandverhalten ist deshalb bis auf weiteres mit Ausnahme der Klasse A1 und Klasse E im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festzulegen.

Das Glimmverhalten von Wärmedämm-Verbundelementen mit Dämmstoffen aus Holzwerkstoffen, pflanzlichen/tierischen Fasern und expandiertem Kork, die nach DIN EN 13501-1 in das Brandverhalten der Klassen A 1 mit einem Anteil an organischen Bestandteilen größer 3%, A 2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 3/2 (2010/1)

Für Bausatze mit europäischer technischer Zulassung nach ETAG 013, Ausgabe 2002 mit Spannanker- und Kopplungsserien, bei denen die Kraftdifferenz ΔFpk mehr als 7600 kN beträgt (Serien, bei denen die Kraftdifferenz ΔFpk zwischen dem kleinsten und dem größten Anker bzw. der kleinsten und der größten Kopplung ΔFpk = 7600 kN uberschreitet), sind zusätzlich folgende Prüfungen nach Prüfvariante B durchzufuhren:

Prüfungsvariante B:

Die Definition für Anker und Kopplungen aus einer Serie mit ähnlichem Aufbau der Anker und Kopplungen verschiedener Größen nach ETAG 013, Abschnitt 3.2.1 unter dem Begriff .Typ g ist zu beachten.

Die geprüften Anker- und Kopplungsgrosen aus einer Serie müssen die gesamte Spanngliederbreite abdecken. Bei kleineren Serien mit maximal fünf verschiedenen Anker- oder Kopplungsgrößen, deren Spanngliederbreite nicht mehr als zehn Zugelemente aufweist, sind mindestens zwei unterschiedliche Größen zu prüfen.

Für Anker- und Kopplungsserien, bei denen die Kraftdifferenz ΔFpk zwischen dem kleinsten und größten Anker bzw. der kleinsten und größten Kopplung ΔFpk = 7600 kN nicht überschreitet, ist die minimale Anzahl von Prüfungen für eine Serie in Tabelle 6.3 (6.1.1-I bis 6.1.3-I) angegeben.

Ist ΔFpk > 7600 kN, ist in Schritten von nicht mehr als ΔFpk = 3500 kN zusätzlich zu den Versuchen nach Tabelle 6.3 je eine zusätzliche Prüfung wie für die mittlere Größe nach Tabelle 6.3 durchzuführen (je eine zusätzliche Prüfung für 6.1.1-I bis 6.1.3-I). Der größte Anker bzw. die größte Kopplung muss zweimal geprüft werden (jede vorgeschriebene Prüfung 6.1.1-I bis 6.1.3-I).

Zwischen geprüften Anker- oder Kopplungsgrosen darf die Kraftdifferenz nicht größer als ΔFpk = 3500 kN sein. Wird diese Kraftdifferenz uberschritten, sind die Anker- oder Kopplungsgrosen "unter- oder oberhalb dieses Bereiches" als getrennte Serien zu prüfen, jede Serie mit der Anzahl vorgeschriebener Prüfungen in Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Regeln.

Anlage 3/3 (2013/2)

Für Bausätze für Außenwandbekleidungen mit unsymmetrischaufgebauten Bekleidungselementen ist das Brandverhalten gemäß ETAG 034, Abschnitte 6.2.1 (Beflammung der Vorderseite) und 6.2.2 (Beflammung der Rückseite) anzugeben. Für die Klassen A1, D und E nach DIN EN 13501-1 entfällt der Nachweis nach Abschnitt 6.2.2.

Anlage 4/1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/1) -

Anlage 4/4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2011/1) -

Anlage 4/6 (2007/2)

Der Dämmstoff muss hinsichtlich des Widerstandes gegenüber Schimmelpilz in die Klasse 0 eingestuft sein, es sei denn, in der europäischen technischen Zulassung sind zur Vermeidung des Schimmelpilzwachstums detaillierte konstruktive Randbedingungen festgelegt.

Anlage 4/7
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 4/8 (2010/1)
Hinweis

Das Glimmverhalten von Baustoffen, die nach DIN EN 13501-1 in die Klasse A1, A2, B oder C eingestuft werden, ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 4/9 (2010/2)
Hinweis

Der Dämmstoff darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Aufenthaltsräume einschließlich zugehöriger Nebenräume nur verwendet werden, wenn der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung geführt wird. Hier von ausgenommen sind Dämmstoffe, die nach Maßgabe der jeweiligen europäischen technischen Zulassung hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und den diesbezüglichen Angaben ergänzend zur CE-Kennzeichnung dem Produkttyp 1 oder 2 entsprechen.

Anlage 5/1 (2011/1)
Hinweis

Für die Glasscheiben gilt die Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nrn. 11.13 und 11.14. Die Verwendbarkeit von teilvorgespanntem Glas (TVG) ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 5/2 (2011/1)
Hinweis

Für die Glasscheiben gilt die Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nrn. 11.10 bis 11.16. Die Verwendbarkeit von teilvorgespanntem Glas (TVG) ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 5/3 (2012/1)
Hinweis

Der Brauchbarkeitsnachweis gilt nur für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen ohne elektromotorisches Antriebssystem zum Schließen.

Die Verwendbarkeit von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit elektromotorischem Antriebssystem zum Schließen ist im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

Anlage 5/4 (2014/2)

Für die Verwendung ist eine Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß DIN EN 14319-1 Abschnitt 4.2.3 und Anhang I, Tabelle I.3 Zeile Nr. 1 (ohne Oberflächenprodukt (Abdeckung) des Bauprodukts in der Prüfeinrichtung nach DIN EN 13823) erforderlich.

Anlage 5/5 (2014/2)

Für die Verwendung ist eine Klassifizierung des Brandverhaltens gemäß DIN EN 14320-1 Abschnitt 4.2.3 und Anhang G, Tabelle G.3 Zeile Nr. 1 (ohne Oberflächenprodukt (Abdeckung) des Bauprodukts in der Prüfeinrichtung nach DIN EN 13823) erforderlich.

Bauregelliste B Teil 2 **

Stand





Lfd. Nr. Bauprodukt Vorschriften zur Umsetzung der genannten EG-Richtlinien In den Vorschriften nach Spalte 3 nicht berücksichtigte wesentliche Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Bauproduktengesetz und die hierfür noch nachzuweisenden Produktmerkmale Zusätzlich zur CE- Kennzeichnung erforderlicher Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweis für die Anforderungen nach Spalte 4
1 2 3 4 5 6
1 Technische Gebäudeausrüstung
1.1.1 Das Bauprodukt "Abwasserhebeanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2002/1) gestrichen.
1.1.2 Das Bauprodukt "Fettabscheider mit mechanischen Abstreifern" ist in der Liste (Ausgabe 2005/3) gestrichen
1.1.3 Amalgamabscheider 2006/95/EG
2004/108/EG
93/42/EWG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Verhinderung des
Rückflusses, Geruchsdichtheit
und Abscheidegrad
Z - 1
1.1.4 Kleinkläranlagen mit motorischen Antrieben 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Verhinderung des Rückflusses, Geruchsdichtheit und biologische Klärwirkung
Z - 1
1.1.5 Das Bauprodukt "Leichtflüssigkeitsabscheider mit motorischen Antrieben für Benzin, Öl und Fett" ist in der Liste (Ausgabe 2005/3) gestrichen.
1.1.6 Anlagen zur Begrenzung von Schwermetallen in Abwässern, die bei der Herstellung keramischer Erzeugnisse anfallen und die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z - 1
1.1.7 Anlagen zur Begrenzung von abfiltrierbaren Stoffen, Arsen, Antimon, Barium, Blei und anderen Schwermetallen, die für einen Anfall von bei der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern anfallenden Abwässern bis zu acht Kubikmetern pro Tag bemessen sind und die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z - 1
1.1.8 Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern, die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z - 1
1.1.9 Anlagen zur Begrenzung des Silbergehaltes in Abwässern aus fotografischen Verfahren, die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z - 1
1.1.10 Anlagen zur Begrenzung von Halogenkohlenwasserstoffen in Abwässern von chemischen Reinigungen, die mit motorischen Antrieben ausgestattet sind 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Dichtheit, Begrenzungswirkung
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
Z - 1
1.2.1 Das Bauprodukt "Brandschutzklappen für Lüftungsleitungen" ist in der Liste (Ausgabe 2014/1) gestrichen.
1.2.2 Rauchschutzklappen für Lüftungsleitungen 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Dichtheit, Rauchmelder und
Schließen bei Unterbrechung
der Hilfsenergiezufuhr
Z - 1
1.2.3 Das Bauprodukt "Entrauchungsklappen für ventilatorbetriebene Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2014/1) gestrichen.
1.2.4 Lüftungsgeräte 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Kennlinienverlauf, Mindestvolumenstrom, Dichtheit
Luftqualität (Filter), Sicherheitseinrichtungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Z - 1
1.2.5 Das produkt "Entrauchungsventilatoren" ist in der Liste (Ausgabe 2005/1) gestrichen.
1.2.6 Das Bauprodukt "Rauchschürzen" ist in der Liste (Ausgabe 2010/1) gestrichen.
1.2.7 Das Bauprodukt "Auswerte- und Auslöseeinrichtungen zur Ansteuerung von maschinellen Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
1.2.8 Das Bauprodukt "Automationseinheit zur Steuerung von Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen oder von Entrauchungsklappen in Entrauchungsanlagen" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
1.3.1 Raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe mit motorisch betriebenen Teilen 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
CO-Konzentration im Abgas, notwendiger Förderdruck
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit für diese Betriebsweise, selbstschließende Feuerraumtüren, Aufstellbedingungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Mindestluftbedarf, Dichtheit, energetische Kennwerte 2 (wenn die Feuerstätte nicht der Beheizung einzelner Räume oder Raumgruppen dient, Einzelfeuerstätte).
Z - 1
1.3.2 Raumluftunabhängige Feuerstätten für flüssige Brennstoffe mit motorisch betriebenen Teilen 2006/95/EG
2004/108/EG
92/42/EWG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
CO-Konzentration im Abgas, notwendiger Förderdruck
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit für diese Betriebsweise, selbstschließende Feuerraumtüren, Aufstellbedingungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Mindestluftbedarf, Dichtheit, energetische Kennwerte
Z - 1
1.3.3 Schnellregelbare Feuerstätten für feste Brennstoffe mit motorisch betriebenen Teilen für einzelne Räume oder Raumgruppen (Einzelfeuerstätte) 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
CO-Konzentration im Abgas, notwendiger Förderdruck
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit für diese Betriebsweise, Abschaltzeit, Brennstoffdosierung,
Aufstellbedingungen
Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Mindestluftbedarf, Dichtheit
Z - 1
1.3.4 Öl- und Gasbefeuerte Feuerstätten 3 4 bis max 400 kW Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
92/42/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.53 ÜHP
1.3.5 Öl- und Gasbefeuerte Feuerstätten 3 < 4 kW und > 400 kW Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.54 ÜHP
1.3.6 Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser die von Hand mit festen Brennstoffen beschickt werden. 97/23/EG Brandschutz:
Brandsicherheit der Feuerstätte
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser, hygienische Verbrennung
Nutzungssicherheit:
Nutzungssicherheit der Feuerstätte
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte 2
Z - 1
1.3.7 Heizkessel mit motorischem Antrieb für feste Brennstoffe 2 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich:
Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 14.1.55 ÜHP
1.3.8 Eigenständige Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten 2006/95/EG
2004/108/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz: Verhinderung eines gefährlichen Unterdruckes im Aufstellraum der Feuerstätte während des Betriebes der Feuerstätte
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit
Z - 1
1.4.1 Wärmepumpen 3, elektr. 2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
2006/42/EG
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.1 ÜHP
1.4.2 Nicht elektrisch betriebene Wärmepumpen 2
(Sorptions- oder motorisch betriebene WP)
Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Je nach Verwendung: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energieeinsparung und Wärmeschutz: Energetische Kennwerte
Z - 1
1.5.1 Thermische Solaranlagen, vorgefertigte Anlagen und Teilanlagen 2, 3
Ausgenommen Solarkollektoren nach 1.5.2.1 und 1.5.2.2
Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
97/23/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.2 ÜHP
1.5.2 Solarkollektoren 2, 3 97/23/EG Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.3 ÜHP
1.5.2.1 Solarkollektoren 3  mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen mit einer maximalen Einzelglasfläche bis 3,0 m2 für die Verwendung:
- im Dachbereich mit einem Neigungswinkel ≤ 75° 6
- bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich
97/23/EG Brandschutz:
(wenn schwerentflammbar oder nicht brennbar gefordert)
Energieeinsparung und Wärmeschutz: Energetische Kennwerte
Bauregelliste ATeil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2
und
Bauregelliste ATeil 1 lfd. Nr. 17.3
ÜH
ÜZ
ÜHP
1.5.2.2 Solarkollektoren abweichend von 1.5.2.1 97/23/EG mechanische Festigkeit und Standsicherheit 7
Brandschutz
Energieeinsparung und Wärmeschutz: Energetische Kennwerte
Z - 1
1.5.3 Solarspeicher 2 97/23/EG Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.4 ÜHP
1.5.4.1 Photovoltaische Module mit mechanisch gehalte- nen Glasdeckflächen mit einer maximalen Einzel- modulfläche bis 2,0 m2 für die Verwendung:
- im Dachbereich mit einem Neigungswinkel ≤ 75° 6
- bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich
2006/95/EG Brandschutz
(wenn schwerentflammbar oder nicht brennbar gefordert)
Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2 ÜH
ÜZ
1.5.4.2 Photovoltaische Module ohne Glasdeckflächen für die Verwendung im Dachbereich 2006/95/EG Brandschutz
(wenn schwerentflammbar oder nicht brennbar gefordert)
Bauregelliste A Teil 2, lfd. Nr. 2.10.1.1 bzw. 2.10.2 ÜH
ÜZ
1.5.4.3 Photovoltaische Module abweichend von 1.5.4.1 oder 1.5.4.2 2006/95/EG mechanische Festigkeit und Standsicherheit 7
Brandschutz
Z - 1
1.6.1 Trinkwasserspeicher 2 direkt/indirekt (elektr./ Gas) beheizte und Pufferspeicher 2 Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Soweit erforderlich: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 17.5 ÜHP
1.8.1 Blockheizkraftwerke, BHKW 2 Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
90/396/EWG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Je nach Verwendung: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Z - 1
1.10.1 Fern- und Nahwärmeübergabestationen Je nach Ausführung
2006/95/EG
2004/108/EG
97/23/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Je nach Verwendung: Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser
Energiesparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Z - 1
1.10.2
2015/2
Abgaswärmeüberträger 4 97/23/EG Energieeinsparung und Wärmeschutz:
Energetische Kennwerte
Nutzungssicherheit:
Funktionssicherheit der Feuerungsanlage mit Abgaswärmeüberträger
Brandschutz:
Brandsicherheit des Abgaswärmetauschers
Z - 1
1.10.3 Verteiler die nicht in eigene - für andere Zwecke nicht genutzten - Räumen untergebracht werden, in elektrischen Leitungsanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Funktionserhalt im Brandfall
Z - 1


Lfd. Nr. Bauprodukt Vorschriften zur Umsetzung der EG-Richtlinien In den Vorschriften nach Spalte 3 nicht berücksichtigte wesentliche Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Bauproduktengesetz und die hierfür noch nachzuweisenden Produktmerkmale Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung erforderlicher Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweis für die Anforderungen nach Spalte 4
1 2 3 4 5 6
2 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
2.1 Überfüllsicherungen für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden
Flüssigkeiten
2006/95/EG
2004/108/EG
94/9/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Funktionssicherheit, Erkennbarkeit der Alarmanzeige, Korrosionsbeständigkeit und Störungsanzeige
Z - 1
2.2 Das Bauprodukt "Überfüllsicherungen für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von brennbaren Flüssigkeiten" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
2.3 Leckanzeigegeräte für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden
Flüssigkeiten 9
2006/95/EG
2004/108/EG
94/9/EG
Festigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Überwachungsraums
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Durchgängigkeit und Eignung des Leckanzeigemediums, Korrosionsbeständigkeit, Dichtigkeit des Überwachungsraums und Funktionssicherheit des Leckanzeigers
Z - 1
2.4 Das Bauprodukt "Leckanzeigegeräte für Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von brennbaren Flüssigkeiten" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
2.5 Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten 9 2006/95/EG
2004/108/EG
94/9/EG
Festigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Überwachungsraums
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Durchgängigkeit und Eignung des Leckanzeigemediums, Korrosionsbeständigkeit, Dichtigkeit des Überwachungsraums und Funktionssicherheit des Leckanzeigers
Z - 1
2.6 Das Bauprodukt "Leckanzeigegeräte für doppelwandige Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von nichtbrennbaren Flüssigkeiten" ist in der Liste (Ausgabe 2004/1) gestrichen.
2.7 Das Bauprodukt "Grenzwertgeber für Behälter zum Lagern von Heizöl EL und Dieselkraftstoff" ist in der Liste (Ausgabe 2009/1) gestrichen. - 1
2.8 Leckageerkennungssysteme für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen 9 2006/95/EG
2004/108/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Funktionssicherheit, Erkennbarkeit der Alarmanzeige,
Korrosionsbeständigkeit und Störungsanzeige
Z - 1
2.9 Behälter mit auf den Atmosphärendruck bezogenen Überdrücken über 0,5 bar 97/23/EG Festigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Übewachungsraums (nur bei doppelwandigen Behältern) Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
  • Leckerkennung (nur bei Behältern mit Leckschutzauskleidung und bei doppelwandigen Behältern)
  • Permeation (nur bei unterirdischen Kunststoffbehältern)

Nutzungssicherheit:
(nur bei Behältern zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten mit Flammpunkt ≤ 55 °C

  • Explosionsfestigkeit (nur bei Behältern ohne Ausrüstung mit Flammendurch- schlagsicherung

Elektrostatische Aufladung (nur bei Behältern ohne eine Einrichtung zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen)

Z - 1
2.10 Rohre, Schläuche, zugehörige Formstücke, Dichtmittel, Armaturen für Rohrleitungen mit auf den Atmosphärendruck bezogenen Überdrücken über 0,5 bar 97/23/EG Festigkeit und Standsicherheit:
Standsicherheit des Überwachungsraums (nur bei doppelwandigen Rohrleitungen)
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
  • Leckerkennung (nur bei doppelwandigen Rohrleitungen)
  • Permeation (nur bei unterirdischen Rohrleitungen aus Kunststoff)

Nutzungssicherheit:
(nur bei Rohrleitungen für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Flüssigkeiten mit Flammpunkt ≤ 55 °C

  • Elektrostatische Aufladung (nur bei Rohrleitungen ohne eine Einrichtung zur Ableitung elektrostatischer Aufladungen)
Z - 1
2.11 Selbstätig schließende Zapfventile 94/9/EG
2006/42/EG
Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Funktionssicherheit
Bauregelliste A Teil 2 lfd. Nr. 2.40 ÜHP
2.12 Kupplungen mit Nottrennfunktion (Abreißkupplungen) für flexible Rohrleitungen mit auf den Atmosphärendruck bezogenen Überdrücken über 0,5 bar 97/23/EG Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz:
Leckagemenge
Nutzungssicherheit:
Nottrennfunktion
Z - 1


Lfd. Nr. Bauprodukt Vorschriften zur Umsetzung der EG-Richtlinien In den Vorschriften nach Spalte 3 nicht berücksichtigte wesentliche Anforderungen nach § 5 Abs. 1 Bauproduktengesetz und die hierfür noch nachzuweisenden Produktmerkmale Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung erforderlicher Verwendbarkeits- und Übereinstimmungs-
nachweis für die Anforderungen nach Spalte 4
1 2 3 4 5 6
3 Zubehörteile für den Brandschutz
3.1 Das Bauprodukt "Fahrschachttüren zum Einbau in feuerbeständige Wände" ist in der Liste (Ausgabe 2005/2) gestrichen.
3.2 Feuerschutzabschlüsse bei Förderanlagen 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Feuerwiderstandsdauer, Verhinderung von Rauchdurchtritt, selbständiges Schließen, Mechanisches Verhalten, Einbaubedingungen
Z - 1
3.3 Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Brandmeldung, Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung
Z - 1
3.4 Elektrische Kabelanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt im Brandfall 2006/95/EG Brandschutz:
Funktionserhalt unter Brandeinwirkung
Bauregelliste
A Teil 2 lfd.
Nr. 2.9
ÜH
3.5 Automatische Schiebetüren in Rettungswegen 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Konstruktionsanforderung
Steuerung, Einfehlersicherheit, Notschalter
Bauregelliste
A Teil 1 lfd.
Nr. 6.18.
ÜHP
3.6 Elektrische Verriegelungssysteme für Türen in Rettungswegen 2006/95/EG
2004/108/EG
2006/42/EG
Brandschutz:
Konstruktionsanforderung, Steuerung, Einfehlersicherheit, Notschalter
Bauregelliste
A Teil 1 lfd.
Nr. 6.19
ÜHP
4 Bauprodukte für den Metallbau
4.1 Nahtlose kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach EN 10216-1 für die Verwendung bei Stahlschornsteinen 97/23/EG Festigkeit und Standsicherheit:
Kerbschlagarbeit von KV-27J bei Raumtemperatur
Bauregelliste
A Teil 2,
lfd. Nr. 2.46
ÜHP
4.2 Geschweißte kreisförmige Rohre aus unlegiertem Stahl nach DIN EN 10217-1 für die Verwendung bei Stahlschornsteinen 97/23/EG Festigkeit und Standsicherheit:
Kerbschlagarbeit von KV="27J" bei Raumtemperatur
Bauregelliste
A Teil 2,
lfd. Nr. 2.47
ÜHP
4.3 Bauliche Verankerungen (Anker) von Anschlagpunkten für Anschlageinrichtungen 89/686/EWG Nutzungssicherheit:
Eignung der baulichen Verankerungen (Anker) am Bauwerk (gilt nicht für Verankerungen, die nach den geltenden Technischen Baubestimmungen nachgewiesen werden können, wie z.B. an Stahlunterkonstruktionen angeschweißte Augenlaschen zum Einhängen der persönlichen Schutzausrüstung)
Z - 1


ÜH Übereinstimmungserklärung des Herstellers
ÜHP Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
ÜZ Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle
Z Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
2006/95/EG (Nierderspannungsrichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 1. GPSGV vom 11.06.1997 (BGBl. I S. 629)
2004/108/EG (EMV-Richtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das EMVG vom 18.09.1998 (BGBl. I S. 2882)
90/396/EWG (Gasgeräterichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 7. GPSGV vom 26.01.1993 (BGBl. I S. 133)
92/42/EWG (Heizkesselwirkungsgradrichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das BauPG vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 812), die BauPG HeizkesselV vom 28.04.1998 (BGBl. I S. 796), das EnEG vom 22.07.1976 (BGBl. I S. 1873) und die EnEV vom 16.11.2001 (BGBl. I S. 3085)
93/42/EWG (Medizinprodukte-Richtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das MPG vom 02.08.1994 (BGBl. I S. 1963) und MPV vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3138, 1998 I S. 515)
94/9/EG (Explosionsschutzrichtlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSGV vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 11. GPSGV vom 12.12.1996 (BGBl. I S. 1914)
97/23/EG (Druckgeräterichlinie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG vom 11.05.2001 (BGBl. I S. 866) und die 14. GPSGV vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777, 3806)
2006/42/EG (Maschinenrichtlineie) In Deutschland umgesetzt durch das GPSG und die 9. GPSGV
1 Der erforderliche Übereinstimmungsnachweis wird in der Zulassung geregelt.
2 Nur Bauprodukte, die auf Wunsch des Herstellers bessere energetische Kennwerte als nach DIN V 4701-10:2003-08 ausweisen sollen, unterliegen dieser Regelung.
3 Nur Bauprodukte, die auf Wunsch des Herstellers bessere energetische Kennwerte als nach DIN V 4701-10:2003-08 ausweisen sollen, unterliegen dieser Regelung. Soweit eine Eignung für den Kontakt mit Trinkwasser (Bauprodukte sind in Kontakt mit Trinkwasser) nachzuweisen ist, ist in jedem Fall ein zusätzlicher Verwendbarkeitsnachweis entsprechend dem Eintrag in der Bauregelliste, unabhängig von den energetischen Kennwerten, erforderlich.
4 Heizseitig Warmwasser ab Wärmeträgermedium
5 Für das Bauprodukt gibt es eine Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz ( BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt
6 Hinweis: Bei Verwendung über Verkehrsflächen, die durch herabfallende Glasteile gefährdet werden können (Überkopfverglasung), sind die Technischen Baubestimmungen im Bereich des Glasbaus zu beachten (z.B. DIN 18008-2:2010-12, Abschnitt 5). Bei wesentlicher Abweichung hier von ist ein Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.
7 Der erforderliche Übereinstimmungsnachweis wird in der Zulassung geregelt
8 Heizseitig Warmwasser als Wärmeträgermedium
* Für das Bauprodukt gibt es eine technische Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz ( BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt unberührt.
9 Für Leckanzeiger bzw. Leckageerkennungssysteme gibt es für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind, eine technische Spezifikation nach dem Bauproduktengesetz ( BauPG). Die Verwendung bereits in Verkehr gebrachter Bauprodukte bleibt unberührt.




11 Hinweis: BeiVerwendung über Verkehrsflächen, diedurchherabfallende Glasteile gefährdet werden können (Überkopfverglasung), sind die Technischen Baubestimmungen im Bereich des Glasbaus zu beachten (z.B. DIN 18008-2:2010-12, Abschnitt 5). Bei wesentlicher Abweichung hier von ist ein Verwendbarkeitsnachweis durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungerforderlich.
12 Hinweis: Bei Verwendung von Bauprodukten der Bauregelliste B Teil 1 in Verbindung mit der Bauregelliste A Teil 1entfällt die Anforderung eines gesonderten Verwendbarkeitsnachweises.



Hinweis: Bei Verwendung von Bauprodukten der Bauregelliste B Teil 1 in Verbindung mit der Bauregelliste A Teil 1 entfällt die Anforderung eines gesonderten Verwendbarkeitsnachweises.

Bezugsquellennachweis

Normen (DIN EN)
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Leitlinien für europäische technische Zulassungen (ETAG)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Postfach 10 05 34
50445 Köln

Europäische technische Zulassungen (ETA)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin

EG-Richtlinien
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
Amsterdamer Strasse 192
50735 Köln

________________
2) Das gelegentliche Betreten von Dachflächen zu Zwecken der Instandhaltung und eine extensive Begrünung der Dachfläche gilt nicht als Nutzung

*) Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 21.12.1988, geändert durch Richtlinie des Rates 93/68/EWG, in Deutschland umgesetzt durch das "Gesetz über das Inverkehrbringen von und den freien Warenverkehr mit Bauprodukten zur Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (Bauproduktengesetz- BauPG)" vom 10. August 1992

**) Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.07.1998 S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006 S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

***) zurzeit Entwurf, anwendbar mit Erscheinen der Norm

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