umwelt-online: Wertermittlungsrichtlinie 2006 (14)

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Verkehrswert des Erbbaurechts  Anlage 12

Es ist der Verkehrswert eines Erbbaurechts an einem Einfamilienhausgrundstück zu ermitteln.

Annahmen für die Beispielrechnungen zum Erbbaurecht Nr. 1-5

Beispielrechnung Nr. 1: Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.2.1

zusätzliche bzw. abweichende Annahmen

Berechnung

Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks 165.000 Euro
Vergleichsfaktor x 0,85  
Zwischensumme 140.250 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
  140.250 Euro  
Verkehrswert des Erbbaurechts   140.000 Euro

finanzmathematische Methode nach Nr. 4.3.2.2

Beispielrechnung Nr. 2: Bodenwertanteil des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.1

Berechnung

Verzinsungsbetrag des Bodenwerts (Liegenschaftszins) 1.800,00 Euro  
- vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins - 748,95 Euro  
Differenz 1.051,05 Euro  
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz x 25,73  
Bodenwertanteil des Erbbaurechts   27.044 Euro

Beispielrechnung Nr. 3: Verkehrswert des Erbbaurechts nach Nr. 4.3.2.2.2

Sachwert des Gebäudes (Gebäudewertanteil) 100.000 Euro  
Bodenwertanteil des Erbbaurechts + 27.044 Euro  
finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts 127.044 Euro  
ermittelter Marktanpassungsfaktor für Erbbaurechte x 1,1  
Zwischensumme 139.748 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
  139.748 Euro  
Verkehrswert des Erbbaurechts   140.000 Euro

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Verkehrswert des Erbbaugrundstücks  Anlage 13

Es ist der Verkehrswert eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Erbbaugrundstücks zu ermitteln

Beispielrechnung Nr. 4: Vergleichswertverfahren nach Nr. 4.3.3.1

zusätzliche bzw. abweichende Annahmen

Berechnung

Bodenwert des unbelasteten Grundstücks   60.000 Euro
Vergleichsfaktor x 0,7  
Zwischensumme 42.000 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
Verkehrswert des Erbbaugrundstücks   42.000 Euro

finanzmathematische Methode nach Nr. 4.3.3.2

Beispielrechnung Nr. 5: Verkehrswert des Erbbaugrundstücks nach Nr. 4.3.3.2

unbelasteter Bodenwert 60.000 Euro  
Abzinsungsfaktor bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz x 0,2281  
abgezinster Bodenwert   13.686 Euro
vertraglich und gesetzlich erzielbarer Erbbauzins 748,95 Euro  
Vervielfältiger bei 50 Jahren Restlaufzeit und 3 % Liegenschaftszinssatz x 25,73  
Barwert des vertraglich und gesetzlich erzielbaren Erbbauzinses   19.270 Euro
finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks   32.956 Euro
ermittelter Marktanpassungsfaktor für Erbbaugrundstücke x 1,4  
Zwischensumme 46.139 Euro  
Zu-/Abschläge wegen besonderer vertraglicher Vereinbarungen ± 0 Euro  
  46.139 Euro  
Verkehrswert des Erbbaugrundstücks   46.000 Euro

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Gebäudewertanteil des Erbbaurechts  Anlage 14

Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaurechts zu ermitteln.

Beispielrechnung Nr. 6: Sachwertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2

Annahmen

Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Einfamilienhaus zu ermitteln.

Berechnung

Herstellungswert der baulichen Anlagen   150.000Euro
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 50 Jahre) 38% -57.000Euro
Sachwert der baulichen Anlagen am Wertermittlungsstichtag   93.000 Euro
abzüglich des Wertanteils der baulichen Anlagen der vom Grundstückseigentümer bei Vertragsablauf nicht zu entschädigen ist Berechnung (zur vgl. Beispielrechnung Nr. 8)   -19.345Euro
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts   73.655 Euro

Beispielrechnung Nr. 7: Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2

Annahmen

Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln.

Berechnung

nachhaltig erzielbare jährliche Nettokaltmiete 31.200 Euro  
Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV) - 7.800 Euro  
Jahresreinertrag 23.400 Euro  
Reinertragsanteil des Bodens 4,5 % - 1.800 Euro  
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen 21.600 Euro  
Vervielfältiger (10 Jahre Restlaufzeit des Vertrags, 4,5 % LZ) x 7,91  
über die Restlaufzeit kapitalisierte Erträge   170.856 Euro
Ertragswert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
(abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag)
zur Berechnung vgl. Beispielrechnung Nr. 9
255.912 Euro  
vom Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten zu entschädigender Anteil (66,67 %) x 0,6667 170.616 Euro
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts   341.472 Euro

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Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks  Anlage 15

Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaugrundstücks zu ermitteln.

Beispielrechnung Nr. 8: Sachwertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2

Annahmen

Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zu ermitteln.

Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 6

zusätzliche bzw. abweichende Annahmen:

Berechnung

Herstellungswert der baulichen Anlagen 150.000 Euro  
Alterswertminderung nach Ross (100 Jahre GND; 40 Jahre RND bei Vertragsablauf) 48,0 % - 72.000 Euro  
Sachwert der baulichen Anlagen zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs 78.000 Euro  
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit, 3,0 % LZ) x 0,7441  
Sachwert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
(abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag)
58.040 Euro  
nicht vom Grundstückseigentümer zu entschädigender Anteil (33,33 %) x 0,3333  
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks   19.345 Euro

Beispielrechnung Nr. 9: Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2

Annahmen

Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln.

Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 7

Berechnung

nachhaltig erzielbare jährliche Nettokaltmiete 31.200 Euro  
Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV) 25 % - 7.800 Euro  
Jahresreinertrag 23.400 Euro  
Reinertragsanteil des Bodens 4,5 % - 1.800 Euro  
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen 21.600 Euro  
Vervielfältiger (40 Restnutzungsdauer bei Vertragsablauf; 4,5 % LZ) x 18,40  
Ertragswert der baulichen Anlagen 397.440 Euro  
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit; 4,5 % LZ) x 0,6439  
Ertragswert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
(abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag)
255.912 Euro  
vom Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten nicht zu entschädigender Anteil (33,33 %) x 0,3333  
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks   85.295 Euro

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Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts für den Berechtigten  Anlage 16

 

Es ist der Wert eines unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 10) bzw. an einer vom Berechtigten selbst bewohnten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 11) zu ermitteln.

Der Berechtigte ist 65 Jahre alt und trägt nur die umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BetrKV).

Beispielrechnung Nr. 10: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2

Annahmen

Berechnung

jährlicher Vorteil aus
- ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete 7.200 Euro
- Ersparnis von Kosten und Lasten + 0 Euro
- Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen
(hier 10 % der Nettokaltmiete)
+ 720 Euro
jährlicher Nachteil aus
- Tragung von Kosten und Lasten - 0 Euro  
Summe 7.920 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor 1 für einen 65-jährigen Mann (3 %) x 12,216  
  96.751 Euro  
Wert des Wohnungsrechts für den Berechtigten   97.000 Euro

Beispielrechnung Nr. 11: Wert des unentgeltlichen Wohnungsrechts an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2

Annahmen

Berechnung

jährlicher Vorteil aus
- ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete 4.800 Euro
- Ersparnis von Kosten und Lasten + 0 Euro
- Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) + 480 Euro
jährlicher Nachteil aus
- Tragung von Kosten und Lasten - 0 Euro  
Summe 5.280 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor 1 für einen 65-jährigen Mann (4 %) x 11,255  
  59.426 Euro  
Wert des Wohnungsrechts für den Berechtigten   591.000 Euro
1) Entspricht dem Versicherungsbarwert äx einer lebenslänglich monatlich vorschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/2003.

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Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Grundstücks  Anlage 17

Es ist der Verkehrswert eines mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Einfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 12) bzw. eines mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht an einer Wohnung belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 13) zu ermitteln.

Der Berechtigte ist 65 Jahre alt und trägt nur die umlagefähigen Bewirtschaftungskosten (BetrKV).

Beispielrechnung Nr. 12: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht belasteten Einfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3

Annahmen

Berechnung

Herstellungswert der baulichen Anlagen 150.000 Euro  
Alterswertminderung
(GND 100 Jahre; RND 34 Jahre) 55 %
- 82.500 Euro  
Sachwert der baulichen Anlagen bei einer RND von 34 Jahren 67.500 Euro  
Bodenwert + 60.000 Euro  
Sachwert 127.500 Euro  
Sachwert-Marktanpassungsfaktor x 1,10  
Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks 140.250 Euro  
an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor * (65 Jahre, 4 %) x 0,57120  
abgezinster Verkehrswert   80.111 Euro
* Berechnungsgrundlage: Versicherungsbarwert einer lebenslänglich, nachschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/200; vgl. Nr. 4.4.3.1


Übertrag 80.111 Euro
jährlicher Vorteil aus
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch den Berechtigten + 0 Euro
jährlicher Nachteil aus
Übernahme von Kosten und Belastungen (hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, hier Instandhaltungskosten) - 800 Euro  
Summe - 800 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor * für einen 65-jährigen Mann (4 %) x 11,255  
Belastung des Grundstücks durch das Recht   - 9.004 Euro
Verkehrswert des mit einem Wohnungsrecht belasteten   71.107 Euro
Einfamilienhausgrundstücks   71.000 Euro
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1.

Beispielrechnung Nr. 13: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Wohnungsrecht an einer Wohnung belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3

Annahmen

Berechnung

Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks   740.000 Euro
jährlicher Vorteil aus    
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch den Berechtigten + 0 Euro  
jährlicher Nachteil aus    
- entgangene, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete - 4.800 Euro  
- Übernahme von Kosten und Lasten - 0 Euro  
Summe - 4.800 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor * für einen 65jährigen Mann (5 %) x 10,418  
Belastung des Grundstücks durch das Recht   - 50.006 Euro
    689.994 Euro
Verkehrswert des mit einem Wohnungsrecht belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks   690.000 Euro
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1.

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Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs für die Berechtigten  Anlage 18

 

Es ist der Wert eines unentgeltlichen Nießbrauchs an einem von den Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhauses (Beispielrechnung Nr. 14) bzw. an einem Mehrfamilienhaus (Beispielrechnung Nr. 15) zu ermitteln

Beispielrechnung Nr. 14: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an einem Einfamilienhaus nach Nr. 4.4.2

Annahmen

Berechnung

jährlicher Vorteil aus
- ersparte, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete 7.200 Euro  
- Ersparnis von Kosten und Lasten (u. a. Bewirtschaftungskosten nach BetrKV). + 0 Euro  
Unkündbarkeit und Sicherheit vor Mieterhöhungen (hier 10 % der Nettokaltmiete) + 720 Euro  
jährlicher Nachteil aus
- Tragung sonstiger Kosten und Lasten (hier Bewirtschaftungskosten § 18 WertV-Instandhaltungskosten) - 800 Euro  
- Aufwendungen für Lasten nach § 1047 BGB) - 0 Euro  
Summe - 7.120 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (3 %) x 12,015  
  85.547 Euro  
Wert des Nießbrauchs für die Berechtigte   86.000 Euro
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1.

Beispielrechnung Nr. 15: Wert des unentgeltlichen Nießbrauchs an einem Mehrfamilienhaus nach Nr. 4.4.2

Annahmen

Berechnung

jährlicher Vorteil aus
- nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete + 31.200 Euro  
- Ersparnis von Kosten und Lasten (u. a. Bewirtschaftungskosten nach BetrKV) + 0 Euro  
jährlicher Nachteil aus
- Tragung sonstiger Kosten und Lasten (hier Bewirtschaftungskosten § 18 WertV) - 7.800 Euro  
- Aufwendungen für Lasten nach § 1047 BGB) - 0 Euro  
Summe + 23.400 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (5 %) x 10,324  
  241.582 Euro  
Wert des Nießbrauchs für die Berechtigte   242.000 Euro
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1.

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Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks  Anlage 19

Es ist der Verkehrswert eines mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten, von der Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 16) bzw. eines, mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 17) zu ermitteln.

Beispielrechnung Nr. 16: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3

Annahmen

Berechnung

Herstellungswert der baulichen Anlagen 150.000 Euro  
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 34 Jahre) 55 % - 82.500 Euro  
Sachwert der baulichen Anlagen bei einer RND von 34 Jahren 67.500 Euro  
Bodenwert + 60.000 Euro  
Sachwert 127.500 Euro  
Sachwert-Marktanpassungsfaktor x 1,10  
Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks (zum Zeitpunkt des Ablaufs des Rechts) 140.250 Euro  
an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor * (70 Jahre, 4 %) 0,5768  
abgezinster Verkehrswert   80.896 Euro
* Berechnungsgrundlage: Versicherungsbarwert einer lebenslänglich, nachschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/2003; vgl. Nr. 4.4.3.1.
Übertrag   80.896 Euro
jährlicher Vorteil aus
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch die Berechtigte (hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, hier Instandhaltungskosten) + 800 Euro  
- Übernahme von Lasten nach § 1047 BGB durch die Berechtigte + 0 Euro  
jährlicher Nachteil aus
- Übernahme von Kosten und Belastungen - 0 Euro  
Summe 800 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (4 %) x 11,115  
Summe   + 8.892 Euro
    89.788 Euro
Verkehrswert des mit einem Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks   90.000 Euro
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1

Beispielrechnung Nr. 17: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3

Annahmen

Berechnung

Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks   740.000 Euro
jährlicher Vorteil aus
- Übernahme von Kosten und Belastungen durch die Berechtigte (hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV) + 7.800 Euro  
- Übernahme von Lasten nach § 1047 BGB durch die Berechtigte + 0 Euro  
jährlicher Nachteil aus
- entgangene, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete - 31.200 Euro  
Übernahme von Kosten und Belastungen - 0 Euro  
Summe - 23.400 Euro  
Leibrentenbarwertfaktor * für eine 70jährige Frau (5 %) x 10,324  
Belastung des Grundstücks durch das Recht   - 241,582 Euro
    498.418 Euro
Verkehrswert des mit einem Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks   500.000 Euro
* Vgl. Anlage 16 Fußnote 1.

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Zeitlich unbefristetes Wegerecht Bodenwert des begünstigten bzw. des belasteten Grundstücks  Anlage 20

Über das an einer öffentlichen Straße gelegene Grundstück A wurde ein Wegerecht zugunsten des dahinterliegenden Grundstücks B bestellt. Das Grundstück B wurde damit verkehrlich erschlossen. Beide Grundstücke wurden nach Bestellung des Wegerechts bebaut und haben jeweils eine Fläche von 650 m2.

Beispielrechnung Nr. 18: Bodenwert des begünstigten Grundstücks nach Nr. 4.5.1.2

Bodenwert des Grundstücks unter Berücksichtigung der geänderten Lagequalität (650 m2 x 150 Euro/ m2)   97.500 Euro
abzüglich Barwert der Wegerechtsrente (300 Euro x 33,33) - 9.999 Euro  
abzüglich Barwert der Kosten für die Instandhaltung des Weges (100 Euro x 33,33) - 3.333 Euro  
zusammen 84.168 Euro  
Bodenwert des begünstigten Grundstücks   84.000 Euro

Beispielrechnung Nr. 19: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach Nr. 4.5.1.3

Bodenwert des unbelasteten Grundstücks (650 m2 x 150 Euro/ m2)   97.500 Euro
abzüglich Beeinträchtigung des Grundstücks durch das Wegerecht (15 % von 97.500 Euro) - 14.625 Euro  
zuzüglich Barwert der Wegerechtsrente (300 Euro x 33,33) + 9.999 Euro  
  92.874 Euro  
Bodenwert des belasteten Grundstücks   93.000 Euro

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Bodenwertermittlung eines mit einem Leitungsrecht belasteten Grundstücks  Anlage 21

Beispielrechnung Nr. 20: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach Nr. 4.5.2

Eine unterirdische Erdgasleitung durchquert ein Einfamilienhausgrundstück im rückwärtigen Bereich.

Berechnung

Bodenwert des Grundstücks ohne Berücksichtigung des Rechts (800 m2 x 150 Euro/m2) 120.000 Euro  
Wertminderung der vom Schutzstreifen bedeckten Fläche durch das Leitungsrecht wegen eingeschränkter sonstiger Nutzbarkeit (hier 15 %) 15 % x 200 m2 x 150 Euro/m2 - 4.500 Euro  
  115.500 Euro  
Bodenwert des belasteten Grundstücks   116.000 Euro

Beispielrechnung Nr. 21: Bodenwert des belasteten Grundstücks nach Nr. 4.5.2

Das bisher unbebaute 600 m2 große Grundstück (Wohnbauland) wird vom Schutzstreifen einer 220 KV-Freileitung berührt.

Berechnung

Bodenwert des Grundstücks ohne Berücksichtigung des Rechts (600 m2 x 100 Euro/m2) 60.000 Euro  
sonstige Wertminderung (hier 10 % des Bodenwerts) - 6.000 Euro  
geminderter Bodenwert 54.000 Euro  
Wertminderung durch die eingeschränkte Bebaubarkeit
(GFZ-Umrechnungskoeffizient der WertR 0,89)
x 0,89  
  48.060 Euro  
Bodenwert des belasteten Grundstücks   48.000 Euro


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